Angeregt durch dieses Thema: Beitrag "Re: Formulierung "endet voraussichtlich" im Freelance-Projektvertrag" Hätte ich einige Fragen zum Thema Freiberuflertum: Vor einigen Jahren wurde just zum 30.9. bekannt, dass meine Firma 4 Freiberufler vorzeitig gekündigt hatte. Bei 2en wurde die Beschäftigung in eine temporäre Anstellung umgewandelt. 2 waren komplett weg. Der Grund war der Besuch von Wirtschaftsprüfern, die auch auf Betreiben der DRV aktiv geworden sind, nachdem bekannt wurde, dass es für einen keinen rechtsgültigen Vertrag gab. Die Abteilung hatte mit dem jeweiligen Dienstleister zwar einen Rahmenvertrag, der wurde aber vom Einkauf verbummelt. Der Dienstleister stellte die Rechung, der Betrag wurde bezahlt und aufgefallen ist es dann der internen Revision, die die Zahlung hat platzen lassen, genauer zurückgerufen hat. Der Freelancer sollte neue Rechungen schreiben, was er aber nicht konnte, weil er die Freiberuflertätigkeit aufgegeben und woanders wieder festangestellter geworden war. Er fragte dazu ungeschickterweise beim Arbeitsamt und seinem Steuerbeamten nach, weil er Bedenken hatte, wegen einer möglichen illegalen Beschäftigung und einer drohenden Nichtzahlung der Leistung und die haben das dann weitergeleitet. Da die DRV nun flux die Nachmeldung der Beschäftigung und/oder den Nachweis einer selbständigen Tätigkeit verlangte, hat die Firma entschieden, vorerst keine Freelancer mehr einzusetzen, sondern lieber festanzustellen, was 2 abgelehnt hatten. Die Nummer brachte damals die Ateilungen in arge Bedrängnis und kostete die Firma auch richtig Geld, weil die Bescheide bis auf einen Fall vor den Gerichten Bestand hatten. Erstaunlicherweise war es in 2 Fällen so, dass die Freiberufler gar nichts dagegen hatten, nachträglich als abhängig Beschäftigte gewertet zu werden, weil sie so Rentenbeiträge und Krankenbeiträge vom AG zusätzlich erhielten. Die mussten nämlich auch gezahlt werden. Frage: Zahlt sich das aus? Kann das mal jemand auseinander differenzieren? Welche Möglichkeiten hat die DRV, Arbeitsverhältnisse zu prüfen? Bzw wie kann sie an Daten herankommen, die ihr das ermöglichen?
Medikus Maximus schrieb: > Frage: Zahlt sich das aus? Kann das mal jemand auseinander > differenzieren? Die Frage ist: Für wen rechnet sich das? Angestellter: Bekommt einen Bruttolohn vom Unternehmen, davon gehen RV-Beitrag und KV-Beitrag (und PV und AV) sowie Einkommenssteuer ab. Die Firma zahlt "obendrauf" auf das Brutto ebenfalls RV und KV. Freiberufler: Bekommt einen Stundensatz oder Monatssatz, davon muss er alleine sehen, wie er sich kranken- und pflegeversichert, ob er sich gegen Arbeitslosigkeit versichert, ob er für seine Rente vorsorgt. Einkommenssteuer wird darauf natürlich auch fällig. Wenn Bruttolohn = Monatssatz des Freiberuflers ist klar, warum der Freiberufler nichts gegen die nachträgliche Einstufung als Angestellter hat - er dürfte dadurch im Nachhinein deutliche Vorteile bei der Rentenberechnung haben, weil rückwirkend viel mehr eingezahlt wird - vielleicht bekommt er sogar KV- und PV-Beiträge zurück, weil "auf einmal" ja das Unternehmen einen Teil (früher war es mal die Hälfte, zur Zeit ist es ein bisschen weniger) zahlt. Dienstleister: Steht irgendwie zwischen Unternehmen und Freiberufler - entweder kassiert er "nur" Vermittlungsgebühr (vom Unternehmen oder vom Freiberufler?) oder er stellt den Freiberufler bei sich als Angestellten an. Der verliert garantiert, wenn aus dem Freiberufler (oder Leiharbeiter)-Verhältnis plötzlich ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird. Aber vermutlich hat er sich im Vertrag abgesichert, dass einer der beiden anderen den Ausfall übernimmt. MfG, Arno
> Freiberufler > jeweiligen Dienstleister Also was nun ? Freiberufler oder Sklave ? Wer von irgendeinem Dienstleister irgendwohin geschickt wird, und weder seinen Arbeitsplatz, noch die Arbeitsmethode frei wählen kann, ist sicher kein Freiberufler, sondern abhängig Beschäftigter. Bloss betreibt der Arbeitgeber Lohndumping durch nicht-Zahlung von KV und RV. Gut, wenn so was rauskommt, gut, wenn es nachgezahlt wird und Lohndumper nicht mit diesen Abzockmethoden durchkommen.
Ich melde mich nochmal zu Wort:
> Wer von irgendeinem Dienstleister irgendwohin geschickt wird,
Die Sache ist ja so, dass der DL den Auftrag vergibt und dann der
Freiberufler die Leistung nach Notwenigkeit beim Endkunden erbringt.
Klar ist das so eine Sache mit der Vermittelei, die Grenzen sind
fliessend und werden ja oft genug auch zu Gunsten des Freiberuflers
ausgelegt.
Mein grosses Thema dabei ist jetzt, was passiert, wenn die DRV
Zahlungsausforderungen erlässt und wie die Firma sich vor unberechtigten
Forderungen schützen kann.
Ein wichtiger Punkt in den beiden genannten Fällen scheint mir, dass der
Freiberufler quasi die Firma im Nachhinein sozusagen "erpressen" kann,
weil er bei der Sache, wenn es auffliegt oder man es ihm so auslegt,
nicht schlechter abschneidet.
