Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Elektroinstallation / Serienschaltung und
entschuldige mich gleich, dass die Frage vielleicht dämlich ist.
Wenn ich die im Anhang gezeigt Schaltung realisieren möchte, muss ich ja
ein Kabel von der Abzweigdose zum Schalter legen. Die Phase (schwarz)
geht zum Schalter und mit den beiden geschalteten Phasen (braun) gehe
ich über die Abzweigdose zu den Verbrauchern.
Prinzipiell reicht mir hier ja ein 3-adriges Standardkabel. Jetzt hat
ein normales Elektroinstallationskabel ja keine schwarze Ader und 2
braune Adern, sondern schwarz, blau und gelb/grün.
Nun meine Frage: wie macht es denn ein Fachmann. Benutzt man hier dann
einfach blau und gelb/grün als 2 x braun ? Benutzt man hier bestimmte
Kennzeichnungen ? Einfach gesagt, wie macht man es richtig bzw. welche
Kabel benutzt man ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo,
die drei Adern , schwarz, blau und grün-gelb reichen ja aus.
Schwarz als Phase nehmen, blau als Schaltdraht 1, den grün-gelben
mit braunem Isolierband ummanteln und als Schaltdraht2 nehmen.
Ich habe sehr oft gesehen, dass der grün-gelbe noch nicht einmal
ummantelt wird. Wenn ein Fachmann den Schalter - aus welchen Gründen
auch immer - wechseln muss sieht der sofort das es eine Serienschaltung
ist
und somit zwei Schaltdrähte benötigt werden.
Gruß Willy
> nimm doch nen 5x0,75mm²
Gibts überhaupt NYM-Leitungen mit 0,75mm²? Hab ich noch nie gesehen.
>Blau immer N
Nö. Früher waren die 4adrigen Drehstromleitungen mit einer blauen Ader
über die eine Phase läuft, jetzt ist die grau.
Bei Anschluss eines normalen Schalters wird auch eine normale 3adrige
Leitung genommen, also geschaltete Phase ist dann blau.
Es gibt auch 3adrige Leitungen ohne Schutzleiter, sind dann aber evtl.
genauso teuer wie 5adrige Leitungen.
???
die grün-gelbe Ader heißt PE und darf auch niemals als etwas anderes
benutzt werden!!!
Die blaue Ader heißt Neutralleiter und darf nur in Ausnahmefällen, wenn
eindeutig ersichtlich, als geschaltener Draht benutzt werden. Bei
Endschaltern z.B..
Nimm doch einfach ein NYM-J 4 x 1,5 mm².
hier gibts braun, schwarz, grau und den PE
oder lass es einen Elektriker machen.
Hallo,
man kann die Kirche ruhig mal im Dorf lassen.
Wenn die Schaltung einmal verdrahtet ist, wie lange dauert es bis man
erneut in diese Schaltung eingreift?
In einer vorhandenen Installation mit drei Adern würde ich grün-gelb
mit braun umwickeln.
Bei einer Neuinstallation würde ich NYM 5 G 1,5 nehmen, da kann man
direkt eine Steckdose unterhalb in Kombination anbringen.
Gruß Willy
Mir als Fachmann für Elektroinstallation stehn die Haare zu berge was
ich hier so lese!
- In einer festen Installation, ist der Mindestquerschnitt 1,5 mm² und
nix anderes!
- Der gelb/grüne Draht darf nur als Schutzleiter (PE) verwendet werden
und sonst zu nichts anderes!
- In einer festen Installation verwendet man nur Starre Drähte, flexible
Drähte (Feinadrig) hat da nix verloren!
Mein Rat an dem TE: Elektriker holen...
Willy schrieb:> Wenn die Schaltung einmal verdrahtet ist, wie lange dauert es bis man> erneut in diese Schaltung eingreift?
Eben deshalb wäre es fatal, wenn man nach Jahren mal die Abzweigdose auf
macht und sich nicht mehr daran erinnert, was man für einen Pfusch
gebaut hat und den grün/gelben als Schutzleiter für z.B. eine
nachträglich installierte Steckdose verwenden will.
Willy schrieb:> In einer vorhandenen Installation mit drei Adern würde ich grün-gelb> mit braun umwickeln.
kann man sogar machen, wenn der grün/gelbe Leiter über die *gesamte
Länge* umwickelt ist.
Wenn die Leitung schon in der Wand liegt, gibt es nur eine zulässige
Möglichkeit: Wand auf stemmen und neue Leitung verlegen.
Aber wer will das schon?
Frank
Frank B. schrieb:>Wenn die Leitung schon in der Wand liegt, gibt es nur eine >zulässigeMöglichkeit:
Wand auf stemmen und neue Leitung verlegen.Aber wer >will das schon?Frank
genau das meinte ich mit Kirche im Dorf lassen.
Wo früher der 16A Automat genommen wurde ist heute der 13A Automat da.
Irgendwie muss sich das Handwerk ja über Wasser halten.
Es ist schon grausam, wie heute mit Ressourcen umgegangen wird.
Gruß Willy
Der Fachmann legt alle 3 Kabel (Lampe 1, 2 und die Zuleitung) in die
Untersputzdose des Schalters, verbindet dort die PE sowie N mit ner Wago
Klemme und der Rest kommt an Schalter.
PE auf Phase, ich glaubs hackt...
Ach je, immer diese Kabelprobleme :)
Wenn man alles mit Installationsrohr ( FBY M20 ) macht, dann hat man all
die probleme nicht.
Man kann sich die passenden Farben als Draht einziehen und wenn man mal
etwas geändert haben möchte ( aus einer Aus-Schaltung eine
Serienschaltung machen) dann zieht man einfach 1 Draht nach und der fall
ist geritzt.
Kein Spiten. Kein dreck. Kunde zufrieden :)
Hi
Ich hab ja viel Murks hier gelesen und nur wenige Antworten kann man
abnicken.
Also
>Nun meine Frage: wie macht es denn ein Fachmann. Benutzt man hier dann>einfach blau und gelb/grün als 2 x braun ? Benutzt man hier bestimmte>Kennzeichnungen ? Einfach gesagt, wie macht man es richtig bzw. welche>Kabel benutzt man ?
Installationsrohr ist optimal, aber auch entsprechend teuer.
Der Fachmann verlegt in diesem Fall entweder ein MYM oder Stegleitung
(die Fachbez.ist mir grad nicht geläufig) 4x1,5mm² oder ein 5x1,5mm²
Alles andere würd' ich einem Fachmann um die Ohren hauen.
Gruß oldmax
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten...
...also ich fasse die Diskussion mal kurz zusammen:
ideal wäre es, man benutzt ein 4- oder 5-adriges Kabel zur Verbindung
der Abzweigdose mit dem Schalter. Dann kann man die entsprechenen Adern
(z.B. schwarz, braun, grau) für die beiden geschaltet Phasen nehmen und
muss PE und N nicht "missbrauchen".
Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als
geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung
(Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung -
sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle
steinigen.
Peter schrieb:> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung> (Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung -> sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle> steinigen.
N ja
PE NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!
Peter schrieb:> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung> (Klebeband, Beschriftung, etc.).
Bitte zeige mir den entsprechenden Passus in den VDE Texten.
Diese Maer geht immer noch durch den Kopf von ein paar alten
Elektrikern.
Für das Kabelstück von der Abzweigdose zum Schalter gibt es doch NYM-O
3x 1,5 Kabel. Wird selten benutzt und ist entsprechend teuer. Dort fehlt
der gn/ge Leiter.
Uwe schrieb:> PE klemmt bei Geräten auf dem Gehäuse (z.B. Lampengehäuse). Und wenn du> da die Phase drauf Machst hast du ne Mordschaltung gebaut.
Den PE missbrauchen macht nur der Elektriker in einem Amerikanischen
Knast ..
