Moin moin, ich habe diesen Artikel gelesen: http://www.n-tv.de/ratgeber/Gefahren-fuer-Eigentuemergemeinschaften-article11577681.html Wo es heißt, dass viele WEG Treuhandkonten haben und diese bei einer Pleite des Verwalters gefändet werden können. Der Verwalter behauptet nun der Artikel wäre flasch und das Konto wäre sicher. Laut Wiki wird aber ein Treuhandkonto nicht anders gehandhabt als ein ein eigenes Konto. Demnach würde bei einer Pleite das Geld in die Insolvenzmasse fließen. Wir hätten dann zwar Anspruch darauf, aber werden anderen Schuldnern gleichgestellt. Die einzige Ausnahme die ich finden konnte ist ein Anderkonto. Dieses wird nicht für Verpflichtungen des Verwalters herrangezogen. Laut Wiki können aber nur Anwälte, Nachlassverwalter und Notare solche Konten eröffnen. Hat da schon mal jemand Erfahrung mit gemacht? Weiß jemand ob man dem Verwalter kündigen kann wenn er sich weigert ein Eigenkonto für die WEG zu eröffnen?
Zwar sind hier einige Leute unterwegs, die Miteigentümer einer WEG sind (ich beispielsweise), aber ich glaube, daß Du mit dieser Fragestellung an anderer Stelle besser aufgehoben sein dürftest - entweder ein auf WEG-Recht spezialisierter Anwalt oder der Haus-und-Grundbesitzer-Verband oder eine artverwandte Einrichtung dürfte damit mehr anfangen können als unsere eher vom "gesunden Menschenverstand" getrübten Hinweise.
Fabian F. schrieb: > Weiß jemand ob man dem Verwalter kündigen kann wenn er sich weigert ein > Eigenkonto für die WEG zu eröffnen? sofern du dich an vereinbarte Fristen hälst und die Miteigentümer dabei sind ... Sonderkündigungsrecht halte ich für fraglich . Im Ürigen siehe Rufus. ... Anwalts Liebling Namaste
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.