Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Fundamenterder in Nebengebäude mit Spannungsversprgung aus dem Hauptgebäude?


von Valentin (Gast)


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Folgendes:

ich möchte eine alte Scheune zur Werkstatt ausbauen (deshalb auch die 
etwas zweifelhafte Kategoriewahl). Dazu muss da erstmal eine Bodenplatte 
rein. An der naheliegensten Stelle würden Bodenplatte der Scheune sowie 
des Hauses ca 7m auseinanderliegen.

Die Spannung für die Zukünstige Wertkstatt inkl. Erdung wird vom 
Hauptverteiler des Hauses bezogen . Ist dem Dem Falle bei der 
Bodenplatte der Scheune ein Fundamenterder von Nöten oder überflüssig?

Es dankt
Valentin

von Inetwa (Gast)


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Fundamenterder richtig verlegen

13. August 2014
-

Wird eine Erdungsanlage als Teil einer elektrischen Anlage errichtet, so 
haben sich seit der vorletzten Revision der DIN 18014 im Jahre 2007 
wesentliche Änderungen ergeben. Die Nichtbeachtung der Ausführungsnorm 
kann für den Errichter der Erdungsanlage schwerwiegende Folgen haben. 
Wird der Fundamenterder aufgrund fehlender Sachkunde falsch installiert, 
so kann unter Umständen eine Gefährdung der Nutzer der elek­trischen 
Anlage auftreten.
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Auf einen Blick

Schritt für Schritt erreichten wir den heutigen Normenstand, der das 
Ausführen des Fundamenterders bzw. eines Ringerders verbindlich macht 
und die entsprechende Fachkompetenz vorschreibt

Neuerungen in der Norm Ganz klar wird umrissen, wo welcher Erder zum 
Einsatz kommt, es gibt dafür Entscheidungshilfen. Der Autor erläutert 
die Notwendigkeit der Dokumentation der Erdungsanlage.

Hier sind sowohl der Architekt als auch der Handwerker in der 
Verantwortung. Der etwaige Tatbestand einer Baugefährdung wird am Ende 
von Juristen geklärt. Eine später erkannte fehlerhafte Ausführung des 
Fundamenterders lässt sich in aller Regel nicht mehr berichtigen oder 
nachbessern. Auf Grundlage des deutschen Baurechts (VOB/B §13 Abs. 3) 
haftet der Unternehmer für eine mangelhafte Vorleistung eines anderen 
Unternehmers. Daher ist es zwingend, dass sich alle Gewerke, die auf 
eine bauseits erstellte Erdungsanlage zurückgreifen, z. B. 
Elektroinstallateure oder Blitzschutzfirmen, vergewissern, dass die 
Erdungsanlage mangelfrei errichtet wurde.

Werden bei dieser Prüfung Mängel entdeckt, sind Bedenken gemäß VOB/B §4 
Abs. 3 anzuzeigen. Erst damit entfällt die Sachmängelhaftung für den 
Elektrofachbetrieb.
Norm nach wenigen Jahren überarbeitet

Durch den zuständigen Arbeitsausschuss des Normenausschusses Bauwesen 
(NABau) wurde die aus dem September 2007 stammende DIN 18014 
überarbeitet und im März 2014 neu herausgegeben. Dabei haben sich 
wiederum Änderungen für die Errichtung eines Fundamenterders ergeben. 
Gemäß geltender DIN 18014 ist der Fundamenterder integraler Bestandteil 
der elektrischen Anlage.

Der Fundamenterder verbessert die Wirksamkeit des 
Schutzpotentialausgleichs. Er ist darüber hinaus geeignet zum Zweck der 
Schutzerdung, der Blitzschutzerdung und der Funktionserdung, wenn die in 
den jeweiligen DIN-VDE-Normen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt 
werden.