Medikus Maximus schrieb: >> Wer von irgendeinem Dienstleister irgendwohin geschickt wird, > Die Sache ist ja so, dass der DL den Auftrag vergibt und dann der > Freiberufler die Leistung nach Notwenigkeit beim Endkunden erbringt. Hey du Raffnix! Das ist dann eine abhängige Beschäftigung und dafür soll der Held dann gefälligst jemanden einstellen!
genervt schrieb: > Hey du Raffnix! Wenn Du Deine Argumente verständlich und ohne Beleidungen verträgst, wirst Du ersnt(er) genommen. Diskutiere bitte sachlich oder halte Dich raus. Zum Thema: Ich bin grundsätzlich ebenfalls der Ansicht, dass wir in Deutschland zuviel Leiharbeit und innerhalb dieser zuviel illegale Leiharbeit haben und es ist absolut auch so, dass innerhalb der Freiberufler viel Sozialbetrug geschieht und Scheinselbständigkeit herrscht. Trotzdem ist Deine pauschale Darstellung nicht richtig, denn auch jeder selbständige Musiker, der ins Haus kommt und der Tochter Klavierunterricht gibt, wird von der Musikschule oder Agentur dahin geschickt und betreibt damit dennoch keine Scheinselbständigkeit. Bei Künstlern, Schauspielern, Models und Tänzern ist das ähnlich. Dort liegen, wie auch bei richtigen Freiberuflern starke Begabungen und indivduelle Ausbildungen vor, die den Stand des Freiberufes begründen. Kürzlich erging ein Urteil, dass selbst ein Programmierer, der 4 Jahre lang für denselben Kunden tätig war, noch als Freiberufler zu werten war, was aber keine Aussage für andere Fälle macht.
> wie die Firma sich vor unberechtigten Forderungen schützen kann.
Das ist einfach:
Vor unberechtigten Forderungen schützt ignorieren der Forderung,
und wenn der Unberechntigt Fordernde deswegen vor Gericht zieht,
wird halt das Unberechtigtsein der Forderungen festgestellt.
Die Firma müchte wohl eher "das Beste aus beiden Welten" vereinen:
Einen Beschäftigten Sklaven haben, dem sie befehlen kann was sie mag,
und es sich dennoch ersparen, den Arbeitgeberanteil zu Rente und
KV zu zahlen weil das für die Firma billiger kommt und die Sklaven
ja bekanntlich noch Geld draufzahlen um möglichst mal arbeiten zu
dürfen.
Da kein Mitarbeiter an Morgen denkt (der Grund übrigens warum die
verpflichtende Rente und KV eingeführt wurde, quasi JEDER hat sein
Geld ausgegeben ohne was zurückzulegen und stand im Notfall ohne
Kohle da) sind ja immer irgendwelche Leute bereit den Job für
weniger zu tun als ihn ein Festangestellter tun würde, und auf
Rente und KV zu seinen Lasten freiwillig zu verzichten.
Da ist es in Ordnung, wenn man als Arbeitnhmer erst mal so tun kann
als würde man auf die Erpressung "dann tut es eben einer, der auf
Vorsorge verzichtet" eingehen, und nachher dann doch das einem
zustehende Geld einfordern kann.
Hast du keine Ahnung, oder tust du nur so?
War auf den Medicus bezogen. (mit der Ahnung)
Ein übles Bild, dass hier gezeichnet wird! Das scheint mir aber von der Politik so toleriert wenn nicht gewollt. Dumping bis zum Letzten. Dazu passt, dass der Vorschlag von Frau von der Leyer, dass Freiberufler sich versichern müssen, wieder in der Schublade verschwunden. Inzwischen habe ich weiter gesurft und recherchiert und bin auf diese sehr interessanten Beitrag gestossen. Dort wird ein sogenanntes "Karlsruher Papier" referenziert. Beitrag "Re: Jagd auf Freiberufler hat begonnen" Dazu hätte ich gerne die Quellen gewusst. Leider ist das Thema nicht mehr zu beantworten. Falls sich der Ersteller aber hier im Forum befindet, würde ich diesen bitten, sich diesbezüglich zu Wort zu melden - das Thema interessiert mich jetzt kollossal!
> Trotzdem ist Deine pauschale Darstellung nicht richtig, denn auch jeder > selbständige Musiker, der ins Haus kommt und der Tochter > Klavierunterricht gibt, wird von der Musikschule oder Agentur dahin > geschickt und betreibt damit dennoch keine Scheinselbständigkeit. Bei > Künstlern, Schauspielern, Models und Tänzern ist das ähnlich. > Dort liegen, wie auch bei richtigen Freiberuflern starke Begabungen und > indivduelle Ausbildungen vor, die den Stand des Freiberufes begründen. Du verwechselst, wie auch Maximus, Freiberufler (=Ausübender eines Berufes der zu keiner Zunft/Stände gehört sondern zu den "Katalogberufen") und freier Mitarbeiter (nicht weisungsgebunden, Honorar oder Werkvertrag). Beides ist nicht dasselbe. Ein Künstler, der weisungsgebunden Klavierunterricht erteilt, ist abhängig Beschäftigter und sein Musikschularbeitgeber muss in die Künstlersozialkasse einzahlen.
Dann sind die freiberuflichen Klavierlehrer, die hier für die örtliche Musikschule arbeiten, wohl eine Ausnahme oder sie arbeiten nicht weisungsgebunden. Ob ich da etwas verwechsle, sei mal dahingestellt. Tatsache ist, dass in beiden von Dir geannten Beispielen (Freiberufler, freier Mitarbeiter) Honorare gezahlt würden, die aus einer selbständigen Tätigkeit erwachsen und für die der AG keine RV zahlt, weil es kein AG ist. Ich kann mir kam vorstellen, dass der Lehrer im Nachhinein eine Beschäftiung vermuten lassen kann und sich Beiträge auszahlen lassen kann, wenn er vor ein Arbeitsgericht zieht. Warum kann es der technische Freiberufler? Nur weil er lange genug im Unternehmen war und nicht nur 3x die Woche?
Medikus Maximus schrieb: > Warum kann es der technische Freiberufler? Nur weil er lange genug im > Unternehmen war und nicht nur 3x die Woche? Einfach mal die Hintergründe durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit
genervt schrieb: > Hast du keine Ahnung, oder tust du nur so? Schade, dass Du nur unsachlich diskutierst. Was in Wikipedia steht, ist mir selbstredent bekannt, beantwortet aber nicht den Sachverhalt oder den konkreten Fall, wenn Du das bitte nochmals selbst reflektieren möchtest.
