Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was verlangen für 24/7 Bereitschaft?


von Chr. M. (snowfly)


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Hallo Forum,

in letzter Zeit hab ich schon ein paar mal mit meinem Chef diskutiert
weil er mich, meiner meinung nach, viel zu billig verkauft hat.

Jetzt wollte ich mal hier anfragen was für Summen ihr so ansetzen 
würdet.

Es geht um Bereitschaft 24/7 mit einer SLA Zeit von 2h vor Ort
(dummerweise wohne ich 1,5 bis 2 Stunden vom Einsatzort entfernt
aber das soll jetzt nicht die Rolle spielen)

Anzahl der Einsätze ist ca. 1-4 pro Monat(vorwiegend Nachts),
Tätigkeit ist "Hand & Eyes"
(also ferngelenkter Baugruppenjockey und Kabelein und ausstecker)
in, sagen wir mal, einem Rechenzentrum.

Einsätze werden natürlich extra nach Stunden abgerechnet.

Ich wäre dankbar für ein paar Zahlen.
Was würdet ihr als Sub verlangen für die Bereitstellung eines 
Manns/Monat?

von Mane (Gast)


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Bist du der Einzige der Bereitschaft hat? D.h. wenn ein Anruf kommt 
musst du alles stehen und liegen lassen und hinfahren? Evtl. auch im 
Urlaub und am Wochenende? Bist du Haftbar wenn du nicht erreichbar bist?

Pauschal sagt man ja Feiertags/Sonderarbeit etc. kostet ca. 200% vom 
normalen Lohn. Bereitschaft dagegen wird meist gestaffelt nach der 
durchschnittlichen Arbeitszeit. Bei dir z.B. sagt man dann ca. 10 neue 
Arbeitsstunden im Monat (Fahrtzeit zählt ja nicht und Baugruppenwechsel 
ist fix) - das wird dann großzügig auf 15 Stunden oder so aufgerundet 
und Prozentual wird dein normaler Lohn erhöht (z.B. Lohn_Neu = Lohn * 
(15+40)/40), das wars.

Das wäre für mich echt nicht bezahlbar, da ich persönlich 24/7 Stress 
hätte ob das Telefon gleich vielleicht klingelt wenn ich ganz was 
anderes vorhabe. Das würde mich depressiv ohne Ende machen keine 
Freiheit mehr zu haben.

Schreib mal wie es ausgegangen ist!

von (prx) A. K. (prx)


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Pass auf die gesetzlichen Regelungen auf. Die können sich etwas 
eigentümlich auswirken. Denn wenn du nachts einige Stunden Arbeit 
bekommst, dann kann es sein, dass du aufgrund der gesetzlichen 
Ruhezeitregelung am Vormittag darauf oder sogar am ganzen Tag darauf 
nicht arbeiten darfst, aber - wenn es nicht anders vereinbart ist - 
trotzdem die entsprechende Zeit nacharbeiten musst.

von Ich (Gast)


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Chr. Messener schrieb:
> Anzahl der Einsätze ist ca. 1-4 pro Monat(vorwiegend Nachts),
> Tätigkeit ist "Hand & Eyes"

Chr. Messener schrieb:
> Es geht um Bereitschaft 24/7 mit einer SLA Zeit von 2h vor Ort

Wie ist das zu verstehen, du hast pro Monat 1 Woche lang 24h 
Bereitschaft?

Oder musst du ständig (24/365) erreichbar sein?
Kein Kino, keine Wochenendausflüge, Abstinenzler, ... ?

Chr. Messener schrieb:
> Einsätze werden natürlich extra nach Stunden abgerechnet.

Na, prima.

von Chr. M. (snowfly)


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@mane
ja, bin der einzige in meinem Bereich,
aber Urlaub ist Urlaub.
Bei Nicht erreichbar gibts Mecker weil Cheffe Vertragsstrafe zahlt.

Fahrzeit zählt natürlich auch! und schnell geht da nix, manchmal dauert
es 3h bis die Tür aufgeht...

Ich mach das schon 3 Jahre, ist zwar lästig aber ich lass mich von fast 
nicht abhalten ausser der Flasche Wein abends.


@A.K.
so rum ist es kein Problem, wenn ich die Nacht unterwegs war dann wird 
das Tel stummgeschaltet, vielleicht noch ne Infomail wegen 
abgesprochener Termine und dann ich schlaf erstmal aus.
Tagsüber 10h unterwegs und dann Abends ein Anruf ist problematischer
aber da gibt es wohl Ausnahmeregeln.
AchJa, Festgehalt und keine Minusstunden möglich.



Mir ging es aber eher darum was mein Cheffe vom Auftraggeber verlangen 
kann.

von Elo (Gast)


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> Mir ging es aber eher darum was mein Cheffe vom Auftraggeber verlangen
> kann.
Hat dich dein Chef dazu gefragt, oder bist du nur selber unternehmerisch 
denkend, also monetär interessiert?
Eigentl. hat das mit deinem ZusatzLohn nicht direkt etwas zu tun.
Das Verhältnis wird das gleiche sein, wie bei dem, was du sonst so 
bekommst?

von (prx) A. K. (prx)


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Es scheint recht verbreitet zu sein, für die im Bereitschaftsfall 
geleistete Arbeit Faktor 2 des üblichen Stundensatzes zu kassieren (oder 
per Zeitkonto auszugleichen), mehr an Sonn- und Feiertagen. Aber das war 
hier nicht die Frage. Sondern wieviel du dafür kriegt, jederzeit 
erreichbar zu sein, auch wenn dich kein Schwein anruft.

von ?? (Gast)


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das kommt wirklcih auf den Kunden und dem "Angstfaktor" an.

