Hi, ich hab ein Pedelec gekauft, das keines ist. Genauer: Es verhält sich fast so, wie ich es überlegt hatte zu pimpen. Aus rechtlichen Gründen habe ich das aber verworfen, nur ist das Ding jetzt schon so! Will man Gas geben, muß man etwa eine Umdrehung mit den Pedalen machen und ab da hängt das Ding voll am Gas und fährt rein elektrisch (250W, max 25km/h oder weniger). Nimmt man einmal Gas weg, muß man nur mal etwas an den Pedalen drehen (auch ohne Kraft) und es geht wieder rein elektrisch weiter. Das ist ja nunmal klar kein Pedelec nach den Regeln, egal wie tolerant man diese etwas schwammigen Regeln auslegt. Freies Drehen ohne Kraft könnte danach vielleicht noch durchgehen aber selbst das braucht man nicht. Gekauft bei einem ganz normalen Händler in D über die Bucht, ausdrücklich als Pedelec in der Titelzeile. Das Ding ist übelster Chinaschrott aber damit habe ich gerechnet und kann damit gut leben. In China bin ich etliche Monate mit einem viel wackeligeren Ding mit 45 Sachen rumgefahren und habs überlebt. Dagegen ist dieses Teil Gold. Es bremst für mein Gefühl ausreichend und ist wie gesagt auch nicht zu schnell. Jeder mittelmässige Radler lässt das Ding hinter sich. Nach 10 Minuten bei dem Tempo wäre ich aber ziemlich fertig. Jeder Fahrrad-Enthusiast würde aber angesichts der Bremsen usw. schreiend wegrennen. Kann ich wie gesagt mit leben und ist bei dem Preis (superbillig) auch nicht überraschend. Eigentlich wäre ich glücklich mit dem Ding aber so ganz legal ist das ja nunmal nicht. Das bestechende an einem legalen Pedelec ist ja, daß es rechtlich als Fahrrad zählt. Nun frage ich mich, was im "schlimmsten" Fall passieren kann. Dabei möchte ich einen schweren Unfall mit heftigem Personenschaden ausdrücklich ausklammern. Mäht man mit einem legalen Fahrzeug ohne eigene Schuld eine Gruppe Kleinkinder nieder, wird man auch seines Lebens nicht mehr froh. Ich meine eher eine normale Kontrolle der Rennleitung, weil auffällt, daß ich nicht getreten habe und das ganze "zu gut rollt" ohne zu treten. Das wäre wohl sowas wie ein Mofa. Also fahren ohne ABE, Versicherungspflicht verletzt, keinen Helm getragen. Ein paar Euro und das eine oder andere Flens würde ich riskieren aber stünde da ein Fahrverbot im Raum? Unterstellt man, das Ding wäre ein Mofa, hätte es denn eine ABE, dürfte ich das mit meinem alten Klasse 3 ja fahren. Ich hab das Ding nunmal so gekauft und zurückschicken wäre bei dem Preis auch albern. Ist ja auch geil so wie es ist aber meinen Lappen möchte ich damit nicht riskieren. Gruß, Norbert
Sag uns lieber WO und für wieviel Du das Teil gekauft hast ;-) Sowas können sicher einige gebrauchen.
Hi, Superbillig und in der Bucht ;-) Ebay -> Pedelec -> nach Preis sortieren. Das schaffst Du! 399,- sei Dir noch als Tipp gegeben. Aber sei gewarnt, das Ding ist Chinaschrott, kein seriöser Händler würde sich trauen sowas zu verkaufen. Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, rechte Pedale, Rechtsgewinde. Genau falsch rum. Da ich die Tretkurbeln mangels Abzieher nicht abbekommen habe, hab ich das einfach mit Schraubensicherung eingeklebt. Funktioniert, ist aber nur was für Bastler. In China wäre das aber noch lange nicht das unterste Ende der Skala und die dezimieren sich damit auch nicht signifikant durch technische Mängel sondern durch ihre Fahrweise. In Indien sagte mal ein Taxifahrer, auf seine Fahrweise angesprochen:"Don't worry, only body die!".(Grammatik original) Wenn man an Wiedergeburt glaubt, kann man das alles viel enspannter sehen. Nur sind die meisten Chinesen keine Hindus aber benehmen sich im Strassenverkehr genau so, als ob das nicht so wichtig wäre mit dem Leben des momentanen Körpers. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, > rechte Pedale, Rechtsgewinde. Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt.
Johannes M. schrieb: > Norbert S. schrieb: >> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, >> rechte Pedale, Rechtsgewinde. > > Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt. Hi, Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus. Es ist genau anders herum richtig. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Johannes M. schrieb: >> Norbert S. schrieb: >>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, >>> rechte Pedale, Rechtsgewinde. >> >> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt. > > Hi, > > Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus. > Es ist genau anders herum richtig. > > Gruß, > Norbert Leider richtig, denk mal drüber nach!
Norbert S. schrieb: >>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, >>> rechte Pedale, Rechtsgewinde. >> >> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt. ACK > Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus. > Es ist genau anders herum richtig. Da kann man mal sehen, was du für eine Konifere bist XL
Am besten du hängst den Link zu dem entsprechende Teil mal hier rein. Es gibt verschiedene Modelle zu dem Preis von 399 Euro. Sonst ist das doch alles nur über-den-heißen-Brei-Gerede.
Hi, also das mit den Pedalen wird mir jetzt zu albern. Ein paar Leute haben wohl einen Knoten im Kopp. Rechts Linksgewinde, Links Rechtsgewinde! So drehen sich die Pedale nicht aus der Kurbel raus. Gruß, Norbert
J. Ad. schrieb: > Am besten du hängst den Link zu dem entsprechende Teil mal hier rein. Es > gibt verschiedene Modelle zu dem Preis von 399 Euro. > > Sonst ist das doch alles nur über-den-heißen-Brei-Gerede. Tut zwar eigentlich nichts zur Sache aber gut: http://www.ebay.de/itm/281307951787?var=580348584660&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649 Gruß, Norbert
Axel Schwenke schrieb: > Norbert S. schrieb: > >>>> Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, >>>> rechte Pedale, Rechtsgewinde. >>> >>> Das ist bei Fahrrädern immer so und korrekt. > > ACK > >> Leider falsch, so dreht sich die Pedale aus der Kurbel raus. >> Es ist genau anders herum richtig. > > Da kann man mal sehen, was du für eine Konifere bist > > XL ...oder ist das Dings SO ein Schrott, dass der Schinese die Kurbel falsch rum in das Lager gesteckt hat?...
Der Drehsinn der Gewinde ist am rechten und am linken Pedal nicht gleich. Er ist jeweils so gewählt, dass die Pedalachsen vor dem Selbstlösen von den Tretkurbeln geschützt sind. Um einem Losdrehmoment, das von der Lagerreibung im Pedal verursacht wird, zu begegnen, müsste die linke Pedalachse mit Rechtsgewinde und die rechte Pedalachse mit Linksgewinde versehen sein. Tatsächlich ist es umgekehrt. Der Grund dafür ist ein zweiter Effekt, der den Lagerreibungsdrehmomenten entgegengesetzt ist und diese dominiert. Er tritt auf, wenn eine Pedalachse nicht fest angezogen sein sollte. Das prinzipiell nicht vermeidbare radiale Spiel im Gewinde führt unter diesen Umständen dazu, dass die Pedalachse durch die Fußkraft immer geringfügig nach unten gekippt wird. Die Kippung läuft relativ zur Tretkurbel um, die Pedalachse taumelt (siehe auch Nutation) in ihrem Gewindeloch. Ihr Taumeln bewirkt, dass sie sich um ihre eigene Achse dreht. Sie rollt nämlich an den beiden Enden des Innengewindes in der Tretkurbel (Abbildung links). Dieser Vorgang wird bei einem einfachen Versuch mit einem Bleistift besonders deutlich (Abbildung rechts). Der Drehsinn des Taumelns ist am linken Pedal der Uhrzeigersinn (gleich wie die vernachlässigbaren Lagerreibungsdrehmomente). Das Rollen bewirkt, dass sich die Pedalachse im Gegenuhrzeigersinn dreht. Sie bekommt ein Linksgewinde, damit sie sich eher festzieht, falls sie locker geworden sein sollte. Beim rechten Pedal sind die Verhältnisse umgekehrt, seine Achse ist mit Rechtsgewinde versehen.