Soweit meine Recherchen ergaben, hat die Deutsche Rentenversicherung keine Möglichkeiten, die Inhalte von Verträgen einzusehen, von daher kann sie auch nichts prüfen. Da geht sicher nur im Verdachts und Klagewege. Wo kein Klager, da kein Prozess. Was sie aber kann, ist eine Betriebsprüfung bei Freiberufler anzuregen, ob und wen er beschäftigt hat. Da der in der Regel niemanden beschäftigt, wäre ein Kriterium für Abhängikeit gegeben. Das ist aber nur eins von mehreren und sagt erstmal nichts. Allerdings war die Diskussion ja nun wohl die, dass die Freiberufler (oder einige wenigstens) grundsätzlich die Möglichkeit haben, den sie beschäftigt habenden Firmen im Nachhinein (nach > 3 Jahren) eins reinzuwürgen, wenn sie feststellen lassen, dass ein Verhältnis u.U. nicht regelkonform war. Sie selber sind aus dem Schneider und die Firma darch blechen oder muss hat wenigstens Ärger. Ob und wann das Sinn macht, sei mal dahin gestellt. Solange sich beide einige sind sollte da nichts passieren. Üblicherweise fliegen solche Geschichten ja meistens dann auf, wenn einer von beiden sich übervorteilt sieht und mal zurücktreten will.
Wer zu blöde ist, seine Verträge auf Rechtsgültigkeit zu prüfen, hat es ja auch nicht anders verdient.
Medikus Maximus schrieb: > Welche Möglichkeiten hat die DRV, Arbeitsverhältnisse zu prüfen? Bzw wie > kann sie an Daten herankommen, die ihr das ermöglichen? Schreib die DRV an! Die werden dir aber kaum eine brauchbare Antwort geben. Die DRV wird auch nur die Beiträge, die ihr entgangen sind einfordern. Ein RV-Anspruch entsteht den betroffenen Personenkreis aber nicht. So ist halt unser Beamtenstaat!
Moment, aber die RV bekommt doch von den Freiberuflern deshalb nichts, WEIL sie Freiberufler sind. Wenn sie aber keine waren (und was ist ja die eigentliche Annahme der gesamten Diskussion) werden sie sofort RV-pflichtig. Und dann wird die DRV fordern, weil sie entweder will oder muss. Wenn die DRV nicht daran interessiert wäre, Beiträge zu kassieren, täte sie ja keine Prozesse führen. Dass einer jetzt Freiberufler ist, muss ja nicht heissen, dass er es immer war oder bleiben wird. Der kann durchaus Rente aus der Gesetztlichen bekommen. Da die Betragszahler mit den hohen Einkommen Nettozahler sind (und die derzeit Einzahlenden ohnehin) ist das für die DRV mit Sicherheit erstrebenswert, an deren Beiträge zu kommen.
> Und dann wird die DRV fordern,
bis zu 4 Jahre zurück werden dann Beitrage erhoben, sofern die
Scheinselbstständigkeit länger zurückliegt.
Arno Nym schrieb: > Soweit meine Recherchen ergaben, hat die Deutsche Rentenversicherung > keine Möglichkeiten, die Inhalte von Verträgen einzusehen, von daher > kann sie auch nichts prüfen. Oh doch. Ich hatte schon zwei mal das Vergnügen mit denen (1x Zerntrale, 1x Regionalbüro). Beide Male waren umfangreiche Fragebögen auszufüllen und Kopien von allen möglichen Dokumenten beizulegen. Wenn das denen nicht schnell genug geht kommt auch ein böser Brief...
Mir gefällt das österreichische System da besser, auch wenn es Lücken hat. Selbständige und freie Dienstnehmer zahlen wie alle anderen auch einen festen Prozentsatz an die Krankenversicherung, die Pensionskasse, die Arbeitslosenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ganze kostet kaum mehr als die deutsche Krankenversicherung alleine.
Und, bekommen die dann auch eine Rente und Arbeitslosengeld, wenn sie es brauchen?
Medikus Maximus schrieb: > Trotzdem ist Deine pauschale Darstellung nicht richtig, denn auch jeder > selbständige Musiker, der ins Haus kommt und der Tochter > Klavierunterricht gibt, wird von der Musikschule oder Agentur dahin > geschickt und betreibt damit dennoch keine Scheinselbständigkeit. Bei > Künstlern, Schauspielern, Models und Tänzern ist das ähnlich. Hast du schon mal einen Vertrag einer Honorarkraft mit einer Musikschule gesehen? Die sind sich der Problematik schon bewusst. Jedenfalls ist da alles vermieden was irgendwie auf eine direkte abhängige Beschäftigung hinaus läuft. Es ist auch in der Regel so, dass sich die Honorarkräfte die Schüler selbst suchen müssen und nicht von der Musikschule zugewiesen bekommen. Außerdem sind die meisten der Musiker auch ausserhalb der Musikschule aktiv. Und wenn es nur die Blaskapelle am Wochenende ist. Damit entfällt auch das Kriterium, dass es nur einen Auftraggeber gibt. Musiker die von Agenturen irgendwo hin geschickt werden benutzen diese Agenturen nur als Vermittler. Was sie beim Endkunden treiben entscheidet nicht die Agentur. Und selbst das betrifft nur die Musiker die Exclusivverträge mit einer einzigen Agentur haben. Normalerweise sind selbständige Künstler über die Künstlersozialkasse versichert und zahlen somit ohnehin in Kranken-, Pflege- und Rentenkasse ein. Das trifft auch für Honorarkräfte an Musikschulen zu, selbst wenn das die einzige Tätigkeit ist. Dadurch spielt es in dieser Hinsicht auch überhaupt keine Rolle ob die Tätigkeit in Richtung Scheinselbständigkeit tendiert oder nicht.
Musiker und Künstler scheinen mir bei der Thematik hier im Forum weniger von Interesse. Mehr würde mich die Situation z.B. der freiberuflichen Programmierer interessieren, die ja in den seltensten Fällen eine komplette Software nach Vorgabe erarbeiten und abliefern, sondern als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Proggern in den Abteilungen sitzen. Wo ist denn da eigentlich der fundamentale Unterschied zwischen denen und ihren festangestellten Kollegen? Der Umstand, dass sie daheim noch ein "Büro", einen eigenen Laptop und sonstwas haben und gesammelt in einem anderen Raum sitzen, kann es alleine sicher nicht sein! Laut Berufsdefinition ist der Angehörige der "freien Berufe" jemand, der eine besondere Begabung (Künstler) oder eine besondere Ausbildung besitzt. Ist die Ausbildung als Ingenieur allein schon eine solche? Die meisten Ingenieure arbeiten meines Kenntnisstandes nach als Angestellte. Die Formel "Diplom = Freiberufler" kann also schon mal nicht stimmen. Was ist also an freiberuflichen Ingenieuren besonderes? (abgesehen von der Tatsache, dass sie wenigstens eine gewisse Mindestintelligenz mitbringen müssen, da sie ja schlau genug sind, nicht in die Sozialkassen einzuzahlen)
> die ja in den seltensten Fällen eine komplette > Software nach Vorgabe erarbeiten und abliefern, Dann hätten sie ja ein Gewerbe und verkaufen ein Produkt. Software kann man auch als (inmaterielles) Produkt bezeichnen. Freie Mitarbeit ist, wenn man seine Arbeitskraft stundenweise verkauft.
