Hallo Folgendes Szenario: Eine Firma A beauftrag die Firma B für eine Geräteprüfung nach DIN VDE BGV A3 0701/0702. Alle Prüfungen an ortsveränderlichen Geräten ergaben keine Fehler und aller Werte lagen unter den geforderten Richlinien. Wer haftet für ein Unfall wenn eine Person an einem Gerät nun doch einen Stromschlag bekommen hat. mfg Mario
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Der Fehler kann ja auch aufgetreten sein, nachdem die Messung stattgefunden hat. Damit wäre B vermutlich aus dem Schneider, solange man B nicht nachweisen kann, dass der Fehler beim Test schon vorlag. Also vermutlich haftet A. Zahlen muss die Haftpflichtversicherung von A, weil A ja keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > Damit wäre B vermutlich aus dem Schneider, solange man B nicht > nachweisen kann, dass der Fehler beim Test schon vorlag. Und selbst wenn der Fehler schon vorlag, muß B noch lange nicht für den Unfall haften. Beispiel: Der TÜV-Prüfer übersieht an meinem Auto einen Riß in der Bremsleitung. Auf der Heimfahrt zerbröselt die Leitung während einer Notbremsung endgültig und ich knall dem Vordermann rein. Haftet der TÜV-Prüfer für den Unfall? Wohl eher nicht, auch wenn er sicher Ärger bekommt.
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