Hallo, der Verkäufer hat den Artikel (DVD) angeblich per Großbrief an meine Adresse verschickt (vor 7 Tagen). Ich habe ein Postfach, und alle Briefe landen dort (nicht aber DHL-Päckchen). So ein Großbrief passt da auch leicht rein. Bisher nichts bekommen. Da fragte ich nach (Fall geöffnet), und er behauptet in schlechten Deutsch, dass er es verschickt hat. Die übliche Ausrede (Nachbar hat es genommen, nachts aus Briefkasten gezogen) funktioniert jetzt nicht. Es sieht so aus, dass entweder 1. der Verkäufer lügt, oder 2. die Post hat ihn verschlampt. Dass jemand im Postamt den Großbrief rausfischt, ist ausgeschlossen, da die Postfächer im Blickfeld der Angestellten sind. Ich tippe auf 1., aber kann es nicht beweisen. Ich würde trotzdem eine schlechte Bewertung geben, da er lieber als Paket oder Einschreiben verschicken hätte sollen. Bei 27€ sollte das schon drin sein. Was meint ihr?
Jürgen W. schrieb: > Was meint ihr? was war denn ausgemacht? hast du nach versichertem Versand gefragt?
Jürgen W. schrieb: > Ich würde trotzdem eine schlechte Bewertung geben, da er lieber als > Paket oder Einschreiben verschicken hätte sollen. Hast du denn für ein versichertes Paket oder Einschreiben bezahlt? Ansonsten ist es so, dass das Versandrisiko bei dir liegt, sofern du nicht ausdrücklich um versicherten Versand gebeten hast. (Bei gewerblichen Händlern ist das anders). Ansonsten würde ich noch etwas warten, gerade wenn es eine Warensendung war, lässt sich die Post schon mal etwas Zeit.
Warensendungen und Büchersendungen dauern länger, weil die Post erstmal sammelt, bis genügend zusammen sind, dadurch wirds dann billiger. Habe schon mal auf ein Buch 2 Wochen gewartet. Wenn es allerdings ein "normaler" Großbrief war, der geht schnell. Schau dir mal seine Bewertungen an, daraus kann man ja schon ziemlich gut erkennen, ob das ein windiger Bursche ist.
> Schau dir mal seine Bewertungen an, daraus kann man ja schon ziemlich > gut erkennen, ob das ein windiger Bursche ist. Er hat in den letzten Woche eine negative, wo er ein falsches Produkt (DVD) geliefert hat. "Keine Lieferung" war nicht dabei. Vielleicht ist es so, dass man in so einen Fall gar keine negative Bewertung mehr abgegen kann??? Ich hatte "Verkäufer kontaktieren" angeklickt, und habe dann irgendwann einen "Fall geöffnet". (eigentlich wollte ich ihn direkt schreiben). Ohnehin wäre es sinnvoll, eine neutrale oder positive Bewertung zu geben, und schreibt, dass man am Produkt keine Fehler feststellen konnte, da es auf dem Versand-weg verloren ging.
Jürgen W. schrieb: > wo er ein falsches Produkt > (DVD) geliefert hat. Könnte es sein dass die Adressen vertaucht wurde? Eine falsch bei einem Kunden, beim anderen Kunden fehlt eine.
> Könnte es sein dass die Adressen vertaucht wurde? In den automatik Mails von Ebay stand drin, dass der Artikel als verschickt markiert wurde an die richtige Adresse. Was er natürlich tatsächlich draufgeschrieben hat, weiß ich nicht. > http://www.xn--kanzlei-fr-verbraucherrecht-q3c.de/haftungsrecht-schadenersatzrecht-und-vertragsrecht/versteigerungsrecht-ebay/haftung-bei-verlust-der-ware-auf-dem-versandweg/ > ... > Beim Versand im Internet ersteigerter Waren trägt in der Regel der Käufer > das Verlustrisiko bzw. Versandrisiko. Das gilt aber nur bei privaten Verkäufern. Das ist mir absolut klar und war nicht Gegenstand dieses Threads. Es ging mir darum, ob man in der Bewertung (egal ob positiv,neutral,negativ) den Nicht-Erhalt reinschreibt. Falls sich bei einem VK solche Fälle häufen, können andere Käufer auf Einschreiben oder DHL-Paket bestehen.
Ich würde dem Verkäufer erst mal Zeit lassen (7 bis 14 Tage ) die Reklamation zu bearbeiten. Irgendwo muss die Ware sein. Es könnte sein, dass jede Sendung bei der Post mit einem Wert versichert ist, denn es könnte sein dass manchmal in einem Brief etwas drin ist , was befördert werden soll:-)
Betrachten wir die Sache mal aus Sicht der VERkäufers: Es kann sein, dass es ein Betrüger ist. Es kann aber auch sein, dass ER denkt, der hätte es ja sorgfältig zur Post gebracht und jetzt kommst DU daher und sagst, dass du es nicht bekommen hast. Manchmal stellt der Briefträger ein Päckchen direkt vor die Tür hinter einen Strauch - ohne Autogramm auf dem Post-Handy. Da hab ich mir auch schon überlegt, dass man das Päckchen nehmen könnte und dreist behaupten könnte, man habe es nicht bekommen. Will ich aber jetzt nicht unterstellen. Es ist eine blöde Situation, gerade wenn man den Verkäufer nicht kennt. Ich versende bei ebai daher immer MIT Einlieferungsbeleg d.h. versichert. Und beim Kauf würde ich auch darauf achten, dass es versichert auf die Reise geht, außer es ist ein Kleinteil für weniger als 10 Euro. Dass der Artikel nicht kam kann man schon in die Bewertung reinschreiben und ich würde es auch tun.
