Habe eine neue Digitalkamera und war heute im vor ca. 2 Wochen neu eröffneten Einkaufzentrum, das eine recht interessante Architektur hat. Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der meinte, das sei nicht erlaubt. Ich hab ihm die Bilder gezeigt und "ausnahmsweise" musste ich sie nicht löschen. Allerdings wundere ich mich schon, dass ich da angeblich etwas verbotenes getan haben soll. Habe was aus dem Jahr 2006 im web gefunden, vielleicht ist dies aber überholt: http://www.mein-html.de/photorecht.pdf
Der Sicherheitsdienst übt im Auftrag der Center-Leitung das Hausrecht aus. Wenn der dir sagt, du darfst keine Fotos machen, dann musst du dich daran halten. Dich zwingen, die Bilder zu löschen können sie imho nicht, dir höchstens ein Hausverbot aufbrummen, wenn du dich weigerst. Ich meine über Architekturfotos auch schon so abstruse Dinge gelesen zu haben, dass sie bei Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung (oder was für ein Recht da auch betroffen sein möge) darstellen können. Also informiere dich vorher.
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Das Einkaufszentrum ist kein öffentliches Straßenland, sondern Privatgelände. Daher kann der Betreiber des Einkaufszentrums das Photographieren untersagen, auch wenn das der Rechtsauffassung der in Deinem Artikel genannten Rechtsanwälte widerspricht ("üblicher Gebrauch ... der nicht eingeschränkt werden kann").
J. Ad. schrieb: > Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der > meinte, das sei nicht erlaubt. Bilder von Menschen darfst Du nur mit deren Einwilligung machen, aber auch da gibt es Ausnahmen. Bilder von Landschaft und Gebäuden kann Dir kein Mensch verbieten. Allerdings darf Dich der Besitzer oder dessen Beauftragter von seinem Grundstück verweisen. Gruss Harald
Vlad Tepesch schrieb: > > Ich meine über Architekturfotos auch schon so abstruse Dinge gelesen zu > haben, dass sie bei Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung > darstellen können. Also informiere dich vorher. Nun ja, da sitzen die Leute in den Cafes in diesem Zentrum und machen "selfies" mit dem Smartphone - da ist das Zentrum genauso drauf. Wenn ich also die Selfie-Fritzen sehe, sollte das doch Info genug sein, dass es jetzt keine Absonderlichkeit ist, AUCH mal ein Bild zu machen.
Ach ja, der Security-Mann sagte dann auch noch, dass halt noch keine Schilder da seien mit dem Foto-Verbot, weil eben erst eröffnet. Da würde ich mal sagen, dass die Mannschaft halt die Schilder anbringen sollten, bevor sie die Besucher vergraulen.
J. Ad. schrieb: > Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der > meinte, das sei nicht erlaubt. Hauptsache jeder Flur und jeder Laden ist mit dutzenden CCTV Kameras gespickt um jeden Kunden jederzeit überwachen zu können. Da ist EIN weiteres Bild natürlich zu viel. Früher wollten auch Musikgruppen bei Grosskonzerten das Mitschneiden von Ton und Bild verhindern, glücklicherweise müssen sie mit winziger werdender Technik klein beigeben. So wird es auch dem Einkaufszentrum ergehen wenn jeder mit Google Glass rumläuft. Betrachte es also als Irrweg Ewiggestriger.
Harald Wilhelms schrieb: > ...Bilder von Landschaft und Gebäuden > kann Dir kein Mensch verbieten. Allerdings darf Dich der Besitzer > oder dessen Beauftragter von seinem Grundstück verweisen. > Gruss > Harald das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht fotografieren, es gibt es ein Uhrheberrecht auf die Beleuchtung und so wie ich es gelesen habe, gibt es auch schon Klagen gegen veröffentlichte Aufnahmen in Facebook oder anderen Stellen im Internet. Gruß Thomas
Thomas L. schrieb: > das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht > fotografieren, Natürlich darfst Du ihn fotografieren; Du darfst die Bilder nur nicht ohne Genehmigung veröffentlichen.