Es gibt den Sicherheitsdienst: Der hat trotz schneller Rekeaktionszeiten 
einen "günstigen" Preis - dank dem Personal.

Dann kenne ich einen Kunden, der zahlt (fast) ein halbes 
Ing-Jahresgehalt pro Jahr - nur für die Bereitschaft 24/365. Aber da 
sind die Einsätze relativ oft und die Vertragsstrafen sind einfach nur 
heftig.

Kommt also wirklich auf den Kunden und die Vertragsstrafen an. Bei 1K 
und 2 einsätzen im Jahr kann ich als Chef anders "spekulieren" als bei 
10K und 30 Einsätzen pro Jahr.

von Chr. M. (snowfly)


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Nö, Die Frage war:
Was kostet der Service 24/365 einen Techniker bereitzustellen der 
innerhalb von 2h vor Ort ist?


Meine Behauptung ist so ca. 2-3k/Monat + geleistete Arbeitszeit.


@Elo: eher gejammert als gefragt ;)

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


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Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber in manchen 
Bereichen der Polizei wird Bereitschaftsdienst bezahlt. Also wenn du 8h 
Bereitschaftsdienst hast wird auch X€ pro Stunde bezahlt, wenn 
tatsächlich ein Einsatz kommt gibts einen anderen Stundensatz.

Für dich heißt das also 24h*7 - 40h = 128h Bereitschaftsdienst pro Woche 
mal deinem Stundensatz von X€. Wie hoch X ist weiß ich nicht, ins Blaue 
gegriffen würde ich mal 30% vom normalen Stundensatz verlangen.

von Elo (Gast)


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@ Chris, reicht dir die Antwort/Einschätzung von ?? (Gast) nicht aus?
M.M.n. ist das reine Verhandlungssache zwischen den beiden Unternehmern, 
nur du mußt für dich eine passable Lösung finden > Gewerkschaft fragen?
Oder kennste niemanden bei der Polente oder Kripo, die haben doch 
ähnliche Anforderungen bzgl. Bereitschaft?

von Michael B. (laberkopp)


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> Es geht um Bereitschaft 24/7

Es gibt keine Rufbereitschaft von 25/7

Maximal 12 Stunden/Tag, und die maximal an 208 Tagen im Jahr.

Alles andere ist gesetzeswidrig und verboten,
denn Sklavenhaltung ist nicht mehr gesellschaftsfähig.

Für die Zeit der Rufbereitschaft ohne Arbeit
darf nicht nichts bezahlt werden, sondern sie muß entweder
in deinerm Gehalt enthalten sein (dann muß die Bereitschaft
direkt im Arbeitsvertrag stehen) oder der halbe Stundensatz
ist anzurechnen (bei einem Arbeitseinsatz kommt dann der
normale ganze Stundensatz dazu, so daß sich die Arbeit mit
dem 1.5-fachen lohnt).

Das wäre eine faire Regelung.

In deinem Fall würde ich noch drauf hinweisen, daß 2 Stunden
Anreise keine 2 Stunden Reaktionszeit möglich machen.

von Elo (Gast)


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128 h X 18,- Euro / Std. = 2304 € davon 30 % > 691,20 € zusätzl. Brutto 
? hört sich für Chr. gut an, für seinen Chef eher nicht!
Wie wird es denn bisher gehandhabt?

von ?? (Gast)


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Jetzt kommt die Frage "was bekomme ich" für die Rufbereitschaft.
PAuschal pro Nacht (je nach Verhandlung 15-30€) oder pro Stunde.
Als Chef rechnet man gerne mit 1/8 des Stundenlohns pro Stunde.
Dann fängt das gekloppe an was ist am WE. Was ist ne Nacht am 
WE(FR/SA/SO/MO. Was ist ....

von Chr. M. (snowfly)


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nochmal: um mich geht es nur am Rande
aber mal als Hausnummer bei Kollegen ist eine Bruttovergütung für 
Bereitschaft von 300-600€/Woche üblich.
(plus Zuschläge für Nacht und Feiertag bei Einsatz)

von (prx) A. K. (prx)


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Lasst mich Arzt schrieb:
> wird Bereitschaftsdienst bezahlt.

Begriffe klären:

- Bereitschaftsdienst nennt man es, wenn man in der gesamten fraglichen 
Zeit vor Ort ist, auch wenn man sich dort nur die Zehennägel anmalt. Das 
ist Arbeitszeit. Und ist ausser bei so völlig unkritischen Bereichen wie 
bei Ärzten in Krankenhäusern als 24/7 Dienst schlicht illegal.

