Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektroinstallation: Serienschaltung


von Peter (Gast)


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Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Elektroinstallation / Serienschaltung und 
entschuldige mich gleich, dass die Frage vielleicht dämlich ist.

Wenn ich die im Anhang gezeigt Schaltung realisieren möchte, muss ich ja 
ein Kabel von der Abzweigdose zum Schalter legen. Die Phase (schwarz) 
geht zum Schalter und mit den beiden geschalteten Phasen (braun) gehe 
ich über die Abzweigdose zu den Verbrauchern.
Prinzipiell reicht mir hier ja ein 3-adriges Standardkabel. Jetzt hat 
ein normales Elektroinstallationskabel ja keine schwarze Ader und 2 
braune Adern, sondern schwarz, blau und gelb/grün.

Nun meine Frage: wie macht es denn ein Fachmann. Benutzt man hier dann 
einfach blau und gelb/grün als 2 x braun ? Benutzt man hier bestimmte 
Kennzeichnungen ? Einfach gesagt, wie macht man es richtig bzw. welche 
Kabel benutzt man ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

von Tom (Gast)


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Blau immer N

PE immer PE

nimm doch nen 5x0,75mm²

von Meddon (Gast)


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Wohl ehr 5 x 1.5 wegen absicherung

Mfg Meddon

von To Bias (Gast)


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Tom schrieb:
> nimm doch nen 5x0,75mm²

Aber dann bitte die Sicherung richtig bemessen ...

von Willy (Gast)


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Hallo,

die drei Adern , schwarz, blau und grün-gelb reichen ja aus.
Schwarz als Phase nehmen, blau als Schaltdraht 1, den grün-gelben
mit braunem Isolierband ummanteln und als Schaltdraht2 nehmen.

Ich habe sehr oft gesehen, dass der grün-gelbe noch nicht einmal
ummantelt wird. Wenn ein Fachmann den Schalter - aus welchen Gründen
auch immer - wechseln muss sieht der sofort das es eine Serienschaltung 
ist
und somit zwei Schaltdrähte benötigt werden.

Gruß Willy

von andererTom (Gast)


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> nimm doch nen 5x0,75mm²
Gibts überhaupt NYM-Leitungen mit 0,75mm²? Hab ich noch nie gesehen.

>Blau immer N
Nö. Früher waren die 4adrigen Drehstromleitungen mit einer blauen Ader 
über die eine Phase läuft, jetzt ist die grau.
Bei Anschluss eines normalen Schalters wird auch eine normale 3adrige 
Leitung genommen, also geschaltete Phase ist dann blau.

Es gibt auch 3adrige Leitungen ohne Schutzleiter, sind dann aber evtl. 
genauso teuer wie 5adrige Leitungen.

von M. M. (blackcow)


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???

die grün-gelbe Ader heißt PE und darf auch niemals als etwas anderes 
benutzt werden!!!

Die blaue Ader heißt Neutralleiter und darf nur in Ausnahmefällen, wenn 
eindeutig ersichtlich, als geschaltener Draht benutzt werden. Bei 
Endschaltern z.B..

Nimm doch einfach ein NYM-J 4 x 1,5 mm².
hier gibts braun, schwarz, grau und den PE

oder lass es einen Elektriker machen.

von andererTom (Gast)


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Schutzleiter nie als Außenleiter missbrauchen, falls ein Fachmann das 
macht ist er ein Pfuscher. Auch nicht mit umwickelten Isoband.

von Willy (Gast)


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Hallo,

man kann die Kirche ruhig mal im Dorf lassen.
Wenn die Schaltung einmal verdrahtet ist, wie lange dauert es bis man
erneut in diese Schaltung eingreift?


In einer vorhandenen Installation mit drei Adern würde ich grün-gelb
mit braun umwickeln.

Bei einer Neuinstallation würde ich NYM 5 G 1,5 nehmen, da kann man
direkt eine Steckdose unterhalb in Kombination anbringen.

Gruß Willy

von Hubert M. (hm-electric)


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Mir als Fachmann für Elektroinstallation stehn die Haare zu berge was 
ich hier so lese!

- In einer festen Installation, ist der Mindestquerschnitt 1,5 mm² und 
nix   anderes!

- Der gelb/grüne Draht darf nur als Schutzleiter (PE) verwendet werden 
und sonst zu nichts anderes!

- In einer festen Installation verwendet man nur Starre Drähte, flexible 
Drähte (Feinadrig) hat da nix verloren!

Mein Rat an dem TE: Elektriker holen...

von Robert P (Gast)


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Dem kann ich nur zustimmen...
Ganz besonders die Stelle mit dem PE.

von Frank B. (frank501)


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Willy schrieb:
> Wenn die Schaltung einmal verdrahtet ist, wie lange dauert es bis man
> erneut in diese Schaltung eingreift?

Eben deshalb wäre es fatal, wenn man nach Jahren mal die Abzweigdose auf 
macht und sich nicht mehr daran erinnert, was man für einen Pfusch 
gebaut hat und den grün/gelben als Schutzleiter für z.B. eine 
nachträglich installierte Steckdose verwenden will.



Willy schrieb:
> In einer vorhandenen Installation mit drei Adern würde ich grün-gelb
> mit braun umwickeln.

kann man sogar machen, wenn der grün/gelbe Leiter über die *gesamte 
Länge* umwickelt ist.



Wenn die Leitung schon in der Wand liegt, gibt es nur eine zulässige 
Möglichkeit: Wand auf stemmen und neue Leitung verlegen.
Aber wer will das schon?

Frank

von Willy (Gast)


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Frank B. schrieb:
>Wenn die Leitung schon in der Wand liegt, gibt es nur eine >zulässigeMöglichkeit: 
Wand auf stemmen und neue Leitung verlegen.Aber wer >will das schon?Frank

genau das meinte ich mit Kirche im Dorf lassen.

Wo früher der 16A Automat genommen wurde ist heute der 13A Automat da.
Irgendwie muss sich das Handwerk ja über Wasser halten.
Es ist schon grausam, wie heute mit Ressourcen umgegangen wird.

Gruß Willy

von M. M. (blackcow)


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lests erstamal de VDE durch, dann ren ma weida!

von Mw E. (Firma: fritzler-avr.de) (fritzler)


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Der Fachmann legt alle 3 Kabel (Lampe 1, 2 und die Zuleitung) in die 
Untersputzdose des Schalters, verbindet dort die PE sowie N mit ner Wago 
Klemme und der Rest kommt an Schalter.

PE auf Phase, ich glaubs hackt...

von Stephan W. (stipo)


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Ach je, immer diese Kabelprobleme :)
Wenn man alles mit Installationsrohr ( FBY M20 ) macht, dann hat man all 
die probleme nicht.

Man kann sich die passenden Farben als Draht einziehen und wenn man mal 
etwas geändert haben möchte ( aus einer Aus-Schaltung eine 
Serienschaltung machen) dann zieht man einfach 1 Draht nach und der fall 
ist geritzt.
Kein Spiten. Kein dreck. Kunde zufrieden :)

von oldmax (Gast)


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Hi
Ich hab ja viel Murks hier gelesen und nur wenige Antworten kann man 
abnicken.
Also
>Nun meine Frage: wie macht es denn ein Fachmann. Benutzt man hier dann
>einfach blau und gelb/grün als 2 x braun ? Benutzt man hier bestimmte
>Kennzeichnungen ? Einfach gesagt, wie macht man es richtig bzw. welche
>Kabel benutzt man ?

Installationsrohr ist optimal, aber auch entsprechend teuer.
Der Fachmann verlegt in diesem Fall entweder ein MYM oder Stegleitung 
(die Fachbez.ist mir grad nicht geläufig) 4x1,5mm² oder ein 5x1,5mm²
Alles andere würd' ich einem Fachmann um die Ohren hauen.
Gruß oldmax

von Peter (Gast)


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Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten...

...also ich fasse die Diskussion mal kurz zusammen:

ideal wäre es, man benutzt ein 4- oder 5-adriges Kabel zur Verbindung 
der Abzweigdose mit dem Schalter. Dann kann man die entsprechenen Adern 
(z.B. schwarz, braun, grau) für die beiden geschaltet Phasen nehmen und 
muss PE und N nicht "missbrauchen".

Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als 
geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung 
(Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung - 
sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle 
steinigen.

von Udo S. (urschmitt)


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Peter schrieb:
> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als
> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung
> (Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung -
> sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle
> steinigen.

N ja
PE NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!

von Helmut L. (helmi1)


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Peter schrieb:
> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als
> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung
> (Klebeband, Beschriftung, etc.).

