Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Einnahmen-Überschuß-Rechnung


von Steuernder (Gast)


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Bilde ich bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung 
den Gewinn aus den Netto-, Brutto oder Vorsteuerbeträgen?

von Max M. (jens2001)


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Afaik netto.

Die Vorsteuer/Umsatzsteuer wird ja schon in der Umsatzsteuervoranmeldug 
verbucht.

: Bearbeitet durch User
von Frank K. (fchk)


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Schau hier

http://anlage-eur.taxpool.net/anlage_eur_2014.pdf

und lies Dir die Anleitung am Ende durch.

fchk

von Steuernder (Gast)


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An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Steuererklärung habe?

von Tilo (Gast)


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Gewerblich an einen Steuerberater.
Für private Dinge ist das Finanzamt auskunftspflichtig.

von Steuernder (Gast)


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Tilo L. schrieb:
> Gewerblich an einen Steuerberater.
> Für private Dinge ist das Finanzamt auskunftspflichtig.

Gibt es staatliche Zuschüsse für einen Steuerberater?

von Helge A. (besupreme)


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Steuerberater-Kosten sind wie alle sonstigen gewerblichen Kosten 
steuermindernd. Wenn du deine Steuererklärung selber zusammenbastelst, 
solltest du das sehr gut können. Sonst biste schnell arm.

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: Steuernder (Gast)
> Datum: 22.12.2014 23:56

> An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Steuererklärung habe?

Steuerberater.

Bei einem sechsstelligen Jahresgehalt als Ingenieur brauchst du den.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Max Mustermann schrieb:
> Afaik netto.
>
> Die Vorsteuer/Umsatzsteuer wird ja schon in der Umsatzsteuervoranmeldug
> verbucht.

Nein.

In der EÜR stellt man alle geschäftlichen Einnahmen allen Ausgaben 
gegenüber.

Entsprechend gibt man bei den Einnahmen auch die vereinnahmte 
Umsatzsteuer an, ebenso die erhaltene Vorsteuer, denn das bekommt man.

Bei den Ausgaben gibt man die abgeführte Umsatzsteuer an, ebenso die 
gezahlte Umsatzsteuer auf den Eingangsrechnungen, denn die hat man 
gezahlt

Letztlich ist das natürlich ein Nullsummenspiel.

Einfach mal das EÜR-Formular anschauen, dann wird das Prinzip schnell 
klar :-)

Helge A. schrieb:
> Steuerberater-Kosten sind wie alle sonstigen gewerblichen Kosten
> steuermindernd. Wenn du deine Steuererklärung selber zusammenbastelst,
> solltest du das sehr gut können. Sonst biste schnell arm.

Naja, man sollte sich einmal das Prinzip klarmachen - aber schwer ist 
das nun wirklich nicht.

Wenn man zu faul dafür ist - ok. Aber wer für eine EÜR einen 
Steuerberater benötigt, weil er da nicht durchsteigt, der sollte 
wirklich überdenken, ob die Selbstständigkeit für ihn das Richtige ist.

: Bearbeitet durch Moderator
von Jürgen S. (jurs)


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Chris D. schrieb:
>
> Nein.
>
> In der EÜR stellt man alle geschäftlichen Einnahmen allen Ausgaben
> gegenüber.
>
> Entsprechend gibt man bei den Einnahmen auch die vereinnahmte
> Umsatzsteuer an, ebenso die erhaltene Vorsteuer, denn das bekommt man.
>
> Bei den Ausgaben gibt man die abgeführte Umsatzsteuer an, ebenso die
> gezahlte Umsatzsteuer auf den Eingangsrechnungen, denn die hat man
> gezahlt
>
> Letztlich ist das natürlich ein Nummsummenspiel.

Letztendlich kommt es bei der EÜR darauf an, ob man als Unternehmer der 
Umsatzsteuer unterliegt oder nicht.

Kleinstunternehmer unterhalb bestimmter Umsatzsteuergrenzen sind nicht 
umsatzsteuerpflichtig (§19 Umsatzsteuergesetz):
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Dies ist ist der Fall bei gewerblichen Umsätzen, die im letzten Jahr 
unter  17500 EUR lagen und die im laufenden Jahr unter 50000 EUR liegen.

Ein solcher Unternehmer rechnet "Brutto für Netto". Er stellt seine 
Rechnung Brutto aus ("Rechnung enthält keine Umsatzsteuer gemäß §19 
UstG"), er darf keine Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen. Und 
entsprechend auch keine Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen. Ein solcher 
gewerblicher Kleinstunternehmer rechnet immer nur brutto: Seine eigenen 
Bruttoeinnahmen (die keine Mehrwertsteuer enthalten) als Einnahmen, und 
fremde Rechnungsbeträgte, die er bezahlt, sind seine Bruttoausgaben 
(Rechnungsbetrag inkl. Ust.). Die Differenz zwischen Ausgaben und 
Einnahmen ist der Gewinn.

