Hallo an alle, da ich nur viele wiedersprüchliche Antworten zu dem Thema im Forum gefunden habe, möchte ich meine Frage konkret stellen. Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren. Es umfasst das beseitigen von kalten Lötstellen und den Austausch defekter Bauteile. Darf man das ohne Meistertitel? Einen entsprechenden Lehrberuf kann ich nicht vorweisen, das ist bisher nur mein Hobby. gruß storno
storno schrieb: > Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren. Du meinst sicher, in Oldtimern. In modernen Fahrzeugen gibt es keinen Tacho mehr im herkömmlichen Sinne, das sind von Steuergeräten angesteuerte Spannungsmesser.
Oldtimer ja aber auch die sog. "Kombiinstrumente" der modernen Fahrzeuge.
storno schrieb: > Ich möchte Tachos nebenberuflich reparieren. Es umfasst das beseitigen > von kalten Lötstellen und den Austausch defekter Bauteile. Darf man das > ohne Meistertitel? Was für Tachos sollen das denn sein? Fahrrad, Motorrad, Auto? Meistertitel ist nur im klassischen Handwerk notwendig wenn es gefahrgeneigt ist. Bei Fahrzeugen im Straßenverkehr könnte man das annehmen. > Einen entsprechenden Lehrberuf kann ich nicht vorweisen, das ist bisher > nur mein Hobby. Das könnte Probleme bei der Haftung mit sich bringen wenn jemand durch unsachmäßige Reparatur zu Schaden kommt. Das wird kaum eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abdecken. Da würde ich mich anwaltlich mal beraten lassen oder bei der IHK fragen.
Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind.
Hassan schrieb: > Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher > weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind. Was macht der? 50 Jahre alte Rollenzähler auseinander bauen und wieder zusammen setzen? Meines Wissens gibt es für moderne neuere Autos spezielle Chips, die vorwärts zählen, und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit einem Programmiergerät, noch sonst wie.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Hassan schrieb: > >> Mein Cousin Ali "repariert" auch Tachos und zwar so, dass hinterher >> weniger drauf ist und die Autos teurer zu verticken sind. > > Was macht der? 50 Jahre alte Rollenzähler auseinander bauen und wieder > zusammen setzen? > > Meines Wissens gibt es für moderne neuere Autos spezielle Chips, die > vorwärts zählen, und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit > einem Programmiergerät, noch sonst wie. Ali kann kann auch rückwärts zählen lassen :)
Informier dich dich am besten bei der HWK, jedoch da du an den Baugruppen Handwerklich tätig wirst (löten usw.) wirst du wohl einen Meistertitel benötigen. (Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker sind alles eintragungspflichtige Vollhandwerke (Anlage A, Handwerksrolle) und benötigen das vorhanden sein eines Meistertitels) MfG
Wilhelm Ferkes schrieb: > [...] und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit > einem Programmiergerät, noch sonst wie. Träum' weiter....
Matthias schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> [...] und nicht mehr zurück gesetzt werden können. Weder mit >> einem Programmiergerät, noch sonst wie. > > Träum' weiter.... Nee, im Ernst. Auf der Homepage eines Halbleiterherstellers fand ich vor einiger Zeit so einen integrierten Chip. Ich weiß nur die Chipbezeichnung nicht mehr, weil es mich nur mal am Rande interessierte, und ich sie nicht weiter notierte, bzw. die Sache nicht weiter verfolgte. Der Chip beinhaltet ein Vorwärts-Zählwerk. Die Zähler sind so aufgebaut, daß nach und nach PROM-Zellen gebrannt (also zerstört) werden. Das Datenblatt ist die Referenz für Elektronikentwickler. Außerhalb eines Datenblattes gibt es üblicherweise keine weiteren Informationen vom Hersteller, auch keine Geheiminformationen. Selbst wenn man privat an solche Chips heran käme: Beim Wechsel in einem KFz-Steuergerät wäre auf jeden Fall viel Spaß zu wünschen. Den Hintergrund über die Motivation von KFz-Herstellern, solche Technik einzusetzen, weiß ich nicht. Und auch nicht, wer sowas tatsächlich einsetzt. Aber vielleicht ist doch der eine oder andere Hersteller darauf bedacht, gravierende Manipulationen zu erschweren bzw. zu verhindern.
