Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Beschwerde gegen den Betriebsrat


von Auf Hundertachtzig (Gast)


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Hallo Leute,

bei welcher Instanz (innerhalb der Firma) kann ich eigentlich Beschwerde 
gegen den Betriebsrat einlegen? Bei der Geschäftsleitung?

Grüße

von Charly (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> Bei der Geschäftsleitung?

Wird warscheinlich schwierig wenn der BR stark im Sinne der 
Geschäftsleitung handelt.

Der BR sollte neutral sein.

von Jan H. (j_hansen)


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Beschweren kannst du dich überall. Bringen wird es aber nichts. Außer 
bei der nächsten Betriebsratswahl.

von Marx W. (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> Hallo Leute,
>
> bei welcher Instanz (innerhalb der Firma) kann ich eigentlich Beschwerde
> gegen den Betriebsrat einlegen? Bei der Geschäftsleitung?
>
> Grüße

Frag dein Zuständiges Arbeitsministerium!

Warum paßt dir dein BR eigentlich nicht?

von Jens (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> bei welcher Instanz (innerhalb der Firma) kann ich eigentlich Beschwerde
> gegen den Betriebsrat einlegen? Bei der Geschäftsleitung?

Warum willst du dich beschweren? Wenn der BR zu AG-freundlich agiert 
hast du nur die Möglichkeit dich bei der nächsten Wahl entsprechend zu 
revanchieren. Natürlich kannst du dich beim GF beschweren, da bist du 
der erste , der bei passender Gelegenheit fliegt und das OK vom BR ist 
sicher.

Ist dir der BR zu AN-freundlich kannst du dich auch beim GF beschweren, 
doch das wird erst recht nichts bringen.

von Trollo (Gast)


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Kenne jemanden der sich wegen der Arbeitszeiten über den BR beschwerte. 
Nein, nicht wegen zuviel, sondern er wollte seine tariflichen 35h auf 
40h aufstocken, weil zuviel zu tun war. Die Quote war im Betrieb bereits 
überschritten und der BR stimmte nicht zu. Wurde ziemlich weit nach oben 
getragen, da hat es keinen interessiert.

von Auf Hundertachtzig (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Warum paßt dir dein BR eigentlich nicht?

Jens schrieb:
> Warum willst du dich beschweren?

Der BR kommt seinen Pflichten nicht nach, weder AN- noch AG-freundlich, 
sondern die Leute vertreten dort ihre eigenen interessen und nicht die 
interessen der Belegschaft. Der BR meint sich in Bereichen über 
Missstände aufregen zu müssen, von denen er absolut keine Ahnung 
hat(z.B. Datenschutz und innerbetriebliche abläufe). Ebenfalls hat der 
BR gegen die Ihm innewohnende Verschwiegenheit verstoßen. Und in 
anwesenheit von Kollegen, abwesende Kollegen offen und weit unterhalb 
der Gürtelliene zu beleidigen, ist ein absolutes no-go, ganz besonders 
für den BR.
Diskriminierung von "nicht deutsch sprechenden Mitarbeitern" (sind 
vielleicht 10 von 170 angestellten, die halt nur englisch sprechen) 
könnte man ihm auch noch vorwerfen.
Kurz um, werfe ich dem BR vollständiges Versagen und Unfähigkeit vor, 
und mit diesem Vorwurf bin ich noch nicht mal alleine.

Jan Hansen schrieb:
> Außer
> bei der nächsten Betriebsratswahl.
Zum glück ist die nächsten Monat!

Charly schrieb:
> Wird warscheinlich schwierig wenn der BR stark im Sinne der
> Geschäftsleitung handelt.
Wäre schön wenn der BR überhaupt handeln würde... Der BR hat der GF 
gegenüber keine Eier in der Hose und sagt lieber nichts, als der GF 
irgendwie entgegen zu treten.

von Auf Hundertachtzig (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> Charly schrieb:
>> Wird warscheinlich schwierig wenn der BR stark im Sinne der
>> Geschäftsleitung handelt.
> Wäre schön wenn der BR überhaupt handeln würde... Der BR hat der GF
> gegenüber keine Eier in der Hose und sagt lieber nichts, als der GF
> irgendwie entgegen zu treten.
Bevor das einer falsch versteht: Die GF ist durchaus ok und human. Mir 
fällt so kein Grund ein, weshalb ich mich ernsthaft gegen die GF 
beschweren sollte, aber wie oben beschireben sehr wohl gegen den BR.

von aGast (Gast)


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Mann o mann, Wenn Dir des Verhalten des BR nicht passt, dann beweg 
deinen Arsch und kandidiere selbst für den BR. Da kannst Du dann alles 
das andern was deiner Meinung nach schief läuft.
Wenn du der einzige Fähige in dem Laden bist dann mach du den BR Job und 
jammer hier nicht rum.

von aGast (Gast)


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Ach ja, ich hätte da noche eine Frage. Was meinst Du sind denn die 
Pflichten des BR?

von Marx W. (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> Kurz um, werfe ich dem BR vollständiges Versagen und Unfähigkeit vor,
> und mit diesem Vorwurf bin ich noch nicht mal alleine.

HöHöH,  das ist nicht strafbar!

Auf Hundertachtzig schrieb:
> Diskriminierung von "nicht deutsch sprechenden Mitarbeitern" (sind
> vielleicht 10 von 170 angestellten, die halt nur englisch sprechen)
> könnte man ihm auch noch vorwerfen.

Wie äußert sich die Diskriminierung?

