Folgendes: ich möchte eine alte Scheune zur Werkstatt ausbauen (deshalb auch die etwas zweifelhafte Kategoriewahl). Dazu muss da erstmal eine Bodenplatte rein. An der naheliegensten Stelle würden Bodenplatte der Scheune sowie des Hauses ca 7m auseinanderliegen. Die Spannung für die Zukünstige Wertkstatt inkl. Erdung wird vom Hauptverteiler des Hauses bezogen . Ist dem Dem Falle bei der Bodenplatte der Scheune ein Fundamenterder von Nöten oder überflüssig? Es dankt Valentin
Fundamenterder richtig verlegen 13. August 2014 - Wird eine Erdungsanlage als Teil einer elektrischen Anlage errichtet, so haben sich seit der vorletzten Revision der DIN 18014 im Jahre 2007 wesentliche Änderungen ergeben. Die Nichtbeachtung der Ausführungsnorm kann für den Errichter der Erdungsanlage schwerwiegende Folgen haben. Wird der Fundamenterder aufgrund fehlender Sachkunde falsch installiert, so kann unter Umständen eine Gefährdung der Nutzer der elektrischen Anlage auftreten. ANZEIGE Hier klicken! Auf einen Blick Schritt für Schritt erreichten wir den heutigen Normenstand, der das Ausführen des Fundamenterders bzw. eines Ringerders verbindlich macht und die entsprechende Fachkompetenz vorschreibt Neuerungen in der Norm Ganz klar wird umrissen, wo welcher Erder zum Einsatz kommt, es gibt dafür Entscheidungshilfen. Der Autor erläutert die Notwendigkeit der Dokumentation der Erdungsanlage. Hier sind sowohl der Architekt als auch der Handwerker in der Verantwortung. Der etwaige Tatbestand einer Baugefährdung wird am Ende von Juristen geklärt. Eine später erkannte fehlerhafte Ausführung des Fundamenterders lässt sich in aller Regel nicht mehr berichtigen oder nachbessern. Auf Grundlage des deutschen Baurechts (VOB/B §13 Abs. 3) haftet der Unternehmer für eine mangelhafte Vorleistung eines anderen Unternehmers. Daher ist es zwingend, dass sich alle Gewerke, die auf eine bauseits erstellte Erdungsanlage zurückgreifen, z. B. Elektroinstallateure oder Blitzschutzfirmen, vergewissern, dass die Erdungsanlage mangelfrei errichtet wurde. Werden bei dieser Prüfung Mängel entdeckt, sind Bedenken gemäß VOB/B §4 Abs. 3 anzuzeigen. Erst damit entfällt die Sachmängelhaftung für den Elektrofachbetrieb. Norm nach wenigen Jahren überarbeitet Durch den zuständigen Arbeitsausschuss des Normenausschusses Bauwesen (NABau) wurde die aus dem September 2007 stammende DIN 18014 überarbeitet und im März 2014 neu herausgegeben. Dabei haben sich wiederum Änderungen für die Errichtung eines Fundamenterders ergeben. Gemäß geltender DIN 18014 ist der Fundamenterder integraler Bestandteil der elektrischen Anlage. Der Fundamenterder verbessert die Wirksamkeit des Schutzpotentialausgleichs. Er ist darüber hinaus geeignet zum Zweck der Schutzerdung, der Blitzschutzerdung und der Funktionserdung, wenn die in den jeweiligen DIN-VDE-Normen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Norm unterscheidet die Begriffe Ringerder und Fundamenterder. Als Ringerder wird ein leitfähiges Teil bezeichnet, das als geschlossener Ring erdfühlig in das Erdreich bzw. in die Sauberkeitsschicht eingebettet ist. Als Fundamenterder wird ein leitfähiges Teil bezeichnet, das im Allgemeinen im Beton eines Gebäudefundamentes als geschlossener Ring verlegt ist. Woher kommt die Forderung? Bild 1: Elektrisch sichere Verbindung mit Armierungsanschlussklemme Bild 1: Elektrisch sichere Verbindung mit Armierungsanschlussklemme Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) fordert in §49: »(1): Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2): Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., beachtet werden.