Forum: Offtopic Pedelec ist kein Pedelec


von Norbert S. (norberts)


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Hi,

ich hab ein Pedelec gekauft, das keines ist.
Genauer: Es verhält sich fast so, wie ich es überlegt hatte zu pimpen.
Aus rechtlichen Gründen habe ich das aber verworfen, nur ist das Ding 
jetzt schon so!
Will man Gas geben, muß man etwa eine Umdrehung mit den Pedalen machen 
und ab da hängt das Ding voll am Gas und fährt rein elektrisch (250W, 
max 25km/h oder weniger). Nimmt man einmal Gas weg, muß man nur mal 
etwas an den Pedalen drehen (auch ohne Kraft) und es geht wieder rein 
elektrisch weiter.
Das ist ja nunmal klar kein Pedelec nach den Regeln, egal wie tolerant 
man diese etwas schwammigen Regeln auslegt.
Freies Drehen ohne Kraft könnte danach vielleicht noch durchgehen aber 
selbst das braucht man nicht.
Gekauft bei einem ganz normalen Händler in D über die Bucht, 
ausdrücklich als Pedelec in der Titelzeile.
Das Ding ist übelster Chinaschrott aber damit habe ich gerechnet und 
kann damit gut leben. In China bin ich etliche Monate mit einem viel 
wackeligeren Ding mit 45 Sachen rumgefahren und habs überlebt. Dagegen 
ist dieses Teil Gold. Es bremst für mein Gefühl ausreichend und ist wie 
gesagt auch nicht zu schnell. Jeder mittelmässige Radler lässt das Ding 
hinter sich. Nach 10 Minuten bei dem Tempo wäre ich aber ziemlich 
fertig.
Jeder Fahrrad-Enthusiast würde aber angesichts der Bremsen usw. 
schreiend wegrennen.
Kann ich wie gesagt mit leben und ist bei dem Preis (superbillig) auch 
nicht überraschend.
Eigentlich wäre ich glücklich mit dem Ding aber so ganz legal ist das ja 
nunmal nicht.
Das bestechende an einem legalen Pedelec ist ja, daß es rechtlich als 
Fahrrad zählt.
Nun frage ich mich, was im "schlimmsten" Fall passieren kann. Dabei 
möchte ich einen schweren Unfall mit heftigem Personenschaden 
ausdrücklich ausklammern. Mäht man mit einem legalen Fahrzeug ohne 
eigene Schuld eine Gruppe Kleinkinder nieder, wird man auch seines 
Lebens nicht mehr froh.
Ich meine eher eine normale Kontrolle der Rennleitung, weil auffällt, 
daß ich nicht getreten habe und das ganze "zu gut rollt" ohne zu treten.
Das wäre wohl sowas wie ein Mofa. Also fahren ohne ABE, 
Versicherungspflicht verletzt, keinen Helm getragen.
Ein paar Euro und das eine oder andere Flens würde ich riskieren aber 
stünde da ein Fahrverbot im Raum? Unterstellt man, das Ding wäre ein 
Mofa, hätte es denn eine ABE, dürfte ich das mit meinem alten Klasse 3 
ja fahren.
Ich hab das Ding nunmal so gekauft und zurückschicken wäre bei dem Preis 
auch albern. Ist ja auch geil so wie es ist aber meinen Lappen möchte 
ich damit nicht riskieren.

Gruß,
Norbert

von Oliver S. (phetty)


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Sag uns lieber WO und für wieviel Du das Teil gekauft hast ;-)

Sowas können sicher einige gebrauchen.

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

Superbillig und in der Bucht ;-)
Ebay -> Pedelec -> nach Preis sortieren. Das schaffst Du!
399,- sei Dir noch als Tipp gegeben.
Aber sei gewarnt, das Ding ist Chinaschrott, kein seriöser Händler würde 
sich trauen sowas zu verkaufen. Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, 
rechte Pedale, Rechtsgewinde. Genau falsch rum. Da ich die Tretkurbeln 
mangels Abzieher nicht abbekommen habe, hab ich das einfach mit 
Schraubensicherung eingeklebt. Funktioniert, ist aber nur was für 
Bastler.
In China wäre das aber noch lange nicht das unterste Ende der Skala und 
die dezimieren sich damit auch nicht signifikant durch technische Mängel 
sondern durch ihre Fahrweise. In Indien sagte mal ein Taxifahrer, auf 
seine Fahrweise angesprochen:"Don't worry, only body die!".(Grammatik 
original) Wenn man an Wiedergeburt glaubt, kann man das alles viel 
enspannter sehen.
Nur sind die meisten Chinesen keine Hindus aber benehmen sich im 
Strassenverkehr genau so, als ob das nicht so wichtig wäre mit dem Leben 
des momentanen Körpers.

Gruß,
Norbert

von Johannes M. (johannesm)


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Norbert S. schrieb:
> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
> rechte Pedale, Rechtsgewinde.

Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.

von Norbert S. (norberts)


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Johannes M. schrieb:
> Norbert S. schrieb:
>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
>> rechte Pedale, Rechtsgewinde.
>
> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.

Hi,

Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus.
Es ist genau anders herum richtig.

Gruß,
Norbert

von Julian B. (julinho)


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Norbert S. schrieb:
> Johannes M. schrieb:
>> Norbert S. schrieb:
>>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
>>> rechte Pedale, Rechtsgewinde.
>>
>> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.
>
> Hi,
>
> Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus.
> Es ist genau anders herum richtig.
>
> Gruß,
> Norbert

Leider richtig, denk mal drüber nach!

von Axel S. (a-za-z0-9)


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Norbert S. schrieb:

>>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
>>> rechte Pedale, Rechtsgewinde.
>>
>> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.

ACK

> Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus.
> Es ist genau anders herum richtig.

Da kann man mal sehen, was du für eine Konifere bist


XL

von J. A. (gajk)


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Am besten du hängst den Link zu dem entsprechende Teil mal hier rein. Es 
gibt verschiedene Modelle zu dem Preis von 399 Euro.

Sonst ist das doch alles nur über-den-heißen-Brei-Gerede.

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

also das mit den Pedalen wird mir jetzt zu albern. Ein paar Leute haben 
wohl einen Knoten im Kopp.
Rechts Linksgewinde, Links Rechtsgewinde!
So drehen sich die Pedale nicht aus der Kurbel raus.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Am besten du hängst den Link zu dem entsprechende Teil mal hier rein. Es
> gibt verschiedene Modelle zu dem Preis von 399 Euro.
>
> Sonst ist das doch alles nur über-den-heißen-Brei-Gerede.

Tut zwar eigentlich nichts zur Sache aber gut:
http://www.ebay.de/itm/281307951787?var=580348584660&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Axel Schwenke schrieb:
> Norbert S. schrieb:
>
>>>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
>>>> rechte Pedale, Rechtsgewinde.
>>>
>>> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.
>
> ACK
>
>> Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus.
>> Es ist genau anders herum richtig.
>
> Da kann man mal sehen, was du für eine Konifere bist
>
> XL

...oder ist das Dings SO ein Schrott, dass der Schinese die Kurbel 
falsch rum in das Lager gesteckt hat?...

von Julian B. (julinho)


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Der Drehsinn der Gewinde ist am rechten und am linken Pedal nicht 
gleich. Er ist jeweils so gewählt, dass die Pedalachsen vor dem 
Selbstlösen von den Tretkurbeln geschützt sind.

Um einem Losdrehmoment, das von der Lagerreibung im Pedal verursacht 
wird, zu begegnen, müsste die linke Pedalachse mit Rechtsgewinde und die 
rechte Pedalachse mit Linksgewinde versehen sein. Tatsächlich ist es 
umgekehrt.

Der Grund dafür ist ein zweiter Effekt, der den 
Lagerreibungsdrehmomenten entgegengesetzt ist und diese dominiert. Er 
tritt auf, wenn eine Pedalachse nicht fest angezogen sein sollte. Das 
prinzipiell nicht vermeidbare radiale Spiel im Gewinde führt unter 
diesen Umständen dazu, dass die Pedalachse durch die Fußkraft immer 
geringfügig nach unten gekippt wird. Die Kippung läuft relativ zur 
Tretkurbel um, die Pedalachse taumelt (siehe auch Nutation) in ihrem 
Gewindeloch. Ihr Taumeln bewirkt, dass sie sich um ihre eigene Achse 
dreht. Sie rollt nämlich an den beiden Enden des Innengewindes in der 
Tretkurbel (Abbildung links). Dieser Vorgang wird bei einem einfachen 
Versuch mit einem Bleistift besonders deutlich (Abbildung rechts).

Der Drehsinn des Taumelns ist am linken Pedal der Uhrzeigersinn (gleich 
wie die vernachlässigbaren Lagerreibungsdrehmomente). Das Rollen 
bewirkt, dass sich die Pedalachse im Gegenuhrzeigersinn dreht. Sie 
bekommt ein Linksgewinde, damit sie sich eher festzieht, falls sie 
locker geworden sein sollte. Beim rechten Pedal sind die Verhältnisse 
umgekehrt, seine Achse ist mit Rechtsgewinde versehen.

von Norbert S. (norberts)


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> ...oder ist das Dings SO ein Schrott, dass der Schinese die Kurbel
> falsch rum in das Lager gesteckt hat?...

Nö, die Kurbeln sind nur vertauscht. Ich krieg die aber nicht runter 
ohne Abzieher (ich hatte mal einen aber der ist nicht auffindbar). Das 
ist schon solide gemacht. Ein geschmiedeter Vierkant wo die Kurbel 
draufgepresst ist, gesichert mit einer Mutter M10 mit Feingewinde. Das 
ist absolut ok.


