Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Erfahrung mit Dienstleister bzw. Ingenieurbüros


von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

Hallo und Guten Abend,

Gibt es hier Ausländische Absolventen die Erfahrung mit Dienstleister 
wie Ferchau oder andere Ingenieurbüros gemacht haben und keine 
schwierigkeiten bei der Arbeitsagentur gehabt haben,was die 
Arbeitsgenehmigung betrifft?

ich hatte einen unbefristeten Vertrag bei einem Personaldienstleister 
als Ingenieur ,aber die Arbeitsagentur in Frankfurt am Main hat den 
Antrag abgelehnt ,weil es um eine Zeitarbeit Firma ging.Die haben keinen 
anderen Grund genannt.

hat jemanden sowas in die richtung erlebt?

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

Die werden schon Rechtsgründe gehabt haben, auch wenn man die
nicht versteht und die einem nicht gefallen. Die Hürden hier
arbeiten zu dürfen sind halt hoch. Damit sollen ja auch die
heimische Fachkräfte bevorzugt und unser Arbeitsmarkt geschützt
werden.
In Kanada soll es Bedarf geben und weniger Hürden, die nehmen
einen mit Kusshand mit minimalem bürokratischen Aufwand wenn
man den Printmedien glauben darf.

von Ländle (Gast)


Lesenswert?

Die Hürden für Canada sind auch nicht gerade niedrig:

http://www.canadajournal.ca/Index_G.htm

von Luftpumpe (Gast)


Lesenswert?

Ich würde sogar sagen, die sind genauso hoch, außer man ist LKW-Fahrer 
oder man macht irgendwas mit Ölsand. :-)

von Mister Mister (Gast)


Lesenswert?

vielleicht reagiert das Arbeitsamt schon auf die hohen Anfängerzahlen 
und den drohenden Fachkräfteüberschuss.

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

@Mister

Es gibt aber schon anfänger die durch Zeitarbeit firmen und mit 
niedrigem Jahresgehalt erfolg gehabt haben.das ist unterscheidlich von 
Arbeitsamt zu dem anderen und das ist einfach Glücksache mehr nicht.


man liest sehr oft ,daß es Fachkraftmangel gibt und über 60.000 
Ingenieur Bundesweit gesucht sind,wo ist der Überschuss denn?

von Ich (Gast)


Lesenswert?

@Ausländischer Absolvent

Ich kann mir nicht vorstellen, wieso unbefristeter Vertrag nicht 
anerkannt wird, nur weil es ein Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma ist.
Zu jeder behördlichen Ablehnung müsste es doch ein Ablehnungsgrund 
geben.

Mir fällt höchstens das höhere Kündigungsrisiko bei 
Zeitarbeitsunternehmen ein, das sollte aber begründet werden.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

Ergänzung: Mit Ablehnungsgrund meine ich mit Begründung nach 
Gesetzen/Vorschriften etc. nach Sozialgesetzbuch § 1234 Absatz 123 oder 
so ähnlich.

von Leo .. (-headtrick-)


Lesenswert?

>man liest sehr oft ,daß es Fachkraftmangel gibt und über 60.000
>Ingenieur Bundesweit gesucht sind,wo ist der Überschuss denn?
In der Republik gut verteilt damit es nicht so auffällt.
Im Zweifel schau nach arbeitslosen Ingenieuren in der Jobbörse,
speziell den Arbeitgeberteil. Da kannste dann sehen wie viele
in einer Region arbeitslos sind. Bei mir sind es mehr als 30
(zum weiter zählen hatte ich keine Lust).

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html;jsessionid=Lw3VMyYbKjBsv1tvPd1fpZHhXsd9Hznp4JjHNb6JtnpF6qBGn1nx!2000934049?kgr=ag

Die sollten erst mal ordentliche Jobs bekommen bevor Zugereiste
zum Zuge kommen.

>Ich kann mir nicht vorstellen, wieso unbefristeter Vertrag nicht
>anerkannt wird, nur weil es ein Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma ist.
>Zu jeder behördlichen Ablehnung müsste es doch ein Ablehnungsgrund
>geben.
Das könnte eine Frage der Rechtsauslegung sein. Zeitarbeit wird wohl
als nicht so solide eingestuft.
Die Behörde braucht keine Begründung, es sei denn du klagst.