Die Norm unterscheidet die Begriffe Ring­erder und Fundamenterder. Als 
Ringerder wird ein leitfähiges Teil bezeichnet, das als geschlossener 
Ring erdfühlig in das Erdreich bzw. in die Sauberkeitsschicht 
eingebettet ist. Als Fundamenterder wird ein leitfähiges Teil 
bezeichnet, das im Allgemeinen im Beton eines Gebäudefundamentes als 
geschlossener Ring verlegt ist.
Woher kommt die Forderung?
Bild 1: Elektrisch sichere Verbindung mit Armierungsanschlussklemme

Bild 1: Elektrisch sichere Verbindung mit Armierungsanschlussklemme

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung 
(Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) fordert in §49: »(1): Energieanlagen 
sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit 
gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften 
die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2): Die 
Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, 
wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität 
die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik 
Informationstechnik e. V., beachtet werden.« Die entsprechende 
VDE-Vorschrift ist DIN VDE 0100-540:2012-06: »Errichten von 
Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elek­trischer 
Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter«. Diese regelt in 
Abschnitt 542.1.1: »In Deutschland muss in allen neuen Gebäuden ein 
Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden.«

Die Verteilungsnetzbetreiber (VNB) haben diese Forderung in ihren 
Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das 
Niederspannungsnetz – z. B. TAB NS Nord 2012 – in Kapitel 12 »Auswahl 
von Schutzmaßnahmen« übernommen. Auch DIN 18012: 
»Haus-Anschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen« und DIN 
18015 »Elektrische Anlagen für Wohngebäude« fordern für jeden Neubau 
einen Fundamenterder. Für die Planung und die Ausführung des 
Fundamenterders sind die allgemeinen Bestimmungen in der aktuellen DIN 
18014 festgelegt.
Wer darf installieren?

Da die Erdungsanlage Bestandteil der elektrischen Anlage hinter der 
Haus-Anschlusseinrichtung ist und daher bei der Werkstoffauswahl und der 
Ausführung besondere Fachkenntnisse nötig sind, darf die Installation 
nur durch eine Blitzschutz- / Elektrofachkraft erfolgen. Bei Verlegung 
durch eine Baufachkraft muss die Abnahme durch eine Blitzschutz- oder 
Elektrofachkraft erfolgen.
Was muss beachtet werden?
Bild 2: Verrödeln nur zur Lagefixierung – keine sichere elektrische 
Verbindung

Bild 2: Verrödeln nur zur Lagefixierung – keine sichere elektrische 
Verbindung

Wenn kein Blitzschutzsystem vorhanden ist, muss eine Maschenweite von 
max. 20 m x 20 m eingehalten werden. Sind Einzelfundamente vorhanden, 
dann sind diese mit einer wirksamen Fundamenterderlänge von mindestens 
2,5 m auszurüsten. Hierzu sollte das Fundament eine Kantenlänge von mehr 
als 0,6 m aufweisen. Die Verbindung der Fundament­erder dieser 
Einzelfundamente zu einem geschlossenen Ring sollte im Kellergeschoss, 
mindestens jedoch im untersten Geschoss oberhalb der Gründung erfolgen.

Die Verbindungsleitungen müssen dabei korrosionsgeschützt verlegt sein, 
sofern sie im Erdreich geführt werden. Es ist als grundlegende 
Korrosionsschutzmaßnahme stets gefordert, die Erder im Beton allseitig 
mit mindestens 5 cm Beton zu überdecken.

In bewehrten Fundamenten ist der Fundamenterder mit der Bewehrung in 
Abständen von 2 m dauerhaft elektrisch leitend – z. B. mit 
Armierungsanschlussklemmen – zu verbinden (Bild 1). Das Verrödeln des 
Fundamenterders mit der Armierung (Bild 2) dient ausschließlich der 
Lagefixierung und ist keine sichere elektrische Verbindung.

Befinden sich im Gebäude Mittelspannungsschaltanlagen, sind zusätzliche 
Anforderungen gemäß DIN VDE 0101 »Starkstrom­anlagen mit Nennspannungen 
über 1 kV« (Teil 1 und 2) zu beachten. Dies kann Auswirkungen auf die zu 
verwendenden Werkstoffe, Querschnitte und Verbindungsbauteile haben. Ein 
Beispiel dafür zeigt Bild 3.
Zulässige Werkstoffe
Bild 3: Schutz-, Blitzschutz- und Betriebs­erdung

Bild 3: Schutz-, Blitzschutz- und Betriebs­erdung

Als Werkstoff für den Fundamenterder darf Rundstahl mit mindestens 10 mm 
Durchmesser oder Bandstahl von mindestens 30 mm x 3,5 mm verwendet 
werden. Im Beton darf verzinkter oder schwarzer (unbehandelter) Stahl 
verwendet werden.