Gruß,
Norbert

von Da D. (dieter)


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Julian Baugatz schrieb:
> (Abbildung links)

Julian Baugatz schrieb:
> (Abbildung rechts)

?

von Julian B. (julinho)


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von Harald W. (wilhelms)


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Norbert S. schrieb:

> Aber sei gewarnt, das Ding ist Chinaschrott, kein seriöser Händler würde
> sich trauen sowas zu verkaufen. Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde,
> rechte Pedale, Rechtsgewinde. Genau falsch rum.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradpedal#Schutz_vor_Selbstl.C3.B6sen_von_den_Tretkurbeln

von Norbert S. (norberts)


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> Um einem Losdrehmoment, das von der Lagerreibung im Pedal verursacht
> wird, zu begegnen, müsste die linke Pedalachse mit Rechtsgewinde und die
> rechte Pedalachse mit Linksgewinde versehen sein. Tatsächlich ist es
> umgekehrt.
>

Hi,

interessant.
Ist zwar überhaupt nicht meine Frage gewesen aber egal.
Ich gehe mal davon aus, daß Du Dir die Erklärung nicht mal so eben aus 
dem Arsch gezogen hast sondern daß was dran ist.
So mal eben ist es mir zu spät, das jetzt nachzuvollziehen.
Fakt ist, daß sich mein Pedal losgedreht hat. Das mag daran liegen, daß 
die Lager im Pedal sehr schwergängig sind und der von Dir zitierte 
Effekt eben doch nicht dominiert.
Ich sehe das morgen an meinem "normalen" Fahrrad aber nochmal nach.

Es wäre aber schön, wenn wir wieder zur Ausgangsfrage zurück kommen 
könnten.
Was sind die Konsequenzen, wenn man damit erwischt wird?

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

jetzt hab ich's kapiert mit der Tretkurbel und dem Gewinde!
Mea Culpa!
Ist aber schon etwas tricky.
Hätte mich auch gewundert, wenn die Chinesen nicht wüssten, wie sowas 
geht.
Mein Pedal hat sich wohl nur rausgedreht, weil die Lager extrem 
schwergängig sind.
Egal, ist jetzt geklebt und das war ja auch nie das Problem.
Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation 
beizutragen?

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Julian Baugatz schrieb:
> Der Drehsinn der Gewinde ist am rechten und am linken Pedal nicht
> gleich. Er ist jeweils so gewählt, dass die Pedalachsen vor dem
> Selbstlösen von den Tretkurbeln geschützt sind.
>
....
> bekommt ein Linksgewinde, damit sie sich eher festzieht, falls sie
> locker geworden sein sollte. Beim rechten Pedal sind die Verhältnisse
> umgekehrt, seine Achse ist mit Rechtsgewinde versehen.

...und nen schönen Gruß von Karl-Theodor und Annette!

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Egal, ist jetzt geklebt und das war ja auch nie das Problem.
> Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation
> beizutragen?
>
> Gruß,
> Norbert


Geklebte Fahrräder sind nicht im Straßenverkehr zugelassen...

von Harald W. (wilhelms)


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Norbert S. schrieb:

> Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation
> beizutragen?

Da wärst Du in einem Forum für Rechtsfragen wohl besser aufgehoben.

von Julian B. (julinho)


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J. Ad. schrieb:
> ...und nen schönen Gruß von Karl-Theodor und Annette!

Quelle habe ich angegeben :)

Und Anette ist ja wieder Doktor, diesmal ohne abschreiben!!!

von Icke ®. (49636b65)


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Norbert S. schrieb:
> Das Ding ist übelster Chinaschrott aber damit habe ich gerechnet und
> kann damit gut leben.

Dann verstehe ich das seitenlange Rumgeheule nicht...

von Harald W. (wilhelms)


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Norbert S. schrieb:

> ich hab ein Pedelec gekauft, das keines ist.

Hast Du denn beim Kauf eine Art Betriebsgenehmigung mitgekauft,
welches das Wort "Pedelec" enthält? Das sollte für die Polizei
normalerweiser ausreichend sein.
Gruss
Harald

von Norbert S. (norberts)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Hast Du denn beim Kauf eine Art Betriebsgenehmigung mitgekauft,
> welches das Wort "Pedelec" enthält? Das sollte für die Polizei
> normalerweiser ausreichend sein.
> Gruss
> Harald

Hi,

Nein, sowas gibt es wohl gar nicht, weil es eben wie ein Fahrrad zählt.
Oder besser gesagt zählen sollte.
Ein Pedelec muß nur den Regeln entsprechen, dann gilt es als Fahrrad.
Ich frage mich die ganze Zeit schon, wie man das nachweist und habe 
nichts gefunden.
Bei einem Fahrrad hat man ja auch kein Papier "hat keinen Motor und ist 
deswegen ein Fahrrad und kein Mofa/Moped/Motorrad".

Gruß,
Norbert

von Thomas H. (nanana)


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Fahre mit offenen Augen durch den Straßenverkehr! Wenn du irgendwo die 
Schnittlauch Truppe erblickst, kurbel einfach etwas. So wie man halt nur 
an Stopschildern anhält, oder das Handy beiseite legt, wenn die 
Rennleitung in der Nähe ist ;)

von Paul B. (paul_baumann)


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@Norbert

Fahr zur Polizei und zeige Dich selbst wegen groben Unfugs an. Diese
Lösung dürfte Dich vollends zufriedenstellen.

Wenn man im Alter nur nicht mal so wird....

MfG Paul

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Um mal zu deiner Ursprungsfrage zurückzukehren:

Norbert S. schrieb:
> Ich meine eher eine normale Kontrolle der Rennleitung, weil auffällt,
> daß ich nicht getreten habe und das ganze "zu gut rollt" ohne zu treten.

Ein paar Dinge hast du ja schon gefunden:
> Das wäre wohl sowas wie ein Mofa.
DIES bliebe Abzuwarten. Verlassen auf diese Einschätzung würde ich mich 
nicht. Im Ergebniss wird es an dem hinzugezogenen Gutachter liegen wie 
das Gerät eingestuft wird. Wenn du "Glück" hast kommt nur "Mofa" oder 
50er "Moped" dabei raus, also Dinge die du mit dem Kl. 3 Führerschein 
auch bewegen darfst.
Wenn aber du Pech hast wird es aber höher eingestuft und du hast schon 
einmal die ERSTE Straftat an der Backe: Fahren ohne Fahrerlaubniss!

Das sind 6 Punkte in Flensburg,
Dazu bei fahrlässiger Begehung dann noch bis zu 6 Monaten Gefängniss 
oder 180 Tagessätze (=Vorbestraft!!!)

Wenn der Staatsanwalt dann noch diesen Thread findet ist der Vorsatz 
nachgewiesen mit 360 Tagessätzen oder einem Jahr Knast als Höchststrafe.

Zudem gibt es wohl MINDESTENS ein Fahrverbot, aber auch ein 
Komplettentzug der Fahrerlaubniss ist möglich!

> Also fahren ohne ABE,
DAs ist ja fast Harmlos, 50Euro, Drei Punkte. Bei nachgewiesenem Vorsatz 
etwas teurer...

> Versicherungspflicht verletzt,
Damit sind wir dann bei der zweiten, auf jeden Fall begangenen Straftat!
Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
6 Punkte in Flensburg,
Bis zu 360 Tagesätze (=1 Jahresnettogehalt!) oder 1 Jahr Knast.
Bei Fahrlässigkeit wird auch hier halbiert.

Wenn du Glück hast drei Moante Fahrverbot, sonst auch mal schnell FS 
weg!

> keinen Helm getragen.
dein geringstes Problem, das werden die dann schon fallen lassen...
Mengenrabatt halt!

Falls es sich bei der obigen Begutachtung des Fahrzeugs herausstellt das 
es sich um mehr als ein 50er Roller handelt, also um ein 
Zulassungspflichtiges KFZ, dann kommt noch Verstoss gegen die 
Zulassungsspflicht und Verstoss gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz 
hinzu.
Aber im Vergleich zu Fahren ohne FE oder Versicherung sind das auch nur 
Peanuts.

> Ein paar Euro und das eine oder andere Flens würde ich riskieren aber
> stünde da ein Fahrverbot im Raum? Unterstellt man, das Ding wäre ein
> Mofa, hätte es denn eine ABE, dürfte ich das mit meinem alten Klasse 3
> ja fahren.
> Ich hab das Ding nunmal so gekauft und zurückschicken wäre bei dem Preis
> auch albern. Ist ja auch geil so wie es ist aber meinen Lappen möchte
> ich damit nicht riskieren.

Wenn du deinen Lappen nicht riskieren möchtest, dann lasse es sein. 
Sonst reicht alleine der auf jeden Fall begangene Verstoss gegen das 
Pflichversicherungsgesetz dass du ziemlich sicher ein paar Monate 
Fußgänger wirst, mit Pech auch deutlich länger.

Bei den Punkten sieht es da nicht ganz so kritisch aus da nicht ohne 
weiteres Aufsummiert wird sondern im allgemeinen nur der "höchste 
Verstoss" wirkt, In deinem Fall also sechs Punkte!

Die Ausrede "so gekauft" schützt dabei so gut wie gar nicht, denn auch 
die Fahrlässigen Taten sind ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Man könnte es wohl höchstens mit "Verbotsirrtum" versuchen, aber das ist 
höchst unwahrscheinlich in einem solchen Fall damit durchzukommen...

Die aufgezählten Strafen sind dabei natürlich die Höchststrafen, 
Allerdings nur für den FAll das du einfach nur ohne besonderen Grund 
Kontrolliert wirst!
Und da du ausdrücklich nach Fahrverbot fragst:
Wie geschrieben würdest du mit einem "nur" Fahrverbot noch ganz gut 
wegkommen. Auch der Komplettverlust der Fahrerlaubniss ist möglich!

Bist du in einem Unfall verwickelt dann kann noch die eine oder andere 
Überraschung zusätzlich auf dich warten. Es wirkt sich mindestens 
Strafverschärfend aus. Von der Haftung für alle Schäden mit deinem 
vollen Privatvermögen -da keine Versicherung einspringen wird- mal ganz 
abgesehen.