Irrtum vorbehalten

von ehemaliger Student (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

dieser befristeter Vertrag für die Zeitarbeit kann schnell aufgehoben 
werden.wenn sie dich nicht brauchen ,bei Dienstleister bist du nie 
sicher.

und Ablehnungsgrund war nur das Wort Zeitarbeit im schreiben zu 
lesen,obwohl auch das gehalt sehr niedrig war.

lieber zu hause bleiben als mit so eine Zeitarbeit firma zu arbeiten,sie 
saugen das blut der Menscheheit hier.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Leo ... schrieb:
> Die Behörde braucht keine Begründung, es sei denn du klagst.

Eigentlich müssten im Bescheid die Gründe genannt werden!
Wenn es einen rechtsanspruch gibt, dann muß bei einer Ablehnung die 
Möglichkeit der richterlichen Überprüfung gegeben werden!

@Ausländischer Absolvent (Gast)
Nenn halt mal die Ablehnungsbegründung hier, vielleicht kann man daraus 
mehr erkennnen , welche Gründe  das Arbeitsamt hat !

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

@Marx W.

Die Ablehnung kam von der Behörde für Ausländische Absolventen,im 
Schreiben stand ,daß die Arbeitsagentur meinen Antrag abgehlent hat 
,weil es um eine Zeitarbeit Firma geht.

Andere Gründe hat man im schreiben nicht genannt und über das Gehalt 
wurde auch nichts geschrieben,obwohl das Jahresgehalt beim Antrag nicht 
mehr als 25.000 Brutto im jahr ist.

Ich habe selber bei der Arbeitsagentur gefragt und die Angestellte hat 
mir den selben Grund bestätigt ,dass ein Ingenieur bei einem 
Dienstleister nicht zu suchen hat.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

@Ausländischer Absolvent
Das ist eine zweifelhafte Begründung und so nicht haltbar.
Ich würde Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

@Ich

Ich war wie gesagt selber bei der Arbeitsagentur und habe nach einem 
konkreten Grund gefragt ,aber ich habe nur diesen Grund als Antworte 
bekommen und mehr nicht.

sie lehnen eine Zeitarbeit ab, auch wenn du eine Stelle als Ing. 
findest.Sie sehen das als Ausnutzung für Hochqualifizierte Absolventen.

die Angestellte dort haben keine ahnung,so sehe ich die ganze geschichte

von mh (Gast)


Lesenswert?

Ausländischer Absolvent schrieb:
> sie lehnen eine Zeitarbeit ab, auch wenn du eine Stelle als Ing.
> findest.

Da dann haben sie wirklich keine Ahnung. Wenn es wirklich Ferchau ist, 
dann verweise sie doch mal auf http://www.ferchau.de/unternehmen/ Dort 
steht "Mit rd. 60 % ist der Anteil der Ingenieure bei den 
FERCHAU-Mitarbeitern besonders hoch." (Unbedingt zitieren oder 
ausdrucken und markieren. Nicht nur den Link nennen.)

> Sie sehen das als Ausnutzung für Hochqualifizierte Absolventen.

Was das Einstiegsgehalt von weniger als 25.000 angeht, würde ich aber 
auch von Ausnutzung hochqualifizierter Absolventen sprechen.

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

Nein das ist nicht Ferchau und 25.000 war das Einstiegsgehalt,aber ich 
habe aufgehört ,das war reine Ausnutzung. Das hat mit Studium gar nichts 
zu tun,was im Vertrag stand und was ich in der Firma gemacht habe ist 
total anderes.

bei Ferchau fängt man schon bei 35.000 an,und deutlich viel besser.

ich habe Ferchau erwähnt,weil es tausende wie Ferchau gibt und nennen 
sich Personaldienstleistung GmbH oder sowas.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:

>Eigentlich müssten im Bescheid die Gründe genannt werden!

Nöö, die nennen nur einen globalen Grund, z.B. daß man gegen die 
Eingliederungsvereinbarung verstoßen habe. Aber nicht, gegen welches 
Detail aus den 3 Seiten A4. Gerade selbst erlebt.

Dann muß man Widerspruch einreichen, und abwarten, ob der positiv oder 
negativ endet. Bei mir endete er glücklicherweise positiv, wurde zurück 
genommen. Andernfalls, muß man Klage beim Sozialgericht einreichen, und 
weiß immer noch nicht konkret Bescheid. Dafür gibt es aber einige wenige 
Anwälte in Sozialrecht, die sich auf Hartz spezialisiert haben. Und man 
sollte das nicht scheuen, die Sozialgerichte haben eine gigantische 
Verfahrensflut, wobei das Amt oft eine Schlappe erlebt.