- Rufbereitschaft ist, wenn man auf Anruf ins Private stante pede das 
Pferd besteigt und zum Einsatz reitet.

von ?? (Gast)


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Es gibt eine Rufbereitschaft 24h! Ist gesetzlich geregelt.

von Elo (Gast)


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halber Std.Satz wird jeden Chef aber sicher "freuen", hab ich so noch 
nie gehört, außer bei Staatsbediensteten, da ist ja alles möglich!

von Elo (Gast)


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@ ?? (Gast) , dir scheint die Logik nicht klar zu sein, dass der Chr. 
nicht gleichzeitig arbeiten und auf Bereitschaft sein kann

von ?? (Gast)


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Elo schrieb:
> @ ?? (Gast) , dir scheint die Logik nicht klar zu sein, dass der Chr.
> nicht gleichzeitig arbeiten und auf Bereitschaft sein kann

Ich glaube du kennst den Unterschied zwischen Arbeit, 
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nicht.
Macht aber nix. Ich weiß wovon ich rede.

von Ich (Gast)


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Chr. Messener schrieb:
> Meine Behauptung ist so ca. 2-3k/Monat + geleistete Arbeitszeit.

Also 2-3k€/Monat für praktisch keine Freizeit?

Du musst
- immer nüchtern sein
- immer innerhalb einer Funkzelle sein
- immer ans eingeschaltete Handy gehen können

Immer (!) erreichbar zu sein ist eine fromme unrealistische 
Wunschvorstellung.

Mal 1 Wochenende im Monat auf Bereitschaft zu sein, OK - kein Problem, 
das kriegt man schon hin.

Will sich einer sowas antun und immer Bereitschaft zu haben ?

Nichts für mich

von ?? (Gast)


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600€ + die Stunden ist für eine Woche Rufbereitschaft wirklich OK.

von Elo (Gast)


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von ?? (Gast)


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Ich schrieb:
> Will sich einer sowas antun und immer Bereitschaft zu haben ?

man das machste eine Woche und dann ist (je nach Kollegenanzahl) wieder 
6-8 Wochen ruh. Wenn einer Geld benötigt übernimmt er com Kollegen. Man 
muß als Chef nur aufpassen, das einer nicht übertreibt.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Für die Zeit der Rufbereitschaft ohne Arbeit
> darf nicht nichts bezahlt werden, sondern sie muß entweder
> in deinerm Gehalt enthalten sein (dann muß die Bereitschaft
> direkt im Arbeitsvertrag stehen) oder der halbe Stundensatz
> ist anzurechnen (bei einem Arbeitseinsatz kommt dann der
> normale ganze Stundensatz dazu, so daß sich die Arbeit mit
> dem 1.5-fachen lohnt).

Steht das irgenwo?

Diese Variante eignet sich nämlich nicht sonderlich für eine 
Rufbereitschaft, die im Tages- oder Wochenrhytmus zwischen mehreren 
Personen wechselt. Daher kenne ich auch eine (nicht 24h) Variante, mit 
separater Vertragsregelung für die Bezahlung davon.

von ?? (Gast)


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Elo schrieb:
> Google ist dein Freund
>> http://www.itk-igmetall.de/files/dina4_rufbereitschaft.pdf

Oben Rechts geschaut -und gelöscht. Den Laden mag ich als Chef nicht. 
Die Brüder machen immer alles so super realitätsnah.

von Chr. M. (snowfly)


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@Elo
:) geht schon,
-Auftraggeber A = täglich Brot (nine to five)
-Auftraggeber B = bei Anruf alles fallenlassen und hinfahren.

ist doch auch vorgeschrieben und üblich dass Subs mehrere Auftraggeber 
haben
wegen Scheinselbständigkeit, Auslastung und so.

Bisher nur von ?? eine Antwort auf meine Frage...

von ?? (Gast)


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Damit ich nicht falsch verstanden werde:
Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter 
arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle 
Arbeitszeit gearbeitet wird. Das kapieren nicht alle. Das dies sehr 
ordentlich vergütet wird ist klar. Ohne solche Mitarbeiter könnte eine 
Firma in vielen Bereichen nicht mehr am Markt überleben. Das ist Heute 
so. Viele heulen ja schon rum, wenn das Paket nicht in 18 Stunden 
zugestellt wird. So gibt es halt Bereiche, wo Ausfälle pro Minute 
dreistelligen Eurobeträge ausmachen.
Die Mitarbeiter wissen es und leben (wie die Firma auch) nicht schlecht.

von (prx) A. K. (prx)


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Chr. Messener schrieb:
> Bisher nur von ?? eine Antwort auf meine Frage...

Gibt vielleicht nicht viele hier, mit exakt diesen Rahmenbedingungen. 
Ich habe zwar auch ab und zu Rufbereitschaft, aber andere 
Rahmenbedingungen. Zumal mir 24h 7d am Stück zweifelhaft erscheint - 
also inwieweit das überhaupt zulässig sei.

von Marx W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> aber - wenn es nicht anders vereinbart ist -
> trotzdem die entsprechende Zeit nacharbeiten musst.

Genau, dashalb ist Rufbereitschaft Scheiße, plus der Nerverei Nachts, 
die das ganze noch zur Oberscheiße steigert!

von (prx) A. K. (prx)


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Da haben wir im Irrenhaus endlich mal einen ernsthaften Thread - aber 
nein, irgendwer muss natürlich unbedingt seine Fäkalien verstreuen.

Es gibt Tätigkeiten, die das effektiv unvermeidlich machen. Kann man mit 
leben, wenn ordentlich geregelt.

von Marx W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Zumal mir 24h 7d am Stück zweifelhaft erscheint -
> also inwieweit das überhaupt zulässig sei.