DUCK UND WECH
Was soll das eigentlich für eine Schaltung sein?
Da wird entweder die eine oder die andere Lampe eingeschaltet, oder soll
das ein Doppelschalter sein?
Wenn es ein Doppelschalter ist mach da ein 5x1,5 NYM rein!
Udo Schmitt schrieb:> Wenn es ein Doppelschalter ist mach da ein 5x1,5 NYM rein!
Will er ja nicht Udo. Dazu muesste er ja die Wand aufkloppen also sucht
er hier um absolution um den PE zu missbrauchen.
Teilweise bekommt er die ja auch ..
Udo Schmitt schrieb:> Was soll das eigentlich für eine Schaltung sein?> Da wird entweder die eine oder die andere Lampe eingeschaltet, oder soll> das ein Doppelschalter sein?
der Doppelschalter heist Serienschalter - so wie auch richtig im Betreff
geschrieben.
Habe mal ein wenig in der VDE geblättert,aber eigentlich nichts
konkretes zur 1. Fragestellung gefunden.
Dabei ist mir aufgefallen,wenn der Unterputzschalter mit metallischen
Befestigungrahmen ist,muss dieser auch mit dem Schutzleiter verbunden
werden?
Der Rahmen wird zwar abgedeckt,aber Befestigungschrauben sind von außen
noch zugänglich.
juppi schrieb:> wenn der Unterputzschalter mit metallischen> Befestigungrahmen ist,muss dieser auch mit dem Schutzleiter verbunden> werden?
nein, so ziemlich jeder schalter hat diesem Metallrahmen und ich habe
noch nie eine Schalter mit Schutzleite anschluss gesehen.
Also es ist absolut verboten den grün-gelben PE für was anderes zu
benutzen als den Schutzleiter. Da hilft kein Klebeband oder
Schrumpfschlauch an den Enden, es ist verboten.
Aber was du machen kannst ist, schmeiss den Serienschalter raus, setz
nen Tastschalter und mach in die Abzweigdose einen
Stromstoss-Serienschalter.
Damit kannst du die zwei Lampen getrennt schalten, die Wand bleibt zu
und du bist mit 20-30Euronen dabei.
Ach ja, wäre z.B. so einer
ELTAKO SS81-002-230V, Stromstoss-serienschalter
1.Drücken Lampe 1 an, Lampe 2 aus
2.Drücken Lampe 1 und 2 an
3.Drücken Lampe 1 aus, Lampe 2 an
4.Drücken alles wieder aus
> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung> (Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung> - sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle> steinigen.
Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar
die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.
Spannend wird es, wenn etwas passiert, dann kommt nämlich der
Staatsanwalt. Und der kennt diese Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch
sehr gut:
> § 229 Fahrlässige Körperverletzung>> Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen> Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren> oder mit Geldstrafe bestraft.
Und:
> § 222 Fahrlässige Tötung>> Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht,> wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe> bestraft.
Übrigens: Das oft gehörte "Zeig mir wo in der VDE steht, dass..." ist
Kinderkram. Die VDE ist eine technische Norm. Dort steht nicht drin,
dass der PE-Leiter nicht mit Isolierklebeband überwickelt werden darf,
sondern es gibt Tabelle, Dimensionierungsempfehlungen,
Berechnungsgrundlagen etc. die auf Erfahrungen und umfangreichen
Überlegungen, inkl. Sicherheitsgedanken beruhen.
Darüber hinaus gibt es u.a. noch den verklausulierten "Stand der
Technik" und die "Anerkannten Regeln der Technik". Dazu gehört eben
auch, dass der Schutzleiter eine außerordentliche Stellung hat, nämlich
ausschließlich als Schutzeinrichtung zu fungieren.
Wer aber Schutzeinrichtungen außer Kraft setzt, wird in den meisten
Fällen mindestens fahrlässig handeln, oft sogar vorsätzlich. Bei einer
Elektrofachkraft unterstellt die Rechtsprechung in solchen Fällen
übrigens immer den Vorsatz! Die Urteile dazu kannst Du Dir selbst
zusammensuchen.
Also, Du kannst praktisch frei wählen: Das Risiko aufgrund Deinem
PE-Missbrauch mal wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung in
einem Gerichtssaal als Angeklagter zu sitzen, oder eben eine neue
Leitung ziehen, oder evtl. Funkschalter verwenden, oder eine andere,
saubere Lösung suchen.
Elektriker schrieb:> Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar> die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.
Der darf gar nichts selber stilllegen. Er darf hoechsten dem EVU
bescheid geben und die dann eine entsprechende Behoerde darum bitten das
zu tun.
Wie leben immer noch in einem Rechststaat.
Hi,
ich schnalle es nicht.
1) Warum sind Menschen immer wieder so blöd und empfehlen halbwissen,
oder reden einfach nur mit?
2) Warum artet hier so ein Thema immer wieder so aus?
Da oben hat jemand eine ganz klare Frage gestellt:
>> wie macht man es richtig
Und dazu gibt es auch eine ganz klare Antwort.
GN/GE niemals anderweitig nutzen, nur als PE.
Blau ist als rückführender Leiter nutzbar.
Empfehlung 4x oder 5x NYM. Meistens haben sie im Baumarkt aber nur 5x.
kann eh nicht schaden, auch an anderen Stellen dann kann man noch mal
eine Steckdose unter den Schalter setzen, oder eine andere Steckdose
schalbar machen.
Das ganze auf eigene Gefahr - fertig
JJ
Helmut Lenzen schrieb:> Wie leben immer noch in einem Rechststaat.
Der gibt Dir nicht das Recht, andere zu gefaehrden, ganz im Gegenteil.
Wenn der Fachmann feststellt, dass da grob fahrlaessig
lebensgefaehrliche Dinge gebastelt wurden, ist er verpflichtet, das
stillzulegen.
citb
citb schrieb:> Wenn der Fachmann feststellt, dass da grob fahrlaessig> lebensgefaehrliche Dinge gebastelt wurden, ist er verpflichtet, das> stillzulegen.
Der Elektriker ist kein Hilfspolizist. Es kann nur einer Behoerde eine
Meldung machen damit diese reagiert.
@ Jens:
Ich sehe das genauso wie Du. Ich habe gefragt, wie man es richtig macht
und ich habe gelernt, dass ich mir im Baumarkt ein 5-adriges Kabel hole
und dann die entsprechende braune und graue Ader als geschaltete Phase
nehme. PE und N wird damit nicht "missbraucht" und das das ganze sollte
dann funktionieren.
Trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten und auch die kritischen
Anmerkungen.
Helmut Lenzen schrieb:> Der Elektriker ist kein Hilfspolizist. Es kann nur einer Behoerde eine> Meldung machen damit diese reagiert.
was hat die Polizei damit zu tun?
Ich habe auch als Elektriker gelernt das man die Pflicht hat bei großer
Gefährdung die anlage stimmt zu legen.
Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn
man ihn sieht.
Es geht hierbei um die Gefährdung von Menschenleben und damit ist jeder
verplichtet etwas zu tun! Ich habe selber schon steckdosen einfach still
gelegt die gefährlich waren - und da frage ich vorher niemand.
Peter schrieb:> PE und N wird damit nicht "missbraucht" und das das ganze sollte> dann funktionieren.
aber achte auch bitte darauf den PE mit durchzuklemmen! Auch wenn er am
Schalter nicht gebraucht wird. Ein PE wenn vorhanden muss immer
verbunden werden.
Noch eine kurze fachliche Anmerkung.
Prinzipiell bedeutet es doch, dass ich bei jeder Schaltung, in der ich
einen Schalter benutze immer ein 4- oder 5-adriges Kabel benutzen muss,
da ich eine geschaltet Phase habe und PE und N nicht "missbrauchen"
möchte". Ist das richtig ?