Profi schrieb: > Laut Berufsdefinition ist der Angehörige der "freien Berufe" jemand, der > eine besondere Begabung (Künstler) oder eine besondere Ausbildung > besitzt. Nein. Die freien Berufe sind sog.Katalogberufe. Welcher Beruf auf der Liste steht ist frei. Die anderen nicht. Abschliessend aufgeführt: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html Natürlich gibt es wie bei jedem Gesetz Auslegungsfälle. Meiner Erinnerung nach fällt Programmierer aber nicht unter die freien Berufe. D.h. es muss ein Gewerbe angemeldet werden und Gewerbesteuer bezahlt werden.
lalala schrieb: > Nein. Die freien Berufe sind sog.Katalogberufe. Die Katalogberufe sind immer freie Berufe. Du kannst aber auch mit nicht dort aufgeführtem Tätigkeitsfeld als Freiberufler anerkannt werden. Ist halt Auslegungssache... lalala schrieb: > Meiner Erinnerung nach fällt Programmierer aber nicht unter die freien > Berufe. Früher war die Richtline: Entwicklung von "Systemsoftware" (AVR-Firmware :)): Freiberufler Entwicklung von "Anwendungssoftware" (Klickibunti): Gewerbetreibender. Ist aber nicht mehr so, jetzt wird hier nach "Ingenieurhaftem" Arbeiten gesucht, also: Faul und Schlampig: Freiberufler ;)
R. schrieb: > Moment, aber die RV bekommt doch von den Freiberuflern deshalb nichts, > WEIL sie Freiberufler sind. Das ist leider falsch. Ob jemand Beiträge in die RV zahlen muss, richtet sich nach dem SBG VI. Gem. §2 SGB VI sind auch bestimmte Selbständige, z.B. (freiberufliche) Lehrpersonen, versicherungspflichtig in der RV. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0600200 Alles viel komplexer, nicht an Begriffen wie "Freiberufler", "Selbständiger"... festzumachen.
lalala schrieb: > Meiner Erinnerung nach fällt Programmierer aber nicht unter die freien > Berufe. D.h. es muss ein Gewerbe angemeldet werden und Gewerbesteuer > bezahlt werden. Kommt drauf an. Freiberufler haben im "allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." Nun kommt es wohl drauf an, was der Programmierer da gerade programmiert. IdR ist der Programmierer daher kein Freiberufler. Es fehlt an "Dienstleistungen höherer Art im Interesse...der Allgemeinheit."
Das Thema kommt derzeit mal wieder überall hoch. Ab 2015 will unsere liebe Regierung ja nun mal endlich feste Kriterien erlassen, wie es heisst. Ob was draus wird ist fraglich. Seit über 10 Jahren kocht das Thema vor sich hin und so richtig ist nichts unternommen worden, daher entscheiden die Gerichte mal so und mal so. Für Freiberufler ist das ein echtes Drama, gerade wenn sie ein Grenzfall sind und von der RV haben ihre Selbständigkeit feststellen lassen wollen. Das wird nämlich überwiegend negativ beschieden und das sind ja schon diejenigen, die von sich glauben, welche zu sein. Man muss aber wissen, dass in den meisten Fällen solche Entscheidungen vor Gericht wieder gedreht werden und das zurecht. Es gibt bezüglich der Kriterien, wann einer Freiberufler ist, unterschiedliche Entwürfe aus zahlreichen Quellen. Was ich empfehlen kann, ist so einen Bewertungsbogen zu schnappen und auszufüllen, damit man ihn vorlegen kann bzw. indirekt dafür zu sorgen, dass die Beschäftigungsverhältnisse entsprechend sind. Ein solcher Bogen wurde kürzlich auch vom Forum aus gelinkt: http://www.mikrocontroller.net/topic/goto_post/2666969 Von diesem "Karlsruher Papier" habe ich schon mehrfach gehört, da scheinen einige Beratungsingenieure Angst vor der Konkurrenz zu haben, wie mir scheint, und möchten solche Verhältnisse nur noch für die zulassen, die über eine Uni-Ausbildung / Promotion in ihrem Fach verfügen und ganz bestimmte Dinge in den Firmen tun, die Angestellte nicht schaffen - wobei sie allerdings auch sagen, dass Personen ohne Studium Berater sein können, sofern sie ausreichend Erfahrung haben. Andere machen es an der Dauer der Berufsausbildung fest und wieder andere an formellen Scheinen, die man erwerben kann, z.B. im Projektmanagement. Auch mir hat man solches schon vorgelegt, sowohl vom Kunden, als auch vom Vermittler. Von der RV oder dem FA ist noch nie was gekommen oder beanstandet worden und da hätte ich auch kein Problem damit. Meine Verträge sind wasserdicht und meine Tätigkeit ist offiziell als Selbständig eingestuft. Wie Verträge gestaltet sein sollten, dass sie nicht ungewollt nach Scheinselbständigkeit aussehen und was sie enthalten müssen sowie nicht enthalten dürfen, kann man auf GULP im Wissenspool nachlesen. Dort nehmen auch Anwälte zu dem Thema Stellung und geben Tipps. Ein Tipp lautet: Niemals die RV selber anrufen und den Status feststellen laseen. Gründe siehe weiter oben: Die argumentieren in eigener Sache und halten sich an formellen Punkten fest, wenn man der Webseite folgt. Einiges davon ist durch aktuelle Gerichtsenscheidungen längst infragegestellt. Wie gesagt gibt es da viele Ideen, die durch die Gegend geistern. Meines Wissens nach ist in der Sache politisch aber noch nicht allzuviel passiert und wird es auch bis auf Weiteres nicht. Momentan muss unsere Regierung erst mal schauen, wie sie mit den IS-Rebellen klarkommt und wie sie ihr Kriegsgerät wieder flugtauglich machen kann :-)
Frank Petelka schrieb: > Ab 2015 will unsere liebe Regierung ja nun mal endlich feste > Kriterien erlassen, wie es heisst. Das Problem löst sich von selbst, wenn ENDLICH die Bürgerversicherung käme, in die abhängig Beschäftigte, Selbständige (und Beamte) identisch in Kranken- und Rentenversicherung prozentual vom Einkommen einzahlen für gleiche Leistungen im Anspruchsfall. Aber NATÜRLICH kommt die Bürgerversicherung nicht (zumindest nicht auf keinen Fall unter Einbeziehung der Beamten), würde das doch die Vergleichbarkeit von Beamten und Bürgern erleichtern.