> ...oder ist das Dings SO ein Schrott, dass der Schinese die Kurbel > falsch rum in das Lager gesteckt hat?... Nö, die Kurbeln sind nur vertauscht. Ich krieg die aber nicht runter ohne Abzieher (ich hatte mal einen aber der ist nicht auffindbar). Das ist schon solide gemacht. Ein geschmiedeter Vierkant wo die Kurbel draufgepresst ist, gesichert mit einer Mutter M10 mit Feingewinde. Das ist absolut ok. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Aber sei gewarnt, das Ding ist Chinaschrott, kein seriöser Händler würde > sich trauen sowas zu verkaufen. Beispiel: Linke Pedale: Linksgewinde, > rechte Pedale, Rechtsgewinde. Genau falsch rum. http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradpedal#Schutz_vor_Selbstl.C3.B6sen_von_den_Tretkurbeln
> Um einem Losdrehmoment, das von der Lagerreibung im Pedal verursacht > wird, zu begegnen, müsste die linke Pedalachse mit Rechtsgewinde und die > rechte Pedalachse mit Linksgewinde versehen sein. Tatsächlich ist es > umgekehrt. > Hi, interessant. Ist zwar überhaupt nicht meine Frage gewesen aber egal. Ich gehe mal davon aus, daß Du Dir die Erklärung nicht mal so eben aus dem Arsch gezogen hast sondern daß was dran ist. So mal eben ist es mir zu spät, das jetzt nachzuvollziehen. Fakt ist, daß sich mein Pedal losgedreht hat. Das mag daran liegen, daß die Lager im Pedal sehr schwergängig sind und der von Dir zitierte Effekt eben doch nicht dominiert. Ich sehe das morgen an meinem "normalen" Fahrrad aber nochmal nach. Es wäre aber schön, wenn wir wieder zur Ausgangsfrage zurück kommen könnten. Was sind die Konsequenzen, wenn man damit erwischt wird? Gruß, Norbert
Hi, jetzt hab ich's kapiert mit der Tretkurbel und dem Gewinde! Mea Culpa! Ist aber schon etwas tricky. Hätte mich auch gewundert, wenn die Chinesen nicht wüssten, wie sowas geht. Mein Pedal hat sich wohl nur rausgedreht, weil die Lager extrem schwergängig sind. Egal, ist jetzt geklebt und das war ja auch nie das Problem. Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation beizutragen? Gruß, Norbert
Julian Baugatz schrieb: > Der Drehsinn der Gewinde ist am rechten und am linken Pedal nicht > gleich. Er ist jeweils so gewählt, dass die Pedalachsen vor dem > Selbstlösen von den Tretkurbeln geschützt sind. > .... > bekommt ein Linksgewinde, damit sie sich eher festzieht, falls sie > locker geworden sein sollte. Beim rechten Pedal sind die Verhältnisse > umgekehrt, seine Achse ist mit Rechtsgewinde versehen. ...und nen schönen Gruß von Karl-Theodor und Annette!
Norbert S. schrieb: > Egal, ist jetzt geklebt und das war ja auch nie das Problem. > Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation > beizutragen? > > Gruß, > Norbert Geklebte Fahrräder sind nicht im Straßenverkehr zugelassen...
Norbert S. schrieb: > Hat vielleicht noch jemand was sinnvolles zur rechtlichen Situation > beizutragen? Da wärst Du in einem Forum für Rechtsfragen wohl besser aufgehoben.
J. Ad. schrieb: > ...und nen schönen Gruß von Karl-Theodor und Annette! Quelle habe ich angegeben :) Und Anette ist ja wieder Doktor, diesmal ohne abschreiben!!!
Norbert S. schrieb: > Das Ding ist übelster Chinaschrott aber damit habe ich gerechnet und > kann damit gut leben. Dann verstehe ich das seitenlange Rumgeheule nicht...
Norbert S. schrieb: > ich hab ein Pedelec gekauft, das keines ist. Hast Du denn beim Kauf eine Art Betriebsgenehmigung mitgekauft, welches das Wort "Pedelec" enthält? Das sollte für die Polizei normalerweiser ausreichend sein. Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Hast Du denn beim Kauf eine Art Betriebsgenehmigung mitgekauft, > welches das Wort "Pedelec" enthält? Das sollte für die Polizei > normalerweiser ausreichend sein. > Gruss > Harald Hi, Nein, sowas gibt es wohl gar nicht, weil es eben wie ein Fahrrad zählt. Oder besser gesagt zählen sollte. Ein Pedelec muß nur den Regeln entsprechen, dann gilt es als Fahrrad. Ich frage mich die ganze Zeit schon, wie man das nachweist und habe nichts gefunden. Bei einem Fahrrad hat man ja auch kein Papier "hat keinen Motor und ist deswegen ein Fahrrad und kein Mofa/Moped/Motorrad". Gruß, Norbert
Fahre mit offenen Augen durch den Straßenverkehr! Wenn du irgendwo die Schnittlauch Truppe erblickst, kurbel einfach etwas. So wie man halt nur an Stopschildern anhält, oder das Handy beiseite legt, wenn die Rennleitung in der Nähe ist ;)
@Norbert Fahr zur Polizei und zeige Dich selbst wegen groben Unfugs an. Diese Lösung dürfte Dich vollends zufriedenstellen. Wenn man im Alter nur nicht mal so wird.... MfG Paul
Hi, Um mal zu deiner Ursprungsfrage zurückzukehren: Norbert S. schrieb: > Ich meine eher eine normale Kontrolle der Rennleitung, weil auffällt, > daß ich nicht getreten habe und das ganze "zu gut rollt" ohne zu treten. Ein paar Dinge hast du ja schon gefunden: > Das wäre wohl sowas wie ein Mofa. DIES bliebe Abzuwarten. Verlassen auf diese Einschätzung würde ich mich nicht. Im Ergebniss wird es an dem hinzugezogenen Gutachter liegen wie das Gerät eingestuft wird. Wenn du "Glück" hast kommt nur "Mofa" oder 50er "Moped" dabei raus, also Dinge die du mit dem Kl. 3 Führerschein auch bewegen darfst. Wenn aber du Pech hast wird es aber höher eingestuft und du hast schon einmal die ERSTE Straftat an der Backe: Fahren ohne Fahrerlaubniss! Das sind 6 Punkte in Flensburg, Dazu bei fahrlässiger Begehung dann noch bis zu 6 Monaten Gefängniss oder 180 Tagessätze (=Vorbestraft!!!) Wenn der Staatsanwalt dann noch diesen Thread findet ist der Vorsatz nachgewiesen mit 360 Tagessätzen oder einem Jahr Knast als Höchststrafe. Zudem gibt es wohl MINDESTENS ein Fahrverbot, aber auch ein Komplettentzug der Fahrerlaubniss ist möglich! > Also fahren ohne ABE, DAs ist ja fast Harmlos, 50Euro, Drei Punkte. Bei nachgewiesenem Vorsatz etwas teurer... > Versicherungspflicht verletzt, Damit sind wir dann bei der zweiten, auf jeden Fall begangenen Straftat! Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz 6 Punkte in Flensburg, Bis zu 360 Tagesätze (=1 Jahresnettogehalt!) oder 1 Jahr Knast. Bei Fahrlässigkeit wird auch hier halbiert. Wenn du Glück hast drei Moante Fahrverbot, sonst auch mal schnell FS weg! > keinen Helm getragen. dein geringstes Problem, das werden die dann schon fallen lassen... Mengenrabatt halt! Falls es sich bei der obigen Begutachtung des Fahrzeugs herausstellt das es sich um mehr als ein 50er Roller handelt, also um ein Zulassungspflichtiges KFZ, dann kommt noch Verstoss gegen die Zulassungsspflicht und Verstoss gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz hinzu. Aber im Vergleich zu Fahren ohne FE oder Versicherung sind das auch nur Peanuts. > Ein paar Euro und das eine oder andere Flens würde ich riskieren aber > stünde da ein Fahrverbot im Raum? Unterstellt man, das Ding wäre ein > Mofa, hätte es denn eine ABE, dürfte ich das mit meinem alten Klasse 3 > ja fahren. > Ich hab das Ding nunmal so gekauft und zurückschicken wäre bei dem Preis > auch albern. Ist ja auch geil so wie es ist aber meinen Lappen möchte > ich damit nicht riskieren. Wenn du deinen Lappen nicht riskieren möchtest, dann lasse es sein. Sonst reicht alleine der auf jeden Fall begangene Verstoss gegen das Pflichversicherungsgesetz dass du ziemlich sicher ein paar Monate Fußgänger wirst, mit Pech auch deutlich länger. Bei den Punkten sieht es da nicht ganz so kritisch aus da nicht ohne weiteres Aufsummiert wird sondern im allgemeinen nur der "höchste Verstoss" wirkt, In deinem Fall also sechs Punkte! Die Ausrede "so gekauft" schützt dabei so gut wie gar nicht, denn auch die Fahrlässigen Taten sind ausdrücklich unter Strafe gestellt. Man könnte es wohl höchstens mit "Verbotsirrtum" versuchen, aber das ist höchst unwahrscheinlich in einem solchen Fall damit durchzukommen... Die aufgezählten Strafen sind dabei natürlich die Höchststrafen, Allerdings nur für den FAll das du einfach nur ohne besonderen Grund Kontrolliert wirst! Und da du ausdrücklich nach Fahrverbot fragst: Wie geschrieben würdest du mit einem "nur" Fahrverbot noch ganz gut wegkommen. Auch der Komplettverlust der Fahrerlaubniss ist möglich! Bist du in einem Unfall verwickelt dann kann noch die eine oder andere Überraschung zusätzlich auf dich warten. Es wirkt sich mindestens Strafverschärfend aus. Von der Haftung für alle Schäden mit deinem vollen Privatvermögen -da keine Versicherung einspringen wird- mal ganz abgesehen. DAHER: Lass es sein!!! Ich weiß selbst das es durch diese ganzen Elektrogeschichten schwerfällt die Fahrzeuge intuitiv als Kraftfahrzeuge ansehen. Wir haben als "Kinder" (12-14J) beispielsweise ja auch E-Motoren an alte Kettcar gebaut (sogar mal mit 220V und Verlängerungskabel ;-) )und wären nie darauf gekommen das wir da nun ein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug haben. Aber es ist so - da wird kein Unterschied gemacht Wenn zurückschicken für dich nicht in Frage kommt, dann rüste doch einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt. Für einen mechanisch etwas begabten Elektroniker doch normalerweise kein Problem und ein nettes Projekt für ein paar Wochenenden! Gruß Carsten
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Carsten Sch. schrieb: > Wenn zurückschicken für dich nicht in Frage kommt, dann rüste doch > einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt. Für einen > mechanisch etwas begabten Elektroniker doch normalerweise kein Problem > und ein nettes Projekt für ein paar Wochenenden! > > Gruß > Carsten So angsteinflößend deine juristischen Ausführungen waren, so konterkarierst du mit deinem letzten Absatz alles gut gemeinte weiter oben... So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist genauso problematisch wie das Dings auffriesieren. Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie vorgeschrieben. Das würde schon mal für Mountain-Bikes das Aus bedeuten, wenn kein Licht an Bord ist. Und so weiter. Das scheert die Hersteller einen feuchten Kerricht und so haben wir die Zombies auf den Straßen. Ein Auto kann man ja auch nicht einfach so auf die Straße stellen und damit rumfahren - da winkt erstmal der TÜV.
