Hallo, ich studiere Kommunikationstechnik(Fernstudium) und bin im 3.Fachsemester mit gutem Notendurchschnitt. Nun werde ich aber arbeitslos durch Stellenabbau/Umstrukturierung in der Firma. Vorher war ich Servicetechniker für alle möglichen Geräte der Kommunikationstechnik. Mit meinem Studium würde ich in die Richtung Softwareentwicklung für eingebettete Systeme o.ä. gehen wollen und mich daher bei entsprechenden Firmen um ein Praktikum zu bewerben. Wie läuft sowas für Fernstudenten? Und vor allem: wie werden solche Praktika bezahlt? Ich müsste mich ja von dem Geld auch sozialversichern, da ich dem Arbeitsamt für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung stehe. MfG Thomas
Ich weis zwar nicht wie genau sich der normale Student von einem Fernstudent unterscheidet, aber ich zahle als normaler Student aktuell im Praxissemester keine Sozialversicherung. Man wird da scheinbar komplett befreit. Bezahlung je nach Firma zwischen 250 und 700 Euro(bei mir 650).Mögliche staatliche Arbeitgeber zahlen typischerweise nichts wie mir erzählt wurde.
Thomas M. schrieb: > wie läuft sowas für Fernstudenten? Also du hast in meinen Augen eigentlich einen Volltreffer gelandet! Du bist im Fernstudium (nebenberuflich), d.h. du stehts den Arbeitsmarkt voll zur Verfügung, nicht wie an einer Präsentshochschule. Damit ergibt sich für dich die Möglichkeit, Alg1 zu beziehen und dein Fernstudium mit höherer Schlagzahl zu betreiben! Aber du darfst bei Vermittlungsmaßnahmen von der Argentur für Arbeit dich nicht bockig zeigen. Deshalb bleib sehr zurückhalten gegenüber der Argentur für A. hinsichtlich deines Fernstudiums! Wenn ein Arbeitsplatz-Angebot kommt, dann lass den potentiellen AG durchblicken, das du dein Studium bald abschließen wirst. (Also auch bei ihm kündigen wirst) Da meckern die AG zwar, aber das Fernstudium geht halt vor! Thomas M. schrieb: > Ich müsste mich ja von dem Geld auch sozialversichern, > > da ich dem Arbeitsamt für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung stehe. Also ganz einfach, du meldest dich für die Zeit deines Praktikum beim Arbeitsamt ab, und zahlts als Student nur die Beiträge zur Krankenversicherung. (Problem ist dann, du mußt dich für die Zeit als Vollzeitstudent einschreiben!) also nur Semesterweise geht der Wechsel Arbeitslos (Alg1) und das nächstes Semester Praktika (Versichert als Student)
Marx W. schrieb: > Ich weis zwar nicht wie genau sich der normale Student von einem > > Fernstudent unterscheidet, aber ich zahle als normaler Student aktuell > > im Praxissemester keine Sozialversicherung. > > Man wird da scheinbar komplett befreit. Du bist als Student Krankenversicherungspflichtig! Wenn: "Bei einem regelmäßigen eigenen Einkommen von mehr als 400 EUR im Monat kann man sich nicht mehr in der Familienversicherung mitversichern lassen. Hier muss man sich selbst krankenversichern. Viele Krankenkassen bieten für Studenten besonders günstige Tarife an." Rentenversicherung: Von der Rentenversicherungspflicht sind Studenten (Vollzeitstudenten) jedoch nur dann befreit, wenn die Beschäftigung geringfügig (400,- Euro-Job) oder kurzfristig ist. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Arbeitslosenversicherung ist für Studenten (Vollzeit) nicht möglich!
Mach doch einfach aus deinem Fernstudium nen Präsenzstudium an einer FH und beantrage BAFÖG. Davon kannst du dann auch Krankenversicherung bezahlen und du kannst die Vorteile des Studentenleben genießen ;)
Also ins Vollzeitstudium wollte ich nicht wechseln. (hatte ich schon *gg) Ich finde die Art des Lernens im Fernstudium sehr angenehm und auch mit den jetzigen Mitstudenten komme ich sehr gut klar. (Lerngruppe usw...)
Thomas M. schrieb: > Mach doch einfach aus deinem Fernstudium nen Präsenzstudium an einer FH > > und beantrage BAFÖG. Davon kannst du dann auch Krankenversicherung > > bezahlen und du kannst die Vorteile des Studentenleben genießen ;) Na, so blöd wird er wohl nicht sein, solange er seinen ALG1-anspruch in der Anfangs genannten Art nutzen kann! Danach kann er immer noch sein Studium Vollzeit durchzeihen an einer Präsenz HS !!!!
Marx W. schrieb: > Du bist als Student Krankenversicherungspflichtig! Prinzipiell ja, ich bin zum ersten Semester damals aus der Privaten meines Vaters raus und zur AOK, aber während des Praxissemesters bin ich nach Absprache bei der AOK von den Gebühren befreit.
Ginu schrieb: > aber während des Praxissemesters bin ich > > nach Absprache bei der AOK von den Gebühren befreit. Hm, wie das? Als Student kannst du nur selbst dich versichern, oder du bist über die Familienversicherung versichert solange die Beitragsgrenze (+Altersgrenze)nicht überschritten wird! Eine Gebühren(Beitrags)befreiung würd mich ehrlich interessieren wie das gehen soll?
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