Bitte zeige mir den entsprechenden Passus in den VDE Texten.
Diese Maer geht immer noch durch den Kopf von ein paar alten 
Elektrikern.

von Matthias (Gast)


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Für das Kabelstück von der Abzweigdose zum Schalter gibt es doch NYM-O 
3x 1,5 Kabel. Wird selten benutzt und ist entsprechend teuer. Dort fehlt 
der gn/ge Leiter.

von Peter II (Gast)


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man kann auch ein Leerohr verwenden und 3 einzel aderen einziehen.

Aber den GeGN zu missbrauchen geht auf keinen Fall.

von Uwe (Gast)


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PE klemmt bei Geräten auf dem Gehäuse (z.B. Lampengehäuse). Und wenn du 
da die Phase drauf Machst hast du ne Mordschaltung gebaut.

von Helmut L. (helmi1)


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Uwe schrieb:
> PE klemmt bei Geräten auf dem Gehäuse (z.B. Lampengehäuse). Und wenn du
> da die Phase drauf Machst hast du ne Mordschaltung gebaut.

Den PE missbrauchen macht nur der Elektriker in einem Amerikanischen 
Knast ..

DUCK UND WECH

von Udo S. (urschmitt)


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Was soll das eigentlich für eine Schaltung sein?
Da wird entweder die eine oder die andere Lampe eingeschaltet, oder soll 
das ein Doppelschalter sein?

Wenn es ein Doppelschalter ist mach da ein 5x1,5 NYM rein!

von Helmut L. (helmi1)


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Udo Schmitt schrieb:
> Wenn es ein Doppelschalter ist mach da ein 5x1,5 NYM rein!

Will er ja nicht Udo. Dazu muesste er ja die Wand aufkloppen also sucht 
er hier um absolution um den PE zu missbrauchen.
Teilweise bekommt er die ja auch ..

von Peter II (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Was soll das eigentlich für eine Schaltung sein?
> Da wird entweder die eine oder die andere Lampe eingeschaltet, oder soll
> das ein Doppelschalter sein?

der Doppelschalter heist Serienschalter - so wie auch richtig im Betreff 
geschrieben.

von juppi (Gast)


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Habe mal ein wenig in der VDE  geblättert,aber eigentlich nichts 
konkretes zur 1. Fragestellung gefunden.

Dabei ist mir aufgefallen,wenn der Unterputzschalter mit metallischen 
Befestigungrahmen ist,muss dieser auch mit dem Schutzleiter verbunden 
werden?
Der Rahmen wird zwar abgedeckt,aber Befestigungschrauben sind von außen 
noch zugänglich.

von Peter II (Gast)


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juppi schrieb:
> wenn der Unterputzschalter mit metallischen
> Befestigungrahmen ist,muss dieser auch mit dem Schutzleiter verbunden
> werden?

nein, so ziemlich jeder schalter hat diesem Metallrahmen und ich habe 
noch nie eine Schalter mit Schutzleite anschluss gesehen.

von Helmut L. (helmi1)


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Die meisten Schalter gelten als Schutzisoliertes Geraet und 
brauchen/duerfen deshalb keinen Schutzleiteranschluss haben.

von Joachim R. (bastelbaer)


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Also es ist absolut verboten den grün-gelben PE für was anderes zu 
benutzen als den Schutzleiter. Da hilft kein Klebeband oder 
Schrumpfschlauch an den Enden, es ist verboten.

Aber was du machen kannst ist, schmeiss den Serienschalter raus, setz 
nen Tastschalter und mach in die Abzweigdose einen 
Stromstoss-Serienschalter.
Damit kannst du die zwei Lampen getrennt schalten, die Wand bleibt zu 
und du bist mit 20-30Euronen dabei.

von Joachim R. (bastelbaer)


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Ach ja, wäre z.B. so einer
ELTAKO SS81-002-230V, Stromstoss-serienschalter

1.Drücken  Lampe 1 an, Lampe 2 aus
2.Drücken  Lampe 1 und 2 an
3.Drücken  Lampe 1 aus, Lampe 2 an
4.Drücken alles wieder aus

von Elektriker (Gast)


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> Alternativ kann man in einem 3-adrigen Kabel eben PE und N als
> geschaltet Phasen "missbrauchen" mit entsprechender Kennzeichnung
> (Klebeband, Beschriftung, etc.). Dies ist die "quick und dirty"-Lösung
> - sehr pragmatisch, aber jeder Fachmann würde einen an Ort und Stelle
> steinigen.

Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar 
die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.

Spannend wird es, wenn etwas passiert, dann kommt nämlich der 
Staatsanwalt. Und der kennt diese Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch 
sehr gut:

>  § 229 Fahrlässige Körperverletzung
>
>  Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen
>  Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
>  oder mit Geldstrafe bestraft.

Und:

>  § 222 Fahrlässige Tötung
>
>  Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht,
>  wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
>  bestraft.

Übrigens: Das oft gehörte "Zeig mir wo in der VDE steht, dass..." ist 
Kinderkram. Die VDE ist eine technische Norm. Dort steht nicht drin, 
dass der PE-Leiter nicht mit Isolierklebeband überwickelt werden darf, 
sondern es gibt Tabelle, Dimensionierungsempfehlungen, 
Berechnungsgrundlagen etc. die auf Erfahrungen und umfangreichen 
Überlegungen, inkl. Sicherheitsgedanken beruhen.

Darüber hinaus gibt es u.a. noch den verklausulierten "Stand der 
Technik" und die "Anerkannten Regeln der Technik". Dazu gehört eben 
auch, dass der Schutzleiter eine außerordentliche Stellung hat, nämlich 
ausschließlich als Schutzeinrichtung zu fungieren.

Wer aber Schutzeinrichtungen außer Kraft setzt, wird in den meisten 
Fällen mindestens fahrlässig handeln, oft sogar vorsätzlich. Bei einer 
Elektrofachkraft unterstellt die Rechtsprechung in solchen Fällen 
übrigens immer den Vorsatz! Die Urteile dazu kannst Du Dir selbst 
zusammensuchen.

Also, Du kannst praktisch frei wählen: Das Risiko aufgrund Deinem 
PE-Missbrauch mal wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung in 
einem Gerichtssaal als Angeklagter zu sitzen, oder eben eine neue 
Leitung ziehen, oder evtl. Funkschalter verwenden, oder eine andere, 
saubere Lösung suchen.

von Helmut L. (helmi1)


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Elektriker schrieb:
> Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar
> die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.

Der darf gar nichts selber stilllegen. Er darf hoechsten dem EVU 
bescheid geben und die dann eine entsprechende Behoerde darum bitten das 
zu tun.
Wie leben immer noch in einem Rechststaat.

von Jens (Gast)


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Hi,

ich schnalle es nicht.

1) Warum sind Menschen immer wieder so blöd und empfehlen halbwissen, 
oder reden einfach nur mit?

2) Warum artet hier so ein Thema immer wieder so aus?

Da oben hat jemand eine ganz klare Frage gestellt:

>> wie macht man es richtig

Und dazu gibt es auch eine ganz klare Antwort.

GN/GE niemals anderweitig nutzen, nur als PE.
Blau ist als rückführender Leiter nutzbar.

Empfehlung 4x oder 5x NYM. Meistens haben sie im Baumarkt aber nur 5x. 
kann eh nicht schaden, auch an anderen Stellen dann kann man noch mal 
eine Steckdose unter den Schalter setzen, oder eine andere Steckdose 
schalbar machen.

Das ganze auf eigene Gefahr - fertig

JJ

von citb (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Wie leben immer noch in einem Rechststaat.

Der gibt Dir nicht das Recht, andere zu gefaehrden, ganz im Gegenteil.

Wenn der Fachmann feststellt, dass da grob fahrlaessig 
lebensgefaehrliche Dinge gebastelt wurden, ist er verpflichtet, das 
stillzulegen.

citb

von Helmut L. (helmi1)


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citb schrieb:
> Wenn der Fachmann feststellt, dass da grob fahrlaessig
> lebensgefaehrliche Dinge gebastelt wurden, ist er verpflichtet, das
> stillzulegen.

Der Elektriker ist kein Hilfspolizist. Es kann nur einer Behoerde eine 
Meldung machen damit diese reagiert.

von Peter (Gast)


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@ Jens:

Ich sehe das genauso wie Du. Ich habe gefragt, wie man es richtig macht 
und ich habe gelernt, dass ich mir im Baumarkt ein 5-adriges Kabel hole 
und dann die entsprechende braune und graue Ader als geschaltete Phase 
nehme. PE und N wird damit nicht "missbraucht" und das das ganze sollte 
dann funktionieren.

Trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten und auch die kritischen 
Anmerkungen.

von Peter II (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Der Elektriker ist kein Hilfspolizist. Es kann nur einer Behoerde eine
> Meldung machen damit diese reagiert.

was hat die Polizei damit zu tun?

Ich habe auch als Elektriker gelernt das man die Pflicht hat bei großer 
Gefährdung die anlage stimmt zu legen.

Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn 
man ihn sieht.

Es geht hierbei um die Gefährdung von Menschenleben und damit ist jeder
verplichtet etwas zu tun! Ich habe selber schon steckdosen einfach still 
gelegt die gefährlich waren - und da frage ich vorher niemand.

von Peter II (Gast)


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Peter schrieb:
> PE und N wird damit nicht "missbraucht" und das das ganze sollte
> dann funktionieren.

aber achte auch bitte darauf den PE mit durchzuklemmen! Auch wenn er am 
Schalter nicht gebraucht wird. Ein PE wenn vorhanden muss immer 
verbunden werden.

von Peter (Gast)


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Noch eine kurze fachliche Anmerkung.

Prinzipiell bedeutet es doch, dass ich bei jeder Schaltung, in der ich 
einen Schalter benutze immer ein 4- oder 5-adriges Kabel benutzen muss, 
da ich eine geschaltet Phase habe und PE und N nicht "missbrauchen" 
möchte". Ist das richtig ?

von Peter II (Gast)


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Peter schrieb:
> Ist das richtig ?

nein, es gibt auch kabel ohne PE.

von Peter (Gast)


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> aber achte auch bitte darauf den PE mit durchzuklemmen! Auch wenn er am
> Schalter nicht gebraucht wird. Ein PE wenn vorhanden muss immer
> verbunden werden

wie meinst Du das ? PE verbinde ich in der Abzweigdose mittels Klemme 
mit den beiden PE-Adern in den Kabeln, dass zu den beiden Verbrauchern 
geht (hier langt 3-adriges Kabel). Wie im Bild dargestellt.
Die PE-Ader im Kabel, das zum Schalter geht, benutze ich doch gar nicht, 
oder ? Oder was meinst Du ?

von Peter II (Gast)


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Peter schrieb:
> Die PE-Ader im Kabel, das zum Schalter geht, benutze ich doch gar nicht,
> oder ?

ja du nutzt sie nicht, aber du MUSST sie mit den anderen 
zusammenklemmen. Also 4 stück.

von Helmut L. (helmi1)


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Peter II schrieb:
> Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn
> man ihn sieht.

Ich glaube da wirst du Aerger mit dem Gleisbautrupp bekommen wenn man 
die "schafenden" vom Gleis wegraeumt :=)

von Joachim R. (bastelbaer)


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Aber vllt. dein Nachfolger. Und der glaubt dann dass der PE ordentlich 
verklemmt ist und schon gibts ein Problem. Also PW IMMER verklemmen, 
egal ob gebraucht oder nicht. Übrigens auch, wenn du z.B. ein 
zweiadriges Kabel einer Bohrmaschine durch ein dreiadriges ersetzt. Da 
muss der PE im Stecker auch angeschlossen sein. Im Gerät natürlich 
nicht.

Aber was ist denn gegen die Stromstossschaltung zu sagen. Da braucht man 
nur das Relais in die Abzweigdose reinzusetzen, verklemmen und mit dem 
Taster dann die Serien schalten. Erfüllt doch die gleiche 
Funktionalität, spart aber ein neues Kabel zu ziehen.

von Helmut L. (helmi1)


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Joachim R. schrieb:
> Und der glaubt dann dass der PE ordentlich
> verklemmt ist und schon gibts ein Problem.

Glauben tut man in der Kirche. Hier heist es kontrollieren ob es auch 
stimmt.

von Gleisschläfer (Gast)


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Peter II schrieb:

> Genau so wie man man einen schafenden von einem Gleis zu räumen hat wenn
> man ihn sieht.

Dann liegen 2 Tote im Gleis.
Bleib mal lieber bei den Steckdosen, das ist sicherer.

von Axel F. (pfennig)


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omg

das mit der Hilfpolizei,,,

also um auch da  Klarheit zu schaffen

als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen 
mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!

für einen Elektriker bedeutet dies, das er rechtlich absolut auf der 
richtigen Seite steht, wenn er eine Anlage bei Gefahr in Verzug, und das 
ist sie bei einen solchen Pfusch, wie hier einige empfehlen, stilllegen 
und direkt einen befugten Gutachter herbeiholen!
Dieser kann dann die Anlage in Zweifelsfall endgültig stilllegen...

aber so wie einige hier ihr Pfuschhandwerk für rechtens halten, gibt es 
natürlich auch einige, die das Deutsche Recht so für sich auslegen 
wollen, wie es denn grad am passendsten wäre....

für die Handhabung zu solchen Foren wie diesem hier, kann man da dann in 
Anschluss nur feststellen, das man, wenn auch nur geringste Zweifel 
aufkommen, es um des gesundheitswohl dritter geht, einen Fachmann fragen 
sollte, bevor man hier auch nur irgendwen wirklich traut....

Foren sind halt nur gut, wenn man mal ebend einen Tip braucht, oder man 
bei einer speziellen Sache auf den Schlauch steht,... da ist dieses 
Forum zum Beispiel wirklich sehr wertvoll...
aber trauen tu ich hier mittlerweile niemanden mehr, da mir hier dann 
doch zuviele Leute herrum rennen, die, wie weiter oben schon wer 
schrieb, einfach nur mitreden wollen,,,...

:)
so wie ich grad, denn diesen Beitrag hätte ich mir auch eigentlich 
sparen können, .. .aber mir war grad danach,,,
och, ich fänds echt auch schöner, wenn jeder nur in Rahmen seiner 
Kompetenz schreiben würde, das aber ist vom Prinzip eines Forums leider 
nicht möglich...


tja

also werden solche Threads wie dieser hier wohl weiterhin zum 
Gesammtbild der Forenwelt gehören


LG

von Gleisschläfer (Gast)


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Axel F. schrieb:
> also um auch da  Klarheit zu schaffen
>
> als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen
> mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!

Und ich dachte, das darf jeder Bürger.

von Gleisschläfer (Gast)


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egal welcher Nationalität

von Helmut L. (helmi1)


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Axel F. schrieb:
> als deutscher Bürger darf man bei Gefahr in Verzug sogar einen
> mutmasslichen Straftäter festhalten, solange bis die Polizei da ist!

Yepp kannst du machen. Sollte sich aber rausstellen er ist unschuldig 
dann hast du ein Problem. Sollte das jemand mit mir machen ziehe ich mit 
ihm vor dem Kadi wegen Freiheitberaubung. Mal sehen wer da Recht 
bekommt.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Elektriker schrieb:
>> Der Fachmann steinigt Dich nicht, er hat aber das Recht, und u.U. sogar
>> die Pflicht, Deine Elektroanlage stillzulegen.
>
> Der darf gar nichts selber stilllegen. Er darf hoechsten dem EVU
> bescheid geben und die dann eine entsprechende Behoerde darum bitten das
> zu tun.
> Wie leben immer noch in einem Rechststaat.

Naja, wie schon von einigen anderen geschrieben, hat man bei solchen 
Sachen durchaus auch als Elektriker die BEfugnis. Spinnen wir doch mal 
weiter, ich lasse das als Elektriker durchgehen, und eine Woche später 
bastelt da eben irgend einer dran rum, der eben schonmal gehört hat, das 
der PE nicht gefährlich ist, also fasst er ihn vielleicht auch 
unabsichtlich an, landet im KH. Wenn jetzt irgendwer dem Typen erzählt, 
das vor einer Woche ein Elektriker da reingeschaut hat und nix bemängelt 
hat, hast du als Elektriker ein riesen Problem, weil dann bist du dran.
Also jetzt kann man einfach die entsprechende Sicherung raus machen, die 
der Typ zwar wieder reinmachen wird, aber das ist dir dann egal, du hast 
deine Pflicht getan. Oder was meiner Meinung nach deutlich effektiver 
ist, nach dem abschalten der Sicherung es entweder gleich umklemmen, 
oder wenn das nicht geht, das Kabel bündig mit der Unterputzdose 
abschneiden. Ist völlig rechtens, du als Elektriker kannst dich immer 
damit begründen, das du genau wusstest, der Besitzer wird das ganze 
wieder in Betrieb nehmen. Habe ich selbst schon gesehen, das es jemand 
gemacht hat, als mal einer auf die Idee kam, eine Steckdose mit einem 
JY(ST)Y zu verlegen.

Dem EVU ist das außerdem herzlichst egal, was ein Betreiber nach dem HAK 
macht, der ist nur bis dahin verantwortlich, und ich wüsste auch nicht, 
welche entsprechende Behörde es gibt, die sich um sowas kümmert.

MfG Dennis

von Helmut L. (helmi1)


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@Dennis

Was machst du denn wenn du irgendwo langgehst und etwas siehst? Direkt 
den Seitenschneider raus und abschneiden? Koennte man dir als 
Sachbeschaedigung auslegen.

