Hallo Forum, in letzter Zeit hab ich schon ein paar mal mit meinem Chef diskutiert weil er mich, meiner meinung nach, viel zu billig verkauft hat. Jetzt wollte ich mal hier anfragen was für Summen ihr so ansetzen würdet. Es geht um Bereitschaft 24/7 mit einer SLA Zeit von 2h vor Ort (dummerweise wohne ich 1,5 bis 2 Stunden vom Einsatzort entfernt aber das soll jetzt nicht die Rolle spielen) Anzahl der Einsätze ist ca. 1-4 pro Monat(vorwiegend Nachts), Tätigkeit ist "Hand & Eyes" (also ferngelenkter Baugruppenjockey und Kabelein und ausstecker) in, sagen wir mal, einem Rechenzentrum. Einsätze werden natürlich extra nach Stunden abgerechnet. Ich wäre dankbar für ein paar Zahlen. Was würdet ihr als Sub verlangen für die Bereitstellung eines Manns/Monat?
Bist du der Einzige der Bereitschaft hat? D.h. wenn ein Anruf kommt musst du alles stehen und liegen lassen und hinfahren? Evtl. auch im Urlaub und am Wochenende? Bist du Haftbar wenn du nicht erreichbar bist? Pauschal sagt man ja Feiertags/Sonderarbeit etc. kostet ca. 200% vom normalen Lohn. Bereitschaft dagegen wird meist gestaffelt nach der durchschnittlichen Arbeitszeit. Bei dir z.B. sagt man dann ca. 10 neue Arbeitsstunden im Monat (Fahrtzeit zählt ja nicht und Baugruppenwechsel ist fix) - das wird dann großzügig auf 15 Stunden oder so aufgerundet und Prozentual wird dein normaler Lohn erhöht (z.B. Lohn_Neu = Lohn * (15+40)/40), das wars. Das wäre für mich echt nicht bezahlbar, da ich persönlich 24/7 Stress hätte ob das Telefon gleich vielleicht klingelt wenn ich ganz was anderes vorhabe. Das würde mich depressiv ohne Ende machen keine Freiheit mehr zu haben. Schreib mal wie es ausgegangen ist!
Pass auf die gesetzlichen Regelungen auf. Die können sich etwas eigentümlich auswirken. Denn wenn du nachts einige Stunden Arbeit bekommst, dann kann es sein, dass du aufgrund der gesetzlichen Ruhezeitregelung am Vormittag darauf oder sogar am ganzen Tag darauf nicht arbeiten darfst, aber - wenn es nicht anders vereinbart ist - trotzdem die entsprechende Zeit nacharbeiten musst.
Chr. Messener schrieb: > Anzahl der Einsätze ist ca. 1-4 pro Monat(vorwiegend Nachts), > Tätigkeit ist "Hand & Eyes" Chr. Messener schrieb: > Es geht um Bereitschaft 24/7 mit einer SLA Zeit von 2h vor Ort Wie ist das zu verstehen, du hast pro Monat 1 Woche lang 24h Bereitschaft? Oder musst du ständig (24/365) erreichbar sein? Kein Kino, keine Wochenendausflüge, Abstinenzler, ... ? Chr. Messener schrieb: > Einsätze werden natürlich extra nach Stunden abgerechnet. Na, prima.
@mane ja, bin der einzige in meinem Bereich, aber Urlaub ist Urlaub. Bei Nicht erreichbar gibts Mecker weil Cheffe Vertragsstrafe zahlt. Fahrzeit zählt natürlich auch! und schnell geht da nix, manchmal dauert es 3h bis die Tür aufgeht... Ich mach das schon 3 Jahre, ist zwar lästig aber ich lass mich von fast nicht abhalten ausser der Flasche Wein abends. @A.K. so rum ist es kein Problem, wenn ich die Nacht unterwegs war dann wird das Tel stummgeschaltet, vielleicht noch ne Infomail wegen abgesprochener Termine und dann ich schlaf erstmal aus. Tagsüber 10h unterwegs und dann Abends ein Anruf ist problematischer aber da gibt es wohl Ausnahmeregeln. AchJa, Festgehalt und keine Minusstunden möglich. Mir ging es aber eher darum was mein Cheffe vom Auftraggeber verlangen kann.
> Mir ging es aber eher darum was mein Cheffe vom Auftraggeber verlangen > kann. Hat dich dein Chef dazu gefragt, oder bist du nur selber unternehmerisch denkend, also monetär interessiert? Eigentl. hat das mit deinem ZusatzLohn nicht direkt etwas zu tun. Das Verhältnis wird das gleiche sein, wie bei dem, was du sonst so bekommst?