« Die entsprechende VDE-Vorschrift ist DIN VDE 0100-540:2012-06: »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter«. Diese regelt in Abschnitt 542.1.1: »In Deutschland muss in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden.« Die Verteilungsnetzbetreiber (VNB) haben diese Forderung in ihren Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz – z. B. TAB NS Nord 2012 – in Kapitel 12 »Auswahl von Schutzmaßnahmen« übernommen. Auch DIN 18012: »Haus-Anschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen« und DIN 18015 »Elektrische Anlagen für Wohngebäude« fordern für jeden Neubau einen Fundamenterder. Für die Planung und die Ausführung des Fundamenterders sind die allgemeinen Bestimmungen in der aktuellen DIN 18014 festgelegt. Wer darf installieren? Da die Erdungsanlage Bestandteil der elektrischen Anlage hinter der Haus-Anschlusseinrichtung ist und daher bei der Werkstoffauswahl und der Ausführung besondere Fachkenntnisse nötig sind, darf die Installation nur durch eine Blitzschutz- / Elektrofachkraft erfolgen. Bei Verlegung durch eine Baufachkraft muss die Abnahme durch eine Blitzschutz- oder Elektrofachkraft erfolgen. Was muss beachtet werden? Bild 2: Verrödeln nur zur Lagefixierung – keine sichere elektrische Verbindung Bild 2: Verrödeln nur zur Lagefixierung – keine sichere elektrische Verbindung Wenn kein Blitzschutzsystem vorhanden ist, muss eine Maschenweite von max. 20 m x 20 m eingehalten werden. Sind Einzelfundamente vorhanden, dann sind diese mit einer wirksamen Fundamenterderlänge von mindestens 2,5 m auszurüsten. Hierzu sollte das Fundament eine Kantenlänge von mehr als 0,6 m aufweisen. Die Verbindung der Fundamenterder dieser Einzelfundamente zu einem geschlossenen Ring sollte im Kellergeschoss, mindestens jedoch im untersten Geschoss oberhalb der Gründung erfolgen. Die Verbindungsleitungen müssen dabei korrosionsgeschützt verlegt sein, sofern sie im Erdreich geführt werden. Es ist als grundlegende Korrosionsschutzmaßnahme stets gefordert, die Erder im Beton allseitig mit mindestens 5 cm Beton zu überdecken. In bewehrten Fundamenten ist der Fundamenterder mit der Bewehrung in Abständen von 2 m dauerhaft elektrisch leitend – z. B. mit Armierungsanschlussklemmen – zu verbinden (Bild 1). Das Verrödeln des Fundamenterders mit der Armierung (Bild 2) dient ausschließlich der Lagefixierung und ist keine sichere elektrische Verbindung. Befinden sich im Gebäude Mittelspannungsschaltanlagen, sind zusätzliche Anforderungen gemäß DIN VDE 0101 »Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV« (Teil 1 und 2) zu beachten. Dies kann Auswirkungen auf die zu verwendenden Werkstoffe, Querschnitte und Verbindungsbauteile haben. Ein Beispiel dafür zeigt Bild 3. Zulässige Werkstoffe Bild 3: Schutz-, Blitzschutz- und Betriebserdung Bild 3: Schutz-, Blitzschutz- und Betriebserdung Als Werkstoff für den Fundamenterder darf Rundstahl mit mindestens 10 mm Durchmesser oder Bandstahl von mindestens 30 mm x 3,5 mm verwendet werden. Im Beton darf verzinkter oder schwarzer (unbehandelter) Stahl verwendet werden. Als Werkstoff für den Ringerder ist korrosionsbeständiges Material, z. B. nichtrostender Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4571 oder gleichwertig, zu verwenden. Dies gilt ebenso für alle aus dem Erdreich oder aus dem Beton herausgeführten Anschlussteile (z. B. Anschlussfahnen) oder Anschlussplatten (z. B. Erdungsfestpunkte). Alle Klemm- und Verbindungsbauteile, die nicht allseits von mindestens 