Was du da unter Stilllegung da meinst ist es nicht. Dann hast du einen 
Auftrag und du fuehrst deine Arbeiten so aus das die Anlage 
anschliessend in Ordnung ist. Will der Kunde das nicht haben fuehrst du 
in keinster Weise irgendwelche Arbeiten aus und basta. Dann kannst du 
nicht einfach hingehen und da was abschneiden. Also hast du dann gar 
keinen Auftrag und hast auch nicht gesagt das die Anlage in Ordnung ist. 
Und was der Kunde in der Woche darauf mit der Anlage macht entzieht sich 
deiner Kenntnis doch auch. Der kann in der Woche danach seinen 
kompletten Zaun unter Strom setzen. Bis du dann da auch fuer 
verantwortlich? Du bist erst dafuer verantwortlich wenn du vom Kunden 
einen Auftrag erhaelst und da schliest es mit ein das du dann die 
Steckdose in Ordnung bringst. Das ist aber dann keine Stillegung der 
Anlage.

von Peter II (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Was du da unter Stilllegung da meinst ist es nicht. Dann hast du einen
> Auftrag und du fuehrst deine Arbeiten so aus das die Anlage
> anschliessend in Ordnung ist.

ebend nicht, wenn ich irgendwo einen Auftrag z.b. zum Anschluss für eine 
Herd habe und feststelle das die verkabelung sehr gefährlich ist dann 
klemm ich einfach den Stromkreis in der Verteilung ab - auch wenn ich 
dafür keine Auftrag habe!

Klar würde ich dem Kunden gleich ein angebot machen, um die installtionn 
richtig zu machen. Aber ich würde es nicht wieder in betrieb nehmen.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Nein, du hast mich nicht verstanden, was der Kunde selbst macht, ist mir 
als Fachkraft völlig egal. Aber wenn ich als Fachkraft sehe, das an 
einem Schalter, an dem ich ja offensichtlich gerade dran rum baue, weil 
wie sollte ich das sonst sehen können, der PE geschalten wird, würde ich 
da nicht vorbei gehen. Und wenn du einem Serienschalter nur ein 
dreiadriges Kabel geht, und da der PE geschalten ist würde ich das Kabel 
abschneiden. Soll mich doch der Typ wegen Sachbeschädigung anzeigen, da 
lad ich nen Sachverständigen mit ein und der wird mir bestätigen, das es 
möglich wäre, wenn in ein paar Jahren jemand an der Anlage baut, 
durchaus zu schaden kommen kann. Schließlich hat der Kunde damit eine 
Schutzeinrichtung außer Kraft gesetzt, was er vielleicht gar nicht weis. 
Natürlich kann man erstmal mit ihm reden, und ihm sagen, das es so nicht 
geht, aber wenn er es nicht einsehen will, zücke ich den 
Seitenschneider. Das ist allemal sicherer als hier im Forum nach sowas 
zu fragen, weil was hier so für Tips gegeben werden da könnte einem ja 
fast schon Angst werden, daher weis ich, das ich sicher nie ein Haus 
eines Elektroingenieurs kaufen werde, da ist die Gefahr zu groß, das 
dieser Mensch genau so einer ist, wie hier manche geantwortet haben, da 
weist du ja nie, wo du ohne bedenken ein Kabel aus der Klemme ziehen 
kannst. Bei jedem Draht, egal welche Farbe ist jeder Elektriker 
vorsichtig, aber nicht beim gr/ge, und erzähl mir jetzt bloß nicht, das 
du mitm Messgerät den PE auf Spannungsfreiheit prüfst, das kauf ich dir 
nicht ab.


MfG Dennis

von Helmut L. (helmi1)


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Dennis H. schrieb:
> Nein, du hast mich nicht verstanden, was der Kunde selbst macht, ist mir
> als Fachkraft völlig egal.

Aha. Das sagt ich dir ja schon.

Dennis H. schrieb:
> Aber wenn ich als Fachkraft sehe, das an
> einem Schalter, an dem ich ja offensichtlich gerade dran rum baue, weil
> wie sollte ich das sonst sehen können, der PE geschalten wird, würde ich
> da nicht vorbei gehen.

Das war die Regel in den 60/70 Jahren. Nicht das du mich jetzt 
missverstehst.
Auf dem GN/GE gehoert keine Spannung drauf da sind wir uns einig.
Aber eine unmittelbare Gefahr ist das jetzt nicht das man da was 
abschneiden kann. Ich weiss da siehst du jetzt anders.

Dennis H. schrieb:
> Schließlich hat der Kunde damit eine
> Schutzeinrichtung außer Kraft gesetzt, was er vielleicht gar nicht weis.

Das muss nicht der Kunde sein. Es gab genug Kraut und Rueben Elektriker 
die das frueher trotzdem gemacht haben. 3x15 ist billiger dann wird der 
Reibachfaktor groesser.

Dennis H. schrieb:
> Bei jedem Draht, egal welche Farbe ist jeder Elektriker
> vorsichtig, aber nicht beim gr/ge, und erzähl mir jetzt bloß nicht, das
> du mitm Messgerät den PE auf Spannungsfreiheit prüfst, das kauf ich dir
> nicht ab.

Und ob ich das tue. Ich bin doch nicht Lebensmuede.
Und wenn es sein muss halte ich die Draehte auch noch zusammen.
Naja nicht gerade wenn eine NH-Sicherung die naechste Sicherung ist :=)

Dennis H. schrieb:
> Soll mich doch der Typ wegen Sachbeschädigung anzeigen, da
> lad ich nen Sachverständigen mit ein und der wird mir bestätigen, das es
> möglich wäre, wenn in ein paar Jahren jemand an der Anlage baut,
> durchaus zu schaden kommen kann.

Und wenn die Anlage jetzt schon 50 Jahre und mehr damit laueft mit dem 
GN/GE am Schalter? Dann holt der Kunde sich auch einen Sachverständigen.
Das kann man dann endlos in die Laenge ziehen. Und was der Richter 
anschliessend entscheidet weiss nur er allein und Gott.
Wie sagt man: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Das war die Regel in den 60/70 Jahren. Nicht das du mich jetzt
> missverstehst.
> Auf dem GN/GE gehoert keine Spannung drauf da sind wir uns einig.
> Aber eine unmittelbare Gefahr ist das jetzt nicht das man da was
> abschneiden kann. Ich weiss da siehst du jetzt anders.

Die unmittelbare Gefahr kommt dann, wenn jemand an der kleinen 
Abzweigdose rumbastelt, und das nicht kapiert. und das kann auch Jahre 
später sein.
Ich bin jetzt mal der kleine dumme Junge, der einfach den Pe schaltet, 
und ich hole aus welchem Grund auch immer einen Elektriker, der soll 
sich mal was ansehen, ob er mir da was verändern könnte, er soll mir mal 
ein Angebot machen. Jetzt kommt er vorbei, weil er es sich mal ansehen 
will, und sieht meine Bastelei. Er sagt mir zwar, das es nicht ok ist, 
aber er lässt es so, und geht wieder. Ich überlege es mir anders, ich 
will doch nix mehr verändern lassen, ich baue das jetzt doch selber, und 
krieg dort eine ordentliche gewischt, ich geh zum Arzt, weil ich das mal 
gehört hab, das man das machen soll und erzähle dem, das gerade ein 
Elektriker da war, und das alles gesehen hat. Natürlich kann man mich 
jetzt als zu dumm hinstellen, überhaupt zu wissen, wo überhaupt strom 
drauf ist, aber das ist nicht der Punkt. Problem ist, das du als 
Elektriker das gesehen hast, und nix dagegen unternommen hast, außer 
mir, deinem Kunden zu sagen, das es so nicht ok ist. Ich denke nicht, 
das es positiv für dich als Elektriker ausgeht.

Helmut Lenzen schrieb:
> Und wenn die Anlage jetzt schon 50 Jahre und mehr damit laueft mit dem
> GN/GE am Schalter? Dann holt der Kunde sich auch einen Sachverständigen.
> Das kann man dann endlos in die Laenge ziehen. Und was der Richter
> anschliessend entscheidet weiss nur er allein und Gott.
> Wie sagt man: Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.

Wenn eine Anlage schon so alt ist, würde ich da eh nicht mehr viel dran 
rum basteln, bei meinen Eltern habe ich aus der Wand Kupferkabel mit 
Stoffummantelung geholt, und irgend eine "Kraft" hatte die Kabel über 
den Rauchabzug vom Ofen gelegt, da hab ich blanke Kabel rausgeholt. Klar 
hat das noch funktioniert, aber ich hätte nicht mehr dran rumbasteln 
wollen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nix von den blanken Leitern 
gewusst hab. Vielmehr stellt sich mir die Frage, wann man denn sowas als 
Elektriker überhaupt zu Gesicht bekommt, wenn jemand selbst an der 
Anlage bastelt, wird er sich kaum einen Eli holen, wozu auch, und wenn 
er doch mal eine neue Verteilung braucht, wo er sich nicht ran traut, 
legt er eh selber schonmal die Kabel, damit es billiger wird.
Wie gesagt, ich habe es selbst erlebt, in meiner Lehrzeit, das einer ein 
JY(ST)Y einfach abgeschnitten hatte, weil es als Zuleitung für eine 
Steckdose vom Kunden selbst gelegt war, und der hat auch Anzeige 
erstattet, und meinem damaligen Kollegen ist nix passiert, obwohl das 
sicher auch schon ne Weile so funktionierte.