Harald Wilhelms schrieb: > Thomas L. schrieb: > >> das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht >> fotografieren, > > Natürlich darfst Du ihn fotografieren; Du darfst die Bilder > nur nicht ohne Genehmigung veröffentlichen. Warum? Das ist ein öffentlicher Raum und kein Privatgrundstück, auf dem das Hausrecht und eine Hausordnung mit Knipsverbotsaushang gilt. Das Urheberrecht am Bild hat noch immer derjenige, der das Bild anfertigt. Wer will dir das Recht absprechen ein Bild von deiner Freundin mit dem Eifelturm im Hintergrund zu machen und das auf der Homepage (wenn man das möchte) zu veröffentlichen? Wenn das tatsächlich geltendes Recht sein soll, dann sollen sie das verdammte Ding gefälligst großräumig verhüllen. Dann wird die Absudität wenigstens jedem klar. Noch besser, wer so einen Schwachfug öffentlich auch noch rechtfertigt oder unterstützt, dem sollte man gleich die Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für demokratische Gepflogenheiten entwickelt.
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Harald Wilhelms schrieb: > Thomas L. schrieb: > >> das stimmt nicht ganz, den Eifelturm zum Beispiel darfst du Nachts nicht >> fotografieren, > > Natürlich darfst Du ihn fotografieren; Du darfst die Bilder > nur nicht ohne Genehmigung veröffentlichen. Dann sollen sie halt die Beleuchtung abschalten wenn sie keiner sehen darf. Manche Sachen treiben seltsame Blüten, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
g. c. schrieb: > unterstützt, dem sollte man gleich die > Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für > demokratische Gepflogenheiten entwickelt. Ach, ist das Entziehen der Bürgerrechte eine demokratische Gepflogenheit?
Uhu Uhuhu schrieb: > g. c. schrieb: >> unterstützt, dem sollte man gleich die >> Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für >> demokratische Gepflogenheiten entwickelt. > > Ach, ist das Entziehen der Bürgerrechte eine demokratische > Gepflogenheit? Wieso? Berufen sich die Vordenker solcher Geflogenheiten, die mich mehr an die Sittenwächter der Taliban erinnern als an einen demokratischen Rechtsstaat etwa auf die Demokratie?
In Deutschland bin ich zwar beim Fotografieren noch nicht angeeckt, aber aus Erfahrung weiß ich, dass es verboten ist, die Bahnsteige der New Yorker U-Bahn zu fotografieren, und es war zwar erlaubt das Word Trade Center bei Tag und Nacht aus dem Battery Park heraus zu fotografieren, aber nicht mit Stativ. Wer mal sehen will wie lange es dauert, bis in der menschenleeren Hafenpromenade 3 Polizeiwagen auftauchen, der braucht nur ein Stativ aufzustellen. ;-) Wobei man aber sagen muss, dass das gesamte Ordnungspersonal stets sehr höflich und zuvorkommend blieb und auch nicht die Herausgabe des Filmes forderte.
Soweit ich mich erinnern kann ist in Deutschland das fotografieren von Bahnanlagen auch nicht gestattet. In Taschkent bin ich einmal von zwei Sicherheitskraeften mit der Statur der Klitschko-Brueder "verhaftet" worden weil ich abends ein von innen beleuchtetes Gebaeude fotografiert hatte. (Kongresshalle) Der Einwand, das ich ja das Gebaeude selbst mitgebaut habe, und somit sowieso fast jeden Zentimeter kannte, interessierte nicht. Nach loeschen der Bilder und drei Stunden spaeter durfte ich dann gehen. Aber auch damals lief die Sache absolut hoeflich ab. Wobei das in Usbekistan nicht unbedingt der Normalfall ist. Gruss Asko.