Als Werkstoff für den Ringerder ist korrosionsbeständiges Material, 
z. B. nichtrostender Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4571 oder gleichwertig, 
zu verwenden. Dies gilt ebenso für alle aus dem Erdreich oder aus dem 
Beton herausgeführten Anschlussteile (z. B. Anschlussfahnen) oder 
Anschlussplatten (z. B. Erdungsfestpunkte).

Alle Klemm- und Verbindungsbauteile, die nicht allseits von mindestens 
5 cm Beton umgeben sind, müssen ebenfalls in dauerhaft 
korrosionsbeständigen Werkstoffen (Werkstoff-Nr. 1.4571 oder 
gleichwertig) ausgeführt sein. Verbindungsstellen sind zusätzlich mit 
Korrosionsschutzbinde fachgerecht zu umwickeln, so dass weder 
Feuchtigkeit noch Schmutz eindringen und an der Kontaktstelle 
Übergangwiderstände verursachen kann.

Feuerverzinkte Materialien sind in der DIN 18104 außerhalb des Betons 
nicht zulässig. Dies gilt auch für Keilverbinder, deren Einsatz bei 
maschineller Verdichtung des Betons (z. B. mit Rüttlern) ausdrücklich 
untersagt ist.
Fundamente mit erhöhtem Erdübergangswiderstand

Ist die notwendige Erdfühligkeit des Erders im Fundament nicht gegeben, 
muss außerhalb des Fundaments ein Ringerder verlegt werden. Diese Fälle 
treten z. B. bei der Verwendung folgender Baumaterialien auf:

    wasserundurchlässiger Beton nach DIN 206-1 und 1045-2 (weiße Wanne)
    Bitumenabdichtungen (schwarze Wanne), z. B. Bitumenbahnen, 
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB)
    schlagzähe Kunststoffbahnen (z. B. PVC-Noppenfolien),
    Wärmedämmung (Perimeterdämmung) auf den Unterseiten und Seitenwänden 
der Fundamente
    zusätzlich eingebrachte, kapillarbrechende, elektrisch schlecht 
leitende Bodenschichten, z. B. aus Recyclingmaterial oder Glasschaum.

In Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel werden Bauwerke gegen 
eindringendes Grundwasser abgedichtet. Bei diesen sogenannten 
Wannenabdichtungen unterscheidet man braune, schwarze und weiße Wannen 
sowie Kombinationen aus diesen Varianten. Bei braunen bzw. schwarzen 
Wannen verhindert ein Quelltongemisch bzw. ein Bitumenanstrich oder eine 
robuste wasserdichte Folie das Eindringen des Wassers. Bei weißen Wannen 
kommen Betonsorten zum Einsatz, bei denen spezielle Zuschlagstoffe ein 
tieferes Eindringen des Wassers als 15 mm verhindern. Von weißen Wannen 
spricht man im Allgemeinen, wenn Betongüten mit Druckfestigkeitsklassen 
ab C25 / C30 verwendet werden (Tabelle). In der Praxis wird häufig der 
Begriff »wasserundurchlässiger (WU-) Beton« verwendet. Weitere Merkmale 
des wasserundurchlässigen Betons sind ein Wasser- / Zementwert ≤ 0,6 und 
ein Mindestzementgehalt von 280 kg/m3 Beton.

Die heutige Wärmeschutzverordnung fordert in vielen Fällen das 
Einbringen zusätzlicher Perimeterdämmungen. Wird diese Dämmung 
vollflächig unter dem Fundament ausgeführt, so liegt der Fundamenterder 
im Beton elektrisch isoliert gegen das Erdreich.
Erder außerhalb des Fundaments anordnen
Bild 4: Verlegung des Ring- und Fundamenterders und bei einem Fundament 
mit erhöhtem Erdübergangswiderstand

Bild 4: Verlegung des Ring- und Fundamenterders und bei einem Fundament 
mit erhöhtem Erdübergangswiderstand

Bei Fundamenten, welche die obigen Bedingungen nach 1) bis 5) erfüllen, 
ist außerhalb des Fundaments ein Ring­erder zu verlegen (Bild 4). 
Bislang galt, dass lediglich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke 
für den Poten­tialausgleich im Fundament ein zusätzlicher Rund- oder 
Bandstahl zu verlegen ist, der mit der Bewehrung und der 
Potentialausgleichsschiene verbunden wird. In der neuen DIN 
18014:2014-03 wird bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand 
jetzt immer ein zusätzlicher Rund- oder Bandstahl gefordert, der mit der 
Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden ist. Dieser 
kann zum Zwecke eines niederimpedanten Funktionspotentialausgleichs 
innerhalb des Gebäudes genutzt werden.