MfG dennis

von Helmut L. (helmi1)


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Dennis H. schrieb:
> Ich überlege es mir anders, ich
> will doch nix mehr verändern lassen, ich baue das jetzt doch selber, und
> krieg dort eine ordentliche gewischt, ich geh zum Arzt, weil ich das mal
> gehört hab, das man das machen soll und erzähle dem, das gerade ein
> Elektriker da war, und das alles gesehen hat.

Und?

> Natürlich kann man mich
> jetzt als zu dumm hinstellen, überhaupt zu wissen, wo überhaupt strom
> drauf ist, aber das ist nicht der Punkt. Problem ist, das du als
> Elektriker das gesehen hast, und nix dagegen unternommen hast, außer
> mir, deinem Kunden zu sagen, das es so nicht ok ist. Ich denke nicht,
> das es positiv für dich als Elektriker ausgeht.

Solange du da nix dran tust oder aenderst ist das egal.
Du hast den Auftrag ja nicht bekommen / angenommen.
Nach deiner Meinung waere es ja dann so wenn du in ein Haus reinkommst 
waerst du ja dann direkt fuer die Installation verantwortlich wenn du 
auch nur das geringste bemerken wuerdest. Das kann es doch wohl nicht 
sein.
Schoen waere wenn es so waere. Das waere die Erlaubnis selber Geld zu 
drucken. Man geht in Haus rein sieht irgendeine Steckdose und schon kann 
man loslegen .. (Jetzt nicht ganz ernst gemeint)

Was machst du denn wenn du in Haus kommst das eine sehr alte 
Installation hat? Das alte Muetterchen hat kein Geld fuer eine 
Komplettsanierung.
Direkt wupp die Anlage still legen? Und dann sagen jetzt habe ich das 
Leben gerettet dafuer sitzt sie jetzt im Dunkeln?

Dennis das hat alles sein 2 Seiten. Und was dabei rauskommt weiss 
niemand bis zum Schluss. Am besten ist es dann den Auftrag abzulehnen. 
Ich habe noch nie gehoert das deswegen einer bestraft worden ist.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Wie ich schon oben geschrieben habe, man muss es ja überhaupt ersteinmal 
sehen. und mir wollen einfach nicht so richtig irgendwelche Szenarien 
einfallen, wo ich rein gar nix an der Anlage baue, und trotzdem solche 
Fehler sehe. Es wurde oben doch eine ganz gute Idee von PeterII genannt. 
Wenn ich z.B. einen Herd anklemmen soll, und sehe, das mit dem 
Lichtschalter so ein Mist fabriziert wurde, habe ich die Möglichkeit den 
Stromkreis im Verteiler abzuklemmen. Für gewöhnlich traut sich der 
normale Bastler eh nicht in die Verteilung, um das Kabel wieder 
anzuklemmen, und ich musste mein Kabel nicht gleich abschneiden. Ich 
denke, das ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen unseren beiden 
Meinungen. Ich denke auch, das wir schon der gleichen Meinung sind, nur 
die Umsetzung würden wir eben jeweils etwas anders handhaben. Ich denke 
auch, wir sind beide der Meinung, das es nicht sein kann, das einem 
Threadstarter geraten wird, den PE zu schalten. Oder ein 0,75mm² zu 
verlegen. Das ist wirklich eine schwache Leistung von den Leuten, die 
hier geantwortet haben und def. keine Ahnung hatten.

MfG Dennis

von Cyblord -. (cyblord)


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Dennis H. schrieb:
> Wenn ich z.B. einen Herd anklemmen soll, und sehe, das mit dem
> Lichtschalter so ein Mist fabriziert wurde, habe ich die Möglichkeit den
> Stromkreis im Verteiler abzuklemmen.

Natürlich in Rücksprache mit dem Eigentümer. Denn mit deiner Einstellung 
könnest du in so einer Situation auch mal an den Falschen kommen. Wenn 
du da bist um einen Herd anzuschließen kannst du nicht einfach irgendwas 
an der Verteilung abklemmen und danach womöglich noch ein freches 
Angebot für die "korrekte" Verkabelung und Wiederinstandsetzung der 
Anlage machen. Ich meine es gibt sicher ein paar Dumme mit denen das 
geht, aber wenn du an den Falschen kommst (z.B. an mich), dann wäre das 
für dich beides. Ungesund und teuer. Ich denke danach würdest du deine 
Blockwartambitionen ersatzlos einstellen.

Also bitte nur weil man Elektriker ist.... Hättest halt Politesse 
gelernt dann dürftest du andere drangsalieren.

von Helmut L. (helmi1)


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cyblord ---- schrieb:
> Ich denke danach würdest du deine
> Blockwartambitionen ersatzlos einstellen.
>
> Also bitte nur weil man Elektriker ist.... Hättest halt Politesse
> gelernt dann dürftest du andere drangsalieren.

Das ist ja das was ich hier die ganze Zeit predige. Man kann nicht 
einfach so mal etwas stillegen.

von K.Rop (Gast)


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M. M. schrieb:
> die grün-gelbe Ader heißt PE und darf auch niemals als etwas anderes
> benutzt werden!!!

Klar, die wird ja aus visuell kaum unterscheidbarem aber dennoch sehr 
speziellem Erd-Kupfer hergestellt. Leider diffundiert das ökologische 
Grün bei Dauerbestromung hemmunslos in die Kupferseele. Bis zu ihrer 
völligen Zerstörung durch fortgesetzte alternative Gehirnwäsche.

Praxisvorschlag: Die Gelb/Grüne Ader mit (Hausnummer) 50-100 Ampere 
Bestromung so lange rösten, bis eine kaffeebraune Färbung des 
Adermantels die erfolgreiche Konvertierung zu einem Schaltphasenleiter 
signalisiert.

MfG

von Christian B. (luckyfu)


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K.Rop schrieb:
> Praxisvorschlag: Die Gelb/Grüne Ader mit (Hausnummer) 50-100 Ampere
>
> Bestromung so lange rösten, bis eine kaffeebraune Färbung des
>
> Adermantels die erfolgreiche Konvertierung zu einem Schaltphasenleiter
>
> signalisiert.

Das ist gut, vor allem sieht man dann möglicherweise auch den genauen 
Leitungsverlauf in der Wand. Das spart das Plänezeichnen... Ideal!

(wer Ironie findet darf sie behalten)

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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DAs kommt auf den Fall drauf an. Aber wir drehen uns hier im Kreis, 
macht kaum noch Sinn zu schreiben. Wenn einer bloß eine Steckdose nicht 
über FI geklemmt hat, darf ich dem nicht gleich was stilllegen. Aber 
wenn irgend so ein großer Arbeiterheld den PE schaltet, ist das ein 
Grund, und da kannst du mir Schläge androhen, wie du willst, in dem 
Falle wäre ich im Recht. Glaubst du mir zwar nicht, aber damit kann ich 
leben. Das hat nix mit Politesse zu tun, die kannst du ja das nächste 
mal, wenn du einen Strafzettel bekommst fragen, was sie davon hält, den 
PE zu schalten. Die wird nichtmal wissen, von was du redest. Wenn ich 
als Fachkraft an einem Anlagenteil baue, in dem Falle die Zuleitung für 
den Herd, bin ich danach verantwortlich für diesen Anlagenteil. Jetzt 
muss ich nicht jeden Lichtschalter aufschrauben, das meine ich nicht, 
aber wenn ich während meines Bauens an der Zuleitung für den Herd einen 
Fehler im selben Anlagenteil feststelle, muss ich diesen natürlich 
beheben. Und wenn ich eine Zuleitung zum Herd baue, und setze neue 
Sicherungen ein, muss ich alle Steckdosen, die auch ihre Sicherung in 
dieser Verteilung haben über einen FI schützen, weil sobald ich etwas 
ändere, muss es dem neuesten technischen Stand entsprechen, und ich bin 
danach dafür verantwortlich. Soll heißen, ich muss auch den FI 
messtechnisch überprüfen, obwohl ich eig nur eine Zuleitung zum Herd 
gelegt habe. Und nicht nur messtechnisch, sondern auch Sichtprüfung, 
soweit mir das möglich ist. Wie schon gesagt, das heißt nicht, das ich 
den Schalter abbauen muss, aber ich muss in der Verteilung schauen, ob 
dort alle Abgänge von den Sicherungen i.O. sind. Und wenn dort eben 
einer einen PE an eine Sicherung geklemmt hat  und ich kann das nicht 
einfach umklemmen, weil eben ein Draht fehlt geht der Teil außer 
Betrieb, weil ich dafür verantwortlich bin. Und wenn du mir dann aufs 
M**l haust, kann ich dich noch wegen Körperverletzung anzeigen, toll, 
nich?