Jürgen W. schrieb: > In den automatik Mails von Ebay stand drin, dass der Artikel als > verschickt markiert wurde an die richtige Adresse. > Was er natürlich tatsächlich draufgeschrieben hat, weiß ich nicht. Wichtiger wären hier die anderen Fragen, auf die du nicht eingehst: -hast du für versicherten Versand bezahlt? -hast du versicherten Versand gefordert? -hat der Verkäufer gesagt, wie er versendet hat (Versichert DHL, Standardbrief, Warensendung) Ansonsten hatte die Post zum Zeitpunkt deines Postings möglicherweise nur 4,5 Tage Zeit (wenn der Verkäufer das bei der Post abgegeben hat, nachdem die Pakete des Tags bereits für den LKW eingesammelt wurden). Wie hier nicht nur ich schreibe, ist das für eine Warensendung wenig Zeit. Auch für eine falsche Adresse ist das wenig Zeit (bis das zurückkommt, unabhängig von Versandart). Ansonsten hast du üblicherweise 60 Tage Zeit für die Bewertung, wegen einer DVD für 27€ bereits innerhalb einer Woche in Panik zu verfallen halte ich für, nunja, verfrüht. Wenn durch Kommunikation mit dem Verkäufer in einem längeren Zeitraum nichts ankommt, kann man sich noch mal Gedanken machen.
Jürgen W. schrieb: > Ohnehin wäre es sinnvoll, eine neutrale oder positive Bewertung zu > geben, und schreibt, dass man am Produkt keine Fehler feststellen > konnte, da es auf dem Versand-weg verloren ging. Also ich bin der Meinung, dass man bei ebay, im Gegensatz zu Amazon, die Kombination aus Produkt und den Verkäufer bewertet. Bei ebay will ich als anderer Kunde wissen: Kann ich dem (privaten) Verkäufer trauen? Verschickt er auch? Ist die Ware so wie beschrieben? Bei einem gewerblichen Interessiert mit dann natürlich auch die Qualität der Ware. Bei Amazon dagegen frage ich mich manchmal, was Verkäuferbewertungen in den Produktbewertungen zu suchen haben? Wenn ich was bei Amazon bestelle, interessiert mich nicht, ob da mal jemand eine Fehllieferung erhalten hat oder bla. Ich will wissen, ob das Produkt das hält, was es verspricht.
Matthias S. schrieb: > Jürgen W. schrieb: >> Ohnehin wäre es sinnvoll, eine neutrale oder positive Bewertung zu >> geben, und schreibt, dass man am Produkt keine Fehler feststellen >> konnte, da es auf dem Versand-weg verloren ging. So lange es die Wahrheit ist. > Also ich bin der Meinung, dass man bei ebay, im Gegensatz zu Amazon, die > Kombination aus Produkt und den Verkäufer bewertet. Das kann jeder Käufer machen wie er will. Du kannst auch rein schreiben Negativ: Sommer bestellt, Herbst geliefert. Wenn die Bewertung zu krass ausfällt, kann der Verkäufer auch die Löschung bei Ebay beantragen. > Bei ebay will ich als anderer Kunde wissen: Kann ich dem (privaten) > Verkäufer trauen? Verschickt er auch? Ist die Ware so wie beschrieben? Dafür gibts ja Bilder, aber für maulfaule/schreibfaule Verkäufer die zu dem Artikel überhaupt nichts schreiben, für die hab ich auch kein Verständnis. Wer mein Geld will, kann sich ruhig etwas Mühe geben. Glücklicherweise liegt der Anteil von unzuverlässigen Verkäufern im Promillebereich. Ansonsten gibts ja noch Paypal. > Bei einem gewerblichen Interessiert mit dann natürlich auch die Qualität > der Ware. Hier hast du ja auch ein 14-Tägiges Rückgaberecht, das du bei einem Privaten NICHT hast. > Bei Amazon dagegen frage ich mich manchmal, was Verkäuferbewertungen in > den Produktbewertungen zu suchen haben? Wenn ich was bei Amazon > bestelle, interessiert mich nicht, ob da mal jemand eine Fehllieferung > erhalten hat oder bla. Ich will wissen, ob das Produkt das hält, was es > verspricht. Amazon ist doch auch nur eine Verkaufsplattform. Mit Amazon kommt da kein Vertrag zustande, sondern mit dem Nickinhaber. Amazon übernimmt als Zusatzgeschäft für einige seiner Verkäufer den Massenversand. Viel kaufe ich da nicht. Meist geht alles gut. Einmal hab ich da ein gutes Angebot gefunden, dass ich etwas zu günstig fand und hab erst mal nur ein Stück bestellt (Bedarf:ca. 12Stck.). Auf Mails antwortete der Clown (Verkäufer) gar nicht und nach ca. drei Wochen wurde der Kauf von Verkäuferseite einfach storniert und der Kaufpreis für den Artikel im Angebot einfach mal verdreifacht. Auf solche unseriösen Verkäufer kann dann auch Amazon verzichten, aber das werden die genauso wenig machen wie Ebay. Jürgen W. schrieb: > der Verkäufer hat den Artikel (DVD) angeblich per Großbrief an meine > Adresse verschickt (vor 7 Tagen). Nur wie der Verkäufer den Artikel verpackt hat, dass erfährt man erst wenn die Sendung eintrifft. Da kann auf dem Postweg so einiges passieren. Wird die Sendung beschädigt und/oder ist der Adressat nicht mehr lesbar, wird die Post die Sendung sehr wahrscheinlich nach einem versuchten Rettungsversuch wohl entsorgen. Eine Mitteilung wird man da auch nicht bekommen. Da hat die Post doch alle Trümpfe in der Hand. Die haben mit Schäden bei versicherten Versand auch so sicher genug um die Ohren. Ich würde auch erst mal 2-3 Wochen warten, ob da noch was kommt. Außerdem ist vielerorts Ferienzeit und damit wird wohl auch die Post Personell unterbesetzt sein oder die Vertretung packt das nicht so gut, wie der, der das sonst macht. Hab ich bei mir oft erlebt. Kürzlich hab ich einen Brief erhalten der nach dem Datum 5 Wochen unterwegs gewesen sein muss. Ein Brief von dem gleichen Absender hat Wochen später nicht mal eine Woche gebraucht.