5 cm Beton umgeben sind, müssen ebenfalls in dauerhaft korrosionsbeständigen Werkstoffen (Werkstoff-Nr. 1.4571 oder gleichwertig) ausgeführt sein. Verbindungsstellen sind zusätzlich mit Korrosionsschutzbinde fachgerecht zu umwickeln, so dass weder Feuchtigkeit noch Schmutz eindringen und an der Kontaktstelle Übergangwiderstände verursachen kann. Feuerverzinkte Materialien sind in der DIN 18104 außerhalb des Betons nicht zulässig. Dies gilt auch für Keilverbinder, deren Einsatz bei maschineller Verdichtung des Betons (z. B. mit Rüttlern) ausdrücklich untersagt ist. Fundamente mit erhöhtem Erdübergangswiderstand Ist die notwendige Erdfühligkeit des Erders im Fundament nicht gegeben, muss außerhalb des Fundaments ein Ringerder verlegt werden. Diese Fälle treten z. B. bei der Verwendung folgender Baumaterialien auf: wasserundurchlässiger Beton nach DIN 206-1 und 1045-2 (weiße Wanne) Bitumenabdichtungen (schwarze Wanne), z. B. Bitumenbahnen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB) schlagzähe Kunststoffbahnen (z. B. PVC-Noppenfolien), Wärmedämmung (Perimeterdämmung) auf den Unterseiten und Seitenwänden der Fundamente zusätzlich eingebrachte, kapillarbrechende, elektrisch schlecht leitende Bodenschichten, z. B. aus Recyclingmaterial oder Glasschaum. In Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel werden Bauwerke gegen eindringendes Grundwasser abgedichtet. Bei diesen sogenannten Wannenabdichtungen unterscheidet man braune, schwarze und weiße Wannen sowie Kombinationen aus diesen Varianten. Bei braunen bzw. schwarzen Wannen verhindert ein Quelltongemisch bzw. ein Bitumenanstrich oder eine robuste wasserdichte Folie das Eindringen des Wassers. Bei weißen Wannen kommen Betonsorten zum Einsatz, bei denen spezielle Zuschlagstoffe ein tieferes Eindringen des Wassers als 15 mm verhindern. Von weißen Wannen spricht man im Allgemeinen, wenn Betongüten mit Druckfestigkeitsklassen ab C25 / C30 verwendet werden (Tabelle). In der Praxis wird häufig der Begriff »wasserundurchlässiger (WU-) Beton« verwendet. Weitere Merkmale des wasserundurchlässigen Betons sind ein Wasser- / Zementwert ≤ 0,6 und ein Mindestzementgehalt von 280 kg/m3 Beton. Die heutige Wärmeschutzverordnung fordert in vielen Fällen das Einbringen zusätzlicher Perimeterdämmungen. Wird diese Dämmung vollflächig unter dem Fundament ausgeführt, so liegt der Fundamenterder im Beton elektrisch isoliert gegen das Erdreich. Erder außerhalb des Fundaments anordnen Bild 4: Verlegung des Ring- und Fundamenterders und bei einem Fundament mit erhöhtem Erdübergangswiderstand Bild 4: Verlegung des Ring- und Fundamenterders und bei einem Fundament mit erhöhtem Erdübergangswiderstand Bei Fundamenten, welche die obigen Bedingungen nach 1) bis 5) erfüllen, ist außerhalb des Fundaments ein Ringerder zu verlegen (Bild 4). Bislang galt, dass lediglich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke für den Potentialausgleich im Fundament ein zusätzlicher Rund- oder Bandstahl zu verlegen ist, der mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene verbunden wird. In der neuen DIN 18014:2014-03 wird bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand jetzt immer ein zusätzlicher Rund- oder Bandstahl gefordert, der mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden ist. Dieser kann zum Zwecke eines niederimpedanten Funktionspotentialausgleichs innerhalb des Gebäudes genutzt werden. Im Falle eines auftretenden Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge im Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage stattfinden. Dies wird gem. DIN EN 62305-3 durch eine maximale Maschenweite von 10 x 10 m erreicht. Entscheidungshilfe für Erderdetails In der Praxis besteht häufig Unklarheit über die Wirkungsweise der Erdungsanlage im Hinblick auf verwendete Betonsorten und die daraus resultierende notwendige Ausführung. Eine anwenderfreundliche Installationshilfe wird in Bild 5 gegeben. Bild 5: Entscheidungshilfe zur Bestimmung der Maschenweiten und Werkstoffe von Ringerdern und Fundamenterden Bild 5: Entscheidungshilfe zur Bestimmung der Maschenweiten und Werkstoffe von Ringerdern und Fundamenterden Abschließende Durchgangsmessungen sind Pflicht Vor dem Einbringen des Betons müssen Durchgangsmessungen zwischen dem Anschlussteil für die Haupterdungsschiene und allen anderen Anschlussteilen durchgeführt werden. Die Messungen mussten bislang Widerstandswerte ≤ 1 Ω aufweisen. In der neuen Ausgabe der DIN 18014 wird dieser Schwellenwert auf ≤ 0,2 Ω gesenkt. Es sind Messmittel nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) zu verwenden. Der Messstrom beträgt nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) innerhalb des kleinsten Messbereichs 200 mA. Unabdingbare Dokumentation eines jeden Fundamenterders Nach Abschluss der Verlegung des Fundament- bzw. Ringerders ist eine Dokumentation anzufertigen. Diese Dokumentation muss enthalten: Verlegeplan der Erdungsanlage Fotografien der Gesamterdungsanlage Detailaufnahmen von Verbindungsstellen z. B. zu Haupterdungsschienen, Anschlussteilen der Blitzschutzanlage Ergebnisse der Durchgangsmessungen Später nicht mehr zugängliche Teile sind gemäß DIN 18014 Abs. 7 anhand von Fotoaufnahmen zu dokumentieren, damit die fachgerechte Installation auch nach dem Einbringen des Betons zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Baubegleitende Prüfungen und / oder Teilabnahmen während der Bauphase sind ein wirksames Mittel, um die Mangelfreiheit der Werkleistung zu belegen. Nach Abschluss der Arbeiten wird dem Auftraggeber ein Protokoll mit Angaben zum Gebäude, des Errichters und der Erdungsanlage (eingesetzte Werkstoffe und Form), eine Fotodokumentation, Plandokumentation und der messtechnische Nachweis wie Durchgangsmessung und ggf. auch Erdausbreitungswiderstand (abhängig von der Anlagendimension) übergeben. Ein Beispiel des Autors finden Sie hier. Praxistipp 1 Der Errichter der Erdungsanlage muss die verwendeten Verbindungsbauteile und abgehenden Anschlussfahnen / Anschlussteile vor dem Verfüllen mit dem Beton fotografisch nachvollziehbar dokumentieren. Diese Stellen sind in der Ausführungszeichnung (Verlegeplan) eindeutig zu kennzeichnen. Praxistipp 2 Es wird allen Gewerken, z. B. Elektroinstallateuren oder Blitzschutzerrichtern, die auf bauseits erstellte Erdungsanlage nach DIN 18014 zurückgreifen, dringend empfohlen sich vor Leistungsausführung die vollständige Erder-Dokumentation vorlegen zu lassen. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, ist der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen. Liegen offensichtliche, schwerwiegende Mängel bei der Erdungsanlage vor, so wird empfohlen dem Kunden neben dem schriftlichen Hinweis Ersatzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Ringerder) anzubieten. Fazit Die Anforderungen an eine Erdungsanlage sind hoch. Sie soll ein Gebäudeleben lang halten und die ihr zugedachte Funktion als Schutzerdung dauerhaft erfüllen. Für den Betrachter ist sie dabei weitgehend unsichtbar, da sie sich im Beton oder im Erdreich befindet. Der Beitrag zeigt, dass eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung außerordentlich wichtig ist. Verlässt man sich nur auf eine spätere messtechnische Beurteilung der Güte einer Erdungsanlage, ist dies nicht erfolgversprechend. So bleiben z. B. Querschnittsminderungen infolge Korrosion lange Zeit unentdeckt. Des Weiteren ist es später nur mit hohem Aufwand möglich, den Erdungswiderstand exakt zu ermitteln, da dann fremde geerdete Systeme (z. B. Leitungen der Versorgungsnetzbetreiber) in das Gebäude eingeführt sind und diese in aller Regel nur mit hohem Aufwand zu trennen sind. Die Erdungsanlage bildet später nur noch einen Teil der gesamten Erdungsimpedanz. Die heute verwendeten modernen Betonsorten bestimmen durch ihre verminderte Erdfühligkeit (Leitfähigkeit durch entsprechende Wassereindringtiefe bis hin zur Isolierung) entscheidend die Ausführung der Erdungsanlagen. Share on twitter TwitternShare on facebook TeilenShare on email SendenShare on print Drucken Über den Autor
Uff, das ist so wahnsinnig mühsamm zu lesen. Wie auch immer, Bodenplatte wird ein C25/30 - Beton, also wasserundjurchlässig. Habe ich das richtig verstanden, dass dann überhaupt kein Fundamenterder mit eingegossen wird sonder ein Endelstahl-Ringerder um das Gebäude herum in der Erde verlegt wird? Danke
@ Inetwa gehts dir auch gut? Ohne Quellenangabe hier ein ellenlanges Zitat. Das ist schon nach dem Urheberrecht nicht zulässig und völlig unnötig, ein Link hätte genügt. Ausserdem beantwortet das die Frage des TOs so nicht. @TO, Wenn du eine ausreichende Zuleitung incl. Schutzleiter vom zentralen Verteiler/Hausanschluss machst ist eine zusätzliche Erdung nicht notwendig. Ausreichend sind hier mind. 5x10qmm besser 5x16qmm. Hängt auch von der Länge und von den Vorschriften deines Versorgers ab. Bei Blitzschutz sieht es anders aus, da weiss ich nicht Bescheid.
Hallo, es liegt schon eine noch nicht angeschlossene Leitung (Erdkabel) von 5x4mm², 20m Länge. Hinzu kommen später nochmal bis zu 15m in den Hauptverteiler des Hauses, die noch einmal stärker ausgelegt werden können. Der PDF zufolge: http://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=319 sollte das für 3x16A in Ordnung gehen, wobei die wohl eher nicht ausgelastete werden werden. Oder sehe ich da was falsch? Valentin
Valentin schrieb: > Der PDF zufolge: http://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=319 > sollte das für 3x16A in Ordnung gehen, wobei die wohl eher nicht > ausgelastete werden werden. Oder sehe ich da was falsch? Falsch, es gelten normalerweise Mindestdurchmesser zu Unterverteiler, die sind soweit ich weiss nirgends kleiner als 5x10qmm. Rein technisch (max. Spannungsfall und Strombelastbarkeit) wären 5x4qmm für 3x16A ausreichend.
Naja, grundsätzlich ist natürlich gegen eine zusätzliche Erdung nichts einzuwenden. So teuer ist das auch nicht. Wenn die Bodenplatte nicht gegen den Erdboden isoliert aufgebaut wird, sollte ein in der Bodenplatte einbetonierter Ringerder reichen. Abstand des Ringerders zu den Außenkanten der Bodenplatte 5-10 cm. Material Bandstahl 20x3, Feuerverzinkt. Verbindungs- und Anschlussstücke müssen verschraubt sein. Die Anschlussfahne nicht vergessen. Das Material gibt es bei jeder Elektrogroßhandlung. Das entbindet dich aber nicht davon den PE vom Hausanschluss bis zu deiner Werkstatt in 16mm² zu legen.
DerSchonWieder schrieb: > Falsch, es gelten normalerweise Mindestdurchmesser zu Unterverteiler, > die sind soweit ich weiss nirgends kleiner als 5x10qmm. wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren will ist doch alles gut.
