Hi, ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die ausgelastet sind. Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man ja nicht oder? ALso ich frage mich, wie kann ich diese Nebentätigkeit <17K€ auf offiziellem Weg verrichten, und was muss ich alles machen und Beachten, bzw. wo fange ich an. Ich denke hier haben einige Leute einen Fahrplan für mich. Wäre sehr hilfreich für mich :-) Thorsten Muss ich das bei meiner Firma anmelden? Bekomme ich eine Steuernummer? Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen. Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie haben. Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen? Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder Grundgebühr. WO fange ich an!? :-)
Thorsten S. schrieb: > Hi, > > ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um > Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die > ausgelastet sind. Gerätebau ist nach meinem Verständnis keine Dienstleistungsbranche, sondern ein Gewerbe was die Erbringung einer Dienstleistung nicht grundsätzlich ausschließt. Das sollte man vorteilhaft für die Gewerbeanmeldung nutzen um Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen. > Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung > machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten > habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim > Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man > ja nicht oder? Was du an Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellst, brauchst du auch nicht abführen. Kläre das mit dem Finanzamt, die beißen nicht. Ein Hinweis über die Kleinunternehmerregelung sollte dann auf der Rechnung stehen. > ALso ich frage mich, wie kann ich diese Nebentätigkeit <17K€ auf > offiziellem Weg verrichten, und was muss ich alles machen und Beachten, > bzw. wo fange ich an. Na, auch wenn ich das nicht sicher weiß, würde ich mal, zumindest für mich, einen Businessplan erarbeiten. Beispiele gibts im Web, die man auf sein Vorhaben nur umschreiben muss oder kann. Für eine Existensgründung kann man Kurse bei der IHK,VHS oder ein gewerkschaftsnahes Berufsbildungswerk besuchen und sich Grundwissen über Mindestbuchhaltung und so einiges mehr aneignen. Ist jedenfalls besser als teuer Lehrgeld zu bezahlen. Probleme könnte die gesetzliche Scheinselbständigkeitsregelung bringen der man mit multibler Kundschaft aus dem Weg gehen kann. > Ich denke hier haben einige Leute einen Fahrplan für mich. siehe Businessplan. > Wäre sehr hilfreich für mich :-) Kann ja jeder die Tipps nutzen und auch das Web dürfte einiges an Informationen bieten. > Thorsten > Muss ich das bei meiner Firma anmelden? Zustimmung oder Genehmigung einholen weil der Arbeitsvertrag Erfüllungsvorrang hat(oder wie die Juristen das nennen). Außerdem darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. > Bekomme ich eine Steuernummer? Gewöhnlich ja. > Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner > Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen. Entweder machst du eine Einnahme/Überschußrechnung oder führst Buch über deine Einnahmen/Ausgaben. In jedem Fall sollte man zu Beginn einen Steuerberater konsultieren der das die ersten ein- bis zweimal vormacht. Dann braucht man vielleicht das nur noch jährlich wiederholen(mit anderen Zahlen natürlich). Je weniger der Steuerberater für dich macht, desto günstiger dürfte es an Gebühren werden. Teuer wird es wenn der Steuerberater jede Einnahme und jede Ausgabe mittels Belege Buch führen muss. Die lässt der sich je nach Arbeitsaufwand fürstlich bezahlen. Das erfährt man aber in der Regel in den Existenzgründungskursen je nach dem wie ausführlich die Inhalte sind. > Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie > haben. Gewöhnlich muss man die Belege nur vorhalten und falls das FA die prüfen will, muss man die vorlegen können. Wie lange man vorhalten muss kann der Steuerberater oder das FA sagen. > Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen? Wenn du in die Handwerksrolle eingetragen bist, bist du meiner Ansicht nach eine Fachkraft. Da müsste man schon etwas genaueres erfahren weil das in verschiedene Fachrichtungen gehen kann. > Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder > Grundgebühr. Die Gewerbeanmeldung kostet eine Gebühr, näheres erfragt man bei deinem für dich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, da ich nicht weiß wie hoch die ist und ob in allen Gemeinden die gleiche Höhe gilt. > WO fange ich an!? :-) Indem du dir einen Plan machst. Einige Anhaltspunkte hast du bereits. Über eine Haftpflichtversicherung sollte man sich auch noch Gedanken machen damit ein Fehler einen nicht die Existenz kostet. Wenn noch Fragen sind nur zu. Vielleicht fällt anderen auch noch was ein. Alles nur gefährliches Halbwissen, daher ohne Gewähr, sonst meckern wieder einige das ich hier nur Müll behaupte. Vermutlich meckern die sowieso, nur wegen dem Unterhaltungswert.