Es scheint recht verbreitet zu sein, für die im Bereitschaftsfall geleistete Arbeit Faktor 2 des üblichen Stundensatzes zu kassieren (oder per Zeitkonto auszugleichen), mehr an Sonn- und Feiertagen. Aber das war hier nicht die Frage. Sondern wieviel du dafür kriegt, jederzeit erreichbar zu sein, auch wenn dich kein Schwein anruft.
das kommt wirklcih auf den Kunden und dem "Angstfaktor" an. Es gibt den Sicherheitsdienst: Der hat trotz schneller Rekeaktionszeiten einen "günstigen" Preis - dank dem Personal. Dann kenne ich einen Kunden, der zahlt (fast) ein halbes Ing-Jahresgehalt pro Jahr - nur für die Bereitschaft 24/365. Aber da sind die Einsätze relativ oft und die Vertragsstrafen sind einfach nur heftig. Kommt also wirklich auf den Kunden und die Vertragsstrafen an. Bei 1K und 2 einsätzen im Jahr kann ich als Chef anders "spekulieren" als bei 10K und 30 Einsätzen pro Jahr.
Nö, Die Frage war: Was kostet der Service 24/365 einen Techniker bereitzustellen der innerhalb von 2h vor Ort ist? Meine Behauptung ist so ca. 2-3k/Monat + geleistete Arbeitszeit. @Elo: eher gejammert als gefragt ;)
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber in manchen Bereichen der Polizei wird Bereitschaftsdienst bezahlt. Also wenn du 8h Bereitschaftsdienst hast wird auch X€ pro Stunde bezahlt, wenn tatsächlich ein Einsatz kommt gibts einen anderen Stundensatz. Für dich heißt das also 24h*7 - 40h = 128h Bereitschaftsdienst pro Woche mal deinem Stundensatz von X€. Wie hoch X ist weiß ich nicht, ins Blaue gegriffen würde ich mal 30% vom normalen Stundensatz verlangen.
@ Chris, reicht dir die Antwort/Einschätzung von ?? (Gast) nicht aus? M.M.n. ist das reine Verhandlungssache zwischen den beiden Unternehmern, nur du mußt für dich eine passable Lösung finden > Gewerkschaft fragen? Oder kennste niemanden bei der Polente oder Kripo, die haben doch ähnliche Anforderungen bzgl. Bereitschaft?
> Es geht um Bereitschaft 24/7
Es gibt keine Rufbereitschaft von 25/7
Maximal 12 Stunden/Tag, und die maximal an 208 Tagen im Jahr.
Alles andere ist gesetzeswidrig und verboten,
denn Sklavenhaltung ist nicht mehr gesellschaftsfähig.
Für die Zeit der Rufbereitschaft ohne Arbeit
darf nicht nichts bezahlt werden, sondern sie muß entweder
in deinerm Gehalt enthalten sein (dann muß die Bereitschaft
direkt im Arbeitsvertrag stehen) oder der halbe Stundensatz
ist anzurechnen (bei einem Arbeitseinsatz kommt dann der
normale ganze Stundensatz dazu, so daß sich die Arbeit mit
dem 1.5-fachen lohnt).
Das wäre eine faire Regelung.
In deinem Fall würde ich noch drauf hinweisen, daß 2 Stunden
Anreise keine 2 Stunden Reaktionszeit möglich machen.
128 h X 18,- Euro / Std. = 2304 € davon 30 % > 691,20 € zusätzl. Brutto ? hört sich für Chr. gut an, für seinen Chef eher nicht! Wie wird es denn bisher gehandhabt?
Jetzt kommt die Frage "was bekomme ich" für die Rufbereitschaft. PAuschal pro Nacht (je nach Verhandlung 15-30€) oder pro Stunde. Als Chef rechnet man gerne mit 1/8 des Stundenlohns pro Stunde. Dann fängt das gekloppe an was ist am WE. Was ist ne Nacht am WE(FR/SA/SO/MO. Was ist ....
nochmal: um mich geht es nur am Rande aber mal als Hausnummer bei Kollegen ist eine Bruttovergütung für Bereitschaft von 300-600€/Woche üblich. (plus Zuschläge für Nacht und Feiertag bei Einsatz)
Lasst mich Arzt schrieb: > wird Bereitschaftsdienst bezahlt. Begriffe klären: - Bereitschaftsdienst nennt man es, wenn man in der gesamten fraglichen Zeit vor Ort ist, auch wenn man sich dort nur die Zehennägel anmalt. Das ist Arbeitszeit. Und ist ausser bei so völlig unkritischen Bereichen wie bei Ärzten in Krankenhäusern als 24/7 Dienst schlicht illegal. - Rufbereitschaft ist, wenn man auf Anruf ins Private stante pede das Pferd besteigt und zum Einsatz reitet.
halber Std.Satz wird jeden Chef aber sicher "freuen", hab ich so noch nie gehört, außer bei Staatsbediensteten, da ist ja alles möglich!