Im Falle eines auftretenden Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge im 
Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage stattfinden. Dies wird 
gem. DIN EN 62305-3 durch eine maximale Maschenweite von 10 x 10 m 
erreicht.
Entscheidungshilfe für Erderdetails

In der Praxis besteht häufig Unklarheit über die Wirkungsweise der 
Erdungsanlage im Hinblick auf verwendete Betonsorten und die daraus 
resultierende notwendige Ausführung. Eine anwenderfreundliche 
Installationshilfe wird in Bild 5 gegeben.
Bild 5: Entscheidungshilfe zur Bestimmung der Maschenweiten und 
Werkstoffe von Ringerdern und Fundamenterden

Bild 5: Entscheidungshilfe zur Bestimmung der Maschenweiten und 
Werkstoffe von Ringerdern und Fundamenterden
Abschließende Durchgangsmessungen sind Pflicht

Vor dem Einbringen des Betons müssen Durchgangsmessungen zwischen dem 
Anschlussteil für die Haupterdungsschiene und allen anderen 
Anschlussteilen durchgeführt werden. Die Messungen mussten bislang 
Widerstandswerte ≤ 1 Ω aufweisen. In der neuen Ausgabe der DIN 18014 
wird dieser Schwellenwert auf ≤ 0,2 Ω gesenkt. Es sind Messmittel nach 
DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) zu verwenden. Der Messstrom beträgt nach DIN 
EN 61557-4 (VDE 0413-4) innerhalb des kleinsten Messbereichs 200 mA.
Unabdingbare Dokumentation eines jeden Fundamenterders

Nach Abschluss der Verlegung des Fundament- bzw. Ringerders ist eine 
Dokumentation anzufertigen. Diese Dokumentation muss enthalten:

    Verlegeplan der Erdungsanlage
    Fotografien der Gesamterdungsanlage
    Detailaufnahmen von Verbindungsstellen z. B. zu 
Haupterdungsschienen, Anschluss­teilen der Blitzschutzanlage
    Ergebnisse der Durchgangsmessungen

Später nicht mehr zugängliche Teile sind gemäß DIN 18014 Abs. 7 anhand 
von Fotoaufnahmen zu dokumentieren, damit die fachgerechte Installation 
auch nach dem Einbringen des Betons zweifelsfrei nachgewiesen werden 
kann. Baubegleitende Prüfungen und / oder Teilabnahmen während der 
Bauphase sind ein wirksames Mittel, um die Mangelfreiheit der 
Werkleistung zu belegen.

Nach Abschluss der Arbeiten wird dem Auftraggeber ein Protokoll mit 
Angaben zum Gebäude, des Errichters und der Erdungsanlage (eingesetzte 
Werkstoffe und Form), eine Fotodokumentation, Plandokumentation und der 
messtechnische Nachweis wie Durchgangsmessung und ggf. auch 
Erdausbreitungswiderstand (abhängig von der Anlagendimension) übergeben. 
Ein Beispiel des Autors finden Sie hier.
Praxistipp 1

Der Errichter der Erdungsanlage muss die verwendeten Verbindungsbauteile 
und abgehenden Anschlussfahnen / Anschlussteile vor dem Verfüllen mit 
dem Beton fotografisch nachvollziehbar dokumentieren. Diese Stellen sind 
in der Ausführungszeichnung (Verlegeplan) eindeutig zu kennzeichnen.
Praxistipp 2

Es wird allen Gewerken, z. B. Elektroinstallateuren oder 
Blitzschutzerrichtern, die auf bauseits erstellte Erdungsanlage nach DIN 
18014 zurückgreifen, dringend empfohlen sich vor Leistungsausführung die 
vollständige Erder-Dokumentation vorlegen zu lassen. Fehlt diese oder 
ist sie unvollständig, ist der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen. 
Liegen offensichtliche, schwerwiegende Mängel bei der Erdungsanlage vor, 
so wird empfohlen dem Kunden neben dem schriftlichen Hinweis 
Ersatzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Ringerder) anzubieten.
Fazit

Die Anforderungen an eine Erdungsanlage sind hoch. Sie soll ein 
Gebäudeleben lang halten und die ihr zugedachte Funktion als 
Schutzerdung dauerhaft erfüllen. Für den Betrachter ist sie dabei 
weitgehend unsichtbar, da sie sich im Beton oder im Erdreich befindet.

