Forum: Offtopic Stromverteiler - K2 Schliesanlage verpflichtend ?


von K. J. (Gast)


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Moin ich hab mal ne frage ich Wohne in einen recht neuen Haus ich 
versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt die 
Vermietung keinen Zugang, momentan ist das Prob. das ich gerne auf 
Glasfaser möchte ohne Zugang für den Techniker ist das aber unmöglich 
Tel.-Verteiler ist da auch drinnen.

Da der Anbieter keine festen Termine macht ist das ein Problem, weil 
weder ich noch der Techniker in dem Raum kann, mir ist von früher noch 
im Kopf das ein K2 schloss in Hamburg verpflichtend ist, weil sonst 
könnte man ja mal unverbindlich bei Vattenfall anrufen und die mal in 
die Richtung schupsen.

Jemand ne Ahnung ? googel spuckt da leider nichts aus was ich verstehe 
;-(

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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K. J. schrieb:
> ich versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt
> die Vermietung keinen Zugang

Du darfst Deinen Stromzähler nicht ablesen?

von Oliver S. (phetty)


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Der Strom kommt bei euch über Glasfaser??

Naja, hat man keine Probleme mit Potentialunterschieden, ist schon 
praktisch.

von K. J. (Gast)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> K. J. schrieb:
>> ich versuchen seit Wochen an meinen Zähler zu kommen, leider erlaubt
>> die Vermietung keinen Zugang
>
> Du darfst Deinen Stromzähler nicht ablesen?

Nöp das macht der Hausmeister ich finde das recht nervig weil ich es 
nicht kontrollieren kann.

Momentan ist es halt so das ich mein Tel. Anbieter wechseln möchte, und 
das geht nicht die machen keine Festen Termine also kommen die zwischen 
8-16:00 was natürlich nicht klappt weil die Vermietung nen festen Termin 
möchte, da im gleichen raum die UV ist wehre das mit dem K2 schloss ne 
lösungs idee.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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K. J. schrieb:
> Nöp das macht der Hausmeister ich finde das recht nervig weil ich es
> nicht kontrollieren kann.

Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß das tatsächlich legal ist.

Frag' da mal einen Mieterverein o.ä.

(Ich habe so ein Problem nicht, bei mir hängt der Zähler da, wo er 
hingehört: In der Wohnung).

von Reinhard S. (rezz)


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K. J. schrieb:
> Momentan ist es halt so das ich mein Tel. Anbieter wechseln möchte, und
> das geht nicht die machen keine Festen Termine also kommen die zwischen
> 8-16:00 was natürlich nicht klappt weil die Vermietung nen festen Termin
> möchte, da im gleichen raum die UV ist wehre das mit dem K2 schloss ne
> lösungs idee.

Da du sicher nicht der erste Mietbewohner bist mit einer solchen 
Situation ist es durchaus üblich auch mal feste Termine zu machen. Oder 
reinzuschreiben, das der Hausmeister x Minuten/Stunden Vorlauf benötigt.

Manchmal gibt der Hausmeister dann auch frühs den Schlüssel an den 
Mieter und hätte den gern abends wieder.

von Jens P. (picler)


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Hast du überhaupt eine Genehmigung vom Eigentümer wenn du eine 
Telefonleitung in das Haus legen willst. Da müssen ja garantiert 
irgendwo Löcher gebohrt werden, etc...

Wenn dir der Eigentümer die Genehmigung gegeben hat, sollte er auch für 
einen ungehinderten Zugang sorgen.

: Bearbeitet durch User
von K. J. (Gast)


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Brauchen sie ja nicht haben zwei Versorgungsleitungen einmal von der 
Telekom und einmal von dem anderen Anbieter das geht nur dadrum das mein 
alter Telekom Anschluss abgeklemmt wird und auf die Leitung vom neuen 
Anbieter aufgelegt wird, der Anbieter hat ne eigene Infrastruktur und 
nutzt nicht das Netz der Telekom.

@Rezz das machen die nicht, finde ich auch blöd ist aber so hab schon 
ein pahr mal mit denen Tel..

von K. J. (Gast)


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Ok, hat sich erstmal erledigt hab nen befreundeten Lockpicker zum 
Frühstück und Mittag eingeladen, scheiß Vermietung aber er muss ja nur 
Morgens aufmachen und nachmittags wieder zu ;)

von Oliver S. (phetty)


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K. J. schrieb:
> Ok, hat sich erstmal erledigt hab nen befreundeten Lockpicker zum

Er soll das auf jeden Fall vorher üben.
Und vorher einen grauen Hausmeisterkittel anziehen, dann verpfeift euch 
auch keiner.

von Timm T. (Gast)


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Vermieter werden auch immer mehr balla im Kopf, oder? Wo gibts denn 
sowas, den eigenen Stromverbrauch nicht ablesen können?

Wenn da die Hauptsicherung kommt, wartest Du auch drei Tage, bis der 
Hausmeister mal nen Termin frei hat?

von Justus S. (jussa)


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Timm Thaler schrieb:
> Vermieter werden auch immer mehr balla im Kopf, oder?

Mieter werden auch immer anmaßender, oder?