@ ?? (Gast) , dir scheint die Logik nicht klar zu sein, dass der Chr. nicht gleichzeitig arbeiten und auf Bereitschaft sein kann
Elo schrieb: > @ ?? (Gast) , dir scheint die Logik nicht klar zu sein, dass der Chr. > nicht gleichzeitig arbeiten und auf Bereitschaft sein kann Ich glaube du kennst den Unterschied zwischen Arbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nicht. Macht aber nix. Ich weiß wovon ich rede.
Chr. Messener schrieb: > Meine Behauptung ist so ca. 2-3k/Monat + geleistete Arbeitszeit. Also 2-3k€/Monat für praktisch keine Freizeit? Du musst - immer nüchtern sein - immer innerhalb einer Funkzelle sein - immer ans eingeschaltete Handy gehen können Immer (!) erreichbar zu sein ist eine fromme unrealistische Wunschvorstellung. Mal 1 Wochenende im Monat auf Bereitschaft zu sein, OK - kein Problem, das kriegt man schon hin. Will sich einer sowas antun und immer Bereitschaft zu haben ? Nichts für mich
600€ + die Stunden ist für eine Woche Rufbereitschaft wirklich OK.
Ich schrieb: > Will sich einer sowas antun und immer Bereitschaft zu haben ? man das machste eine Woche und dann ist (je nach Kollegenanzahl) wieder 6-8 Wochen ruh. Wenn einer Geld benötigt übernimmt er com Kollegen. Man muß als Chef nur aufpassen, das einer nicht übertreibt.
Michael Bertrandt schrieb: > Für die Zeit der Rufbereitschaft ohne Arbeit > darf nicht nichts bezahlt werden, sondern sie muß entweder > in deinerm Gehalt enthalten sein (dann muß die Bereitschaft > direkt im Arbeitsvertrag stehen) oder der halbe Stundensatz > ist anzurechnen (bei einem Arbeitseinsatz kommt dann der > normale ganze Stundensatz dazu, so daß sich die Arbeit mit > dem 1.5-fachen lohnt). Steht das irgenwo? Diese Variante eignet sich nämlich nicht sonderlich für eine Rufbereitschaft, die im Tages- oder Wochenrhytmus zwischen mehreren Personen wechselt. Daher kenne ich auch eine (nicht 24h) Variante, mit separater Vertragsregelung für die Bezahlung davon.
Elo schrieb: > Google ist dein Freund >> http://www.itk-igmetall.de/files/dina4_rufbereitschaft.pdf Oben Rechts geschaut -und gelöscht. Den Laden mag ich als Chef nicht. Die Brüder machen immer alles so super realitätsnah.
@Elo :) geht schon, -Auftraggeber A = täglich Brot (nine to five) -Auftraggeber B = bei Anruf alles fallenlassen und hinfahren. ist doch auch vorgeschrieben und üblich dass Subs mehrere Auftraggeber haben wegen Scheinselbständigkeit, Auslastung und so. Bisher nur von ?? eine Antwort auf meine Frage...
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle Arbeitszeit gearbeitet wird. Das kapieren nicht alle. Das dies sehr ordentlich vergütet wird ist klar. Ohne solche Mitarbeiter könnte eine Firma in vielen Bereichen nicht mehr am Markt überleben. Das ist Heute so. Viele heulen ja schon rum, wenn das Paket nicht in 18 Stunden zugestellt wird. So gibt es halt Bereiche, wo Ausfälle pro Minute dreistelligen Eurobeträge ausmachen. Die Mitarbeiter wissen es und leben (wie die Firma auch) nicht schlecht.
Chr. Messener schrieb: > Bisher nur von ?? eine Antwort auf meine Frage... Gibt vielleicht nicht viele hier, mit exakt diesen Rahmenbedingungen. Ich habe zwar auch ab und zu Rufbereitschaft, aber andere Rahmenbedingungen. Zumal mir 24h 7d am Stück zweifelhaft erscheint - also inwieweit das überhaupt zulässig sei.
A. K. schrieb: > aber - wenn es nicht anders vereinbart ist - > trotzdem die entsprechende Zeit nacharbeiten musst. Genau, dashalb ist Rufbereitschaft Scheiße, plus der Nerverei Nachts, die das ganze noch zur Oberscheiße steigert!
Da haben wir im Irrenhaus endlich mal einen ernsthaften Thread - aber nein, irgendwer muss natürlich unbedingt seine Fäkalien verstreuen. Es gibt Tätigkeiten, die das effektiv unvermeidlich machen. Kann man mit leben, wenn ordentlich geregelt.