Hi, danke Carsten, für Deinen hilfreichen Beitrag. Einen der ganz wenigen in diesem Thread. Auch wenn nicht alles so heiss gegessen wie gekocht wird und von allem nur 1/3 rauskommt, lasse ich das bleiben. Ich traue mich ja nichtmal eine Station in der U-bahn schwarz zu fahren... Carsten Sch. schrieb: > dann rüste doch > einfach entsprechend um das es den Anforderungen genügt. Genau die Idee kam mir heute auch. Der Gasgriff wird ein simples Poti sein und bevor ich mich beim Hallsensor totmache, bau ich einfach einen zweiten daneben, ist genug Platz da. Also technisch alles kein Problem, selbst wenn ich die Elektronik nur als Blackbox betrachten kann weil vergossen. Ich muß ja wirklich nur Gas wegnehmen wenn nicht getreten wird. Sicherheitshalber so, daß ich ohne Leistung selber beizutragen, nicht über 20km/h komme. Dafür wäre es allerdings schön, wenn ich noch einen der Hallsensoren für die Drehzahl abfrage, damit ich bis 20km/h wenn gewünscht volle Leistung abrufen kann. Dann wäre das alles den Bestimmungen entsprechend, max 25km/h (das ist eher weniger, auch wenn ichs nicht gemessen habe), Motorleistung nur, wenn man "pedalliert". Da steht nirgendwo, daß ich auch mit Leistung treten muß. Licht rein von Batterie ist ja inwischen erlaubt wenn der Batteriestand angezeigt wird (wird er) und Bremsen tut das Ding auch. Irgendwo hab ich mal die Vorgabe der Mindestverzögerung gelesen, das war erschreckend wenig, so daß das sogar ein Segway schafft. Und jetzt kommt das erstaunliche: J. Ad. schrieb: > So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben > keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist > genauso problematisch wie das Dings auffriesieren. Ohne Recherche hätte ich das vielleicht auch so geglaubt aber es gibt sowas nicht für Pedelecs. Erfüllt es die og. Bedingungen, ist es ein Fahrrad! Ab Leichtmofa braucht man eine ABE, Versicherung usw., für ein echtes Pedelec nichts! Du kannst Dir ja auch ein Fahrrad aus Holz und anderem Schrott zusammenzimmern, hat es Licht, funktionierende Bremsen usw. ist das vollkommen legal. Ich konnte es zuerst auch lange nicht glauben aber so einfach ist das. Was mir zuletzt noch in den Sinn kam: So macht das eigentlich keinen Sinn. Für so blöd halte ich die Chinesen nicht, das absichtlich so zu machen wie es ist. Die Leistung kommt etwa hin, 25km/h wird eingehalten und ich weiß, daß es damit viel schneller ginge. Sowas hatte ich ja in China, 45 Sachen und getestete 50km Reichweite, und das waren 36V 10Ah, nicht 12Ah. Die Beschleunigung war allerdings unterirdisch, hier ist der Motor wohl einfach für geringere Drehzahl gewickelt. Der Tretsensor macht so keinen Sinn, ev. ist das nur ein Fehler im Controller. Ich werde den Verkäufer nochmal anschreiben. Daß ich ihm das im Zweifelsfall zurückschicken könnte da hat er garantiert keinen Bock drauf und einen Ersatzcontroller halte ich für unwahrscheinlich. Also vielleicht ein Nachlass... Jetzt wird das Ding mal zerlegt, gemessen und reverse engineered für das dann 100% legale Downgrade. Und ja, da bin ich mir sicher, daß das dann legal ist. Carsten, danke nochmal. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Und jetzt kommt das erstaunliche: > > J. Ad. schrieb: >> So ein Dings bekommt durch einen selbstgeschwungenen Lötkolben >> keine Zulassung oder Bauartgenehmigung. Das Dings langsamer frickeln ist >> genauso problematisch wie das Dings auffriesieren. > > Ohne Recherche hätte ich das vielleicht auch so geglaubt aber es gibt > sowas nicht für Pedelecs. Erfüllt es die og. Bedingungen, ist es ein > Fahrrad! Ab Leichtmofa braucht man eine ABE, Versicherung usw., für ein > echtes Pedelec nichts! > Du kannst Dir ja auch ein Fahrrad aus Holz und anderem Schrott > zusammenzimmern, hat es Licht, funktionierende Bremsen usw. ist das > vollkommen legal. > Ich konnte es zuerst auch lange nicht glauben aber so einfach ist das. Eben, und da du es als Fahrrad gekauft hast, brauchst du dir auch keine Kopp zu machen ob es vielleicht die Bestimmung (ja, welche?) denn einhält. Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem ebike oder sonstwas abzugrenzen? Stell dir vor du kaufst ein Auto, welches wesentlich stärker beschleunigt als du es erwarten würdest. Würdest du in die Werkstatt fahren und reklamieren? Also, Schwamm drüber und fahr mit dem Dings umher. Je weniger du dran rumfrikelst, desto weniger würde einer bei einem Unfall draufkommen, dass das Dings von haus aus frisiert war. Im übrigen hat doch die Stiftung Warentest die Dinger auch mal getestet. Die Gefahr schein von brechenden Rahmenteilen etc. zu kommen, nicht so sehr von der Beschleunigung. Nebenbei: Nen Produktlink zum entsprechenden Bucht-Angebot wäre schon hilfreich.
Möglicherweise wurde dir einfach nur das falsche "Modell" geliefert. Ein anderer Händler bietet auf ebay ein (mutmaßlich) identisches Rad an, welches wahlweise als Pedelec oder E-Bike bestellt werden kann. Die E-Bike-Variante sollte sich laut Beschreibung so verhalten wie von dir beschrieben. http://www.ebay.de/itm/Elektrofahrrad-Leviatec-Z1-E-Bike-oder-Pedelec-Das-Original-mit-250-W-Motor-/251261448330?pt=Sport_Radsport_Fahrrad_Kindersitze&var=&hash=item3a8059708a Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä. "umkonfiguriert" werden.
Thomas Kofler schrieb: > Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es > mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor > dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä. > "umkonfiguriert" werden. Das ist ja interessant. Sicherlich kursieren auch schon Hacks, wie man aus einem pedelec ein ebike macht. Läuft die Maschine denn auch deutlich schneller als 28 km/h? Die ebikes sollen ja bis zu 45km/h schnell sein.
J. Ad. schrieb: > Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines > Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie > vorgeschrieben. Um Gottes Willen, dann sind wir mit dem Fahrradbasteln bald soweit wie mit der Platinenherstellung. Denn das gilt dann ja immer für alle und mein selbstzusammengeschraubtes Rad muss zum TÜV.
J. Ad. schrieb: > Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem > ebike oder sonstwas abzugrenzen? Ja, genau so ist es, ICH bin dafür verantwortlich. Ich fahre ja damit rum und es gibt keinen Zettel, auf dem mir bescheinigt wird, was es genau für ein Fahrzeug ist. Gruß, Norbert
Thomas Kofler schrieb: > Möglicherweise wurde dir einfach nur das falsche "Modell" geliefert. Ein > anderer Händler bietet auf ebay ein (mutmaßlich) identisches Rad an, > welches wahlweise als Pedelec oder E-Bike bestellt werden kann. Die > E-Bike-Variante sollte sich laut Beschreibung so verhalten wie von dir > beschrieben. > > Ebay-Artikel Nr. 251261448330 > > Nachdem die Hardware ja bei beiden Varianten die gleiche ist, würde es > mich nicht wundern, wenn diese einfach vom Händler in Deutschland vor > dem Versand durch einen versteckten Schalter, Jumper o.Ä. > "umkonfiguriert" werden. Hi, ja, das ist das Ding. Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht. Ich denke ja so langsam auch, die Chinesen haben da mit der Software was versemmelt. Der Händler bei dem ich das gekauft habe kann da garantiert nix umprogrammieren. Ich hab das Ding inzwischen auseinander und da ist weit und breit nichts wie ISP oder sonstige Schnittstelle zu sehen. Gruß, Norbert
Guido B. schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Was fehlt ist ein Mechanismus, wonach der kommerzielle Verkäufer eines >> Fahrzeugs (was auch immer) dafür verantwortlich ist, dass es so ist wie >> vorgeschrieben. > > Um Gottes Willen, dann sind wir mit dem Fahrradbasteln bald soweit wie > mit der Platinenherstellung. Denn das gilt dann ja immer für alle und > mein selbstzusammengeschraubtes Rad muss zum TÜV. Ich meine den Hersteller, der das Dings ausliefert. DER sollte nur Räder ausliefern dürfen, die der STVZO entsprechen. Also Reflektoren, Licht, Ständer und und und. Wer von privat dann ein verbasteltes Teil kauft - bitte! Man muss ja nicht alles reglementieren. Nur sollte man sicher sein, dass man sich beim gewerblichen KÄufer nicht noch in die Nesseln setzt.
