Hallo, mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter? Was für einen FI würdet ihr für ein Bad nehmen? 0,01 oder 0,03 Ampere? Vorschrift ist afaik ja nur 0,03A,.. Danke
Aus dem, was Du fragst, gibt es einen eindeutigen Schluss: Lass die Arbeiten von jemand machen, der das darf (und der weiß, was er tut).
eigentlich ist es wurst. Du musst dafur sorgen das im kurzschlussfall der max. Strom des rcd nicht überschritten wird.
Hallo, lass dich nicht verunsichern sondern handele wie hier beschrieben : http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html "Keine Angst vor großen Tieren" Und nimm 30 mA, ist wie du schon richtig erkannt hast Vorschrift. 10 mA bringen noch etwas (eigentlich unnötige)Sicherheitsreserve, sind aber erstens nicht notwendig und können zum echten Problem werden (Krichströme, ältere Anlagen im Feuchtbereich), evtl. erst nach einigen Jahren, aber dann suchst du dir evtl. "einen Wolf" warum der "blöde" FI andauernd auslöst. mfg "Selber machen macht schlau"
Selber machen macht schlau. schrieb: > "Selber machen macht schlau" Und "Strom macht klein, schwarz und häßlich." Wenn ich sowas lese: "Es ist darauf zu achten das der FI-Schalter groß genug dimensioniert wird, also die Ampere Leistung." Da rollen sich doch die Fußnägel auf...
Hallo Etrick. > Aus dem, was Du fragst, gibt es einen eindeutigen Schluss: > > Lass die Arbeiten von jemand machen, der das darf (und der weiß, was er > tut). Kannst nicht einfach Deine Kommentare sein lassen, wenn Du nichts sachdienliches beitragen kannst? War ´ne total sachliche Frage und verdiente eine ebensolche Antwort! Der Fragesteller hat im Gegensatz zu Dir gegrüsst und sich verabschiedet. Dahingegen war Deine Antwort eine Frechheit. Du bist hier, wie in Deinem Post steht, "GAST", denke dran! Gruss Michael
Fupp schrieb: > Hallo, > mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der > Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter? Das kommt auf den Fehler an. Ist der Fehler gegen Erde kommt als erstes der FI. Ist der Fehler zwischen zwei Phasen kommt als erstes (und hier einziges) die Sicherung. Ein FI schaltet nur einen Fehlerstrom zur Erde ab jedoch keinen Fehlerstrom zwischen zwei Phasen oder Phase und Neutralleiter.
Ich glaub, er meint die Reihenfolge, mit der sie in Reihe geschaltet werden. Ein RCD und danach viele (nicht zu viele) Sicherungen weg. Aber ich glaub, das sollte er ma wen machen lassen, der sich damit auskennt.
In der Regel ist dem FI eine größere Sicherung vorgeschaltet (HSK) und dann mehrere Leitungsschutzschalter für verschiedene Stromkreise nachgeschaltet. wenn du einen FI für nur einen Stromkreis nutzen willst ist es egal, was zuerst kommt. dan empfiehlt es sich aus Platzgründen aber eventuell eine RCD Leitungsschutzschalter Kombination zu benutzen (ist so breit wie 2 Sicherungen).
Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz anschauen. Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar mit gutem Grund). Einzige Ausnahme ist, wenn unter Anleitung und mit Nachkontrolle eines entsprechenden Fachmanns gearbeitet wird. Wäre das hier der Fall, wäre die Frage nicht gestellt worden. Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben!
Berichtigt: Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar mit gutem Grund).
Etrick schrieb: > Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz > anschauen. Da du Schlauberger dich sicherlich gut auskennst im EnWG, kannst du uns bestimmt die betreffenden Paragraphen spontan nennen...
Stromi schrieb: > Ein Fi ist eh nur was für Weicheier! Genau. Mit FI macht Regenwürmer im Garten mit einem abgeschnittenen Stromkabel jagen gar keinen Spaß!
Fupp schrieb: > mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst Es gibt arme Leute, die haben nur einen FI und viele Leitungsschutzschalter. Nachteil dieser Lösung ist, daß sie dann öfter im Finstern stehen. Geiz ist geil.
Etrick schrieb: > Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der > Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar > mit gutem Grund). das gilt meines wissens aber nur bis zum Zähler. Nach den Zähler darf man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche "Raum" handelt.
Etrick schrieb: > Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und > erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln. Der Satz hat so keinen Sinn. Etwas kann nicht einer Gruppe verboten sein und einer anderen "erst recht". Entweder verboten, oder erlaubt. Wie ist es denn nun? Peter II schrieb: > Nach den Zähler darf > man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche > "Raum" handelt. Ist das korrekt? Oder gibt es eventuell Probleme mit der Versicherung, wenn meine Bude dann doch abfackelt, wenn ich an der Installation gebastelt habe. Und, reicht es, wenn ich selbst Geselle bin, oder muss für solche Arbeiten immer ein Meister zu Rate gezogen werden? Oder reicht eventuell eine andere Form der Qualifizierung (z.B. Studium)? Gruß Sven
Hallo, Wo Etrick Recht hat hat er Recht. Lest euch mal die Netzanschlußverordnung NAV durch. Dort steht ganz klar dass Installation und Erweiterung der Elektrischen Anlage nur von dem EVU oder von in das Installateurverzeichnis des EVU eingetragenen Betrieben durchgeführt werden darf. Ausgenommen sind Reparaturen und die Wartung der Elektrischen Anlage, für die es anscheinend überhaupt keine formale Qualifikation bedarf solange sie nach den allge. anerkannten Regeln der Technik durchgefüht werden. Mir scheint zudem dass die NAV selbst unter Fachkräften oft völlig unbekannt ist und gegen die Verördnung wird tagtäglich, vorallem bei Umzügen verstoßen, denn bereits das Anschließen einer Deckenleuchte ist bereits eine Erweiterung. Fazit: Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen. Viele Grüße FJ
Und wenn das jetzt wundert: Im Sanitärbereich ist es ähnlich. Die Verordnungen der Versorger verbieten im Allgemeinen Änderungen an der Installation durch nicht bei ihnen eingetragene Sanitöter. Also auch einen Wasserhahn oder einen Brauseschlauch selbst tauschen ist eigentlich nicht drin. Nur hält sich halt keiner dran. Wobei ich das bei Wasser weniger kritisch als bei Netzspannung sehen würde. Der GWS-Installatör sieht das natürlich anders. Und ich hab meine E-Insta auch selbst gemacht, aber ich steh dazu. ;-)
O104 schrieb: > wer außer dir hat hier was von amperleistung geschrieben? . . . schrieb: > http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltun...