A. K. schrieb: > Zumal mir 24h 7d am Stück zweifelhaft erscheint - > also inwieweit das überhaupt zulässig sei. Irrtum Rufbereitschaft ist überhaupt nicht richtig gesetztlich geregelt. Ist genauso eine Grauzone wie die stundenweise tätigkeit für einen AG!
Bitte den Unterschied "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst" beachten. Das sind zwei völlig getrennete Geschichte.
@A.K. stell dir einfach vor ich repariere Rufanlagen in Krankenhäusern -wenn alles läuft ist alles OK und auch kein Grund vor Ort zu sitzen(in welchem KH auch?) -wenn ein Zimmer nicht geht wird das innerhalb von 2 Tagen repariert -wenn das Ding aber komplett ausfällt sollte das, am besten Sofort, jemand reparieren oder es geht um den Bestellserver von Amazone oder das Kreditkartenabrechnungssystem von BP/Aral oder ...
A. K. schrieb: > Steht das irgenwo? Wenn ein Tarifvertrag Grundlage eines Arbeitsvertrages ist, immer in den Tarifvertrag reinschauen ob da eine Regelung besteht. Hat man keinen Tarifvertrag oder es steht nix drin und die Rufbereitschaft ist mehr als 1-2 Tage mal im Jahr. Mal einen Arbeitsrechtler kontaktiern wie die Rechtssprechung die Lage sieht.
Chr. Messener schrieb: > stell dir einfach vor ich repariere Rufanlagen in Krankenhäusern Sachte - 24x7 Service ist eine Sache. Das kann ewig laufen, wenn es sich auf mehrere Personen verteilt. Meine Frage ist eher, wieviel einer einzelnen Person am Stück zuzumuten ist.
Ich betrachte es als eine Art früh begonnener Altersteilzeit ;)
?? schrieb: > Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter > arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle > Arbeitszeit gearbeitet wird. Da muß aber auch eine Weisung eines Disziplinarvorgesetzten (Vulgo der einen rausschmeißen kann) vorliegen. > Das kapieren nicht alle. Ja, auch das ein Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat wg. der 10 Stundenregelung. Da gibts genügend "Chefchen" die sowas noch "nie" gehört haben. > Das dies sehr > ordentlich vergütet wird ist klar. Häh, woher haste die Gewissheit?
Marx W. schrieb: >> Steht das irgenwo? > Mal einen Arbeitsrechtler kontaktiern wie die > Rechtssprechung die Lage sieht. Das was du oben beschrieben hast war also lediglich eine konkrete Regelung eines bestimmten Tarifvertrags?
Und Chefes haben dazu ja auch immer eine ganz besondere Meinung, nicht
wahr ?? (Gast) !
@ A. K.
> Meine Frage ist eher, wieviel einer einzelnen Person am Stück zuzumuten ist.
Das hängt von paar Faktoren ab: die Motivation der Person, den
Arbeitsbereich der Person und seine wirtschaftl. Privatverhältnisse
(Abhängigkeiten vom Geld), seiner Intelligenz u.ä.
Marx W. schrieb: > ?? schrieb: >> Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter >> arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle >> Arbeitszeit gearbeitet wird. > Da muß aber auch eine Weisung eines Disziplinarvorgesetzten (Vulgo der > einen rausschmeißen kann) vorliegen. Mündlich schon. Schriftlich wird dir das kein gesunder Chef geben. >> Das kapieren nicht alle. > Ja, auch das ein Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber seinen > Arbeitnehmern hat wg. der 10 Stundenregelung. Da gibts genügend > "Chefchen" die sowas noch "nie" gehört haben. GENAU die Leute mag ich. ja, ich habe eine Führsorgepflicht. Das führt dann auch so weit, dass das Taxi kommt. ABER Noch mal: Es geht manchmal nicht anders. Die Mitarbeiter wollen nächstes Jahr auch noch einen gut bezahlten Job haben. >> Das dies sehr >> ordentlich vergütet wird ist klar. > Häh, woher haste die Gewissheit? Ich zahle es.....
Als Betroffener möchte ich noch sagen mit ca. 80% von euch möchte ich meinen Job nicht tauschen. Und wenn ich die Treads und Zahlen hier im Ausbildung&Beruf Forum lese eher 90%..
OK, der Betriebsrat hat "übernommen". ============= Chr. Messener ============= Leider konnte ich Dir auch nicht mit genauen Zahlen helfen. Wenn Dein Chef ein guter ist, wird er den "Angstfaktor" vom Kunden kennen und entsprechend kalkulieren.
Bitte nicht Streiten! http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html c) Nach § 14 Abs. 1 ArbZG ist es zulässig, in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, vom den Regelungen des § 3 ArbZG abzuweichen. Insofern bestehen auch keine Obergrenzen.
