Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Schwanger VOR der Ausbildung?


von Werner (Gast)


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Hallo zusammen,

da ich diesbezüglich keine Erfahrung habe, würde ich euch deshalb um 
eine Antwort bitten:

Nachdem sich meine Freundin um eine Ausbildungsstelle beworben hat 
(Medizinische Fachangestellte) und bei der dazugehörigen Praxis ein 
Praktikum gemacht hat, wurde ihr der Ausbildungsvertrag vorgelegt, den 
sie unterschrieben hat (Ende Februar).
Die Ausbildung beginne im April, da sie aufgrund ihrer Vorbildung die 
Ausbildungszeit verkürzen darf.
Da aber momentan alles darauf hindeutet, dass sie schwanger ist, wollte 
ich euch fragen, ob sie:

a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während 
derer gekündigt) erfahren muss?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Vielen Dank und Gruß
Der erschütterte Werner.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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Ich bin absolut kein Arbeitsrechtexperte, aber für mein Gefühl:

>a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
Warum nicht? (Arbeitsrechtexperte fragen)

>b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
Ich glaube, Ihr werdet die Schwangerschaft mit einem Arzt und einer 
Hebamme begleiten! (War bei mir so)

>c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während
>derer gekündigt) erfahren muss?
Nein! (Arbeitsrechtexperte fragen)

Rosa

von Christian B. (casandro)


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Also erst mal würde ich überhaupt abklären ob sie schwanger ist.

Dann hängt es vom Betrieb ab, wie man damit umgeht. Einfach offen zu 
sagen, dass man schwanger ist, kann sinnvoll sein. Ich würde mich erst 
mal aber darüber informieren welche Nachteile der Arbeitgeber von einer 
Schwangerschaft hat. Dann kann man ja abwägen was man macht. Wenn der 
Arbeitgeber beispielsweise nur unbezahlten Urlaub geben muss, so kann es 
durchaus sinnvoll sein, dass er das möglichst frühzeitig weiß, so dass 
er entsprechend planen kann.

von Udo S. (urschmitt)


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Ich denke mit dem "Arzt" meinst du ihren zukünftigen Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss soweit ich weiss unverzüglich unterrichtet werden, 
schon alleine deshalb weil Schwangere nicht alles machen dürfen.
Warum postest du das hier? Hier sind wohl wenige die damit Erfahrung 
haben. Eine einfache Suche nach "schwanger beraten" bringt als erste 
Treffer die Beratung bei der Caritas und bei Profamilia.
Dort wissen sie auch welche Rechte und Pflichten die Schwangere hat und 
auch was das für euch bedeutet, wahrscheinlich besser als Ihr im Moment 
:-)

Werner schrieb:
> Der erschütterte Werner.
Das lässt auf einiges schliessen. Also seht zu daß ihr euch dort einen 
Termin holt.
Viel Glück

von Vielfachmesser (Gast)


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Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle.

Bei der Einstellung muß man nicht sagen daß man schwanger ist. 
Ausbildung würde ich trotzdem anfangen, sonst steht sie später mit 
leeren Händen da. Bei Infektionsgefährdeten Berufen sollte man sich 
nochmals genauer erkundigen.

von Daniel M. (erfolgstyp)


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a) wenn der vertrag unterschrieben ist hat sie sogar besonderen 
kündigungsschutz (obs aber sinnvoll ist die ausbildung zu beginnen, die 
sicher nicht abgeschlossen wird, und damit jemand anderem den 
ausbildungsplatz zu nehmen...)

b) wenn sie sicher ist dass sie schwanger ist MUSS sie den arbeitgeber 
informieren

c)siehe a
  wenn gegen b verstoßen wird vermutl. sogar kündigung

Bin mir bei meinen Angaben zwar ziemlich sicher aber ne Garantie dass es 
so ist geb ich keine....

von Udo S. (urschmitt)


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Vielfachmesser schrieb:
> Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle.
Sind nicht zuverlässig.

1. Gang Frauenarzt
2. Gang Beratungsstelle wegen Rechten und Pflichten und ggf. sogar mehr 
Beratungsbedarf (beide noch recht jung?)
3. Gang wahrscheinlich der Arbeitgeber

Evt. vor 3. noch der Gang zu den Eltern...

Und das alles ASAP!

von Werner (Gast)


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ok danke!

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es 
bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger, 
chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur 
Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in 
der Klinik arbeiten darf.

von (ungebetener) (Gast)


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@Werner:  Herzlichen Glückwunsch!

von Andreas H. (ahz)


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Kevin K. schrieb:
> Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es
> bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger,
> chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur
> Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in
> der Klinik arbeiten darf.

Fast.
In vielen medizinischen Bereichen ist es strikt verboten während der 
Schwangerschaft zu arbeiten. Darum sind z.B. Zahnärztinnen & Helferinnen 
SOFORT freigestellt (Hepatitisrisiko).
Entsprechendes gilt für alles Medizinische im KKH oder den dazugehörigen 
Laboren.
Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass die Freundin des TEs die 
Schwangerschaft verschwiegen hat, dann tritt (mWn) auch die BG nicht 
mehr für entstandene Schäden ein. Vom Schaden am Kind selbst, das dann 
ja ein Leben lang damit leben muss, ganz zu schweigen.

@TE: Ist Deine Freundin schwanger dann herzlichen Glückwunsch. Aber dann 
sollte sie das umgehend mit dem Arbeitgeber abklären.

Grüße
Andreas

von Michi (Gast)


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Haben wir gerade in der Meisterschule, Teil IV :)

>>a) die Ausbildung überhaupt antreten darf?
Ja selbstverständlich


b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss?
Welchen Arzt? Frauen Arzt ja klar
Arbeitgeber muss Zeitnah bei Gewissheit informiert werden.

c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während
derer gekündigt) erfahren muss?
Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig.
Schwangere genießen einen besonderen Schutz.
Zitat aus unserem Lehrbuch:
"Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach 
der Entbindung ist jede ordentliche und außerordentliche Kündigung 
gegenüber einer Arbeitnehmerin unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum 
Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist 
oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung noch 
mitgeteilt wird. (Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die 
Frau die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.)"

Intressant auch noch das es bei der Probezeit gilt:
http://www.t-online.de/eltern/familie/id_45322528/schwangerschaft-probezeit-kuendigungsschutz-fuer-schwangere.html

Wenn nun die Schwangere nicht durch die Probezeit kommt, wird es für den 
Arbetigeber schwer zu beweisen das es nicht an der Schwangerschaft 
liegt, wenn es drauf ankommt.

von Andreas H. (ahz)


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Michi schrieb:
> Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig.
> Schwangere genießen einen besonderen Schutz.

Eben.
Das Kind im Schadensfall aber nicht, wenn der AG nicht entsprechend 
informiert wurde.

Grüße
Andreas

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