Auf Hundertachtzig schrieb:
> Der BR kommt seinen Pflichten nicht nach,
Was sind seine Pflichten?
> weder AN- noch AG-freundlich,
> sondern die Leute vertreten dort ihre eigenen interessen
HAHAHA, das ist wohl überall so! Hab noch keinen BR gesehen weder noch 
gehört der nicht sich selbst der Nächste war
> und nicht die
> interessen der Belegschaft.
Schau ins Betriebsverfassungsgesetz, da dürfte irgendwo auch was über 
Neuwahlen vom BR stehen. Z.B muß der BR schon eine Straftat begannen 
haben die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als BR steht!
Nur mal mit " 1,8 Promille in den Graben gerauscht" reicht nicht, oder 
seine Frau verdroschen auch nicht.

von Charly (Gast)


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Mach Werbung und lass dich selber zur Wahl stellen.

von aGast (Gast)


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Marx W. schrieb:
> seine Frau verdroschen

Das könnte schon für ein Betriebsartsmitglied reichen, nämlich dann wenn 
er deswegen in den Knast geht. Dann war es das mit der BR Tätigkeit. 
Damit wäre er dann in der Ausübung seiner Plficht als BR dauerhaft 
verhindert.

von Axel L. (axel_5)


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Auf Hundertachtzig schrieb:

> Wäre schön wenn der BR überhaupt handeln würde... Der BR hat der GF
> gegenüber keine Eier in der Hose und sagt lieber nichts, als der GF
> irgendwie entgegen zu treten.

Was hätte er denn konkret tun sollen ?

Man sollte nicht vergessen, dass die Möglichkeiten eines BR im Gegensatz 
zur öffentlichen Wahrnehmung doch eher begrenzt sind.

Gruss
Axel

von Bernd F. (metallfunk)


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Was ist ein Betriebsrat?

( Kleinunternehmer seit 35 Jahren, mit 3 Angestellten :)

Bin ich froh, dass ich hier meine Ruhe habe.

Grüße Bernd

von aGast (Gast)


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Bernd Funk schrieb:
> Was ist ein Betriebsrat?

Jemand der Dir hilft, dass du die Reibungswärme wenn dich der Chef über 
den Tisch zieht nicht mir Nestwärme verwechselst. ;)
Im Ernst, ein BR ist schon eine hilfreiche Sache und kann einiges für 
die Beschäftigten bewirken.

von Claus M. (energy)


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Dann lass doch doch selber als BR aufstellen!

von Himmelstürkontrolleur (Gast)


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Auf Hundertachtzig schrieb:
> bei welcher Instanz (innerhalb der Firma) kann ich eigentlich Beschwerde
> gegen den Betriebsrat einlegen?

Was ist denn eigentlich das genaue Anliegen?

von pierz p. (pierz)


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Ist der BR nicht immer mit einer Gewerkschaft verknüpft, also z. B. mit 
IG-Metall oder Verdi?
Dann beschwere dich dort, die machen da mit Sicherheit etwas

von aGast (Gast)


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pierz pierzen schrieb:
> Ist der BR nicht immer mit einer Gewerkschaft verknüpft, also z. B. mit
> IG-Metall oder Verdi?
> Dann beschwere dich dort, die machen da mit Sicherheit etwas

Der BR an sich hat nichts mit einer Gewerkschaft zu tun. Die 
Gewerkschaften sind dem BR nicht Weisungsberechtigt, können also gar 
nichts machen.

von Marx W. (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Man sollte nicht vergessen, dass die Möglichkeiten eines BR im Gegensatz
> zur öffentlichen Wahrnehmung doch eher begrenzt sind.

Ja, aber die Selbstdarstellung der BR-Mitglieder ist aber in der 
Öffentlichkeit eine andere.

von Höhlentroll (Gast)


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Ist Betriebsrat ein anderes Wort für Sowjet? Hätte nicht gedacht, dass 
es sowas bei uns gibt.

von Daniel (Gast)


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Höhlentroll schrieb:
> Ist Betriebsrat ein anderes Wort für Sowjet? Hätte nicht gedacht, dass
> es sowas bei uns gibt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat
http://de.wikipedia.org/wiki/Sowjet

von selten so gelacht (Gast)


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> Der BR kommt seinen Pflichten nicht nach, weder AN- noch AG-freundlich,
> sondern die Leute vertreten dort ihre eigenen interessen und nicht die
> interessen der Belegschaft.
das ist Deine Sicht der Dinge - ich verstehe auch nicht, wieso nicht ein 
einziges BR Mitglied dabei ist zu dem Du eine Vertrauensbasis hast.
Scheint ja eine ganz armseelige Firma zu sein!

> Diskriminierung von "nicht deutsch sprechenden Mitarbeitern" (sind
> vielleicht 10 von 170 angestellten, die halt nur englisch sprechen)
> könnte man ihm auch noch vorwerfen.
Aha, darum geht es hier also eigentlich ?!
Ganz ehrlich, wir leben hier in Deutschland und da ist die Amtsprache 
nun einmal deutsch ... und wer dann immer noch dreist meint, er könne 
sich sprachlich abschotten, der muß auch mit den Konsequenzen leben und 
sich Sprachfreunde, etc. suchen - denn Hilfen gibt es hierzulande zu 
Genüge.
Man kann sehr schnell hier halbwegs gut deutsch lernen.

von BattMan (Gast)


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Mach mal einen Termin mit der zuständigen Gewerkschaft und sprich mit 
denen!
Denn nur die sind auch in der Lage Dir eine vernünftige Antwort zu geben 
und dann auch mit euerem Betriebsrat mal ein Gespräch darüber zu führen.
Ausserdem sind sie zum Stillschweigen gegenüber dem BR verpflichtet.