Michael schrob: >Wenn die Bewertung zu krass >ausfällt, kann der Verkäufer auch die Löschung bei Ebay beantragen. Ja, kann man beantragen -oder auch nicht, es ist gleichgültig, weil NICHTS passiert. Das Geschäft ist gelaufen, die Provision kassiert, Feierabend. Der Kardinalfehler ist: Man kann unseriöse Käufer nicht bewerten, um andere Leute vor diesen zu warnen. So ist Klapperschädeln Tür und Tor geöffnet. :-( MfG Paul
Paul Baumann schrob > Der Kardinalfehler ist: Man kann unseriöse Käufer nicht bewerten, was bitte ist ein unseriöser Käufer? zahlt der mit Falschgeld oder nur die Hälfte? > um andere Leute vor diesen zu warnen. da müßtest du aber wohl das Makel an dem Käufer offenlegen, sehr schwierige Sache! Es sind nur positive Bewertungen zulässig, und bei negativem Inhalt zur Vorgabe > positiv < widerspricht diese dem Bewertungssystem und wird deshalb auf Antrag gelöscht. Auf wessen Streben und Grundlage basiert jede Verkaufsplattform > auf Verkauf. Ohne Käufer nix mit Verkauf. Man kann aber auch solche Typen richtig bewerten, ist nur etwas komplexer. > So ist Klapperschädeln Tür und Tor geöffnet. was sind bitte Klapperschädel? >> Wenn die Bewertung zu krass ausfällt, kann der Verkäufer auch die >> Löschung bei Ebay beantragen. beantragen kann Jeder dort vieles, wie es umgesetzt wird spielt wohl eher die Rolle! Und natürlich falsch formuliert - krass gibt es nicht in den Bewertungs-Regeln bei ebay, sie muß sachlich und zutreffend sein, u. noch einiges mehr! Das Problem ist eher die begrenzte Anzahl von Textzeichen. Der TO Jürgen W. schrieb > Ich hatte "Verkäufer kontaktieren" angeklickt, und habe dann irgendwann > einen "Fall geöffnet". (eigentlich wollte ich ihn direkt schreiben). es gibt so viele Auswahlpunkte in dem Kontakt nach dem Kauf, da triffst du gerade den verkehrten? Durch Probieren bekommt man das aber auch recht einfach heraus! Mit einem Fall hast du dem VK schon mal eins vor den Bug gesetzt, ohne Paypal wird das eher gar nichts für dich, außer Lehrgeld und Zeitverschwendung. Ist dir aber sicher bewußt? Es sei denn der VK ist ein ordentl. Typ, aber mit den Schuß vor den Bug kann man solche Typen auch sehr leicht vergraulen! Wenn er dazu auch keinen richtigen Plan für solche Fälle hat, schaust du am Ende auch in die Röhre. > In den automatik Mails von Ebay stand drin, dass der Artikel als > verschickt markiert wurde an die richtige Adresse. was stand denn für eine Sendungs-ID da mit drin? und Automatik ist da gar nichts, das hat der VK angestoßen! Mensch dir muß man aber auch wirkl. alles aus der Nase ziehen, kein Wunder bei dem Drama! > Es ging mir darum, ob man in der Bewertung (egal ob positiv, neutral, > negativ) den Nicht-Erhalt reinschreibt. Du darfst in die Bewertung reinschreiben was du für richtig und für wahr hälst. Ob es dort stehen bleibt, oder gelöscht wird, oder die zukünftigen Käufer tangiert, kannst du nicht mehr beeinflussen! Zum eigentl. Problem kann man dir wahrscheinlich nicht helfen!