Der Beitrag zeigt, dass eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung 
außerordentlich wichtig ist. Verlässt man sich nur auf eine spätere 
messtechnische Beurteilung der Güte einer Erdungsanlage, ist dies nicht 
erfolgversprechend. So bleiben z. B. Querschnittsminderungen infolge 
Korrosion lange Zeit unentdeckt. Des Weiteren ist es später nur mit 
hohem Aufwand möglich, den Erdungswiderstand exakt zu ermitteln, da dann 
fremde geerdete Systeme (z. B. Leitungen der Versorgungsnetzbetreiber) 
in das Gebäude eingeführt sind und diese in aller Regel nur mit hohem 
Aufwand zu trennen sind. Die Erdungsanlage bildet später nur noch einen 
Teil der gesamten Erdungsimpedanz.

Die heute verwendeten modernen Betonsorten bestimmen durch ihre 
verminderte Erdfühligkeit (Leitfähigkeit durch entsprechende 
Wassereindringtiefe bis hin zur Isolierung) entscheidend die Ausführung 
der Erdungsanlagen.
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Über den Autor

von Valentin (Gast)


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Uff, das ist so wahnsinnig mühsamm zu lesen.

Wie auch immer, Bodenplatte wird ein C25/30 - Beton, also 
wasserundjurchlässig. Habe ich das richtig verstanden, dass dann 
überhaupt kein Fundamenterder mit eingegossen wird sonder ein 
Endelstahl-Ringerder um das Gebäude herum in der Erde verlegt wird?

Danke

von DerSchonWieder (Gast)


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@ Inetwa
gehts dir auch gut?
Ohne Quellenangabe hier ein ellenlanges Zitat. Das ist schon nach dem 
Urheberrecht nicht zulässig und völlig unnötig, ein Link hätte genügt.

Ausserdem beantwortet das die Frage des TOs so nicht.

@TO, Wenn du eine ausreichende Zuleitung incl. Schutzleiter vom 
zentralen Verteiler/Hausanschluss machst ist eine zusätzliche Erdung 
nicht notwendig.
Ausreichend sind hier mind. 5x10qmm besser 5x16qmm. Hängt auch von der 
Länge und von den Vorschriften deines Versorgers ab.
Bei Blitzschutz sieht es anders aus, da weiss ich nicht Bescheid.

von Valentin (Gast)


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Hallo,

es liegt schon eine noch nicht angeschlossene Leitung (Erdkabel) von 
5x4mm², 20m Länge. Hinzu kommen später nochmal bis zu 15m in den 
Hauptverteiler des Hauses, die noch einmal stärker ausgelegt werden 
können.

Der PDF zufolge: http://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=319
sollte das für 3x16A in Ordnung gehen, wobei die wohl eher nicht 
ausgelastete werden werden. Oder sehe ich da was falsch?

Valentin

von DerSchonWieder (Gast)


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Valentin schrieb:
> Der PDF zufolge: http://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=319
> sollte das für 3x16A in Ordnung gehen, wobei die wohl eher nicht
> ausgelastete werden werden. Oder sehe ich da was falsch?

Falsch, es gelten normalerweise Mindestdurchmesser zu Unterverteiler, 
die sind soweit ich weiss nirgends kleiner als 5x10qmm.

Rein technisch (max. Spannungsfall und Strombelastbarkeit) wären 5x4qmm 
für 3x16A ausreichend.

von ... (Gast)


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Naja, grundsätzlich ist natürlich gegen eine zusätzliche Erdung nichts 
einzuwenden. So teuer ist das auch nicht.
Wenn die Bodenplatte nicht gegen den Erdboden isoliert aufgebaut wird, 
sollte ein in der Bodenplatte einbetonierter Ringerder reichen.
Abstand des Ringerders zu den Außenkanten der Bodenplatte 5-10 cm.
Material Bandstahl 20x3, Feuerverzinkt. Verbindungs- und Anschlussstücke 
müssen verschraubt sein. Die Anschlussfahne nicht vergessen. Das 
Material gibt es bei jeder Elektrogroßhandlung.
Das entbindet dich aber nicht davon den PE vom Hausanschluss bis zu 
deiner Werkstatt in 16mm² zu legen.

von Peter II (Gast)


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DerSchonWieder schrieb:
> Falsch, es gelten normalerweise Mindestdurchmesser zu Unterverteiler,
> die sind soweit ich weiss nirgends kleiner als 5x10qmm.

wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren 
will ist doch alles gut.

von Jens (Gast)


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Peter II schrieb:
> wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren
> will ist doch alles gut.