Timm Thaler schrieb:
> Wo gibts denn
> sowas, den eigenen Stromverbrauch nicht ablesen können?

das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und 
vollkommen nachvollziehbar, alles andere wäre total hirnverbrannt...

Timm Thaler schrieb:
> Wenn da die Hauptsicherung kommt, wartest Du auch drei Tage, bis der
> Hausmeister mal nen Termin frei hat?

An der Hauptsicherung hat man als Mieter nichts zu suchen, Punkt!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Justus Skorps schrieb:
> das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und
> vollkommen nachvollziehbar

Magst Du das irgendwie begründen? Als Mieter soll man seinen eigenen 
Zähler nicht sehen dürfen?

Daß an der Hauptsicherung nicht herumgefummelt werden soll, ist klar, 
aber dafür gibt es abschließbare Verteilerschränke, ebenso wie Zähler in 
abschließbaren (aber mit Fenstern versehenen) Schränken untergebracht 
werden können.

von Peter D. (peda)


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Justus Skorps schrieb:
> das der Zählerraum nicht allgemein zugänglich ist doch normal und
> vollkommen nachvollziehbar, alles andere wäre total hirnverbrannt...

Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.
Zu DDR-Zeiten war das nie ein Problem.

Man wird doch wohl noch seinen Zähler ablesen dürfen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Peter Dannegger schrieb:
> Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.

Das ist natürlich Blödsinn. Vor allem, wo der preußische Untertanengeist 
gerade in der DDR so perfekt konserviert wurde ...

Um zum Thema zurückzukommen:

Da es auch vollkommen normal und üblich ist, daß der Zähler, der zu 
einer Wohnung gehört, sich in dieser Wohnung befindet (ist bei mir so, 
war bei mir noch nie anders, und würde ich auch anders nicht haben 
wollen), kann eine "Gefährdung" des Zählers durch den Mieter kein 
Grund zu sein, dem Mieter den Zugang zum Zähler zu verwehren.

Wenn alle Zähler auf einem Haufen hängen, besteht allerdings das Risiko, 
daß Mieter den Zählerstand anderer Mieter ablesen und damit 
irgendwelchen Bohei veranstalten, aber wenn es soweit ist, ist sowieso 
Hopfen und Malz verloren.

Sofern die Installationstechnik freien Zugang zu Sicherungen zulässt, 
ist das zu ändern (damit nicht Mieter A den Strom von Mieter B abdreht, 
auch wenn das manchmal mehr als wünschenswert wäre ...).

von Paul B. (paul_baumann)


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Peter Dannegger schrieb:
> Ja, typisch westdeutsche Bevormundungswut.
> Zu DDR-Zeiten war das nie ein Problem.
>
> Man wird doch wohl noch seinen Zähler ablesen dürfen.

Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Da es auch vollkommen normal und üblich ist, daß der Zähler, der zu
> einer Wohnung gehört, sich in dieser Wohnung befindet (ist bei mir so,
> war bei mir noch nie anders, und würde ich auch anders nicht haben
> wollen)

Ob Du das anders haben willst, danach fragt Dich der Vermieter nicht.
(Aber das nur am Rande)
Fakt ist: Der Mieter zahlt Zählermiete und hat m.E.n. damit das Recht,
seinen kleinen Liebling (den Zähler) zu sehen, wann es ihm behagt.
Das habe ich meinem letzten Vermieter auch klar machen müssen. Resultat:
Ich bekam einen Schlüssel zum E-Raum, in dem sich die Hauptverteilung 
für
3 Etagen und sämtliche Zähler befinden, mit der Maßgabe, ihn nicht
weiterzugeben. Das tat ich auch nicht, warum auch.

MfG Paul

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:
> Ob Du das anders haben willst, danach fragt Dich der Vermieter nicht.

Ich habe keinen.

> Fakt ist: Der Mieter zahlt Zählermiete und hat m.E.n. damit das Recht,
> seinen kleinen Liebling (den Zähler) zu sehen, wann es ihm behagt.

Ob der Mieter Zählermiete zahlt oder nicht, ist hierbei nicht relevant; 
der Zähler dient dazu, ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und EVU 
abzurechnen, das wiederum den Vermieter nicht tangiert.

Wie das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und EVU ausgestaltet ist (ob 
es dort so etwas wie eine Zählermiete gibt oder nicht) ist hierbei 
irrelevant.

Etwas anders sähe es aus, wenn der Mieter auch über den Strombezug ein 
Vertragsverhältnis zum Vermieter hätte, das aber widerspräche den 
üblichen Gepflogenheiten, die dem Mieter freistellen, jederzeit selbst 
seinen Stromversorger zu wechseln (um einen günstigeren, umweltpolitisch 
besseren oder wie auch immer gearteten Tarif zu erhalten).

Und damit hat der Vermieter meiner Auffassung nach jederzeit dem 
Mieter den Zugang zu "seinem" Stromzähler zu gewähren; der Mieter darf 
schließlich auch seinen Stromverbrauch aus Optimierungsgründen selbst 
erfassen wollen und wöchentlich oder auch täglich seinen Zählerstand 
notieren.

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