:
Bearbeitet durch User
Don Carlos fragte: >was bitte ist ein unseriöser Käufer? Ein unseriöser Käufer ist z.B. einer, der ein technisches Gerät ersteigert, mit dem er nicht umgehen kann. In meinem Fall war das ein Oszi. Das Gerät war und ist in Ordnung, ich habe es im eingeschaltetem Zustand mit dem eigene Testsignal und mit einem externen Sinus fotografiert. Nach Erhalt des Gerätes rief der Käufer mich an und teilte mir mit, daß das Gerät nicht richtig funktioniere. Ich steuerte ihn dann per Telefon mehrfach fern, um ihn mit der Bedienung vertraut zu machen. Nichts desto Trotz gab er eine negative Bewertung. Was würdest Du dazu sagen? >zahlt der mit Falschgeld oder nur >die Hälfte? Wahnsinns-Komiker! :-(( >..und bei >negativem Inhalt zur Vorgabe > positiv < widerspricht diese dem >Bewertungssystem und wird deshalb auf Antrag gelöscht. Wird eben nicht gelöscht -es gibt nicht einmal eine Reaktion von Ebay auf die Meldung. -> Es ist denen egal. >was sind bitte Klapperschädel? Die Erklärung dafür erspare ich mir an dieser Stelle lieber... Paul
:
Bearbeitet durch User
Paul Baumann versuchte zu erklären > Ein unseriöser Käufer ist z.B. einer, der ein technisches Gerät ersteigert, > mit dem er nicht umgehen kann. oh man, wenn du dann noch eine negative Bewertung bekommst, kann ich mir denken, was das eigentl. Übel war! Diesen Negativeintrag hast du hoffentl. gelöscht bekommen? Hat sich das sonst eigentl. für dich gelohnt, oder war es auch nur ein Schnäppchen für den Käufer? > Was würdest Du dazu sagen? Unfähighkeit und Mißmut ... für unseriös hätte ich jetzt etwas ganz anderes gehalten, aber so falsch war das nicht ausgedrückt. Pappnasen und Miesmacher kenn ich auch einige Fälle aus eigenem Erleben, manchen Typen kann man es ebend nicht recht machen. Darüber sollte man aber stehen können. Hättest ja auch das Gerät > Oszi zurück nehmen können? Die meisten unseriösen Typen sind aber überzählig die tricksenden Verkäufer dort in der Bucht. > Wird eben nicht gelöscht -es gibt nicht einmal eine Reaktion von Ebay > auf die Meldung. -> Es ist denen egal. du meinst sicherlich deine Bewertung? Nur bist du leider der Ver-, und nicht der Käufer - denn die darf oder kann man nicht negativ bewerten, Verkäufer aber schon! > Die Erklärung dafür erspare ich mir an dieser Stelle lieber... habe schon verstanden, solche Typen > unfähig und hochnäsig haben keine klare Defintion = Klapperschädel > sehr zivilisiert ausgedrückt! Mein Ratschlag, bei ebay anrufen oder anschreiben, so dir dein Profil doch wichtig ist. Schriftl. wird da wohl aber nicht viel passieren.
Paul Baumann schrieb: > Don Carlos fragte: >>was bitte ist ein unseriöser Käufer? > Ein unseriöser Käufer ist z.B. einer, der ein technisches Gerät > ersteigert, > mit dem er nicht umgehen kann. In meinem Fall war das ein Oszi. Das > Gerät > war und ist in Ordnung, ich habe es im eingeschaltetem Zustand mit dem > eigene Testsignal und mit einem externen Sinus fotografiert. > > Nach Erhalt des Gerätes rief der Käufer mich an und teilte mir mit, daß > das Gerät nicht richtig funktioniere. Ich steuerte ihn dann per Telefon > mehrfach fern, um ihn mit der Bedienung vertraut zu machen. Nichts desto > Trotz gab er eine negative Bewertung. > > Was würdest Du dazu sagen? > Unglaublich. Wuerde ich im Internet blossstellen. >>zahlt der mit Falschgeld oder nur >>die Hälfte? > > Wahnsinns-Komiker! > :-(( Kaeufer die nicht zahlen, gleich einen Fall aufmachen wenn irgendwas nicht passt, schlechte DSR reingedrueckt ohne Grund. > >>..und bei >>negativem Inhalt zur Vorgabe > positiv < widerspricht diese dem >>Bewertungssystem und wird deshalb auf Antrag gelöscht. > > Wird eben nicht gelöscht -es gibt nicht einmal eine Reaktion von Ebay > auf die Meldung. -> Es ist denen egal. > Es ist sehr schwer ebay dazu zu bewegen im nachhinein irgendwas zu machen. >>was sind bitte Klapperschädel? > > Die Erklärung dafür erspare ich mir an dieser Stelle lieber... > Naja da klappert halt der Schaedel, gehen ins Aldi und reklamieren fuer 1.99 und diskutieren 20 minuten. Die machen dass weil sie schizo sind und die Aufregung geniessen. > > Paul Also ich finde es schon ziemlich mies einen Fall aufzumachen fuer 6.22 Dollar, angeblich nicht erhalten. ohne mich zu kontaktieren. Habe ich dann gleich neu verschickt + Geld zurueck und dem K. mitgeteilt er wolle bitte den Fall sofort zumachen. Hat er/Sie dann auch gemacht. Mit der Vereinbarung es nachzuzahlen falls es doch ankommt/Nachsendung ankommt. 2. Ich habe vor 2 Monaten von einer 60 Dollar Best. einen Artikel nicht erhalten, ca. 9 dollar. War mir zu dumm einen Fall aufzumachen. Nach 2 Monaten habe ich den Verk. kontaktiert, sehr hoeflich, und auch den Polsterumschlag abgebildet so wie er bei mir herumliegt, und einen link fuer Tracking Nummern (Sendungen die ich erwarte), um aufzuzeigen dass ich 9 dollar nicht noetig habe. Hat sehr nett geantwortet, und zugesichert er wird es innerhalb weniger Tage erstatten. Habe auch angedeutet ich wuerde gerne wieder einkaufen, und weiterempfehlen. Sowas ist wirklich die ausnahme, das meiste kommt wirklich an und ist in Ordnung. Bauteile Tester mal bestellt vor einigen Monaten, war mir auch zu dumm es zurueckzusenden oder einen Fall aufzumachen, einen anderen neu bestellt. Ich wuerde einen Fall nur aufmachen wenn es nicht anders geht, der Verk. nicht reagiert, und es finanziell wirklich weh tut. Alles andere in Sachen Kunden sind weitgehend Assos, und zum Grossteil erfunden.