Irrtum Rufbereitschaft ist überhaupt nicht richtig gesetztlich geregelt.
Ist genauso eine Grauzone wie die stundenweise tätigkeit für einen AG!

von ?? (Gast)


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Bitte den Unterschied "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst" 
beachten. Das sind zwei völlig getrennete Geschichte.

von Chr. M. (snowfly)


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@A.K.
stell dir einfach vor ich repariere Rufanlagen in Krankenhäusern
-wenn alles läuft ist alles OK und auch kein Grund vor Ort zu sitzen(in 
welchem KH auch?)
-wenn ein Zimmer nicht geht wird das innerhalb von 2 Tagen repariert
-wenn das Ding aber komplett ausfällt sollte das, am besten Sofort, 
jemand reparieren

oder es geht um den Bestellserver von Amazone
oder das Kreditkartenabrechnungssystem von BP/Aral
oder ...

von Marx W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Steht das irgenwo?

Wenn ein Tarifvertrag  Grundlage eines Arbeitsvertrages ist, immer in 
den Tarifvertrag reinschauen ob da eine Regelung besteht. Hat man keinen 
Tarifvertrag oder es steht nix drin und die Rufbereitschaft ist mehr als 
1-2 Tage mal im Jahr. Mal einen Arbeitsrechtler kontaktiern wie die 
Rechtssprechung die Lage sieht.

von (prx) A. K. (prx)


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Chr. Messener schrieb:
> stell dir einfach vor ich repariere Rufanlagen in Krankenhäusern

Sachte - 24x7 Service ist eine Sache. Das kann ewig laufen, wenn es sich 
auf mehrere Personen verteilt. Meine Frage ist eher, wieviel einer 
einzelnen Person am Stück zuzumuten ist.

von Chr. M. (snowfly)


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Ich betrachte es als eine Art früh begonnener Altersteilzeit ;)

von Marx W. (Gast)


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?? schrieb:
> Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter
> arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle
> Arbeitszeit gearbeitet wird.
Da muß aber auch eine Weisung eines Disziplinarvorgesetzten (Vulgo der 
einen rausschmeißen kann) vorliegen.
> Das kapieren nicht alle.
Ja, auch das ein Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber seinen 
Arbeitnehmern hat wg. der 10 Stundenregelung. Da gibts genügend 
"Chefchen"  die sowas noch "nie" gehört haben.
> Das dies sehr
> ordentlich vergütet wird ist klar.
Häh, woher haste die Gewissheit?

von (prx) A. K. (prx)


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Marx W. schrieb:
>> Steht das irgenwo?
> Mal einen Arbeitsrechtler kontaktiern wie die
> Rechtssprechung die Lage sieht.

Das was du oben beschrieben hast war also lediglich eine konkrete 
Regelung eines bestimmten Tarifvertrags?

von Elo (Gast)


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Und Chefes haben dazu ja auch immer eine ganz besondere Meinung, nicht 
wahr ?? (Gast) !

@ A. K.
> Meine Frage ist eher, wieviel einer einzelnen Person am Stück zuzumuten ist.
Das hängt von paar Faktoren ab: die Motivation der Person, den 
Arbeitsbereich der Person und seine wirtschaftl. Privatverhältnisse 
(Abhängigkeiten vom Geld), seiner Intelligenz u.ä.

von ?? (Gast)


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Marx W. schrieb:
> ?? schrieb:
>> Es gibt einfach 1-2 Vorfälle im Jahr, wo man nach 10 Stunden weiter
>> arbeiten "muß". Z. B. aus dem Bereitschaftsdienst in die offizielle
>> Arbeitszeit gearbeitet wird.
> Da muß aber auch eine Weisung eines Disziplinarvorgesetzten (Vulgo der
> einen rausschmeißen kann) vorliegen.
Mündlich schon. Schriftlich wird dir das kein gesunder Chef geben.
>> Das kapieren nicht alle.
> Ja, auch das ein Arbeitgeber eine Führsorgepflicht gegenüber seinen
> Arbeitnehmern hat wg. der 10 Stundenregelung. Da gibts genügend
> "Chefchen"  die sowas noch "nie" gehört haben.
GENAU die Leute mag ich. ja, ich habe eine Führsorgepflicht. Das führt 
dann auch so weit, dass das Taxi kommt.
ABER Noch mal: Es geht manchmal nicht anders. Die Mitarbeiter wollen 
nächstes Jahr auch noch einen gut bezahlten Job haben.
>> Das dies sehr
>> ordentlich vergütet wird ist klar.
> Häh, woher haste die Gewissheit?
Ich zahle es.....

von (prx) A. K. (prx)


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Elo schrieb:
> Das hängt von paar Faktoren ab: [...] seiner Intelligenz

Hä? Inwieweit?

von Chr. M. (snowfly)


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Als Betroffener möchte ich noch sagen mit ca. 80% von euch
möchte ich meinen Job nicht tauschen.

Und wenn ich die Treads und Zahlen hier im Ausbildung&Beruf Forum
lese eher 90%..

von ?? (Gast)


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OK, der Betriebsrat hat "übernommen".

=============
Chr. Messener
=============

Leider konnte ich Dir auch nicht mit genauen Zahlen helfen.
Wenn Dein Chef ein guter ist, wird er den "Angstfaktor" vom Kunden 
kennen und entsprechend kalkulieren.

von Chr. M. (snowfly)


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Bitte nicht Streiten!