Norbert S. schrieb: > Hi, > > ja, das ist das Ding. > Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem > Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht. Vielleicht hast du das Prinzip pedelec nicht richtig interpretiert.
Norbert S. schrieb: > weit > und breit nichts wie ISP oder sonstige Schnittstelle zu sehen Ich hab da weniger an programmieren gedacht als vielmehr an eine wirklich primitive Variante wie eine einfache Steckbrücke, Kabel am Zündschloss andersrum anstecken, Kabel durchschneiden, zwei Kabel verbinden, etc. Also kurzum eine Variante, die jeder unbedarfte Händler ohne großen Aufwand selber durchführen kann und die dann von der Software des Controllers nach dem Einschalten ausgewertet wird. Das alles ist freilich reine Mutmaßung meinerseits - möglicherweise gibts ja wirklich zwei Modelle mit unterschiedlicher Software. Nachdem der von mir genannte Händler das Rad in 4 Farben und zwei Antriebsvarianten anbietet (also 8 verschiedene Modelle), würde sich die Konfigurationsmethode durchaus zur Lageroptimierung anbieten (nur halb so viele Modelle).
J. Ad. schrieb: > Das ist ja interessant. Sicherlich kursieren auch schon Hacks, wie man > aus einem pedelec ein ebike macht. > > Läuft die Maschine denn auch deutlich schneller als 28 km/h? Die ebikes > sollen ja bis zu 45km/h schnell sein. Hi, Nein. Das ist ein BLDC und der läuft max. seine Nenndrehzahl mit der entsprechenden Spannung. Wie ein DC-Bürstenmotor. So wie das Ding ist, sind das eher weniger als 25km/h. Mit dem Akku geht es nicht schneller und das will ich ja auch gar nicht. Wenn Du weiter oben gelesen hättest: Ich hatte so ein E-Bike in China. 36V Blei, 10Ah, 45 Sachen schnell ohne zu treten. Reichweite 50km getestet. Ich will das Ding aber als legales Pedelec haben, nicht umgkehrt. Gruß, Norbert
J. Ad. schrieb: > Vielleicht hast du das Prinzip pedelec nicht richtig interpretiert. Und wie sollte ich das Deiner Meinung nach interpretieren? Da wäre ich mal gespannt. Gruß, Norbert
Thomas Kofler schrieb: > Ich hab da weniger an programmieren gedacht als vielmehr an eine > wirklich primitive Variante wie eine einfache Steckbrücke, Kabel am > Zündschloss andersrum anstecken, Kabel durchschneiden, zwei Kabel > verbinden, etc. > Also kurzum eine Variante, die jeder unbedarfte Händler ohne großen > Aufwand selber durchführen kann und die dann von der Software des > Controllers nach dem Einschalten ausgewertet wird. Das alles ist > freilich reine Mutmaßung meinerseits - möglicherweise gibts ja wirklich > zwei Modelle mit unterschiedlicher Software. Nachdem der von mir > genannte Händler das Rad in 4 Farben und zwei Antriebsvarianten anbietet > (also 8 verschiedene Modelle), würde sich die Konfigurationsmethode > durchaus zur Lageroptimierung anbieten (nur halb so viele Modelle). Hi, Jepp, so machen wir das bei unseren Produkten auch. Minimale Vielfalt der Lagerhaltung bis zum letzten Punkt im Vertrieb und dann Produktvielfalt per Software. Nachdem ich alles auseinander gerissen habe, sehe ich sowas aber nicht. "Vermute keine böse Absicht, wenn Dummheit es auch erklären kann". Ich fürchte, das trifft hier zu. Gruß, Norbert
Thomas H. schrieb: > Fahre mit offenen Augen durch den Straßenverkehr! Nennt Sich §1 (Gegenseitige Vorsicht und Ruecksichtnahme): Ich habe mir vor ca. 3 Jahren ein Pedelec gekauft, da funktioniert das aehnlich, es wird nur die Pedalbewegung abgefragt, und ich kann mit "alibitreten" ohne jedweden Kraftaufwand fahren. Jedoch erfuellt dieses Vehikel alle minimal/maximal - Anforderungen an ein Pedelec. ( also maximal 250W, maximal 25km/h). Ein geuebter Radfahrer kommt auf mehr km/h. Im geschaetzten 5.Thread von Dir ist zu lesen, das es einen "Gasgriff" gibt. Das haettest Du auch gleich am anfang schreiben koennen. Mir war auch im ersten Thread nicht klar was Du meinst. Mein Rad beschleunigt bei Pedalbewegung immer auf maximalleistung, was mir nicht immer passt. Ich haette gerne eine moeglichkeit die Leistung = Geschwindigkeit zu beeinflussen. Ich bin auch schon ein Pedelec der 2500€-Klasse gefahren. Ich muss aber zugeben, selbst weil ich den Pseudoantrieb zuerst vermisst hatte, fand ich die "Regelung" genial. Wie das gemessen wird (evtl mit Kraftvectoren an der Tretkurbel) fandich das BESSER. Gruss Asko. PS: der zZ wieder "normal" in die Pedale eines anderen BiCycles tritt, da nach drei Jahren der LiIon-Akku von 24V/10Ah seinen Dienst eingestellt hat. Und wer bewegt schon gerne ein 26kg schweres Rad, wenn er er eins mit 11kg hat....
Hi, Norbert S. schrieb: > Allerdings muß man beim Start die Pedale bewegen, sonst passiert mit dem > Gashahn nichts. So ganz passt das also nicht. > Ich denke ja so langsam auch, die Chinesen haben da mit der Software was > versemmelt. Vielleicht ist es auch bloß ein einfacher Defekt? In der Ebay-Auktion steht nichts dazu - aber kann es sein das dieses Bike über eine Anfahrfunktion/Schiebehilfe verfügt? Wenn dem so ist, dann könnte es evtl. sein das einfach nur ein Sensor oder eine Kabelverbindung defekt ist... Dieses Verhalten, also kurzer Antritt und dann fährt es von alleine, passt ja zu dieser Funktion. Allerdings müsste der 100% Eigenantrieb dann bei 6km/h abregeln, darüber hinaus nur mit (ggf. minimalster) Pedalunterstützung. Diese Fahrräder haben dann also zwei Geschwindigkeitsschwellen, die 6km/h für die Anfahrhilfe und die 25km/h für die endgültige Motorabschaltung. Wenn das Fahrrad nun das Erreichen der 6km/h nicht registriert könnte das Verhalten ja gut passen! J. Ad. schrieb: > Eben, und da du es als Fahrrad gekauft hast, brauchst du dir auch keine > Kopp zu machen ob es vielleicht die Bestimmung (ja, welche?) denn > einhält. AUTSCH... Lass mich raten: Du hast keinen Führerschein? > Bist DU verpflichtet, die Kennlinie eine pedelecs von einem > ebike oder sonstwas abzugrenzen? JA! Der Fahrer ist für sein Fahrzeug VOLL VERANTWORTLICH! Warum etwas so ist wie es ist spielt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle! Lediglich wenn ein Defekt erst nach Antritt der Fahrt eintritt und vom Fahrzeugführer (Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!) nicht bemerkt werden konnte ist man zumindest teilweise entschuldigt. REchtsgrundlage: § 23 STVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) Abs. 1: [...] Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind [...] In erster Linie entscheidend ist also einfach nur der TATSÄCHLICHE Zustand. Das einzige was man mit der Begründung "habe ich so gekauft" erreichen kann ist das man nur wegen fahrlässiger Tatbegehung verurteilt wird und nicht wegen Vorsatz. Und die Fahrlässige Tatbegehung ist ja hier auch explizit unter Strafe gestellt. Mit bis zu 180 Tagessätzen bzw. 6Monate Gefängniss für eine Fahrlässigkeit ohne eingetretene Schädigung anderer schon recht heftig. Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit den Hersteller (bzw. EU Importeur) oder im Falle einer schlichten Verwechslung des Verkäufers halt diesen auf Schadensersatz zu verklagen. Ob man etwas -und wenn ja wie viel- man dann von seinen Aufwendungen ersetzt bekommt entscheidet dann der Richter und natürlich der Geldbeutel des Händlers/Herstellers/Importeurs. Es kann aber auch gut sein das bei einem Fahrerlaubnissinhaber die Entscheidung auf "praktisch Null" lautet da man als solcher ja in der Lage sein muss sich selbst darüber schlau zu machen ob man das Fahrzeug so führen darf. (Wer dazu nicht in der Lage ist, der ist aus Sicht der Fahrerlaubnissbehörde auch nicht geeignet irgendein Fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen -> FE futsch!) Somit beschränkt sich der zustehende Schadensersatz dann auf die Rücksendekosten die bei rechtzeitiger Mängelrüge angefallen wären. Und alle Maßnahmen Flensburg oder die Fahrerlaubnissbehörde betreffend sind da eh aussen vor und treffen immer nur dich! > Stell dir vor du kaufst ein Auto, welches wesentlich stärker > beschleunigt als du es erwarten würdest. Würdest du in die Werkstatt > fahren und reklamieren? Sollte man machen... Denn da du ja für dein Fahrzeug verantwortlich bist würde es im Falle eines Falles bei dir hängenbleiben. ISt die Leistung objektiv zu hoch entspricht das FZG nicht den Vorschriften, die PKW Haftpflichtversicherung kann dich im Falle eines Unfalles bis zu 5k Euro in Regress nehmen, eine evtl. Vollkaskoleistung ablehnen und noch eine Konventionalstrafe wegen falscher Vertragsangaben fordern. Auch wenn du das Fahrzeug original so vom Händler bekommen hast! (Natürlich könnte man den Händler... usw. ) Also auch in einem solchen Fall wäre man gut beraten Kontakt zum Hersteller/Händler zu suchen. Wenn sich dann herausstellt das der Wagen tatsächlich zu viel Leistung hat (falsche SW im Steuergerät...) und man diese Leistung mag kann man statt einer Umrüstung natürlich acuh einfach die Papiere anpassen lassen. (Wobei das ganze sowieso rein Theoretisch ist, zumindest bei einem Neuwagen dürfte das wohl niemals so vorkommen) > Also, Schwamm drüber und fahr mit dem Dings umher. Je weniger du dran > rumfrikelst, desto weniger würde einer bei einem Unfall draufkommen, > dass das Dings von haus aus frisiert war. Nee - ganz schlecht! Aber Norbert ist da ja glücklicherweise deutlich Informierter als du ;-) > Im übrigen hat doch die Stiftung Warentest die Dinger auch mal getestet. > Die Gefahr schein von brechenden Rahmenteilen etc. zu kommen, nicht so > sehr von der Beschleunigung. Das ist eine völlig andere Baustelle! > > Nebenbei: Nen Produktlink zum entsprechenden Bucht-Angebot wäre schon > hilfreich. Hat er doch schon längst gepostet! Gruß Carsten