Und Unternehmer, die über diesen Grenzen liegen oder freiwillig zur 
Umsatzsteuer optieren (indem sie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen 
abgeben), schreiben Rechnungen mit Umsatzsteuer: Nettobetrag plus 
Umsatzsteuer= Bruttobetrag.

Bei den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern wird die Umsatzsteuer immer 
getrennt gerechnet. Und zwar in Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der 
jährlichen Umsatzsteuererklärung.

Für einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ist seine eigene 
"Einnahme" immer nur der Nettobetrag auf der selbstgeschriebenen 
Rechnung. Was der Unternehmer dort als "Umsatzsteuer" draufschreibt, ist 
die Einnahme des Finanzministers. Genauso mit den Ausgaben: Seine 
Ausgabe ist nur der Nettobetrag, die bezahlte Umsatzsteuer in fremden 
Rechnungen darf dagegen bei der Umsatzsteuer als "Vorsteuer" 
gegengerechnet werden.

Also zusammengefaßt:

Kleinstunternehmer, der nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist 
keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus, gibt keine 
Umsatzsteuervoranmeldungen oder -jahreserklärungen ab, rechnet in der 
EÜR alle Einnahmen und Ausgaben brutto für netto.

Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in 
Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in 
Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR 
bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge.

von Max M. (jens2001)


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Jürgen S. schrieb:
> Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in
> Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in
> Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR
> bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge.

Hab ich doch gleisch gesacht;-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen S. schrieb:

> Letztendlich kommt es bei der EÜR darauf an, ob man als Unternehmer der
> Umsatzsteuer unterliegt oder nicht.

Klar :-) Aber da der OP von Vorsteuer sprach, bin ich einfach davon 
ausgegangen ;-)

> Und Unternehmer, die über diesen Grenzen liegen oder freiwillig zur
> Umsatzsteuer optieren (indem sie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen
> abgeben), schreiben Rechnungen mit Umsatzsteuer: Nettobetrag plus
> Umsatzsteuer= Bruttobetrag.
>
> Bei den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern wird die Umsatzsteuer immer
> getrennt gerechnet. Und zwar in Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der
> jährlichen Umsatzsteuererklärung.

Was aber nichts daran ändert, dass diese Dinge auch in die EÜR 
gehören.

> Normaler Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt: Weist in
> Rechnungen Umsatzsteuer aus, rechnet die Umsatzsteuer getrennt in
> Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen, rechnet in der EÜR
> bei Einnahmen und Ausgaben nur die Nettobeträge.

Jain - siehe EÜR-Vordruck des BFM z.B. für 2013 - bspw. Zeile 140 und 
141

Die Umsatzsteuereinnahmen und -ausgaben tauchen auch dort wieder auf und 
werden verrechnet. Da wird also nicht getrennt.

Die korrekte Antwort für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müsste also 
lauten: es wird mit Nettobeträgen sowie den reinen Umsatzsteuer- und 
Vorsteuerbeträgen gerechnet.

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite
> Datum: 23.12.2014 09:47

> Wenn man zu faul dafür ist - ok. Aber wer für eine EÜR einen
> Steuerberater benötigt, weil er da nicht durchsteigt, der sollte
> wirklich überdenken, ob die Selbstständigkeit für ihn das Richtige ist.

Hallo mein Guter.

Ich kann dir sagen das bei vier unterschiedlichen Außlandsaufträgen z.B. 
in China, Indien, USA und dann noch in der Türkei auch ein guter 
Steuerberater ins Schwitzen kommt, wenn er das Ganze das erste mal 
macht.

Bist du natürlich ein ganzes Jahr gleich um die Ecke vom Subunternehmer 
des Unterlieferanden von einer Leihfirma hin verkauft worden, so traue 
ich mir auch noch zu die Einkommensteuererklärung selbst zu machen.

Bei vier unterschiedlichen Auslandseinsätzen muß ich allerdings passen.
Dafür hole ich mir einen Steuerberater.

von Selbständiger (Gast)


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Steuernder schrieb:
> Bilde ich bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung
> den Gewinn aus den Netto-, Brutto oder Vorsteuerbeträgen?

Sowohl als auch. Alle Einnahmen und Ausgaben, egal ob Steuer, UST, MWST, 
VST werden da eingerechnet. Im Idealfall heben sich dabei z.B. die 
gezahlte UST und die zu zahlende gegenseitig weg, aber wegem 
Jahresumstellung und Zahlungsdatum muss das nicht so sein.

Ich denke, Du holst Dir bei Deinem Kenntnisstand schnellstens Hilfe.


Steuernder schrieb:
> Gibt es staatliche Zuschüsse für einen Steuerberater?

Nein, es gibt nur staatlich koordinierte ABM für Steuerberater, indem 
nur diese Beraten dürfen und gleichzeitig die Steuergesetze extrem 
komplex sind.