Zuerst einmal: Die Schaltung hier: http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html ist richtig. Wie überall propagiert, haben wir ja einen sog. Fachkräftemangel. In dieser Situation sehen sich die Leute genötigt, selbst Hand anzulegen, auch wenn sie es nicht dürfen. Bestärkt in dieser Ansicht werden speziell ALG2-Empfänger, die ja per Federstrich jede Tätigkeit ausüben können müssen. In jedem Baumarkt gibt es überdies die Zutaten für solche Aktionen ohne den Nachweis von Fachkenntnissen zu kaufen. (Der gefährliche Bauschaum ist dagegen unter Verschluss, damit nicht Jemand auf die Idee kommt, Torten damit zu garnieren) Vorsicht: Dieser Text enthält geringe Spuren von Ironie, aber eine große Menge Sarkasmus. Bei empfindlichen Menschen kann dies zu einem abrupten Blutdruckanstieg auf mehrere Bar führen! ;-) MfG Paul
Timm Thaler schrieb: > Wobei ich das bei Wasser weniger kritisch als bei Netzspannung sehen > würde. Mir wäre das nicht egal, ob z.B. durch eine unzulässige Wasserinstallation irgendwelcher Dreck rückwärts in die Trinkwasserleitung gedrückt wird.
Ich habe die NAV mal überflogen, wo kann man denn da rauslesen das man an der anlange nichts ohne eintragung machen darf. Das ding regelt den Netzanschluss und die übergabe und die Zähleinrichtung. Aus dem Grund heist es ja auch Netzanschlussverordnung. Das man einen Netzanschluss nur als eingetragenen Elektriker bekommt ist ja klar aber das hat doch nichts mit der anlange zu tun. NAV: (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Analge hinter dem Huaanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer gegenüber den Netzbetreiber verantworltich.
Tja, das bleiben und Etrick unf FarmerJohn nun mal schuldig. Wahrscheinlich selber noch nie hineingeschaut und grosse Sprueche klopfen. Wir warten alle gespannt auf die Literaturstelle, WO denn genau WAS steht! Der Wortlaut ist naemlich volkommen anders! Wenigstens hat Fupp seine Antwort erhalten. Gruss Michael > >> Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz >> anschauen. > > Da du Schlauberger dich sicherlich gut auskennst im EnWG, kannst du uns > bestimmt die betreffenden Paragraphen spontan nennen...
§13 Elektrische Anlage Absatz 2 der Niederspannungsanschlußverordnung-NAV: im vierten Satz heißt es: Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; und Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Gruß FJ
Hallo Gast FarmerJohn: > Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der > El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen. Das steht in den Vorschriften ganz anders. Aber vielleicht irre ich mich ja: Mal sehen, ob Du uns erleuchten kannst, und die Textstelle korrekt zitierst (mit Quellenangabe natuerlich) Gruss Michael
> Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in > ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes > Installationsunternehmen durchgeführt werden; > WELCHE Arbeiten. Ich denke, Du solltest Dich mal bei der Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer schlau machen! Gruss Michael
Mann das ist 'mal wieder richtig deutsch hier. "VORSICHT das ist bestimmt verboten". "Wenn das nicht ausdrücklich in einer Vorschrift erlaubt wird, dann sollte ein guter Deutscher nichts anpacken". Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen. Aber das muss halt jeder für sich entscheiden. Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum fummeln) gesehen hab'... Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigung.
Hallo Michael, hier ein link zur NAV http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=file&cmd=passthru&oid=189 hier der ganze § 13 Elektrische Anlage (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich. (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE- Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Gruß FJ
Einhart Pape schrieb: > Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen. > Aber das muss halt jeder für sich entscheiden. > > Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum > fummeln) gesehen hab'... > > Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigu Daß ein großer Teil der Elektriker schon zu oft in die Steckdose gefasst haben ist durchaus zu vermuten. Das Problem ist und bleibt, daß eine Gebäude und Hausratversicherung ganz schnell nicht mehr bezahlen wenn sie den Verdacht haben daß irgendwas nicht nach Vorschrift gemacht wurde. Und ich wollte im Falle eines Brandes nicht auf einem Schaden von 200000 - 500000 Euro (oder mehr) sitzen bleiben!
FarmerJohn schrieb: > Hallo Michael, > hier ein link zur NAV > http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=fil... > > hier der ganze > § 13 > Elektrische Anlage > ... Ich bezweifle immer noch das die Verordnung überhaupt gültigkeit innerhalb der Elektrische anlage hat. Sie legt nur die Regel für den Anschluss an das Stromnetz fest. Also maximal bis zum Zählerschrank. Das du keine Störungen in das Netz einbringen darfst ist auch klar. Wenn aber z.b. ein Anbau erfolgt und dabei auch die Elektrik erweitert wird hat das wenig mit dieser vordnung zu tun.
Siehe auch: http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M Prinzipiell ist es also erlaubt, eigenmächtige Veränderungen alias "Instandhaltungsarbeiten" der Installation nach dem Zähler vorzunehmen. Aber wenn dann doch mal was passiert (Brand etc.), und es kommt raus, dass man selber was rumgefummelt hat (egal, ob das die Ursache war oder nicht ?), zahlt die Versicherung natürlich nix und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Johannes
FarmerJohn schrieb: > im Interesse des > Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das > Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden > fachlichen > Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig > machen. Wie darf man sich denn die "fachliche Qualifikation" vorstellen? Muss man "Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme"-Meister (IMHO furchtbare Bezeichnung für "Elektriker") sein? Oder wird auch ein technisches Hochschulstudium anerkannt?
