Hallo, Ich hab mal eine Frage, undzwar habe ich eine kleine Homepage. Auf dieser veröffentliche ich Schaltpläne von mir, und für die "Einkaufslisten" möchte ich gerne die Datenblätter auch mit auf meinen Server laden. Aber wie sieht es denn da mit dem Recht aus. Darf ich einfach ein z.B. Datenblatt vom ATMega 32 runterladen (Von der ATMEL Seite), und dieses dann wieder Öffentlich auf meiner Seite zur Verfügung stellen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen, Moritz S.
Wozu eigentlich? Würd ja nichts sagen, wenn das exotische bzw. schon nicht mehr erhältliche Chips sind, aber für so Standardgemüse ist das doch recht sinnfrei. Ein Link auf das DB beim Hersteller wäre hilfreicher... Mal ganz davon abgesehen liegt das Copyright beim Hersteller. Solange das eine private Seite ist, wird da zwar ausser einer Email mit der Aufforderung zum Entfernen kaum was Schlimmeres passieren, aber so genau kann man es nie wissen.
Ganz sicher nicht. Erstens ist das Copyright beim Hersteller, Zweitens verbieten Hersteller das Kopieren in der Regel. Hier, sieh : http://www.atmel.com/About/legal.aspx Zudem werden Datenblaetter auch up-gedated und ploetzlich hat man ein veraltetes Datenblatt. Das Datenblatt ist erhaeltlich solange die chips erhaeltlich sind. Nachher muss man sehen. Es gibt Trittbrettfahrer, die veraendern Datenblaetter, re-publizieren sie und machen auf die Grossen. zB Alldatasheet und Konsorten. Deren Datenblaetter sind immer verkuerzt. Sie sind zu faul und zu dumm die Datenblaetter zu ergaenzen und zu verbessern. Ich wuerd mir zum Beispiel bei den Fairchild Datenblaettern einen schmaleren Rand wuenschen. Nein, der bleibt. Deren (Alldatasheet) einziger Zweck ist das erhaschen von clicks. Weg mit denen.
Hallo, also man muss sagen, in der Tat handelt es sich dabei um Datenblätter von Bauteilen die größtenteils schon abgeschrieben sind.
Rechtssicherheit bekommst Du nur, wenn Du die Hersteller/Anbieter der Bauteile jeweils selbst befragst. Sonst bleibt Dir nichts anderes, als URLs der Datenblätter auf den Webservern der Hersteller anzugeben, bzw. Bedienhinweise, wie auf deren Webservern die Datenblätter zu finden sind. Auch wenn die Bauteile abgekündigt sind oder gar nicht mehr produziert werden, verbleibt das Urheberrecht der Datenblätter beim Hersteller.
Das Copyright liegt zwar beim Hersteller aber die verfolgen solche Verstöße generell nicht da Du damit Werbung für sie machst. Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > aber die verfolgen solche > Verstöße generell nicht da Du damit Werbung für sie machst. Mutige Aussage. Nein, darauf sollte man sich nicht verlassen, insbesondere, wo manche Hersteller ihre Datenblätter erst nach Unterzeichnung eines NDA überhaupt 'rausrücken.
Dann setzt man halt einfach einen Link, irgentwo muß Das ja her sein. Außerdem, das ist eine Kundeninformation. Wird schwierig bei Gericht da der Kläger einen Schaden nachweisen muß... . Grüße Löti
Ganz einfach: Nein. Ausser der Hersteller erlaubt es allgemein oder dir persönlich explizit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass viele Hersteller dies erlauben - man verliert schliesslich kein Geld durch kopierte Datenblättern, sondern verkauft eher noch mehr Chips. Aber warum nicht einfach einen Link auf das Datenblatt?
Lothar S. schrieb: > Außerdem, das ist eine Kundeninformation. Wird schwierig bei Gericht da > der Kläger einen Schaden nachweisen muß.. Das ist völlig egal, ob es eine "Kundeninformation", eine CD oder das Tagebuch deiner Grossmutter ist - das Urheberrecht verbietet es, unautorisiert Kopien von Werken jeglicher Art zu verbreiten. Da es sich um eine Straftat handelt, muss der Kläger auch keinen Schaden nachweisen.
> Ganz einfach: Nein.
Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht aber der wird nicht
bestraft.
Und für einen Schadenersatz muß dem Autor ein Schaden entstanden
sein.
Da dürfte sich ein Chiphersteller der vom Verkauf seiner Chips lebt
extrem schwer tun.