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html

c) Nach § 14 Abs. 1 ArbZG ist es zulässig, in Notfällen und in 
außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen 
eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, 
vom den Regelungen des § 3 ArbZG abzuweichen. Insofern bestehen auch 
keine Obergrenzen.

von Marx W. (Gast)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Es gibt keine Rufbereitschaft von 25/7
Momentmal Rufbereitschaft ist nicht gleichzusetzen mit 
Arbeitsbereitschaft!
Das sind zwei paar verschiedene Schuhe!
> Maximal 12 Stunden/Tag, und die maximal an 208 Tagen im Jahr.
Was jetzt Arbeit, Arbeitsbereitschaft oder Rufbereitschaft?
>
> Alles andere ist gesetzeswidrig und verboten,
Hey, klär erst mal die Begriffe ab!
> denn Sklavenhaltung ist nicht mehr gesellschaftsfähig.
So? was ist dann mit den billig Klamotten aus Südostasien? Die trägt 
doch jeder in D-land, also sind auch diese Arbeitsverhältnisse 
gesellschaftsfähig!

von Elo (Gast)


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@ A. K.
> Hä? Inwieweit?
die Diskussion hier zeigt doch schon, dass es da extreme Unterschiede 
gibt,
schau dir einfach die Meinung des AG ?? (Gast) an,

kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals 
würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen, 
sonst Kündigung.

Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und 
tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten 
sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber

es soll auch Chefes geben, die sich einfach zu unfähig anstellen, für 
die Arbeit ihrer Leute den entsprechenden Gegenwert auszuhandeln,
wird wohl hier der Fall sein

von Marx W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Es gibt Tätigkeiten, die das effektiv unvermeidlich machen. Kann man mit
>
> leben, wenn ordentlich geregelt.
>
Das ist der Knackpunkt, denn daran mangelt es im vorliegenden Fall!

von ?? (Gast)


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Elo schrieb:
> kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals
> würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen,
> sonst Kündigung.
>
Das ist nicht OK.
Da würden eher meine Mitarbeiter kündigen...

> Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und
> tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten
> sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber
>
Habe ich EINE Zahl dazu geschrieben?
Gesetzte sind ein Teil. Die Rechtssprechung der andere Teil. Aber wem 
sage ich das....

von Marx W. (Gast)


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?? schrieb:
> "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst"

?? schrieb:
> Bitte den Unterschied "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst"
>
> beachten. Das sind zwei völlig getrennete Geschichte.

Was?
Rufbereitschaft , da wird der AN von seinen Wohnort aus für den AG 
ausserhalb der regelmäßigen (wichtig zur Abgrenzung) Arbeitszeit tätig.
Bei Bereitschaftsdiensten befindet sich der AN  auf der Arbeitsstelle, 
geht  in der Bereitschaft aber keiner Tätigkeit nach, ruht also in 
dieser Zeit!

von (prx) A. K. (prx)


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Elo schrieb:
> die Diskussion hier zeigt doch schon, dass es da extreme Unterschiede
> gibt,

Dass sich immer jemand finden wird, der 17:00 alles stehen und liegen 
lässt, auch wenn er Tags drauf mangels noch vorhandener Firma nicht mehr 
wiederkommen muss, das wär in diesem Forum nicht wirklich anders zu 
erwarten.

> schau dir einfach die Meinung des AG ?? (Gast) an,

Habe ich, und fand die Äusserungen sachlich und nicht unrealistisch.

> Grund der Debatte hier ist ja auch, dass nicht jeder die gesetzl. und
> tarifl. Regeln kennt, meistens kennen die die Chefs nicht, und halten
> sich für sehr großzügig > siehe Posting drüber

Universelle Regelungen für Rufbereitschaft ausserhalb Tarifverträgen 
scheinen mangels gesetzlicher Vorgabe nicht leicht zu finden zu sein. 
Und wenn man Pech hat, dann kriegt man von Anwälten je nach konkreter 
Fragestellung und Anzahl gefragter Anwälte viele verschiedene Ansichten 
zu hören.

von Elo (Gast)


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> auch wenn er Tags drauf mangels noch vorhandener Firma nicht mehr
> wiederkommen muss,
was soll denn die Gefühlsduselei?

> Habe ich, und fand die Äusserungen sachlich und nicht unrealistisch.
schriftl. will er das aber sicher keinem geben, und reden tun alle AG 
immer gut über sich und ihre Taten, die derzeitige Realität kannst aber 
unter obigem Link mal nachlesen
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html

Anwälte sind auch nicht der richtige Ansprechpartner dafür, da gibt es 
geeignetere Interessenvertreter > Gewerkschaften z.B.

von (prx) A. K. (prx)


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Elo schrieb:
> was soll denn die Gefühlsduselei?

Wie soll ich denn das nun verstehen? Ist es für einen ordentlichen AN 
unsittlich, am Funktionieren des Betriebs interessiert zu sein?

> 
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html

Danke für den Link. Wobei ich in meinem Fall kein Problem mit der 
vereinbarten Regelung habe und keinen Konflikt mit dem dortigen Inhalt 
sehe. Ein Missbrauch seitens des AG besteht nicht.

von Marx W. (Gast)


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?? schrieb:
>> Häh, woher haste die Gewissheit?
>
> Ich zahle es.....