DAHER: Lass es sein!!!
Ich weiß selbst das es durch diese ganzen Elektrogeschichten schwerfällt 
die Fahrzeuge intuitiv als Kraftfahrzeuge ansehen. Wir haben als 
"Kinder" (12-14J) beispielsweise ja auch E-Motoren an alte Kettcar 
gebaut (sogar mal mit 220V und Verlängerungskabel ;-) )und wären nie 
darauf gekommen das wir da nun ein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug 
haben. Aber es ist so - da wird kein Unterschied gemacht

Wenn zurückschicken für dich nicht in Frage kommt, dann rüste doch 
einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt. Für einen 
mechanisch etwas begabten Elektroniker doch normalerweise kein Problem 
und ein nettes Projekt für ein paar Wochenenden!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Carsten Sch. schrieb:

> Wenn zurückschicken für dich nicht in Frage kommt, dann rüste doch
> einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt. Für einen
> mechanisch etwas begabten Elektroniker doch normalerweise kein Problem
> und ein nettes Projekt für ein paar Wochenenden!
>
> Gruß
> Carsten

So angsteinflößend deine juristischen Ausführungen waren, so 
konterkarierst du mit deinem letzten Absatz alles gut gemeinte weiter 
oben... So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben 
keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist 
genauso problematisch wie das Dings auffriesieren.

Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines 
Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie 
vorgeschrieben. Das würde schon mal für Mountain-Bikes das Aus bedeuten, 
wenn kein Licht an Bord ist. Und so weiter. Das scheert die Hersteller 
einen feuchten Kerricht und so haben wir die Zombies auf den Straßen.

Ein Auto kann man ja auch nicht einfach so auf die Straße stellen und 
damit rumfahren - da winkt erstmal der TÜV.

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

danke Carsten, für Deinen hilfreichen Beitrag. Einen der ganz wenigen in 
diesem Thread.
Auch wenn nicht alles so heiss gegessen wie gekocht wird und von allem 
nur 1/3 rauskommt, lasse ich das bleiben.
Ich traue mich ja nichtmal eine Station in der U-bahn schwarz zu 
fahren...

Carsten Sch. schrieb:
> dann rüste doch
> einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt.

Genau die Idee kam mir heute auch.
Der Gasgriff wird ein simples Poti sein und bevor ich mich beim 
Hallsensor totmache, bau ich einfach einen zweiten daneben, ist genug 
Platz da.
Also technisch alles kein Problem, selbst wenn ich die Elektronik nur 
als Blackbox betrachten kann weil vergossen.
Ich muß ja wirklich nur Gas wegnehmen wenn nicht getreten wird. 
Sicherheitshalber so, daß ich ohne Leistung selber beizutragen, nicht 
über 20km/h komme. Dafür wäre es allerdings schön, wenn ich noch einen 
der Hallsensoren für die Drehzahl abfrage, damit ich bis 20km/h wenn 
gewünscht volle Leistung abrufen kann.
Dann wäre das alles den Bestimmungen entsprechend, max 25km/h (das ist 
eher weniger, auch wenn ichs nicht gemessen habe), Motorleistung nur, 
wenn man "pedalliert". Da steht nirgendwo, daß ich auch mit Leistung 
treten muß. Licht rein von Batterie ist ja inwischen erlaubt wenn der 
Batteriestand angezeigt wird (wird er) und Bremsen tut das Ding auch. 
Irgendwo hab ich mal die Vorgabe der Mindestverzögerung gelesen, das war 
erschreckend wenig, so daß das sogar ein Segway schafft.

Und jetzt kommt das erstaunliche:

J. Ad. schrieb:
> So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben
> keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist
> genauso problematisch wie das Dings auffriesieren.

Ohne Recherche hätte ich das vielleicht auch so geglaubt aber es gibt 
sowas nicht für Pedelecs. Erfüllt es die og. Bedingungen, ist es ein 
Fahrrad! Ab Leichtmofa braucht man eine ABE, Versicherung usw., für ein 
echtes Pedelec nichts!
Du kannst Dir ja auch ein Fahrrad aus Holz und anderem Schrott 
zusammenzimmern, hat es Licht, funktionierende Bremsen usw. ist das 
vollkommen legal.
Ich konnte es zuerst auch lange nicht glauben aber so einfach ist das.


Was mir zuletzt noch in den Sinn kam: So macht das eigentlich keinen 
Sinn. Für so blöd halte ich die Chinesen nicht, das absichtlich so zu 
machen wie es ist. Die Leistung kommt etwa hin, 25km/h wird eingehalten 
und ich weiß, daß es damit viel schneller ginge. Sowas hatte ich ja in 
China, 45 Sachen und getestete 50km Reichweite, und das waren 36V 10Ah, 
nicht 12Ah.
Die Beschleunigung war allerdings unterirdisch, hier ist der Motor wohl 
einfach für geringere Drehzahl gewickelt.
Der Tretsensor macht so keinen Sinn, ev. ist das nur ein Fehler im 
Controller. Ich werde den Verkäufer nochmal anschreiben. Daß ich ihm das 
im Zweifelsfall zurückschicken könnte da hat er garantiert keinen Bock 
drauf und einen Ersatzcontroller halte ich für unwahrscheinlich. Also 
vielleicht ein Nachlass...

Jetzt wird das Ding mal zerlegt, gemessen und reverse engineered für das 
dann 100% legale Downgrade. Und ja, da bin ich mir sicher, daß das dann 
legal ist.

Carsten, danke nochmal.

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Und jetzt kommt das erstaunliche:
>
> J. Ad. schrieb:
>> So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben
>> keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist
>> genauso problematisch wie das Dings auffriesieren.
>
> Ohne Recherche hätte ich das vielleicht auch so geglaubt aber es gibt
> sowas nicht für Pedelecs. Erfüllt es die og. Bedingungen, ist es ein
> Fahrrad! Ab Leichtmofa braucht man eine ABE, Versicherung usw., für ein
> echtes Pedelec nichts!
> Du kannst Dir ja auch ein Fahrrad aus Holz und anderem Schrott
> zusammenzimmern, hat es Licht, funktionierende Bremsen usw. ist das
> vollkommen legal.
> Ich konnte es zuerst auch lange nicht glauben aber so einfach ist das.

Eben, und da du es als Fahrrad gekauft hast, brauchst du dir auch keine 
Kopp zu machen ob es vielleicht die Bestimmung (ja, welche?) denn 
einhält. Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem 
ebike oder sonstwas abzugrenzen?

Stell dir vor du kaufst ein Auto, welches wesentlich stärker 
beschleunigt als du es erwarten würdest. Würdest du in die Werkstatt 
fahren und reklamieren?

Also, Schwamm drüber und fahr mit dem Dings umher. Je weniger du dran 
rumfrikelst, desto weniger würde einer bei einem Unfall draufkommen, 
dass das Dings von haus aus frisiert war.

Im übrigen hat doch die Stiftung Warentest die Dinger auch mal getestet. 
Die Gefahr schein von brechenden Rahmenteilen etc. zu kommen, nicht so 
sehr von der Beschleunigung.

Nebenbei: Nen Produktlink zum entsprechenden Bucht-Angebot wäre schon 
hilfreich.

von Thomas K. (t-kofler)


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Möglicherweise wurde dir einfach nur das falsche "Modell" geliefert. Ein 
anderer Händler bietet auf ebay ein (mutmaßlich) identisches Rad an, 
welches wahlweise als Pedelec oder E-Bike bestellt werden kann. Die 
E-Bike-Variante sollte sich laut Beschreibung so verhalten wie von dir 
beschrieben.

http://www.ebay.de/itm/Elektrofahrrad-Leviatec-Z1-E-Bike-oder-Pedelec-Das-Original-mit-250-W-Motor-/251261448330?pt=Sport_Radsport_Fahrrad_Kindersitze&var=&hash=item3a8059708a

Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es 
mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor 
dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä. 
"umkonfiguriert" werden.

von J. A. (gajk)


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Thomas Kofler schrieb:

> Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es
> mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor
> dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä.
> "umkonfiguriert" werden.

Das ist ja interessant. Sicherlich kursieren auch schon Hacks, wie man 
aus einem pedelec ein ebike macht.

Läuft die Maschine denn auch deutlich schneller als 28 km/h? Die ebikes 
sollen ja bis zu 45km/h schnell sein.

von Guido B. (guido-b)


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J. Ad. schrieb:
> Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines
> Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie
> vorgeschrieben.

Um Gottes Willen, dann sind wir mit dem Fahrradbasteln bald soweit wie
mit der Platinenherstellung. Denn das gilt dann ja immer für alle und
mein selbstzusammengeschraubtes Rad muss zum TÜV.

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem
> ebike oder sonstwas abzugrenzen?

Ja, genau so ist es, ICH bin dafür verantwortlich.
Ich fahre ja damit rum und es gibt keinen Zettel, auf dem mir 
bescheinigt wird, was es genau für ein Fahrzeug ist.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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Thomas Kofler schrieb:
> Möglicherweise wurde dir einfach nur das falsche "Modell" geliefert. Ein
> anderer Händler bietet auf ebay ein (mutmaßlich) identisches Rad an,
> welches wahlweise als Pedelec oder E-Bike bestellt werden kann. Die
> E-Bike-Variante sollte sich laut Beschreibung so verhalten wie von dir
> beschrieben.
>
> Ebay-Artikel Nr. 251261448330
>
> Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es
> mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor
> dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä.
> "umkonfiguriert" werden.

Hi,

ja, das ist das Ding.
Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem 
Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht.
Ich denke ja so langsam auch, die Chinesen haben da mit der Software was 
versemmelt.
Der Händler bei dem ich das gekauft habe kann da garantiert nix 
umprogrammieren. Ich hab das Ding inzwischen auseinander und da ist weit 
und breit nichts wie ISP oder sonstige Schnittstelle zu sehen.

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Guido B. schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines
>> Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie
>> vorgeschrieben.
>
> Um Gottes Willen, dann sind wir mit dem Fahrradbasteln bald soweit wie
> mit der Platinenherstellung. Denn das gilt dann ja immer für alle und
> mein selbstzusammengeschraubtes Rad muss zum TÜV.