Ich hatte sowas vor einiger Zeit mal von BMW gehört. Da konnte man keinen niedrigeren Tachostand einstellen. Aber der findige Justierer hatte dann den Stand auf 999999 vorgestellt, ist gefahren, bis der Tacho umgesprungen ist und hat ihn dann wieder auf den gewünschten Stand vorgestellt. Man muss eben kreativ sein. Von Audi weiss ich, dass dort die KM-Stände in verschiedenen Steuergeräten abgelegt werden und man nach einer Manipulation die Inkonsistenz sehen kann. Gruß Bad Urban
Und wenn man den Chip nicht mehr zurück stellen kann dann baut man halt nen neuen ein. Aber Back to Topik: Meisterpflichtig, wie siehts mit nem akademischen Tietel aus Ing. Bachelor ect.?
HWK Meister schrieb: > Informier dich dich am besten bei der HWK, jedoch da du an den > Baugruppen Handwerklich tätig wirst (löten usw.) wirst du wohl einen > Meistertitel benötigen. (Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, > Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker sind alles > eintragungspflichtige Vollhandwerke (Anlage A, Handwerksrolle) und > benötigen das vorhanden sein eines Meistertitels) > MfG Die Liste halte ich für nicht glaubwürdig weil da auch ein paar Handwerke bei sind die ganz und gar nicht Gefahrgeneigt sind. Vermutlich sieht die Handwerkskammer das ganz anders als die Regierung und weigert sich beharrlich das zu ändern. Da lässt es je Kammer eines jeden Bundeslandes es eben drauf ankommen. Wäre nicht das erste Mal das solche Institutionen gesetzliche Vorgaben ignorieren.
storno schrieb: > nur mein Hobby. Bleib beim Hobby. Wenn der erste Blitzer kommt, gibt es bestimmt ausreichend Ärger.
Michael S. schrieb: > Die Liste halte ich für nicht glaubwürdig weil da auch ein paar > Handwerke bei sind die ganz und gar nicht Gefahrgeneigt sind. > Vermutlich sieht die Handwerkskammer das ganz anders als die > Regierung und weigert sich beharrlich das zu ändern. > Da lässt es je Kammer eines jeden Bundeslandes es eben drauf > ankommen. Wäre nicht das erste Mal das solche Institutionen > gesetzliche Vorgaben ignorieren Kann mir nicht vorstellen das Intitutionen wie IHK oder HWK es sich erlauben können gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Schon aus dem Grund da sie mit den Innungsverbänden als Technische Berater gegenüber den Staatlichen Intitutionen fungieren (siehe Bsp. Homologation der DIN VDE Normen auf Europäischem Nivau, währe ja noch schöner wenn man bei uns Verkabelungen durchführen dürfte wie es in manchen südeuropäischen Ländern Gang und Gebe ist). Thema Glaubwürdigkeit: informiere dich bei der HWK deines jeweiligen Bundeslandes, dort kannst du dir die Zulassungsvorraussetzungen erklären lassen. Falls trotzdem Zweifel bestehen, hier der Link zu den Anlagen A,B1 und B2 der HWK für München und Oberbayern. http://www.hwk-muenchen.de/74,118,46.html PS: Gefahrneigung: es gab schon Diskusionen darüber das Friseurhandwerk den zulassungsfreien Handwerken anzugliedern, da aber Kenntnisse in Chemie vorrausgesetzt werden, ist dies Glücklicherweise nicht geschehen. Die ersten Kunden mit chemischen Verbrennungen am Kopf hätten dies dann auch nicht verstanden.
OmG! Schon wieder nur Lästerer und Bedenkenträger! Storno, wenn Du's machen willst, mach's! Melde Dein Gewerbe an, dauert gerade mal 10 Minuten auf dem Gewerbeamt und fang' an. Alles Andere ergibt sich dann. Und hör nicht auf all diejenigen, die schon bevor Du loslegst, allerhand Stolpersteine und Hindernisse erfinden.
