Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Einfuhrumsatzsteuer


von Gerhard (Gast)


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Moin,

sitze gerade an meiner Umsatzsteuererklärung für 2013.

Ich habe ein paar Mal Bauteile aus den USA bestellt. Ich habe eine 
Zollnummer, die bei UPS auch hinterlegt ist. Jedoch sind zwei Sendungen 
bei mir angekommen, ohne dass ich jemals Einfuhrumsatzsteuer dafür 
bezahlt hätte. Bisher kannte ich es nur so, dass UPS Zoll und 
Einfuhrumsatzsteuer berechnet und abführt. Das wird dann entweder bar an 
der Tür kassiert oder es kommt später eine Rechnung.

Bei zwei Sendungen war das allerdings nicht so. Auf der Rechnung ist VAT 
als 0,00 € ausgewiesen. Vom Paketdienst kam nichts.

Frage: Ist da etwas schiefgelaufen? Wie kann ich das nachträglich wieder 
korrigieren? EUSt. selbst ausrechnen und in einer korrigierten 
Voranmeldung ausweisen?

Eine tatsächliche Auswirkung auf meine Steuerschuld hat es natürlich 
nicht, da ich es als Vorsteuer ja wieder abziehe.

von Martin S. (sirnails)


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Ist für die EUSt. das FA überhaupt zuständig? Ich dachte das wäre eine 
Sache des Zoll?

von Daniel F. (df311)


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waren die sendungen vielleicht unterhalb der freigrenze und der zöllner 
der sie auf den tisch bekam hat sie als hobby-bestellung abgefertigt?

Gerhard schrieb:
> Frage: Ist da etwas schiefgelaufen? Wie kann ich das nachträglich wieder
> korrigieren? EUSt. selbst ausrechnen und in einer korrigierten
> Voranmeldung ausweisen?

in dem fall würde ich sagen: frag entweder einen steuerberater (der wird 
dafür bezahlt das zu wissen) oder beim finanzamt direkt nach (die werden 
auch dafür bezahlt das zu wissen). dann hast du zuverlässige 
informationen aus 1. hand, je nachdem von wem kannst du danach auch 
deine hände "in unschuld waschen"...

von Jo S. (Gast)


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Gerhard,

frag doch mal bei UPS nach!

Wenn es sich nicht um größere Beträge handelt, würde ich gar nix machen.

von Gerhard (Gast)


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Es ging einmal um rund 100 Euro und einmal um 250 Euro Warenwert. Dem 
Zoll waren die Sendungen bekannt, da sie von UPS über meine Zollnummer 
angemeldet wurden. Zoll fiel bei den Positionen aber nicht an (wie bei 
den meisten elektronischen Bauelementen).

Wer erhebt in einem solchen Falle die EUSt.? Hätte ich das selbst 
irgendwo anmelden müssen? Wenn ja, habe ich das aus Unkenntnis 
verschlafen.

Ich möchte das aber auf jeden Fall korrigieren.

von Mikki M. (mmerten)


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Dann kannst du halt keine Vorsteuer geltend machen, hast sie ja auch 
nicht entrichtet. Im Zweielsfall hilft der Steuerberater.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Ist für die EUSt. das FA überhaupt zuständig? Ich dachte das wäre eine
> Sache des Zoll?

Zoll und Finanzamt sind zwei Seiten derselben Medaille.

> Wer erhebt in einem solchen Falle die EUSt.? Hätte ich das selbst
> irgendwo anmelden müssen? Wenn ja, habe ich das aus Unkenntnis
> verschlafen.

Mach eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung und gut ist.
Wenn der Zoll als Steuerbehörde das verpennt hat, ist das nicht dein 
Problem.

von mali1978 (Gast)


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Ich habe das gleiche Problem: ich habe aus den USA mehrere Sendungen 
erhalten, die alle über der 22 EUR-Grenze liegen.

Der amerikanische Händler meinte es wahrscheinlich gut und hat jedesmal 
eine fehlerhafte Rechnung für den Zoll beigelegt... Da ich ja nun den 
Nachweis habe, dass ich mehr als die 22 EUR bezahlt habe, werde ich die 
noch nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer melden. Alles andere wäre 
Steuerhinterziehung.

von Bürovorsteher (Gast)


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Da zeigt dir sogar Herr Höneß noch einen Vogel.

von (prx) A. K. (prx)


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Kommt drauf an. Wenn er gewerblich agiert und das als Vorsteuer wieder 
abziehen kann, dann kommt im Ergebnis +/-0 bei raus, ausser dass er nun 
völlig legal wirtschaftet und etwas mehr Papierkrieg hat.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


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Gerhard schrieb:
> Bei zwei Sendungen war das allerdings nicht so. Auf der Rechnung ist VAT
> als 0,00 € ausgewiesen. Vom Paketdienst kam nichts.

Der Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer. Wenn er es nicht macht dann 
wird er wohl seine Gründe haben, du bist aber nicht verpflichtet diese 
zu prüfen.

Das wäre auch "Amtsanmaßung". ;-)

mali1978 schrieb:
> Der amerikanische Händler meinte es wahrscheinlich gut und hat jedesmal
> eine fehlerhafte Rechnung für den Zoll beigelegt... Da ich ja nun den
> Nachweis habe, dass ich mehr als die 22 EUR bezahlt habe, werde ich die
> noch nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer melden.

Hier hast du imho Kenntnis von einem Umgehungstatbestand (so nennt sich 
das glaub ich) was strafbar sein kann wenn man dich erwischt.

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