Alles andere was hier schon geschrieben wurde ist nur kalter Kaffee.

von Axel L. (axel_5)


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BattMan schrieb:
> Mach mal einen Termin mit der zuständigen Gewerkschaft und sprich mit
> denen!
Dafür müsste man erstmal Gewerkschaftsmitglied sein/werden.

> Denn nur die sind auch in der Lage Dir eine vernünftige Antwort zu geben
> und dann auch mit euerem Betriebsrat mal ein Gespräch darüber zu führen.
> Ausserdem sind sie zum Stillschweigen gegenüber dem BR verpflichtet.
Woher willst Du das denn wissen.

>
> Alles andere was hier schon geschrieben wurde ist nur kalter Kaffee.
Wow, ganz schön krasser Auftritt in Anbetracht des geschriebenen. 
Typisch BWLer :)

Gruss
Axel

von ExMA (Gast)


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Bei meiner ehem. Firma hat sich ein Kollege zur Wahl stellen wollen. Der 
Chef sagte das er ihn dann vor der Wahl kündigt! Der "wählbare" BR war 
nämlich sein Kumpel -.- und somit der einzigst zugelassene Wählbare...

von Charly (Gast)


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ExMA schrieb:
> Bei meiner ehem. Firma hat sich ein Kollege zur Wahl stellen wollen. Der
> Chef sagte das er ihn dann vor der Wahl kündigt! Der "wählbare" BR war
> nämlich sein Kumpel -.- und somit der einzigst zugelassene Wählbare...

Kündigungsschutz gilt sobald man zur Wahl aufgestellt wurde.

von ExMA (Gast)


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Charly schrieb:
> ExMA schrieb:
>> Bei meiner ehem. Firma hat sich ein Kollege zur Wahl stellen wollen. Der
>> Chef sagte das er ihn dann vor der Wahl kündigt! Der "wählbare" BR war
>> nämlich sein Kumpel -.- und somit der einzigst zugelassene Wählbare...
>
> Kündigungsschutz gilt sobald man zur Wahl aufgestellt wurde.

Die Botschaft war deutlich! Da nützt einem auch kein Kündigungsschutz!

von Georg W. (gaestle)


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aGast schrieb:
> Der BR an sich hat nichts mit einer Gewerkschaft zu tun. Die
> Gewerkschaften sind dem BR nicht Weisungsberechtigt, können also gar
> nichts machen.

Nur bestimmen die Gewerkschaften in der Praxis wer dort vertreten ist. 
Sie bieten Unterstützung (z.B. Beratung) für ihre Mitglieder, die auf 
Linie sind. Alle anderen müssen sich ihr Rüstzeug selbst zusammensuchen 
und tun sich entsprechend schwer, können weniger Erfolge vorweisen und 
werden im Zweifelsfall abgewählt. Auf eine Wahlliste kommen die 
unabhängigen und unbequemen eh nicht.

von Marx W. (Gast)


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Georg W. schrieb:
> Auf eine Wahlliste kommen die
> unabhängigen und unbequemen eh nicht.

Doch manchmal, nur der Wahlausschuss zählt ja die Stimmen aus.
War bei meiner alten Firma immer so.
Und die Mitglieder des Wahlausschusses haben die meisten Stimmen 
erhalten.
Alles klar?

von Axel L. (axel_5)


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Marx W. schrieb:
> Georg W. schrieb:
>> Auf eine Wahlliste kommen die
>> unabhängigen und unbequemen eh nicht.
>
> Doch manchmal, nur der Wahlausschuss zählt ja die Stimmen aus.
> War bei meiner alten Firma immer so.
> Und die Mitglieder des Wahlausschusses haben die meisten Stimmen
> erhalten.
> Alles klar?

Die Stimmauszählung ist öffentlich. Du kannst Dich also daneben stellen 
und mitzählen.

von Axel L. (axel_5)


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Georg W. schrieb:
> aGast schrieb:
>> Der BR an sich hat nichts mit einer Gewerkschaft zu tun. Die
>> Gewerkschaften sind dem BR nicht Weisungsberechtigt, können also gar
>> nichts machen.
>
> Nur bestimmen die Gewerkschaften in der Praxis wer dort vertreten ist.
> Sie bieten Unterstützung (z.B. Beratung) für ihre Mitglieder, die auf
> Linie sind. Alle anderen müssen sich ihr Rüstzeug selbst zusammensuchen
> und tun sich entsprechend schwer, können weniger Erfolge vorweisen und
> werden im Zweifelsfall abgewählt. Auf eine Wahlliste kommen die
> unabhängigen und unbequemen eh nicht.

Dann müssen die unabhängigen eben eine eigene Liste gründen.

Gruss
Axel

von Himmelstürkontrolleur (Gast)


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Betriebsrat und Gewerkschaft und andere Dinge hängen je nach Unternehmen 
mal eng zusammen. D.h. der Betriebsratsansprechpartner ist gleichzeitig 
der Vertrauensmann der Gewerkschaft.

Für eine Beschwerde muß in der Regel schon was hefigeres kommen, kein 
Einzelanliegen. Wegen eines einzelnen Mitarbeiters wird ja in der 
Gewerkschaft auch nicht gestreikt, nur für breitere Allgemeininteressen.