Carsten Sch. schrieb: > Vielleicht ist es auch bloß ein einfacher Defekt? Hi, ich hab den Verkäufer deswegen angeschrieben. Kann ich mir aber irgendwie kaum vorstellen. Das ist ein Brushlessmotor mit Sensoren, der Controller weiß also jederzeit ganz genau wie schnell das Ding ist. Die Abregelung bei 25km/h funktioniert ja auch. Das kann höchstens ein Fehler in der Software sein. Einfach die Abfrage des Pedalsensors nach dem Start "vergessen". Schiebehilfe müsste ja auch eher schon einsetzen, ohne daß man die Pedale bewegt, das wäre doch der Sinn der Sache. Gruß, Norbert
Hi, hier ist nochmal die Verordung in der Pedelecs definiert sind: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TC+P7-TC1-COD-2010-0271+0+DOC+PDF+V0//DE Seite 22 (S. 23 des PDF) Punkt h). Jetzt kann man sich fragen, was man unter progressiver Verringerung der Unterstützung verstehen soll. Von 0km/h bis 24km/h Reduktion von 100% auf 95%, von 24km/h bis 25km/h 95% auf 0%? Treten heisst ja auch nur die Pedale bewegen. Von Kraft, prozentualer Leistung oder so steht da auch nichts. Geht ja auch gar nicht mit ein paar Magneten auf der Tretkurbel und nem Hallsensor und so haben das ja fast alle Pedelecs. Ich werde das mal so umsetzen und einen Ausdruck der entsprechenden Seiten des PDF und meinen Quellcode unter den Sattel pappen. Irgendwie geistert mir auch noch ein maximales Leergewicht von 30kg im Kopp herum. Diese Marke reisst das Ding mit Akku leider aber ich finde dazu nichts mehr. Der Gashahn ist schonmal kein simples Poti. Nach erstem Schreck macht es die Umsetzung aber wohl einfacher, wenn ich das Signal erstmal vermessen habe. Die Spannungsversorgung des Controllers machen die tatsächlich mit einem LM317. Ok, im Gegensatz zu einem 7805 kann der die maximale Spannung von 36V Blei so gerade eben. Ist aber schon ganz schön primitiv. Die Mosfets sind HY1707 von "Hooyi Semiconductors". Ich dachte ich kenne mich in dieser Materie aus aber davon hab ich noch nie gehört. Mit 70V und 6mOhm aber nicht schlecht. Der µC könnte dem Logo nach Motorola sein, mehr kann ich da beim besten Willen nicht entziffern. Dem Gehäuse nach aber sicher kein AVR und somit ist dieser Ansatz für mich sowieso gestorben. Ich hol dann mal das Oszi... Gruß, Norbert
Fertige Dir vorsichtshalber noch ein Ganzkörperkondom aus Bauschaum an, setze einen Schutzhelm auf und vergiß die Sauerstoffflasche nicht. Ratsam ist außerdem, vorher eine Lebensversicherung abzuschließen... ...und gehe um Himmels Willen nicht so nah ran an das Fahrrad... Noch mehr Vorsichtsmaßnahmen fallen mir im Moment nicht ein. MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Noch mehr Vorsichtsmaßnahmen fallen mir im Moment nicht ein. Hi, mir auch nicht. Mir fällt jetzt eigentlich gar nichts mehr ein. Du kannst ja in der Pampa machen was Du willst aber in einer Großstadt ist das Risiko etwas größer. Lappen mal einen Monat abgeben wäre extrem ärgerlich, das würde locker 2h mehr Arbeitsweg am Tag bedeuten, das ist es nicht wert. Aber ich werde keinen Helm tragen und fahre nachts in China angetrunken auf der Landstrasse Fahrrad. Reicht Dir das? Auch ohne gültigen Lappen bin ich da Auto gefahren (da gilt nur ein Chin. Fürerschein und meiner war da längst abgelaufen). Das habe ich allerdings eingestellt, seitdem man dafür wirklich 15-30 Tage in den Bau geht. Bin ich jetzt wieder Dein Held? Wäre traurig wenn ja. Hier gelten aber nunmal Regeln und damit das System funktioniert wird drauf geachtet, daß sich alle dran halten. Wenn man mal nicht nur oberflächlich kennengelernt hat, wie lebensgefährlich die Anarchie im Verkehr in anderen Ländern ist, weiß man die Regelwut in D plötzlich wieder zu schätzen. Und spätestens wenn man mit ein paar Bier zuviel gesagt bekommt, daß das ein KFZ und kein Fahrrad(Pedelec) ist, hat man ein riesiges Problem. Ist irgendwie schade. Carsten hat doch gezeigt, daß man sich konstruktiv an dem Thema beteiligen kann aber 90% der Antworten sind sinnloser Schrott. Von den Beiträgen die offensichtlich machen, daß der Thread gar nicht gelesen wurde ganz zu schweigen. Weitere sachliche Beiträge sind willkommen. Der Gasgriff gibt übrigens 0,9 - 3,7V raus, während ohne Betriebsspannung der Signalausgang komplett hochohmig ist. Was auch immer da drin steckt... Falls es jemanden interessiert... Gruß, Norbert
Carsten Sch. schrieb: > Wenn aber du Pech hast wird es aber höher eingestuft und du hast schon > einmal die ERSTE Straftat an der Backe: Fahren ohne Fahrerlaubniss! Wenn man einen Führerschein hat trifft das ja nicht zu. Die kleinen Dinger sind ja überall enthalten. > Das sind 6 Punkte in Flensburg, > Dazu bei fahrlässiger Begehung dann noch bis zu 6 Monaten Gefängniss > oder 180 Tagessätze (=Vorbestraft!!!) > > Wenn der Staatsanwalt dann noch diesen Thread findet ist der Vorsatz > nachgewiesen mit 360 Tagessätzen oder einem Jahr Knast als Höchststrafe. > > Zudem gibt es wohl MINDESTENS ein Fahrverbot, aber auch ein > Komplettentzug der Fahrerlaubniss ist möglich! Wenn sie dir eine Fahrerlaubnis entziehen können bist du aber nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren...
Carsten Sch. schrieb: > JA! Der Fahrer ist für sein Fahrzeug VOLL VERANTWORTLICH! > Warum etwas so ist wie es ist spielt dabei nur eine sehr untergeordnete > Rolle! Lediglich wenn ein Defekt erst nach Antritt der Fahrt eintritt > und vom Fahrzeugführer (Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug!) nicht > bemerkt werden konnte ist man zumindest teilweise entschuldigt. > > REchtsgrundlage: > § 23 STVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) > Abs. 1: > [...] Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das > Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung > vorschriftsmäßig sind [...] > > In erster Linie entscheidend ist also einfach nur der TATSÄCHLICHE > Zustand. Das einzige was man mit der Begründung "habe ich so gekauft" > erreichen kann ist das man nur wegen fahrlässiger Tatbegehung verurteilt > wird und nicht wegen Vorsatz. > Und die Fahrlässige Tatbegehung ist ja hier auch explizit unter Strafe > gestellt. Mit bis zu 180 Tagessätzen bzw. 6Monate Gefängniss für eine > Fahrlässigkeit ohne eingetretene Schädigung anderer schon recht heftig. Na, dann sind die Gefängnisse ja bald randvoll: Schau dir mal die Räder an, die von der Stange verkauft werden: da fehlt schon mal das Licht - also durchgefallen, Fahrer ab in den Knast. Wenn du selbst den TÜV spielen musst, dann viel Spaß: Erstmal den Mantel von der Felge und die Felge ausmessen, ob sie groß genug ist - sonst flutscht der Mantel runter. Es ist sicherlich verboten, mit falscher Felge-Mantel-Kombination zu fahren. Kommen wir zur Beleuchtungsanlage: Hier sind Helligkeit zu überprüfen, Verhalten bei Regen und Starkregen und die Verminderung der Dynamoleistung aufgrund des nassen Mantels. Spaß beiseite: Du hast dir sicherlich schon mal ein Auto gemietet oder ein Auto gekauft. Hast DU da ne Checkliste dabeigehabt um nachzusehen ob die 195er-Reifen in Ordnung sind oder ob es doch nur 185-er sein dürften? Wohl kaum. Aber immerhin: 180 Tagessätze von jedem, der ohne ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage unterwegs ist - da hätten wir keine Staatsverschuldung mehr. Von daher sind wir vielleicht auf dem richtigen Weg.
