Hallo, ich schreibe bei einer Firma Diplomarbeit. Allerdings will die Firma, dass ich und mein Betreuer an der Uni eine Geheimhaltungserklärung unterschreibe. Für mich ist das kein Problem. Aber mein Betreuer sträubt sich dagegen. Seine Argumentation: Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsleistung und muss X Jahre im Archiv aufbewahrt werden, wo jeder Prof. Zugang hat. Daher kann er die Geheimhaltung nicht garantieren. Ich kann das schon nachvollziehen. Ich soll in der schriftlichen Arbeit daher nur Punkte aufnehmen, die nicht vertraulich sind. Allerdings weiß ich nicht wie ich das realisieren soll, da außer den Grundlagen alle weiterführenden Sachen im engen Zusammenhang mit den vertraulichen Daten sind. Hat jemand von euch ein ähnliches Problem gehabt? Wie habt ihr das gelöst? Die weiterführenden Kapitel kann ich ja auch nicht einfach schwärzen.. Danke Michael
Das Problem hatte ich auch. Es gibt bei Euch an der Uni bestimmt eine Rechtsabteilung oder jmd. der für sowas zuständig ist. Ergbnis bei mir war, dass die Geheimhaltungserklärung einfach ein Kooperationsvertrag mit der Uni war. Am Anfang der Arbeit stand dann noch sehr groß der Hinweis, dass die Arbeit nur zu Prüfungszwecken verwendet werden darf und schon war alles für den Prof und die Firma ok. Hoffe das hilft dir weiter.
Man kann auf die Diplomarbeit einen Sperrvermerk machen, dadurch ist sie nicht mehr öffentlich zugänglich (z.b. 2Jahre...)
Ich kenne das, wurde mir erzählt, aus dem Bereich Automotive. Da unterlag die Diplomarbeit auch einer Geheimhaltung, allerdings nicht für die nächsten X Jahre, sondern bis zur Produkteinführung, Patentanmeldung, etc.. Die Frage ist doch, wie lange unterliegt das der Geheimhaltung?
Michi schrieb: > Die Diplomarbeit ist eine > Prüfungsleistung und muss X Jahre im Archiv aufbewahrt werden, wo jeder > Prof. Zugang hat. Bei uns war das nicht so. Das muss ist wohl ein Problem eurer Hochschule, was ich im übrigen gut finde. Ich würde vermuten, dass du den Prof wechseln musst oder die Firma, denn wenn Profs nicht so richtig wollen, dann wollen sie meist gar nicht. Ansonsten ist es nicht ungewöhnlich das nicht alles in der Diplomarbeit auftaucht, es muss selbst einer reinen SW-Diplomarbeit nicht mal der Quellcode abgegeben werden. Ich habe es damals gemacht, weil mein Prof mich drum gebeten hat und die Firma das erlaubt hat.
Und wie soll das Volk dann sehen, das du nicht eins auf Guttenberg machst?
Hallo! Ja, die Problematik kommt immer wieder. Lösungen bieten meist der Sperrvermerk, bzw. dass nur ein bestimmter Personenkreis Zugang zu der Arbeit hat (z.B. Mitarbeiter am Institut / Universität) und diese vor dem Lesen zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Entsprechend wird auch kein Exemplar der Arbeit an die Bibliotheken ausgegeben. Dieses Vorgehen hat mir zumindest die Abgabe meines Praktikumberichts im Studienbüro ermöglicht.
Kompromiss wäre, daß an kritischen Stellen auf ein anderes Papier verwiesen wird, was "im Giftschrank" steht?
Troll schrieb: > Und wie soll das Volk dann sehen, das du nicht eins auf Guttenberg > machst? Es steht nicht das Endergebnis, sondern der Arbeitsprozess zur Debatte. Quellcode lässt sich deutlich einfacher durch Struktogramme oder PAPs ersetzen. In der DA steht dann nur noch, warum diese Lösung gewählt wurde und welche Vor- und Nachteile sie bietet. Bei meiner DA stand auch die Frage des Sperrvermerks im Raum, wohlgemerkt angesprochen vom Hochschulbetreuer. Eine Hochschule, die etwas auf sich hält, ermöglicht den Kooperationspartnern auch Sperrvermerke. Dahingehend sollte sich dein Betrieb evtl. von der Geheimhaltungsklausel lösen und sich gegenüber der Hochschule in Richtung Sperrvermerk positionieren. Meine DA liegt seit der Bewertung in zwei Kopien bei meinem damaligen Hochschulbetreuer, der jeglichen Zugriff dementsprechend kontrollieren kann.