Der Verteiler für zwei Steckdosen und die Beleuchtung ist aber rein 
formal schon eine Unterverteilung. Außerdem würde ich in der Werkstatt 
auf jeden Fall einen FI (RCD) haben wollen. Wo baue ich den wohl ein?

von Peter II (Gast)


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Jens schrieb:
> Der Verteiler für zwei Steckdosen und die Beleuchtung ist aber rein
> formal schon eine Unterverteilung. Außerdem würde ich in der Werkstatt
> auf jeden Fall einen FI (RCD) haben wollen. Wo baue ich den wohl ein?

da bin ich mir nicht so sicher
http://de.wikipedia.org/wiki/Verteiler_(Elektroinstallation).

es gibt auch noch Gruppenverteilung.

Es gibt sogar Steckdosen mit eingebauten FI, der FI kann auch im anderen 
Haus sein.

Eine Abzweigdose ist auch keine Unterverteilung. Und wenn es Im Haus nur 
mit 16A abgesichert ist, braucht er keine weiteren Sicherungen.

von DerSchonWieder (Gast)


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Peter II schrieb:
> wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren
> will ist doch alles gut.

Wenn ich Werkstatt höre, dann denke ich an mindestens 2 x 
Dreiphasensteckdose und 6 normale 230V auf alle 3 Phasen verteilt.
Ich habe keinen Bock zum Haus zu laufen wenn ein älteres Gerät ohne 
Sanftanlauf die Sicherung auslöst.
Alleine ein 3phasen Kompressor oder Säge und ein etwas kräftigerer 230V 
Industriesauger parallel bringen eine 16A locker zum auslösen.

von Peter II (Gast)


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DerSchonWieder schrieb:
> Wenn ich Werkstatt höre, dann denke ich an mindestens 2 x
> Dreiphasensteckdose und 6 normale 230V auf alle 3 Phasen verteilt.
> Ich habe keinen Bock zum Haus zu laufen wenn ein älteres Gerät ohne
> Sanftanlauf die Sicherung auslöst.

für anderen ist eine Werkbank mit einer Ständerbohrmaschine schon eine 
Werkstatt.

von DerSchonWieder (Gast)


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Peter II schrieb:
> für anderen ist eine Werkbank mit einer Ständerbohrmaschine schon eine
> Werkstatt.

Und dafür betoniert er in einem Nebengebäude extra einen Boden und denkt 
über einen Ringerder nach?
Eher nicht. Wenn ich mir so aufwändig eine Werkstatt baue, dann reichts 
auch für eine adäquate Elektrik.

von Valentin (Gast)


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UV wäre auch nicht schlecht. Wie schon gesagt würde passt es rechnerisch 
ja. Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein 
müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem 
Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem 
Querschnitt man rangeht.

Derzeit ist werkzeugmäßig nichts mit Drehstromanschluss und >0,5kw 
vorhanden.

Und Aufwand hin oder her, eine Bodenplatte muss nunmal sein. Auf 
gestampfter Erde arbeitet es sich nicht so schön.

von Peter II (Gast)


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Valentin schrieb:
> UV wäre auch nicht schlecht. Wie schon gesagt würde passt es rechnerisch
> ja. Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein
> müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem
> Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem
> Querschnitt man rangeht.

müsste in der TAB stehen. Aber die Frage ist ob ein Kasten mit ein paar 
Sicherungen gleich eine UV ist. UV ist die Verteilung nach dem Zähler. 
Wenn dahinter noch eine Verteilung kommt, ist es meines Wissens zulässig 
auch kleinere Querschnitte zu verwenden.

von Timo (Gast)


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Valentin schrieb:
> Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein
> müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem
> Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem
> Querschnitt man rangeht.

steht glaub ich in der din 18015 (Elektroinstallationen in 
Wohngebäuden). Da sind Ding wie Mindestaustattung (Wo wie viele 
Steckdosen etc) und z.B. Instalationszonen beschrieben.
Es geht dabei mehr um Zukunftssicherheit, nicht um elektrische 
Sicherheit. Deshalb sollen Zuleitungen zu Unterverteilungen auf 63A 
ausgelegt werden. Für Installationsbetriebe ist diese Norm implizit 
Vertragsbestandteil. Der Kunde könnte z.B. Nachträglich auf eine 
Nachbesserung bestehen. Aus (Sicherheits-)technischen Gründen ist es 
nicht erforderlich.