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Norbert S. schrieb: > Will man Gas geben, muß man etwa eine Umdrehung mit den Pedalen machen > und ab da hängt das Ding voll am Gas und fährt rein elektrisch (250W, > max 25km/h oder weniger). Nimmt man einmal Gas weg, muß man nur mal > etwas an den Pedalen drehen (auch ohne Kraft) und es geht wieder rein > elektrisch weiter. Vielleicht langt das als Pedelec-Definition: Ohne Pedalbetätigung keine Fahrt!
Reinhard S. schrieb: > Wenn sie dir eine Fahrerlaubnis entziehen können bist du aber nicht ohne > Fahrerlaubnis gefahren... Hi, doch, natürlich. Wenn man keinen Lappen für Motorrad hat und damit fährt, kann man den fürs Auto verlieren. Ich sehe es allerdings auch so, mehr als ein Klasse M Moped wäre das niemals. Inzwischen geht ja sogar der Trend hin zum Entzug der Fahrerlaubnis für ganz andere Vergehen die mit dem Strassenverkehr nichts zu tun haben. Zumindest waren das Vorschläge, ob das schon umgesetzt wird, weiß ich nicht. Bei sowas wie Verstoss gegen die Versicherungspflicht von was auch immer für einem kleinen Ding, ist der Führerschein auf jeden Fall in Gefahr. Genauso bei einer Menge Sprit im Blut, die auf einem Fahrrad (Pedelec) noch toleriert wird, auf einem Mofa aber nicht. Gruß, Norbert
J. Ad. schrieb: > Vielleicht langt das als Pedelec-Definition: Ohne Pedalbetätigung keine > Fahrt! Das hast Du vielleicht falsch verstanden: Man braucht nur einmal kurz die Pedale bewegen, eine Umdrehung und fährt dann kilometerweit rein elektrisch per Gasgriff, solange man das Gas nicht auf Null zurück nimmt. Das Ding darf aber nach der Definition nur fahren, solange man tritt. Ansonsten sind Deine Ausführungen etwas übertrieben. Natürlich wird das alles mit Augenmaß beurteilet aber irgendwo hört der Spaß auf. Mein Pedelec hat z.B. keine Klingel sondern eine "Hupe" (Miiiieeeep). Das ist eng ausgelegt auch nicht legal aber darüber mache ich mir nun keinen Kopp. Wenn die Rennleitung ganz mies drauf ist, rechne ich mit max. 10€ und innerhalb von 2 Wochen das Ding mit Klingel vorführen. Mit ziemlicher Sicherheit passiert da aber nichts. Bei der Versicherungspflicht sieht das aber zu Recht anders aus. Das wird empfindlich bestraft. Fahre ich mit dem Ding jemanden kaputt und es wird als KFZ eingestuft, zahlt die private Haftpflichversicherung nicht (kein Fahrrad) und der Geschadigte müsste mich bis an die Pfändungsgrenze verklagen. Die Behandlung nach 08/15 bei einem Schaden wie Michael Schumacher ihn erlitten hat, ist aber von seinem Unfall bis jetzt schon so teuer, daß das ein normales Einkommen ein ganzes Leben lang nicht hergibt. Ein bis zwei Tage Intensivstation dürften die Differenz Monatsnetto zu Pfändungsgrenze sein. Wird alles nicht so heiss gegessen wie gekocht aber ich wäge alles ab. Manches wird tatsächlich hart bestraft und das Risiko der Entdeckung ist in der Großstadt absolut gegeben. Mit dem sehr geringen Risiko, bis an mein Lebensende an der Pfändungsgrenze zu leben weil ich jemanden zum Krüppel gefahren habe, könnte ich locker leben. Daß das eintritt, ist extrem unwahrscheinlich. Das Risiko, daß die Rennleitung mich wegen einem elektrischen Mofa ohne ABE und Versicherung für 1-3 Monate zum Fußgänger macht, ohne daß was passiert ist, ist durchaus real und das will ich nicht eingehen. Gruß, Norbert
Denn zur Not mal sachlich: Wenn das Ding als Pedelec oder Ebike konfigurierbar ist, wird dass vermutlich mit einer Modifikation erledigt sein. Schraub mal die Verkleidung ab und leg den Controller frei. Welche Kabel sind an der Box dran, wie sind sie beschriftet, welche sind nicht angeklemmt, gibt es eine Möglichkeit für Steckbrücken? Du kannst auch nach der Typbezeichnung der Box googeln, vielleicht findet sich ein Datenblatt und die Sache ist in 5min erledigt. Als Randbemerkung möchte ich noch anfügen, dass die richtige Mischung aus Pedal- und Motorkraft ganz entscheidend für die Akkulaufzeit ist. Ich habe, wenn ich nur mit Motorkraft fahre und leer trete eine Reichweite von ca. 15…20km. Bei meiner jetzigen Fahrweise(ich fahre mit möglichst wenig Motorkraft an und unterstütze den Motor während der Fahrt) hab ich den Akku auch nach 60km nicht geleert.
Hi, hab ich alles versucht, da ist nichts. Über den Controller ist nichts zu finden, auf der Homepage des Herstellers longwise.com gibts nichtmal dieses Fahrrad. Ich hab jetzt alle relevanten Signale rausgeführt, fehlt nur noch das Platinchen und ein paar Zeilen Software. Gruß, Norbert
Vielleicht wird das ganze ja nicht per Jumper o.ä. konfiguriert sondern per Tastencode über Blinker/Bremse/Pedal oder so. Frag doch einfach mal in einem Pedelec Forum.
mit ein wenig Googeln finden sich auch solche Sachen wie: In unserem Sortiment befinden sich Ausnahmen wie z.B. das Leviatec Z1 eb. Modelle wie dieses haben Pedale und können genutzt werden wie ein Pedelec, also mit Tretunterstützung. Sie verfügen jedoch auch über einen Gasdrehgriff durch den es möglich ist, das Fahrrad auch ohne eigene Kraft zu bewegen, wie ein Mofa. Diese „Zwitter“, die zwischen einem Elektroroller und eine Elektrofahrrad stehen sind nach unseren Informationen zu behandeln wie ein Elektroroller wodurch zum Bewegen auf öffentlichen Straßen und Wegen wenigstens ein Mofaschein oder natürlich ein Pkw-Führerschein erforderlich ist. Ebenso besteht Helm- und Versicherungspflicht. Da diese Informationen uns nicht schriftlich bestätigt werden konnten ist es dringend erforderlich z.B. bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle anzufragen, wenn Sie z.B. ein leviatec ®23zA2 ohne entsprechende Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen betreiben möchten. http://www.elektrofahrrad-verkauf.de/ oder: Sollten Sie hier keine zufriedenstellende Lösung für Ihr Problem finden, wenden Sie sich bitte an uns. Auf dieser Anleitungs- Service-CD ist ein Reklamations-/Schadensprotokoll enthalten. Füllen Sie dieses bitte komplett aus, und senden Sie dies an uns per E-Mail unter Betreff: Leviatec Reklamationsprotokoll an: info@leviatec.de oder per Fax an 040-881414725 Telefonische Anfragen können für Sie nur von unseren Technikern beantwortet werden, die aber in unserer Werkstatt telefonisch nicht erreichbar sind. Bitte halten Sie daher in Ihrem Interesse den Weg per E-Mail oder Telefax ein, diese werden von unseren Technikern bevorzugt und schnellstmöglich bearbeitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! http://elektrofahrzeugmarkt.de/fileadmin/download/Leviatec_Anleitung.pdf
Chr. Messener schrieb: > Ausnahmen wie z.B. das Leviatec Z1 Hi, Hoppla, das ist genau das Ding. Allerdings hat es Bleiakku und keine Anfahrunterstützung, für die Funktion des Gasgriffes müssen zuerst die Pedale bewegt werden. Das Teil als Mofa zu betreiben ist aber abwegig. Dafür bräuchte man eine ABE, spätestens die Versicherung würde sich ohne ABE weigern. So eine ABE zu bekommen dürfte aber für ein Einzelstück jede Verhältnismässigkeit sprengen. Gäbe es eine ABE für diesen Typ, könnte man eine besorgen. Das ist erstaunlich einfach, bekannt von alten Simson-Scheunenfunden ohne Papiere. Die Webseite liesst sich aber absolut nicht so als gäbe es da was. Ausserdem will ich kein Mofa sondern ein Fahrrad... Gruß, Norbert
In der eBay-Beschreibung steht, dass nur das E-Bike einen Gasdrehgriff hat. Man hat Dir also ein E-Bike und kein Pedelec geschickt. So einfach ist das.