Harald Wilhelms schrieb: > Bilder von Menschen darfst Du nur mit deren Einwilligung machen, Da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Ich verstand es bisher so, dass ich Bilder von Menschen nur mit deren Einwilligung veröffentlichen darf. "Machen" kann ich sie aber jederzeit - zumindest auf öffentlichem Gelände. Und das ist ein gehöriger Unterschied. Wenn man schon keine Bilder ohne Einwilligung der abgebildeten Personen machen dürfte, dann müsste jede Überwachungskamera (auch die in den Starenkästen) abgebaut werden. Viele Urlaubsbilder wären auch nicht mehr möglich... nur noch öde Landschaftsaufnahmen.
g. c. schrieb: > Wenn das tatsächlich geltendes Recht sein soll, dann sollen sie das > verdammte Ding gefälligst großräumig verhüllen. Dann wird die Absudität > wenigstens jedem klar. Noch besser, wer so einen Schwachfug öffentlich > auch noch rechtfertigt oder unterstützt, dem sollte man gleich die > Bürgerrechte komplett entziehen, damit er mal ein Bewusstsein für > demokratische Gepflogenheiten entwickelt. Nach dieser Logik müsste auch jeder sein Haus verhüllen, der nicht möchte, dass es bei Google Streetview erscheint. Btw. einem Unternehmen kann man keine Bürgerrechte entziehen. Es hat keine.
Asko B. schrieb: > Soweit ich mich erinnern kann ist in Deutschland das fotografieren > von Bahnanlagen auch nicht gestattet. Nicht mehr ganz so schlimm: http://www.eisenbahn-europa.de/90_Service/Foto-Video-Genehmigung_01.html Hat sich aber möglicherweise erst nach dem Ende des Kalten Krieges soweit verschoben. Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung nach verboten zu fotografieren.
Jörg Wunsch schrabte im Beitrag #3851733: > Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung > nach verboten zu fotografieren. Ich habe etliche Bilder von Bahnhöfen und Lokomoteufelchen gemacht und bin meist sogar von den freundlichen Eisenbahnern auf besondere Motive aufmerksam gemacht worden. Wenn es verboten war, dann war das denen und mir zutiefst Brust. MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Wenn es verboten war, dann war das denen und > mir zutiefst Brust. Den Eisenbahnern war das vermutlisch wurscht, der TraPo eher nicht.
>Bahn Ebenfalls möglich es zu verbieten, meist erlauben sie es aber. Irgendwo in der Hausordnung steht glaub ich, dass private Bilder iO sind. >Einkaufscenter Kenn ich. Kameras verkaufen, jederzeit. Fotos machen? Sofort kommt die Security. Wieso und warum weiss ich nicht, ist aber überall so. Sogar als ich meine Frau in einem Einkaufscentrum mal fotografiert habe, kam sofort der lokaler Blockwart, äh Hilfssherif. Ist in anderen Ländern anscheinend auch so. Daher mein Tip: Handys haben auch gute Kameras ;-)
J. Ad. schrieb: > Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der > meinte, das sei nicht erlaubt. Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie nachgedacht was man so macht und warum? Das Einkaufszentrum ist Privatgelände und da kann der Hausherr sein Hausrecht ausüben. Dieses kann sein "betreten verboten" oder auch "fotografieren verboten" oder "fotografieren für gewerbliche Zwecke verboten" oder "fotografieren mit Blitz verboten" oder oder. Wird das Foto von einem Privatgelände aus aufgenommen, sei es z.B. ein Einkaufszentrum oder ein Museum, so ist, wenn es Fotografien für gewerbliche Zwecke sind, immer eine Erlaubnis einzuholen. Von einer öffentlichen Straße darfst du wiederum das Einkaufszentrum ohne Hilfsmittel (z.B. Leitern) von außen fotografieren. Aber auch da kann es Einschränkungen geben. Wenn es sich z.B. um ein vorrübergehendes Kunstwerk handelt. Der verhüllte Reichstag war z.B. ein solches. Zur tagesaktuellen Berichterstattung durfte der Reichstag z.B. von der Presse fotografiert werden, nicht aber für Bildbände und andere nicht tagesaktuelle Veröffentlichungen.