Beschweren kann man sich sicherlich allenfalls gerichtlich.

von Ts,ts,ts,ts (Gast)


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ExMA schrieb:
> Bei meiner ehem. Firma hat sich ein Kollege zur Wahl stellen wollen. Der
>>> Chef sagte das er ihn dann vor der Wahl kündigt! Der "wählbare" BR war
>>> nämlich sein Kumpel -.- und somit der einzigst zugelassene Wählbare...
>>
>> Kündigungsschutz gilt sobald man zur Wahl aufgestellt wurde.
>
> Die Botschaft war deutlich! Da nützt einem auch kein Kündigungsschutz!

Die Manipulation oder Beeinflussung von Betriebsratswahlen wäre eine 
Straftat. So blöd kann doch kein Unternehmer sein. Obwohl!
Und nochmal BR und Gewerkschaft haben rechlich nichts miteinander zu 
tun.

BattMan schrieb:
> Alles andere was hier schon geschrieben wurde ist nur kalter Kaffee.

Ich seh schon, du hast Null (0, keine, garnix) Ahnung und tönst hier 
nach dem Prinzop "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit".
Kumpel, ich mach den Betriebsrat schon länger!

von Marx W. (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Die Stimmauszählung ist öffentlich. Du kannst Dich also daneben stellen
> und mitzählen.

Hehe, war aber nicht öffentlich, weil  wann und wo  die Auszählung 
erfolgt nix veröffentlich wurde!

von Marx W. (Gast)


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aGast schrieb:
> Damit wäre er dann in der Ausübung seiner Plficht als BR dauerhaft
> verhindert.
Nur wenn einer tot ist, ist er "dauerhaft verhindert".
a)Da in der BRD die Todesstrafe abgeschafft ist, und
b)man für "einfache Körperverletzung" nirgenwo auf dem Planeten gehengt 
wird,
dürfte der bald wieder am Ball sein.
Der BR wird für 4 Jahre gewählt, wenn er nach 8 Monaten als Freigänger 
wieder da ist, kann der ja weitermachen.
Bei seiner Frau braucht der auch nicht gleich nächtigen. Da kann er zu 
seinen neuen Freunden in der justizeigenen Schließanlage gehen.

Also aus dem BR fliegt der auch ned so schnell!

von Axel (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Die Stimmauszählung ist öffentlich. Du kannst Dich also daneben stellen
>> und mitzählen.
>
> Hehe, war aber nicht öffentlich, weil  wann und wo  die Auszählung
> erfolgt nix veröffentlich wurde!

Hast Du denn den Wahlvorstand mal gefragt, wo die Auszählung stattfindet 
?

Wenn Du hier solche Anschuldigungen postest, solltest Du wenigstens ein 
bischen mehr haben, als "ich war zu doof, das nachzuprüfen".

Gruss
Axel

von Marx W. (Gast)


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Axel schrieb:
> Hast Du denn den Wahlvorstand mal gefragt, wo die Auszählung stattfindet
> ?
>
> Wenn Du hier solche Anschuldigungen postest, solltest Du wenigstens ein
> bischen mehr haben, als "ich war zu doof, das nachzuprüfen".


Muß wohl ziemlich viel Wahres dran sein, was ich da sage.

von Daniel (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Muß wohl ziemlich viel Wahres dran sein, was ich da sage.

Es gibt leute, die meckern nur über etwas, damit sie gemeckert haben.
Dabei geht es nicht um das Problem als solches sondern nur um das 
Meckern bzw. die Möglichkeit zu meckern.
Der Wahrheitsgehalt des Problems bzw. der Problemstellung ist dabei auch 
nicht ganz so wichtig, da ja das Meckern im Vordergrund steht.
Sowas nennt man dann "Stammtischgeschwätz".

Andere meckern nicht nur, wenn sie ein Problem oder eine Ungerechtigkeit 
sehen, sondern setzen sich dafür ein und schauen wo sie etwas dagegen 
tun können.

Bei Marx W. scheint hier das Erstere der Fall zu sein.

von Marx W. (Gast)


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Daniel schrieb:
> Andere meckern nicht nur, wenn sie ein Problem oder eine Ungerechtigkeit
> sehen, sondern setzen sich dafür ein und schauen wo sie etwas dagegen
> tun können.

Irrtum, ich bin vorbereitet!

Und, ich weis wie Betrieb funktioniert.

von Herr Troll (Gast)


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Himmelstürkontrolleur schrieb:
> Was ist denn eigentlich das genaue Anliegen?

Auf Hundertachtzig schrieb:
> äre schön wenn der BR überhaupt handeln würde...

Das Betriebsverfassungsgesetz legt den Handlungsspielraum des BR fest.
Wenn sie Dich wählen kannst DU alles viel besser machen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassung#Mitwirkungsrechte_des_Betriebsrats

von Kolophonium (Gast)


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>Und, ich weis wie Betrieb funktioniert.

Nicht jeder arbeitet in einer Klitsch so wie offenbar du.

von BattMan (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Dafür müsste man erstmal Gewerkschaftsmitglied sein/werden.

Nein, muss er nicht. Wie weiter oben schon geschrieben, sind die BRs zu 
99,9% einer Gewerkschaft zu geordnet, die entsprechende 
Unterstüztungsleistung anbieten.
Jeder der in diesem Betrieb arbeitet, kann sich bei der Gewerksschaft 
melden und sich Infos geben lassen.

Axel Laufenberg schrieb:
> Typisch BWLer :)

Falsch!

von Fleischboutique Faltmaier (Gast)


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Bernd Funk schrieb:
> Was ist ein Betriebsrat?
> ( Kleinunternehmer seit 35 Jahren, mit 3 Angestellten :)
> Bin ich froh, dass ich hier meine Ruhe habe.