Zwischenstand: Fall weiterhin geöffnet, aber es wird auf Antwort vom VK gewartet. D.h. ich kann nichts mehr machen in dieser Sache. Ich wollte ursprünglich keinen Fall öffnen, sondern nur den Verkäufer kontaktieren, aber das schien nicht zu funktionieren. (Musste erst ein paar Multiple-Choice Fragen beantworten, und wurde dann auf das Fall-öffnen-Formular geleitet) Vielleicht war ich zu hastig, ich will nicht behaupten, dass es überhaupt nicht gegangen wäre, den VK direkt zu kontaktieren. D.h. ich kann gar keine Bewertung mehr abgeben. Mittlerweilen habe ich die DVD als reinen Download ersteigert. Das ging reibungslos.
> Zwischenstand: > Fall weiterhin geöffnet, aber es wird auf Antwort vom VK gewartet. schau dir doch sein Profil noch mal an, ob da negative Bewertungen drin sind! Wenn nicht, ist das für ihn wahrscheinlich auch neu! Du bleibst glaube ich noch einen Fakt schuldig > mit oder ohne Paypal? Denn ohne PP bekommt der VK nur einen Eintrag in sein Profil, sollte er sich gar nicht mehr dazu melden! Du als Kfr. guckst natürlich über den KS in die sprichwörtl. Röhre. Ob der VK bei dem Fall dann noch außerhalb vom System mit dir was klären will, oder in Zukunft dich noch bei ihm einkaufen lässt, sollte klar sein! > D.h. ich kann gar keine Bewertung mehr abgeben. Wie kommst du darauf? Am Ende einer Frage kommt für gewöhnlich ein > ? <! Oder war das eine Feststellung?
:
Bearbeitet durch User
Sven F. schrieb: > Du bleibst glaube ich noch einen Fakt schuldig Nein, das ist nicht die einzige Frage, die noch offen steht ;-) Mit genauen Angaben, was eigentlich Sache ist, hat's der TE nicht so. Sven F. schrieb: > Wie kommst du darauf? Ich glaube man kann bei einem geöffneten Fall keine Bewertung abgeben. Man muss also den Fall vor der Frist für die Bewertung schließen, oder auf die Bewertung verzichten und warten bis der Fall automatisch geschlossen wird.
:
Bearbeitet durch User
> Ich glaube man kann bei einem geöffneten Fall keine Bewertung abgeben.
ach das meinte er, macht man ja auch erst wenn etwas klar ist, was in
einem offenen Fall ja logischweise nicht so ist!
Muß ich jetzt auch mal versuchen, weil die Bewertung kann man ja noch
mal ändern, wenn das Druckmittel eh nichts bringt!
Die Probleme wie der TO möchte ich auch mal haben, wenn er schon jetzt
passablen Ersatz gefunden hat - warum nicht gleich so?
Der frühe Vogel fängt den Wurm - oder ebend die Made.....
gut Ding braucht ebend Weile .... usw usf
Nachtrag, bei mir läuft auch ein Fall (nicht gegen mich), vorhin
geöffnet, und ich kann gerade doch auch eine Bewertung abgeben, was ich
mir natürlich erst mal für Später aufhebe! ;-)
Entschieden wird sowie so von einem verkaufsorientierten System, dort
bei ebay, die Verkäufer sind die heiligen Kühe - ohne die würde ja gar
nichts gehen ... also ist der Status des Vrkfrs schon mal von Vornherein
klar > beiße nicht die Hand die dich füttert!
:
Bearbeitet durch User
Der Verkäufer hat sich gemeldet: >Nachricht vom Verkäufer: >Ich werde ihnen morgen eine neue DVD zukommen lassen, sofern der Artikel >immer noch nicht eingetroffen ist. > >Wenn Sie mit dieser Lösung einverstanden sind, können Sie dies dem >Verkäufer mitteilen, indem Sie ihm über die Seite Probleme klären . Wenn Es kann natürlich sein, dass die erste Sendung durch die Post verloren ging, und er aus Kulanzgründen die DVD nochmal schickt. Auch möglich, dass er vor 3 Wochen in Lieferengpass war, das nicht zugeben wollte und stattdessen später liefert. Eigentlich habe ich keinen Bedarf mehr, da ich DVD anderweitig bestellt habe, aber es gibt nicht Option, dass es das Geld zurück gibt. So werde ich mir die DVD schicken lassen.