Geheimhaltung und Diplom/Bachelor/Masterarbeiten passen nicht zusammen. 1) Ein ernsthaftes Firmengeheimnis sollte kein Diplomand bearbeiten. Er ist in ein paar Monaten vielleicht bei der Konkurrenz. Kein erfahrener Gruppenleiter wird das so machen, außer es gibt übermächtige Bürokratie in der Firma. 2) Eine geheime Arbeit hat keine wirkliche Qualitätsicherung, weder vom Inhalt noch von der "Origialität" (s. Guttenberg.) 3) Eine geheime Arbeit kann man nicht/schwer weiterführen, z.B. als Doktorand. Man kann Sie auch nicht bei Bewerbungen vorlegen. Man kann eine Veröffentlichung schreiben usw. 4) Eine geheime Arbeit ist 100% im Interesse einer Firma, die Uni oder FH wird aber von Steuern bezahlt. Es wird also Gemeinnützigkeit gefordert. Der Prof. ist Beamter darf gar nicht im Interesse der Firma handeln. 5) Einige Firmen sagen geheim und haben den Umgang mit Geheimsachen garnicht definiert. Sie suchen nur einen juristischen Vorteil mit dieser Art Papier. Ohne Definition ist der Vorteil der im Streitfall winzig oder groß, auf jeden Fall mit viel Streß für den Betroffenen verbunden (Haftung ...). M.E. sind die Geheimhaltungsideen der Firmen überwiegend auf wichtigtuende Formalisten und unterbeschäftigte Juristen zurückzuführen. Man wäge dieses negative Indiz mit den Plus- und Minuspunkten der Firma auf. Lösungen: 1) Unterschreiben und das Papier einfach vergessen, das geht zu 95% gut. 2) Oder neue Firma oder gutes Institut suchen ... 3) Im 100%igen Firmeninteresse nur für volles Gehalt (später) arbeiten. Viele Grüße Karl (20 Jahre Beruferfahrung und über 30 betreute Abschlußarbeiten)
Bei uns ist die Geheimhaltung auch üblich. Die Unis werden nur minimal vom Staat unterstützt. Sie sind auf Finanzierung durch Unternehmen angewiesen. Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist vorhanden und Grundlage für die Arbeit.
>Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist >vorhanden und Grundlage für die Arbeit. Toll! Geld gespart, Diplomand machts für ein Zehntel! Das er danach zur Konkurrenz geht, tja, Pech eben.
Ich kenne es eigentlich nur so, dass eine DA höchstens am Rande Details streift, die der Geheimhaltung unterliegen. Trifft dies zu, ist die übliche Vorgehensweise, dass die offizielle Fassung der Arbeit um die paar Details gekürzt wird, wobei der betreuende Prof, der Geheimhaltung verpflichtet, die ausführliche Version einsehen kann, um die Leistung besser beurteilen zu können. Eine Abschlussarbeit, die ganz oder in wesentlichen Teilen der Geheimhaltung unterliegt, hielte ich aus den von Vorpostern genannten Gründen für bedenklich; ich aber von einem solchen Fall allerdings (wahrscheinlich eben aus diesen Gründen) auch noch nie gehört.
Stefan Helmert schrieb: > Die Unis werden nur minimal > vom Staat unterstützt. Sie sind auf Finanzierung durch Unternehmen > angewiesen. Hast Du da zufällig einen Link für mich? Ich bin bisher eher vom Gegenteil ausgegangen (>80% Staat)...
BWLer schrieb: >>Der Diplomand arbeitet auch nicht das Firmengeheimnis aus. Es ist >>vorhanden und Grundlage für die Arbeit. > > Toll! Geld gespart, Diplomand machts für ein Zehntel! Das er danach zur > Konkurrenz geht, tja, Pech eben. Das ist anders gemeint. Der Diplomand arbeitet mit einem Firmengeheimnis als Grundlage(z.B. Nächste Generation einer Steuerung) und entwickelt mit hilfe dieser Daten etwas Neues. Die Firma hat so lange ein Interesse an Geheimhaltung wie die neue Steuerung noch nicht auf dem Markt ist.
Karl hat 100 % recht. Mach einen Sperrvermerk in deine Arbeit rein und gib dem Prof eine Ausgabe. Wenn jemand deine Arbeit lesen will muss der sich an den Prof wenden und der Prof wiederum an die Firma. War an meiner Hochschule üblich bei solchen Arbeiten. Sowohl meine Bachelorarbeit und Masterarbeit sind nicht in der Bib zu finden sondern nur beim Prof obwohl da jetzt kaum etwas der Geheimhaltungspflicht unterliegt aber die Firmen wollen es so.