Hallo, wenn mann das alles hier liest kann ich wieder mal sagen: "Uns, geht es immer noch zu gut" bzw. die "Gildenwirtschaft" gibt es immer noch. Also wie schon andere hier geschrieben haben : "Gesunden Menschenverstand einschalten und machen". (Dies schreibt eine Elektrofachkraft -Energieelektroniker- der auf der Arbeit an 800V Anlagen arbeitet, aber im eigenen Haus rein theoretisch nicht mal eine neue Leitung ziehen und anschließen dürfte). "Paule"
Ich fass den § 13 mal zusammen: FarmerJohn schrieb: > (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und > Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung > (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber > verantwortlich. Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem Netzbetreiber juckts nicht was da passiert. FarmerJohn schrieb: > (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu > gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser > Verordnung, nach... Absatz 2 sagt eigentlich nur, dass es keine unzulässigen Rückwirkungen ins Netz geben darf. Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken, meinen Laptop an jeder Steckdose laden. Denn alle Stromkreise sind ja spätestens nach dem HAK, in dem ja ein paar lustige Hauptsicherungen für gewöhnlich sind, gesichert damit es zumindest bei Kurzschlüssen und Co keine zulässigen Rückwirkungen ins Stromnetz gibt. Ist es nicht schon eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich mir einen neuen Fernseher hole? Wer hat hier für den Anschluss schon den Elektriker gerufen? Also zumindest ich lasse mir vom EVU nicht sagen mit welcher Steckdose ich meine Bohrmaschine nur betreiben darf oder welche Lampe ich mir an die Decke schraube. Soweit käms noch... Aber mal Spass beiseite: Wenn man keine Ausbildung in der Richtung genossen hat und am Schaltschrank rumschrauben will sollte man sich immer fachkundiges Personal ins Heim holen. Ein Fehler im Stromnetz macht man vielleicht nur einmal und schüttelt danach dem Sensenmann die Hand.
Michael Köhler schrieb: > Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem > Netzbetreiber juckts nicht was da passiert. Was hat "Du bist verantwortlich" mit "den Netzbetreiber juckts nicht" zu tun? Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn Du da dran rumschraubst. > Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte > anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken Dir ist der Unterschied zwischen "Installation" => feste Verlegung und "Geräten" schon bewußt? Den Kühlschrank darfst Du überall anstecken, weil der einen Schukostecker hat, der üblicherweise nur in eine Schukodose passt und dort eine normgerechte, geerdete Verbindung herstellt. Eine Schreibtischlampe auch. Eine Deckenlampe darfst Du -eigentlich- nicht selber anschließen, weil da unter Umständen ein PE angeschlossen werden muss, und wenn das falsch gemacht oder weggelassen wird, direkt Personen gefährdet sein können. Und nur weil es trotzdem gemacht wird, ist das kein Freibrief, dass das jeder darf. Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln, dass es auch jeder machen sollte. Im häuslichen und auch im handwerklichen Bereich sind da z.B. - keine ausreichende Zugentlastung in selbstgebauten Verlängerungen - 2-adrige Kabel für Schuko-Verlängerungen - einfach isolierte Leitungen für Verlängerungen (nur weil da im Baumarkt 250V an der billigen Doppellitze steht, ist die noch lange nicht für Netzzuleitungen geeignet) - eine Verlängerung mit 2 Schukosteckern, ups - Lampen mit Metallgehäuse und PE-Klemme 2-adrig angeschlossen - Litze ohne Aderendhülsen irgendwo untergeklemmt Nicht jeder, der es zu dürfen glaubt, sollte es auch tun.
Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister. Vom Netz bis zum Zähler muß dieser ein eingetragener Meister beim EVU sein. So habe ich es mal gelernt (im Lehrgang zur Elektrofachkraft). Klar, das EVU will es so haben das ALLES was sie Geld kosten könnte, verbote ist! Dank der starken Lobby dieser Unternehmen sind die Gesetze entsprechend eng ausgelegt. Denkt nach! Was ist mit dem Untertischboiler der festinstalliert ist, aber einen Schukostecker hat?? Was ist mit dem gebohrten Loch in der Wand, entstanden in der Absicht einen Schrank zu befestigen, aber dazu geführt das das Stromkabel nur noch zwei Adern und keinen durchgehenden Schutzleiter mehr hat??
Timm Thaler schrieb: > Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn > Du da dran rumschraubst. Den TÜV juckts aber nicht wenn du dich an die Vorschriften hälst, hier war oben die Aussage, dass es den Netzbetreiber juckt wenn du keine eingetragene Fachkraft bist. Dem TÜV ist sowas völlig wurscht, du darfst auch als völliger Laie ganz offiziell am Auto rum schrauben bis der Arzt kommt. So hab ich die Diskussion zumindest verstanden. Timm Thaler schrieb: > Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln, > dass es auch jeder machen sollte. Das steht außer Frage. Fehler werden immer gemacht und nicht jeder, der einen Schraubendreher halten kann oder weiß, wo der Lötkolben heiß wird, ist befähigt auch eine vernünftige Installation zu machen ;) Abdul K. schrieb: > Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine > Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister. Völlig richtig nur wissen das meiner Erfahrung nach auch noch verdammt wenig Ingenieure.
Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein Elektrofahrzeug mit höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker im Batterieraum angefasst werden darf. Solange er nicht die entsprechende Zusatzausbildung hat. Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'.
So, jetzt mal eine Antwort von der Baustelle: - JEDER darf Leitungen daheim in die Wand legen (außer Ing, wegen der Verletzungsgefahr ;-)) - NIEMAND darf diese Leitung an das öffentliche Netz des EVU anschliessen. Ausnahme: eingetragene HANDWERKsbetriebe. Bevor eine Anlagenänderung /-erweiterung in Betrieb gehen darf, muss deren elektr. Verhalten mittels Messprüfungen ermittelt werden (VDE 0100). Durch Einhalten bestimmter Werte werden Rückwirkungen ins Netz ausgeschlossen. Ebenso werden Installationsfehler vermieden. Dazu gibt es ein Abnahmeprotokoll, das der Betrieb mit den Messwerten ausfüllt und ans EVU weiterleitet. Und somit steht womöglich der Betrieb gerade dafür, wenn's raucht. Denn der hat das ja gleich seiner eigenen Arbeit auch abgenommen.