Sven F. schrieb: > Nachtrag, bei mir läuft auch ein Fall (nicht gegen mich), vorhin > geöffnet, und ich kann gerade doch auch eine Bewertung abgeben, was ich > mir natürlich erst mal für Später aufhebe! ;-) Vielleicht wird das auch hin und wieder geändert. Ich meine mich jedoch zu erinnern, dass ich mal einen Fall schließen musste (bei dem innerhalb von Wochen nichts zustande kam) um dann innerhalb der Frist bewerten zu können.
Hi Ich habe auch erst gerade einen Fall gehabt, der sich über drei Wochen hinzog. Als der Verkäufer die Rückerstattung endlich veranlaste, wurde der Fall von Ebay automatisch geschlossen. Da es über die Bewertungsfrist hinaus ging war keine Bewertung mehr möglich, obwohl er sie verdient hätte. Wenn man als Verkäufer die Fristen kennt, kann man so einer Roten entgehen, wenn er nur einen Fall lange genug hinaus zögert.
@ Rainer, in deinem Fall würde ich da aber mal bei ebay intervenieren, dass ist deren und nicht dein Problem. Wenn die ihr System so ungeschickt einrichten, müssen die selber mal nachbessern. Schließlich ist das Bewertungssystem der einzige Anhaltspunkt für andere Käufer oder Interessenten den Verkäufer, wenn er denn privat ist, einzuschätzen. Dort, auf der wohl größten OL Ver-& EK-Plattform, geht sowieso einiges immer drunter und drüber.
Sven F. schrieb: > aber mal bei ebay intervenieren, Ich glaube kaum, dass das Erfolg hat. Ebay wird da höchstens sagen, "geht nicht, Frist abgelaufen". Sven F. schrieb: > Schließlich > ist das Bewertungssystem der einzige Anhaltspunkt für andere Käufer oder > Interessenten den Verkäufer, wenn er denn privat ist, einzuschätzen. Je besser der Bewertungsstand, desto höher der Verkaufspreis, ergo die Gebühren. Nur weil der Käufer zufrieden mit dem Kauf ist, verdient eBay nicht mehr. Ob da aber aufgrund schlechter Bewertungen der gleiche Artikel für 10 statt 20€ weggeht, macht schon einen Unterschied - und irgend ein Käufer findet sich immer, die Anzahl etwaiger "Fälle" reduziert sich also über das Bewertungssystem nicht. Früher konnte man sehen, wer bietet und wie derjenige bietet. Also wusste man oft recht gut, ob da jetzt gerade der Zweitaccount des Anbieters (oder Freund, etc) bietet. Das wurde inzwischen so abgeändert, dass man dies nicht mehr erkennen kann.
Du hast den Zusammenhang ja schon richtig erkannt, und wenn ebay da mit den Fristen die Bewertung aushebelt, würde ich denen auf die Füße treten! Oder sollte man für ebay eine öffentliche Bewertungsliste außerhalb der Plattform einführen? Vllt. gibt es das ja schon? > - und irgend ein Käufer findet sich immer, die Anzahl etwaiger "Fälle" > reduziert sich also über das Bewertungssystem nicht. das ist mir noch unverständlich...? > Früher konnte man sehen, wer bietet und wie derjenige bietet. Also wusste > man oft recht gut, ob da jetzt gerade der Zweitaccount des Anbieters (oder > Freund, etc) bietet. Das wurde inzwischen so abgeändert, dass man dies > nicht mehr erkennen kann. hat das einen Bezug zum Bewertungssystem? Ja Früher gab es mehr Transparenz und war alles etwas einfacher und besser? Auf deinen Fakt hin würde ich sagen, selbst durch die Anonymisierung lässt sich doch sehr viel für erfahrene User erkennen!
Heute kam auch der Artikel. War kein Großbrief, wie der VK im Fall angab, und angeblich nicht ins Postfach passte, sondern nur DIN C5. Auch war das keine Multi-language Windows-Version, sondern eine DELL-OEM auf deutsch. (Für mich ist das wesentlich, da ich alle OS in Englisch installiere). Aber ich habe sowieso eine 2. DVD als Download ersteigert. OK, ich habe mich zufriedengegeben, den Fall schließen lassen.
Jürgen W. schrieb: > Auch war das keine Multi-language Windows-Version, sondern eine DELL-OEM > auf deutsch. Der OEM-Code gilt dann aber doch nur für das entsprechende DELL Gerät oder kann man das bei Microsoft umregistrieren lassen?
Ich habe wenig Ahnung bei Windows, aber schon mal eine Multilanguange Version installiert. Da konnte man am Anfang des Installationsprozesses die Sprache auswählen. (Nicht alle, aber ich glaube ca 6 Sprachen hat die DVD abgeboten) Bei einer DELL-Version ging das nicht. Da war dt die einzige.