Hi Leute bei mir gabs ganz das gleiche Thema!! War in der Automobilbranche tätig. Hatte ein Diplomarbeitsthema in der Forschung & Entwicklung. Mit Unterschrift des Diplomarbeitsvertrages verzichtete ich auf alle Rechte und verpflichtete mich , die Arbeit auf der Uni mit einem Sperrvermerk mit 5 Jahren zu versehen. Ist so. In derjenigen TU (befindet sich außerhalb Deutschlands) ist es allgemein gültig, Sperrvermerke von 1 - 5 Jahre vergeben zu können, so können auch solche Diplomarbeitsthemen bearbeitet werden. Und was war das Ergebnis? Ich schrieb eine Software und die Diplomarbeit erfolgreich, wo schon 2 vor mir an dem Thema gescheitert sind. Angeblich wurde das Verfahren nach meinem Abschluss patentiert und sogar verkauft. Sie hatten also einen billigen Studenten gefunden (also ich) der denen das macht. Und ich schau durch die Finger. Hab sogar erfahren, wieso ich dort keine Anstellung bekam: Aufgrund der Angst, dass ich meine Rechte einklagen würde oder mit einem Anwalt zumindest um einen Teil des Verkaufs oder Erlöses streiten würde. Aber ich konnte viel lernen, hab eine gute Referenz und eine ausgezeichnete Note, aber musste es als Diplomand logischerweise für ein Appel und ein Ei machen. Ne Firma wäre denen wirklich teuer gekommen.
Karl hat alles sehr schön zusammengefasst!!! Wichtig für Dich ist noch, dass Du bei Bewerbungen NIE über Deine DA erzählen darfst. Jetz stell Dir selbst die Frage: Wie kommt das in einem Bewerbungsgespräch an? "Entschuldigung, ich darf ihnen nichts über meine DA erzählen, das ist TOP SECRET!"... Wenn Du dann noch eine gute Note hast sieht es doch absolut nach Guttenberg aus ...
Das kann doch nicht sein das es da immer noch zu Problemen kommt. Solche Diplomarbeiten werden seit Jahrzehnten geschrieben. Da sollte jede Hochschule eine Richtlinie gefunden haben, wie damit umgegangen wird. Sperrvermerk rein für nen gewissen Zeitraum und fertig. Die Teile werden im Schrank eingeschlossen und alle Leute die da dran müssen dürfen da auch dran. Weiß nicht was da für ein Aufstand gemacht wird.
Michael schrieb: > Wichtig für Dich ist noch, dass Du bei Bewerbungen NIE über Deine DA > erzählen darfst. So ein Quatsch, du hast wohl noch nie mit einer Firma in Kontakt gestanden... Selbst wenn die Abschlussarbeit einer Geheimhaltung unterliegt, bekommt der Student ein Arbeitszeugnis von der Firma, in dem u.a. seine Aufgaben aufgelistet sind. Und natürlich hat die Arbeit auch einen mehr oder minder treffenden Titel, aus dem sich der Inhalt der Arbeit ableiten lässt. Natürlich sollte man keine Ergebnisse ausplaudern wie z.B. Wirkungsgrade von neuen Wandlertopologien oder Sachen/Konzepte nennen, die z.B. gegenwärtig bei der Patentanmeldung sind und demnach mit Leichtigkeit noch kopiert werden können. Aber zu sagen, was der Inhalt der Arbeit war, was man gemacht hat usw. ist doch völlig normal. Und das sollte jeder potentielle Arbeitgeber respektieren. Arbeitest du für ihn, wirst du auch mit seinen geheimen Technologien vertraut gemacht. Wenn du später mal die Firma wechselst, was gar nicht mal so ungewöhnlich ist, erwartet er ja auch von dir, dass du nicht aus dem Nähkästchen plauderst sondern lediglich deine Qualifikation und Kenntnisse preisgibst.
Wenn du in der Arbeit Wissen und Produkte der Firma verwendest, so werden diese in einer Arbeit zitiert, aber nicht offengelegt. Wenn du im Zusammenhang mit deiner Arbeit von der Firma bezahlt wirst, d.h. wenn ein Arbeitsvertrag gegen Entgelt besteht, dann ist in diesem Arbeitsvertrag in der Regel festgeschrieben, dass alle Entwicklungen dem Unternehmen gehören und der Geheimhaltung unterliegen. Dies ist mit einer Prüfungsarbeit nicht vereinbar! Wenn du eigene Entwicklungen ohne Entgelt (außer Aufwandsentschädigungen) machst, dann sind diese vorerst dein geistiges Eigentum. Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit steht deinem Prof. ein Nutzungsrecht zu. Eine Vermarktung ist separat mit dem Prof. zu regeln. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Nutzung bzw. Vermarktung. Die beiden letzen Punkte müssen beim Abschluss einer Vereinbarung geregelt werden! Hier ist eine Rückfrage beim Fachanwalt sehr sinnvoll. Joe
Sowas habe ich schon häufig betreut und ist (zumindest bei uns) kein Thema. Das läuft dann so, dass NDA-relevante Details in einen Anhang ausgelagert werden, der zwar beim Prof abgegeben wird (und naürlich vom Inhalt her in die Benotung einfliesst), aber nicht beim Prüfungsamt auftaucht. D.h. damit ist der Anhang im Gegensatz zum Rest nicht öffentlich. Im Rest steht dann halt so allgemeines Zeug ;) Der Prof sagt dem PA noch, dass es einen nicht öffentlichen Teil gibt, und gut ist. Dann gibt es nicht mal einen Sperrvermerk.
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