MfG Dennis

von Helmut L. (helmi1)


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Dennis H. schrieb:
> Und wenn ich eine Zuleitung zum Herd baue, und setze neue
> Sicherungen ein, muss ich alle Steckdosen, die auch ihre Sicherung in
> dieser Verteilung haben über einen FI schützen, weil sobald ich etwas
> ändere, muss es dem neuesten technischen Stand entsprechen, und ich bin
> danach dafür verantwortlich.

So und  nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort 
ist.
Was machst du dann?

Denen das Haus komplett sanieren?
Dann sagt dir der Eigentümer: Ich wollte nur den E-Herd angeschlossen 
haben für den Rest habe ich kein Geld.

Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...

In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?

von M. M. (blackcow)


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darf man Leitungen ohne Schutzleiter einfach so einbauen?
Sie ist ja dann nicht mehr vom FI überwacht.

Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur 
mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N 
und die Phase enthalten hat.
Aber wie siehts mit fester verlegung aus?

von K.Rop (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...
>
> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?

...unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:

 - Der Eigentümer ist erheblich größer und kräftiger als Dennis

 - Er hat Stellung zwischen Dennis und der einzigen Fluchttüre bezogen

;-)

MfG

von Helmut L. (helmi1)


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M. M. schrieb:
> darf man Leitungen ohne Schutzleiter einfach so einbauen?

Ja. Aber das sind dann meistens Schalt/Steuerleitungen.

von M. M. (blackcow)


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Außerdem sind klassische Nullung und geschaltener PE zwei paar Stiefeln.

Ein Elektriker muss schon selber wissen welches Risiko er eingeht, wann 
er einen Auftrag ablehnt und wann er etwas ausser betrieb setzt!

von M. M. (blackcow)


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"Helmut Lenzen schrieb:
> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...
>
> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?

...unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:

 - Der Eigentümer ist erheblich größer und kräftiger als Dennis

 - Er hat Stellung zwischen Dennis und der einzigen Fluchttüre bezogen

;-)"

... mit dem Seitenschneider und schwupp

XDDDDDD

von Willy (Gast)


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M. M. schrieb:
> darf man Leitungen ohne Schutzleiter einfach so einbauen?Sie ist ja dann nicht 
mehr vom FI überwacht.Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das 
Anschlusskabel nurmit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es 
vorher nur Nund die Phase enthalten hat.

Wird immer spannender hier.
Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse 
II
und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern
betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil 
I+II)

Gruß Willy

von Helmut L. (helmi1)


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M. M. schrieb:
> Außerdem sind klassische Nullung und geschaltener PE zwei paar Stiefeln.

Eben. Bei einem PE an einem Schalter würde ich jetzt nicht so unruhig 
werden wie Dennis. Nicht das jetzt einer meint ich würde das jetzt 
gutheissen.

Dagegen ist die klassische Nullung schon etwas kritischer. Wen  da der N 
abbreist hat man Spannung auf dem Gehäuse. Es kann also eine kritische 
Situation entstehen. Beim PE am Schalter passiert jedoch nichts weiter.

von Tom (Gast)


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>So und  nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort ist.

Was zur Zeit der Errichtung den Vorschriften entsprochen hat fällt unter 
Bestandsschutz.
(Bei Änderung der Anlage müssen aber dann die neuen Vorschriften 
eingehalten werden.)

von Peter II (Gast)


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M. M. schrieb:
> Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur
> mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N
> und die Phase enthalten hat.
woher weiss du das?

wenn ein Gerät kein Schutzleiter braucht, dann muss auch im Kabel keiner 
vorhanden sein. Ein gibt keine Pflicht ein Schutzleiter zu jeden Gerät 
zu führen.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Helmut Lenzen schrieb:
> So und  nun stellst du fest das überall noch die klassische Nullung dort
> ist.
> Was machst du dann?
>
> Denen das Haus komplett sanieren?
> Dann sagt dir der Eigentümer: Ich wollte nur den E-Herd angeschlossen
> haben für den Rest habe ich kein Geld.
>
> Und dann kommt Dennis mit dem Seitenschneider und schwupp ...
>
> In dem Fall trifft Praxis auf Theorie. Was machst du dann?

nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist, so einen 
Altbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil es nicht nur im 
Elektrohandwerk solche Vorschriften gibt. Ich kann nix dafür, wenn du 
vom Bau keine Ahnung hast, aber deswegen gibt es in solchen Altbauten 
für gewöhnlich keine Sanierungen. Außerdem gibt es die klassische 
Nullung kaum noch, weil selbst in der DDR war ab Mitte 1980 glaube ich 
auch schon der Schutzleiter vorgeschrieben, weil du im Fehlerfall mal 
ganz schnell die Volle SPannung am Gehäuse anliegen hättest.


MfG dennis

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Willy schrieb:
> Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse
> II
> und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern
> betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil
> I+II)
>
> Gruß Willy

Stimmt so auch nicht ganz, du kannst dort schon ein Dreipoliges Kabel 
haben, aber im GErät muss der Schutzleiter gegen sämtliche berührerbaren 
elektrisch leitenden Teile isoliert sein.


MfG Dennis

von Helmut L. (helmi1)


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Tom schrieb:
> Was zur Zeit der Errichtung den Vorschriften entsprochen hat fällt unter
> Bestandsschutz.
> (Bei Änderung der Anlage müssen aber dann die neuen Vorschriften
> eingehalten werden.)

So die Theorie.

Und jetzt die Praxis. Der Kunde sagt nein nur den Herd bitte.

Da kannst du nur sagen nein Danke dann auch das nicht.

Was du aber nicht kannst ist ihm die Bude auf Dunkel zu schalten.

Oder vielleicht doch wenn der Kunde kleiner als Dennis ist oder ein 
Fluchtweg besteht.

von Willy (Gast)


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Dennis H. schrieb:
>nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist,
>so einenAltbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil
>es nicht nur imElektrohandwerk solche Vorschriften gibt.

Hohohoho, astrein :-)))))

da will jemand eine Serienschaltung realisieren - und jetzt
werden die Häuser schon abgerissen - köstlich...............

Der Tread gefällt mir zunehmend :-)))))))

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Was du aber nicht kannst ist ihm die Bude auf Dunkel zu schalten.
>
> Oder vielleicht doch wenn der Kunde kleiner als Dennis ist oder ein
> Fluchtweg besteht.

Wer hat denn eigentlich gesagt, das man die komplette Wohnung abschalten 
soll? Den einen Stromkreis, in dem ein offensichtlicher Fehler vorliegt, 
der wird abgeschaltet, mehr nicht


MfG Dennis

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Willy schrieb:
> Hohohoho, astrein :-)))))
>
> da will jemand eine Serienschaltung realisieren - und jetzt
> werden die Häuser schon abgerissen - köstlich...............
>
> Der Tread gefällt mir zunehmend :-)))))))

Nur leider sind wir bei keiner Serienschaltung mehr, aber schön, das du 
noch weist, wo wir sind


MfG Dennis

von Helmut L. (helmi1)


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Dennis H. schrieb:
> nun, vielleicht verstehst du jetzt, warum es billiger ist, so einen
> Altbau wegzureissen und einen neuen hinzubauen, weil es nicht nur im
> Elektrohandwerk solche Vorschriften gibt.

Hallo!  Jetzt sind wir schon beim Abbruch. Ich weiss ja nicht wieviel du 
verdienst und wieviel Häuser du hast, aber nicht jeder kann sich mal 
eben ein neues Haus leisten auch wenn das Handwerk es gerne so hätte.

von Joachim R. (bastelbaer)


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Willy schrieb:
> M. M. schrieb:

> Wird immer spannender hier.
> Schutzisolierte Geräte (z.B. Bohrmaschine) unterliegen der Schutzklasse
> II
> und DÜRFEN nur mit zweiadrigen Zuleitungen mit entsprechenden Steckern
> betrieben werden. Da DARF kein PE vorhanden sein (VDE 701 / 702 Teil
> I+II)

Das stimmt so nicht. Es ist durchaus zulässig Klasse II Geräte mit einem 
Schukostecker mit einem dreiadrigen Kabel anzuschliessen. Dabei muss 
der Schutzleiter im Stecker angeschlossen sein, im Gerät allerdings 
nicht. Wo ist das Problem? Im Gegenteil, es findet sogar eine Erhöhung 
der Sicherheit statt wenn das Kabel beschädigt ist.
In der VDE 0701-0702 steht nix drin, die bezieht sich ausschliesslich 
auf die Prüfung von Geräten nicht auf den Aufbau.

von Sauer auf Fachmänner (Gast)


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Hubert Mueller schrieb:
> Mir als Fachmann für Elektroinstallation stehn die Haare zu berge was
> ich hier so lese!