MaWin schrieb: > Das Problem löst sich von selbst, wenn ENDLICH die Bürgerversicherung > käme, in die abhängig Beschäftigte, Selbständige (und Beamte) identisch > in Kranken- und Rentenversicherung prozentual vom Einkommen einzahlen > für gleiche Leistungen im Anspruchsfall. MaWin, du bist ein unverbesserlicher Träumer! Bürgerversicherung war ja mal ein Thema für die Verräterpartei und die hat das in der GROKO zu Grabe getragen.
foo schrieb: > MaWin, du bist ein unverbesserlicher Träumer! Große Würfe fangen nun mal mit Utopien an. Was noch dran fehlt (und noch utopischer ist): Es müßten alle Einkünfte zur Berechnung dieser Abgaben herangezogen werden. Auch die Zinsen aus dem Bankkonto und vom Zocken an irgendwelchen Finanzplätzen.
Helge A. schrieb: > noch dran fehlt (und noch utopischer ist): > Es müßten alle Einkünfte zur Berechnung dieser Abgaben herangezogen > werden. Auch die Zinsen aus dem Bankkonto und vom Zocken an > irgendwelchen Finanzplätzen. Im Prinzip ja, allerdings kann es in der Summe aller Geldanlagen keine Gewinne geben. Für jeden Euro, den jemand am Zockerplatz gewinnt, gibt es einen anderen, der ihn verliert, und wenn der Euro anrechenbar wäre, wäre auch sein Verlust absetzbar. Während für den Einzelnen also durchaus grosse Lottogewinne möglich sind, ist für den Staat als ganzes damit kein Geld zu holen (falls er es fair und korrekt berechnet, derzeit nimmt er ja gerne Steuern von Gewinnen, lässt einen mit den Verlusten aber alleine, der Staat als Arschloch, wie man ihn kennt und hasst). Ebenso kann es keinen ertragreichen Zins über der Inflation geben, denn die EZB hat die Aufgabe die Geldmenge und damit die Inflation genau an das Wirtschaftswachstum/Produktivitätssteigerung anzupassen. Da das BIP Produkt genau die Geldmenge bestimmt, die zum Handel nötig ist, diese aber (siehe oben) genau durch die gewollte Infaltion aufgefrenssen wird, wäre jede weitere Geldmengenerhöhung nur inflationär. Nicht unbeding an Tag an dem sie gedruckt wird, aber auf längere Sicht. Da kann kein Zins gezahlt werden, für den mehr Geld nötig wäre, als vorhanden ist. Das idt für ein funktionierendes geldwertsystem unbedingt notwendige Voraussetzung. Klar kann ein real gezahlter Zins höher sein, um das Ausfallrisiko abzudecken, aber nach Abzug des statistischen Zahlungsausfalls bleibt dann genau der Zins übrig, der der Infaltion entspricht, und damit ist durch Geld kein Geld verdienbar, und kann keine Steuer gezalhte werden. Der betrügereische Staat nimmt derzeit natürlich trotzdem Geld von Zinserträgen auch unterhalb der Infaltion, um Sparer zu bestrafen.
MaWin schrieb: > Helge A. schrieb: >> noch dran fehlt (und noch utopischer ist): >> Es müßten alle Einkünfte zur Berechnung dieser Abgaben herangezogen >> werden. Auch die Zinsen aus dem Bankkonto und vom Zocken an >> irgendwelchen Finanzplätzen. > > Im Prinzip ja, allerdings kann es in der Summe aller Geldanlagen keine > Gewinne geben. > Für jeden Euro, den jemand am Zockerplatz gewinnt, gibt es einen > anderen, der ihn verliert, und wenn der Euro anrechenbar wäre, wäre auch > sein Verlust absetzbar. > Das ist schlicht falsch. Nimm als Beispiel die Firma (und dami die Aktien) von Apple. Die waren vor 10 Jahren erheblich weniger teuer, heute hat die Firma Unsummen auf dem Konto und Produkte die unglaublich viel Geld einspielen. Wer vor 10 Jahren Apple Aktien gekauft hat, hat am Wachstum der Firma teilgenommen, ohne das irgendwem etwas weggenommen worden ist. Gruss Axel
>Wer vor 10 Jahren Apple Aktien gekauft hat, hat am >Wachstum der Firma teilgenommen, ohne das irgendwem etwas weggenommen >worden ist. Doch. Apple hat anderen Firmen Marktanteile weggenommen. Die Aktienbesitzer dieser Firmen haben kräftig verloren.
MaWin schrieb: > Das Problem löst sich von selbst, wenn ENDLICH die Bürgerversicherung > käme, in die abhängig Beschäftigte, Selbständige (und Beamte) identisch > in Kranken- und Rentenversicherung prozentual vom Einkommen einzahlen > für gleiche Leistungen im Anspruchsfall. Abgesehen davon, dass dies unrealistisch und auch unfair den Leistenden gegenüber ist und wie du sagst, niemals kommen wird, ist es komplett offtopic.