Sven F. schrieb: >> - und irgend ein Käufer findet sich immer, die Anzahl etwaiger "Fälle" >> reduziert sich also über das Bewertungssystem nicht. > das ist mir noch unverständlich...? Wenn du mit 100% schlechten Bewertungen einen Porsche 911 bei eBay für 1€ einstellst, werden trotzdem Leute bieten. Der Verkaufspreis wird nur niedriger ausfallen als bei einem Account mit positiven Bewertungen. Sven F. schrieb: > würde ich denen auf die Füße > treten! Dann mach doch, hält dich ja keiner auf. Aber ob du durch eine Mail "hey ist voll blöd, wollte den schlecht bewerten" etwas erreichst, ist eine andere Sache. Die Frist kannst du öffentlich einsehen. Ob das jetzt besonders "toll" ist, ist da eine andere Sache. Man kann ja auch, wenn man es weiß, vorher den Fall beenden und die Bewertung abgeben. Im Zweifelsfall muss man eh selbst rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, eBay und die PayPalversprechen helfen auch nicht immer. Sven F. schrieb: > Oder sollte man für ebay eine öffentliche Bewertungsliste außerhalb der > Plattform einführen? Vllt. gibt es das ja schon? Öhm, ja, das wäre die Idee. Am Besten noch eine Plattform, auf der man die eBaybewertungsplattformen bewerten kann, denn sonst könnte man da ziemlich viel faken. Für die Plattform bräuchte man natürlich wieder die Möglichkeit, das zu bewerten. Damit das überhaupt sinnvoll wäre, müsste man 90% der eBaynutzer dazu bringen, an den Systemen teilzunehmen. Und erst mal die Infrastruktur aufbauen (Server kosten auch Geld). Dann doch lieber ganz auf eBay verzichten. Sven F. schrieb: > hat das einen Bezug zum Bewertungssystem? > Ja Früher gab es mehr Transparenz und war alles etwas einfacher und > besser? Der Bezug ist der, dass eBay sich dadurch die Bearbeitung von "Meldungen" spart und gleichzeitig leichter höhere Verkaufspreise erzielt werden können. > Auf deinen Fakt hin würde ich sagen, selbst durch die Anonymisierung > lässt sich doch sehr viel für erfahrene User erkennen! Bedingt, ja.
100% schlechte Bewertungen gibt es bei keinem ebay-Account, dann wird der nämlich schon bei ca. 50% gesperrt, wenn man den dortigen Schönsagungen glauben darf. Die Käufer, welche bei solchen schlechten Bewertungs-Typen dann auch noch Kaufen, na gut jeder hat da so seine Vorstellungen. Der miese Verkäufer hat aber erst mal einen schlechten Ruf, es soll Käufer geben, die sowas auszunutzen wissen oder versuchen. Auf der anderen Seite ist das ja nur legitim, wenn jemand ein paar saftige Negativbewertungen bekommt, muß der sich nicht wundern, dass die Käufer Sicherheiten vor der Zahlung verlangen! Zu deinem Bsp. wg. der unmöglichen Bewertung, da schaut man hat mal in die Richtlinien dort bei dem System, aber das bringt im schriftl. Kontext wohl auch Nichts. Da muß man schon persönl. Telenieren, und auch Glück haben. Nur wenn das vom System prinzipiell nicht geht, kann da auch kein ebay-MA etwas machen, angeblich nicht! Warum sollte ein Käufer einen Fall selber vorzeitig beenden, da gibt es nur einen Fakt: er hat ohne Paypal gekauft, und die Frist zur Bewertung läuft ab! Da wäre die Frage: was passiert bei eigenmächtiger Beendigung des Falles, für den angezinkten VK und dessen internem Bewertungs-Rating? > Im Zweifelsfall muss man eh selbst rechtlich gegen den Verkäufer > vorgehen, eBay und die PayPalversprechen helfen auch nicht immer. allerdings könnte sich auf "Nachfrage" der Behörden das Bild für den schlechten VK sehr negativ auswirken? Wobei man das glaube ich, ohne hieb- und stichfeste Beweise und noch negativ-Umstände > voherige Bewertungen das bei unseren trägen und unqualifizierten Behörden sowieso vergessen kann. > Öhm, ja, das wäre die Idee. Am Besten noch eine .... > ... Dann doch lieber ganz auf eBay verzichten. dann sag mir mal eine alternative Quelle für das ganze interessante Zeugs was da täglich vertickt wird! Da kannste nämlich lange suchen, und wirst nichts Ähnliches oder Gleichwertiges finden - würde ich meinen! > Der Bezug ist der, dass eBay sich dadurch die Bearbeitung von > "Meldungen" spart und gleichzeitig leichter höhere Verkaufspreise > erzielt werden können. durch was soll das nun wieder verursacht oder als Ergebnis gelten? Es gibt (viel) Schlimmeres als ebay ,ich sage nur A.a..n! Dort grassiert der pure Schein von wirklich Nichts Bodenständigem.