Jetzt noch was zur Fachkraft: Fachkraft ist, wer in einem Beruf ausgebildet und tätig ist (Erfahrung!), sowie die möglichen Risiken der Arbeit kennt und sicher umgehen kann (Sicherheitsmaßnahmen!).
> - JEDER darf Leitungen daheim in die Wand legen (außer Ing, wegen der > Verletzungsgefahr ;-)) LOL......netter Seitenhieb. Um hier noch mehr Konfusion zu stiften: http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/qualifikationen/wer-ist-eine-elektrofachkraft-efk/ Also: SOGAR wir Ingenieure duerfen, unter den genannten Bedingungen! Gruss Michael
Etrick schrieb: > Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der > Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar > mit gutem Grund). > Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben! 1. Jetzt ohne Joke: ist es nicht so, dass bereits das Auswechseln einer Glühlampe rein formal schon zu den Tätigkeiten gehört, die nur der Elektriker machen darf? Ich meine mal etwas in diese Richtung gelesen zu haben. 2. Eine Garantie, dass alles im Lot ist, ist bei Elektriker-Profis ja nun leider auch nicht gegeben. Ich habe hier schon einige Beiträge gelesen, wo der "Laie" erst auf Fehlersuche gehen musste, bis der "Fachmann" dann den Fehler zugab.
Ich weiss wirklich nicht, wie man sich wegen so nem billigen Installationskram so aufregen kann. Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!), geschweige denn irgent eine elektron. Schaltung bauen oder eine uC/PLD-Schaltung bauen und/oder programmieren. Und Oscilloscope?.... was ist das? Nicht umsonst heisst es landläufig Strippenzieher-Kram.
Ich kann dazu nur sagen: Ich mache alles lieber selbst. Wenns nur irgendwie geht.
Trotzdem muss er seinen Kopf hinhalten wenn die Versicherungsanwälte ihn in der Luft zerreißen und "zergutachten". Jetzt weist Du es. Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun, nur weil Du unterschrieben hast? Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha.
MCUA schrie: >Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn >viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!), Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten. Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung eines Elektromeisters beinhaltet, -aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen... gez. Zittermann
Nach dem besonders antisozialen Beitrag von MCUA schlage ich vor, diesen Tread zu sperren.
>Jetzt weist Du es. >Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun, >nur weil Du unterschrieben hast? Achso, daher kommen die extrem vielen "Elektronik-Kenntnisse" >Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha. Blödsinn >Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten. Ja, mit nem Duspol. >Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung >eines Elektromeisters beinhaltet, das sagt DU! Und wenn die die tolle "Kennung" haben, warum können die (**) dann die primitivsten Dinge nicht reparieren? (**) sage nicht, dass es davon keine Ausnahmen gibt. >-aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen... das hab ich überhört (ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden, weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
>Nach dem besonders antisozialen Beitrag von MCUA schlage ich vor, diesen >Tread zu sperren. Das war nicht antisozial, weil: (nochmal) (ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden, weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
Moin, geile Stimmung in der Bude ! Meistens ist in VDE 0100 die Fehlerstrom Schutzeinrichtung mit Bemessungsdifferenzstrom von <= 30mA immer am Leitungs bzw Stromkreisanfang gefordert. Nur bei Steckdosen, die nur der Versorgung von Verbrauchsmitteln innerhalb von Gebäuden dienen ist es erlaubt, den zus. Schutz durch <= 30mA RCD in die Steckdose zu integrieren. (zb. bei Altanlagen mit TN-C System-klassische Nullung) Dies gilt nicht für Räume mit Badewanne oder Dusche. Hier muss die Leitung geschützt werden. d.h. der FI gehört an den Anfang der Leitung. siehe DIN VDE 0100-701. -> Also, immer anerkannte Regeln der Technik beachten. Der Witz dabei ist, das diese aRdT juristisch über die sog. Vermutungswirkung mit den privatwirtschaftlichen DIN VDE Regeln verknüpft werden. Privatwirtschaftlich u.A. deswegen, weil man sie sonst im Bundesanzeiger kostenlos lesen könnte und man sie nicht für ein HÖLLENGELD beim Beuth Verlag kaufen müsste (jede Kopie streng verboten, nirgends im Netz). Aus diesem Grund basteln viele Leute einfach mal selbst, ohne die überkomplizierten Regeln zu kennen. Es funktioniert ja auch meistens ... und wenns Haus abbrennt, kann sich die Versicherung schön aus der Verantwortung stehlen. ( HA! fliegende Lüsterklemme im Verteiler Oooooohhhhhhhh ! jetzt können wir nix mehr bezahlen !!!) Ach ja: Auch als Ing. kann man sich ins Installateurverzeichnis der VNB eintragen lassen, wenn man Energie oder Automatisierung oä gewählt hatte. -man muss nur in die Handwerksrolle, und einen TRI- Lehrgang (ca 80h) machen. siehe HWO §7 Die geforderte Grundausstattung mit Messgerätepark, Werkzeug, DIN VDE Auswahlordner etc. gilt natürlich für jeden, der drin steht. püh, lang geworden...
Recht so. Äh, 'recht' klein geschrieben trotz Satzanfang. Hast aber noch die nette Werkstattbegehung vergessen. Die muß einfach sein, damit der wißbegierige Bastler nicht ganz so einfach mitmachen kann. Denn es gibt zuwenig zu verteilen. Ständeordnung, ihr wißt. Wenn einer ausfallend wird, wollen trotzdem viele Thread-Teilhaber nicht 'ihren' Thread gesperrt bekommen! Das wäre Sippenhaft! Ja genau, in DE verboten - welch Zufall. Ich habe mit Elektrikern leider auch eher schlechte Erfahrung. Vielleicht waren aber auch nur die Standards in meiner Ausbildung bei der Telekom einfach zu hoch. Beispiel: Schukostecker mit Gewalt zusammengedrückt bei der Montage, obwohl einer der Erdungsnasen falsch im Steckergehäuse einschob. Resultat: Verformter Stecker, nur eine Erdungsnase kann Kontakt bekommen. Sagt mir nicht, daß hat der E-Fuzzi nicht bei der Montag gemerkt! Er ist übrigens einige Monate später gestorben. Seitdem mache ich hier alles selbst. Ein anderer wollte mir doch erzählen, das ein E-Wasserboiler einen unterschiedlichen Wirkungsgrad je nach Heizleistungseinstellung hat! lol Klar, ein Wissenschaftler würde antworten: 1. Stufe 97% 2. Stufe 98% 3. Stufe 99,5% Nein, habe kein positives Beispiel zu berichten. Außer das sie an ANDEREN Installationen immer was zu meckern finden.