Eine kleine Frage an MaWin auch wenn Frank sich wegen OT aufregen mag: Sag mir mal, lieber MaWin, inwiefern ist denn dann ein Selbständiger noch Selbständig, wenn man ihn unter das Sozialversicherungsdach nimmt? Darauf basiert doch die ganze Geschichte mit dem Dach der Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, die einzahlen und eine Solidargemeinschaft bilden. Will man das aufbrechen, hiesse es, die Selbständigen einzustampfen. Bei den Beamten ist es ein Rechenexempel, denn der Staat sorgt für seine Beamten durch Gehalt, Pension und Betreueung. Wenn man etwas davon zahlpflichtig macht, muss mehr Gehalt her, um es es auszugleichen. Und dann wandert wieder Geld von den Steuerzahlern in die Töpfe der Krankenkassen und damit in das faule und korrupte Gesundheitssystem.+ Du siehst, lieber MaWin so einfach ist das alles nicht. Zu dem eigentlichen Thema: Freiberufler und Rentenversicherungs-Nachzahlung: Wenn man es richtig anstellt, ist das alles kein Thema. Probleme bekommen nur die Fastselbständigen, die so dumm sind und jahrelang bei dem selben Dienstherren tätig sind. Schon, um die Buben gegeneinander auszuspielen und sich zu verbesser, aber auch um Projekte zu wechseln und sich weiterzuentwickeln, ist es nötig, alle 6-12 Monate den Brötchengeber zu wechseln und dann greift auch diese 5/6- Regelung nicht. Das muss nämlich über mehrere Jahre gerechnet werden. 3 Jahre beim selben sind aber das finanzielle Limit. Die sonstigen Bewertungskriterien sind Schnucke! Man muss nur nachweisen können, dass man das selber entwickelt und der Firma angeboten hat. Dann ist das eine generative Leistung. Wie das die vielen FH-Fritzen machen, die unsere Testabteilung bevölkern, weiss ich aber nicht. Interessiert mich auch nicht.
Selbständiger schrieb: > Man muss nur nachweisen > können, dass man das selber entwickelt und der Firma angeboten hat. Dann > ist das eine generative Leistung. Das sind aber mal sicher die allerwenigsten! Seien wir mal ehrlich: Das ganze Projektgeschäft ist ein Abgaben- und Steuersparmodell für die Unternehmen. Jahrelang war es auch kein Problem, aber inzwischen werden eben immer mehr Ingenieure entlassen und Positionen nicht mehr besetzt, weil findige Leute rausgefunden haben, dass sie so billiger bei wegkommen, als mit der Zeitarbeit und vor allem bessere Leute bekommen. Verschärfend kam hinzu, dass nach der Krise 2002 und später nochmals in 2009 immer mehr Ingenieure in die Selbständigkeit gegangen sind, um überhaupt etwas zu arbeiten zu haben, obwohl sie das gar nicht wollten. Von echten Freiberuflern kann da aber nicht gesprochen werden und das klappt auch nur, weil es in Deutschland diese Form des Freiberuflers gibt, denn es woanders so nicht gibt. Die Sozialsystem haben immer weniger Einzahler, was in den boom-Jahren nicht so auffällt, weil bei steigender Beschäftigung die Löhne steigen auch daher auch eine leicht sinkende Beschäftigung noch zu einem gleichen Zufluss führt. Geht es aber mit der Wirtschaft runter, dann sinken die Löhne und die Zahl der Einzahler. Von diesen Negativschüben erholt sich die Wirtschaft aber nicht und so langsam dämmert es auch der Regierung, dass sie mit der massenhaften Geringbeschäftigung einen Riesenbock geschossen und das Problem nur nach hinten verlagert hat.
Das ist die Konsequenz, ja, jeder arbeitet nur noch für sich und sein eigenes Heil. Das Problem dabei ist, dass es dann zu einer Armutsschicht führt und wir dann in einigen Jahren in Deutschland Verhältnisse haben werden, wie in den USA, wo es einigen sehr gut geht und viele in den slums leben müssen. In so einem Land möchte ich aber abends nicht auf die Strasse. Man kann zu dem Thema stehen, wie man will, aber aus meiner Sicht ist klar: Deutschland lebt von den Steuern der Arbeitnehmer und wenn die GEhälter runter gehen, hilft das nur den Unternehmern, also wenigen. Die Gehälter gehen aber runter, solange es die Zeitarbeit gibt und solange es die angeblichen Freiberufler gibt, die nur ihre Haut verkaufen, statt ihren Kopf. Das haben auch die Gewerkschaften erkannt und rebellieren immer öfter bei der Beschäftigung von Exernen! Von der Regierung kann man erwarten, dass sie Politik für alle macht und nicht nur für die aktuelle Topschicht und die Firmen. Deshalb kam Ursel ja schon mit der Idee rüber, die Pflichtversicherung einzuführen und es gibt an jeder Ecke immer weitere Bestrebungen, die Freiberufler in die Rentenkasse zu ziehen, freilich mit wechselndem Erfolg.
Selbständiger schrieb: > Die sonstigen Bewertungskriterien sind Schnucke! Die sind aber dann nicht mehr "Schnucke" (oder war Schnuppe gemeint?) wenn es ans Eingemachte geht und die Gerichte entscheiden, werden sie ihre höchsteigenen Kriterien heranziehen. > Man muss nur nachweisen > können, dass man das selber entwickelt und der Firma angeboten hat. Dann > ist das eine generative Leistung. Wie würdest du das im Einzelfall nachweisen? Wenn wir nochmals auf den TE zu sprechen kommen, stellt man doch fest, dass im vorliegenden Fall, ein Zufallsfund ausschlaggebend war und ausserdem sich der Sachverhalt so darstellte, dass ein FB gar kein solcher mehr war und die beiden anderen wohl auch in einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung standen.
Der kritische Punkt bei der Scheinselbständigkeit ist offensichtlich die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Projekt/Auftragsgeber. Kann man nachweisen, dass man das nicht ist, z.B. durch mehrere Auftragsgeber, oder durch gutes Auftreten am Markt als Unternehmer, hat man die Einstufung als scheinselbständig nicht zu befürchten. Wie sieht es aber aus, wenn man wirtschaftlich unabhängigig vom Auftragsgeber ist, aber aus anderen Gründen, z.B. reiche Ehefrau, Mieteinahmen, ... Könnten solche Argumente die RV überzeugen?