>Wenn es einen rechtsanspruch gibt, dann muß bei einer
>Ablehnung die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung
>gegeben werden!

Wie gerade beschrieben.

von Marx W. (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Ich glaub der Knackpunkt ist hier der Verdienst, 25000€ entsprechen 
nicht der geforderten Einkommensgrenze von  64.800!

Unter der Grenze erfolgt halt eine Prüfung ob eine Arbeitskraft aus der 
EU nicht für den Arbeitsplatz geeignet ist!
Daran dürfte es halt liegen, dass das Arbeitsamt bzw. Ausländerbehörde 
deines Wohnsitzes "Nein" sagt.


Hier zur Info

http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/33ne03.shtml

http://www.juraforum.de/lexikon/niederlassungserlaubnis

Ausländischer Absolvent schrieb:
> Die Ablehnung kam von der Behörde für Ausländische Absolventen,

Ich denke mal du solltest hier die richtige Bezeichnung nennen.

In den Niederlanden sind die Einkommensgrenzen nicht so streng, z.B. 
gilt dort eine Grenze von 36000 € für unter 30 jährige!


Bei Fragen wende dich an dein Studentenwerk, oder schau bei den 
DAAD-Seiten im I-Net nach!
Anbei habe ich eine Info-Broschüre vom DAAD angehängt!

von HWK-Meister (Gast)


Lesenswert?

ehemaliger Student schrieb:
> lieber zu hause bleiben als mit so eine Zeitarbeit firma zu arbeiten,sie
>
> saugen das blut der Menscheheit hier.

Mit solchen Aussagen währe ich vorsichtig, ich für meinen Teil achte bei 
Einstellungsgesprächen sehr genau auf den Lebenslauf und eine 
Quallifizierte Fachkraft (egal ob Ing., Techniker, Meister oder 
Facharbeiter) die ,eine Zeit in einem Ihr berufsfremden oder 
unterquallifiziertem Bereich gearbeitet hat, hat 1. Flexibilität 
bewiesen, 2. Ihren Erfahrungsschatz erweitert und 3. nicht der 
Gesellschaft auf der Tasche gelegen, und somit bei mir im 
Personalgespräch schon einen Pluspunkt. Es kann schließlich jedem mal 
passieren das man trotz guter Bildung keinen Angemessenen Job findet 
aber das bedeutet nicht das man nicht selbst für seinen eigenen 
Lebensunterhalt aufkommen kann und gleichzeitig Erfahrung in anderen 
Bereichen sammelt.

MfG

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

@ Marx W.

Vielen Dank für die Info-Broschüre erstmal.
du hast recht der Knackpunkt war der Verdienst, aber wurde als Grund im 
schreiben nicht genannt.

Einkommengrenze 64.800? das finde ich aber sehr viel für einen 
Berufseinsteiger oder?

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Wichtig ist hier mal der  § 19 Aufenthgesetz!

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/19.html

Hier ein Teil  aus den § 19 Aufenthgesetz!

"3.  Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer 
Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der 
Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten."

Das sind im Westen 81.600 EUR  im Osten 68.400 EUR

Also mehr wie für Hochschulabsolventen verlangt wird!

Hier ein Link für Nicht-EU-Bürger:

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=470&langId=de

Also versuch dein  Glück  dochmal im deutschsprachigen Ausland!

Hast du englisch oder französchisch Kenntnisse, dann schau halt auch mal 
ob du nicht in diesen Sprachraum innerhalb der EU unterkommst!

von Ausländischer Absolvent (Gast)


Lesenswert?

@Marx W.

Vielen dank für die tolle Seiten nochmal

Ich habe natürlich sprachekenntnisse französisch war meine zweite 
sprache in meiner Heimat ,aber englisch leider nur schulkenntnisse.

ich versuche mein Glück,ich danke dir nochmal für diese tolle Infos und 
ein Dankeschön an alle, die mir geantwortet haben.

alles gute und ich wünsche euch alle viel Erfolg.

von ♪Geist (Gast)


Lesenswert?


von ♪Geist (Gast)


Lesenswert?

Autor: Adolf (Gast)
Datum: 14.01.2011 13:30

Und so ein Beitrag ist hier schon eine halbe Stunde online. Hmm....

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.