Ich meine den Hersteller, der das Dings ausliefert. DER sollte nur Räder 
ausliefern dürfen, die der STVZO entsprechen. Also Reflektoren, Licht, 
Ständer und und und.

Wer von privat dann ein verbasteltes Teil kauft - bitte! Man muss ja 
nicht alles reglementieren.


Nur sollte man sicher sein, dass man sich beim gewerblichen KÄufer nicht 
noch in die Nesseln setzt.

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Hi,
>
> ja, das ist das Ding.
> Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem
> Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht.

Vielleicht hast du das Prinzip pedelec nicht richtig interpretiert.

von Thomas K. (t-kofler)


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Norbert S. schrieb:
> weit
> und breit nichts wie ISP oder sonstige Schnittstelle zu sehen

Ich hab da weniger an programmieren gedacht als vielmehr an eine 
wirklich primitive Variante wie eine einfache Steckbrücke, Kabel am 
Zündschloss andersrum anstecken, Kabel durchschneiden, zwei Kabel 
verbinden, etc.
Also kurzum eine Variante, die jeder unbedarfte Händler ohne großen 
Aufwand selber durchführen kann und die dann von der Software des 
Controllers nach dem Einschalten ausgewertet wird. Das alles ist 
freilich reine Mutmaßung meinerseits - möglicherweise gibts ja wirklich 
zwei Modelle mit unterschiedlicher Software. Nachdem der von mir 
genannte Händler das Rad in 4 Farben und zwei Antriebsvarianten anbietet 
(also 8 verschiedene Modelle), würde sich die Konfigurationsmethode 
durchaus zur Lageroptimierung anbieten (nur halb so viele Modelle).

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Das ist ja interessant. Sicherlich kursieren auch schon Hacks, wie man
> aus einem pedelec ein ebike macht.
>
> Läuft die Maschine denn auch deutlich schneller als 28 km/h? Die ebikes
> sollen ja bis zu 45km/h schnell sein.

Hi,

Nein. Das ist ein BLDC und der läuft max. seine Nenndrehzahl mit der 
entsprechenden Spannung.
Wie ein DC-Bürstenmotor.
So wie das Ding ist, sind das eher weniger als 25km/h.
Mit dem Akku geht es nicht schneller und das will ich ja auch gar nicht.
Wenn Du weiter oben gelesen hättest: Ich hatte so ein E-Bike in China. 
36V Blei, 10Ah, 45 Sachen schnell ohne zu treten.
Reichweite 50km getestet.
Ich will das Ding aber als legales Pedelec haben, nicht umgkehrt.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Vielleicht hast du das Prinzip pedelec nicht richtig interpretiert.

Und wie sollte ich das Deiner Meinung nach interpretieren?
Da wäre ich mal gespannt.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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Thomas Kofler schrieb:
> Ich hab da weniger an programmieren gedacht als vielmehr an eine
> wirklich primitive Variante wie eine einfache Steckbrücke, Kabel am
> Zündschloss andersrum anstecken, Kabel durchschneiden, zwei Kabel
> verbinden, etc.
> Also kurzum eine Variante, die jeder unbedarfte Händler ohne großen
> Aufwand selber durchführen kann und die dann von der Software des
> Controllers nach dem Einschalten ausgewertet wird. Das alles ist
> freilich reine Mutmaßung meinerseits - möglicherweise gibts ja wirklich
> zwei Modelle mit unterschiedlicher Software. Nachdem der von mir
> genannte Händler das Rad in 4 Farben und zwei Antriebsvarianten anbietet
> (also 8 verschiedene Modelle), würde sich die Konfigurationsmethode
> durchaus zur Lageroptimierung anbieten (nur halb so viele Modelle).

Hi,

Jepp, so machen wir das bei unseren Produkten auch. Minimale Vielfalt 
der Lagerhaltung bis zum letzten Punkt im Vertrieb und dann 
Produktvielfalt per Software. Nachdem ich alles auseinander gerissen 
habe, sehe ich sowas aber nicht.
"Vermute keine böse Absicht, wenn Dummheit es auch erklären kann". Ich 
fürchte, das trifft hier zu.

Gruß,
Norbert

von Asko B. (dg2brs)


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Thomas H. schrieb:
> Fahre mit offenen Augen durch den Straßenverkehr!

Nennt Sich §1 (Gegenseitige Vorsicht und Ruecksichtnahme):

Ich habe mir vor ca. 3 Jahren ein Pedelec gekauft,
da funktioniert das aehnlich, es wird nur die Pedalbewegung
abgefragt, und ich kann mit "alibitreten" ohne jedweden
Kraftaufwand fahren.
Jedoch erfuellt dieses Vehikel alle minimal/maximal -
Anforderungen an ein Pedelec. ( also maximal 250W,
maximal 25km/h).
Ein geuebter Radfahrer kommt auf mehr km/h.

Im geschaetzten 5.Thread von Dir ist zu lesen, das es einen
"Gasgriff" gibt.
Das haettest Du auch gleich am anfang schreiben koennen.
Mir war auch im ersten Thread nicht klar was Du meinst.
Mein Rad beschleunigt bei Pedalbewegung immer auf
maximalleistung, was mir nicht immer passt.
Ich haette gerne eine moeglichkeit die Leistung =
Geschwindigkeit zu beeinflussen.

Ich bin auch schon ein Pedelec der 2500€-Klasse gefahren.
Ich muss aber zugeben, selbst weil ich den Pseudoantrieb
zuerst vermisst hatte, fand ich die "Regelung" genial.

Wie das gemessen wird (evtl mit Kraftvectoren an der
Tretkurbel) fandich das BESSER.

Gruss Asko.

PS: der zZ wieder "normal" in die Pedale eines
anderen BiCycles tritt, da nach drei Jahren der LiIon-Akku
von 24V/10Ah seinen Dienst eingestellt hat.
Und wer bewegt schon gerne ein 26kg schweres Rad,
wenn er er eins mit 11kg hat....

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Norbert S. schrieb:
> Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem
> Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht.
> Ich denke ja so langsam auch, die Chinesen haben da mit der Software was
> versemmelt.

Vielleicht ist es auch bloß ein einfacher Defekt?

In der Ebay-Auktion steht nichts dazu - aber kann es sein das dieses 
Bike über eine Anfahrfunktion/Schiebehilfe verfügt?
Wenn dem so ist, dann könnte es evtl. sein das einfach nur ein Sensor 
oder eine Kabelverbindung defekt ist...

Dieses Verhalten, also kurzer Antritt und dann fährt es von alleine, 
passt ja zu dieser Funktion. Allerdings müsste der 100% Eigenantrieb 
dann bei 6km/h abregeln, darüber hinaus nur mit (ggf. minimalster) 
Pedalunterstützung.

Diese Fahrräder haben dann also zwei Geschwindigkeitsschwellen, die 
6km/h für die Anfahrhilfe und die 25km/h für die endgültige 
Motorabschaltung.
Wenn das Fahrrad nun das Erreichen der 6km/h nicht registriert könnte 
das Verhalten ja gut passen!

J. Ad. schrieb:
> Eben, und da du es als Fahrrad gekauft hast, brauchst du dir auch keine
> Kopp zu machen ob es vielleicht die Bestimmung (ja, welche?) denn
> einhält.

AUTSCH... Lass mich raten: Du hast keinen Führerschein?

> Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem
> ebike oder sonstwas abzugrenzen?

JA! Der Fahrer ist für sein Fahrzeug VOLL VERANTWORTLICH!
Warum etwas so ist wie es ist spielt dabei nur eine sehr untergeordnete 
Rolle! Lediglich wenn ein Defekt erst nach Antritt der Fahrt eintritt 
und vom Fahrzeugführer (Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!) nicht 
bemerkt werden konnte ist man zumindest teilweise entschuldigt.

REchtsgrundlage:
§ 23 STVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)
Abs. 1:
[...] Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das 
Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung 
vorschriftsmäßig sind [...]

In erster Linie entscheidend ist also einfach nur der TATSÄCHLICHE 
Zustand. Das einzige was man mit der Begründung "habe ich so gekauft" 
erreichen kann ist das man nur wegen fahrlässiger Tatbegehung verurteilt 
wird und nicht wegen Vorsatz.
Und die Fahrlässige Tatbegehung ist ja hier auch explizit unter Strafe 
gestellt. Mit bis zu 180 Tagessätzen bzw. 6Monate Gefängniss für eine 
Fahrlässigkeit ohne eingetretene Schädigung anderer schon recht heftig.

Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit den Hersteller (bzw. EU 
Importeur) oder im Falle einer schlichten Verwechslung des Verkäufers 
halt diesen auf Schadensersatz zu verklagen.
Ob man etwas -und wenn ja wie viel- man dann von seinen Aufwendungen 
ersetzt bekommt entscheidet dann der Richter und natürlich der 
Geldbeutel des Händlers/Herstellers/Importeurs.

Es kann aber auch gut sein das bei einem Fahrerlaubnissinhaber die 
Entscheidung auf "praktisch Null" lautet da man als solcher ja in der 
Lage sein muss sich selbst darüber schlau zu machen ob man das Fahrzeug 
so führen darf. (Wer dazu nicht in der Lage ist, der ist aus Sicht der 
Fahrerlaubnissbehörde auch nicht geeignet irgendein 
Fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen -> FE futsch!)

Somit beschränkt sich der zustehende Schadensersatz dann auf die 
Rücksendekosten die bei rechtzeitiger Mängelrüge angefallen wären.
Und alle Maßnahmen Flensburg oder die Fahrerlaubnissbehörde betreffend 
sind da eh aussen vor und treffen immer nur dich!

> Stell dir vor du kaufst ein Auto, welches wesentlich stärker
> beschleunigt als du es erwarten würdest. Würdest du in die Werkstatt
> fahren und reklamieren?