Oje oje oje! Da kommen jetzt ganz böse Assozationen hoch.
Betriebsführung nach Gutsherrenart, wie es hier auf gut bairisch
trefflich auf den Punkt gebracht wird:

http://www.youtube.com/watch?v=jYoIc6oJ7DI

von Marx W. (Gast)


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Kolophonium schrieb:
> Nicht jeder arbeitet in einer Klitsch so wie offenbar du.

Ach, wie war das bei VW mit dem Onkel Hartz und den 
Ges.-BR-Vorsitzenden?
Oder Siemens mit ihrer unternehmensleitungeigenen Gewerkschaft?

Wer sich mal mit der Prinzipal-Agent-Theorie beschäftigt hat, der kann 
nur über die "Märchen"-Onkel hier im Forum krum lachen.
Das ist aber noch die "freundliche" Stellungnahme in Hinsicht zu der 
Tätigkeit und Absichten der BR-Mitglieder.

von Arne Maximilian R. (arnemaximilian_r)


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selten so gelacht schrieb:
>> Diskriminierung von "nicht deutsch sprechenden Mitarbeitern" (sind
>> vielleicht 10 von 170 angestellten, die halt nur englisch sprechen)
>> könnte man ihm auch noch vorwerfen.
> Aha, darum geht es hier also eigentlich ?!
> Ganz ehrlich, wir leben hier in Deutschland und da ist die Amtsprache
> nun einmal deutsch ... und wer dann immer noch dreist meint, er könne
> sich sprachlich abschotten, der muß auch mit den Konsequenzen leben und
> sich Sprachfreunde, etc. suchen - denn Hilfen gibt es hierzulande zu
> Genüge.
> Man kann sehr schnell hier halbwegs gut deutsch lernen.

Ganz ehrlich: Wir leben in einem geeinten Europa, in dem Englisch eine 
amtssprache ist. Ausserdem sind wir Teil einer Welt, die zusammenwachsen 
soll und die sich nicht aufgrund von sprachlichen Barieren trennen soll.

Oder gehoerst du etwa auch zu diesen Urbayern, die Deutsch sprechen, 
welches keiner Versteht aber von allen Auslaendern verlangt, dass sie 
Deutsch sprechen?

von selten so gelacht (Gast)


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> Ganz ehrlich: Wir leben in einem geeinten Europa, in dem Englisch eine
> amtssprache ist. Ausserdem sind wir Teil einer Welt, die zusammenwachsen
> soll und die sich nicht aufgrund von sprachlichen Barieren trennen soll.
wo denn in Europa ist Englisch Amtssprache? In UK und Irland.
Und sonst? Man sollte in der Lage sein, die Sprache des Ziellandes zu 
verstehen, schriftlich wie mündlich ... aber offenbar ist das schon zu 
viel verlangt ?!
Dann müßte man Esperanto in Europa als Sprache einführen, um alles 
einzuebnen und niemanden zu diskriminieren - darüber kannst Du gern mal 
nachdenken.

> Oder gehoerst du etwa auch zu diesen Urbayern, die Deutsch sprechen,
> welches keiner Versteht aber von allen Auslaendern verlangt, dass sie
> Deutsch sprechen?
das würde jeder Amerikaner in seinem Land doch auch verlangen ?!
Du gehörst offenbar zu den Gutmenschen?

von Axel L. (axel_5)


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BattMan schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Dafür müsste man erstmal Gewerkschaftsmitglied sein/werden.
>
> Nein, muss er nicht. Wie weiter oben schon geschrieben, sind die BRs zu
> 99,9% einer Gewerkschaft zu geordnet, die entsprechende
> Unterstüztungsleistung anbieten.

Das ist cool, sich selbst zitieren, um eine krude Theorie zu belegen.

In den Firmen, in denen ich bisher war, war kein BR irgendwie 
Gewerkschaftszugeordnet. In typischen Ingenieursfirmen haben die 
Gewerkschaften nun mal einen schweren Stand. Bei VW oder Siemens sieht 
das natürlich anders aus. Aber man kann das ja googlen, es sind etwa 
75%.


> Jeder der in diesem Betrieb arbeitet, kann sich bei der Gewerksschaft
> melden und sich Infos geben lassen.
Hast Du das als Nichtmitglied mal probiert ? Die wollen als erstes, dass 
Du den Mitgliedsantrag unterschreibst. Gewerkschaften sind keine 
karikativen Organisationen, sondern die leben von ihren Mitgliedern. Und 
schon gar nicht würden die einem Gewerkschaftsbetriebsrat wegen einer 
Beschwerde eines Nichtmitgliedes irgendwelche Vorschriften machen (mal 
davon abgesehen, dass die das gar nicht dürften).

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Gisbert (Gast)


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selten so gelacht schrieb:
> wo denn in Europa ist Englisch Amtssprache? In UK und Irland.
> Und sonst? Man sollte in der Lage sein, die Sprache des Ziellandes zu
> verstehen, schriftlich wie mündlich ... aber offenbar ist das schon zu
> viel verlangt ?!
> Dann müßte man Esperanto in Europa als Sprache einführen, um alles
> einzuebnen und niemanden zu diskriminieren - darüber kannst Du gern mal
> nachdenken.

Englisch ist eine Geschäftssprache - auch in Deutschland.
Es gibt genügend Unternehmen, deren Belegschaft international ist und es 
wird im Unternehmen mehr Englisch gesprochen als Deutsch (eigene 
Erfahrung).
Es kann und wird dann auch von den deutschen Kollegen erwartet, dass sie 
die englische Sprache sprechen und auch aktiv nutzen.

von Marx W. (Gast)


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Gisbert schrieb:
> Es kann und wird dann auch von den deutschen Kollegen erwartet, dass sie
> die englische Sprache sprechen und auch aktiv nutzen.