Im Fundament sollte ein Erder eingebaut und mit dem Potentialausgleich 
verbunden werden. Für die allgemeine Erdung ist ein Fundamenterder 
(wegen Wasserdichtigkeit) nicht ausreichend. Dafür müsste ein 
zusätzlicher V4A Erder ins Erdreich. Müsste hier aber wegen des 
Wohngebäudes nicht notwendig sein. Die Erdung im Fundament ist aber 
trotzdem vorgeschrieben. Dabei geht es darum die Bodenplatte auf das 
gleiche Potential zu ziehen wie den Schutzleiter. Sonst könnte bei 
Strömen durch Erdreich (z.B. naher Blitzeinschlag) ein gefährlicher 
Potentialunterschied zwischen Gebäude und Schutzleiter entstehen.

Dafür ein Bandeisen Ringsum mit einbetonieren (mindestabstand zu Kanten 
5cm). Falls größer als 10mx10m zusätzliche Bandeisen einbringen so das 
maximale Maschengröße des Erders 10m x 10m. Falls Armierung vorhanden, 
mit dieser Leitend verbinden. Nur zugelassene Verbinder (geschraubte 
Kreuzverbinder, Keilverbinder) gelten als Leitfähige Verbindung.

von Sauger (Gast)


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Moin,

Valentin schrieb:
> Derzeit ist werkzeugmäßig nichts mit Drehstromanschluss und >0,5kw
> vorhanden.

noch nicht...

setz in der Werkstatt eine CEE Steckdose, gehe in den nächsten Baumarkt 
und hole dir einen Bauverteiler, da ist alles drin und dran was du 
brauchst. Bei Bedarf kannst du die Kiste dann auch noch umstellen.

MfG

von mpl (Gast)


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Hab nicht alles gelesen, aber der HAK ist im Haus geerdet wo ein 
funktionierender Fundament/tiefen erder vorhanden ist? Somit ist der PE 
von deinen 5*4 durchgehend auf erdpotential wenn mal der PE von der 
Stadt abgammeln sollte. 5*4 is zu gering und dann noch so Ne 
Leistungslänge ... Leg 5*10 min besser 5*16. potentialausgleich falls 
erforderlich (Rohre, Geländer sonstiges kannste dir auch aus dem ersten 
Haus holen mit 1*16mm2 oder klopfst 20m runderder in den Boden, oder 
legst halt nen Fundamenterder rein

von Peter II (Gast)


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mpl schrieb:
> 5*4 is zu gering und dann noch so Ne
> Leistungslänge ...

für 16A Steckdosen und Licht ist das mehr als Ausreichend.

von Inetwa (Gast)


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@ DerSchonWieder
 > ein Link hätte genügt

Leider nein, um alles zu lesen ist eine Leseberechtigung notwendig.


 @ DerSchonWieder
 > Ausserdem beantwortet das die Frage des TOs so nicht.

Wieso nicht? Er fragte doch:
 > Ist dem Dem Falle bei der Bodenplatte der Scheune ein
 > Fundamenterder von Nöten oder überflüssig?

Wenn er meine Kopie des Artikels liest und das für ihn
Zutreffende extrahiert, müsste er erkennen, daß es für
einen Fundamenterder zu spät ist, dieser hätte nämlich
schon vor Errichtung der Scheune ins Fundament gehört.
Die Frage ist eher, braucht er denn überhaupt für seine
Netzform einen Erder?
Sollte er etwa den (Schutz-) "Potentialausgleich" meinen?

 @ ... (Gast)
 > Material Bandstahl 20x3
Ich kenne das (DIN 18014):
Bandstahl mit den Mindestmaßen 30mm x 3,5mm oder rund 10mm.

von Valentin (Gast)


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>Wenn er meine Kopie des Artikels liest und das für ihn
>Zutreffende extrahiert, müsste er erkennen, daß es für
>einen Fundamenterder zu spät ist, dieser hätte nämlich
>schon vor Errichtung der Scheune ins Fundament gehört.

Ich sage nur Naturstein-Punktfundamente :) Ist ein älteres Baujahr ...

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