Sollte man machen...
Denn da du ja für dein Fahrzeug verantwortlich bist würde es im Falle 
eines Falles bei dir hängenbleiben. ISt die Leistung objektiv zu hoch 
entspricht das FZG nicht den Vorschriften, die PKW 
Haftpflichtversicherung kann dich im Falle eines Unfalles bis zu 5k Euro 
in Regress nehmen, eine evtl. Vollkaskoleistung ablehnen und noch eine 
Konventionalstrafe wegen falscher Vertragsangaben fordern.
Auch wenn du das Fahrzeug original so vom Händler bekommen hast!
(Natürlich könnte man den Händler... usw. )

Also auch in einem solchen Fall wäre man gut beraten Kontakt zum 
Hersteller/Händler zu suchen. Wenn sich dann herausstellt das der Wagen 
tatsächlich zu viel Leistung hat (falsche SW im Steuergerät...) und man 
diese Leistung mag kann man statt einer Umrüstung natürlich acuh einfach 
die Papiere anpassen lassen.
(Wobei das ganze sowieso rein Theoretisch ist, zumindest bei einem 
Neuwagen dürfte das wohl niemals so vorkommen)

> Also, Schwamm drüber und fahr mit dem Dings umher. Je weniger du dran
> rumfrikelst, desto weniger würde einer bei einem Unfall draufkommen,
> dass das Dings von haus aus frisiert war.

Nee - ganz schlecht!
Aber Norbert ist da ja glücklicherweise deutlich Informierter als du ;-)

> Im übrigen hat doch die Stiftung Warentest die Dinger auch mal getestet.
> Die Gefahr schein von brechenden Rahmenteilen etc. zu kommen, nicht so
> sehr von der Beschleunigung.
Das ist eine völlig andere Baustelle!
>
> Nebenbei: Nen Produktlink zum entsprechenden Bucht-Angebot wäre schon
> hilfreich.

Hat er doch schon längst gepostet!

Gruß
Carsten

von Norbert S. (norberts)


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Carsten Sch. schrieb:
> Vielleicht ist es auch bloß ein einfacher Defekt?

Hi,

ich hab den Verkäufer deswegen angeschrieben. Kann ich mir aber 
irgendwie kaum vorstellen. Das ist ein Brushlessmotor mit Sensoren, der 
Controller weiß also jederzeit ganz genau wie schnell das Ding ist. Die 
Abregelung bei 25km/h funktioniert ja auch.
Das kann höchstens ein Fehler in der Software sein. Einfach die Abfrage 
des Pedalsensors nach dem Start "vergessen".
Schiebehilfe müsste ja auch eher schon einsetzen, ohne daß man die 
Pedale bewegt, das wäre doch der Sinn der Sache.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

hier ist nochmal die Verordung in der Pedelecs definiert sind:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TC+P7-TC1-COD-2010-0271+0+DOC+PDF+V0//DE
Seite 22 (S. 23 des PDF) Punkt h).

Jetzt kann man sich fragen, was man unter progressiver Verringerung der 
Unterstützung verstehen soll.
Von 0km/h bis 24km/h Reduktion von 100% auf 95%, von 24km/h bis 25km/h 
95% auf 0%?
Treten heisst ja auch nur die Pedale bewegen. Von Kraft, prozentualer 
Leistung oder so steht da auch nichts. Geht ja auch gar nicht mit ein 
paar Magneten auf der Tretkurbel und nem Hallsensor und so haben das ja 
fast alle Pedelecs.

Ich werde das mal so umsetzen und einen Ausdruck der entsprechenden 
Seiten des PDF und meinen Quellcode unter den Sattel pappen.

Irgendwie geistert mir auch noch ein maximales Leergewicht von 30kg im 
Kopp herum. Diese Marke reisst das Ding mit Akku leider aber ich finde 
dazu nichts mehr.

Der Gashahn ist schonmal kein simples Poti. Nach erstem Schreck macht es 
die Umsetzung aber wohl einfacher, wenn ich das Signal erstmal vermessen 
habe.
Die Spannungsversorgung des Controllers machen die tatsächlich mit einem 
LM317. Ok, im Gegensatz zu einem 7805 kann der die maximale Spannung von 
36V Blei so gerade eben. Ist aber schon ganz schön primitiv.
Die Mosfets sind HY1707 von "Hooyi Semiconductors". Ich dachte ich kenne 
mich in dieser Materie aus aber davon hab ich noch nie gehört. Mit 70V 
und 6mOhm aber nicht schlecht.
Der µC könnte dem Logo nach Motorola sein, mehr kann ich da beim besten 
Willen nicht entziffern. Dem Gehäuse nach aber sicher kein AVR und somit 
ist dieser Ansatz für mich sowieso gestorben.

Ich hol dann mal das Oszi...

Gruß,
Norbert

von Paul B. (paul_baumann)


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Fertige Dir vorsichtshalber noch ein Ganzkörperkondom aus Bauschaum an,
setze einen Schutzhelm auf und vergiß die Sauerstoffflasche nicht.
Ratsam ist außerdem, vorher eine Lebensversicherung abzuschließen...

...und gehe um Himmels Willen nicht so nah ran an das Fahrrad...

Noch mehr Vorsichtsmaßnahmen fallen mir im Moment nicht ein.

MfG Paul

von Norbert S. (norberts)


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Paul Baumann schrieb:
> Noch mehr Vorsichtsmaßnahmen fallen mir im Moment nicht ein.

Hi,

mir auch nicht. Mir fällt jetzt eigentlich gar nichts mehr ein.
Du kannst ja in der Pampa machen was Du willst aber in einer Großstadt 
ist das Risiko etwas größer.
Lappen mal einen Monat abgeben wäre extrem ärgerlich, das würde locker 
2h mehr Arbeitsweg am Tag bedeuten, das ist es nicht wert.
Aber ich werde keinen Helm tragen und fahre nachts in China angetrunken 
auf der Landstrasse Fahrrad. Reicht Dir das?
Auch ohne gültigen Lappen bin ich da Auto gefahren (da gilt nur ein 
Chin. Fürerschein und meiner war da längst abgelaufen). Das habe ich 
allerdings eingestellt, seitdem man dafür wirklich 15-30 Tage in den Bau 
geht.
Bin ich jetzt wieder Dein Held?
Wäre traurig wenn ja.

Hier gelten aber nunmal Regeln und damit das System funktioniert wird 
drauf geachtet, daß sich alle dran halten. Wenn man mal nicht nur 
oberflächlich kennengelernt hat, wie lebensgefährlich die Anarchie im 
Verkehr in anderen Ländern ist, weiß man die Regelwut in D plötzlich 
wieder zu schätzen.
Und spätestens wenn man mit ein paar Bier zuviel gesagt bekommt, daß das 
ein KFZ und kein Fahrrad(Pedelec) ist, hat man ein riesiges Problem.

Ist irgendwie schade. Carsten hat doch gezeigt, daß man sich konstruktiv 
an dem Thema beteiligen kann aber 90% der Antworten sind sinnloser 
Schrott.
Von den Beiträgen die offensichtlich machen, daß der Thread gar nicht 
gelesen wurde ganz zu schweigen.

Weitere sachliche Beiträge sind willkommen.

Der Gasgriff gibt übrigens 0,9 - 3,7V raus, während ohne 
Betriebsspannung der Signalausgang komplett hochohmig ist. Was auch 
immer da drin steckt...
Falls es jemanden interessiert...

Gruß,
Norbert

von Reinhard S. (rezz)


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Carsten Sch. schrieb:
> Wenn aber du Pech hast wird es aber höher eingestuft und du hast schon
> einmal die ERSTE Straftat an der Backe: Fahren ohne Fahrerlaubniss!

Wenn man einen Führerschein hat trifft das ja nicht zu. Die kleinen 
Dinger sind ja überall enthalten.

> Das sind 6 Punkte in Flensburg,
> Dazu bei fahrlässiger Begehung dann noch bis zu 6 Monaten Gefängniss
> oder 180 Tagessätze (=Vorbestraft!!!)
>
> Wenn der Staatsanwalt dann noch diesen Thread findet ist der Vorsatz
> nachgewiesen mit 360 Tagessätzen oder einem Jahr Knast als Höchststrafe.
>
> Zudem gibt es wohl MINDESTENS ein Fahrverbot, aber auch ein
> Komplettentzug der Fahrerlaubniss ist möglich!

Wenn sie dir eine Fahrerlaubnis entziehen können bist du aber nicht ohne 
Fahrerlaubnis gefahren...

von J. A. (gajk)


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Carsten Sch. schrieb:

> JA! Der Fahrer ist für sein Fahrzeug VOLL VERANTWORTLICH!
> Warum etwas so ist wie es ist spielt dabei nur eine sehr untergeordnete
> Rolle! Lediglich wenn ein Defekt erst nach Antritt der Fahrt eintritt
> und vom Fahrzeugführer (Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!) nicht
> bemerkt werden konnte ist man zumindest teilweise entschuldigt.
>
> REchtsgrundlage:
> § 23 STVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)
> Abs. 1:
> [...] Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das
> Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung
> vorschriftsmäßig sind [...]
>
> In erster Linie entscheidend ist also einfach nur der TATSÄCHLICHE
> Zustand. Das einzige was man mit der Begründung "habe ich so gekauft"
> erreichen kann ist das man nur wegen fahrlässiger Tatbegehung verurteilt
> wird und nicht wegen Vorsatz.
> Und die Fahrlässige Tatbegehung ist ja hier auch explizit unter Strafe
> gestellt. Mit bis zu 180 Tagessätzen bzw. 6Monate Gefängniss für eine
> Fahrlässigkeit ohne eingetretene Schädigung anderer schon recht heftig.

Na, dann sind die Gefängnisse ja bald randvoll: Schau dir mal die Räder 
an, die von der Stange verkauft werden: da fehlt schon mal das Licht - 
also durchgefallen, Fahrer ab in den Knast.

Wenn du selbst den TÜV spielen musst, dann viel Spaß: Erstmal den Mantel 
von der Felge und die Felge ausmessen, ob sie groß genug ist - sonst 
flutscht der Mantel runter. Es ist sicherlich verboten, mit falscher 
Felge-Mantel-Kombination zu fahren.