Elo schrieb:
> kenne selber Leute, die dafür keinen Cent bekommen haben, oder jemals
>
> würden, weil Chefe der Meinung ist, dass die Leute das machen müssen,
>
> sonst Kündigung.

Na, siehste gibt auch andere Beispiele!

Die Regelung die ich persönlich selbst erlebt habe waren:
1. IG-Metall(mitte der 90´er). Pro Arbeitstag so 12 DM bei arbeitsfreien 
Tagen waren es so 24 DM  für die Rufbereitschaft, in der  Woche kamen 
als Pauschalte so um die 120 DM zusammen (is ja schon zwanzig Jahre 
her). Die Einsatzzeit wurde als Arbeitszeit gerechnet, 
+Reisezeitvergütung + Fahrtkostenersatz +Übernachtungs- und 
Verpflegungspauschale soweit die anfiel.
2. Öffentlicher Entsorger (auch mitte der 90´er). 1h 
Rufbereitschaftszeit wurde mit 1/8 Stundensatz des normalen 
Bruttogehaltes vergütet. Ferner wurde die Fahrtzeit null vergüttet, 
Fahrtkosten ja. Pro Einsatz wurden min. 3h Arbeitszeit immer  berechnet 
(auch wenn nur ne Sicherung rausgeflogen war und man dafür 5 min 
brauchet. Weil ja die Hr. stattl. geprüften E-techniker auf der Schicht 
ja ned in der Lage waren einen Stromlaufplan zu "lesen"!)
Gab es eine Überschneidung mit der regulären Arbeitszeit so wurde 
AZO-Regelung angewandt. Die regl. Arbeitszeit wurde vergütet wenn 
dadurch eine Überschreitung der 10h Regelarbeitszeit sich ergeben hätte. 
In der Folge hatte man in der Früh oder den ganzen folgenden Arbeitstag 
dann voll bezahlte Freizeit! (Die AZO-Regelung ist aber ne echt 
Rechenübung, die man mit 2 Sätzen kaum beschreiben kann.)
Wichtig ist aber, dass die Rufbereitschaftsvergütung  immer voll 
Sozialabgabenpflichtig und  Steuerpflichtig war und ist. Da bleibt also 
fast nix von über (Netto mein ich)!

von Elo (Gast)


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deine Ausführungen, zu der dann nicht mehr existenten Firma, kann ich 
auch nicht verstehen > Gefühlsduselei
wenn die Chefes nicht in der Lage sind alle Umstände vorher richtig zu 
kalkulieren, wird es auch ohne solche Ausnahmen eher früher als später 
zum Konkurs kommen!

deinen Fall kennst auch wahrscheinl. nur du selbst, und sonst noch 
keiner hier,
im e- und info-/it-techn. HW grassiert dsbgl. sehr wohl die Pest, in 
gewissen Regionen oder Firmen,
sonst gäbe es diesen Thread hier wohl nicht,

von Marx W. (Gast)


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Elo schrieb:
> Gewerkschaften z.B.
Da kannste doch auch gleich eine trinkfeste evan. Ex-Bischöfin emfehlen!


Betriebsrat wär eigentlich im Betrieb dafür da.
Gilt z.b. für Leiharbeitnehmer auch.

von (prx) A. K. (prx)


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Marx W. schrieb:
> Da bleibt also fast nix von über (Netto mein ich)!

Du Ärmster! Nun ja, Putin hat sicherlich noch einen Pass übrig.

Da wird nicht mehr und nicht weniger abgezogen als bei einer 
Lohnerhöhung. Ich nehme an, die lehnst du ebenso konsequent ab. ;-)

von Elo (Gast)


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Ihr kennt euch wirkl. gut aus , ist ja alles nur irreal hier
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/steuerfreiheit-bei-der-rufbereitschaft.html
Steuerfreiheit für Zuschläge bei Rufbereitschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem höchstrichterlichen Urteil 
entschieden, dass auch bei einer angeordneten Rufbereitschaft 
steuerfreie Zuschläge möglich sind. Arbeiten Ihre Mitarbeiter an einem 
Sonn- oder Feiertag oder sind sie nächtens für Sie tätig, können Sie in 
gewissen Grenzen Zuschläge zahlen, für die keine Lohnsteuer anfällt 
(vgl. § 3b EStG) - dies gilt auch für Mitarbeiter in Rufbereitschaft. 
Steuerfreiheit bei der Rufbereitschaft
Steuerfreiheit bei Rufbereitschaft
Zuschläge für Mitarbeiter in Rufbrereitschaft sind steuerfrei

    für Nachtarbeit bis zu 40 Prozent
    für Sonntagsarbeit 50 Prozent
    für Feiertagsarbeit bis zu 150 Prozent.

wie bescheißt man sich eigentl. selber am Besten? in dem man sich alles 
aufschwatzen und dann veralbern läßt!

von Chr. M. (snowfly)


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Für die Rufbereitschaft nicht zu bezahlen ist natürlich eine 
Riesenfrechheit
und würde sich bei mir in einer starken Anhäufung von
müdigkeitsbedingten(sehr teuren)Fehlern, vermehrten unerklärlichen
ausfällen des örtlichen Handymasten und sporadischen Abstürzen meines
Androidhandys bemerkbar machen.

Sowas hab ich allerdings bis jetzt noch nicht erlebt.

