Hi, ich habe eine Frage zur Kündigung. Unsere Personalabteilung befindet sich an einem anderen Standort. Reicht es wenn ich meine Kündigung meinem Vorgesetzten gebe und mir ein exemplar durch eine Unterschrift von Ihm bestätigen lasse? thx
Aus meiner Sicht sollte das ausreichen. Ich habe meine Kündigung beim Sekretariat abgegeben mit einer schriftlichen Bestätigung über den Erhalt meiner Kündigung. Das hat ausgereicht. Die sind dann verpflichtet die Kündigung entsprechend weiterzuleiten.
Der Vorgesetzte mit Personalverantwortung. Unterschreiben lassen, daß entgegengenommen.
Das kann schlecht ausgehen. Mach mal lieber direkt in der P.A. und zwar persönlich mit Empfangsbestätigung eines vorformulierten Textes: "Wir, Firma Müller und Söhne, 12345 Schneckendorf, bestätigen hiermit, am heutigen Montag, den 13.11.2010, von Herrn Michael Dödel, geb 34.13.1937, die fristgemäße Kündigung seines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2010 , empfangen zu haben. gez. Personalabteilung i.V. Frau .......... Datum und Unterschrift der Dame Wenn sie es nicht macht, dann direkt per email an die Personalabteilung mit Kopie an den Betriebsrat und Androhung der Sendung durch einen Anwalt mit Kostenforderung!
Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus betrieblichen Gründen anfordern. Projekte noch sauber übergeben. Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur Kündigung. Das ist machbar.
Juri Parallelowitsch schrieb: > Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur > Kündigung. Das ist machbar. Junge, Junge, von welchem Stoff naschst Du denn? Funktioniert das in Deinem Paralleluniversum so? Oder stecken die Könner wie Apotheker, Ackermann, xxx mit Dir unter einer Decke? Fragen über Fragen?
Juri Parallelowitsch schrieb: > Autor: Juri Parallelowitsch (Firma: DIS CORP.) (thinktank) > Datum: 02.11.2010 22:09 > Geht besser: Den Wechsel ansagen und eine Aufhebungskündigung aus > betrieblichen Gründen anfordern. > Projekte noch sauber übergeben. > > Abfindung 6 Monatsgehälter + 3 Monate sofortige Freistellung bis zur > Kündigung. Das ist machbar. Da sprach der Personaler wohl aus Erfahrung? doch Gast
Juri hat nicht Unrecht. Ich kenne einen Fall, wo einer gekündigt hat und sofort freigestellt wurde, weil er zur Konkurrenz wechselt. Die haben ihn während der 3 Monate Kündigungsfrist komplett freigestellt - bei voller Bezahlung. Eine Abfindung gab es nicht. Sowas kann man nur bekommen, wenn man gekündigt wird. Das Freistellen ist für die Firma der günstigere Weg, weil er dann weniger Geld bekommt, aber trotzdem noch nicht für die Konkurrenz arbeiten darf.
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