So, ich will Dir mal schreiben, was wirklich ein Meister des 
Elektrohandwerks gemacht hat:

Bei der Berechnung des Stromes zu einem Starkstromverbraucher hat der 
Meister falsch gerechnet und falsche Automaten in den Sicherungskasten 
eingebaut. Er hat den Strom gemessen und sich dann gewundert, warum der 
Strom viel höher war als berechnet. Dann hat er eine größere Sicherung 
eingesetzt. In einen für max. 63A zugelassenen Schaltschrank 
80A-Sicherungen. Als dann der Mensch vom EVU kam, um die Sache nochmal 
abzunehmen, hat er die Abnahme verweigert, weil die Sicherung nicht für 
den Kasten geeignet ist.

So, und dass mal zu dem Beispiel - Vertraue dem Handwerk oder dem 
Meister vor Ort!

von Peter II (Gast)


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Hier mal ein beispiel von einer Steckdose die ich ohne zu fragen still 
gelegt habe:

Alte gemauert Anschlussäule mit Zähler und 25A Schraubsicherungen. Von 
dort ging ein 2,5² Alu Kabel über einen Klemmstein zu einer alten Schuko 
steckdose. In der Steckdose war gar kein Schutzleiter angeschlossen. 
(auch keine Brücke vom N ).

Die Steckdose war also mit 25A abgesichert, von dort ging dann eine 40m 
Verlägungerung zum Gartenhaus und versorgte dort einige Geräte. Ich 
wurde gerufen um den Fehler in der echten Zuleitung zu finden.

Da habe ich erstmal die Steckdose stillgelegt und dann den Besitzer 
Informiert das ich diese anlage so nicht lassen kann.

Denn man kann als Elektriker persönlich haftbar gemacht werden, wenn 
jemand zu schanden kommt!

Den nächsten Tag habe ich sein altes Erdkabel repariert und eine FI in 
eine kleiner Verteiler eingebaut.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Oh man, wenn hier immer nur halbe Threads gelesen werden, ist es einfach 
nur sinnlos, irgend etwas zu schreiben, dann bespaßt euch mal 
gegenseitig noch ein wenig, echt schade um die Zeit hier.


MfG Dennis

von Willy (Gast)


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Dennis H. schrieb:
>Stimmt so auch nicht ganz, du kannst dort schon ein Dreipoliges
>Kabelhaben, aber im GErät muss der Schutzleiter gegen sämtliche
>berührerbarenelektrisch leitenden Teile isoliert sein.MfG Dennis

Wenn du in ein Schutzklasse II Gerät eine dreiadrige Zuleitung
verwendest, veränderst du die Bauform des Gerätes und die vom
Hersteller erstellte Konformitätserklärung ist wirkungslos.

SK II Geräte dürfen nur mit entsprechenden Zuleitungen zwei Adern
und vergossener Stecker instandgesetzt werden ( VDE 701/702 Teil I+II)

Gruß Willy

von M. M. (blackcow)


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@Peter II:

M. M. schrieb:
> Ich weis nur das man z.b. bei einer Bohrmaschine das Anschlusskabel nur
> mit einer 3-Adrigen Leitung austauschen darf, auch wenn es vorher nur N
> und die Phase enthalten hat.
woher weiss du das?

hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt, 
wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse, die 
Anschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.

Bei einem Gerät der Schutzklasse II wird der natürlich nicht mit dem 
Gehäuse verbunden!

von Peter II (Gast)


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M. M. schrieb:
> hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt,
> wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse, die
> Anschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.

das kann aber nicht sein, warum sollte ein Gerät bei der reparatur 
andere Bedingungen erfüllen als im Original. Dann dürfte ja nicht mal 
der Herstellen ein Orignal anschlusskabel dran bauen.

Mann sollte soetwas mal genau hinterfragen und nicht immer alles glauben 
was jemand erzählt. Im Notfall sich einfach mal etwas Schriftliches 
zeigen lassen.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Wisst ihr, was ich lustig finde? Auf der einen Seite kommen solche 
Posts:


Sauer auf Fachmänner schrieb:
> So, ich will Dir mal schreiben, was wirklich ein Meister des
> Elektrohandwerks gemacht hat:
>
> Bei der Berechnung des Stromes zu einem Starkstromverbraucher hat der
> Meister falsch gerechnet und falsche Automaten in den Sicherungskasten
> eingebaut. Er hat den Strom gemessen und sich dann gewundert, warum der
> Strom viel höher war als berechnet. Dann hat er eine größere Sicherung
> eingesetzt. In einen für max. 63A zugelassenen Schaltschrank
> 80A-Sicherungen. Als dann der Mensch vom EVU kam, um die Sache nochmal
> abzunehmen, hat er die Abnahme verweigert, weil die Sicherung nicht für
> den Kasten geeignet ist.
>
> So, und dass mal zu dem Beispiel - Vertraue dem Handwerk oder dem
> Meister vor Ort!

So, alles schlimm, wie kann das sein, der muss das doch wissen, und 
jetzt komme ich, und getraue mir zu sagen, das man den PE nicht schalten 
darf, da werd ich hier zugetextet, das es ja auch nur Kupfer ist, und 
ich das gefälligst nicht so eng sehen soll, shizophren nennt man sowas,

MfG Dennis

von Willy (Gast)


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M. M. schrieb:
>hab grad frisch die Gesellenprüfung hinter mir und wir haben gelernt,
>wenn man bei einem handgerät, egal welche Schutzklasse,
>dieAnschlussleitung tauscht, muss ein PE mit dabei sein.Bei einem Gerät
>der Schutzklasse II wird der natürlich nicht mit demGehäuse verbunden!

Ich hoffe du hast die Prüfung bestanden?
Ein PE in der Zuleitung eines SK II Gerätes hebt die
Schutzisolierung auf. Die Bauform des Gerätes wird verändert und
der Hersteller haftet nicht mehr.

Gruß Willy

von M. M. (blackcow)


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naja dieser "jemand" war Meister im BTZ und dem muss man es doch glauben 
können?!

Ich vermute:
Das der Hersteller das 2-adrige verbauen darf liegt vll. daran das er 
das kabel selbst hergestellt hat (oder von einem spezifischen 
Zulieferer), und das Gerät mit genau diesem Kabel geprüft wurde.
Der Elektriker kann ja nicht den Hersteller fragen ob er ihm genau 
dieses Kabel verkaufen kann.

von M. M. (blackcow)


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und ehrlichgesagt hab ich auch noch nie einen Konturenstecker einzeln 
verkauft gesehen

von Peter II (Gast)


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M. M. schrieb:
> naja dieser "jemand" war Meister im BTZ und dem muss man es doch glauben
> können?!
nein - man muss auch selber denken.

von Willy (Gast)


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M. M. schrieb:
> und ehrlichgesagt hab ich auch noch nie einen
>Konturenstecker einzeln verkauft gesehen

Gibt es auch nicht. Aber Gerätezuleitungen für SK II Geräte.
Da ist dann ein Stecker und entsprechende Zuleitung mit
indviduell gewünschten Querschnitten fertig konfiguriert.

Gruß Willy

von M. M. (blackcow)


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ich schreib einen Brief an die DE

Außerdem kann es ja, wenn man mal die Vorschriften auseracht lässt und 
selber denkt, nur besser sein wenn im Anschlusskabel ein Schutzleiter 
ist.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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@ M.M.

lass gut sein, du merkst doch, das egal, wer dir etwas gesagt hat, es 
sowieso falsch ist, und der liebe Willy der einzig wahre ist, er der 
alles überschaut und die Weisheit des Stromes mit der Muttermilch 
aufgenommen hat. Ist völlig Sinnlos da zu reden. Wenn man eine andere 
Zuleitung mit schutzleiter an ein SKII GErät macht, und den Schutzleiter 
im Gerät isoliert ändert man gar nix am GErät, sondern ist völlig 
legitim, außer bei Willy, aber der darf dann nicht mehr über teure 
Handwerkerrechnungen schimpfen,

MfG dennis

von M. M. (blackcow)


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ich glaub ich hab ironie gefunden XD

von Willy (Gast)


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Dennis H. schrieb:
>Wenn man eine andereZuleitung mit schutzleiter an ein
>SKII GErät macht, und den Schutzleiterim Gerät isoliert
>ändert man gar nix am GErät, sondern ist völliglegitim,
>außer bei Willy,



Na gut, einen Versuch noch.
Die Änderung besteht darin, dass du einen 3 poligen Stecker benutzt.
L1 , N + PE. In der VDE 701 / 702 Teil I+II nachzulesen.
In OSHAS zertifizierten Betrieben verliertst du umgehend deine 
Zulassung,
wenn eine SK II Reparatur mit dreiadrigen Leitungen durchgeführt wird.