Also in der Praxis dann doch ja.
Grüße Löti
> Da es sich um eine Straftat handelt, muss der Kläger auch keinen Schaden > nachweisen. Die Verbreitung eines Datenblatts ist das Zitat einer Kundeninformation. Du muß nur auf das Copyright des Hersteller hinweisen! Grüße Löti
Lothar S. schrieb: >> Ganz einfach: Nein. > > Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht aber der wird nicht > bestraft. Das ist falsch. Natürlich ist in so einem Bagatellfall die Strafe sehr beschränkt, aber es ist und bleibt eine Straftat, die bestraft werden kann. Unabhängig von einem Schaden. > Und für einen Schadenersatz muß dem Autor ein Schaden entstanden > sein. Das ist richtig. Aber Schadenersatz ist ja bekanntlich nicht die einzige Strafe. Wenn du zu schnell fährst kommt auch niemand zu schaden, aber du wirst trotzdem bestraft.
Lothar S. schrieb: > Du muß nur auf das Copyright des Hersteller hinweisen! Um es im selben Atemzug auch schon zu brechen?
Lothar S. schrieb: > Die Verbreitung eines Datenblatts ist das Zitat einer > Kundeninformation. > > Du muß nur auf das Copyright des Hersteller hinweisen! Kannst du diese Aussagen durch Quellen belegen?
Es ist eine Kundeninformation = Produktbeschreibung! Kein einzigartiges geistiges Eigentum! Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > Wird schwierig bei Gericht da > der Kläger einen Schaden nachweisen muß... . Dummschwatz. Unterlassungsanspruch setzt keinen Schaden voraus.
Lothar S. schrieb: > Die Verbreitung eines Datenblatts ist das Zitat einer > Kundeninformation. Ja, es ist ein Zitat. Ein Vollzitat. Rechtswidrig, wie fast alle Vollzitate.
> Dummschwatz. Unterlassungsanspruch setzt keinen Schaden voraus.
Aber eine geistige Leistung des Autors.
Grüße
Lothar S. schrieb: > Aber eine geistige Leistung des Autors. Und ein Datenblatt ist keine geistige Leistung des Autors? Lothar, ich bin kein Experte in Urheberrecht. Aber in Schule und Studium wurde das Urheberrecht doch ziemlich intensiv behandelt hinsichtlich Erstellung und Publikation von (wissenschaftlichen) Arbeiten. Was du hier so erzählst, deckt sich in keiner Weise mit dem, was ich jemals gelernt habe. Nach meinem Wissen gilt immer: Man darf fremde Werke nicht verbreiten, ansonsten droht immer eine Strafe/Abmahnung. Die einzige Ausnahme sind kurze Zitate in wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten. Falls du tatsächlich vertieftes Wissen in der Materie hast, so würde es mich freuen, wenn du deine Behauptungen etwas weiter ausführen und evtl. belegen könntest. Ansonsten gehe ich wirklich davon aus, dass du hier Unsinn erzählst.
> Und ein Datenblatt ist keine geistige Leistung des Autors?
Wie der Name schon sagt, Es ist ein Daten - Blatt.
Bei einer App-Note is' es was anderes... .
Für ein Copyright muß der Autor eine einzigartige geistige Leistung
erbringen!
Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > Für ein Copyright muß der Autor eine einzigartige geistige Leistung > erbringen! http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Technisch-wissenschaftliche_Darstellungen "Andererseits genügt wegen der eingeschränkten Möglichkeiten schon eine geringe Individualität, wie sie beispielsweise bei Explosionszeichnungen bereits in dem darzustellenden Objekt besonders angepasster Dreidimensionalität und Schattenwurf bestehen kann." "Bei topografischen Landkarten, [...] wird [...] in der Regel der Schutz gewährt, weil die Auswahl der abzubildenden Elemente, die Generalisierung in selbst geschaffene Kategorien und der Umgang mit den durch den Maßstab der Karte erforderlichen Abweichungen vom realen Zustand den Gestaltungsspielraum nutzen." Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches Datenblatt Schutz geniesst. Der Autor muss sich schliesslich entscheiden, welche Daten und wie er diese darstellt. Bei einem typischen Datenblatt, wo auch einfache Anwendungsbeispiele, textuelle Beschreibungen, Kennlinien usw. angegeben sind, ist der Schutz völlig klar.
> Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches Datenblatt > Schutz geniesst. Nein tut es nicht! Und zwar einfach dadurch das es Datenblatt heißt! Viele Hersteller schreiben wesentlich mehr in ein Datenblatt als sie müssen um den Verkauf zu fördern. Aber Die wissen auch das es vorbei is' mit Autorenschutz sobald sie es in's Datenblatt schreiben. Der Name des Autors/Herstellers muß erwähnt werden / darf nicht gelöscht werden, fertig... . Wenn Du Dein geistiges Eigentum behalten willst dann darfst Du es einfach nicht in ein Datenblatt schreiben. Das ist eine Kundeniformation! Per definitonem. Eine reine Produkt- beschreibung ist keine einzigartige geistige Leistung. Bei einer Produkt- besprechung ist Das was anderes... Nicht jeder geistige "Pfurz" von jemanden der sich Autor "nennt" ist eine Leistung. Einen Tintenfleck auf einen Löschpapier mußt Du vor der Kopie Kunst nennen nicht erst danach! Also Datenblatt ist Datenblatt und Lehrbuch ist Lehrbuch... . Ist Das so schwierig? Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > Wenn Du Dein geistiges Eigentum behalten willst dann darfst Du es > einfach nicht in ein Datenblatt schreiben. Bei allem Respekt, aber das ist sowas von falsch. Für den Schutz ist es völlig egal, in welchem Kontext ich ein Werk publiziere. Lothar S. schrieb: > Eine reine Produkt- beschreibung ist keine einzigartige geistige > Leistung. Auch hier: Es spielt keine Rolle, was es ist. Wichtig ist nur, dass eine gewisse Individualität und Schöpfungshöhe zugrundeliegt. Und das ist bei den allermeisten Datenblättern der Fall. Oder willst du etwa behaupten, zwei verschiedene Personen würden aus den vorhandenen Spezifikationen eines Bauteils automatisch zwei völlig austauschbare Datenblätter generieren? Falls ich mich täusche, so bin ich sehr an einer Quelle (Gesetzesartikel, Gerichtsentscheid, ...) interessiert, die das weiter erläutert.
Schwachsinn "Oder willst du etwa behaupten, zwei verschiedene Personen würden aus den vorhandenen Spezifikationen eines Bauteils automatisch zwei völlig austauschbare Datenblätter generieren?" Das Copyright hat der Hersteller nicht der Autor (Lohnauftrag) und von dem ist es eine Kundeninformation... Darf...
Lothar S. schrieb: > Schwachsinn Ich bin immer noch gespannt auf Belege für deine Behauptung, aber offenbar hast du keine.
Lothar S. schrieb: > Kundeninformation... Ich würde mich ebenfalls freuen, wenn du näher belegen könntest, dass/warum eine Kundeninformation auf irgendwelche Art vom Urheberrecht ausgenommen wird. Ich kann dazu leider rein gar nichts finden und muss deshalb davon ausgehen, dass du rein vom Hörensagen etwas (falsches) behauptest.
Ich bin hier nicht der kostenlose Rechtsberater irgentwelcher möchtegern Autoren... .
Lothar S. schrieb: > Das Copyright hat der Hersteller nicht der Autor (Lohnauftrag) und von > dem ist es eine Kundeninformation... Durch den Auftrag entsteht in Deutschland m.W. nur die Übertragung des Nutzungsrechts, da juristische Personen nicht Urheber sein können. Insoweit stellt sich das im deutschen Urheberrecht anders dar als beispielsweise im amerikanischen Copyright.
Das Ganze is' eine Haarspalterei der außer möchtegern Autoren eh niemanden interresiert.
Lothar S. schrieb: > Das Ganze is' eine Haarspalterei Juristerei eben. Wobei aber eine gewisse Tendenz besteht, mit Haarspaltereien Geld zu verdienen (kennt jemand noch den Intel "Triton" Chipsatz, der etlichen PC-Händler den letzten Nerv raubte?) oder unliebsame Veröffentlichungen zu verhindern (Scientology, aber auch Ämter haben schon versucht, ihre Ergüsse per Urheberrecht vor neugierigen Bürgern und Journalisten zu schützen). Insofern wärs nicht einmal ausgeschlossen, dass die hiesige Abmahnerbranche eines Tages Datasheets abgesoffener Unternehmen als Einkommensquelle entdeckt.