> aber achte auch bitte darauf den PE mit durchzuklemmen! Auch wenn er am> Schalter nicht gebraucht wird. Ein PE wenn vorhanden muss immer> verbunden werden
wie meinst Du das ? PE verbinde ich in der Abzweigdose mittels Klemme
mit den beiden PE-Adern in den Kabeln, dass zu den beiden Verbrauchern
geht (hier langt 3-adriges Kabel). Wie im Bild dargestellt.
Die PE-Ader im Kabel, das zum Schalter geht, benutze ich doch gar nicht,
oder ? Oder was meinst Du ?
Peter schrieb:> Die PE-Ader im Kabel, das zum Schalter geht, benutze ich doch gar nicht,> oder ?
ja du nutzt sie nicht, aber du MUSST sie mit den anderen
zusammenklemmen. Also 4 stück.
Peter II schrieb:> Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn> man ihn sieht.
Ich glaube da wirst du Aerger mit dem Gleisbautrupp bekommen wenn man
die "schafenden" vom Gleis wegraeumt :=)
Aber vllt. dein Nachfolger. Und der glaubt dann dass der PE ordentlich
verklemmt ist und schon gibts ein Problem. Also PW IMMER verklemmen,
egal ob gebraucht oder nicht. Übrigens auch, wenn du z.B. ein
zweiadriges Kabel einer Bohrmaschine durch ein dreiadriges ersetzt. Da
muss der PE im Stecker auch angeschlossen sein. Im Gerät natürlich
nicht.
Aber was ist denn gegen die Stromstossschaltung zu sagen. Da braucht man
nur das Relais in die Abzweigdose reinzusetzen, verklemmen und mit dem
Taster dann die Serien schalten. Erfüllt doch die gleiche
Funktionalität, spart aber ein neues Kabel zu ziehen.
Joachim R. schrieb:> Und der glaubt dann dass der PE ordentlich> verklemmt ist und schon gibts ein Problem.
Glauben tut man in der Kirche. Hier heist es kontrollieren ob es auch
stimmt.
Peter II schrieb:> Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn> man ihn sieht.
Dann liegen 2 Tote im Gleis.
Bleib mal lieber bei den Steckdosen, das ist sicherer.
omg
das mit der Hilfpolizei,,,
also um auch da Klarheit zu schaffen
als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen
mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!
für einen Elektriker bedeutet dies, das er rechtlich absolut auf der
richtigen Seite steht, wenn er eine Anlage bei Gefahr in Verzug, und das
ist sie bei einen solchen Pfusch, wie hier einige empfehlen, stilllegen
und direkt einen befugten Gutachter herbeiholen!
Dieser kann dann die Anlage in Zweifelsfall endgültig stilllegen...
aber so wie einige hier ihr Pfuschhandwerk für rechtens halten, gibt es
natürlich auch einige, die das Deutsche Recht so für sich auslegen
wollen, wie es denn grad am passendsten wäre....
für die Handhabung zu solchen Foren wie diesem hier, kann man da dann in
Anschluss nur feststellen, das man, wenn auch nur geringste Zweifel
aufkommen, es um des gesundheitswohl dritter geht, einen Fachmann fragen
sollte, bevor man hier auch nur irgendwen wirklich traut....
Foren sind halt nur gut, wenn man mal ebend einen Tip braucht, oder man
bei einer speziellen Sache auf den Schlauch steht,... da ist dieses
Forum zum Beispiel wirklich sehr wertvoll...
aber trauen tu ich hier mittlerweile niemanden mehr, da mir hier dann
doch zuviele Leute herrum rennen, die, wie weiter oben schon wer
schrieb, einfach nur mitreden wollen,,,...
:)
so wie ich grad, denn diesen Beitrag hätte ich mir auch eigentlich
sparen können, .. .aber mir war grad danach,,,
och, ich fänds echt auch schöner, wenn jeder nur in Rahmen seiner
Kompetenz schreiben würde, das aber ist vom Prinzip eines Forums leider
nicht möglich...
tja
also werden solche Threads wie dieser hier wohl weiterhin zum
Gesammtbild der Forenwelt gehören
LG
Axel F. schrieb:> also um auch da Klarheit zu schaffen>> als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen> mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!
Und ich dachte, das darf jeder Bürger.
Axel F. schrieb:> als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen> mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!
Yepp kannst du machen. Sollte sich aber rausstellen er ist unschuldig
dann hast du ein Problem. Sollte das jemand mit mir machen ziehe ich mit
ihm vor dem Kadi wegen Freiheitberaubung. Mal sehen wer da Recht
bekommt.
Helmut Lenzen schrieb:> Elektriker schrieb:>> Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar>> die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.>> Der darf gar nichts selber stilllegen. Er darf hoechsten dem EVU> bescheid geben und die dann eine entsprechende Behoerde darum bitten das> zu tun.> Wie leben immer noch in einem Rechststaat.
Naja, wie schon von einigen anderen geschrieben, hat man bei solchen
Sachen durchaus auch als Elektriker die BEfugnis. Spinnen wir doch mal
weiter, ich lasse das als Elektriker durchgehen, und eine Woche später
bastelt da eben irgend einer dran rum, der eben schonmal gehört hat, das
der PE nicht gefährlich ist, also fasst er ihn vielleicht auch
unabsichtlich an, landet im KH. Wenn jetzt irgendwer dem Typen erzählt,
das vor einer Woche ein Elektriker da reingeschaut hat und nix bemängelt
hat, hast du als Elektriker ein riesen Problem, weil dann bist du dran.
Also jetzt kann man einfach die entsprechende Sicherung raus machen, die
der Typ zwar wieder reinmachen wird, aber das ist dir dann egal, du hast
deine Pflicht getan. Oder was meiner Meinung nach deutlich effektiver
ist, nach dem abschalten der Sicherung es entweder gleich umklemmen,
oder wenn das nicht geht, das Kabel bündig mit der Unterputzdose
abschneiden. Ist völlig rechtens, du als Elektriker kannst dich immer
damit begründen, das du genau wusstest, der Besitzer wird das ganze
wieder in Betrieb nehmen. Habe ich selbst schon gesehen, das es jemand
gemacht hat, als mal einer auf die Idee kam, eine Steckdose mit einem
JY(ST)Y zu verlegen.
Dem EVU ist das außerdem herzlichst egal, was ein Betreiber nach dem HAK
macht, der ist nur bis dahin verantwortlich, und ich wüsste auch nicht,
welche entsprechende Behörde es gibt, die sich um sowas kümmert.
MfG Dennis
@Dennis
Was machst du denn wenn du irgendwo langgehst und etwas siehst? Direkt
den Seitenschneider raus und abschneiden? Koennte man dir als
Sachbeschaedigung auslegen.
Was du da unter Stilllegung da meinst ist es nicht. Dann hast du einen
Auftrag und du fuehrst deine Arbeiten so aus das die Anlage
anschliessend in Ordnung ist. Will der Kunde das nicht haben fuehrst du
in keinster Weise irgendwelche Arbeiten aus und basta. Dann kannst du
nicht einfach hingehen und da was abschneiden. Also hast du dann gar
keinen Auftrag und hast auch nicht gesagt das die Anlage in Ordnung ist.
Und was der Kunde in der Woche darauf mit der Anlage macht entzieht sich
deiner Kenntnis doch auch. Der kann in der Woche danach seinen
kompletten Zaun unter Strom setzen. Bis du dann da auch fuer
verantwortlich? Du bist erst dafuer verantwortlich wenn du vom Kunden
einen Auftrag erhaelst und da schliest es mit ein das du dann die
Steckdose in Ordnung bringst. Das ist aber dann keine Stillegung der
Anlage.