In England darf nicht nur ein zugelassener Betrieb an Anlagen arbeiten, sondern jeder der will. "Kleine" Einschränkung bei Leuten ohne Zulassung: Geht es um mehr als eine Lampe zu versetzen o.ä., MUSS die Arbeit vorab angemeldet werden und nach Fertigstellung kommt ein staatlicher Prüfer und schaut sich das Werk an. In der Schweiz werden wie bei uns Autos Elektroinstallationen überwacht. Dort kommt regelmäßig ein Kontrolleur "zu Besuch". Damit, das es auch schlechte Elektriker gibt, lässt sich nicht für Bastelarbeiten argumentieren. Jede Menge Bastler haben noch nicht einmal erkannt, dass sie keine Ahnung haben. Das sieht man oft schon daran, was für Fragen kommen. Lässt sich daraus ersehen, dass sie nicht in der Lage sind, grundlegende Informationen zu finden oder sie diese nicht begreifen, ist das angegangene Vorhaben schlicht und einfach für sie nicht beherrschbar. Gruß
Hallo Fupp, mach mal ne Zeichnung, welches Land, welcher Stromanbieter, welche Räume, Anzahl der Steckdosen im Bad, z.B. Alibertsteckdosen oder was alles im Bad dranhängt. Mach mal ein Photo vom Stromkasten. Wie alt ist die Installation.
FarmerJohn schrieb: > Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in > ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes > Installationsunternehmen durchgeführt werden; Hm.. so für sich betrachtet und aus dem Kontext gerissen, bedeutet es ja, dass ich überhaupt nicht mehr Arbeiten darf, denn "Die Arbeiten" darf ja nur durch oben genannte ausgeführt werden. Bla Bla.
DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben.
Hallo, das sehe ich genau so. Nach dem Verrechnungszähler beginnt ein anderes Netz. Ich konnte durch die Arbeit in einer Firma als Energieelektroniker ( 9 Jahre )das Elend selbst sehen. Absurd ist zum Beispiel, das der Häuslebauer die Zuleitung vom Anschlusspunkt zur Eingangssicherung und dann zum Zählerschrank selbst beauftragen musste, wobei die Abnahme dann wieder durch den Energieversorger erfolgt. Noch besser, wenn jemand ein Fertighaus in Berlin kauft, kommt das natürlich komplett ausgestattet und steht dann hier rum. Jetzt fährt man zur Abnahme dahin ( November, Schnee und Eis 07:00Uhr ) der Energieversorger schlägt auf, schaut sich den Zählerschrank an und spricht, das ist hier in Brandenburg nicht zulässig und muss umgebaut werden. Gehts noch??? Das hat dem Kunden richtig Geld gekostet, von dem weiteren Baustrombezug und Mickerlicht ganz abgesehen, die wollten an sich einziehen. Zum obigen Thema zurück, durch die Verklausulierung der DIN VDE und Anpassung an die EN hat auch inzwischen der normale Handwerker die Übersicht verloren. Interessant ist da teilweise der Elektropraktiker ( also die Zeitschrift ). Da wird zB. diskutiert, ob es nötig ist, eine Kunststoffbadewanne an den Potenzialausgleich anzuschließen. Die Funktionsweise des RCD ist sicherlich auch nicht jedem wirklich geläufig. Die Umgestaltung der Gefährdungsbeurteilung hat den Firmen inzwischen richtig Geld gekostet. Zum Beispiel die Umrüstung der RCD der Baustromverteiler auf 30 mA Auslösestrom, da ja auch die Kammschienen der Hersteller nicht mehr passen. Oder auch die RCD - Adapterkabel für die Steckdose des Kunden. Ergo, jedem der in der Automatisierungs - und Elektrobranche tätig ist kann ein Fachwissen unterstellt werden, was eigentlich schon die Berufsausbildung mit sich bringt. Diese Personen könnten die Installation selbst vornehmen um Kosten zu sparen. Die Abnahme und Inbetriebnahme durch ein vom Energieversorger zugelassenes Elektrounternehmen, einschließlich eines Messprotokolls sollte auch dem Versicherer die Argumente nehmen. Laien und Bastler sollten nicht versuchen an der Elektroanlage zu schrauben oder diese zu erweitern. Schon im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit und deren Mitbewohner. Ein anderer interessanter Aspekt, wenn das alles so gefährlich ist, warum bekommt man im Baumarkt, Internet und Großhandel das komplette Elektromaterial frei zu kaufen. Ich habe selbst bei EB.. einen elektronischen Zähler bis 80A 3-phasig mit Impulsausgang erworben, um meinen Verbrauch auf den PC zu bekommen. Da fragt niemand, ob die Voraussetzungen für den Einsatz vorhanden sind. Das schließt doch die Mitwirkung eines Fachmannes an sich schon aus??? Auf Grund dieser Situation braucht man sich über die zu Anfang des Threads gestellte Frage auch nicht zu wundern. Wen kümmern dann Richtlinien und technische Normen? Einzig die Folgen derartiger Handlungsweise, die dem geneigten Kunden aber nicht aufdringlich im Baumarkt nahegebracht werden, führen dann zur Einsicht, das man vielleicht etwas falsch gemacht hat und die Versicherung nicht zur Übernahme des Schadens neigt. Zu DDR Zeiten gab es so Heimwerkerbrigaden, die zum Beispiel Garagen oder Keller mit Steckdosen und Licht versorgten. Diese Leute waren Elektrofachkräfte, die eine Registriernummer und auch einen Ausweis hatten. Nur diese konnten zum Beispiel Schukomaterial erwerben. Im Ernstfall waren Sie berechtigt Schwarzinstalltionen mittels Seitenschneider zu entfernen. Ich will das jetzt nicht verherrlichen, aber der Ansatz war gut. Fachleute und Kontrolle in einem, ist ja super. Hoffentlich liest hier kein Entscheider mit. Nachdenklicher Murkel
"DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben. " Kühne, aber falsche Behauptung. Gilt nur, wenn Du ein eigenes Niederspannungsnetz betreibst, also keine fertigen 230/400V angeliefert kriegst. Die Plombe soll nur verhindern, dass Du den Zähler außer Funktion setzt. Gruß
Hallo, dann prüft der Energieversorger auch meine ortsveränderlichen Geräte in festgelegten Zeitabständen? Murkel
Günter K. schrieb: > dann prüft der Energieversorger auch meine ortsveränderlichen Geräte > in festgelegten Zeitabständen? Da sollten wir mal nachhaken, warum das bis jetzt versäumt wurde... Abdul K. schrieb: > DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem > Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben. So kenne ich das auch. Vorm Zähler ein vom EVU zugelassener Elektriker, danach jeder beliebige (sich dafür haltende )Elektriker.