Gruß Willy

von Strom und Spannung in einer Steckdose (Gast)


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Wie finde ich eigentlich heraus, ob im Strom eine Spannung vorhanden ist 
oder ob ein Kabel ohne Kupfer die Impedanz nur noch bis zum Stecker 
aufquellen lässt? Ist nach der Bundesstromverordnung der Kupferpreis vom 
Deutschen Schmand- und Käseinstitut in Göringen/Hapexstadt schon 
festgelegt worden oder sind Bücher aus der Deutschen Bibliothek in 
Frankfurt weggerannt, nachdem sie einen Film über Graf Zahl und die 
Ironie des Monitors gehört und gelesen haben?

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Wieviel Bier muss mal wohl trinken, um auf sowas zu kommen?


MfG Dennis

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Willy schrieb:
> Die Änderung besteht darin, dass du einen 3 poligen Stecker benutzt.
> L1 , N + PE. In der VDE 701 / 702 Teil I+II nachzulesen.
> In OSHAS zertifizierten Betrieben verliertst du umgehend deine
> Zulassung,
> wenn eine SK II Reparatur mit dreiadrigen Leitungen durchgeführt wird.

Das Gerät verändert doch nicht seine Schutzklasse, sondern nur die 
Zuleitung. Ein Netzteil vom Laptop z.B. ist immer das perfekte Beispiel, 
die Zuleitung ist Schutzklasse I, das Netzteil selbst Schutzklasse II 
und die Leitung vom Netzteil zum Laptop ist Schutzklasse III. Das Gerät 
selbst verändert doch gar keine Schutzklasse. Und es ist auch nach der 
701/702 völlig legitim, ein dreiadriges Kabel an einem Schutzklasse II 
Gerät zu betreiben, weil du ja den Schutzleiter nirgends anschließt. 
Teilweise benötigen die Geräte ja sogar den Schutzleiter, für 
Filtersachen und so, aber da kennen sich andere hier besser aus, als 
ich.


MfG Dennis

von M. M. (blackcow)


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kennt ihr auch diese Radrennfahrer mit sporthelm und integrierter 
Beleuchtung?
die die mit hautengen rennradkleidung für zigtausend euro rumrennen, und 
nicht mal gescheit gehen können mit den klipps für die pedale an den 
schuhen?
Solche wo man lieber in Weiswurschtkostüm in die Arbeit gehen möchte, 
als in ihrem outfit?

von Willy (Gast)


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Dennis H. schrieb:
>Und es ist auch nach der701/702 völlig legitim, ein dreiadriges
>Kabel an einem Schutzklasse IIGerät zu betreiben, weil du ja
>den Schutzleiter nirgends anschließt.


Ich will hier nicht unendlich schreiben, aber:

Im Stecker musst du den PE anklemmen.
Aus dem Gerät heraus kann ein Fehlerstrom fliessen. Das ist genau
nicht gewollt bei der SK II und daher auch nach VDE 701/702 nicht 
legitim.
Bei der SK II MUSS sichergestellt sein, dass kein Fehlerstrom oder
Leckstrom fließen kann.

So, nun soll es aber auch reichen.

Gruß Willy

von M. M. (blackcow)


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aber es kann doch kein fehlerstrom fließen wenn der Schutzleiter im 
Gerät gar nicht angeschlossen ist?!

von Willy (Gast)


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M. M. schrieb:
> aber es kann doch kein fehlerstrom fließen wenn der
>Schutzleiter imGerät gar nicht angeschlossen ist?!

Allein die Anwesenheit des Potentials im Gerät ist ausreichend um
die Möglichkeit einer Berührung zwischen PE und unter Spannung stehenden
Teilen (Schalter, Klemmen...) nicht ausschließen zu können.
Es ist schlicht, nicht erlaubt.

Gruß Willy

von Peter II (Gast)


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Willy schrieb:
> Allein die Anwesenheit des Potentials im Gerät ist ausreichend um
> die Möglichkeit einer Berührung zwischen PE und unter Spannung stehenden
> Teilen (Schalter, Klemmen...) nicht ausschließen zu können.

und wenn ich das gerät auf die Heizung lege, könnte sich ja eventuell 
auch etwas berühren.

Es geht ja daran das der Schutzleiter zwar in das Gerät geführt wird, 
aber dort sich so abgelegt oder isoliert wird das er ebend nichts andere 
berührt. Dann ist meines wissens auch nichts dagegen einzuwenden.

von M. M. (blackcow)


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Leute, ich wollte gerade die VDE 701 - 702 durchlesen.
Hab se aber nicht gefunden.

dafür diesen Artikel:
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/technik/euro-oder-schuko-stecker-bei-2-adrigen-leitungen-von-schutzisolierten-geraten/

Darin spricht nichts gegen eine 3-Adrige Leitung.

der Artikel is von 2008

von Max L. (kuchen)


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Ich hab auch vor kurzem meine Facharbeiterprüfung (Elektroniker für 
Geräte und Systeme), und das 2te Ausbildungsjahr mit auf die Prüfung 
vorbereitet.
Es gab hierzu auch eine IHK-Prüfungsfrage (multiple choice)ungefähr so:

In einem SK2 Gerät muss die Anschlussleitung ausgetauscht werden, jedoch 
ist die Originalzuleitung nicht mehr zu beziehen. Welcher Austausch ist 
zulässig:

Dazu gab es dann 5 Antwortungsmöglichkeiten (die bekomme ich aber nicht 
mehr zusammen)
Richtige Antwort ist:
Austausch durch eine 3-polige-Anschlussleitung wo der PE am 
Anschlussstecker montiert ist, im SK2-Gerät jedoch Isoliert eingebaut 
wird.

Und bevor jemand fragt, ja ich habe die Prüfung bestanden ;) das 2te 
Abj. (den ersten Teil) auch.

Ansonsten kann ich mich Dennis H. anschließen, wobei ich hinzufügen 
muss, dass ich relativ wenig Praxiserfahrung habe.

von Elektriker (Gast)


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Willy schrieb:

> Im Stecker musst du den PE anklemmen.
> Aus dem Gerät heraus kann ein Fehlerstrom fliessen. Das ist genau
> nicht gewollt bei der SK II und daher auch nach VDE 701/702 nicht
> legitim.
> Bei der SK II MUSS sichergestellt sein, dass kein Fehlerstrom oder
> Leckstrom fließen kann.

Lieber Willy, das stimmt so leider nicht.

Die Schutzklasse beschreibt, wie der Schutz vor einem elektrischen 
Schlag ausgeführt ist.

Schutzklasse II bedeutet, verstärkte oder doppelte Isolierung. Das 
bezieht sich auch (bzw. gerade) auf elektrisch leitende, berührbare 
Teile. Diese Teile sind bei SK II eben nicht mit dem Schutzleiter 
verbunden und statt dessen verstärkt oder doppelt isoliert.

Dadurch wird aber weder ausgesagt, ob ein Schutzleiter in einem SK II 
Gerät vorhanden sein darf, oder nicht. Nur, wenn einer vorhanden ist, 
wird dieser Schutzleiter, aus Sicht der Schutzklasse, wie ein aktiver 
Leiter behandelt, d.h. er muss verstärkt oder doppelt isoliert sein 
gegenüber berührbaren Teilen.

Also: SK II schließt einen Schutzleiter nicht aus, sondern schreibt 
"nur" vor, dass verstärkt oder doppelt zu isolieren ist. Populäres 
Beispiel ist das bereits oben genannte Notebook-Netzteil: SK II und 
dennoch Schutzleiter-Anschluss für das Schaltnetzteil. Weitere Beispiele 
sind Industriestaubsauger mit Schuko-Steckdose oder auch 
(Kunststoff-)Kabeltrommel ("Kabelroller" oder wie die offiziell heißen).

Und das bringt uns zum nächsten Punkt, Thema Strom auf dem Schutzleiter 
bzw. Ableitströme. Bei Geräten gilt als Grenzwert allgemein 3,5mA (mit 
weiteren Ausnahmen etc.). Dieser Grenzwert gilt natürlich nur bei 
Geräten mit Schutzleitern, was automatisch alle SK I Geräte einbezieht 
und eben auch SK II Geräte mit Schutzleitern.

Aber das Thema Ströme auf dem Schutzleiter ist ein weites Feld. Bei 
Maschinen und Anlagen wird es nämlich richtig spannend und lustig. Aber 
das wäre hier nun wirklich arg Off-Topic...

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