Michael Bertrandt schrieb: > Es gibt keine Rufbereitschaft von 25/7 Momentmal Rufbereitschaft ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsbereitschaft! Das sind zwei paar verschiedene Schuhe! > Maximal 12 Stunden/Tag, und die maximal an 208 Tagen im Jahr. Was jetzt Arbeit, Arbeitsbereitschaft oder Rufbereitschaft? > > Alles andere ist gesetzeswidrig und verboten, Hey, klär erst mal die Begriffe ab! > denn Sklavenhaltung ist nicht mehr gesellschaftsfähig. So? was ist dann mit den billig Klamotten aus Südostasien? Die trägt doch jeder in D-land, also sind auch diese Arbeitsverhältnisse gesellschaftsfähig!
@ A. K.
> Hä? Inwieweit?
die Diskussion hier zeigt doch schon, dass es da extreme Unterschiede
gibt,
schau dir einfach die Meinung des AG ?? (Gast) an,
kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals
würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen,
sonst Kündigung.
Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und
tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten
sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber
es soll auch Chefes geben, die sich einfach zu unfähig anstellen, für
die Arbeit ihrer Leute den entsprechenden Gegenwert auszuhandeln,
wird wohl hier der Fall sein
A. K. schrieb: > Es gibt Tätigkeiten, die das effektiv unvermeidlich machen. Kann man mit > > leben, wenn ordentlich geregelt. > Das ist der Knackpunkt, denn daran mangelt es im vorliegenden Fall!
Elo schrieb: > kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals > würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen, > sonst Kündigung. > Das ist nicht OK. Da würden eher meine Mitarbeiter kündigen... > Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und > tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten > sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber > Habe ich EINE Zahl dazu geschrieben? Gesetzte sind ein Teil. Die Rechtssprechung der andere Teil. Aber wem sage ich das....
?? schrieb: > "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst" ?? schrieb: > Bitte den Unterschied "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst" > > beachten. Das sind zwei völlig getrennete Geschichte. Was? Rufbereitschaft , da wird der AN von seinen Wohnort aus für den AG ausserhalb der regelmäßigen (wichtig zur Abgrenzung) Arbeitszeit tätig. Bei Bereitschaftsdiensten befindet sich der AN auf der Arbeitsstelle, geht in der Bereitschaft aber keiner Tätigkeit nach, ruht also in dieser Zeit!
Elo schrieb: > die Diskussion hier zeigt doch schon, dass es da extreme Unterschiede > gibt, Dass sich immer jemand finden wird, der 17:00 alles stehen und liegen lässt, auch wenn er Tags drauf mangels noch vorhandener Firma nicht mehr wiederkommen muss, das wär in diesem Forum nicht wirklich anders zu erwarten. > schau dir einfach die Meinung des AG ?? (Gast) an, Habe ich, und fand die Äusserungen sachlich und nicht unrealistisch. > Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und > tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten > sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber Universelle Regelungen für Rufbereitschaft ausserhalb Tarifverträgen scheinen mangels gesetzlicher Vorgabe nicht leicht zu finden zu sein. Und wenn man Pech hat, dann kriegt man von Anwälten je nach konkreter Fragestellung und Anzahl gefragter Anwälte viele verschiedene Ansichten zu hören.
> auch wenn er Tags drauf mangels noch vorhandener Firma nicht mehr > wiederkommen muss, was soll denn die Gefühlsduselei? > Habe ich, und fand die Äusserungen sachlich und nicht unrealistisch. schriftl. will er das aber sicher keinem geben, und reden tun alle AG immer gut über sich und ihre Taten, die derzeitige Realität kannst aber unter obigem Link mal nachlesen http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html Anwälte sind auch nicht der richtige Ansprechpartner dafür, da gibt es geeignetere Interessenvertreter > Gewerkschaften z.B.
Elo schrieb: > was soll denn die Gefühlsduselei? Wie soll ich denn das nun verstehen? Ist es für einen ordentlichen AN unsittlich, am Funktionieren des Betriebs interessiert zu sein? > http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html Danke für den Link. Wobei ich in meinem Fall kein Problem mit der vereinbarten Regelung habe und keinen Konflikt mit dem dortigen Inhalt sehe. Ein Missbrauch seitens des AG besteht nicht.