:
Bearbeitet durch User
Sven F. schrieb: > 100% schlechte Bewertungen gibt es bei keinem ebay-Account, dann wird > der nämlich schon bei ca. 50% gesperrt, wenn man den dortigen > Schönsagungen glauben darf. Das oben war ein Beispiel, es gibt aber Accounts, die vom Bewertungsstand eher als abschreckend angesehen werden könnten ;-) > Die Käufer, welche bei solchen schlechten Bewertungs-Typen dann auch > noch Kaufen, na gut jeder hat da so seine Vorstellungen. Für 1€ und Selbstabholung würde ich das mit dem 911er probieren, schlechter als beim Lotto wären die Chancen nicht. Glaub mir, da gäbe es noch genügend Leute, die weiter gehen würden.. > Nur wenn das vom System prinzipiell nicht geht, kann da auch kein > ebay-MA etwas machen, angeblich nicht! Ich halte die Chancen da für gering. mag sein, dass man da Glück haben kann, aber die Mitarbeiter werden sicher relativ strenge Vorgaben haben. besonders wenn es zu dem Nachteil eines anderen ist. Immerhin wird dann der Verkäufer nachfragen, warum er eine schlechte Bewertung hat, wenn das nach den eBay-Grundsätzen (Frist) nicht möglich wäre. > Warum sollte ein Käufer einen Fall selber vorzeitig beenden, Du kannst dir aussuchen: a) selbst beenden und Bewertung abgeben b) Fall wird irgendwann automatisch beendet, du kannst keine Bewertung abgeben >er hat ohne Paypal gekauft, und die Frist zur Bewertung > läuft ab! Ist es jetzt schon verpflichtend mit Paypal zu kaufen? Ich hatte es auch schon, dass PayPal die Sache dann für erledigt erklärt hat, ohne dass ich Geld oder die Ware hatte. Ein gerichtliches Mahnverfahren hat da mehr gebracht. > Da wäre die Frage: was passiert bei eigenmächtiger Beendigung des > Falles, für den angezinkten VK und dessen internem Bewertungs-Rating? Solange die Bewertung bestehen bleibt, fließt sie ein. Es gibt zwei Punkte im Ranking dazu, einer die negativen Bewertungen direkt, der andere die Anzahl der Fälle, die "ohne Klärung durch den Verkäufer geschlossen" wurden. >> Im Zweifelsfall muss man eh selbst rechtlich gegen den Verkäufer >> vorgehen, eBay und die PayPalversprechen helfen auch nicht immer. > allerdings könnte sich auf "Nachfrage" der Behörden das Bild für den > schlechten VK sehr negativ auswirken? > Wobei man das glaube ich, ohne hieb- und stichfeste Beweise und noch > negativ-Umstände > voherige Bewertungen das bei unseren trägen und > unqualifizierten Behörden sowieso vergessen kann. Über die Behörden (Anzeige) hast du sicher nur eine Chance, wenn du relativ eindeutig belegen kannst, dass ein betrug, also eine Absicht zur Täuschung vorliegt. Bei einem gerichtliches Mahnverfahren z.B. geht es nur darum, dass du deine Forderungen gelten machen kannst, egal wie es zum Verzug gekommen ist. Natürlich kann der Verkäufer immer noch insolvent sein/ werden, dann hast du Pech gehabt ;-) >> Öhm, ja, das wäre die Idee. Am Besten noch eine .... >> ... Dann doch lieber ganz auf eBay verzichten. > dann sag mir mal eine alternative Quelle für das ganze interessante > Zeugs was da täglich vertickt wird! > Da kannste nämlich lange suchen, und wirst nichts Ähnliches oder > Gleichwertiges finden - würde ich meinen! Also ich wüsste jetzt nichts, was es exklusiv nur auf eBay gibt, was ich wirklich unbedingt brauche, so konsumabhängig bin ich noch nicht. Die "normalen" Sachen bekommt man bei genügend Onlineshops, gebrauchtes Gerümpel gibt es auch in diversen Kleinanzeigen/ Foren/ etc. Und den ganzen Chinakrams kann man sich auch direkt bei ali bestellen. Mag sein, dass eBay eine entsprechend große Plattform ist, aber ich würde es auch ohne schaffen, wenn ich entsprechend starke Gründe hätte. Eine eigene "Zusatzplattform" zu schaffen/ unterstützen, um eBay für mich benutzbar zu machen fiele mir nicht im Traum ein ;-) >> Der Bezug ist der, dass eBay sich dadurch die Bearbeitung von >> "Meldungen" spart und gleichzeitig leichter höhere Verkaufspreise >> erzielt werden können. > durch was soll das nun wieder verursacht oder als Ergebnis gelten? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es genügend Leute gibt, die andere Mitglieder wegen allem möglichen an eBay melden. Ob der nun zu kurz vor Auktionsende geboten hat (was laut Meinung einiger Individuen nur mit Drittsoftware möglich ist) oder eben mehrmals beim gleichen Verkäufer mit bietet. Ich hab' mal eine Nachricht bekommen, weil ich den Versandbetrag ins Ausland nicht bestimmen konnte und pauschal "1000€" angegeben hatte. Im Auktionstext habe ich klargestellt, dass der Käufer nur die tatsächlichen Kosten tragen muss und bitte vorher anfragen soll, damit ich diese ermitteln kann. Der selbsternannte eBaywächter war von meiner Betrugsabsicht erschüttert und hatte mich an eBay gemeldet. Von denen habe ich aber nie etwas zu dem Thema gehört ;-) > Es gibt (viel) Schlimmeres als ebay ,ich sage nur A.a..n! Dort grassiert > der pure Schein von wirklich Nichts Bodenständigem. Ich sage ja nicht, dass ebay besonders schlimm wäre. Bei eBay habe ich noch immer Ware oder Geld erhalten, ob nun mithilfe von eBay oder ohne. Deshalb kann ich ja trotzdem sagen, dass man mitunter aufpassen muss, wenn man beispielsweise eine Bewertung abgeben will. Oder das eben nicht alles perfekt ist, die Umstellung der Suche (z.B. *) erstehe ich bis heute nicht. Meinst du mit A.a..n eigentlich A.aj.n oder A.az.n?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.