Lt. auswertung der Hans Böckler Stiftung:
http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_rufbereitschaft.pdf
steht in den Manteltarifverträgen dass hier drin:

Vergütung der Rufbereitschaftsdienste
Die Vereinbarungen regeln die Vergütung für Rufbereitschaft in Art und 
Höhe sehr unterschiedlich:
Es finden sich Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatspauschalen, 
ausgedrückt in
Geld- oder Zeitgutschriften oder als Anteile vom Grund- bzw. 
Tarifentgelt. Sie sind an allen
Tagen identisch oder unterschiedlich nach Wochentagen, Samstagen, Sonn- 
und Feiertagen
und hohen Feiertagen. Vereinzelt sind die Pauschalen sogar abhängig von 
der Anzahl der für
die Rufbereitschaft eingesetzten Arbeitskräfte. Bei Pauschalen, die in 
Geldbeträgen angegeben
werden, reicht die Spanne in älteren Vereinbarungen von 2 DM pro Stunde 
bis 1000 DM pro
Woche bzw. in aktuellen Vereinbarungen von 60 Euro pro Monat bis 100 
Euro pro Tag an
Wochenenden.

von (prx) A. K. (prx)


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Elo schrieb:
> deine Ausführungen, zu der dann nicht mehr existenten Firma, kann ich
> auch nicht verstehen > Gefühlsduselei

Das war natürlich etwas pointiert.

Es gibt Betriebe, die nicht einfach mal für eine Nacht Pause machen 
können, bloss weil etwas grad nicht so funktioniert, wie es soll. Und 
die nicht so gross sind, um sich in allen relevanten Bereichen eine 
vollständige vor-Ort Personaldecke leisten zu können.

Wenn dann ein paarmal in der Bereitschaftswoche ein Anruf kommt, den man 
fast immer von zuhause oder ggf. sogar unterwegs erledigen kann, dann 
habe ich kein Problem damit. Die Kollegen übrigens auch nicht, 
Betriebsrat und Gewerkschafter inklusive.

Und das darfst du nun Gefühlsduselei nennen. ;-)

Wär anders, wenn der AG das irgendwie ausnutzen würde. Ist nicht der 
Fall. Geld gibts dafür natürlich, als Pauschale.

von Elo (Gast)


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A. K. du würfelst hier aber einiges durcheinander, der TE wird fremd 
eingesetzt und hat ca. 2 Std. Anfahrtzeit, das passt zu deinem Fall 
absolut nicht,
und Bereitschaftsfälle am Telefon zu erledigen, was soll das bitte schön 
sein?
dann hast du dazu noch einen BR und Gewerkschaft! der TE hier hat nicht 
mal einen fähigen Chef, wenn er ihm das vorjammern muß,
sind bloß Ausreden von Fehlkalkulationen, Möchtegern-Chefes > die machen 
alles mit dem Mundwerk und aus der Hüfte,
kenne ich einge von den Vögeln, strutzdoof und nur ne große Klappe zu 
Unterstelleten und Externen, vor ihrem nächst höherem Chef stehen sie 
dann immer wie die Jungfrau Maria da > Radfahrer bezeichnet man solche 
A..löcher,

> Wär anders, wenn der AG das irgendwie ausnutzen würde.
das machen aber 95% aller AG, egal ob Groß- oder Kleinbetrieb, sobald 
keine öffentl. Kontrolle oder die MA zu dämlich > Proletenvolk, wird nur 
getrickst und beschissen, die Arbeitsgerichte können ein Lied davon 
singen

von (prx) A. K. (prx)


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Elo schrieb:
> der TE wird fremd
> eingesetzt und hat ca. 2 Std. Anfahrtzeit, das passt zu deinem Fall
> absolut nicht,

Weiss ich, hatte ich oben auch selbst schon geschrieben. Letztlich will 
ich damit ausdrücken, dass nicht immer von einer totalen Versklavung des 
Arbeitnehmers ausgegangen werden kann, wie hier im Forum meist ganz 
automatisch vorausgesetzt wird.

> und Bereitschaftsfälle am Telefon zu erledigen, was soll das bitte schön
> sein?

Im IT-Betrieb nicht unüblich. Vieles kann über einen Fernzugang erledigt 
werden. Das war nicht immer so. Aber es gehört eben auch zu meinem Job, 
so etwas möglich zu machen - und die Fälle seltener zu machen.

von Chr. M. (snowfly)


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@Elo
mach mal langsam, du hast anscheinend nur die Hälfte von dem was ich 
geschrieben habe gelesen.
Was A.K. schreibt passt schon soweit.

Um meine bezahlung musst du dir auch keine Sorgen machen, Jammern ist 
ein
bestandteil von Verhandlungen(hört hört, er will nicht feilschen;))

Fahrzeit tut auch nichts zur Sache, die Arbeitszeit beginnt mit dem 
Telefonklingeln und endet wenn ich wieder im Bett liege.

Bei meiner letzten Anstellung hab ich übrigens 80% der 
Bereitschaftsfälle am Telefon (provisorisch)lösen können.
(haben sie es schonmal mit aus und einschalten versucht?)

von MaWin (Gast)


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Was für alte Klamotten hier kommen.

Offenbar hat noch niemand bemerkt, daß die EU seit 2004 diese 
Arbeitsverhältnisse geregelt hat.

Deutlich besser als vorher.

Die Rufbereitschaft muß bezahlt werden.

Sie zählt wie Arbeitszeit
und darf daher nicht mehr als 12 Stunden pro Tag betragen.

