hallo ich hab in den usa ein nas gekauft und zu einem bekannten (auch usa) schicken lassen, der dieses wochenende nach deutschland kommt und das teil mitnehmen würde. das nas hat mit derzeitigem urechnungskurs einen wert von 460euro. die zoll-freigrenze liegt ja bei 430euro. hat er nun probleme beim zoll? kann er angeben, dass das gerät für sich selbst ist (ein leeres nas ist eigentlich nicht etwas, was man in den urlaub mitnimmt...)
Lieschen schrieb: > hallo > > ich hab in den usa ein nas gekauft und zu einem bekannten (auch usa) > schicken lassen, der dieses wochenende nach deutschland kommt und das > teil mitnehmen würde. das nas hat mit derzeitigem urechnungskurs einen > wert von 460euro. die zoll-freigrenze liegt ja bei 430euro. hat er nun > probleme beim zoll? kann er angeben, dass das gerät für sich selbst ist > (ein leeres nas ist eigentlich nicht etwas, was man in den urlaub > mitnimmt...) Welche Zoll-Freigrenze? Ich würde sagen, Dein Bekannter liegt auf der sicheren Seite, wenn er die Rechnung am Mann hat und bei der Einreise mit dem NAS dem Zoll vorlegt. Muß er dann halt 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Lieschen schrieb: > hallo > > ich hab in den usa ein nas gekauft und zu einem bekannten (auch usa) > schicken lassen, der dieses wochenende nach deutschland kommt und das > teil mitnehmen würde. das nas hat mit derzeitigem urechnungskurs einen > wert von 460euro. die zoll-freigrenze liegt ja bei 430euro. hat er nun > probleme beim zoll? kann er angeben, dass das gerät für sich selbst ist > (ein leeres nas ist eigentlich nicht etwas, was man in den urlaub > mitnimmt...) Hi, Ein Problem mit dem Zoll hat er nur, wenn er das Teil nicht angibt und dann erwischt wird... Sofern er das Teil anmeldet gibt es keine Probleme, nur eine Rechnung... Natürlich kann er angeben das dieses Gerät für ihn ist. Aber nützen wird es nicht viel. Denn die Freigrenze kann nicht Anteilig bei einer Ware in Anspruch genommen werden. Selbst wenn das NAS das einzigste Mitbringsel ist muss er darauf volle Einfuhrabgaben entrichten da es ja nicht teilbar ist: > Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so > werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf > den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Geschrieben hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html Natürlich - Wenn man irgendwo eine Rechnung irgendwo herzaubern könnte wo das Teil 425,Eur umgerechnet kostet... Aber soetwas selbst zu drucken wäre Steuerbetrug! GRuß
Zoll musst Du nicht zahlen, höchstens 19% Einfuhrumsatzsteuer. Tja, das mit den 30€ mehr ist wohl dumm gelaufen. Wenn Du Glück hast, drückt der Beamte ein Auge zu oder der Wechselkurs bessert sich. Vielleicht findest Du ja noch ein Angebot im Internet, was sich mit <430€ berechnet. Das kann man dem Zoll dann geben. Musst ja nicht sagen, dass Du teurer eingekauft hast.
Hier steht alles relevante: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Carsten Sch. schrieb: > Natürlich kann er angeben das dieses Gerät für ihn ist. Aber nützen wird > es nicht viel. er ist ja us-amerikaner und wenn er das teil selber nutzt, ist es in dem sinne ja keine einfuhr... er kann ja auch ovp usw in den us lassen...
Lieschen schrieb: > Carsten Sch. schrieb: >> Natürlich kann er angeben das dieses Gerät für ihn ist. Aber nützen wird >> es nicht viel. > > er ist ja us-amerikaner und wenn er das teil selber nutzt, ist es in dem > sinne ja keine einfuhr... er kann ja auch ovp usw in den us lassen... Ach so war das gemeint... Denn wenn man die Freigrenze in Anspruch nehmen will geht das ja bei der Einfuhr ja eh nur wenn es für einen selbst ist, bzw. es sich tatsächlich im Eigentum des Reisenden befindet. Verschenken später ist OK, Mitbringen im Auftrag ist aber sowieso unzulässig. Der Transport als Reisegepäck, also nur vorrübergehende Einfuhr mit späterer Widerausfuhr ist ja ein ganz anderes Thema... ABER: DAs Reisegepäck von sich nur vorrübergehend innerhalb der EU aufhaltenden Personen unterliegt während der gesamten Reisezeit der Zollamtlichen Überwachung. ES MUSS bis auf Verbrauchswaren vollständig wieder ausgeführt werden. Es gibt in solchen Fällen die Möglichkeit das der Zoll die entsprechenden Gegenständer erfasst und man bei der Abreise dann wieder beim Zoll vorstellig werden muss wo die Widerausfuhr tatsächlich geprüft wird. Fehlt dann etwas muss gezahlt werden. Im Computerzeitalter ist das auch recht gut durchsetzbar... (Natürlich, für ein paar Socken ode ne alte Hose spielt das keine Rolle, hochwertiger Elektronik oder Sportausrüstung wird aber öfter mal "besondere Aufmerksamkeit" zuteil) Ich meine, selbst wenn das Zeug gestohlen wird können Abgaben verlangt werden -insbesondere wenn der Vorgang fragwürdig ist-... nur wenn es gerichtsfest zerstört wird ist etwas anderes. Natürlich, man kann es probieren. Wenn er durch den grünen Ausgang kommt ist es zwar nicht Legal, aber für euch alles in Butter. Wird er aber dann kontrolliert und gibt das Gerät an dann dürft ihr zwischendurch zum Zollamt fahren und Nachversteueren wenn du es behalten willst und er keinen Zeitverzug und Aufwand bei der Ausreise riskieren will. Versteuerung bei der Ausreise ist ja-da BAmtshandlung- zumindest wenn man zeitlich eng dran ist ja nicht unbedingt so toll. Das zurücklassen der OVP ist bei solchen krummen Touren sowieso immer zu empfehlen. Gruß Carsten
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