?? schrieb: >> Häh, woher haste die Gewissheit? > > Ich zahle es..... Elo schrieb: > kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals > > würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen, > > sonst Kündigung. Na, siehste gibt auch andere Beispiele! Die Regelung die ich persönlich selbst erlebt habe waren: 1. IG-Metall(mitte der 90´er). Pro Arbeitstag so 12 DM bei arbeitsfreien Tagen waren es so 24 DM für die Rufbereitschaft, in der Woche kamen als Pauschalte so um die 120 DM zusammen (is ja schon zwanzig Jahre her). Die Einsatzzeit wurde als Arbeitszeit gerechnet, +Reisezeitvergütung + Fahrtkostenersatz +Übernachtungs- und Verpflegungspauschale soweit die anfiel. 2. Öffentlicher Entsorger (auch mitte der 90´er). 1h Rufbereitschaftszeit wurde mit 1/8 Stundensatz des normalen Bruttogehaltes vergütet. Ferner wurde die Fahrtzeit null vergüttet, Fahrtkosten ja. Pro Einsatz wurden min. 3h Arbeitszeit immer berechnet (auch wenn nur ne Sicherung rausgeflogen war und man dafür 5 min brauchet. Weil ja die Hr. stattl. geprüften E-techniker auf der Schicht ja ned in der Lage waren einen Stromlaufplan zu "lesen"!) Gab es eine Überschneidung mit der regulären Arbeitszeit so wurde AZO-Regelung angewandt. Die regl. Arbeitszeit wurde vergütet wenn dadurch eine Überschreitung der 10h Regelarbeitszeit sich ergeben hätte. In der Folge hatte man in der Früh oder den ganzen folgenden Arbeitstag dann voll bezahlte Freizeit! (Die AZO-Regelung ist aber ne echt Rechenübung, die man mit 2 Sätzen kaum beschreiben kann.) Wichtig ist aber, dass die Rufbereitschaftsvergütung immer voll Sozialabgabenpflichtig und Steuerpflichtig war und ist. Da bleibt also fast nix von über (Netto mein ich)!
deine Ausführungen, zu der dann nicht mehr existenten Firma, kann ich auch nicht verstehen > Gefühlsduselei wenn die Chefes nicht in der Lage sind alle Umstände vorher richtig zu kalkulieren, wird es auch ohne solche Ausnahmen eher früher als später zum Konkurs kommen! deinen Fall kennst auch wahrscheinl. nur du selbst, und sonst noch keiner hier, im e- und info-/it-techn. HW grassiert dsbgl. sehr wohl die Pest, in gewissen Regionen oder Firmen, sonst gäbe es diesen Thread hier wohl nicht,
Elo schrieb: > Gewerkschaften z.B. Da kannste doch auch gleich eine trinkfeste evan. Ex-Bischöfin emfehlen! Betriebsrat wär eigentlich im Betrieb dafür da. Gilt z.b. für Leiharbeitnehmer auch.
Marx W. schrieb: > Da bleibt also fast nix von über (Netto mein ich)! Du Ärmster! Nun ja, Putin hat sicherlich noch einen Pass übrig. Da wird nicht mehr und nicht weniger abgezogen als bei einer Lohnerhöhung. Ich nehme an, die lehnst du ebenso konsequent ab. ;-)
Ihr kennt euch wirkl. gut aus , ist ja alles nur irreal hier http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/steuerfreiheit-bei-der-rufbereitschaft.html Steuerfreiheit für Zuschläge bei Rufbereitschaft Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem höchstrichterlichen Urteil entschieden, dass auch bei einer angeordneten Rufbereitschaft steuerfreie Zuschläge möglich sind. Arbeiten Ihre Mitarbeiter an einem Sonn- oder Feiertag oder sind sie nächtens für Sie tätig, können Sie in gewissen Grenzen Zuschläge zahlen, für die keine Lohnsteuer anfällt (vgl. § 3b EStG) - dies gilt auch für Mitarbeiter in Rufbereitschaft. Steuerfreiheit bei der Rufbereitschaft Steuerfreiheit bei Rufbereitschaft Zuschläge für Mitarbeiter in Rufbrereitschaft sind steuerfrei für Nachtarbeit bis zu 40 Prozent für Sonntagsarbeit 50 Prozent für Feiertagsarbeit bis zu 150 Prozent. wie bescheißt man sich eigentl. selber am Besten? in dem man sich alles aufschwatzen und dann veralbern läßt!
Für die Rufbereitschaft nicht zu bezahlen ist natürlich eine Riesenfrechheit und würde sich bei mir in einer starken Anhäufung von müdigkeitsbedingten(sehr teuren)Fehlern, vermehrten unerklärlichen ausfällen des örtlichen Handymasten und sporadischen Abstürzen meines Androidhandys bemerkbar machen. Sowas hab ich allerdings bis jetzt noch nicht erlebt. Lt. auswertung der Hans Böckler Stiftung: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_rufbereitschaft.pdf steht in den Manteltarifverträgen dass hier drin: Vergütung der Rufbereitschaftsdienste Die Vereinbarungen regeln die Vergütung für Rufbereitschaft in Art und Höhe sehr unterschiedlich: Es finden sich Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatspauschalen, ausgedrückt in Geld- oder Zeitgutschriften oder als Anteile vom Grund- bzw. Tarifentgelt. Sie sind an allen Tagen identisch oder unterschiedlich nach Wochentagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen und hohen Feiertagen. Vereinzelt sind die Pauschalen sogar abhängig von der Anzahl der für die Rufbereitschaft eingesetzten Arbeitskräfte. Bei Pauschalen, die in Geldbeträgen angegeben werden, reicht die Spanne in älteren Vereinbarungen von 2 DM pro Stunde bis 1000 DM pro Woche bzw. in aktuellen Vereinbarungen von 60 Euro pro Monat bis 100 Euro pro Tag an Wochenenden.