Thorsten S. schrieb: > Muss ich das bei meiner Firma anmelden? Ja. > Bekomme ich eine Steuernummer? Ja. Ca. 3-5 Wochen, nachdem du auf dem Gewerbeamt deine Gewerbeanmeldung gemacht hast, kommt vom Fin-Amt ein Fragebogen (Ausblick aufs erste Jahr, pers. Daten), wenn du den beantwortet hast dauerts noch ca. 2 Wochen bis du einen Brief mit einer neuen/zusätzlichen Steuernr. hast. > Welchen Einfluss hat das auf die Komplexität meiner > Einkommenssteuererklärung, würde das gern weiterhin selber machen. Bei mir hat das bisher immer mein St-Berater gemacht -> k.A. > Wie muss ich meine Kosten und Gewinnaufstellung machen, wer muss sie > haben. Einnahmen/Ausgaben (Quittungen, Rechnungen) aufheben. > Muss ich als Elektrofachkraft irgendwo einen Nachweis erbringen? Mh, gute Frage. Frag mal bei deiner Handwerkskammer nach. > Ist eine Anmeldung irgendwo Kostenpflichtig - Bearbeitungsgebühren oder > Grundgebühr. Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig, bei mir waren es 15€. IHK-Mitgliedschaft kostet auch was, wäre aber die ersten 2 Jahre zumindest bei meiner IHK kostenlos. Wie das bei dir ist, keine Ahnung. > WO fange ich an!? :-) - Firma fragen - bei Ja: Gewerbe anmelden auf Gewerbeamt - Fragebogen von Finamt ausfüllen - Steuernr. bekommmen
Thorsten S. schrieb: > Nun habe ich mir gedacht, müsste das mit der Kleinunternehmerregelung > machbar sein, bin mir nur nicht ganz sicher was ich alles zu beachten > habe, einmal in dem Berufszweig (Gewerbeamt) und dann Steuernummer beim > Finanzamt, gibts überhaupt eine, denn genau die Umsatzsteuer zahlt man > ja nicht oder? Berufszweig hat nichts mit Kleinunternehmer oder nicht zu tun. Steuernr. gibts wie geschrieben, allerdings gibt es keine Umsatzsteuer-ID, also kannst du nicht ins Ausland verkaufen. Wenn du Sachen einkaufst musst du Umsatzsteuer zahlen, also hast genau die gleichen Einkaufspreise wie ein Privatkunde. Wenn du Rechnungen schreibst ist ein Satz ähnlich "Bin Kleinunternehmer gemäß § xx, also enthält meine Rechnung keine Umsatzsteuer" angebracht.
Thorsten S. schrieb: > ich möchte eine kleine Nebentätigkeit annehmen, es handelt sich dabei um > Dienstleistungen im Elektro Bereich (Gerätebau) für eine Firma, da die > ausgelastet sind. Wenn Du sowiso nur für diese Firma Dienstleistungen erbringen willst dann bietet es sich doch gerade an, sich von der Firma anstellen zu lassen, dann stellt sich die "Kleinunternehmerproblematik" gar nicht. Iwan
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