Peter II schrieb: > wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren > will ist doch alles gut. Der Verteiler für zwei Steckdosen und die Beleuchtung ist aber rein formal schon eine Unterverteilung. Außerdem würde ich in der Werkstatt auf jeden Fall einen FI (RCD) haben wollen. Wo baue ich den wohl ein?
Jens schrieb: > Der Verteiler für zwei Steckdosen und die Beleuchtung ist aber rein > formal schon eine Unterverteilung. Außerdem würde ich in der Werkstatt > auf jeden Fall einen FI (RCD) haben wollen. Wo baue ich den wohl ein? da bin ich mir nicht so sicher http://de.wikipedia.org/wiki/Verteiler_(Elektroinstallation). es gibt auch noch Gruppenverteilung. Es gibt sogar Steckdosen mit eingebauten FI, der FI kann auch im anderen Haus sein. Eine Abzweigdose ist auch keine Unterverteilung. Und wenn es Im Haus nur mit 16A abgesichert ist, braucht er keine weiteren Sicherungen.
Peter II schrieb: > wer schreibt denn was von Unterverteiler? Wenn er keine Installieren > will ist doch alles gut. Wenn ich Werkstatt höre, dann denke ich an mindestens 2 x Dreiphasensteckdose und 6 normale 230V auf alle 3 Phasen verteilt. Ich habe keinen Bock zum Haus zu laufen wenn ein älteres Gerät ohne Sanftanlauf die Sicherung auslöst. Alleine ein 3phasen Kompressor oder Säge und ein etwas kräftigerer 230V Industriesauger parallel bringen eine 16A locker zum auslösen.
DerSchonWieder schrieb: > Wenn ich Werkstatt höre, dann denke ich an mindestens 2 x > Dreiphasensteckdose und 6 normale 230V auf alle 3 Phasen verteilt. > Ich habe keinen Bock zum Haus zu laufen wenn ein älteres Gerät ohne > Sanftanlauf die Sicherung auslöst. für anderen ist eine Werkbank mit einer Ständerbohrmaschine schon eine Werkstatt.
Peter II schrieb: > für anderen ist eine Werkbank mit einer Ständerbohrmaschine schon eine > Werkstatt. Und dafür betoniert er in einem Nebengebäude extra einen Boden und denkt über einen Ringerder nach? Eher nicht. Wenn ich mir so aufwändig eine Werkstatt baue, dann reichts auch für eine adäquate Elektrik.
UV wäre auch nicht schlecht. Wie schon gesagt würde passt es rechnerisch ja. Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem Querschnitt man rangeht. Derzeit ist werkzeugmäßig nichts mit Drehstromanschluss und >0,5kw vorhanden. Und Aufwand hin oder her, eine Bodenplatte muss nunmal sein. Auf gestampfter Erde arbeitet es sich nicht so schön.
Valentin schrieb: > UV wäre auch nicht schlecht. Wie schon gesagt würde passt es rechnerisch > ja. Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein > müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem > Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem > Querschnitt man rangeht. müsste in der TAB stehen. Aber die Frage ist ob ein Kasten mit ein paar Sicherungen gleich eine UV ist. UV ist die Verteilung nach dem Zähler. Wenn dahinter noch eine Verteilung kommt, ist es meines Wissens zulässig auch kleinere Querschnitte zu verwenden.