Kommen wir zur Beleuchtungsanlage: Hier sind Helligkeit zu überprüfen, 
Verhalten bei Regen und Starkregen und die Verminderung der 
Dynamoleistung aufgrund des nassen Mantels.

Spaß beiseite: Du hast dir sicherlich schon mal ein Auto gemietet oder 
ein Auto gekauft. Hast DU da ne Checkliste dabeigehabt um nachzusehen ob 
die 195er-Reifen in Ordnung sind oder ob es doch nur 185-er sein 
dürften?

Wohl kaum.

Aber immerhin: 180 Tagessätze von jedem, der ohne ordnungsgemäße 
Beleuchtungsanlage unterwegs ist - da hätten wir keine 
Staatsverschuldung mehr. Von daher sind wir vielleicht auf dem richtigen 
Weg.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Will man Gas geben, muß man etwa eine Umdrehung mit den Pedalen machen
> und ab da hängt das Ding voll am Gas und fährt rein elektrisch (250W,
> max 25km/h oder weniger). Nimmt man einmal Gas weg, muß man nur mal
> etwas an den Pedalen drehen (auch ohne Kraft) und es geht wieder rein
> elektrisch weiter.

Vielleicht langt das als Pedelec-Definition: Ohne Pedalbetätigung keine 
Fahrt!

von Norbert S. (norberts)


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Reinhard S. schrieb:
> Wenn sie dir eine Fahrerlaubnis entziehen können bist du aber nicht ohne
> Fahrerlaubnis gefahren...

Hi,

doch, natürlich. Wenn man keinen Lappen für Motorrad hat und damit 
fährt, kann man den fürs Auto verlieren.
Ich sehe es allerdings auch so, mehr als ein Klasse M Moped wäre das 
niemals.

Inzwischen geht ja sogar der Trend hin zum Entzug der Fahrerlaubnis für 
ganz andere Vergehen die mit dem Strassenverkehr nichts zu tun haben.
Zumindest waren das Vorschläge, ob das schon umgesetzt wird, weiß ich 
nicht.
Bei sowas wie Verstoss gegen die Versicherungspflicht von was auch immer 
für einem kleinen Ding, ist der Führerschein auf jeden Fall in Gefahr.
Genauso bei einer Menge Sprit im Blut, die auf einem Fahrrad (Pedelec) 
noch toleriert wird, auf einem Mofa aber nicht.

Gruß,
Norbert

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Vielleicht langt das als Pedelec-Definition: Ohne Pedalbetätigung keine
> Fahrt!

Das hast Du vielleicht falsch verstanden: Man braucht nur einmal kurz 
die Pedale bewegen, eine Umdrehung und fährt dann kilometerweit rein 
elektrisch per Gasgriff, solange man das Gas nicht auf Null zurück 
nimmt.
Das Ding darf aber nach der Definition nur fahren, solange man tritt.

Ansonsten sind Deine Ausführungen etwas übertrieben.
Natürlich wird das alles mit Augenmaß beurteilet aber irgendwo hört der 
Spaß auf.
Mein Pedelec hat z.B. keine Klingel sondern eine "Hupe" (Miiiieeeep).
Das ist eng ausgelegt auch nicht legal aber darüber mache ich mir nun 
keinen Kopp. Wenn die Rennleitung ganz mies drauf ist, rechne ich mit 
max. 10€ und innerhalb von 2 Wochen das Ding mit Klingel vorführen. Mit 
ziemlicher Sicherheit passiert da aber nichts.

Bei der Versicherungspflicht sieht das aber zu Recht anders aus. Das 
wird empfindlich bestraft. Fahre ich mit dem Ding jemanden kaputt und es 
wird als KFZ eingestuft, zahlt die private Haftpflichversicherung nicht 
(kein Fahrrad) und der Geschadigte müsste mich bis an die 
Pfändungsgrenze verklagen.
Die Behandlung nach 08/15 bei einem Schaden wie Michael Schumacher ihn 
erlitten hat, ist aber von seinem Unfall bis jetzt schon so teuer, daß 
das ein normales Einkommen ein ganzes Leben lang nicht hergibt. Ein bis 
zwei Tage Intensivstation dürften die Differenz Monatsnetto zu 
Pfändungsgrenze sein.

Wird alles nicht so heiss gegessen wie gekocht aber ich wäge alles ab.
Manches wird tatsächlich hart bestraft und das Risiko der Entdeckung ist 
in der Großstadt absolut gegeben. Mit dem sehr geringen Risiko, bis an 
mein Lebensende an der Pfändungsgrenze zu leben weil ich jemanden zum 
Krüppel gefahren habe, könnte ich locker leben. Daß das eintritt, ist 
extrem unwahrscheinlich.
Das Risiko, daß die Rennleitung mich wegen einem elektrischen Mofa ohne 
ABE und Versicherung für 1-3 Monate zum Fußgänger macht, ohne daß was 
passiert ist, ist durchaus real und das will ich nicht eingehen.

Gruß,
Norbert

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Denn zur Not mal sachlich:
Wenn das Ding als Pedelec oder Ebike konfigurierbar ist, wird dass 
vermutlich mit einer Modifikation erledigt sein. Schraub mal die 
Verkleidung ab und leg den Controller frei. Welche Kabel sind an der Box 
dran, wie sind sie beschriftet, welche sind nicht angeklemmt, gibt es 
eine Möglichkeit für Steckbrücken?
Du kannst auch nach der Typbezeichnung der Box googeln, vielleicht 
findet sich ein Datenblatt und die Sache ist in 5min erledigt.
Als Randbemerkung möchte ich noch anfügen, dass die richtige Mischung 
aus Pedal- und Motorkraft ganz entscheidend für die Akkulaufzeit ist. 
Ich habe, wenn ich nur mit Motorkraft fahre und leer trete eine 
Reichweite von ca. 15…20km. Bei meiner jetzigen Fahrweise(ich fahre mit 
möglichst wenig Motorkraft an und unterstütze den Motor während der 
Fahrt) hab ich den Akku auch nach 60km nicht geleert.

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

hab ich alles versucht, da ist nichts.
Über den Controller ist nichts zu finden, auf der Homepage des 
Herstellers longwise.com gibts nichtmal dieses Fahrrad.
Ich hab jetzt alle relevanten Signale rausgeführt, fehlt nur noch das 
Platinchen und ein paar Zeilen Software.

Gruß,
Norbert

von Chr. M. (snowfly)


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Vielleicht wird das ganze ja nicht per Jumper o.ä. konfiguriert
sondern per Tastencode über Blinker/Bremse/Pedal oder so.

Frag doch einfach mal in einem Pedelec Forum.

von Chr. M. (snowfly)


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mit ein wenig Googeln finden sich auch solche Sachen wie:


In unserem Sortiment befinden sich Ausnahmen wie z.B. das Leviatec Z1 
eb. Modelle wie dieses haben Pedale und können genutzt werden wie ein 
Pedelec, also mit Tretunterstützung. Sie verfügen jedoch auch über einen 
Gasdrehgriff durch den es möglich ist, das Fahrrad auch ohne eigene 
Kraft zu bewegen, wie ein Mofa. Diese „Zwitter“, die zwischen einem 
Elektroroller und eine Elektrofahrrad stehen sind nach unseren 
Informationen zu behandeln wie ein Elektroroller wodurch zum Bewegen auf 
öffentlichen Straßen und Wegen wenigstens ein Mofaschein oder natürlich 
ein Pkw-Führerschein erforderlich ist.  Ebenso besteht Helm- und 
Versicherungspflicht. Da diese Informationen uns nicht schriftlich 
bestätigt werden konnten ist es dringend erforderlich z.B. bei  Ihrer 
örtlichen Polizeidienststelle anzufragen, wenn Sie z.B. ein leviatec 
®23zA2 ohne entsprechende Fahrerlaubnis  und Versicherungskennzeichen 
betreiben möchten.
http://www.elektrofahrrad-verkauf.de/

oder:

Sollten Sie hier keine zufriedenstellende Lösung für Ihr Problem finden, 
wenden Sie sich bitte an
uns. Auf dieser Anleitungs- Service-CD ist ein 
Reklamations-/Schadensprotokoll enthalten. Füllen
Sie dieses bitte komplett aus, und senden Sie dies an uns
per E-Mail unter Betreff: Leviatec Reklamationsprotokoll an:
info@leviatec.de
oder
per Fax an 040-881414725
Telefonische Anfragen können für Sie nur von unseren Technikern 
beantwortet werden, die
aber in unserer Werkstatt telefonisch nicht erreichbar sind. Bitte 
halten Sie daher in Ihrem
Interesse den Weg per E-Mail oder Telefax ein, diese werden von unseren 
Technikern
bevorzugt und schnellstmöglich bearbeitet. Vielen Dank für Ihr 
Verständnis!
http://elektrofahrzeugmarkt.de/fileadmin/download/Leviatec_Anleitung.pdf

von Norbert S. (norberts)


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Chr. Messener schrieb:
> Ausnahmen wie z.B. das Leviatec Z1

Hi,

Hoppla, das ist genau das Ding.
Allerdings hat es Bleiakku und keine Anfahrunterstützung, für die 
Funktion des Gasgriffes müssen zuerst die Pedale bewegt werden.
Das Teil als Mofa zu betreiben ist aber abwegig. Dafür bräuchte man eine 
ABE, spätestens die Versicherung würde sich ohne ABE weigern.
So eine ABE zu bekommen dürfte aber für ein Einzelstück jede 
Verhältnismässigkeit sprengen.
Gäbe es eine ABE für diesen Typ, könnte man eine besorgen. Das ist 
erstaunlich einfach, bekannt von alten Simson-Scheunenfunden ohne 
Papiere.
Die Webseite liesst sich aber absolut nicht so als gäbe es da was.
Ausserdem will ich kein Mofa sondern ein Fahrrad...

Gruß,
Norbert

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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In der eBay-Beschreibung steht, dass nur das E-Bike einen Gasdrehgriff 
hat.