Paul Baumann schrieb im Beitrag #3852497: > Wenn jemand spontan eine Aufnahme von seinen Angehörigen macht, dann ist > ihm der Ort vollkommen Titte, Brust, schnurzpiepegal, COMPRENDE? Ihm vielleicht, aber der Rechtsauffassung des Betreibers des Orts nicht. Das muss man nun natürlich nicht googeln, das kann man mit /gesundem Menschenverstand/ und etwas Erfahrung auch einfach wissen oder sich selbst zusammenreimen, daß das Hausrecht auch bedeutet, daß damit Einschränkungen für die Besucher verbunden sein können. Im übrigen ist genau das auch einer der (gerechtfertigten) Kritikpunkte daran, daß immer mehr Einkaufszentren mit einer eben "nicht-öffentlichen Öffentlichkeit" entstehen, in der jedwedes Verhalten der Besucher/Kunden/whatever vom Inhaber des Hausrechts reglementiert werden kann. In einer normalen Straße darf beispielsweise ein Demonstrationszug stattfinden, und es darf sich auch jemand einfach so in der normalen Straße aufhalten. In einem Einkaufszentrum kann mit Verweis auf das Hausrecht jeder aus welchen Gründen auch immer 'rausgeworfen werden.
Paul M. schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Habe daher 2 Bilder gemacht - doch dann kam ein Security-Mensch, der >> meinte, das sei nicht erlaubt. > > Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten > des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie > nachgedacht was man so macht und warum? Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so ganz klar ist es halt doch nicht. Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du mir echt leid. Und: Durch deine rumnölende Art sorgst du nur dafür, dass keine offenen Fragen mehr gestellt werden hier im Forum sondern nur noch Selbstbeweihräucherungsstatments.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > ..daß damit > Einschränkungen für die Besucher verbunden sein können. können. Eben, das war unklar, zumal Schilder fehlten. > In einem Einkaufszentrum kann mit Verweis auf das Hausrecht jeder aus > welchen Gründen auch immer 'rausgeworfen werden. ...so wie man dort sein Geld "rauswerfen" kann/darf/muss.
J. Ad. schrieb: > Eben, das war unklar, zumal Schilder fehlten. Insofern hast du natürlich das Recht, ahnungslos zu sein, bis man dir etwas Gegenteiliges mitteilt. Was man ja dann auch getan hat.
J. Ad. schrieb: >> Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten >> des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie >> nachgedacht was man so macht und warum? > > Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so > ganz klar ist es halt doch nicht. > > Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du > mir echt leid. Naja dieser Fall gehört ganz sicher zur Allgemeinbildung und zum gesunden Menschenverstand. Da muss ich sicher nicht erst googeln bevor ich meine Kamera benutze. Aber wie es scheint, haben es hier viele nötig. Mir scheint, hier brauchen viele für alles eine Anleitung und für alle Tätigkeiten einen Mentor um durchs Leben zu kommen.
Paul M. schrieb: > J. Ad. schrieb: >>> Manchmal frage ich mich echt, wie ahnungslos man heutzutage in Zeiten >>> des Internets und TVs sein kann. Noch nie google genutzt oder noch nie >>> nachgedacht was man so macht und warum? >> >> Danke Herr Oberschlauberger. Lies doch erst mal die Antworten oben, so >> ganz klar ist es halt doch nicht. >> >> Und: Wenn du vor ALLEN deinen Handlungen das Internet befragst, tust du >> mir echt leid. > > Naja dieser Fall gehört ganz sicher zur Allgemeinbildung und zum > gesunden Menschenverstand. Da muss ich sicher nicht erst googeln bevor > ich meine Kamera benutze. Aber wie es scheint, haben es hier viele > nötig. Mir scheint, hier brauchen viele für alles eine Anleitung und für > alle Tätigkeiten einen Mentor um durchs Leben zu kommen. ...oder Leute wie dich, die DANACH immer alles besser wissen. Sehr wahrscheinlich machst du erst gar keine Bilder von irgendwas, damit deine Allgemeinbildung keinen Kratzer kriegt. IRGENDWAS wird immer verboten sein, also lieber nix tun. Oder halt Ansichtskarten kaufen... (aber bitte vorher überprüfen, ob der Fotograf die erforderlichen Rechte zum Erstellen und kommerziellen Verkauf der Karten hat - nachher ist es noch Hehlerei.) Also lieber doch keine Karten - das gehört zur Allgemein(ein)bildung.