Elo schrieb: > deine Ausführungen, zu der dann nicht mehr existenten Firma, kann ich > auch nicht verstehen > Gefühlsduselei Das war natürlich etwas pointiert. Es gibt Betriebe, die nicht einfach mal für eine Nacht Pause machen können, bloss weil etwas grad nicht so funktioniert, wie es soll. Und die nicht so gross sind, um sich in allen relevanten Bereichen eine vollständige vor-Ort Personaldecke leisten zu können. Wenn dann ein paarmal in der Bereitschaftswoche ein Anruf kommt, den man fast immer von zuhause oder ggf. sogar unterwegs erledigen kann, dann habe ich kein Problem damit. Die Kollegen übrigens auch nicht, Betriebsrat und Gewerkschafter inklusive. Und das darfst du nun Gefühlsduselei nennen. ;-) Wär anders, wenn der AG das irgendwie ausnutzen würde. Ist nicht der Fall. Geld gibts dafür natürlich, als Pauschale.
A. K. du würfelst hier aber einiges durcheinander, der TE wird fremd
eingesetzt und hat ca. 2 Std. Anfahrtzeit, das passt zu deinem Fall
absolut nicht,
und Bereitschaftsfälle am Telefon zu erledigen, was soll das bitte schön
sein?
dann hast du dazu noch einen BR und Gewerkschaft! der TE hier hat nicht
mal einen fähigen Chef, wenn er ihm das vorjammern muß,
sind bloß Ausreden von Fehlkalkulationen, Möchtegern-Chefes > die machen
alles mit dem Mundwerk und aus der Hüfte,
kenne ich einge von den Vögeln, strutzdoof und nur ne große Klappe zu
Unterstelleten und Externen, vor ihrem nächst höherem Chef stehen sie
dann immer wie die Jungfrau Maria da > Radfahrer bezeichnet man solche
A..löcher,
> Wär anders, wenn der AG das irgendwie ausnutzen würde.
das machen aber 95% aller AG, egal ob Groß- oder Kleinbetrieb, sobald
keine öffentl. Kontrolle oder die MA zu dämlich > Proletenvolk, wird nur
getrickst und beschissen, die Arbeitsgerichte können ein Lied davon
singen
Elo schrieb: > der TE wird fremd > eingesetzt und hat ca. 2 Std. Anfahrtzeit, das passt zu deinem Fall > absolut nicht, Weiss ich, hatte ich oben auch selbst schon geschrieben. Letztlich will ich damit ausdrücken, dass nicht immer von einer totalen Versklavung des Arbeitnehmers ausgegangen werden kann, wie hier im Forum meist ganz automatisch vorausgesetzt wird. > und Bereitschaftsfälle am Telefon zu erledigen, was soll das bitte schön > sein? Im IT-Betrieb nicht unüblich. Vieles kann über einen Fernzugang erledigt werden. Das war nicht immer so. Aber es gehört eben auch zu meinem Job, so etwas möglich zu machen - und die Fälle seltener zu machen.
@Elo mach mal langsam, du hast anscheinend nur die Hälfte von dem was ich geschrieben habe gelesen. Was A.K. schreibt passt schon soweit. Um meine bezahlung musst du dir auch keine Sorgen machen, Jammern ist ein bestandteil von Verhandlungen(hört hört, er will nicht feilschen;)) Fahrzeit tut auch nichts zur Sache, die Arbeitszeit beginnt mit dem Telefonklingeln und endet wenn ich wieder im Bett liege. Bei meiner letzten Anstellung hab ich übrigens 80% der Bereitschaftsfälle am Telefon (provisorisch)lösen können. (haben sie es schonmal mit aus und einschalten versucht?)
Was für alte Klamotten hier kommen. Offenbar hat noch niemand bemerkt, daß die EU seit 2004 diese Arbeitsverhältnisse geregelt hat. Deutlich besser als vorher. Die Rufbereitschaft muß bezahlt werden. Sie zählt wie Arbeitszeit und darf daher nicht mehr als 12 Stunden pro Tag betragen. Niemanden interessiert, was zu D-Mark Zeiten noch möglich war.