Wenn man Schlupflöcher nutzen will, braucht man einen Berater. Wer aber 
in Deutschland wohnt, nicht noch eine produzierendes Gewerbe hat, hat da 
wenig Chancen. Die einzige Möglichkeit ist ein Mietobjekt.

Letztlich kassiert der Steuerberater aber auch rund 2k und die kann man 
sich auch selber sparen, es sei denn, man hat keine freie Zeit für die 
Erklärung.

Am Besten ist es ohnehin, seine Zeit in das Knowhow zu stecken und mehr 
Input zu haben. Dann kommt erheblich mehr rein. Wer Geld parken will, 
investiert es in eine Rentenversicherung.

Ansonsten in gutes Essen!

Und: Wer ein guter Ingenieur ist, kann i.d.R, auch genügend gut Denken, 
um sich Methoden des Steuersparens einfallen zu lassen, auf die nicht 
mal ein Steuerberater käme und die dieser auch nicht mittragen könnte. 
Von daher ...

:-)

Vielleicht sollten wir eine Rubrik "Finanzen" im Forum aufmachen. 
Solange es das nicht gibt, verweise ich auf Steuernetz und ähnliche. 
Zudem wird auf manchen Freiberuflerplattformen immer wieder mal 
hintenrum ein Tipp gegeben.

Ich jedenfalls habe mir auch dieses Jahr wieder sehr viele Büromöbel, 
Computerzubehör und Autozubehör für meinen Geschäftswagen gekauft. Vor 
allem das Elektronikmaterial für die unendlich vielen 
Eigententwicklungen haut ziemlich rein.

Schöne Weihnachten

von Hobby-Steuerberater (Gast)


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Mir fällt spontan folgender Fall ein:

Ein Typ erwirbt ein teueres Messgerät für die Elektronikwerkstatt für 
449,- und setzte es als GWG ab. Die UST holte er sich direkt wieder und 
verbuchte den Nettowert von 377,- als Ausgabe und sparte so rund 170,- 
Steuern. Gezahlt wurden für das Ding also praktisch 207,-.

Dann stellte er fest, dass er es doch nicht braucht und verkaufte es bei 
UBAI als neuwertig mit Garantie für 409,-. Da er vergessen hatte, die 
dann als Einnahme zu verbuchen, machte er so 200,- Gewinn netto und 
steuerfrei.

Letztlich sind das aber kleine Fische. Das müsste man schon im grossen 
Massstab machen, sollte es sich lohnen.

Am Besten ist es tatsächlich, man kümmert sich nicht gross um die 
Steuer, sondern schaut nach guten Ideen, stellt seinem Auftraggeber eine 
solche vor und holt sich einen 3M- Auftrag für 50k. Dann nimmt man sich 
da ein Hotel mit Schwimmbad und Wellness für 80,- am Tag und präsentiert 
das Ganze dem FA als Betriebsausgabe. Dann ist das Steuersparen legal 
und macht man meisten Spass.

von Frank (Gast)


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Hallo Zocker_42

Warum sollte ein Steuerberater bei einem Export nach China, Indien oder 
USA
ins Schwitzen kommen? Das sind 3 Nicht- EU- Länder, bei denen keine MWST 
auf die Rechnung kommt, also nur Nettobeträge und das wars- oder machst 
Du das irgendwie komplizierter? Und solange der Rechnungs- Nettobetrag 
unter 1.000,-- EUR liegt, kommen nicht einmal irgendwelche 
Zollformalitäten dazu.


Und sonst: Steuerberater sind nicht zu beneiden: Beim Mandanten 
Überlastung heucheln und über die sich ständig ändernde 
Steuergesetzgebung jammern und eigentlich ganz froh darüber sein, daß 
eine immer komplexere Steuergesetzgebung letztendlich die Steuerberater- 
Existenz sichert.

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: Frank (Gast)
> Datum: 24.12.2014 15:47

> Hallo Zocker_42

> Warum sollte ein Steuerberater bei einem Export nach China, Indien oder
> USA ins Schwitzen kommen?

Mein Gott, du hast ja nicht mal eine Ahnung um was es geht.

Was hat das Ganze mit einem Export zu tun ?

Hier kommen fristen zur Lohnsteuerfreiheit, Doppelbesteuerungsabkommen, 
u.s.w. zum tragen.

Schließlich habe ich keine Lust in Deutschland Lohnsteuer zu zahlen wenn 
ich in China arbeite und den Wohnsitz auf den Fidschi-Inseln habe. Ach 
ja, Konto ist auf den Caiman-Inseln, die dritte Frau aus Brasilien, der 
Sitz der Firma auf der Insel Jersey.

Das Ganze ist etwas Komplizierter als das man es in fünf Sätzen 
beschreiben könnte und von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wenn man natürlich im Leben nur zweimal im Leipziger Zoo war und 
bestenfalls zweimal im Jahr in die Kreisstadt zum Einkaufen, ist es 
schwer zu verstehen von was ich rede.

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