Man hat Dir also ein E-Bike und kein Pedelec geschickt. So einfach ist 
das.

: Bearbeitet durch Moderator
von J. A. (gajk)


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Es gibt ja auch diese Kickboards (kleine Roller) mit Elektro für knapp 
100 Euro. Da steht dann auch auf dem Schild: Nicht im Bereich der STVZO 
zugelassen.

Der Lieferant eines Elektro-Mofa-Fahrrad-Drahtesels hat sich über diesen 
Punkt wohl keine Gedanken gemacht und "as is" verkauft. Nun hast du den 
schwarzen Peter.

An der Diskussion sieht man aber auch mal wieder, wie weit der 
gesellschaftlichen Grundkonsens schon auseinanderdriftet: Die einen 
schrauben sich 100-W-Superhell-Halogenlampen in ihre Autoscheinwerfer, 
verbasteln LEDs für die Schwellerbeleuchtung und den Knight-Rider-Zirkus 
und in die Nummernschildbeleuchtung und und und.

Und die anderen machen sich wegen der Klingel Gedanken.

Ähnliches spielt sich aber auch seitens der Behörden ab. Haben wir nicht 
seit x Jahren EU? Genormte Gurken und und und? Aber völlig 
unterschiedliche Verfahren, wie man an eine Fahrerlaubnis herankommt, 
das haben wir uns als "individuelle Freiheit" der Einzelstaaten 
aufgehoben, ebenso wie die technische Überwachung der Autos.

von Steffen W. (derwarze)


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>In der eBay-Beschreibung steht, dass nur das E-Bike einen Gasdrehgriff
> hat.

Der vorhandene Drehgriff macht das Rad deshalb noch nicht zum E-Bike. 
Hauptkriterium ist das man mittreten muß, wie stark und in welche 
Richtung steht nicht in der Richtlinie drin.

Auszug:
RICHTLINIE 2002/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen
Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW 
ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit
zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert
und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25
km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird.

von Norbert S. (norberts)


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Steffen Warzecha schrieb:
> Auszug:

Hi,

genau den Text hatte ich oben schon verlinkt.

Ich hab jetzt rausgefunden, daß das Teil sich ohne Gashahn doch wie ein 
Pedelec legal verhält.
Die Unterstützunst allerdings so mau, daß ich das bei dem schweren Ding 
nicht wirklich gemerkt hatte.
Der Verkäufer (übrigens sehr nett und prompter Rückruf vom Techniker) 
sagte mir, der Gasgriff sei für andere Märkte, für ein deutsches Pedelec 
hätte ich den nicht montieren sollen/müssen/dürften.
Egal, nun ist er dran und ich hätte gerne mehr Dampf im Rahmen der 
Pedelec-Regeln.
Nachdem ich das alles schon vermessen und die Signale rausgeführt habe 
ist das mit der Gasgriff-Funktion einfach und wird gemacht.
Klinke ich mich auch noch in den Tretsensor ein, kann ich mit dem 
Gasgriff auch gleich noch ne Anfahrhilfe machen und ich bin am Ziel.

Ich habe in diesem Thread gelernt, wie man hier mit heiler Haut davon 
kommt:
1.: Rückfragen bzgl. Details die unüberlesbar genannt wurden, 
ignorieren.
2.: Kompletten Blödsinn ignorieren, sich bei jeder Antwort überlegen, ob 
es irgendwas bringen könnte darauf einzugehen.
3.: Redundante Infos einfach ignorieren.

Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat 
offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl 
höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren.

Danke an alle, die was hilfreiches beigetragen haben.

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat
> offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl
> höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren.
>
> Danke an alle, die was hilfreiches beigetragen haben.
>
> Gruß,
> Norbert

Sicherlich postest du in einem anderen Forum was von "Forum ist kein 
Forum", dass du in einem Forum warst und dort nicht ganz genau das dort 
spezifizierte bekommen hast.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Norbert S. schrieb:
> Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat
> offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl
> höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren.

Stimmt, 90% Deiner Texte waren wirklich unnötig.

Direkter Link auf eBay-Artikel plus Angabe, dass Dein Ding einen (für 
Pedelecs unsinnigen) Gasdrehgriff hat, hätte im Eröffnungsposting 
gereicht, um allen direkt die Wahrheit vor Augen zu führen.

Ich frag mich nur, warum Du nicht selber darauf gekommen bist - bevor Du 
hier überhaupt den Thread eröffnet hast.

von Wilhelm F. (Gast)


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Also ich würde da einfach mal ganz unbefangen in die nächste 
Polizeistation hinein spazieren, und fragen, ob ich mit so einem Teil 
fahren darf oder nicht. Die können es bestimmt erklären, weil ja in so 
einem Haus auch die Verkehrsstreife sitzt. Ehrlich jetzt.

von Chr. M. (snowfly)


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Wilhelm F. schrieb:
> Die können es bestimmt erklären,

Aber gut dokumentieren, wäre das erste mal dass die Ahnung haben oder 
nicht Lügen :)

Mit einer schriftlichen Bestätigung dass das Teil ein Pedelec ist
mit Stempel von deine PD solltest du aber rechtssicher unterwegs sein,
wirst du nur nicht bekommen.

von J. A. (gajk)


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Frank M. schrieb:

> Direkter Link auf eBay-Artikel plus Angabe, dass Dein Ding einen (für
> Pedelecs unsinnigen) Gasdrehgriff hat, hätte im Eröffnungsposting
> gereicht, um allen direkt die Wahrheit vor Augen zu führen.

Meine Rede, danke für den Kommentar!

von Paul B. (paul_baumann)


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Vernünftige Elektriker fahren mit Mikro-Farädern!
;-)

MfG Paul

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen:
Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich 
jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting 
waren alle nötigen Informationen drin. Alle.

Zum Thema Polizei:
Das hatte ich tatsächlich erwägt, vor allem weil meine Frau auch damit 
rumfahren wird. Dafür wäre ein Zettel mit Stempel und Unterschrift der 
hier zuständigen Wache sehr hilfreich. Ich würde mich auf die 
Diskussionen ja einlassen wenn ich damit angehalten würde weil ich 
sicher wäre, daß alles ok ist. Nur ihr möchte ich das nicht antun. Ähem, 
unseren Freunden und Helfern übrigens auch nicht, die dürften mit dem 
Diskussionsstil meiner Frau ein Problem haben ;-)

Allerdings:

Chr. Messener schrieb:
> wirst du nur nicht bekommen.

Genau das befürchte ich auch.
Aber ich werde mal ohne das Ding unverbindlich anfragen, wie es denn 
damit aussehen würde. Das wäre wirklich eine schöne Lösung.

Ich bleibe dabei, wenn man sich intravenös Baldrian gibt und 60-80% der 
Antworten ignoriert, kommt man hier klar. Ein paar vernünftige Helfer, 
die die Problembeschreibung auch lesen und nicht nur die Überschrift 
überfliegen gibt es hier ja durchaus.

Ich glaube jetzt ist wieder Zeit für Popcorn, oder?

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:
> Hi,
>
> nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen:
> Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich
> jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting
> waren alle nötigen Informationen drin. Alle.

Nein, du hast ein großes Boha gemacht und wolltest keinen Link zu dem 
von dir gekauften Rad/Bike/whatsoever einstellen.

Da dürfen die Leutchen dann erst mal selber bei ebay stöbern. Im Grunde 
genommen sollte man auf solch nebulöse Dunstanfragen gar nicht 
antworten.

von Norbert S. (norberts)


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J. Ad. schrieb:
> Im Grunde
> genommen sollte man auf solch nebulöse Dunstanfragen gar nicht
> antworten.

Dafür hast Du aber ganz schön viel geschrieben aber wohl zu wenig 
gelesen (oder verstanden)...
Was steht in der Beschreibung bei Ebay, was ich im ersten Post nicht 
schon geschrieben hatte? Welche Information hast Du aus dem später 
geposteten Link gewinnen können, die nicht vorher schon vorhanden war?

Ich bitte ausdrücklich darum, nicht zu antworten, wenn die Informationen 
im Fragepost gar nicht richtig gelesen werden.
Das ist echt ein riesiges Problem in diesem Forum. Man kann schreiben 
"Es geht nicht, Betriebsspannung habe ich geprüft mit Oszi, ist glatt 
und stabil!" und es kommt garantiert ein Superexperte der fragt:"Hast Du 
die Betriebsspannung geprüft?".
Dann muß man antworten "Ja, habe ich mit Oszi, ist stabil und glatt."
Man müsste aber schreiben:" Lies die Fragestellung Du Vollidiot! das 
steht da doch schon!"
Dann ist man plötzlich der Arsch, weil ein Anderer zu blöd zum Lesen 
ist.
Ich könnte hier 90% der Rückfragen mit Zitaten aus meiner originalen 
Fragestellung beantworten. Immer wieder. Auch bei anderen Leuten sieht 
man das oft, wenn sie sich mal Mühe bei der Fragestellung gegeben haben.
Wenn Ihr helfen wollt, lest Euch doch bitte durch, was da schon passiert 
ist und schreibt nicht irgendeinen Scheiß, der schon längst durch ist.

Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen 
Beiträge.
Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen.

Gruß,
Norbert

von J. A. (gajk)


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Norbert S. schrieb:

> Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen
> Beiträge.
> Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen.
>
> Gruß,
> Norbert

Du hast nicht genug A... in der Hose nen Link reinzustellen und machst 
dann einen auf gnädig, dass du sooo viel Unsinn zu ertragen hattest...

Du nutzt einfach nur die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der 
Forenteilnehmer hier aus. Möglichst wenig schreiben, um den heißen Brei 
herumreden, nicht konkret werden und dann meckern, wenn auf halbgare 
Statements auch die dazu passenden Antworten kommen.

Wenn einer ne vernünftige Antwort auf ne Frage haben will, ist er 
eigentlich dafür zuständig, selber schon mal das zu sagen was er schon 
weiß.