> dass die hiesige Abmahnerbranche > eines Tages Datasheets abgesoffener Unternehmen als Einkommensquelle > entdeckt. Die dürfen nur noch im Auftrag tätig werden sonst gibt's Ausschluß aus der Anwaltskammer! Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > Die dürfen nur noch im Auftrag tätig werden sonst gibt's Ausschluß aus > der Anwaltskammer! Sicher, aber was ändert das? Irgendein Rechtsnachfolger, der am Gewinn beteiligt wird, findet sich dann vielleicht schon. Klar stinkt sowas, aber diese Branche ist ohnehin schon eine olfaktorische Zumutung.
> Irgendein Rechtsnachfolger findet sich dann vielleicht schon.
Halbleiterfirmen werden immer aufgekauft, wegen der Patente.
Von anderen Halbleiterfirmen und die haben an so einen Mist keinerlei
Interrese!
Grüße Löti
Wenn man es oft genug wiederholt wird es schon stimmen... aber ich denke dass loeti hier auf dem Holzweg ist. Ach ja, für eine Abmahnung braucht es keinen Anwalt. Der ist nur notwendig wenn man die Kosten treiben will. Ich würde es jedenfalls lassen.
Georg W. schrieb: > ... aber ich denke > dass loeti hier auf dem Holzweg ist. Das weiß er eh selber. Deswegen rudert er ja auch zurück: > Ich bin hier nicht der kostenlose Rechtsberater irgentwelcher möchtegern > Autoren... > Das Ganze is' eine Haarspalterei der außer möchtegern Autoren eh > niemanden interresiert.
Ist den Herren möchtegern Autoren schon aufgefallen das in diesen Forum hier jeder ein Datenblatt zu einen Baustein hochladen kann? Wohl eher nicht. Grüße löti
Lothar S. schrieb: > Ich bin hier nicht der kostenlose Rechtsberater irgentwelcher möchtegern > Autoren... . Vorher hast du aber noch ziemlich ausführlich dein (Halb-)Wissen zum besten gegeben, aber jetzt, wo man dich um Quellen fragt, willst du plötzlich nicht mehr. Das wirkt auf mich nicht gerade seriös.
Lothar S. schrieb: > Ist den Herren möchtegern Autoren schon aufgefallen das in diesen > Forum hier jeder ein Datenblatt zu einen Baustein hochladen kann? Dem Herrn dürfte nicht aufgefallen sein dass der Betreiber eines Forums gewisse Privilegien bei der Haftung genießt (§10 TMG).
Lothar S. schrieb: >> Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches Datenblatt >> Schutz geniesst. > > Nein tut es nicht! Und zwar einfach dadurch das es Datenblatt heißt! Selbst den aktuellen Mediamarkt-Prospekt als PDF-Datei wirst Du nicht auf eigenem Webspace anbieten dürfen. Deine Argumentation in Sachen Schöpfungshöhe ist hier verfehlt -- wie Dein Tonfall übrigens auch.
> wie Dein Tonfall übrigens auch.
Mein lieber Herr Modrator, da man Dir keine Mails schreben kann:
Wenn Du es schaffst den Ton der anderen mir gegnüber zu zähmen
verspreche ich Dir "hoch und heilig":
Ich werde mich bessern!
Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > da man Dir keine Mails schreben kann Schreben geht nicht, aber scheiben schon...
Lothar, anstatt die Diskussion auf Nebenschauplätze zu verlagern, würdest du besser endlich Quellen für deine Behauptungen liefern oder alternativ zumindest zugeben, dass du es auch gar nicht so genau weist. Das würde sowohl dem TO wie auch den anderen Teilnehmern sehr helfen, die Informationen richtig einordnen zu können.
Ich habe keinen direkten Zugriff auf die Urteils-Datenbank der Anwälte... . Wenn Du eine rechtverbindliche Auskunft willst mußt Du einen Fachanwalt befragen und bezahlen. Die Auskunft war von einem Anwalt für i-Net Recht, zwecks eigener Page. Grüße Löti
Lothar S. schrieb: > Ich habe keinen direkten Zugriff auf die Urteils-Datenbank der > Anwälte... . Dass Anwälte Urteile sprechen ist mir neu, ich dachte immer, das machen nur Richter. Naja, wieder was gelernt. Oder etwa doch nicht? ...
Aber nach Urteilen suchen dürfen sie noch?
Lothar S. schrieb: > Ich habe keinen direkten Zugriff auf die Urteils-Datenbank der > Anwälte... Wofür bräuchte man die auch? Ich habe zumindest einen eingeschränkten juris-Zugang, wenn du also etwas konkretes im Kopf hast...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.