Forum: Haus & Smart Home Steuerliche Abzüge von der Einspeisevergütung


von PV-Interessierter (Gast)


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Hallo,
folgende Annahmen:
Ich, ledig, Jahresbrutto ca. 55.000 Eur (ca. 32.000 Netto), Kaufe ein 
Haus mit relativ großer PV Anlage. Die Anlage ist im Dez. 2011 ans Netz 
gegangen, jährlich belaufen sich die Einnahmen aus der 
Einspeisevergütung auf ca. 6000 Euro.
Das ganze wird dann wohl unter Einnahmen aus Nebengewerbe steuerlich 
gewertet. Meine große ist nun mit welchen Abzügen man ca. zu rechnen 
hat. Bleiben von diesen 6000 Euro am Ende auch nur ca. 3500 Euro über 
(wie beim Gehalt)?

viele Grüße
der PV Interessierte

von ein-cent (Gast)


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Der Verkäufer hat ja vielleicht noch Rechnungen für die Erstellung der 
PV Anlage.
Dafür kann man dann die AFA geltend machen.
Vermutlich ist die Anlage ja im Kaufpreis für das Haus mit drin.
Dann muß das zerlegt werden.
Ja und dann hast Du im Prinzip
(6000 Euro - AFA PV) und darauf Deinen Steuersatz.
Und wenn die 6000 Euro Brutto mit UST/MWST sind, dann gehen die zuerst 
noch von den 6000 Euro herunter und die gehen direkt ans FA weiter.
Vielleicht ist es am sinnvollsten, im 1. Jahr mal einen STB 
hinzuzunehmen.
Da der Verkäufer ja die PV Anlage vielleicht beim FA abgesetzt hat, 
gibts da vermutlich auch schon eine angefangene AFA. Ich würde da mal 
nachfragen. Die kann dann vielleicht weitergeführt werden.
(Angaben nach Bestem Wissen, ohne Gewähr)

von Udo S. (urschmitt)


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AFA, PV, FA, STB, UST, ... AKÜFI? :-)

Im Ernst das getrennte erwerben der photovoltaikanlage macht schon 
deshalb Sinn, weil man sonst dafür Maklerprovision, und vor allem 
Grunderwerbssteuer zahlt.

von PVA (Gast)


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Nein, beim Gewerbe dieser Größe hast du normalerweise eine 
Einnahmenüberschussrechnung.
Gewinn = Einspeisevergütung - Ausgaben

Nur der Gewinn wird dann mit deinem Persönlichen Steuersatz versteuert.
Ausgaben sind in der Regel:
Kosten für Einspeisezähler, EVU Grundgebühren, Kontoführungsgebühren, 
Reinigungskosten der Anlage, Wartungskosten, Reperaturkosten, 
Versicherungsbeiträge für die Anlage und als größter Posten die 
Abschreibung der Anlage, die bei einer Errichtung 2011 noch nicht 
abgeschlossen sein dürfte.

Das ganze ist meine rechtlich nicht bindende Einschätzung dazu. 
Genaueres weiß dein Steuerberater.

von nicht Heiner (Gast)


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PVA schrieb:
> Reinigungskosten der Anlage, Wartungskosten

Gibt es da Vorschriften wie oft man eine Anlage Abzugsfähig reinigen 
darf?
Angenommen ich zahle dem Nachbarsjungen 25€ jedes Wochenende dafür die 
Anlage zu reinigen (mit Rechnung, er muss es ja eh nicht versteuern). 
Geht das durch?

von Karl (Gast)


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nicht Heiner schrieb:
> Angenommen ich zahle dem Nachbarsjungen 25€ jedes Wochenende dafür die
> Anlage zu reinigen (mit Rechnung, er muss es ja eh nicht versteuern).
> Geht das durch?

Warum sollte es nicht durch gehen? Allerdings hat das für dich keine 
Finanziellen Vorteile, weil das Geld dann der Nachbarsjunge hat. 
Außerdem musst du noch Sozialabgaben zahlen bzw. die Pauschalen bei 450 
Euro Basis.

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