Moin, sitze gerade an meiner Umsatzsteuererklärung für 2013. Ich habe ein paar Mal Bauteile aus den USA bestellt. Ich habe eine Zollnummer, die bei UPS auch hinterlegt ist. Jedoch sind zwei Sendungen bei mir angekommen, ohne dass ich jemals Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlt hätte. Bisher kannte ich es nur so, dass UPS Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet und abführt. Das wird dann entweder bar an der Tür kassiert oder es kommt später eine Rechnung. Bei zwei Sendungen war das allerdings nicht so. Auf der Rechnung ist VAT als 0,00 € ausgewiesen. Vom Paketdienst kam nichts. Frage: Ist da etwas schiefgelaufen? Wie kann ich das nachträglich wieder korrigieren? EUSt. selbst ausrechnen und in einer korrigierten Voranmeldung ausweisen? Eine tatsächliche Auswirkung auf meine Steuerschuld hat es natürlich nicht, da ich es als Vorsteuer ja wieder abziehe.
Ist für die EUSt. das FA überhaupt zuständig? Ich dachte das wäre eine Sache des Zoll?
waren die sendungen vielleicht unterhalb der freigrenze und der zöllner der sie auf den tisch bekam hat sie als hobby-bestellung abgefertigt? Gerhard schrieb: > Frage: Ist da etwas schiefgelaufen? Wie kann ich das nachträglich wieder > korrigieren? EUSt. selbst ausrechnen und in einer korrigierten > Voranmeldung ausweisen? in dem fall würde ich sagen: frag entweder einen steuerberater (der wird dafür bezahlt das zu wissen) oder beim finanzamt direkt nach (die werden auch dafür bezahlt das zu wissen). dann hast du zuverlässige informationen aus 1. hand, je nachdem von wem kannst du danach auch deine hände "in unschuld waschen"...
Gerhard, frag doch mal bei UPS nach! Wenn es sich nicht um größere Beträge handelt, würde ich gar nix machen.
Es ging einmal um rund 100 Euro und einmal um 250 Euro Warenwert. Dem Zoll waren die Sendungen bekannt, da sie von UPS über meine Zollnummer angemeldet wurden. Zoll fiel bei den Positionen aber nicht an (wie bei den meisten elektronischen Bauelementen). Wer erhebt in einem solchen Falle die EUSt.? Hätte ich das selbst irgendwo anmelden müssen? Wenn ja, habe ich das aus Unkenntnis verschlafen. Ich möchte das aber auf jeden Fall korrigieren.
Dann kannst du halt keine Vorsteuer geltend machen, hast sie ja auch nicht entrichtet. Im Zweielsfall hilft der Steuerberater.
> Ist für die EUSt. das FA überhaupt zuständig? Ich dachte das wäre eine > Sache des Zoll? Zoll und Finanzamt sind zwei Seiten derselben Medaille. > Wer erhebt in einem solchen Falle die EUSt.? Hätte ich das selbst > irgendwo anmelden müssen? Wenn ja, habe ich das aus Unkenntnis > verschlafen. Mach eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung und gut ist. Wenn der Zoll als Steuerbehörde das verpennt hat, ist das nicht dein Problem.
Ich habe das gleiche Problem: ich habe aus den USA mehrere Sendungen erhalten, die alle über der 22 EUR-Grenze liegen. Der amerikanische Händler meinte es wahrscheinlich gut und hat jedesmal eine fehlerhafte Rechnung für den Zoll beigelegt... Da ich ja nun den Nachweis habe, dass ich mehr als die 22 EUR bezahlt habe, werde ich die noch nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer melden. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Kommt drauf an. Wenn er gewerblich agiert und das als Vorsteuer wieder abziehen kann, dann kommt im Ergebnis +/-0 bei raus, ausser dass er nun völlig legal wirtschaftet und etwas mehr Papierkrieg hat.
Gerhard schrieb: > Bei zwei Sendungen war das allerdings nicht so. Auf der Rechnung ist VAT > als 0,00 € ausgewiesen. Vom Paketdienst kam nichts. Der Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer. Wenn er es nicht macht dann wird er wohl seine Gründe haben, du bist aber nicht verpflichtet diese zu prüfen. Das wäre auch "Amtsanmaßung". ;-) mali1978 schrieb: > Der amerikanische Händler meinte es wahrscheinlich gut und hat jedesmal > eine fehlerhafte Rechnung für den Zoll beigelegt... Da ich ja nun den > Nachweis habe, dass ich mehr als die 22 EUR bezahlt habe, werde ich die > noch nicht gezahlte Einfuhrumsatzsteuer melden. Hier hast du imho Kenntnis von einem Umgehungstatbestand (so nennt sich das glaub ich) was strafbar sein kann wenn man dich erwischt.
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