Der Betriebsrat ist kein Kollege, sondern eine Einrichtung der 
AN-Vertretung im Unternehmen.
Soll auch in D-land noch Leute geben die kein Englisch können und doch 
eine wissenschaftliche Hochschule erfolgreich besucht haben.

Siehe unseren Ex-Bundes-Aussen-Minister.

von Gisbert (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Der Betriebsrat ist kein Kollege, sondern eine Einrichtung der
> AN-Vertretung im Unternehmen.
> Soll auch in D-land noch Leute geben die kein Englisch können und doch
> eine wissenschaftliche Hochschule erfolgreich besucht haben.
>
> Siehe unseren Ex-Bundes-Aussen-Minister.

Mein Kommentar war auch eher allgemein und nicht auf einen Betriebsrat 
bezogen.
Du hast natürlich recht, nicht jeder spricht Englisch (muss man auch 
nicht) allerdings ist das eher problematisch im Umgang mit 
internationalen Kollegen und Kunden.
Andersrum, man kann auch nicht von jedem erwarten Deutsch zu lernen.
Wer kein Englisch spricht hat -meinen persönlichen Erfahrungen nach- 
einen klaren Nachteil.

Das hat allerdings nichts mit der Betriebsratsdiskussion zu tun ^^

von selten so gelacht (Gast)


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> Englisch ist eine Geschäftssprache - auch in Deutschland.
richtig, aber eben keine Amtssprache in Deutschland und das ist ein 
gewaltiger Unterschied und das ist gut so, weil Englisch bisweilen eine 
ungenaue Sprache sein kann.
Z.B. dann, wenn es um Vertragsenglisch geht.

> Es gibt genügend Unternehmen, deren Belegschaft international ist und es
> wird im Unternehmen mehr Englisch gesprochen als Deutsch (eigene
> Erfahrung).
Dabei geht es hoffentlich nicht um die Belegschaft, sondern um das 
Geschäftsumfeld und die dort primär üblichen Fachtermini, für die es im 
Deutschen kein richtiges Pendant gibt ?!
Weiterhin entbindet (zumindest nach meiner Meinung) das niemanden sich 
mit der Sprache des Ziellandes (da wo er gerade lebt) auseinderzusetzen 
- und das kann hier auch jeder, der nicht total faul ist - selbst dumme 
Menschen schaffen das.
Es ist also eigentlich nur reine Faulheit.
Was anderes ist es, wenn es um die Korrespondenz mit jemanden geht, der 
nur eine Stipvisite in Deutschland macht bzw. nach kurzer Zeit wieder 
weg will - das ist was ganz anderes!

> Es kann und wird dann auch von den deutschen Kollegen erwartet, dass sie
> die englische Sprache sprechen und auch aktiv nutzen.
irgendwann wird sich auch Dein englischsprachiger Kollege 
(vorrausgesetzt er bleibt hier länger als 2 Jahre) mit der Landessprache 
befassen müssen - ansonsten läuft er immer Gefahr wie eine 
Weihnachtsgans ausgenommen zu werden ... falls er das überhaupt merkt ?!
Das ist überall auf der Welt so!
Es gibt also keinen Grund die jeweilige Landessprache wegen 
Gutmenschentum und zugunsten einer vermeintlich einfachen Sprache 
geringzuschätzen - bestes Beispiel ist übrigens Frankreich, da würde so 
ein irrsinnige Frage überhaupt nicht aufkommen.

von selten so gelacht (Gast)


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> Andersrum, man kann auch nicht von jedem erwarten Deutsch zu lernen.
wer längerfristig hier lebt, von dem kann man das erwarten ... außerdem 
tut sich der Betreffende keinen großen Gefallen damit - er wird 
ausgenommen.

> Wer kein Englisch spricht hat -meinen persönlichen Erfahrungen nach-
> einen klaren Nachteil.
das ist richtig und wer hier lebt und meint nicht Deutsch lernen zu 
müssen begibt sich auch in eine nachteilige Position.

> Das hat allerdings nichts mit der Betriebsratsdiskussion zu tun ^^
doch, denn da gibt es ja laut TO wirklich Leute, die nur Englisch 
sprechen und deshalb Probleme mit dem BR haben.
Tja, irgendwo selbst Schuld.

von Gisbert (Gast)


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selten so gelacht schrieb:
> Dabei geht es hoffentlich nicht um die Belegschaft, sondern um das
> Geschäftsumfeld und die dort primär üblichen Fachtermini, für die es im
> Deutschen kein richtiges Pendant gibt ?!

Es geht dabei um die tägliche Arbeitssprache in einer internationalen 
Forschungs- und Entwickelungsabteilung, die ist bei uns Englisch.
Unsere Kollegen zirkulieren zwischen den verschiedenen Standorten.
Die Standorte liegen in verschiedenen Ländern - es wäre ein gewisser 
Aufwand sich mit allen Landessprachen zu beschäftigen.

Wenn sich bei uns jemand hinstellt und sagt "Wir sind in Deutschland und 
ich möchte nur Deutsch mit Euch reden" dann, naja, hätte dieser Kollege 
einige Probleme. Es hat auch noch nie jemand so argumentiert, es ist 
eine Selbstverständlichkeit sich auf Englisch zu unterhalten.

