Hallo, folgende Annahmen: Ich, ledig, Jahresbrutto ca. 55.000 Eur (ca. 32.000 Netto), Kaufe ein Haus mit relativ großer PV Anlage. Die Anlage ist im Dez. 2011 ans Netz gegangen, jährlich belaufen sich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung auf ca. 6000 Euro. Das ganze wird dann wohl unter Einnahmen aus Nebengewerbe steuerlich gewertet. Meine große ist nun mit welchen Abzügen man ca. zu rechnen hat. Bleiben von diesen 6000 Euro am Ende auch nur ca. 3500 Euro über (wie beim Gehalt)? viele Grüße der PV Interessierte
Der Verkäufer hat ja vielleicht noch Rechnungen für die Erstellung der PV Anlage. Dafür kann man dann die AFA geltend machen. Vermutlich ist die Anlage ja im Kaufpreis für das Haus mit drin. Dann muß das zerlegt werden. Ja und dann hast Du im Prinzip (6000 Euro - AFA PV) und darauf Deinen Steuersatz. Und wenn die 6000 Euro Brutto mit UST/MWST sind, dann gehen die zuerst noch von den 6000 Euro herunter und die gehen direkt ans FA weiter. Vielleicht ist es am sinnvollsten, im 1. Jahr mal einen STB hinzuzunehmen. Da der Verkäufer ja die PV Anlage vielleicht beim FA abgesetzt hat, gibts da vermutlich auch schon eine angefangene AFA. Ich würde da mal nachfragen. Die kann dann vielleicht weitergeführt werden. (Angaben nach Bestem Wissen, ohne Gewähr)
AFA, PV, FA, STB, UST, ... AKÜFI? :-) Im Ernst das getrennte erwerben der photovoltaikanlage macht schon deshalb Sinn, weil man sonst dafür Maklerprovision, und vor allem Grunderwerbssteuer zahlt.
Nein, beim Gewerbe dieser Größe hast du normalerweise eine Einnahmenüberschussrechnung. Gewinn = Einspeisevergütung - Ausgaben Nur der Gewinn wird dann mit deinem Persönlichen Steuersatz versteuert. Ausgaben sind in der Regel: Kosten für Einspeisezähler, EVU Grundgebühren, Kontoführungsgebühren, Reinigungskosten der Anlage, Wartungskosten, Reperaturkosten, Versicherungsbeiträge für die Anlage und als größter Posten die Abschreibung der Anlage, die bei einer Errichtung 2011 noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Das ganze ist meine rechtlich nicht bindende Einschätzung dazu. Genaueres weiß dein Steuerberater.
PVA schrieb: > Reinigungskosten der Anlage, Wartungskosten Gibt es da Vorschriften wie oft man eine Anlage Abzugsfähig reinigen darf? Angenommen ich zahle dem Nachbarsjungen 25€ jedes Wochenende dafür die Anlage zu reinigen (mit Rechnung, er muss es ja eh nicht versteuern). Geht das durch?
nicht Heiner schrieb: > Angenommen ich zahle dem Nachbarsjungen 25€ jedes Wochenende dafür die > Anlage zu reinigen (mit Rechnung, er muss es ja eh nicht versteuern). > Geht das durch? Warum sollte es nicht durch gehen? Allerdings hat das für dich keine Finanziellen Vorteile, weil das Geld dann der Nachbarsjunge hat. Außerdem musst du noch Sozialabgaben zahlen bzw. die Pauschalen bei 450 Euro Basis.
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