Asko B. schrieb: > Nach loeschen der Bilder und drei Stunden spaeter durfte ich dann gehen. Was die übliche Kompetenz dieser "Sicherheitsbeamten" zeigt. Denn natürlich kannst Du die "gelöschten" Bilder problemlos wieder herstellen, wenn Du auf der Karte nicht weiter fotografierst. Auch auf einer "formatierten" Karten kannst Du alle Bilder wiederfinden. Karte raus, mit anderer Karte weiterarbeiten, die Karte mit PC Inspector smart recovery durchsuchen lassen. Der findet Bilder, von denen weisst Du gar nicht mehr, dass Du die mal gemacht hast. ;-)
J. Ad. schrieb: > Habe eine neue Digitalkamera und war heute im vor ca. 2 Wochen neu > eröffneten Einkaufzentrum, das eine recht interessante Architektur hat. Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das Fotografieren verbieten. Ausserhalb des Einkaufszentrum gilt der Grundsatz der "Panoramafreiheit". Du darfts alle von der Straße aus sichtbaren Ansichten des Gebäudes fotografieren. Hierzu darfts Du allerdings keine Privatgrundstücke betreten (ausser mit Einwilligung versteht sich) und Deinen Standpunkt nicht durch technische Hilfsmittel (Kran, Leiter, Flugzeug) erhöhen.
soul eye schrieb: > Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das > Fotografieren verbieten. Habe ICH auch das Recht, als Kunde im Einkaufszentrum die Filmerei mit Kameras an jeder Ecke zu verbieten? Nein? Wieso nicht? Schließlich habe ich ja angeblich das Recht am eigenen Bild. ------------------------------------------------------------------------ - Ich bedanke mich darüber hinaus auch noch für das Löschen zweier Beiträge von mir weiter oben und verbleibe unverdrossen mit freundlichen Grüßen Paul
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Paul Baumann schrieb: > Wieso nicht? Es geht doch um Deine "Sicherheit". Außerdem erklärst Du Dich dazu bereit und gibst Deine Zustimmung, denn mit Betreten des Einkaufszentrums erkennst Du die Hausordnung an. Steht so auf den Schildern am Eingang (i.d.R. nicht so gut versteckt, daß man abstreiten kann, daß es sie gibt, aber auch nicht so auffällig, daß jeder ihr Vorhandensein mitbekommt).
Paul Baumann schrieb: > Habe ICH auch das Recht, als Kunde im Einkaufszentrum die Filmerei > mit Kameras an jeder Ecke zu verbieten? Du hast das Recht dort nicht einzukaufen.. leider wird lieber lamentiert als gehandelt weil es ja "alternativlos" ist.
