Hi, da ich nicht sicher bin, wohin damit und man hier im Code Forum bestimmt öfter damit zu tun hat: Wenn man beispielsweise an der Universität eine "Abschrift" einer Lösung anfertigt, man sich also in die übung setzt und dort mitschreibt, wie die Aufgaben gelöst werden und dass dann ins Internet stellt. Stellt dies eine Urheberrechts Verletzung dar? (Ähnlich bei abchrieb von Informatik Lösungen und bestimmten Ansätzen für die Code Struktur). Ein Institut stellt also Aufgaben, die man bearbeiten soll. Gleichzeitig werden diese auch vorgerechnet. Der abschrieb dieser Lösung ist gemeint. (Handschriftlich). Kann einem das jemand verbieten? (wenn derjenige es ohne das Aufgabenblatt ins Netz stellt)? Gibts irgend einen Namen dafür? Ich hoffe man kann mir helfen. Dankesehr.
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Verschoben durch Moderator
Ich geh mal davon aus, dass man das nicht darf. Man darf ja auch kein Ölgemälde eines Fotos anfertigen, ohne die Erlaubnis des Fotografen.
PDP schrieb: > Kann einem das jemand verbieten? (wenn derjenige es ohne das > Aufgabenblatt ins Netz stellt)? Prinzipiell ja. Erstens ist es nicht erlaubt, fremde Texte zu kopieren und ungefragt zu veröffentlichen, zweitens ist es im Gegenzug in bestimmten Grenzen wiederum möglich. Das Stichwort dafür heisst zitieren.
Lvizz schrieb: > Man darf ja auch kein Ölgemälde eines Fotos anfertigen, ohne die > Erlaubnis des Fotografen. Doch, das darf man.
Auch ne Frage zum Thema Urheberrecht: meine Frau spielt in einem Laienorchester (Verein) , der Dirigent ist auch Komponist (meiner unerheblichen Meinung nach ein völlig talentfreier Komponist, als Dirigent ist er gut) und nutzt dieses Orchester, um seine Kompositionen aufzuführen. Das Ganze ist bei der Gema angemeldet, und er bekommt auch Geld von da, wieviel weiss ich nicht und ist mir auch egal. Nun stellt er dem Verein die Aufführung seiner Werke mit 900€ in Rechnung - meiner Meinung nach völlig zu Unrecht. Gewollt hat sie keiner (ausser ihm :-), rechtlich scheint mir die Sache eh klar zu sein. Und nun trauen sich die Kasper nicht, dass abzubügeln, um des lieben Friedens willen...
Nö. Ob der Möchtegern-Komponist dafür was verlangen darf. Wäre schliesslich eine Uraufführung.
Mal eine Auszeit nehmen, bis ein anderer Dirigent kommt, oder der jetztige was anderes dirigiert. Ist eigentlich weniger eine Frage des Urheberrechtes als fuer etwas bezahlen zu muessen, das keinen Spass macht.
Ich würde sagen, dass man eine Abschrift der Musterlösung aus Sicht des Urheberrechts veröffentlichen darf, denn: Das Urheberrecht schützt nur "schöpferische" Werke. D.h. es muss etwas "Spezielles" erkennbar sein, das nicht jeder andere auch so gemacht hätte. In Übungsstunden kommen ja mehr oder weniger immer die üblichen verdächtigen Lösungsmöglichkeiten zum Einsatz. Daran ist nichts schöpferisch, denn mindestens 20 von 100 Studenten würden es wahrscheinlich genau so machen. Das steht im Gegensatz zu Gemälden, Musik etc. Setz man 100 Komponisten darauf an, ein Stück zu komponieren, kommen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 100 verschiedene Lieder heraus. Wenn ein Übungs-Assistent nun aber eine völlig neue, bisher nie dagewesene Lösungsmöglichkeit preisgibt, könnte das Urheberrecht unter Umständen greifen. Daniel
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