Valentin schrieb: > Wo steht explizit, dass es mindestens 10mm² zur Unterverteilung sein > müssen? Letztlich ist das mit der eingehaltenem maximalem > Spannungsabfall und der passenden Absicherung doch egal mit welchem > Querschnitt man rangeht. steht glaub ich in der din 18015 (Elektroinstallationen in Wohngebäuden). Da sind Ding wie Mindestaustattung (Wo wie viele Steckdosen etc) und z.B. Instalationszonen beschrieben. Es geht dabei mehr um Zukunftssicherheit, nicht um elektrische Sicherheit. Deshalb sollen Zuleitungen zu Unterverteilungen auf 63A ausgelegt werden. Für Installationsbetriebe ist diese Norm implizit Vertragsbestandteil. Der Kunde könnte z.B. Nachträglich auf eine Nachbesserung bestehen. Aus (Sicherheits-)technischen Gründen ist es nicht erforderlich. Im Fundament sollte ein Erder eingebaut und mit dem Potentialausgleich verbunden werden. Für die allgemeine Erdung ist ein Fundamenterder (wegen Wasserdichtigkeit) nicht ausreichend. Dafür müsste ein zusätzlicher V4A Erder ins Erdreich. Müsste hier aber wegen des Wohngebäudes nicht notwendig sein. Die Erdung im Fundament ist aber trotzdem vorgeschrieben. Dabei geht es darum die Bodenplatte auf das gleiche Potential zu ziehen wie den Schutzleiter. Sonst könnte bei Strömen durch Erdreich (z.B. naher Blitzeinschlag) ein gefährlicher Potentialunterschied zwischen Gebäude und Schutzleiter entstehen. Dafür ein Bandeisen Ringsum mit einbetonieren (mindestabstand zu Kanten 5cm). Falls größer als 10mx10m zusätzliche Bandeisen einbringen so das maximale Maschengröße des Erders 10m x 10m. Falls Armierung vorhanden, mit dieser Leitend verbinden. Nur zugelassene Verbinder (geschraubte Kreuzverbinder, Keilverbinder) gelten als Leitfähige Verbindung.
Moin, Valentin schrieb: > Derzeit ist werkzeugmäßig nichts mit Drehstromanschluss und >0,5kw > vorhanden. noch nicht... setz in der Werkstatt eine CEE Steckdose, gehe in den nächsten Baumarkt und hole dir einen Bauverteiler, da ist alles drin und dran was du brauchst. Bei Bedarf kannst du die Kiste dann auch noch umstellen. MfG
Hab nicht alles gelesen, aber der HAK ist im Haus geerdet wo ein funktionierender Fundament/tiefen erder vorhanden ist? Somit ist der PE von deinen 5*4 durchgehend auf erdpotential wenn mal der PE von der Stadt abgammeln sollte. 5*4 is zu gering und dann noch so Ne Leistungslänge ... Leg 5*10 min besser 5*16. potentialausgleich falls erforderlich (Rohre, Geländer sonstiges kannste dir auch aus dem ersten Haus holen mit 1*16mm2 oder klopfst 20m runderder in den Boden, oder legst halt nen Fundamenterder rein
mpl schrieb: > 5*4 is zu gering und dann noch so Ne > Leistungslänge ... für 16A Steckdosen und Licht ist das mehr als Ausreichend.
@ DerSchonWieder > ein Link hätte genügt Leider nein, um alles zu lesen ist eine Leseberechtigung notwendig. @ DerSchonWieder > Ausserdem beantwortet das die Frage des TOs so nicht. Wieso nicht? Er fragte doch: > Ist dem Dem Falle bei der Bodenplatte der Scheune ein > Fundamenterder von Nöten oder überflüssig? Wenn er meine Kopie des Artikels liest und das für ihn Zutreffende extrahiert, müsste er erkennen, daß es für einen Fundamenterder zu spät ist, dieser hätte nämlich schon vor Errichtung der Scheune ins Fundament gehört. Die Frage ist eher, braucht er denn überhaupt für seine Netzform einen Erder? Sollte er etwa den (Schutz-) "Potentialausgleich" meinen? @ ... (Gast) > Material Bandstahl 20x3 Ich kenne das (DIN 18014): Bandstahl mit den Mindestmaßen 30mm x 3,5mm oder rund 10mm.
>Wenn er meine Kopie des Artikels liest und das für ihn >Zutreffende extrahiert, müsste er erkennen, daß es für >einen Fundamenterder zu spät ist, dieser hätte nämlich >schon vor Errichtung der Scheune ins Fundament gehört. Ich sage nur Naturstein-Punktfundamente :) Ist ein älteres Baujahr ...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.