Hallo. Mein ehemaliger Arbeitgeber ist insolvent. Ich habe aus dem Ladengeschäft das Elektroinstallationsmaterial aufgekauft. Ich habe aus der Werkstatt und dem Keller auch noch kleineres Elektromaterial aufgekauft. Die großen und sperrigen oder hochpreisigen Sachen habe ich nicht aufgekauft. Wenn ich dieses Zeug alles privat verkaufe, wird man mich sicher als gewerblichen Händler einstufen, da es bei Einzelverkauf über 2500 Posten sind. Ich habe jetzt mit meiner Frau eine Firma, Restpostenhandel und Secondhandverkauf angemeldet, über die wir nun alles veräußern. Das heißt, ich gebe meiner eigenen Firma einen Verkaufsauftrag, und diese berechnet mir eine Provision. Aufgrund steuerlicher und rechtlicher Gründe möchte ich das ganze Material nicht an meine Firma verkaufen, da ich dann über gewisse Freigrenzen (Umsatz und Firmenwert) hinaus komme und ich dann gewisse Vorteile verliere. Momentan bin ich ja fast bei allem befreit, nutze die Kleinunternehmerregelung und bekomme auch noch Gründer-Zuschüsse. Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht?
Ramsch verkloppen ... Etwas leichtfertig Gruenderzuschuesse fuer so'n Muell zu kassieren. Die sollte man sich fuer eine Taetigkeit mit Zukunft aufsparen...
K. A. schrieb: > Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich > selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht? Nein, solange bei den Geschäften marktübliche Preise erzielt werden gibts da kein Problem. Etwas anderes ist es wenn du die Sachen praktisch an deine Firma B verschenkst und so die Gewinnerzielungsabsicht der Firma A in Frage gestellt wird.
> Ramsch verkloppen ... Etwas leichtfertig Gruenderzuschuesse fuer so'n > Muell zu kassieren. Die sollte man sich fuer eine Taetigkeit mit Zukunft > aufsparen... Meinste, damit hätte man keine Zukunft? Dann sag mir, mit was denn sonst? Und den Handelsbereich können wir von Restposten immer noch auf andere Sachen ausweiten. Vieles darf man ja nicht ohne entsprechende Qualifikation. Handel darf man aber ohne Meister, Ingenieurtitel oder sonstirgendwas machen. Wir sind übrigens eine UG i.G. und wollen im Januar mit der Verkaufstätigkeit anfangen und den Onlineshop eröffnen.
Nee. Doch wenn man da Beziehungen hat... auf alle Faelle. Ich dachte vom ersten Posting, es ginge um ein (1) Lager abzubauen.
Tim T. schrieb: > Nein, solange bei den Geschäften marktübliche Preise erzielt werden > gibts da kein Problem. Etwas anderes ist es wenn du die Sachen praktisch > an deine Firma B verschenkst und so die Gewinnerzielungsabsicht der > Firma A in Frage gestellt wird. Marktübliche Preise verlangen wir auf jeden Fall. Ich habe mich bei der Konkurrenz umgesehen, um herauszufinden, wie der Preis ist. Außerdem habe ich die letzten Ladenpreise meines alten Arbeitgebers. Allerdings ist das Zeug noch in meinem Privatbesitz und die Firma macht nur "Verkauf im Auftrag", d.H. meine Firma erwirbt nicht das Eigentum an den Sachen. Die UG hat auch gar nicht genug Kapital, um das Zeug aufzukaufen.
Ich verstehe jetzt nicht, wie man Gewinn machen kann, wenn man die Sachen an sich selber verkauft.