Johannes schrieb: > Der kritische Punkt bei der Scheinselbständigkeit ist offensichtlich die > wirtschaftliche Abhängigkeit vom Projekt/Auftragsgeber. Nicht nur. Es reicht auch, wenn man als "in die Organisationsstruktur eingebunden gewesen" gewertet wird. Dies reicht nicht für die "Scheinselbständigkeit" - wohl aber für die Einstufung in die Rentenversicherungspflicht als Selbständiger und sei es nur für dieser Projekt. Dann hat man die A-Karte, weil die Firma nichst nachzahlen muss sondern nur man selber und dann geht die UST-Rückrechnung los, die man gezogen hat, die Steuer muss noch gemacht werden, es müssen Neuberechnungen der Rente laufen, der Abzüge sowie aller Kosten. Besonders der Firmenwagen, der voll privat gerechnet wird, schlägt hier dann negativ ein. Vom thoertischen zusätzlichen Rentenabzug bleibt da nichts übrig, weil man auch die private RV abgezogen hat und wehe das Ganze macht dann mehr als 20k, dann ist die nicht mehr steuerfrei abziehbar. Im Schlimmsten Fall muss ein Grossteil der Steuer nachgezahlt werden und man hat gleich einige Tausende Miese. Das kommt durch die spätere Steuer nie mehr rein. > Kann man nachweisen, dass man das nicht ist, z.B. durch mehrere > Auftragsgeber, oder durch gutes Auftreten am Markt als Unternehmer, > hat man die Einstufung als scheinselbständig nicht zu befürchten. Ich kenne keinen Ingenieujob für Freiberufler, der nicht wenigstens ein Jahr geht womit man automatisch in mindestens einem Steuerjahr einen Grossteil seiner Einnahmen von einem Kunden hat. Oft hat man in einem Projekt mit 1.5-2Jahren ein solches Jahr mit eben genau diesen einen Kunden. Das lässt sich auch nicht steuern. > Wie sieht es aber aus, wenn man wirtschaftlich unabhängigig vom > Auftragsgeber ist, aber aus anderen Gründen, z.B. reiche Ehefrau, > Mieteinahmen, ... Guter Einwand. > Könnten solche Argumente die RV überzeugen? Ich denke, wenn Du unter der 1/6 Grenze bleibst, also 5/6 immer durch andere Dinge einnimmst, dann ganz sicher! In der Regel wirst du aber einen Grossteil der Einnahmen durch den Job machen und nicht durch Kapital.
Die Frau Nahles, welche bei mir aufgrund ihrer nicht vorhandenen Nähe zur Realität nur noch Frau "Fernles" heisst, hat beschlossen: Die genial durchdachten Kriterien lauten: Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn a) nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen b) die geschuldete Leistung überwiegend in den Räumen eines anderen erbringt c) zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt d) die geschuldete Leistung in Zusammenhang mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind e) ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist f) keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen g) Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind h) für das Ergebnis einer Tätigkeit keine Gewähr leistet Ziemlich gut durchdacht, was? Da haben die jetzt Jahre für gebraucht und es unterscheidet sich durch nichts von dem, was vorher war
F-H sollten doch ausreichen um sicherzustellen, dass fast keiner Scheinselbstständig ist?!
Freiberufler schrieb: > Die Frau Nahles, welche bei mir aufgrund ihrer nicht vorhandenen Nähe > zur Realität nur noch Frau "Fernles" heisst, hat beschlossen: > > Die genial durchdachten Kriterien lauten: > > > Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn > > a) nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung > zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen > > b) die geschuldete Leistung überwiegend in den Räumen eines anderen > erbringt > > c) zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines > anderen nutzt > > d) die geschuldete Leistung in Zusammenhang mit Personen erbringt, die > von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind > > e) ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist > > f) keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete > Leistung zu erbringen > > g) Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung > eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten > Arbeitserfolges gerichtet sind > > h) für das Ergebnis einer Tätigkeit keine Gewähr leistet > > > Ziemlich gut durchdacht, was? Da haben die jetzt Jahre für gebraucht > und es unterscheidet sich durch nichts von dem, was vorher war Ich finde, Nahles ist eines der wenigen Highlights dieser Regierung uind zwar gerade, weil sie sehr realistisch den Methoden einschätzt, die angewandt werden, um die Gesetze zu umgehen. Sie ist da absolut nicht realitätsfern sondern ganz das Gegenteil. Deswegen heulen ja auch so viele, weil sie die Gesetze so formuliert, dass man sich denen nicht ohne weiteres entziehen kann. Unvergesslich für mich das Geheule der AG zur Zeiterfassung beim Mindestlohngesetz, da hat sie die asoziale Meute, die ihre Mitarbeiter gerne mal unbezahlte Überstunden machen lassen, voll getroffen. Und letztlich muss man einfach feststellen, dass jemand, der auch nur eines dieser Kriterien erfüllt, ein ganz normaler Angestellter ist, für den eben dann auch Sozialabgaben fällig werden. Das passt zwar denen nicht, die sich gerne aus Kranken- und Sozialversicherung zurückziehen würden, aber das ist ja gerade der Sinn der Sache. Gruss Axel
> Und letztlich muss man einfach feststellen, dass jemand, der auch nur > eines dieser Kriterien erfüllt, ein ganz normaler Angestellter ist, für > den eben dann auch Sozialabgaben fällig werden. Das passt zwar denen > nicht, die sich gerne aus Kranken- und Sozialversicherung zurückziehen > würden, aber das ist ja gerade der Sinn der Sache. Sehe ich auch so.
Arno Nym schrieb: > Soweit meine Recherchen ergaben, hat die Deutsche Rentenversicherung > keine Möglichkeiten, die Inhalte von Verträgen einzusehen, von daher > kann sie auch nichts prüfen. Natürlich können sie das. Alle vier Jahre werden ALLE Firmen überprüft. Dazu kommt der Prüfer der DRV ins Haus (oder zum Steuerberater) und wenn er es für nötig hält lässt er sich Belege, Verträge zeigen. Weil weiter oben die Künstler erwähnt wurden mal nach dem Stichwort Künstlersozialabgabe suchen. Firmen die z.B. einen Grafiker mit dem Entwurf eines Logos beauftragen müsse diese zahlen.
Künstlersozialkasse ist der grösste Scheiss! Die kassieren nur ab und leisten später aber nicht, weil sie vielen den Künstlerstatus absprechen, obwohl sie eingezahlt haben. Als Selbständiger bist Du richtig der Depp, wenn Du irgendeinen beauftragst, der dort registriert ist, weil sie Dir anhand Deines Einkommens die Abgabe berechnen. Wenn Du dann die Kunstsachen vom Rest nicht gewerblich getrennt hast, zahlst Du Hunderte obenauf.