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Es gibt ja auch diese Kickboards (kleine Roller) mit Elektro für knapp 100 Euro. Da steht dann auch auf dem Schild: Nicht im Bereich der STVZO zugelassen. Der Lieferant eines Elektro-Mofa-Fahrrad-Drahtesels hat sich über diesen Punkt wohl keine Gedanken gemacht und "as is" verkauft. Nun hast du den schwarzen Peter. An der Diskussion sieht man aber auch mal wieder, wie weit der gesellschaftlichen Grundkonsens schon auseinanderdriftet: Die einen schrauben sich 100-W-Superhell-Halogenlampen in ihre Autoscheinwerfer, verbasteln LEDs für die Schwellerbeleuchtung und den Knight-Rider-Zirkus und in die Nummernschildbeleuchtung und und und. Und die anderen machen sich wegen der Klingel Gedanken. Ähnliches spielt sich aber auch seitens der Behörden ab. Haben wir nicht seit x Jahren EU? Genormte Gurken und und und? Aber völlig unterschiedliche Verfahren, wie man an eine Fahrerlaubnis herankommt, das haben wir uns als "individuelle Freiheit" der Einzelstaaten aufgehoben, ebenso wie die technische Überwachung der Autos.
>In der eBay-Beschreibung steht, dass nur das E-Bike einen Gasdrehgriff > hat. Der vorhandene Drehgriff macht das Rad deshalb noch nicht zum E-Bike. Hauptkriterium ist das man mittreten muß, wie stark und in welche Richtung steht nicht in der Richtlinie drin. Auszug: RICHTLINIE 2002/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Steffen Warzecha schrieb: > Auszug: Hi, genau den Text hatte ich oben schon verlinkt. Ich hab jetzt rausgefunden, daß das Teil sich ohne Gashahn doch wie ein Pedelec legal verhält. Die Unterstützunst allerdings so mau, daß ich das bei dem schweren Ding nicht wirklich gemerkt hatte. Der Verkäufer (übrigens sehr nett und prompter Rückruf vom Techniker) sagte mir, der Gasgriff sei für andere Märkte, für ein deutsches Pedelec hätte ich den nicht montieren sollen/müssen/dürften. Egal, nun ist er dran und ich hätte gerne mehr Dampf im Rahmen der Pedelec-Regeln. Nachdem ich das alles schon vermessen und die Signale rausgeführt habe ist das mit der Gasgriff-Funktion einfach und wird gemacht. Klinke ich mich auch noch in den Tretsensor ein, kann ich mit dem Gasgriff auch gleich noch ne Anfahrhilfe machen und ich bin am Ziel. Ich habe in diesem Thread gelernt, wie man hier mit heiler Haut davon kommt: 1.: Rückfragen bzgl. Details die unüberlesbar genannt wurden, ignorieren. 2.: Kompletten Blödsinn ignorieren, sich bei jeder Antwort überlegen, ob es irgendwas bringen könnte darauf einzugehen. 3.: Redundante Infos einfach ignorieren. Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren. Danke an alle, die was hilfreiches beigetragen haben. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat > offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl > höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren. > > Danke an alle, die was hilfreiches beigetragen haben. > > Gruß, > Norbert Sicherlich postest du in einem anderen Forum was von "Forum ist kein Forum", dass du in einem Forum warst und dort nicht ganz genau das dort spezifizierte bekommen hast.
Norbert S. schrieb: > Ich habs nicht immer geschafft mich daran halten aber es hat > offensichtlich gereicht, damit das Ganze nicht eskaliert, obwohl > höchstens 10% der geschriebenen Texte sinnvoll oder nötig waren. Stimmt, 90% Deiner Texte waren wirklich unnötig. Direkter Link auf eBay-Artikel plus Angabe, dass Dein Ding einen (für Pedelecs unsinnigen) Gasdrehgriff hat, hätte im Eröffnungsposting gereicht, um allen direkt die Wahrheit vor Augen zu führen. Ich frag mich nur, warum Du nicht selber darauf gekommen bist - bevor Du hier überhaupt den Thread eröffnet hast.
Also ich würde da einfach mal ganz unbefangen in die nächste Polizeistation hinein spazieren, und fragen, ob ich mit so einem Teil fahren darf oder nicht. Die können es bestimmt erklären, weil ja in so einem Haus auch die Verkehrsstreife sitzt. Ehrlich jetzt.
Wilhelm F. schrieb: > Die können es bestimmt erklären, Aber gut dokumentieren, wäre das erste mal dass die Ahnung haben oder nicht Lügen :) Mit einer schriftlichen Bestätigung dass das Teil ein Pedelec ist mit Stempel von deine PD solltest du aber rechtssicher unterwegs sein, wirst du nur nicht bekommen.
Frank M. schrieb: > Direkter Link auf eBay-Artikel plus Angabe, dass Dein Ding einen (für > Pedelecs unsinnigen) Gasdrehgriff hat, hätte im Eröffnungsposting > gereicht, um allen direkt die Wahrheit vor Augen zu führen. Meine Rede, danke für den Kommentar!
Hi, nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen: Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting waren alle nötigen Informationen drin. Alle. Zum Thema Polizei: Das hatte ich tatsächlich erwägt, vor allem weil meine Frau auch damit rumfahren wird. Dafür wäre ein Zettel mit Stempel und Unterschrift der hier zuständigen Wache sehr hilfreich. Ich würde mich auf die Diskussionen ja einlassen wenn ich damit angehalten würde weil ich sicher wäre, daß alles ok ist. Nur ihr möchte ich das nicht antun. Ähem, unseren Freunden und Helfern übrigens auch nicht, die dürften mit dem Diskussionsstil meiner Frau ein Problem haben ;-) Allerdings: Chr. Messener schrieb: > wirst du nur nicht bekommen. Genau das befürchte ich auch. Aber ich werde mal ohne das Ding unverbindlich anfragen, wie es denn damit aussehen würde. Das wäre wirklich eine schöne Lösung. Ich bleibe dabei, wenn man sich intravenös Baldrian gibt und 60-80% der Antworten ignoriert, kommt man hier klar. Ein paar vernünftige Helfer, die die Problembeschreibung auch lesen und nicht nur die Überschrift überfliegen gibt es hier ja durchaus. Ich glaube jetzt ist wieder Zeit für Popcorn, oder? Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Hi, > > nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen: > Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich > jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting > waren alle nötigen Informationen drin. Alle. Nein, du hast ein großes Boha gemacht und wolltest keinen Link zu dem von dir gekauften Rad/Bike/whatsoever einstellen. Da dürfen die Leutchen dann erst mal selber bei ebay stöbern. Im Grunde genommen sollte man auf solch nebulöse Dunstanfragen gar nicht antworten.
J. Ad. schrieb: > Im Grunde > genommen sollte man auf solch nebulöse Dunstanfragen gar nicht > antworten. Dafür hast Du aber ganz schön viel geschrieben aber wohl zu wenig gelesen (oder verstanden)... Was steht in der Beschreibung bei Ebay, was ich im ersten Post nicht schon geschrieben hatte? Welche Information hast Du aus dem später geposteten Link gewinnen können, die nicht vorher schon vorhanden war? Ich bitte ausdrücklich darum, nicht zu antworten, wenn die Informationen im Fragepost gar nicht richtig gelesen werden. Das ist echt ein riesiges Problem in diesem Forum. Man kann schreiben "Es geht nicht, Betriebsspannung habe ich geprüft mit Oszi, ist glatt und stabil!" und es kommt garantiert ein Superexperte der fragt:"Hast Du die Betriebsspannung geprüft?". Dann muß man antworten "Ja, habe ich mit Oszi, ist stabil und glatt." Man müsste aber schreiben:" Lies die Fragestellung Du Vollidiot! das steht da doch schon!" Dann ist man plötzlich der Arsch, weil ein Anderer zu blöd zum Lesen ist. Ich könnte hier 90% der Rückfragen mit Zitaten aus meiner originalen Fragestellung beantworten. Immer wieder. Auch bei anderen Leuten sieht man das oft, wenn sie sich mal Mühe bei der Fragestellung gegeben haben. Wenn Ihr helfen wollt, lest Euch doch bitte durch, was da schon passiert ist und schreibt nicht irgendeinen Scheiß, der schon längst durch ist. Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen Beiträge. Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen > Beiträge. > Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen. > > Gruß, > Norbert Du hast nicht genug A... in der Hose nen Link reinzustellen und machst dann einen auf gnädig, dass du sooo viel Unsinn zu ertragen hattest... Du nutzt einfach nur die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der Forenteilnehmer hier aus. Möglichst wenig schreiben, um den heißen Brei herumreden, nicht konkret werden und dann meckern, wenn auf halbgare Statements auch die dazu passenden Antworten kommen. Wenn einer ne vernünftige Antwort auf ne Frage haben will, ist er eigentlich dafür zuständig, selber schon mal das zu sagen was er schon weiß. Und nicht mit "Ich hab da mal ne Funktion und soll ne Nullstelle bestimmen und ich bin mir sicher dass das nicht geht aber es macht mir nichts aus" daherkommen und die anderen es dir dann aus der Nase ziehen lassen, dass es ein Polynom 3. Grades ist. Das raubt den Leuten die Zeit und die Lust und die Folge wird sein, dass so tolle Foren wie dieses hier untergraben werden und irgendwann nur noch Dumpfback zu lesen ist.