Johann schrieb: > Melde Dein Gewerbe an, dauert gerade mal 10 > Minuten auf dem Gewerbeamt und fang' an. Alles Andere ergibt sich dann. > Und hör nicht auf all diejenigen, die schon bevor Du loslegst, allerhand > Stolpersteine und Hindernisse erfinden. Mal schnell ein Gewerbe anmelden ist kein Problem, soweit gebe ich dir Recht nur gibt es wie gesagt in Deutschland geltende Gesetze und Vorschriften. Daher ist es gerade am Anfang wichtig sich zu informieren. Wenn mann einfach darauf hofft das schon alles gut wird hat man schnell ne Anzeige am Hals (die Konkurenz am Markt schläft nicht auch in der Hinsicht) und mal für 2-3h ein kostenloses Existensgründungsseminar zu besuchen ist ja wohl gar kein Akt. MfG
HWK Meister schrieb: > Wenn mann einfach darauf hofft das schon alles gut wird hat man schnell > ne Anzeige am Hals (die Konkurenz am Markt schläft nicht auch in der > Hinsicht) und mal für 2-3h ein kostenloses Existensgründungsseminar zu > besuchen ist ja wohl gar kein Akt. So ist das. Gerade in klammen Branchen, wo man schon auf dem Zahnfleisch läuft, wird versucht, Konkurrenten anhand des Gesetzes zu eliminieren. Es mag nicht sofort was kommen, aber früher oder später. Hatte da auch in einer früheren Firma Bekanntschaft mit solchen Themen. Für ein Gerät, was keinen Gewinn mehr abwirft, und Konkurrenten es auch ähnlich produzieren. Da landet man schnell bei solchen Themen.
Seufz. Ja, deswegen sind uns die Chinesen langfristig überlegen: die kümmern sich nur drum, wie man's macht und machen dann. Wir schauen erst mal, was dagegen spricht, es überhaupt anzufangen und lassen's dann bleiben - weil jeder kennt ja jemanden, der jemanden kennt, dessen Cousin oder Schwager mal was schiefgegangen ist. Deutschland, das Land der Bedenkenträger. Leute, zeigt mal etwas Optimismus!
Was hat es bitte mit Pessimismus zu tun jemanden zu Raten sich Vorab vernünftig zu informieren?
HWK Meister schrieb: > Kann mir nicht vorstellen das Intitutionen wie IHK oder HWK es sich > erlauben können gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Schon aus dem Grund selten so gelacht, ich kenne mehrere Fälle bei denen sich Handwerker erst per Gericht in die Handwerksrolle eintragen lassen konnten, heißt also die HWKs haben da gegen geltendes Recht verstossen!!
Markus schrieb: > selten so gelacht, ich kenne mehrere Fälle bei denen sich Handwerker > erst per Gericht in die Handwerksrolle eintragen lassen konnten, > heißt also die HWKs haben da gegen geltendes Recht verstossen!! Klingt mal stark danach das dies keine Meister waren (als Meister kommst du immer in dein Gewerk), ergo haben diese Fälle es über die Ausnahmebewilligung probiert was auch gewisse Vorraussetzungen verlangt. Dazu gehöhrt auch die korrekte Argumentation der fachlichen Quallifikation gegenüber dem Anhörungsgremium der HWK und das korrekte Ausfüllen des Antrags. Allein bei diesen beiden Punkten verzetteln sich viele (weil Sie sich Vorab nicht vernünftig informiert haben) und da in Deutschland sich mittlerweile leider der Grundsatz "Wer am lautesten schreit, kriegt am ehesten Recht" durchgesetzt hat, rennen viele dieser Fälle gleich zum Anwalt und schimpfen über die böse Kammer. Nur das Sie jetzt jemanden an der Hand haben der für Sie vernünftig artikulieren kann vergessen die meisten und schreiben sich das Ganze auf die eigene Kappe. Erfahrung eines Gremiummitgliedes MfG
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