Helmut Lenzen schrieb:> Was du da unter Stilllegung da meinst ist es nicht. Dann hast du einen> Auftrag und du fuehrst deine Arbeiten so aus das die Anlage> anschliessend in Ordnung ist.
ebend nicht, wenn ich irgendwo einen Auftrag z.b. zum Anschluss für eine
Herd habe und feststelle das die verkabelung sehr gefährlich ist dann
klemm ich einfach den Stromkreis in der Verteilung ab - auch wenn ich
dafür keine Auftrag habe!
Klar würde ich dem Kunden gleich ein angebot machen, um die installtionn
richtig zu machen. Aber ich würde es nicht wieder in betrieb nehmen.
Nein, du hast mich nicht verstanden, was der Kunde selbst macht, ist mir
als Fachkraft völlig egal. Aber wenn ich als Fachkraft sehe, das an
einem Schalter, an dem ich ja offensichtlich gerade dran rum baue, weil
wie sollte ich das sonst sehen können, der PE geschalten wird, würde ich
da nicht vorbei gehen. Und wenn du einem Serienschalter nur ein
dreiadriges Kabel geht, und da der PE geschalten ist würde ich das Kabel
abschneiden. Soll mich doch der Typ wegen Sachbeschädigung anzeigen, da
lad ich nen Sachverständigen mit ein und der wird mir bestätigen, das es
möglich wäre, wenn in ein paar Jahren jemand an der Anlage baut,
durchaus zu schaden kommen kann. Schließlich hat der Kunde damit eine
Schutzeinrichtung außer Kraft gesetzt, was er vielleicht gar nicht weis.
Natürlich kann man erstmal mit ihm reden, und ihm sagen, das es so nicht
geht, aber wenn er es nicht einsehen will, zücke ich den
Seitenschneider. Das ist allemal sicherer als hier im Forum nach sowas
zu fragen, weil was hier so für Tips gegeben werden da könnte einem ja
fast schon Angst werden, daher weis ich, das ich sicher nie ein Haus
eines Elektroingenieurs kaufen werde, da ist die Gefahr zu groß, das
dieser Mensch genau so einer ist, wie hier manche geantwortet haben, da
weist du ja nie, wo du ohne bedenken ein Kabel aus der Klemme ziehen
kannst. Bei jedem Draht, egal welche Farbe ist jeder Elektriker
vorsichtig, aber nicht beim gr/ge, und erzähl mir jetzt bloß nicht, das
du mitm Messgerät den PE auf Spannungsfreiheit prüfst, das kauf ich dir
nicht ab.
MfG Dennis
Dennis H. schrieb:> Nein, du hast mich nicht verstanden, was der Kunde selbst macht, ist mir> als Fachkraft völlig egal.
Aha. Das sagt ich dir ja schon.
Dennis H. schrieb:> Aber wenn ich als Fachkraft sehe, das an> einem Schalter, an dem ich ja offensichtlich gerade dran rum baue, weil> wie sollte ich das sonst sehen können, der PE geschalten wird, würde ich> da nicht vorbei gehen.
Das war die Regel in den 60/70 Jahren. Nicht das du mich jetzt
missverstehst.
Auf dem GN/GE gehoert keine Spannung drauf da sind wir uns einig.
Aber eine unmittelbare Gefahr ist das jetzt nicht das man da was
abschneiden kann. Ich weiss da siehst du jetzt anders.
Dennis H. schrieb:> Schließlich hat der Kunde damit eine> Schutzeinrichtung außer Kraft gesetzt, was er vielleicht gar nicht weis.
Das muss nicht der Kunde sein. Es gab genug Kraut und Rueben Elektriker
die das frueher trotzdem gemacht haben. 3x15 ist billiger dann wird der
Reibachfaktor groesser.
Dennis H. schrieb:> Bei jedem Draht, egal welche Farbe ist jeder Elektriker> vorsichtig, aber nicht beim gr/ge, und erzähl mir jetzt bloß nicht, das> du mitm Messgerät den PE auf Spannungsfreiheit prüfst, das kauf ich dir> nicht ab.
Und ob ich das tue. Ich bin doch nicht Lebensmuede.
Und wenn es sein muss halte ich die Draehte auch noch zusammen.
Naja nicht gerade wenn eine NH-Sicherung die naechste Sicherung ist :=)
Dennis H. schrieb:> Soll mich doch der Typ wegen Sachbeschädigung anzeigen, da> lad ich nen Sachverständigen mit ein und der wird mir bestätigen, das es> möglich wäre, wenn in ein paar Jahren jemand an der Anlage baut,> durchaus zu schaden kommen kann.
Und wenn die Anlage jetzt schon 50 Jahre und mehr damit laueft mit dem
GN/GE am Schalter? Dann holt der Kunde sich auch einen Sachverständigen.
Das kann man dann endlos in die Laenge ziehen. Und was der Richter
anschliessend entscheidet weiss nur er allein und Gott.
Wie sagt man: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Helmut Lenzen schrieb:> Das war die Regel in den 60/70 Jahren. Nicht das du mich jetzt> missverstehst.> Auf dem GN/GE gehoert keine Spannung drauf da sind wir uns einig.> Aber eine unmittelbare Gefahr ist das jetzt nicht das man da was> abschneiden kann. Ich weiss da siehst du jetzt anders.
Die unmittelbare Gefahr kommt dann, wenn jemand an der kleinen
Abzweigdose rumbastelt, und das nicht kapiert. und das kann auch Jahre
später sein.
Ich bin jetzt mal der kleine dumme Junge, der einfach den Pe schaltet,
und ich hole aus welchem Grund auch immer einen Elektriker, der soll
sich mal was ansehen, ob er mir da was verändern könnte, er soll mir mal
ein Angebot machen. Jetzt kommt er vorbei, weil er es sich mal ansehen
will, und sieht meine Bastelei. Er sagt mir zwar, das es nicht ok ist,
aber er lässt es so, und geht wieder. Ich überlege es mir anders, ich
will doch nix mehr verändern lassen, ich baue das jetzt doch selber, und
krieg dort eine ordentliche gewischt, ich geh zum Arzt, weil ich das mal
gehört hab, das man das machen soll und erzähle dem, das gerade ein
Elektriker da war, und das alles gesehen hat. Natürlich kann man mich
jetzt als zu dumm hinstellen, überhaupt zu wissen, wo überhaupt strom
drauf ist, aber das ist nicht der Punkt. Problem ist, das du als
Elektriker das gesehen hast, und nix dagegen unternommen hast, außer
mir, deinem Kunden zu sagen, das es so nicht ok ist. Ich denke nicht,
das es positiv für dich als Elektriker ausgeht.
Helmut Lenzen schrieb:> Und wenn die Anlage jetzt schon 50 Jahre und mehr damit laueft mit dem> GN/GE am Schalter? Dann holt der Kunde sich auch einen Sachverständigen.> Das kann man dann endlos in die Laenge ziehen. Und was der Richter> anschliessend entscheidet weiss nur er allein und Gott.> Wie sagt man: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Wenn eine Anlage schon so alt ist, würde ich da eh nicht mehr viel dran
rum basteln, bei meinen Eltern habe ich aus der Wand Kupferkabel mit
Stoffummantelung geholt, und irgend eine "Kraft" hatte die Kabel über
den Rauchabzug vom Ofen gelegt, da hab ich blanke Kabel rausgeholt. Klar
hat das noch funktioniert, aber ich hätte nicht mehr dran rumbasteln
wollen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nix von den blanken Leitern
gewusst hab. Vielmehr stellt sich mir die Frage, wann man denn sowas als
Elektriker überhaupt zu Gesicht bekommt, wenn jemand selbst an der
Anlage bastelt, wird er sich kaum einen Eli holen, wozu auch, und wenn
er doch mal eine neue Verteilung braucht, wo er sich nicht ran traut,
legt er eh selber schonmal die Kabel, damit es billiger wird.
