Hallo, da ich nun das erste mal selber Ätzen will muss ich mit natürlich ein Ätzmittel (Natriumpersulfat) besorgen. Dies wollte ich bei Conrad tun. Nur steht da folgendes: Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt werden. Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt? mit freundlichen Grüßen Sebastian
Sebastian K. schrieb: > Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss > ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt? Bestells doch einfach bei Reichelt.
Ich geh zu Conrad weil ich da keine Versandkosten hab, muss nur ca 200m laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen.
Sebastian K. schrieb: > Ich geh zu Conrad weil ich da keine Versandkosten hab, muss nur ca 200m > laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen. Die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber 200m geht man in fünf Minuten. Also nimm dir morgen eine viertel Stunde Zeit und frag nach. Dann hast du eine sichere Information.
Sebastian K. schrieb: > muss nur ca 200m > laufen. Wenn ich keine Fiale so nah hätte würd ichs auch machen. Dann frag doch einfach in der Fiale! Wo ist das Problem?
Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal eben Hinlaufen aus.
Sebastian K. schrieb: > Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal > eben Hinlaufen aus. Oh Mann...
Sebastian K. schrieb: > Naja, ich frage weil ich zur Zeit nicht Zuhause bin. Somit fällt das mal > eben Hinlaufen aus. Dann kannst du es ja sowieso erst besorgen, wenn du wieder 'da' bist oder es direkt bestellen. Aber trotzdem habe ich mal nachgelesen. §3 Absatz 2 gibt nur an, wer den Stoff abgeben darf. Interessant ist Absatz 1. Da heißt es: Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn 1. der Abgebende die Identität (Name und Anschrift) des Erwerbers und, falls der Erwerber eine andere Person zur Abholung beauftragt hat (Abholender), deren Identität bei gleichzeitiger Vorlage der Auftragsbestätigung, aus der Verwendungszweck und Identität des Erwerbers hervorgehen, festgestellt hat, 2. dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser a) als Handelsgewerbetreibender für sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 ist oder das Inverkehrbringen gemäß § 2 Abs. 6 angezeigt hat oder Stoffe sowie Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen, O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, an den privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen, 3. der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, mindestens 18 Jahre alt ist, 4. der Erwerber, sofern er ein Begasungsmittel nach der Gefahrstoffverordnung erwerben will, die Erlaubnis nach Anhang I Nummer 4.3.1 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung oder den Befähigungsschein nach Anhang I Nr. 4.3.1 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung vorgelegt hat und 5. der Abgebende den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung unterrichtet hat. Zusammengefasst: Abgabe nur an eine Person über 18 Jahre, die bestätigt hat, dass sie die Stoffe in erlaubter Weise verwenden will und vom Abgebenden (Verkäufer) über den Sachgemäßen Gebrauch unterrichtet wurde und die Identität des Käufers bekannt ist. (Zusammengefasst und nicht vollständig)
Sebastian K. schrieb: > bekomm ich das Zeug auch als Privatperson Bei Firmen, die Gesetzestexte lesen können, schon. Conrad kann das nicht, wie man am falschen Zitat sieht. http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__3.html "an den privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt" Auf gut Deutsch: Conrad benötigt einen Mitarbeiter der im ChemVerbotsV geschult ist, der darf dir das Produkt dann in die Hand drücken, nachdem du ihm gesagt hast, daß du damit Platinen ätzen und ncht Magnesiumknallkörper herstellen willst. Bei den 400 EUR Kräften von Conrad ist nicht zu vermuten, daß die das können.