(die Kabel nach dem Zähler gehören dem Hauseigentümer, und nicht dem EVU)
Hallo, wobei der Hauseigentümer dann auch die Verantwortung für den Zustand seiner Anlage trägt. Der Murkel
Hallo, um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad der Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel, sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen! Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist es eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren. Also zufließender Strom = abfließender Strom. Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ). An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen, die nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend ihrer Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B ) Sonderfall z.B. K für Schweranlauf. Beide Schutzeinrichtungen haben funktionell völlig verschiedene Aufgaben. Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden! Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen. Man kann die RCD, wie im Bild auch staffeln. Wie gesagt, immer funktionsbezogen und kostet auch Geld. Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte sich einen Fachmann suchen, ansonsten wird schon das lesen der Beschreibung problematisch. müder Murkel
Günter K. schrieb: > wobei der Hauseigentümer dann auch die Verantwortung für den Zustand > seiner Anlage trägt. Und genau das steht ja im Satz 1 des §13. Als Häuslebauer oder auch nur als Mieter habe ich als Kunde die Aufgabe zu verhindern, dass ich das Netz des EVUs beeinträchtige. Was ich aber sonst mit dem Netzanschluss anstelle schreibt mir das EVU nicht vor. Ich hatte das mit den ortsveränderlichen Geräten ja schon oben geschrieben: Das ist ja immer eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich heute z.B. Kühlschrank A kaufe und damit den alten Kühlschrank B rauswerfe. Das EVU interessiert das herzlich wenig solange nur das Netz durch den neuen Kühlschrank nicht gestört wird.
Ja, da sind wir wieder bei meiner ersten Aussage! Das EVU ist grundsätzlich desinteressiert an Dingen die nur den Kunden was kosten. Wenn ich was umbaue, trage ich die Verantwortung. Wenn meiner Frau das den Tod bringt, trage ich sie auch. Ob ich dafür verurteilt werde, ist für micht nicht primär interessant. Ich trage auch die Verantwortung, wenn ich den Elektriker beauftrage und der baut Mist und bringt damit Schaden. Da ist mir der Freispruch danach auch egal, denn ich bin trotzdem moralisch schuldig, weil ich den falschen Elektriker beauftragt hatte. Auch dann trage ich die Verantwortung. Man trägt im Leben immer selbst die Verantwortung. Das ist so daß, was ich in diesem Thread-Teil sehen. Typisch Deutsch wird nach einem Verantwortlichen gesucht. Daran gekoppelt die Frage: Wer darf was? Blödsinn! So kams auch, daß ich die DDR-Installation aus der Zeit meines Schwiegervaters durch mehrere Schnitte mit dem Seitenschneider beendete. Denn ich hielt es nicht für tragbar, diese weiterzubetreiben. Nachdem ich in einer Lampenfassung zufällig klassische Nullung fand. Naja, Zufall, ähem, der später hinzugekommene FI fand es nicht lustig, und ich ging auf Ursachenforschung. Rechtlich wären wir da beim Bestandsschutz und dem Versagen des Elektrikers, der den FI einbaute. Macht alles selber, wenn ihr es könnt bzw. lernwillig seit!
@ Abdul , kannst du mal die Stelle in der VDE / DIN bringen, wo der Bestandsschutz erläutert oder dargelegt wird? Den gibt es nämlich so nicht, weder das Wort noch den Sachverhalt > Bestand und Schutz. Zum Zeitpunkt der Errichtung mußte die Anlage den damaligen Normen und Vorschriften entsprechen, nichts mit Bestandsschutz wenn damals schon gemurkst wurde. Ist nur sehr aufwändig die Normen von jedem Jahr/Jahrzehnt aus der Vergangenheit auswendig zu kennen, inkl. aller Änderungen u. Ausnahmeregelungen. Da haben es dann schon echte EFK schwer. Zu der wagen Annahme oder Wunschdenken mit der E-Installation nach dem Zähler, die Erstinstallation will das EVU durch ein, von einem konzessionierten Fachbetrieb bestätigte Anlagenmessung > Abnahme bestätigtes Meßprotokoll und schriftl. Wisch die Verantwortung auf diesen übertragen haben. Ohne dies u. die Aufführung der Anlagenlastgröße wird man keine Neuanlage vom EVU an deren Netz angeschlossen bekommen, i.d.R.! Erweiterungen u. Umbauten interessiert das EVU solange nicht, wie die Lastgröße des Anschlusses nicht überschriten wird.
Günter K. schrieb: > Hallo, > > > > um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad > > der > > Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des > > Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel, > > sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen! > > Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist > > es > > eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren. > > Also zufließender Strom = abfließender Strom. > > Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine > > Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert > > der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ). > Du weißt schon das RCD und Fi das gleiche sind das eine ist die deutsche Abkürzung das ander die englische/internationale (Residual Current Device, sinngemäß Reststromschutzgerät) > > An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen, > > die > > nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die > Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend > ihrer > Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B ) Ich hoffe du meinst nicht das B für Baumarktstandard steht > Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein > Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich > entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden! > Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr > unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch > in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen. Und in der Zeitung steht der Mann ist gestroben troz Fi da dieser den Dauerstorm nicht abschalten konnte. Den mist debn du da geschreiben hast ist ja lebensgefährlich und ich hoffe du bist kein Elektrofachkraft die so ein murks macht. > Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte > sich einen Fachmann suchen Der Satz ist der wichtigste für dich lass jemand ran der Ahnung davon hat.