Und nicht mit "Ich hab da mal ne Funktion und soll ne Nullstelle 
bestimmen und ich bin mir sicher dass das nicht geht aber es macht mir 
nichts aus" daherkommen und die anderen es dir dann aus der Nase ziehen 
lassen, dass es ein Polynom 3. Grades ist.

Das raubt den Leuten die Zeit und die Lust und die Folge wird sein, dass 
so tolle Foren wie dieses hier untergraben werden und irgendwann nur 
noch Dumpfback zu lesen ist.

von Carsten S. (dg3ycs)


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J. Ad. schrieb:
> Norbert S. schrieb:
>
>> Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen
>> Beiträge.
>> Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen.
>>
>> Gruß,
>> Norbert
>
> Du hast nicht genug A... in der Hose nen Link reinzustellen und machst
> dann einen auf gnädig, dass du sooo viel Unsinn zu ertragen hattest...

Ich weiß überhaupt nicht was du ständig mit deinem blöden Link hast???
Den HAT er doch eingestellt und zwar bereits eine Stunde nach seinem 
Ursprungsbeitrag.
Wobei Norbert in der Tat recht hat: Er hatte eine konkrete Frage (Folgen 
beim -so Fahren-) und dafür spielte der Link eigentlich keinerlei Rolle.
Wobei er sich im Nachhinein ja doch noch als Hilfreich erwiesen hat. 
Aber nicht durch diejenigen die am lautestesten nach dem Link geschrieen 
haben.

> Du nutzt einfach nur die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der
> Forenteilnehmer hier aus. Möglichst wenig schreiben, um den heißen Brei
> herumreden, nicht konkret werden und dann meckern, wenn auf halbgare
> Statements auch die dazu passenden Antworten kommen.
Wenn man es denn so sehen will, so ist jede Frage in einem Forum ein 
Ausnützen von Hilfsbereitschaft. Aber das Antworten ist ja freiwillig - 
schließlich will man selber ja in anderen Fällen acuh mal hilfe...

Zudem finde ich hat er im Vergleich zu vielen anderen schon recht viele 
Informationen zu beginn geliefert. Zumindest definitiv genug um seine 
URSPRUNGSFRAGE erschöpfend zu beantworten!
Wem das nicht reicht, der braucht doch einfach nicht zu antworten.

> Wenn einer ne vernünftige Antwort auf ne Frage haben will, ist er
> eigentlich dafür zuständig, selber schon mal das zu sagen was er schon
> weiß.
Hat er doch gemacht... Und dabei auch im Prinzip schon die richtigen 
Schlüsse gezogen!

> Das raubt den Leuten die Zeit und die Lust und die Folge wird sein, dass
> so tolle Foren wie dieses hier untergraben werden und irgendwann nur
> noch Dumpfback zu lesen ist.

Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber ich habe beim nochmaligen 
Überfliegen von dir keine Einzige Antwort gefunden die Norbert irgendwie 
weiterhelfen würde.

Im Gegenteil - wenn es zur Sache war dann maximal irreführend und 
Gefährlich (zumindest für seine FE)!
Und noch einmal: Spätestens 68 Minuten nach Threaderöffnung lagen 
wirklich alle Infos vor, auch die welche NICHT für die Beantwortung der 
Frage nötig waren. ICh habe zwar auch die Tatsache das dieses Fahrrad 
einen "Gasgriff" hat zuerst überlesen, aber selbst das steht beim 
nochmaligen Lesen bereits im Anfangspost. Zumindest als deutlicher 
Hinweis.

Wobei auch dies im Grunde irrelevant ist, denn das dieses Gefährt kein 
Pedelec ist war bereits seit dem Eröffnugnspost klar. Es spielt wenn 
überhaupt also nur beim Nebenschauplatz "Absicht oder Defekt?" eine 
Rolle. Aber danach war ja gar nicht gefragt.

Daher: Nicht immer nur auf andere Schimpfen sondern lieber mal an die 
eigene Nase packen. Zumindest in diesem Thread bist DU der Geisterfahrer 
und nicht die anderen...

Gruß
Carsten

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Schiebe das Ding zum TÜV. und lass klären was es ist. die können und 
dürfen das! Und die schreiben dir gegen Obolus einen Zettel wer das Ding 
mit welchem weiteren Zettel wie nutzen darf gegebenen Falls entsorgen 
darf.

P.S. die leben davon. ;)

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Norbert S. schrieb:
> nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen:
> Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich
> jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting
> waren alle nötigen Informationen drin. Alle.

Nein, es fehlten folgende Angaben:

1. eBay-Link

2. Klarstellung, dass das Angebot sowohl ein E-Bike als auch Pedelec
   umfasst

3. Das E-Bike hat zusätzlich einen Gasdrehgriff, das steht in der
   Artikelbeschreibung, die Du offenbar nicht gelesen hast

4. Du hast verschwiegen, dass Du den Gasdrehgriff nachträglich selbst
   montiert hast. Wahrscheinlich stand in der Anleitung auch noch drin:
   "Gasdrehgriff nur bei Benutzung als E-Bike montieren!".

Statt direkt den Hersteller zu kontaktieren, fragst Du hier erst mal das 
Forum unter Vospiegelung falscher Tatsachen und regst Dich noch über die 
Antworten auf.

Dieser Thread war absolut unnötig: Ein Anruf beim Hersteller hätte 
gereicht. Aber wahrscheinlich müllst Du auch noch ein Forum zu, wenn Du 
nicht weisst, wie Du Deine Socken anziehen musst.

Deine selbstherrliche Ignoranz hat hier lediglich folgendes Bild von Dir 
erzeugt:

A. Du kannst nicht sinnentnehmend lesen. In der eBay-Beschreibung des
   Artikels stand drin, dass der Gasdrehgriff für das E-Bike war.

B. Du filterst alles weg, was Dir nicht passt und schusterst Dir so
   Deine eigene Welt zurecht.

Manche kommen so tatsächlich ganz gut durchs Leben. Leider.

von Robert L. (lrlr)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofahrrad#.C3.96sterreich

bei uns ist die Rechtslage übrigens recht eindeutig:
treten müssen wir nicht.. ;-)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Frank M. schrieb:
> Dieser Thread war absolut unnötig: Ein Anruf beim Hersteller hätte
> gereicht. Aber wahrscheinlich müllst Du auch noch ein Forum zu, wenn Du
> nicht weisst, wie Du Deine Socken anziehen musst.

Interessant...
Noch einer der dem TE vorwirft nicht die Beiträge zu lesen - es aber 
selber nicht schafft die Ausgangsfrage zu verstehen.

Norbert hat eine ganz klare Frage gestellt.
Diese Frage lautet: Was passiert wenn ich mit einem Fahrzeug fahre das 
definitiv KEIN Pedelec (nach Gesetzesdefinition) ist!
Das es KEIN PEDELEC ist war ihm klar und WARUM er kein PEdelec bekommen 
hat, das war auch gar nicht gefragt. Es wurde lediglich nach den Folgen 
beim Fahren mit einem Elektrofahrrad das nicht mehr die 
Pedelec-Ausnahmereglung in Anspruch nehmen kann gefragt.

Und all deine -angeblich fehlenden, aber trotzdem kurzfristig 
nachgelieferten- Fakten sind für die Beantwortung seiner Frage VÖLLIG 
UNINTERESSANT.

Auch das Anrufen beim Hersteller/Importeur ist für seine konkrete Frage 
absolut nicht Zielführend gewesen! Denn der hätte ihm maximal sagen 
können das es kein Pedelec ist. Aber das WUSSTE ER DOCH SCHON und hat es 
im ersten Beitrag bereits deutlich geschrieben.

Wenn überhaupt, dann wäre die Strassenverkehrsbehörde als zuständige 
Stelle die richtige Kontaktadresse gewesen. Eventuell noch in rein 
Informativer Hinsicht die Polizei, wobei man sich da hüten wird eine 
verbindliche Auskunft zu geben, denn das ist nicht deren Aufgabe und bis 
auf die (meisten!) Goldsternchenträger fehlt denen auch jede 
Qualifikation für eine allgemeine Rechtsberatung.

Neben der Strassenverkehrsbehörde wäre als einziges noch der TÜV (bzw. 
in den neuen Bundesländern die DEKRA) in der LAge rechtlich verbindliche 
Auskünfte zu geben (bzw. Dokumente auszustellen) aus denen hervorgeht 
was es denn genau für ein Fahrzeug ist. Da aber auch ohne Anfrage 
bereits klar war das es in diesem Zustand kein Pedelec ist und er ja nur 
die folgen einer Fahrt damit wissen wollte bliebe halt nur die 
Strassenverkehrsbehörde für eine Verbindliche Antwort - oder die konkret 
gestellte Frage im Forum um absolut unverbindliche Hinweise auf die 
vielleicht dann zutreffenden Regelungen zu bekommen!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Norbert S. (norberts)


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Hi,

Danke Carsten, ich dachte schon, ich hätte Wahrnehmungsstörungen...

Viel hab ich dem nicht hinzuzufügen, ausser vielleicht meine bescheidene 
Einschätzung, wie ich sicher sein kann, wie es als Pedelec legal ist 
bzw. daß es das nach meiner Modifikation ist:
Im Prinzip gar nicht. Auch nicht wenn man's beim Fachhändler als Pedelec 
kauft, da kann man höchstens einigermassen drauf vertrauen. Es gibt 
einfach keine Bescheinigung "Dies ist ein Pedelec". So wie es das nicht 
für ein Fahrrad gibt.
Ich mache das jetzt so, daß ich mir sicher bin und fertig, so einfach 
ist die Regelung.

Wo soll da übrigens was von Gasgriff in der Auktion gestanden haben? Daß 
man damit die Unterstützund regeln kann bzw. ne Anfahrhilfe regelt ist 
aber auch nicht ungewöhnlich bei Pedelecs und wäre legal. Das war aber 
wie Carsten auch schreibt nie die Frage. Vielleicht list nochmal einer 
die Überschrift. Da ist kein Fragezeichen dahinter.

Gruß,
Norbert

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