Wem gehört das Messgerät und die Daten?

OP #3165118
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Hallo Forum,

ich habe hier ein Messgerät, einen Datenlogger für verschiedene Werte, 
sagen wir mal Spannung, Strom, Leistung mit RTC.
Die Daten werden auf SD-Karte gespeichert, wobei die "verschlüsselt" 
gespeichert werden, der Schlüssel ist einfach gestrickt, ASCII Wert + x,
also einfach durch Subtraktion in Klartext übersetzbar.

Nun hat der Hersteller eine Internetplatform, über die die Messwerte 
graphisch aufbereitet und analysiert werden können ... oder zumindest 
werden sollten, das Portal hat aber massive Fehlfunktionen.
Zudem ist das Portal nur ein Jahr kostenfrei, danach gehts gegen Gebür, 
gesichert ist das über die Seriennummer der Geräte.

Nun habe ich mir eine kleine Anwendung geschrieben, die die Messwerte in 
Klartext-CSV übersetzt zur Weiterverarbeitung in OpenOffice oder Excel.

Nun bin ich nicht der Einzige, den das Problem ätzt, wie ist das, darf 
ich eine Software an Dritte weitergeben, z.B. via Sourceforge, welche 
die Verschlüsselung aushebelt, oder nicht?

Das Messgerät gehört mir, gekauft, kein Mietgerät, kann der Hersteller 
Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?
#3165132
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Wenn Du keine Veränderungen am Gerät selbst vornimmst sondern die 
Software einfach nur über ein normales Protokoll drauf zugreift und die 
Verschlüsselung wirklich so trivial ist wie Du sagst... na ich kann mir 
nicht vorstellen wie die da Ansprüche durchsetzen wollen?

Poste es halt einfach unter dem Namen "Fhutdhb Ufzjjuz" und nutze 
ausländische Mailadressen zur Registrierung um Probleme zu vermeiden ;-)
Evtl. auch so Anonymisierungsdienste aber damit kenn ich mich nicht 
aus...
#3165196
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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> Das Messgerät gehört mir, gekauft, kein Mietgerät, kann der Hersteller
> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?

Wenn du in Word einen Text schreibst, wem gehört dann der Text? Dir, 
Microsoft oder dem PC-Hersteller? Oder etwa doch dem 
Festplattenhersteller, nur weil das Dokument dort gespeichert ist? Das 
Dokument gehört natürlich dir ganz allein. Genau so ist es auch mit 
deinen Messwerten.

Was du mit den Messwerten anstellst ist deine Sache. Den in Word 
erstellten Text kannst du auch mit OpenOffice öffnen, ohne dass da 
Microsoft Ansprüche geltend machen kann.


Nachtrag:

Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> Nun bin ich nicht der Einzige, den das Problem ätzt, wie ist das, darf
> ich eine Software an Dritte weitergeben, z.B. via Sourceforge, welche
> die Verschlüsselung aushebelt, oder nicht?

Warum nicht? Es ist ja nur ein Programm, das jedem Zeichen einen Wert 
subtrahiert und das Ergebnis in einem Graph dartellt. Dass deine 
Software die Daten deines Geräts auswerten kann, muss "Zufall" sein.
Persönliche Seite #3165229
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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> kann der Hersteller
> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?

Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben? 
Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den 
Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller 
angebotenen Dienst zulässig ist? Wurde dies bereits vor dem Kauf 
erwähnt?
OP #3165283
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
>> kann der Hersteller
>> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?
>
> Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben?
> Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den
> Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller
> angebotenen Dienst zulässig ist? Wurde dies bereits vor dem Kauf
> erwähnt?

Unterschrieben hab ich nichts dergleichen muss ich mal in dem 
Portalschrott nachschauen ob dort sowas steht
#3165432
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
>> kann der Hersteller
>> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?
>
> Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben?
> Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den
> Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller
> angebotenen Dienst zulässig ist?

Da will ich gleich mal mit einem Ammenmärchen aufräumen.

Die EULAs könnt ihr in der Pfeife rauchen, zumindest auf deutschen Grund 
und Boden. Eine EULA, die einem erst nach dem Kauf angezeigt wird, ist 
nicht Bestandteil des Kaufvertrages und damit nichtig. Ebensowenig kann 
man dem Käufer nach dem Kauf vorschreiben, mit was er das Gerät zu 
nutzen hat.

Kurzum: Alles, was dem Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages 
untergejubelt werden soll, kann man grundsätzlich vergessen. Das gilt 
auch für eine EULA, der man zustimmen muss, damit sich das 
Installationsprogramm fortsetzt. Diese ist kein Bestandteil des 
Kaufvertrages.

> Wurde dies bereits vor dem Kauf
> erwähnt?

Dann wäre in der Tat ausführlicher zu prüfen.
OP #3165436
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Andi $nachname schrieb:
> Dann wäre in der Tat ausführlicher zu prüfen.

Hab nochmal den Bestellvorgang nachgesehen, da steht nix von 
Exklusivität der Nutzung mit Onlineportal.

da steht:
... Der  besondere Luxus ist die komplette Datenauswertung über das 
Onlineportal mit grafischen Auswertungen und Leistungsberechnung für 
viele vorhandenen Anlagen. Die enthaltene Lizens für die grafische 
Auswertung über das Onlineportal gilt für jetzt für zwei Jahre 
(Verlängerung optional). Die Daten stehen anschließend für eigene 
Berechnungen zur Verfügung. Die Daten lassen sich auch nach Ablauf der 
Lizens über das Portal konvertieren. ...
#3167529
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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> Hab nochmal den Bestellvorgang nachgesehen, da steht nix von
> Exklusivität der Nutzung mit Onlineportal.
>
> da steht:
> ... Der  besondere Luxus ist die komplette Datenauswertung über das
> Onlineportal mit grafischen Auswertungen und Leistungsberechnung für
> viele vorhandenen Anlagen. Die enthaltene Lizens für die grafische
> Auswertung über das Onlineportal gilt für jetzt für zwei Jahre
> (Verlängerung optional). Die Daten stehen anschließend für eigene
> Berechnungen zur Verfügung. Die Daten lassen sich auch nach Ablauf der
> Lizens über das Portal konvertieren. ...

Das klingt für mich alles danach, dass du mit dem Gerat und 
logischerweise auch mit den Messwerten treiben kannst was du willst.

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