Wenn jemand einwandern möchte ist das natürlich eine andere Sache, es 
geht in meinem Beispiel nur um eine Tätigkeit in einem internationalen 
Unternehmen.

von selten so gelacht (Gast)


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> Unsere Kollegen zirkulieren zwischen den verschiedenen Standorten.
> Die Standorte liegen in verschiedenen Ländern - es wäre ein gewisser
> Aufwand sich mit allen Landessprachen zu beschäftigen.
also Nomaden - das ist dann was anderes.

von SoEinSchmarrn (Gast)


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Jetzt wir hier diskutiert ob es einen Pflichtverletzung ist, wenn der BR 
kein Englisch spricht.
Recht so das er kein Englisch spricht! Der BR hat die Einhaltung von 
Gesetze, Verordnungen Bestimmungen und Tarifvertägen zu überwachen und 
da ist nunmal die Amtssprache Deutsch.
Da sind sogar die meisten ausgewachsenen Juristen überfordert, diese in 
eine andere Sprache zu übersetzen.
Im übrigen der TO hat seinen Frust anscheinend mittlerweile abgebaut. 
Ach ja, die Uberwachung auf Einhaltung eine tariflichen Quote für 40 
Stundenverträge ist deren Pflicht und wenn es dann schon zu viele gibt, 
tja dann ist halt nichts mehr.

von wendelsberg (Gast)


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SoEinSchmarrn schrieb:
> da ist nunmal die Amtssprache Deutsch.
> Da sind sogar die meisten ausgewachsenen Juristen überfordert, diese in
> eine andere Sprache zu übersetzen.

Diese Berufsgruppe kriegt es im Allgemeinen noch nicht mal hin, ihr 
Kauderwelsch ins Deutsche zu uebersetzen, so dass normale Menschen es so 
verstehen, wie es gemeint ist.

Mein Lieblingsbeispiel, Datenschutzregeln einen grossen Konzerns: 
"Grundsaetzlich werden keine persoenlichen Daten weitergegeben"

Deutsch: es werden keine persoenlichen Daten weitergegeben.

Juristisch: es werden keine persoenlichen Daten weitergegeben, aber es 
gibt Ausnahmen. Dann folgen die 17 Seiten A4 mit den Ausnahmen.

wendelsberg

von Neugieriger (Gast)


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Marx W. schrieb:
>
> Wer sich mal mit der Prinzipal-Agent-Theorie beschäftigt hat, der kann
> nur über die "Märchen"-Onkel hier im Forum krum lachen.
> Das ist aber noch die "freundliche" Stellungnahme in Hinsicht zu der
> Tätigkeit und Absichten der BR-Mitglieder.

Dann erklär doch mal, was du genau mit dieser Aussage meinst. Bin 
neugierig!

von Fred (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Grundsaetzlich

Die juristische Verwendung des Begriffs "grundsätzlich" ist hier 
ausnahmsweise gar die logischere. Denn da wird ein Grundsatz 
beschrieben.

Daß das im allgemeinen Sprachgebrauch zu "immer" mutiert ist, ist eine 
Ungenauigkeit in letzterem.

von Volkmar (Gast)


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Hey,

sind zwar ein wenig ab vom thema, aber ich würd dir empfehlen, dich mal 
zu informieren, wie es aussieht mit Abwahl des Betriebsrates bzw. wenn 
neu gewählt wird, villeicht sogar den Ausschluss mancher zur Wahl....ich 
hab jetzt leider keine Zeit um die genauen Infos dafür rauszufinden, 
aber ich empfehl dir http://www.betriebsrat.de/ da steht eig immer 
alles, was man so braucht zum Thema Betriebsrat und ebne vielleicht auch 
zur ABwahl! Ich glaub dass es iwie geht......

lg
Doria

von Dietmar (Gast)


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Kann ich mich eigentlich über die Untätigkeit des BR irgendwo beschweren 
oder geht das evtl. nur über den Klageweg?
Ist dieser hier überhaupt möglich ?
Beispiel: der BR setzt sich meiner Meinung nach nur für die in 
Wechselschicht beschäftigen MA ein, aber die in den Büros sind ihm 
"egal"...
Und der BR wird von Mitgliedern einer Gewerkschaft dominiert, die zweite 
ist etwas unterrepräsentiert, vertritt jedoch nur eine bestimmte 
Klientel und eigentlich möchte man nicht zu einem BR-Mitglied von dieser 
Seite gehen und sich beschweren, weil einem die Ansichten dieser zweiten 
Gewerkschaft noch suspekter sind als die der "mächtigeren" ?

von Marx W. (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Kann ich mich eigentlich über die Untätigkeit des BR irgendwo beschweren
> oder geht das evtl. nur über den Klageweg?
> Ist dieser hier überhaupt möglich ?
> Beispiel: der BR setzt sich meiner Meinung nach nur für die in
> Wechselschicht beschäftigen MA ein, aber die in den Büros sind ihm
> "egal"...
> Und der BR wird von Mitgliedern einer Gewerkschaft dominiert, die zweite
> ist etwas unterrepräsentiert, vertritt jedoch nur eine bestimmte
> Klientel und eigentlich möchte man nicht zu einem BR-Mitglied von dieser
> Seite gehen und sich beschweren, weil einem die Ansichten dieser zweiten
> Gewerkschaft noch suspekter sind als die der "mächtigeren" ?

Mach`s wie die WauWau, heul den Mond an!

Von was träumst du eigentlich noch?
Wie der BR agiert, so agiert auch dein Gemeinde/Stadtrat und  der 
Bezirks/Land/Bundestag.