K. A. schrieb: > Allerdings ist das Zeug noch in meinem Privatbesitz und die Firma macht > nur "Verkauf im Auftrag", d.H. meine Firma erwirbt nicht das Eigentum an > den Sachen. Die UG hat auch gar nicht genug Kapital, um das Zeug > aufzukaufen. Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma veräußern? Was das Insichgeschäft angeht ist noch interessant wer bei eurer UG der Geschäftsführer ist, wenn das nicht du selber bist, muss dieser dir noch das Selbstkontrahieren gestatten um den BGB §181 zu umgehen.
am schrieb: > Ich verstehe jetzt nicht, wie man Gewinn machen kann, wenn man die > Sachen an sich selber verkauft. Tim T. schrieb: > Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma > veräußern? Die Firma verkauft das Zeug an dritte. Aber nur als Vermittler. Die Ware befindet sich im Privatbesitz. Ich selbst mache mit meiner eigenen Firma Geschäfte auf Provisionsbasis, in dem meine Firma das Zeug im Auftrag verkauft. Natürlich wird die Firma sich auch Ware selbst zulegen, aber diese Posten (Die Sachen die ich privat sehr günstig vom ehemaligen AG als Insolvenzware erworben habe) wollte ich so verwerten. Geschäftsführer bin ich, und meine Frau ist Anteilseigner.
Tim T. schrieb: > Und wie willst du das als nicht privat Geschäft an deine Firma > veräußern? > > Was das Insichgeschäft angeht ist noch interessant wer bei eurer UG der > Geschäftsführer ist, wenn das nicht du selber bist, muss dieser dir noch > das Selbstkontrahieren gestatten um den BGB §181 zu umgehen. Verdammt, zweimal Quark fabriziert und kein Edit mehr möglich: 1. Ist im ersten Absatz/Satz ein "nicht" zu viel. 2. Muss auf jeden Fall das Selbstkontrahieren gestattet werden, da es nunmal mehrere Gesellschafter gibt.
Am einfachsten dürfte es sein wenn du dir mal http://www.redmark.de/gmbh/specialContentDetail?specialID=1224837799.65 anschaust.
Habe mir grade mal die standard Vorlagen für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern angeschaut, falls du einen solchen verwendet hast bist du ohnehin vom BGB §181 befreit... http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008/j2026_0010.pdf Teil b, Punkt 4, letzter Satz.
Das ist doch ziemlicher Blödsinn wie du es vorhast. Was spricht dagegen, das ganze als Privateinlage in die U.G. einzubringen? Dann zählt es ja nicht als Umsatz, sondern als Eigenkapitalaufstockung. Das verkaufen auf Provisionsbasis stellt wieder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Das heißt man müsste eine Firma anmelden, um mit seiner eigenen Firma Geschäfte zu machen. Was soll die ganze Aktion also?
Stefan L. schrieb: > Das verkaufen auf Provisionsbasis stellt wieder eine gewerbliche > Tätigkeit dar. Das heißt man müsste eine Firma anmelden, um mit seiner > eigenen Firma Geschäfte zu machen. Was soll die ganze Aktion also? Sehe ich auch so, es sei den die Firma verkauft für 100 Eur und du erhälst 50 Eur, könnte aber als verdeckte Sacheinlage gewertet werden, außerdem müßtest du das ganze eingenommene Geld ähnlich versteuern als wenn du es einfach privat verkauft hättest. K. A. schrieb: > nutze die > Kleinunternehmerregelung Das würde ich mir (gerade beim Handel mit Firmen) aber nochmal überlegen, da du so nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, und einmal im Monat das Formular zur Umsatzsteuer auszufüllen ist echt kein Ding, mach das seit einem Jahr und kann nicht die vielfach geschürte Angst verstehen das sei so kompliziert...
Läubi .. schrieb: > K. A. schrieb: >> nutze die >> Kleinunternehmerregelung > Das würde ich mir (gerade beim Handel mit Firmen) aber nochmal > überlegen, da du so nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, Wenn er die Sachen privat gekauft hat, ist das aber sinnvoll, da er dann eh keine Vorsteuer ziehen kann. Damit wäre sein gewinn deutlich höher. Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer). > und einmal im > Monat das Formular zur Umsatzsteuer auszufüllen ist echt kein Ding, mach > das seit einem Jahr und kann nicht die vielfach geschürte Angst > verstehen das sei so kompliziert... Ja, hier kommt halt viel Halbwissen zusammen - Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung sind ja nun wirklich einfach. Das hab sogar ich als Informatiker kapiert :-) Chris D.