Wie gesagt, ich habe es selbst erlebt, in meiner Lehrzeit, das einer ein
JY(ST)Y einfach abgeschnitten hatte, weil es als Zuleitung für eine
Steckdose vom Kunden selbst gelegt war, und der hat auch Anzeige
erstattet, und meinem damaligen Kollegen ist nix passiert, obwohl das
sicher auch schon ne Weile so funktionierte.
MfG dennis
Dennis H. schrieb:> Ich überlege es mir anders, ich> will doch nix mehr verändern lassen, ich baue das jetzt doch selber, und> krieg dort eine ordentliche gewischt, ich geh zum Arzt, weil ich das mal> gehört hab, das man das machen soll und erzähle dem, das gerade ein> Elektriker da war, und das alles gesehen hat.
Und?
> Natürlich kann man mich> jetzt als zu dumm hinstellen, überhaupt zu wissen, wo überhaupt strom> drauf ist, aber das ist nicht der Punkt. Problem ist, das du als> Elektriker das gesehen hast, und nix dagegen unternommen hast, außer> mir, deinem Kunden zu sagen, das es so nicht ok ist. Ich denke nicht,> das es positiv für dich als Elektriker ausgeht.
Solange du da nix dran tust oder aenderst ist das egal.
Du hast den Auftrag ja nicht bekommen / angenommen.
Nach deiner Meinung waere es ja dann so wenn du in ein Haus reinkommst
waerst du ja dann direkt fuer die Installation verantwortlich wenn du
auch nur das geringste bemerken wuerdest. Das kann es doch wohl nicht
sein.
Schoen waere wenn es so waere. Das waere die Erlaubnis selber Geld zu
drucken. Man geht in Haus rein sieht irgendeine Steckdose und schon kann
man loslegen .. (Jetzt nicht ganz ernst gemeint)
Was machst du denn wenn du in Haus kommst das eine sehr alte
Installation hat? Das alte Muetterchen hat kein Geld fuer eine
Komplettsanierung.
Direkt wupp die Anlage still legen? Und dann sagen jetzt habe ich das
Leben gerettet dafuer sitzt sie jetzt im Dunkeln?
Dennis das hat alles sein 2 Seiten. Und was dabei rauskommt weiss
niemand bis zum Schluss. Am besten ist es dann den Auftrag abzulehnen.
Ich habe noch nie gehoert das deswegen einer bestraft worden ist.
Wie ich schon oben geschrieben habe, man muss es ja überhaupt ersteinmal
sehen. und mir wollen einfach nicht so richtig irgendwelche Szenarien
einfallen, wo ich rein gar nix an der Anlage baue, und trotzdem solche
Fehler sehe. Es wurde oben doch eine ganz gute Idee von PeterII genannt.
Wenn ich z.B. einen Herd anklemmen soll, und sehe, das mit dem
Lichtschalter so ein Mist fabriziert wurde, habe ich die Möglichkeit den
Stromkreis im Verteiler abzuklemmen. Für gewöhnlich traut sich der
normale Bastler eh nicht in die Verteilung, um das Kabel wieder
anzuklemmen, und ich musste mein Kabel nicht gleich abschneiden. Ich
denke, das ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen unseren beiden
Meinungen. Ich denke auch, das wir schon der gleichen Meinung sind, nur
die Umsetzung würden wir eben jeweils etwas anders handhaben. Ich denke
auch, wir sind beide der Meinung, das es nicht sein kann, das einem
Threadstarter geraten wird, den PE zu schalten. Oder ein 0,75mm² zu
verlegen. Das ist wirklich eine schwache Leistung von den Leuten, die
hier geantwortet haben und def. keine Ahnung hatten.
MfG Dennis
Dennis H. schrieb:> Wenn ich z.B. einen Herd anklemmen soll, und sehe, das mit dem> Lichtschalter so ein Mist fabriziert wurde, habe ich die Möglichkeit den> Stromkreis im Verteiler abzuklemmen.
Natürlich in Rücksprache mit dem Eigentümer. Denn mit deiner Einstellung
könnest du in so einer Situation auch mal an den Falschen kommen. Wenn
du da bist um einen Herd anzuschließen kannst du nicht einfach irgendwas
an der Verteilung abklemmen und danach womöglich noch ein freches
Angebot für die "korrekte" Verkabelung und Wiederinstandsetzung der
Anlage machen. Ich meine es gibt sicher ein paar Dumme mit denen das
geht, aber wenn du an den Falschen kommst (z.B. an mich), dann wäre das
für dich beides. Ungesund und teuer. Ich denke danach würdest du deine
Blockwartambitionen ersatzlos einstellen.
Also bitte nur weil man Elektriker ist.... Hättest halt Politesse
gelernt dann dürftest du andere drangsalieren.
cyblord ---- schrieb:> Ich denke danach würdest du deine> Blockwartambitionen ersatzlos einstellen.>> Also bitte nur weil man Elektriker ist.... Hättest halt Politesse> gelernt dann dürftest du andere drangsalieren.
Das ist ja das was ich hier die ganze Zeit predige. Man kann nicht
einfach so mal etwas stillegen.
M. M. schrieb:> die grün-gelbe Ader heißt PE und darf auch niemals als etwas anderes> benutzt werden!!!
Klar, die wird ja aus visuell kaum unterscheidbarem aber dennoch sehr
speziellem Erd-Kupfer hergestellt. Leider diffundiert das ökologische
Grün bei Dauerbestromung hemmunslos in die Kupferseele. Bis zu ihrer
völligen Zerstörung durch fortgesetzte alternative Gehirnwäsche.
Praxisvorschlag: Die Gelb/Grüne Ader mit (Hausnummer) 50-100 Ampere
Bestromung so lange rösten, bis eine kaffeebraune Färbung des
Adermantels die erfolgreiche Konvertierung zu einem Schaltphasenleiter
signalisiert.
MfG
K.Rop schrieb:> Praxisvorschlag: Die Gelb/Grüne Ader mit (Hausnummer) 50-100 Ampere>> Bestromung so lange rösten, bis eine kaffeebraune Färbung des>> Adermantels die erfolgreiche Konvertierung zu einem Schaltphasenleiter>> signalisiert.
Das ist gut, vor allem sieht man dann möglicherweise auch den genauen
Leitungsverlauf in der Wand. Das spart das Plänezeichnen... Ideal!
(wer Ironie findet darf sie behalten)
DAs kommt auf den Fall drauf an. Aber wir drehen uns hier im Kreis,
macht kaum noch Sinn zu schreiben. Wenn einer bloß eine Steckdose nicht
über FI geklemmt hat, darf ich dem nicht gleich was stilllegen. Aber
wenn irgend so ein großer Arbeiterheld den PE schaltet, ist das ein
Grund, und da kannst du mir Schläge androhen, wie du willst, in dem
Falle wäre ich im Recht. Glaubst du mir zwar nicht, aber damit kann ich
leben. Das hat nix mit Politesse zu tun, die kannst du ja das nächste
mal, wenn du einen Strafzettel bekommst fragen, was sie davon hält, den
PE zu schalten. Die wird nichtmal wissen, von was du redest. Wenn ich
als Fachkraft an einem Anlagenteil baue, in dem Falle die Zuleitung für
den Herd, bin ich danach verantwortlich für diesen Anlagenteil. Jetzt
muss ich nicht jeden Lichtschalter aufschrauben, das meine ich nicht,
aber wenn ich während meines Bauens an der Zuleitung für den Herd einen
Fehler im selben Anlagenteil feststelle, muss ich diesen natürlich
beheben. Und wenn ich eine Zuleitung zum Herd baue, und setze neue
Sicherungen ein, muss ich alle Steckdosen, die auch ihre Sicherung in
dieser Verteilung haben über einen FI schützen, weil sobald ich etwas
ändere, muss es dem neuesten technischen Stand entsprechen, und ich bin
danach dafür verantwortlich. Soll heißen, ich muss auch den FI
messtechnisch überprüfen, obwohl ich eig nur eine Zuleitung zum Herd
gelegt habe. Und nicht nur messtechnisch, sondern auch Sichtprüfung,
soweit mir das möglich ist. Wie schon gesagt, das heißt nicht, das ich
den Schalter abbauen muss, aber ich muss in der Verteilung schauen, ob
dort alle Abgänge von den Sicherungen i.O. sind. Und wenn dort eben
einer einen PE an eine Sicherung geklemmt hat und ich kann das nicht
einfach umklemmen, weil eben ein Draht fehlt geht der Teil außer
Betrieb, weil ich dafür verantwortlich bin. Und wenn du mir dann aufs
M**l haust, kann ich dich noch wegen Körperverletzung anzeigen, toll,
nich?