Niemanden interessiert, was zu D-Mark Zeiten noch möglich war.

von Chr. M. (snowfly)


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Ich glaube du verwechselst Rufbereitschaft mit vor-Ort-Bereitschaft

Dass die EU völlig weltfremde Sachen beschliesst ist zwar üblich
aber 2mal am Tag die Rufbereitschaft zu wechseln klingt sehr abwegig.

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/r/rufbereitschaft/
Die Rufbereitschaft gehört im Gegensatz zu Arbeitsbereitschaft und 
Bereitschaftsdienst nicht zur Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 
Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das hier verlinkte .pdf ist von 2010
Beitrag "Re: Was verlangen für 24/7 Bereitschaft?"

von Marx W. (Gast)


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Chr. Messener schrieb:
> Ich glaube du verwechselst Rufbereitschaft mit vor-Ort-Bereitschaft

Genau,
Meister MaWin hat halt ein "Definitonsproblem" ist gehäuft bei Experten 
zu finden.

von Schnapp (Gast)


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Ich denk auch, dass 24/7 die Last von 3 Jobs ubersteigt. Fuer das 
zwischenzeitliche Nichterscheinen wuerd ich vielleicht 20% Rabatt geben. 
Das waere dann ein Arbeitsaufwand von 300*0.8 =240%, das waeren dann 2.4 
Vollzeitstellen. Lass es auf dem Konto Rauschen.

von Marx W. (Gast)


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Gehts vllt etwas weniger "kryptisch"?

von .... (Gast)


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Die Kosten dieser Dienstleistung müssten doch eigentlich mit der 
Reaktionszeit stehen und fallen: Wenn ich in jedem Fall innerhalb von 
Minuten los muss, dann ist das eine ganz andere Hausnummer, als wenn ich 
z.B. 3 Stunden Zeit habe. Im ersteren Fall ist bereits eine Joggingrunde 
oder ein Schwimmbadbesuch schwierig und wenn man Kinder hat, so muss 
immer jemand da sein, der diese betreuen kann, usw. Im zweiteren Fall 
hingegen sind die meisten Aktivitäten problemlos möglich, ausser 
grössere Ausflüge oder saufen.

Auch entscheidend ist, wie viele Tage man Rufbereitschaft leisten muss. 
Bei 5 Tagen pro Woche mit einer gewissen Wahlfreiheit kann man seine 
Freizeitplanung problemlos entsprechend gestalten und ist kaum 
eingeschränkt. Aktivitäten, die man sowieso nur selten macht, kann man 
problemlos auf die bereitschaftsfreien Tage legen. Bei 24/7 siehts 
wieder ganz anders aus: Da sind gewisse Dinge einfach grundsätzlich 
nicht mehr möglich.

Für 24/7 innerhalb von zehn Minuten aus dem Haus würde ich mindestens 
das dreifache wollen, wie für 24/5 innerhalb von 2-3 Stunden.

von cs (Gast)


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Hallo bin neu hier,

habe aber das gleiche Problem wie der Fragesteller.
Nicht mein Aufwandsentlohnung steht hier zur Depatte
sondern die Aufwandsentlohnung des Unternehmens an den
Endkunden.
Meine Rechereerfahrung ist das dieser Bereich enorm von
der Branche und den Rahmenbedingungen abhängt. In diversen
Handwerksunternehmen wird es als selbstverständlich angesehen
bis das ausschlieslich die die gesetz. Zugschläge hingenommen
werden. Sobald Vertragsstrafen im Spiel sind werden diese
als Grundlage für die Kalkulation hergenommen so 3-50% der Vertrags-
strafe.
Bei einem EVU habe ich einen Fixbetrag nur für die Bereitschaft
von 8k bis 12k als Information bekommen je nach Reaktionszeit
zwischen 0,5h - 6h.
Ebenfalls habe ich ein Unternehmen das die Bereitschaftskosten anhand
des gesamten Jahres Auftragsvolumen %tual mit ca. 20% Aufschlag
abwickelt.
Ich denke das ist jedesmal für den Einzelfall zu verhandeln,
"geht wie auf dem Basar"

von Andreas D. (rackandboneman)


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In der IT-Branche redet man vom "Service Level Agreement" abgekürzt SLA, 
evtl hilft dieses Stichwort bei der Recherche.

Insbesondere werden in sowas nicht nur Bereitschaftszeiten geregelt 
sondern Dinge wie schnell reagiert werden muss, wie schnell Probleme 
behoben sein müssen und wieviel insgesamt an Betriebsunterbrechungen 
über einen Zeitraum zusammenkommen darf...

von oszi40 (Gast)


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cs schrieb:
> Ich denke das ist jedesmal für den Einzelfall zu verhandeln,
> "geht wie auf dem Basar"

Vertrag ist Vertrag. Wenn Deine Firma den Mann sooo nötig braucht, wird 
sie ihn auch mit dem Hubschrauber abholen. Deswegen ist eine pauschale 
Antwort im speziellen Fall selten zutreffend. Jedenfalls würde ich eine 
Einastzpauschale verlangenen, die vor Spaßanrufen abschreckt.

von Marx W. (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Jedenfalls würde ich eine
> Einastzpauschale verlangenen, die vor Spaßanrufen abschreckt.

Da wird das Chefchen aber mal herzlich Lachen!

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