Hallo, nun mal ich. Dem EVU interessiert es nicht was nach dem Zählerschrank kommt. Hier ist eine Grauzone vom Gesetzgeber. Leider darf sogar das EVU nicht eine Anlage sperren die nach dem Zähler nicht den Regeln entspricht. Das ist die Verantwortung des Hauseigentümers und Mieters überlassen. Sehr viele Miewohnungen in Deutschland haben nur sehr wenige Steckdosen, gerade Küche und Bad sind betroffen. Also was macht der Mierter? Er kauft sich Verteiler meistens mehrere die in Reihe gesteckt werden um alle Geräte an zu schließen. Ich kenne viele Eltanlagen in Deutschland, viele haben Bestandschutz. Gruß Frank
Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht! Wenn ich weitersuche, finde ich bestimmt weitere Probleme. Sellerie Als persönliches Lebensziel das Lesen von Gesetzen und Verordnungen, nun ja. Wozu wurde ich dann ausgebildet, wenn man mit Vorschriften die gewünschte Realität erzeugen kann.
Hallo, Zitat: Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht! Zitat Ende. Ja leider, in vielen Plattenbauten wurde sie eingesetzt. Es gabt auch noch den FU Schalter. Sehr viele haben aber die Nullung mit separaten Null und Schutzleiter eingesetzt. Da kein Fi Schalter Vorschridt war, kam es dann wieder zur kla.. Nullung bei Erweiterungen. Gruß Frank
Naja. Es war so: Der Rückleiter der Lampe ging an PE, welcher mitgezogen war. N wurde nicht benutzt. Vielleicht hat Opa damals selbst gefriemelt.
Für den Gast, einfach da lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter Die Bezeichnung RCD wurde im letzten Jahr bei uns durch Schulungsmaßnahmen der Berufgenossenschaft eingebracht. Die Reduzierung der Bemessungsströme auf 30 mA resultiert aus Untersuchungen, die nachweisen, das bei 300 mA und entsprechender Einwirkzeit des Fehlerstromes mit dem Ableben des Kollegen gerechnet werden muss. Daher auch die Umrüstung der Baustromverteiler auf 30 mA. Dem RCD ( FI) ist es egal, ob jemand zwischen L und N hängt, Hauptsache der Ableitstrom gegen PE / Erde bleibt unter dem Abschaltwert. Die Abschaltung bei Überstrom ist nicht die Aufgabe des RCD, deshalb gibt es die auch nicht mit 6 oder 10 A. Die Auslegung mit 25 A oder 40 A stellt nur sicher, die nachfolgenden Stromkreise entsprechend belasten zu können, welche dann über Leitungsschutzschalter abgesichert sind. Zu den Charakteristiken der Leitungsschutzschalter: B-Charakteristik Zur Absicherung von Licht-, Steckdosen- und Steuerstromkreisen Der Dauerstrom entspricht dem von Schmelzeinsätzen gleicher Nennstromstärke Diese können durch B-Automaten ersetzt werden Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 3fachen und 5fachen Wert des Nennstromes an C-Charakteristik Zum Schutz von Motoren und Transformatoren Sie eignen sich besonders zum Schutz von Glühlampen-und parallelkompensierten L-Lampengruppen Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 5fachen und 10fachen Wert des Nennstromes an D-Charakteristik 10kA nach IEC 60898 Zum Schutz von Verbrauchern mit sehr hohen Einschaltspitzen Spricht zwischen dem 10 bis 20 fachen des Nennstroms an Nicht geeignet zum Einsatz als Leitungsschutz! Im übrigen, von Unbekannten möchte ich nicht gedutzt werden. Murkel
Einige wollens einfach nicht wahrhaben, obwohl sogar der Text der NBA eingefügt wurde: Egal ob DIY, Schwarzarbeit oder nicht konzessionierter Betrieb: Nach Veränderungen an der Installation darf die Anlage nicht mit dem Netz verbunden werden, bevor ein "Konzessionierter" incl. MESSUNG nach VDE festgestellt hat, dass alles ok ist. Das entsprechende Abnahmeprotokoll hat der Anlageneigentümer übrigens aufzubewahren - Scheiße, dass Schwarzmurkser kein Protokoll erstellen können ;) . Gruß
na wenn Sie meine mich würde aber mal schön intressieren wie sie die Leitung schützen wenn sie dafür nicht den LSS Typ D benutzen dürfen und was hat ihrer meinung nach den die 10kA als Angabe damit zu tun
Reicht langsam, wenn wir einen solchen Sonderfall hätten, würde ich die Zuleitung entsprechend überdimensionieren, da steht Schutz des Verbrauchers. Die IEC 60898 habe ich gerade nicht vor mir liegen, aber ich gehe davon aus, das ist das maximale Schaltvermögen des LSS, bezogen auf die Zeit. Murkel
@ Etrick (Gast) Verwechselst Du eventuell Wohn- mit Produktionsräumen?
Etrick schrieb: > Nein, ein Prüfprotokoll ist in beiden Fällen zu erstellen. Ja, kenn ich auch so. In gewerblichen Objekten wie auch privaten Objekten muss ein Prüfprotokoll erstellt werden. Da stehen dann so tolle Dinge drin wie der Schleifenwiderstand oder die Abschaltzeit des FIs bei fließen des Nennfehlerstroms.
"Elektrostuhl" Aha, ein Ami hat sich hierher verirrt und möchte, dass auch Leute in anderen Ländern seine alltägliche Arbeit genießen können...
Etrick schrieb: > "Elektrostuhl" > Aha, ein Ami hat sich hierher verirrt und möchte, dass auch Leute in > anderen Ländern seine alltägliche Arbeit genießen können... vgl. auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mundstuhl
Jetz muß ich auch meinen Senf dazu geben. Ich (kein Elektroinstallateur)hatte vor ein paar Jahren ein Blockheizkraftwerk (11KW) selbst gebaut und bin mit Segen vom EVU ans Netz gegangen. Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten über meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre. Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei Ausfall einer Phase etc. . Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler. Gruß Fritz
Hast du dein BHKW irgendwo dokumentiert? Sowas zu bauen, würde mich schonmal interessieren. Bislang bin ich aber noch nicht über ne gescheite Vorlage gestolpert.
"Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten über meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre. Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei Ausfall einer Phase etc. ." Ich will nicht ausschließen, dass er das gemäß seinem Auftrag nur soweit geprüft hat. Könnte ihn im Fall des Falles Ärger einbringen. "Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler." Gell, Du hast oben nicht alles gelesen? Du liegst voll daneben. Gruß
Wer hier immer noch der Meinung ist, dass die NAV nur bis zum Zähler gelte, kann auch einen Blick in §12.2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) werfen. Dort steht es fast genauso, allerdings etwas eindeutiger mit der Formulierung, dass "die Anlage" nur von dem EVU (bzw. eingetragene Betriebe) verändert werden darf. Und die Anlage ist bei allen hoffentlich immernoch hinterm Zähler und nicht davor. ;-) Wenn einem abnehmenden Prüfingenieur alles hinterm Zähler nicht interessierte, dann hatte er ganz einfach auch nicht den dazu erforderlichen Auftrag. Das EVU kümmert sich doch nicht freiwillig darum, euch ein Prüfprotokoll auszustellen, durch das es dann bei Problemen später evtl. selbst Haftung übernehmen muss. Die sind doch froh, wenn die Beweislast beim Anlagenbetreiber bleibt und er seinen Arsch hinhalten muss. Macht viel weniger Probleme fürs EVU. Dem EVU interessiert in erster Linie nur die Rückwirkung aufs Netz, schließlich ist eine gute Netzqualität eine Hauptaufgabe eines Versorgungsunternehmens. Wenn der Anlagenbetreiber selbst auf seinen Versicherungsschutz verzichtet, ist das dem EVU nur recht.
Ich weiß grad gar nicht warum ihr euch so aufregt. Wenn ihr meint, dass ihr ne Installation besser hinbekommt als der Elektriker dann nehmt die Installation vor und ruft nur den Meister zur Abnahme der Installation. Das ist legitim und erlaubt, und keiner gerät mit nem Gesetz/ner Verordnung in Konflikt ;)
Den geneigten Lesern sei folgende Beschreibung einer Profi-Installation ans Herz gelegt. Vllt. denken die "Tippgeber" nach der Lektüre einmal kurz nach... Beitrag "Hausinstallation Erweitern"
Abdul K. schrieb: > Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein > Elektrofahrzeug mit höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker > im Batterieraum angefasst werden darf. Solange er nicht die > entsprechende Zusatzausbildung hat. > Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr > beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo > hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option > Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'. Ja, aber an der 25000V Zündanlage darf er Hand anlegen. Ich kann alles installieren. Aber den finalen Anschluß an das Netz lasse ich nach Begutachtung des im Installationsverteichnes eingetragenen Unternehmen gegen Bezahlung auf Rechnung machen. Mein Arbeitskollege ist Elektriker. Er hilft mir dabei eine Walöbox zu installieren. Danach kommt ein von mir Beauftragter Elektriker und begutachtet das. Danach klemmt er auf beiden Seiten je 5 Adern an, schraube alles zu und schaltet den Strom ein. Dann überprüft er das noch einmal und schreibt die Rechnung. Mein Arbeitskollege ist Elektriker und sein Vater war sogar als Elektromeister selbstständig. Der ist aber jetzt Rentner. Mein Arbeitskollege macht das für mich um sonst. Gerhard
Schön, dass wir das nach 10 Jahren (!) endlich klären konnten...
Mittlerweile haben sich in den 10 Jahren die Normen fünf Mal geändert...
Servus in die Runde, um auf die Frage von Fupp vor 10 Jahren zurückzukommen: Hallo, mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter? Alles andere ist nicht gefragt. Das interessiert ihn nicht und mich auch nicht. Ich wohne auch nicht in Deutschland also interessiert es mich überhaupt nicht. Ich installiere was ich will, ich will es nur richtig machen. Darum nochmals: Hallo, mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter? Vielen Dank HMR.
HMR schrieb: > mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der > Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter? Dann lies doch einfach die Antworten in diesem Thread. Oder brauchst du jemanden der für dich liest und es in 140 Zeichen zusammen fasst?
Zuerst kommt der SLS. :-) https://www.hager.de/files/download/0/14447054_1/0/DE_HAGERTIPP_17DE0001_TIP_H_32_VDE-AR-N_MIT_ESA_WEB.PDF
Alter xp Rechner schrieb: > Mittlerweile haben sich in den 10 Jahren die Normen fünf Mal geändert... So wird das umgangssprachlich gesagt, spiegelt die Realitaet aber nur ungenau wieder. Es sollte wohl eher heissen: >Mittlerweile haben die, die mit Normen ihr Geld verdienen, die Normen fuenf mal geaendert. wendelsberg
Ich würde diesen nehmen. https://www.elektroland24.de/Elektroinstallation/Verteilungseinbau/FI-Schutzschalter/Hager-ADS916D-FI-LS-Schutzschalter-1P-N-16A-30-mA.html?listtype=search&searchparam=Hager&&order=&&order=#ADS916D Gibt es auch von anderen Herstellern https://www.reichelt.de/fi-ls-schalter-char-b-unverzoegert-16-a-2-polig-lsfi-1356-6-p166211.html?CCOUNTRY=445&LANGUAGE=de&trstct=pos_0&nbc=1&&r=1 Oder auch in kleiner Bauform https://www.reichelt.de/fi-ls-schutzeinrichtungchar-b-16-a-typ-a-30-ma-1-te-sie-5sv1316-6-16-p301173.html?CCOUNTRY=445&LANGUAGE=de&trstct=pos_8&nbc=1&&r=1 Für ein Badezimmer würde ich Fehlerstrom 30 mA, 15/16 A, Kurve B nehmen. Dann hat sich Fragestellung erledigt. Und sonst kommt erst der FI und dann der LS. Gruß HolgerR
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