MfG Dennis
Dennis H. schrieb:> Und wenn ich eine Zuleitung zum Herd baue, und setze neue> Sicherungen ein, muss ich alle Steckdosen, die auch ihre Sicherung in> dieser Verteilung haben über einen FI schützen, weil sobald ich etwas> ändere, muss es dem neuesten technischen Stand entsprechen, und ich bin> danach dafür verantwortlich.
So und nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort
ist.
Was machst du dann?
Denen das Haus komplett sanieren?
Dann sagt dir der Eigentümer: Ich wollte nur den E-Herd angeschlossen
haben für den Rest habe ich kein Geld.
Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...
In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?
darf man Leitungen ohne Schutzleiter einfach so einbauen?
Sie ist ja dann nicht mehr vom FI überwacht.
Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur
mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N
und die Phase enthalten hat.
Aber wie siehts mit fester verlegung aus?
Helmut Lenzen schrieb:> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...>> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?
...unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
- Der Eigentümer ist erheblich größer und kräftiger als Dennis
- Er hat Stellung zwischen Dennis und der einzigen Fluchttüre bezogen
;-)
MfG
Außerdem sind klassische Nullung und geschaltener PE zwei paar Stiefeln.
Ein Elektriker muss schon selber wissen welches Risiko er eingeht, wann
er einen Auftrag ablehnt und wann er etwas ausser betrieb setzt!
"Helmut Lenzen schrieb:
> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...>> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?
...unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
- Der Eigentümer ist erheblich größer und kräftiger als Dennis
- Er hat Stellung zwischen Dennis und der einzigen Fluchttüre bezogen
;-)"
... mit dem Seitenschneider und schwupp
XDDDDDD
M. M. schrieb:> darf man Leitungen ohne Schutzleiter einfach so einbauen?Sie ist ja dann nicht
mehr vom FI überwacht.Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das
Anschlusskabel nurmit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es
vorher nur Nund die Phase enthalten hat.
Wird immer spannender hier.
Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse
II
und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern
betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil
I+II)
Gruß Willy
M. M. schrieb:> Außerdem sind klassische Nullung und geschaltener PE zwei paar Stiefeln.
Eben. Bei einem PE an einem Schalter würde ich jetzt nicht so unruhig
werden wie Dennis. Nicht das jetzt einer meint ich würde das jetzt
gutheissen.
Dagegen ist die klassische Nullung schon etwas kritischer. Wen da der N
abbreist hat man Spannung auf dem Gehäuse. Es kann also eine kritische
Situation entstehen. Beim PE am Schalter passiert jedoch nichts weiter.
>So und nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort ist.
Was zur Zeit der Errichtung den Vorschriften entsprochen hat fällt unter
Bestandsschutz.
(Bei Änderung der Anlage müssen aber dann die neuen Vorschriften
eingehalten werden.)
M. M. schrieb:> Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur> mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N> und die Phase enthalten hat.
woher weiss du das?
wenn ein Gerät kein Schutzleiter braucht, dann muss auch im Kabel keiner
vorhanden sein. Ein gibt keine Pflicht ein Schutzleiter zu jeden Gerät
zu führen.
Helmut Lenzen schrieb:> So und nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort> ist.> Was machst du dann?>> Denen das Haus komplett sanieren?> Dann sagt dir der Eigentümer: Ich wollte nur den E-Herd angeschlossen> haben für den Rest habe ich kein Geld.>> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...>> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?
nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist, so einen
Altbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil es nicht nur im
Elektrohandwerk solche Vorschriften gibt. Ich kann nix dafür, wenn du
vom Bau keine Ahnung hast, aber deswegen gibt es in solchen Altbauten
für gewöhnlich keine Sanierungen. Außerdem gibt es die klassische
Nullung kaum noch, weil selbst in der DDR war ab Mitte 1980 glaube ich
auch schon der Schutzleiter vorgeschrieben, weil du im Fehlerfall mal
ganz schnell die Volle SPannung am Gehäuse anliegen hättest.
MfG dennis
Willy schrieb:> Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse> II> und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern> betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil> I+II)>> Gruß Willy
Stimmt so auch nicht ganz, du kannst dort schon ein Dreipoliges Kabel
haben, aber im GErät muss der Schutzleiter gegen sämtliche berührerbaren
elektrisch leitenden Teile isoliert sein.
MfG Dennis
Tom schrieb:> Was zur Zeit der Errichtung den Vorschriften entsprochen hat fällt unter> Bestandsschutz.> (Bei Änderung der Anlage müssen aber dann die neuen Vorschriften> eingehalten werden.)
So die Theorie.
Und jetzt die Praxis. Der Kunde sagt nein nur den Herd bitte.
Da kannst du nur sagen nein Danke dann auch das nicht.
Was du aber nicht kannst ist ihm die Bude auf Dunkel zu schalten.
Oder vielleicht doch wenn der Kunde kleiner als Dennis ist oder ein
Fluchtweg besteht.
Dennis H. schrieb:>nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist,>so einenAltbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil>es nicht nur imElektrohandwerk solche Vorschriften gibt.
Hohohoho, astrein :-)))))
da will jemand eine Serienschaltung realisieren - und jetzt
werden die Häuser schon abgerissen - köstlich...............
Der Tread gefällt mir zunehmend :-)))))))
Helmut Lenzen schrieb:> Was du aber nicht kannst ist ihm die Bude auf Dunkel zu schalten.>> Oder vielleicht doch wenn der Kunde kleiner als Dennis ist oder ein> Fluchtweg besteht.
Wer hat denn eigentlich gesagt, das man die komplette Wohnung abschalten
soll? Den einen Stromkreis, in dem ein offensichtlicher Fehler vorliegt,
der wird abgeschaltet, mehr nicht
MfG Dennis
Willy schrieb:> Hohohoho, astrein :-)))))>> da will jemand eine Serienschaltung realisieren - und jetzt> werden die Häuser schon abgerissen - köstlich...............>> Der Tread gefällt mir zunehmend :-)))))))
Nur leider sind wir bei keiner Serienschaltung mehr, aber schön, das du
noch weist, wo wir sind
MfG Dennis
Dennis H. schrieb:> nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist, so einen> Altbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil es nicht nur im> Elektrohandwerk solche Vorschriften gibt.
Hallo! Jetzt sind wir schon beim Abbruch. Ich weiss ja nicht wieviel du
verdienst und wieviel Häuser du hast, aber nicht jeder kann sich mal
eben ein neues Haus leisten auch wenn das Handwerk es gerne so hätte.