Axel L. schrieb: > Und letztlich muss man einfach feststellen, dass jemand, der auch nur > eines dieser Kriterien erfüllt, ein ganz normaler Angestellter ist, Ich übernehme nie Garantien für meine Konzepte, weil mich das ruinieren könnte. Ich kann mich nicht, wie Manager versichern. Da haben wir schon was Undurchdachtes. Axel L. schrieb: > weil sie sehr realistisch den Methoden einschätzt, die > angewandt werden, Das wird selbst von Arbeitsrechtlern und Leuten in der eigenen Parteil als Unsinn angeprangert. Es ist auch nichts Neues dabei! Das Ergebnis ist aber, dass die AG grundsätzlich Angst haben, Freiberufler zu beauftragen.
Selbi schrieb: > Axel L. schrieb: >> Und letztlich muss man einfach feststellen, dass jemand, der auch nur >> eines dieser Kriterien erfüllt, ein ganz normaler Angestellter ist, > > Ich übernehme nie Garantien für meine Konzepte, weil mich das ruinieren > könnte. Ich kann mich nicht, wie Manager versichern. Da haben wir schon > was Undurchdachtes. Ob Du Garantien übernimmst, interessiert keinen, Du kannst als Unternehmer/Freiberufler die Gewährleistung gar nicht ausschliessen, die ist im BGB vorgesehen und ein einseitiger Ausschluss ist unwirksam. > > > Axel L. schrieb: >> weil sie sehr realistisch den Methoden einschätzt, die >> angewandt werden, > > Das wird selbst von Arbeitsrechtlern und Leuten in der eigenen Parteil > als Unsinn angeprangert. Es ist auch nichts Neues dabei! > > Das Ergebnis ist aber, dass die AG grundsätzlich Angst haben, > Freiberufler zu beauftragen. Ja, das sind die gleichen, die jahrzehntelang nichts gegen die grassierende Leiharbeits-, Subsubsubunternehmer- und Werksvertragsseuche in Bereichen getan haben, wo sie nichts zu suchen hat. Und mir ist schon klar, dass viele Unternehmen gar nicht gerne sehen, dass ihre jahrelang entwickelten Methoden zur Umgehung von Arbeitnehmerrechten und Sozialabgaben nicht mehr funktionieren. Entsprechend wird Druck auf die Parlamentarier ausgeübt. Gruss Axel
Axel L. schrieb: > Ob Du Garantien übernimmst, interessiert keinen, Du kannst als > Unternehmer/Freiberufler die Gewährleistung gar nicht ausschliessen, die > ist im BGB vorgesehen und ein einseitiger Ausschluss ist unwirksam. Das ist der Punkt! Man schließt das beiderseitig aus! Sonst unterschreibt man nicht. Und wenn mich einer beschäftigen will, dann muss er MEINE Bedingungen akzeptieren. Habe gerade ein neues Projekt ab Februar: Im Zuge der Verhandlungen kam ein Projekt von Hays rein mit einem sehr restriktiven Vertrag: 1) Wenn ich krank werde, muss ich für Ersatz sorgen 2) Wenn sich rausstellt, dass es ein Patent auf die Software gibt, muss ich Lizenzen kaufen 3) Wenn ich einen Fehler mache, der sich erst später rausstellt, muss ich kostenlos nachbessern und den Schaden übernehmen Ich habe das mit eingerahmt und auf den Schreibtisch gelegt. Immer, wenn ich was zu Lachen brauche, nehme ich das raus und male einen weiteren smilie hinter die Paragraphen :-))))) Nein Freunde: Ich liefere Konzepte, Software und Spezifikationen. Die übernimmt der Kunde als Dienstleistung und nicht als Produkt. Die SW ist IMMER eine Komponente und wird in derselben vom Kunden getestet. Dafür haben die schließlich eine Testabteilung. Ist ein Fehler drin, daraf er anrufen und mich freundlich bitten.
Testfahrer bei Dailmer müsstet ihr sein, die haben sich gerade ne blutige Nase vor Gericht geholt: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/scheinselbststaendigkeit-bei-daimler-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-ein-a-1073738.html
Paul B. schrieb: > Wie würdest du das im Einzelfall nachweisen? Indem ich den mail-Verkehr, den ich 10 Jahre speichere, vorlege. Ich mache das so: Ich fahre zum Kunden und höre mir an, was er möchte. Daraufhin wird entschieden, was ich als Dienstleistung auf Stundenbasis mache und was als Festpreis. Dienstleistung: Ich arbeite daheim oder fahre bei Bedarf zum Kunden und plane, koordiniere und entwickle Dokumente. Abrechung nach Zeit und Stundensatz mit Spesen. Nach Bedarf fahre oder fliege ich zu einer anderen BU - Abrechnung mit der BU oder dem Kunden. Je nachdem, wer fordert. Festpreis: Ich soll eine Platine oder eine Software liefern. Dann mache ich das Angebote, das Lastenhft und besorge einen externen Programmierer, der das leistet oder mache es selber. Beispiel: Ein Linux-PC, der eine bestimmte Hardware bedienen kann, dafür einen Treiber, eine GUI und ein OS braucht. Wird zusammengestellt oder gekauft und dann konfiguriert, von mir getestet und voort in Betrieb genommen. Alles zum Festpreis. Ich biete es an und es wird nach IB bezahlt. Glasklar. Die Festpreisangebote mit Lieferung von Sachen lasse ich über eine Extra Steuernummer laufen, falls mal eine größere Summe kommt und ich Gefahr laufen würde, als Gewerbetreibender eingestuft zu werden. Normalerweise reicht sogar eine Gewinnermittlung - wenn die Posten getrennt sind.
Andreas F. schrieb: > Normalerweise > reicht sogar eine Gewinnermittlung - wenn die Posten getrennt sind. Nein, normalerweise reicht das nicht. Nur mit zwei Gewinnermittlungen ist man auf der sicheren Seite. Ich verkaufe meine selbstgeschriebene Software über ein Gewerbe, mache so etwa 20-30% des Umsatzes. Schon bei mehr, als 10% kommt Dir das FA drauf und verlangt eine Trennung, weil es im Nachhinein so ausfallen kann, daß eine Freiberuflichkeit aberkannt werden kann und dann alles gewerblich wird. Beispiele wurden vor Kurzem von einem RA im Freelancer-Forum publiziert.
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