Ich glaube du verwechselst Rufbereitschaft mit vor-Ort-Bereitschaft Dass die EU völlig weltfremde Sachen beschliesst ist zwar üblich aber 2mal am Tag die Rufbereitschaft zu wechseln klingt sehr abwegig. http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/r/rufbereitschaft/ Die Rufbereitschaft gehört im Gegensatz zu Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst nicht zur Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das hier verlinkte .pdf ist von 2010 Beitrag "Re: Was verlangen für 24/7 Bereitschaft?"
Chr. Messener schrieb: > Ich glaube du verwechselst Rufbereitschaft mit vor-Ort-Bereitschaft Genau, Meister MaWin hat halt ein "Definitonsproblem" ist gehäuft bei Experten zu finden.
Ich denk auch, dass 24/7 die Last von 3 Jobs ubersteigt. Fuer das zwischenzeitliche Nichterscheinen wuerd ich vielleicht 20% Rabatt geben. Das waere dann ein Arbeitsaufwand von 300*0.8 =240%, das waeren dann 2.4 Vollzeitstellen. Lass es auf dem Konto Rauschen.
Die Kosten dieser Dienstleistung müssten doch eigentlich mit der Reaktionszeit stehen und fallen: Wenn ich in jedem Fall innerhalb von Minuten los muss, dann ist das eine ganz andere Hausnummer, als wenn ich z.B. 3 Stunden Zeit habe. Im ersteren Fall ist bereits eine Joggingrunde oder ein Schwimmbadbesuch schwierig und wenn man Kinder hat, so muss immer jemand da sein, der diese betreuen kann, usw. Im zweiteren Fall hingegen sind die meisten Aktivitäten problemlos möglich, ausser grössere Ausflüge oder saufen. Auch entscheidend ist, wie viele Tage man Rufbereitschaft leisten muss. Bei 5 Tagen pro Woche mit einer gewissen Wahlfreiheit kann man seine Freizeitplanung problemlos entsprechend gestalten und ist kaum eingeschränkt. Aktivitäten, die man sowieso nur selten macht, kann man problemlos auf die bereitschaftsfreien Tage legen. Bei 24/7 siehts wieder ganz anders aus: Da sind gewisse Dinge einfach grundsätzlich nicht mehr möglich. Für 24/7 innerhalb von zehn Minuten aus dem Haus würde ich mindestens das dreifache wollen, wie für 24/5 innerhalb von 2-3 Stunden.
Hallo bin neu hier, habe aber das gleiche Problem wie der Fragesteller. Nicht mein Aufwandsentlohnung steht hier zur Depatte sondern die Aufwandsentlohnung des Unternehmens an den Endkunden. Meine Rechereerfahrung ist das dieser Bereich enorm von der Branche und den Rahmenbedingungen abhängt. In diversen Handwerksunternehmen wird es als selbstverständlich angesehen bis das ausschlieslich die die gesetz. Zugschläge hingenommen werden. Sobald Vertragsstrafen im Spiel sind werden diese als Grundlage für die Kalkulation hergenommen so 3-50% der Vertrags- strafe. Bei einem EVU habe ich einen Fixbetrag nur für die Bereitschaft von 8k bis 12k als Information bekommen je nach Reaktionszeit zwischen 0,5h - 6h. Ebenfalls habe ich ein Unternehmen das die Bereitschaftskosten anhand des gesamten Jahres Auftragsvolumen %tual mit ca. 20% Aufschlag abwickelt. Ich denke das ist jedesmal für den Einzelfall zu verhandeln, "geht wie auf dem Basar"
In der IT-Branche redet man vom "Service Level Agreement" abgekürzt SLA, evtl hilft dieses Stichwort bei der Recherche. Insbesondere werden in sowas nicht nur Bereitschaftszeiten geregelt sondern Dinge wie schnell reagiert werden muss, wie schnell Probleme behoben sein müssen und wieviel insgesamt an Betriebsunterbrechungen über einen Zeitraum zusammenkommen darf...
cs schrieb: > Ich denke das ist jedesmal für den Einzelfall zu verhandeln, > "geht wie auf dem Basar" Vertrag ist Vertrag. Wenn Deine Firma den Mann sooo nötig braucht, wird sie ihn auch mit dem Hubschrauber abholen. Deswegen ist eine pauschale Antwort im speziellen Fall selten zutreffend. Jedenfalls würde ich eine Einastzpauschale verlangenen, die vor Spaßanrufen abschreckt.
oszi40 schrieb: > Jedenfalls würde ich eine > Einastzpauschale verlangenen, die vor Spaßanrufen abschreckt. Da wird das Chefchen aber mal herzlich Lachen!
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