Chris D. schrieb: > Wenn er die Sachen privat gekauft hat, ist das aber sinnvoll, da er dann > eh keine Vorsteuer ziehen kann. Damit wäre sein gewinn deutlich höher. Also ich hatte das jetzt so gelesen, das er das auch in Zukunft betreiben will und da würde ich jetzt davon ausgehen dass er die Sachen von Firmen aufkauft und auch an Firmen verkauft. Und "von privat" würde er das ja eh ohne MWSt einkaufen, wäre also kein Unterschied, nur das bei den Ausgaben (Versand, Telefon, Werbung?) halt auch die Vorsteuer abgezogen werden kann. > Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer). Keine Ahnung scheint mir auch sehr obskur, vor allem das ganze als UG macht auch nicht gerade wenig Arbeit, und wenn dann die Gesellschaft mit zwei Gesellschaftern auch noch kaum Kapital hat um Waren welche sie für ihre Geschäftstätigkeit benötigt zu kaufen... eieiei... da schrammt man schon fast an der Insolvenzverschleppung vorbei. Chris D. schrieb: > Das hab sogar ich als Informatiker kapiert Dito ;)
Läubi .. schrieb: > Also ich hatte das jetzt so gelesen, das er das auch in Zukunft > betreiben will und da würde ich jetzt davon ausgehen dass er die Sachen > von Firmen aufkauft und auch an Firmen verkauft. Ok, dann könnte sich das lohnen, aber für den Anfang kann man dann ja trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen. Bei größeren Umsätzen fällt er dann ja automatisch raus. > Und "von privat" würde er das ja eh ohne MWSt einkaufen, wäre also kein > Unterschied, nur das bei den Ausgaben (Versand, Telefon, Werbung?) halt > auch die Vorsteuer abgezogen werden kann. Die Vorsteuer ist da nicht entscheidend. Der große Unterschied wäre, dass er keine Umsatzsteuer abführen muss! >> Aber er hat ja eh eine Firma gegründet (warum auch immer). > Keine Ahnung scheint mir auch sehr obskur, vor allem das ganze als UG > macht auch nicht gerade wenig Arbeit, und wenn dann die Gesellschaft mit > zwei Gesellschaftern auch noch kaum Kapital hat um Waren welche sie für > ihre Geschäftstätigkeit benötigt zu kaufen... eieiei... da schrammt man > schon fast an der Insolvenzverschleppung vorbei. Zumindest ist das vollkommen überzogen. Dann muss er auch so lästige Dinge wie Inventur machen und das Lager fließt ins Betriebsvermögen ein. Das will man nicht :-) > Chris D. schrieb: >> Das hab sogar ich als Informatiker kapiert > Dito ;) Ahh, ein Bruder im Geiste ;-) Chris D.
Mich hätte mal interessiert welche Vertriebsstruktur der TO nutzen will und welche Kundenklientel da angepeilt wird, denn damit steht und fällt nämlich alles. Wenn das nämlich auf tönernen Füßen steht dauert das nicht lang und der Laden erleidet das gleiche Schicksal wie dem TO sein ehemaliger Arbeitgeber. Anmeldung hin oder her. Was die Ware gekostet hat und was die auf dem Markt noch Wert ist wäre auch interessant. Wenn ich mir einige Händler in der Bucht anschaue was die so bisher verkauft haben dann ist das echt bitter. Fachleute haben mal festgestellt das je nach Tätigkeit teilweise drei bis fünf Jahre vergehen bis man erkennen kann ob sich die Sache trägt und dann kommt noch das alle Jahre wiederkommende Auf-und Ab der Wirtschaft und dann? Ohne ausreichend Kapitaldecke ist das kaum zu schaffen. Schlauer wäre es gewesen das Material erst mal privat über die Bucht in kleinen Mengen zu verkaufen auf einen längeren Zeitraum und unterschiedlichen Konten/Nicknamen. Immerhin ist es ein Markt mit über 10 Millionen Käufern, selbst wenn die nicht potenziell sind. Finde mal einen Kunden über einen Webshop in der WWW-Müllkippe?
K. A. schrieb: > Seht ihr irgendwelche Probleme, wenn man als Firmeneigentümer mit sich > > selbst Geschäfte auf Provisionsbasis macht? Du machst keine Geschäfte mit dir selbst, sondern mit einer Kapital-gesellschaft. Daß diese Kapitalgesellschaft dir gehört, ist dabei völlig unerheblich. mfg.
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