Willy schrieb:> M. M. schrieb:> Wird immer spannender hier.> Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse> II> und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern> betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil> I+II)
Das stimmt so nicht. Es ist durchaus zulässig Klasse II Geräte mit einem
Schukostecker mit einem dreiadrigen Kabel anzuschliessen. Dabei muss
der Schutzleiter im Stecker angeschlossen sein, im Gerät allerdings
nicht. Wo ist das Problem? Im Gegenteil, es findet sogar eine Erhöhung
der Sicherheit statt wenn das Kabel beschädigt ist.
In der VDE 0701-0702 steht nix drin, die bezieht sich ausschliesslich
auf die Prüfung von Geräten nicht auf den Aufbau.
Hubert Mueller schrieb:> Mir als Fachmann für Elektroinstallation stehn die Haare zu berge was> ich hier so lese!
So, ich will Dir mal schreiben, was wirklich ein Meister des
Elektrohandwerks gemacht hat:
Bei der Berechnung des Stromes zu einem Starkstromverbraucher hat der
Meister falsch gerechnet und falsche Automaten in den Sicherungskasten
eingebaut. Er hat den Strom gemessen und sich dann gewundert, warum der
Strom viel höher war als berechnet. Dann hat er eine größere Sicherung
eingesetzt. In einen für max. 63A zugelassenen Schaltschrank
80A-Sicherungen. Als dann der Mensch vom EVU kam, um die Sache nochmal
abzunehmen, hat er die Abnahme verweigert, weil die Sicherung nicht für
den Kasten geeignet ist.
So, und dass mal zu dem Beispiel - Vertraue dem Handwerk oder dem
Meister vor Ort!
Hier mal ein beispiel von einer Steckdose die ich ohne zu fragen still
gelegt habe:
Alte gemauert Anschlussäule mit Zähler und 25A Schraubsicherungen. Von
dort ging ein 2,5² Alu Kabel über einen Klemmstein zu einer alten Schuko
steckdose. In der Steckdose war gar kein Schutzleiter angeschlossen.
(auch keine Brücke vom N ).
Die Steckdose war also mit 25A abgesichert, von dort ging dann eine 40m
Verlägungerung zum Gartenhaus und versorgte dort einige Geräte. Ich
wurde gerufen um den Fehler in der echten Zuleitung zu finden.
Da habe ich erstmal die Steckdose stillgelegt und dann den Besitzer
Informiert das ich diese anlage so nicht lassen kann.
Denn man kann als Elektriker persönlich haftbar gemacht werden, wenn
jemand zu schanden kommt!
Den nächsten Tag habe ich sein altes Erdkabel repariert und eine FI in
eine kleiner Verteiler eingebaut.
Oh man, wenn hier immer nur halbe Threads gelesen werden, ist es einfach
nur sinnlos, irgend etwas zu schreiben, dann bespaßt euch mal
gegenseitig noch ein wenig, echt schade um die Zeit hier.
MfG Dennis
Dennis H. schrieb:>Stimmt so auch nicht ganz, du kannst dort schon ein Dreipoliges>Kabelhaben, aber im GErät muss der Schutzleiter gegen sämtliche>berührerbarenelektrisch leitenden Teile isoliert sein.MfG Dennis
Wenn du in ein Schutzklasse II Gerät eine dreiadrige Zuleitung
verwendest, veränderst du die Bauform des Gerätes und die vom
Hersteller erstellte Konformitätserklärung ist wirkungslos.
SK II Geräte dürfen nur mit entsprechenden Zuleitungen zwei Adern
und vergossener Stecker instandgesetzt werden ( VDE 701/702 Teil I+II)
Gruß Willy
@Peter II:
M. M. schrieb:
> Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur> mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N> und die Phase enthalten hat.
woher weiss du das?
hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt,
wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse, die
Anschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.
Bei einem Gerät der Schutzklasse II wird der natürlich nicht mit dem
Gehäuse verbunden!
M. M. schrieb:> hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt,> wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse, die> Anschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.
das kann aber nicht sein, warum sollte ein Gerät bei der reparatur
andere Bedingungen erfüllen als im Original. Dann dürfte ja nicht mal
der Herstellen ein Orignal anschlusskabel dran bauen.
Mann sollte soetwas mal genau hinterfragen und nicht immer alles glauben
was jemand erzählt. Im Notfall sich einfach mal etwas Schriftliches
zeigen lassen.
Wisst ihr, was ich lustig finde? Auf der einen Seite kommen solche
Posts:
Sauer auf Fachmänner schrieb:> So, ich will Dir mal schreiben, was wirklich ein Meister des> Elektrohandwerks gemacht hat:>> Bei der Berechnung des Stromes zu einem Starkstromverbraucher hat der> Meister falsch gerechnet und falsche Automaten in den Sicherungskasten> eingebaut. Er hat den Strom gemessen und sich dann gewundert, warum der> Strom viel höher war als berechnet. Dann hat er eine größere Sicherung> eingesetzt. In einen für max. 63A zugelassenen Schaltschrank> 80A-Sicherungen. Als dann der Mensch vom EVU kam, um die Sache nochmal> abzunehmen, hat er die Abnahme verweigert, weil die Sicherung nicht für> den Kasten geeignet ist.>> So, und dass mal zu dem Beispiel - Vertraue dem Handwerk oder dem> Meister vor Ort!
So, alles schlimm, wie kann das sein, der muss das doch wissen, und
jetzt komme ich, und getraue mir zu sagen, das man den PE nicht schalten
darf, da werd ich hier zugetextet, das es ja auch nur Kupfer ist, und
ich das gefälligst nicht so eng sehen soll, shizophren nennt man sowas,
MfG Dennis
M. M. schrieb:>hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt,>wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse,>dieAnschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.Bei einem Gerät>der Schutzklasse II wird der natürlich nicht mit demGehäuse verbunden!
Ich hoffe du hast die Prüfung bestanden?
Ein PE in der Zuleitung eines SK II Gerätes hebt die
Schutzisolierung auf. Die Bauform des Gerätes wird verändert und
der Hersteller haftet nicht mehr.
Gruß Willy
naja dieser "jemand" war Meister im BTZ und dem muss man es doch glauben
können?!
Ich vermute:
Das der Hersteller das 2-adrige verbauen darf liegt vll. daran das er
das kabel selbst hergestellt hat (oder von einem spezifischen
Zulieferer), und das Gerät mit genau diesem Kabel geprüft wurde.
Der Elektriker kann ja nicht den Hersteller fragen ob er ihm genau
dieses Kabel verkaufen kann.
M. M. schrieb:> und ehrlichgesagt hab ich auch noch nie einen>Konturenstecker einzeln verkauft gesehen
Gibt es auch nicht. Aber Gerätezuleitungen für SK II Geräte.
Da ist dann ein Stecker und entsprechende Zuleitung mit
indviduell gewünschten Querschnitten fertig konfiguriert.
Gruß Willy
ich schreib einen Brief an die DE
Außerdem kann es ja, wenn man mal die Vorschriften auseracht lässt und
selber denkt, nur besser sein wenn im Anschlusskabel ein Schutzleiter
ist.
@ M.M.
lass gut sein, du merkst doch, das egal, wer dir etwas gesagt hat, es
sowieso falsch ist, und der liebe Willy der einzig wahre ist, er der
alles überschaut und die Weisheit des Stromes mit der Muttermilch
aufgenommen hat. Ist völlig Sinnlos da zu reden. Wenn man eine andere
Zuleitung mit schutzleiter an ein SKII GErät macht, und den Schutzleiter
im Gerät isoliert ändert man gar nix am GErät, sondern ist völlig
legitim, außer bei Willy, aber der darf dann nicht mehr über teure
Handwerkerrechnungen schimpfen,
MfG dennis
Dennis H. schrieb:>Wenn man eine andereZuleitung mit schutzleiter an ein>SKII GErät macht, und den Schutzleiterim Gerät isoliert>ändert man gar nix am GErät, sondern ist völliglegitim,>außer bei Willy,
Na gut, einen Versuch noch.