Kannst du dich z.B. über die Untätigkeit des Stadtrates Beschwerden?
Du kannst nur gegen die Stadt klagen sofern ein Klagegrund vorhanden 
ist.
Also ein Gesetz das vorsieht.
Ansonsten musst du schon selber eine Liste aufstellen oder dich selbst 
als Kandidat voschlagen lassen.
Vorallem aber auch beim auszählen der Stimmen dabei sein!
Warum? Hab ich schon oft in dem Forum geschrieben!

von M. K. (sylaina)


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Wenn man nicht alleine dasteht mit seiner Meinung über den Betriebsrat 
kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Arbeitsgericht damit 
gehen. Ich mein wenn 1/4 der Belegschaft für die Abwahl ist kann man 
handeln. Ich empfehle dazu aber nicht hier den Rat zu suchen sondern bei 
einem kundigen Anwalt. Alles andere wäre unfug.

von Dirk W. (Gast)


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Michael Köhler schrieb:
> Ich mein wenn 1/4 der Belegschaft für die Abwahl ist kann man
> handeln. Ich empfehle dazu aber nicht hier den Rat zu suchen

Würde ich auch nicht. Ist nämlich haarsträubender Unsinn. Bei 
Unwissenheit hilft aber ein Blick ins Gesetz - ich empfehle dazu mal das 
BetrVG §23. Der BR muss schon grob(!) seine gesetzlichen Pflichten 
verletzen. Das ist normalerweise kaum nachweisbar.

von Axel L. (axel_5)


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Dietmar schrieb:
> Kann ich mich eigentlich über die Untätigkeit des BR irgendwo beschweren
> oder geht das evtl. nur über den Klageweg?
> Ist dieser hier überhaupt möglich ?
> Beispiel: der BR setzt sich meiner Meinung nach nur für die in
> Wechselschicht beschäftigen MA ein, aber die in den Büros sind ihm
> "egal"...
> Und der BR wird von Mitgliedern einer Gewerkschaft dominiert, die zweite
> ist etwas unterrepräsentiert, vertritt jedoch nur eine bestimmte
> Klientel und eigentlich möchte man nicht zu einem BR-Mitglied von dieser
> Seite gehen und sich beschweren, weil einem die Ansichten dieser zweiten
> Gewerkschaft noch suspekter sind als die der "mächtigeren" ?

Tja, das ist wie in der Politik.

Du kannst problemlos Deine eigene Liste für die nächste Wahl gründen 
oder Du kannst einer Gewerkschaft beitreten. Wenn es ausreichend 
Büromenschen gibt, bist Du damit im BR praktisch drin. Mit zwei 
Gewerkschaften kannst Du dann Zünglein an der Waage spielen.

Und was die Untätigkeit angeht: Die Möglichkeiten des BR werden 
allgemein deutlich überschätzt.

Gruss
Axel

von hello (Gast)


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Wenn der BR untätig ist werde selber tätig. Gründe eine Liste ,überzeuge 
deine Kollegen von deinem Wissen und deiner Bereitschaft, sich für 
andere einzusetzen. Sie werden dich wählen und du hast alles selber in 
der Hand. nur rum meckern kann jeder und wenn dann der Chef vor einem 
steht hat man nie was gesagt und ist mit allem zufrieden.

von Mark B. (markbrandis)


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Dietmar schrieb:
> Beispiel: der BR setzt sich meiner Meinung nach nur für die in
> Wechselschicht beschäftigen MA ein, aber die in den Büros sind ihm
> "egal"...

Das ist leider normal. :-(

von dummie (Gast)


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http://www.amazon.de/Arbeitsrecht-f%C3%BCr-Dummies-Fur/dp/3527708022
trotz google: lesen bildet. auch gegen einbildung...

von Holger J. (trac3r)


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Dirk W. hat hier recht: Schau in das Betriebsverfassungsgesetz, dort 
steht drin, unter welchen Umständen ein Betriebsrat innerhalb einer 
Wahlpersiode abwählbar ist. M.M.n. trifft das aber bei dir nicht zu. Die 
Geschäftsführung ist jedenfalls so ziemlich die letzte Anlaufstelle in 
dem Fall. Der Betriebsrat sollte (vor 1952) nämlich die Geschäftsführung 
im Sinne der abhängig Beschäftigten in Schach halten und nicht anders 
herum.

Wenn du Bock auf mehr als nur meckern und beschweren hast, dann gründe 
mit anderen Unzufriedenen eine Betriebsgruppe und setz den Betriebsrat 
bzw. die Abteilungsleiter, bei denen sich angeblich nichts tut, unter 
Druck. Solidarität ist eine Waffe! Bei der nächsten Wahl kannst du 
natürlich auch eine alternative Liste beim Wahlausschuss abgeben. 
Allerdings fürchte ich, dass damit bei der vom OP gezeigten Einstellung 
niemandem gedient sein wird. Es gibt auch die Möglichkeit, dass du eine 
im Betrieb vertretene Gewerkschaft am schwarzen Brett die Lobbyarbeit 
für eine Personaländerung machen lässt. Allerdings hackt da eine Krähe 
der anderen kein Auge aus, daher nimm keine im Betriebsrat vertretene 
Gewerkschaft.

Geheimnisverrat durch den Betriebsrat (das betrifft auch persönliche 
Daten von Mitarbeitern), werden nach dem Strafgesetzbuch verfolgt und 
mit Haftstrafen geahndet. Steht auch im BetrVG. Lesen bildet.

von lokke (Gast)


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von Zocker_50 (Gast)


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> Re: Beschwerde gegen den Betriebsrat

Da kannst du dich bei Belzebub über den Teufel beschweren.

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