J. Ad. schrieb: > Norbert S. schrieb: > >> Aber wie gesagt, ich bin nach wie vor dankbar für die 10-20% hilfreichen >> Beiträge. >> Die 80-90% Bullshit kann ich dafür ertragen. >> >> Gruß, >> Norbert > > Du hast nicht genug A... in der Hose nen Link reinzustellen und machst > dann einen auf gnädig, dass du sooo viel Unsinn zu ertragen hattest... Ich weiß überhaupt nicht was du ständig mit deinem blöden Link hast??? Den HAT er doch eingestellt und zwar bereits eine Stunde nach seinem Ursprungsbeitrag. Wobei Norbert in der Tat recht hat: Er hatte eine konkrete Frage (Folgen beim -so Fahren-) und dafür spielte der Link eigentlich keinerlei Rolle. Wobei er sich im Nachhinein ja doch noch als Hilfreich erwiesen hat. Aber nicht durch diejenigen die am lautestesten nach dem Link geschrieen haben. > Du nutzt einfach nur die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der > Forenteilnehmer hier aus. Möglichst wenig schreiben, um den heißen Brei > herumreden, nicht konkret werden und dann meckern, wenn auf halbgare > Statements auch die dazu passenden Antworten kommen. Wenn man es denn so sehen will, so ist jede Frage in einem Forum ein Ausnützen von Hilfsbereitschaft. Aber das Antworten ist ja freiwillig - schließlich will man selber ja in anderen Fällen acuh mal hilfe... Zudem finde ich hat er im Vergleich zu vielen anderen schon recht viele Informationen zu beginn geliefert. Zumindest definitiv genug um seine URSPRUNGSFRAGE erschöpfend zu beantworten! Wem das nicht reicht, der braucht doch einfach nicht zu antworten. > Wenn einer ne vernünftige Antwort auf ne Frage haben will, ist er > eigentlich dafür zuständig, selber schon mal das zu sagen was er schon > weiß. Hat er doch gemacht... Und dabei auch im Prinzip schon die richtigen Schlüsse gezogen! > Das raubt den Leuten die Zeit und die Lust und die Folge wird sein, dass > so tolle Foren wie dieses hier untergraben werden und irgendwann nur > noch Dumpfback zu lesen ist. Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber ich habe beim nochmaligen Überfliegen von dir keine Einzige Antwort gefunden die Norbert irgendwie weiterhelfen würde. Im Gegenteil - wenn es zur Sache war dann maximal irreführend und Gefährlich (zumindest für seine FE)! Und noch einmal: Spätestens 68 Minuten nach Threaderöffnung lagen wirklich alle Infos vor, auch die welche NICHT für die Beantwortung der Frage nötig waren. ICh habe zwar auch die Tatsache das dieses Fahrrad einen "Gasgriff" hat zuerst überlesen, aber selbst das steht beim nochmaligen Lesen bereits im Anfangspost. Zumindest als deutlicher Hinweis. Wobei auch dies im Grunde irrelevant ist, denn das dieses Gefährt kein Pedelec ist war bereits seit dem Eröffnugnspost klar. Es spielt wenn überhaupt also nur beim Nebenschauplatz "Absicht oder Defekt?" eine Rolle. Aber danach war ja gar nicht gefragt. Daher: Nicht immer nur auf andere Schimpfen sondern lieber mal an die eigene Nase packen. Zumindest in diesem Thread bist DU der Geisterfahrer und nicht die anderen... Gruß Carsten
Schiebe das Ding zum TÜV. und lass klären was es ist. die können und dürfen das! Und die schreiben dir gegen Obolus einen Zettel wer das Ding mit welchem weiteren Zettel wie nutzen darf gegebenen Falls entsorgen darf. P.S. die leben davon. ;) Namaste
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Norbert S. schrieb: > nach siebenunddrölfzigmal tief durchatmen: > Seht Ihr, wieder 4 von 6 Beiträgen die komplett sinnlos sind und die ich > jetzt gepflegt ignoriere um meine Nerven zu schonen. Im Ausgangsposting > waren alle nötigen Informationen drin. Alle. Nein, es fehlten folgende Angaben: 1. eBay-Link 2. Klarstellung, dass das Angebot sowohl ein E-Bike als auch Pedelec umfasst 3. Das E-Bike hat zusätzlich einen Gasdrehgriff, das steht in der Artikelbeschreibung, die Du offenbar nicht gelesen hast 4. Du hast verschwiegen, dass Du den Gasdrehgriff nachträglich selbst montiert hast. Wahrscheinlich stand in der Anleitung auch noch drin: "Gasdrehgriff nur bei Benutzung als E-Bike montieren!". Statt direkt den Hersteller zu kontaktieren, fragst Du hier erst mal das Forum unter Vospiegelung falscher Tatsachen und regst Dich noch über die Antworten auf. Dieser Thread war absolut unnötig: Ein Anruf beim Hersteller hätte gereicht. Aber wahrscheinlich müllst Du auch noch ein Forum zu, wenn Du nicht weisst, wie Du Deine Socken anziehen musst. Deine selbstherrliche Ignoranz hat hier lediglich folgendes Bild von Dir erzeugt: A. Du kannst nicht sinnentnehmend lesen. In der eBay-Beschreibung des Artikels stand drin, dass der Gasdrehgriff für das E-Bike war. B. Du filterst alles weg, was Dir nicht passt und schusterst Dir so Deine eigene Welt zurecht. Manche kommen so tatsächlich ganz gut durchs Leben. Leider.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofahrrad#.C3.96sterreich bei uns ist die Rechtslage übrigens recht eindeutig: treten müssen wir nicht.. ;-)
Hi, Frank M. schrieb: > Dieser Thread war absolut unnötig: Ein Anruf beim Hersteller hätte > gereicht. Aber wahrscheinlich müllst Du auch noch ein Forum zu, wenn Du > nicht weisst, wie Du Deine Socken anziehen musst. Interessant... Noch einer der dem TE vorwirft nicht die Beiträge zu lesen - es aber selber nicht schafft die Ausgangsfrage zu verstehen. Norbert hat eine ganz klare Frage gestellt. Diese Frage lautet: Was passiert wenn ich mit einem Fahrzeug fahre das definitiv KEIN Pedelec (nach Gesetzesdefinition) ist! Das es KEIN PEDELEC ist war ihm klar und WARUM er kein PEdelec bekommen hat, das war auch gar nicht gefragt. Es wurde lediglich nach den Folgen beim Fahren mit einem Elektrofahrrad das nicht mehr die Pedelec-Ausnahmereglung in Anspruch nehmen kann gefragt. Und all deine -angeblich fehlenden, aber trotzdem kurzfristig nachgelieferten- Fakten sind für die Beantwortung seiner Frage VÖLLIG UNINTERESSANT. Auch das Anrufen beim Hersteller/Importeur ist für seine konkrete Frage absolut nicht Zielführend gewesen! Denn der hätte ihm maximal sagen können das es kein Pedelec ist. Aber das WUSSTE ER DOCH SCHON und hat es im ersten Beitrag bereits deutlich geschrieben. Wenn überhaupt, dann wäre die Strassenverkehrsbehörde als zuständige Stelle die richtige Kontaktadresse gewesen. Eventuell noch in rein Informativer Hinsicht die Polizei, wobei man sich da hüten wird eine verbindliche Auskunft zu geben, denn das ist nicht deren Aufgabe und bis auf die (meisten!) Goldsternchenträger fehlt denen auch jede Qualifikation für eine allgemeine Rechtsberatung. Neben der Strassenverkehrsbehörde wäre als einziges noch der TÜV (bzw. in den neuen Bundesländern die DEKRA) in der LAge rechtlich verbindliche Auskünfte zu geben (bzw. Dokumente auszustellen) aus denen hervorgeht was es denn genau für ein Fahrzeug ist. Da aber auch ohne Anfrage bereits klar war das es in diesem Zustand kein Pedelec ist und er ja nur die folgen einer Fahrt damit wissen wollte bliebe halt nur die Strassenverkehrsbehörde für eine Verbindliche Antwort - oder die konkret gestellte Frage im Forum um absolut unverbindliche Hinweise auf die vielleicht dann zutreffenden Regelungen zu bekommen! Gruß Carsten
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Hi, Danke Carsten, ich dachte schon, ich hätte Wahrnehmungsstörungen... Viel hab ich dem nicht hinzuzufügen, ausser vielleicht meine bescheidene Einschätzung, wie ich sicher sein kann, wie es als Pedelec legal ist bzw. daß es das nach meiner Modifikation ist: Im Prinzip gar nicht. Auch nicht wenn man's beim Fachhändler als Pedelec kauft, da kann man höchstens einigermassen drauf vertrauen. Es gibt einfach keine Bescheinigung "Dies ist ein Pedelec". So wie es das nicht für ein Fahrrad gibt. Ich mache das jetzt so, daß ich mir sicher bin und fertig, so einfach ist die Regelung. Wo soll da übrigens was von Gasgriff in der Auktion gestanden haben? Daß man damit die Unterstützund regeln kann bzw. ne Anfahrhilfe regelt ist aber auch nicht ungewöhnlich bei Pedelecs und wäre legal. Das war aber wie Carsten auch schreibt nie die Frage. Vielleicht list nochmal einer die Überschrift. Da ist kein Fragezeichen dahinter. Gruß, Norbert
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