Die Änderung besteht darin, dass du einen 3 poligen Stecker benutzt.
L1 , N + PE. In der VDE 701 / 702 Teil I+II nachzulesen.
In OSHAS zertifizierten Betrieben verliertst du umgehend deine
Zulassung,
wenn eine SK II Reparatur mit dreiadrigen Leitungen durchgeführt wird.
Gruß Willy
Wie finde ich eigentlich heraus, ob im Strom eine Spannung vorhanden ist
oder ob ein Kabel ohne Kupfer die Impedanz nur noch bis zum Stecker
aufquellen lässt? Ist nach der Bundesstromverordnung der Kupferpreis vom
Deutschen Schmand- und Käseinstitut in Göringen/Hapexstadt schon
festgelegt worden oder sind Bücher aus der Deutschen Bibliothek in
Frankfurt weggerannt, nachdem sie einen Film über Graf Zahl und die
Ironie des Monitors gehört und gelesen haben?
Willy schrieb:> Die Änderung besteht darin, dass du einen 3 poligen Stecker benutzt.> L1 , N + PE. In der VDE 701 / 702 Teil I+II nachzulesen.> In OSHAS zertifizierten Betrieben verliertst du umgehend deine> Zulassung,> wenn eine SK II Reparatur mit dreiadrigen Leitungen durchgeführt wird.
Das Gerät verändert doch nicht seine Schutzklasse, sondern nur die
Zuleitung. Ein Netzteil vom Laptop z.B. ist immer das perfekte Beispiel,
die Zuleitung ist Schutzklasse I, das Netzteil selbst Schutzklasse II
und die Leitung vom Netzteil zum Laptop ist Schutzklasse III. Das Gerät
selbst verändert doch gar keine Schutzklasse. Und es ist auch nach der
701/702 völlig legitim, ein dreiadriges Kabel an einem Schutzklasse II
Gerät zu betreiben, weil du ja den Schutzleiter nirgends anschließt.
Teilweise benötigen die Geräte ja sogar den Schutzleiter, für
Filtersachen und so, aber da kennen sich andere hier besser aus, als
ich.
MfG Dennis
kennt ihr auch diese Radrennfahrer mit sporthelm und integrierter
Beleuchtung?
die die mit hautengen rennradkleidung für zigtausend euro rumrennen, und
nicht mal gescheit gehen können mit den klipps für die pedale an den
schuhen?
Solche wo man lieber in Weiswurschtkostüm in die Arbeit gehen möchte,
als in ihrem outfit?
Dennis H. schrieb:>Und es ist auch nach der701/702 völlig legitim, ein dreiadriges>Kabel an einem Schutzklasse IIGerät zu betreiben, weil du ja>den Schutzleiter nirgends anschließt.
Ich will hier nicht unendlich schreiben, aber:
Im Stecker musst du den PE anklemmen.
Aus dem Gerät heraus kann ein Fehlerstrom fliessen. Das ist genau
nicht gewollt bei der SK II und daher auch nach VDE 701/702 nicht
legitim.
Bei der SK II MUSS sichergestellt sein, dass kein Fehlerstrom oder
Leckstrom fließen kann.
So, nun soll es aber auch reichen.
Gruß Willy
M. M. schrieb:> aber es kann doch kein fehlerstrom fließen wenn der>Schutzleiter imGerät gar nicht angeschlossen ist?!
Allein die Anwesenheit des Potentials im Gerät ist ausreichend um
die Möglichkeit einer Berührung zwischen PE und unter Spannung stehenden
Teilen (Schalter, Klemmen...) nicht ausschließen zu können.
Es ist schlicht, nicht erlaubt.
Gruß Willy
Willy schrieb:> Allein die Anwesenheit des Potentials im Gerät ist ausreichend um> die Möglichkeit einer Berührung zwischen PE und unter Spannung stehenden> Teilen (Schalter, Klemmen...) nicht ausschließen zu können.
und wenn ich das gerät auf die Heizung lege, könnte sich ja eventuell
auch etwas berühren.
Es geht ja daran das der Schutzleiter zwar in das Gerät geführt wird,
aber dort sich so abgelegt oder isoliert wird das er ebend nichts andere
berührt. Dann ist meines wissens auch nichts dagegen einzuwenden.
Ich hab auch vor kurzem meine Facharbeiterprüfung (Elektroniker für
Geräte und Systeme), und das 2te Ausbildungsjahr mit auf die Prüfung
vorbereitet.
Es gab hierzu auch eine IHK-Prüfungsfrage (multiple choice)ungefähr so:
In einem SK2 Gerät muss die Anschlussleitung ausgetauscht werden, jedoch
ist die Originalzuleitung nicht mehr zu beziehen. Welcher Austausch ist
zulässig:
Dazu gab es dann 5 Antwortungsmöglichkeiten (die bekomme ich aber nicht
mehr zusammen)
Richtige Antwort ist:
Austausch durch eine 3-polige-Anschlussleitung wo der PE am
Anschlussstecker montiert ist, im SK2-Gerät jedoch Isoliert eingebaut
wird.
Und bevor jemand fragt, ja ich habe die Prüfung bestanden ;) das 2te
Abj. (den ersten Teil) auch.
Ansonsten kann ich mich Dennis H. anschließen, wobei ich hinzufügen
muss, dass ich relativ wenig Praxiserfahrung habe.
Willy schrieb:> Im Stecker musst du den PE anklemmen.> Aus dem Gerät heraus kann ein Fehlerstrom fliessen. Das ist genau> nicht gewollt bei der SK II und daher auch nach VDE 701/702 nicht> legitim.> Bei der SK II MUSS sichergestellt sein, dass kein Fehlerstrom oder> Leckstrom fließen kann.
Lieber Willy, das stimmt so leider nicht.
Die Schutzklasse beschreibt, wie der Schutz vor einem elektrischen
Schlag ausgeführt ist.
Schutzklasse II bedeutet, verstärkte oder doppelte Isolierung. Das
bezieht sich auch (bzw. gerade) auf elektrisch leitende, berührbare
Teile. Diese Teile sind bei SK II eben nicht mit dem Schutzleiter
verbunden und statt dessen verstärkt oder doppelt isoliert.
Dadurch wird aber weder ausgesagt, ob ein Schutzleiter in einem SK II
Gerät vorhanden sein darf, oder nicht. Nur, wenn einer vorhanden ist,
wird dieser Schutzleiter, aus Sicht der Schutzklasse, wie ein aktiver
Leiter behandelt, d.h. er muss verstärkt oder doppelt isoliert sein
gegenüber berührbaren Teilen.
Also: SK II schließt einen Schutzleiter nicht aus, sondern schreibt
"nur" vor, dass verstärkt oder doppelt zu isolieren ist. Populäres
Beispiel ist das bereits oben genannte Notebook-Netzteil: SK II und
dennoch Schutzleiter-Anschluss für das Schaltnetzteil. Weitere Beispiele
sind Industriestaubsauger mit Schuko-Steckdose oder auch
(Kunststoff-)Kabeltrommel ("Kabelroller" oder wie die offiziell heißen).
Und das bringt uns zum nächsten Punkt, Thema Strom auf dem Schutzleiter
bzw. Ableitströme. Bei Geräten gilt als Grenzwert allgemein 3,5mA (mit
weiteren Ausnahmen etc.). Dieser Grenzwert gilt natürlich nur bei
Geräten mit Schutzleitern, was automatisch alle SK I Geräte einbezieht
und eben auch SK II Geräte mit Schutzleitern.
Aber das Thema Ströme auf dem Schutzleiter ist ein weites Feld. Bei
Maschinen und Anlagen wird es nämlich richtig spannend und lustig. Aber
das wäre hier nun wirklich arg Off-Topic...