Läubi .. schrieb: > Du hast das Recht dort nicht einzukaufen.. leider wird lieber lamentiert > als gehandelt weil es ja "alternativlos" ist. Nein, es wird nicht lamentiert, zumindest nicht von mir. Ich gehe nicht mehr in 2 große Einkaufszentren in der sog. Landeshauptstadt, weil dort mehr Kuppel-Kameras als Leute sind. :-( Es gibt Alternativen. Noch. MfG Paul
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Paul Baumann schrieb: > soul eye schrieb: >> Im Einkaufszentrum hat der Betreiber das Hausrecht und darf Dir das >> Fotografieren verbieten. > > Habe ICH auch das Recht, als Kunde im Einkaufszentrum die Filmerei > mit Kameras an jeder Ecke zu verbieten? Nein? > Wieso nicht? Ich versteh dein Rumgemache echt nicht. Der Hausherr hat immer Hausrecht. Ist doch ganz einfach. Wenn jemand zu mir zu Besuch kommt und bei mir in der Wohnung fotografiert, kann ich ihm das verbieten. Wenn es ein höflicher Mensch ist, dann fragt er vorher ob er fotografieren darf und ich kann es ihm nach meinem Dafürhalten erlauben. Nicht anders in einem Einkaufszentrum. Das ist kein öffentlicher Raum, sondern ganz normales Eigentum, das jemandem gehört. Und der kann dir fotografieren verbieten. Genauso wie ich das in meiner Wohnung kann. Wieso soll für die Betreibergesellschaft eines Einkaufszentrums nicht dasselbe Recht gelten wie für mich? Persönlich finde ich es zwar bescheuert, in einem Einkaufszentrum nicht fotografieren zu dürfen, aber so sind nun mal deren Regeln. > Ich gehe nicht mehr in 2 große Einkaufszentren Es steht dir frei dort hin zu gehen oder dort nicht hin zu gehen. Wenn du aber hingehst, dann gelten dort deren Regeln. Genau wie meine Regeln in meiner Wohnung gelten.
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Karl Heinz schrieb: > Ich versteh dein Rumgemache echt nicht ...und ich verstehe Deine Kriecherei vor idiotischen Regeln nicht. Nicht nur mir geht so ein Mist auf die Nerven: http://www.stern.de/panorama/videoueberwachung-in-einkaufszentren-datenschuetzer-klagen-ece-gruppe-an-1652745.html http://www.mopo.de/nachrichten/datenschutz-videoueberwachung-in-einkaufszentren-rechtswidrig-,5067140,7178712.html Quitt! Paul
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Timm Thaler schrieb: > > Karte raus, mit anderer Karte weiterarbeiten, die Karte mit PC Inspector > smart recovery durchsuchen lassen. Der findet Bilder, von denen weisst > Du gar nicht mehr, dass Du die mal gemacht hast. ;-) Ich würde da eher Photorec nehmen. Aber das ist wieder so eine Sache der eigenen Vorliebe :) Von was man wo wie und warum Bilder machen darf ist heutzutage leider in der Tat schwierig. Das es auf einem Privatgelände/in einem Privatgebäude einschränkungen geben kann, heißt ja nicht das ich nun nirgendwo PHotos schiessen darf. Im Zuge des 11. September gab es auch das Gesetz das im vereinigten Königreich keine Sicherheitskräfte Photografiert werden durften. Also keinen Photos mit nem Bobby. So die Regel, Fragt man allerdings dann mal nach und kommt mit den durchaus netten Herren Polizeibeamten ins Gespräch zeigt sich das es dann eben doch geht. Soviel zum Thema Allgemeinbildung, wusste bestimmt jeder das man keine Polizisten ablichten darf gelle? ... Allerdings könnte man natürlich die meistens irgendwo aushängende Hausordnung konsultieren. :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit Damit ist eigentlich alles zum Thema Architekturfotos gesagt. MfG,
Paul Baumann schrieb: > Jörg Wunsch schrabte im Beitrag #3851733: >> Zumindest bei der DR war es meiner Erinnerung >> nach verboten zu fotografieren. > > Ich habe etliche Bilder von Bahnhöfen und Lokomoteufelchen gemacht und > bin > meist sogar von den freundlichen Eisenbahnern auf besondere Motive > aufmerksam gemacht worden. Wenn es verboten war, dann war das denen und > mir zutiefst Brust. Alles was zur Kriegswichtigen Infrastruktur gehört unterlag dem Fotografierverbot. Also Brücken, Rangieranlage, Stellwerke, Militärtransporte. Falls Nicht gerade ein Trupp der besatzungstruppen im Bahnhof biwakierte war Foto vom Bahnhofsgebäude OK. ebenso wenn an dem "Lokomoteufelchen" (schöner Begriff ;-) )nicht gerade Waggons mit SS-20 Ersatzteile hing. MfG,
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