Danke für die ausführliche Antwort PLUS Zusammenfassung. Da weiß ich Bescheid. mit freundlichen Grüßen Sebastian
MaWin schrieb: > Auf gut Deutsch: Conrad benötigt einen Mitarbeiter der im ChemVerbotsV > geschult ist, der darf dir das Produkt dann in die Hand drücken, nachdem > du ihm gesagt hast, daß du damit Platinen ätzen und ncht > Magnesiumknallkörper herstellen willst. Das ist richtig... > Bei den 400 EUR Kräften von Conrad ist nicht zu vermuten, daß die das > können. Das kommt auf die Filiale an. (Conrad hat wohl mittlerweile einige Schulungen spendiert. Es gibt dort wohl auch noch andere Dinge ausser Ätzmittel für die der Schein notwendig ist) Und es sind ja auch nicht alles 400 Euro Kräfte. Bei Conrad Dortmund gibt es einen MA der das Zeug an der Theke ausgeben darf. Wenn der natürlich gerade nicht anwesend ist sieht es dort auch schlecht aus. Bei anderen Filialen - keine Ahnung! Gruß Carsten
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Hallo, wie gut das der Staat (die Leute die wir gewählt haben...) so gut auf uns und unsere Gesundheit aufpasst. Es ist ja unbedingt notwendig bei den zigtausend Anschlägen die bei uns jählich mit den verschiedensten Chemikalien ausgeübt werden. Eigentlich müssten µC auch nur gegen Namenseintrag und abgleich mit der entsprechenden Serienummer abgegeben werden. Gratualation an die Terroristen: Ihr habt euer Ziel erreicht- die Freiheit eurer Feinde einzuengen. Werden wir doch alle "Superstarkonsumenten" "I Phone Jünger" und "Leistungsstricker" und am besten noch 110%ig politisch korrekt. Da kann ich nur noch an Max Liebermann denken (Googeln hilft in diesen Fall) Erwin
Hatten wir doch schon mal. Nannte sich DDR und Stasi. Mal sehen wann's wieder da ist, diesmal mit Mauer um ganz Europa oder so.
Erwin schrieb: > wie gut das der Staat (die Leute die wir gewählt haben...) > so gut auf uns und unsere Gesundheit aufpasst. Leider nicht, die gefährlichen Sachen stehen da nicht drin. Schau dir die Auflistung im Gesetzesblatt an Ammoniumnitrat Kaliumchlorat Kaliumnitrat Kaliumperchlorat Kaliumpermanganat Natriumchlorat Natriumnitrat Natriumperchlorat Wasserstoffperoxid Es geht nur um die Angst des Staates vor Feuerwerkskörpern. Richtige Sprengstoffe (Hexogen) lassen sich damit nicht herstellen (mnachmal gibt es bei eBay aber das zum plastifizieren notwendige Polyisobutylen100). Vollkommen lächerlich, um mit den oben genannten Substanzen eine relevante Explosion zu erreichen muss man das schon lastwagenweise einsetzen. Die Gesetze hindern alle und schützen niemanden. Alkohol und Zigaretten sind nach wie vor frei verkäuflich.
Als ich das letzte mal Feinätzkristall bei Conrad (Filiale Dresden) geholt habe, bekam ich nur eine kurze Belehrung: "Bitte nicht essen, da hat die EU nämlich was dagegen!" (WTF?) Und dann hat die Dame mir den Beutel gegeben und ich konnte zur Kasse gehen und bezahlen. Wo ist das Problem?
Hallo, bringt ja auch Steuereinnahmen (Zigaretten) und Alkohol wird ja vom Obdachlosen bis in den höchsten (haha..) Gesellschaftsschichten als allgemein akzeptierte Droge gebraucht - obwohl das ist doch gar keine Droge sondern Kulturgut ... Na ja - was soll es : Es sind ja schon viele Familien durch den gebrauch der von dir genannten Chemikalien zerstört worden. Jedes Wochende randlieren und prügeln Leute im "Kaliumchloratrausch". Und über die durch Wasserstoffperoxid verursachten Verkehrunfälle ist ja nichts weiter zu sagen. Habe ich jetzt eventuell irgendwas verwechselt ? ;-) Erwin
MaWin schrieb: > Alkohol und Zigaretten sind nach wie vor frei verkäuflich. Da verdient der Staat ja auch dran.
Wenn die man auch bei den Lebensmitteln so um unsere Gesundheit besorgt wären, wäre TTIP kein Thema. Mit Geschmacksverstärkern kann man ja keine Bomben bauen, außer die eigene Körperinnere.
Sebastian K. schrieb: > Jetzt meine Frage, bekomm ich das Zeug auch als Privatperson oder muss > ich mir da Jemand suchen ders für mich betsellt? eisen3chlorid brennt nicht und unterstützt nicht die verbrennung. auch das ausgasen von o2 ist nicht vorhanden/möglich. und es ist unbegrenzt lagerbar sowohl als feststoff wie auch die lösung. das zeug ist zudem politisch völlig korrekt! brandsätze u.ä. sind damit nicht machbar;-)) das bekommst an jeder ecke.
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