Forum: HF, Funk und Felder GSM Jammer Legalität?


von Stephan S. (outsider)


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Mir ist klar dass solche Geräte in Deutschland nicht genutzt werden 
dürfen wenn sie tatsächlich HF abstrahlen. Wie aber sieht es mit Besitz 
und Verkauf aus? Früher war das mal so dass man eigentlich alles 
besitzen, kaufen und verkaufen durfte, solange man nicht auf nicht 
zugewiesenen Frequenzen sendet und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen 
Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch? 
Dürfte ich also ein solches Gerät erwerben, nach Deutschland einführen 
und z.B. auch wieder bei Ebay verkaufen?

Kann da der Zoll was dagegen machen? Mit welcher Begründung? Was wenn 
ich ein solches Gerät nur nutzen würde um etwas zu testen und keine HF 
nach außen dringt, sondern nur in einen abgeschirmten Lastwiderstand 
sendet?

von Dennis S. (sixeck)


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Stephan S. schrieb:
> Mir ist klar dass solche Geräte in Deutschland nicht genutzt werden
> dürfen wenn sie tatsächlich HF abstrahlen. Wie aber sieht es mit Besitz
> und Verkauf aus? Früher war das mal so dass man eigentlich alles
> besitzen, kaufen und verkaufen durfte, solange man nicht auf nicht
> zugewiesenen Frequenzen sendet und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen
> Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch?
> Dürfte ich also ein solches Gerät erwerben, nach Deutschland einführen
> und z.B. auch wieder bei Ebay verkaufen?
>
> Kann da der Zoll was dagegen machen? Mit welcher Begründung? Was wenn
> ich ein solches Gerät nur nutzen würde um etwas zu testen und keine HF
> nach außen dringt, sondern nur in einen abgeschirmten Lastwiderstand
> sendet?

Ich habe mal gehört allein der Gedanke daran sei strafbar :D

Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine 
Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll...

Hab sogar sauce :
http://en.wikipedia.org/wiki/Mobile_phone_jammer

Zitat : EU: Illegal, according to the European Commission's 
"Interpretation of the Directive 1999/5/EC".[4]

: Bearbeitet durch User
von lrep (Gast)


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Stephan S. schrieb:
> solange man nicht auf nicht
> zugewiesenen Frequenzen sendet

Der Betrieb von Sendeanlagen auf nicht zugewiesenen Frequenzen ist 
jedenfalls verboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzsender

Dennis S. schrieb:
> und nicht auf Frequenzen zuhört auf denen
>> Sendungen sind die "nicht für einen bestimmt sind". Gilt das so noch?

Ja, das Fernmeldegeheimnis gibt es immer noch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

von HF-Werkler (Gast)


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Ist ganz einfach:
Import (und vermutlich auch Vertrieb) ist aufgrund fehlender (und nicht 
zu erlangeder) CE-Kennzeichnung/Funkzulassung verboten. Der Besitz mag 
nicht verboten sein, der Betrieb ist es ganz sicher und kann zu Bussen 
führen.

Btw. in den USA hat die FCC klargestellt, dass dort für Mobilfunk- und 
GPS-Jammer keine legale Einsatzmöglichkeit existieren. Zitat: "Jammers 
are illegal to market, sell, or use in the United States."
http://www.gps.gov/spectrum/jamming/

von Hans (Gast)


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Dennis S. schrieb:
> Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine
> Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll...

Annahme:
Ich als Funkamateur kaufe einen Jammer, um Bauteile wie VCO und PLL 
auszuschlachten bzw. zum Umbau für 23/13cm.

Eigentlich sollte somit der Import kein Problem sein.
Werden die Geräte beim Zoll nur zurückgehalten oder direkt vernichtet?

von Stefan Schulz (Gast)


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Lösung: nicht einführen, sondern selbst bauen und anbieten -> kein Ärger 
mitm Zoll.
Eingeführt sollen die schliesslich nicht, um über ebay weiterverkauft zu 
werden, sondern um sie hier einzusetzen. (bei ebay weiterverkaufen: was 
für ne blöde Ausrede:) )

von Stefan Schulz (Gast)


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Also VCO und PLL einführen, statt der Gerät.

von greg (Gast)


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Hans schrieb:
> Dennis S. schrieb:
>> Spaß beiseite, du darfst auch keine Waffe importieren nur weil du keine
>> Munition hast. Das Ding bekommst du nie und nimmer durch den Zoll...
>
> Annahme:
> Ich als Funkamateur kaufe einen Jammer, um Bauteile wie VCO und PLL
> auszuschlachten bzw. zum Umbau für 23/13cm.
>
> Eigentlich sollte somit der Import kein Problem sein.
> Werden die Geräte beim Zoll nur zurückgehalten oder direkt vernichtet?

Von irgendwelchen Chinalaserpointern hab ich von Fällen gehört wo der 
Zoll erlaubt hat dass Leute die Teile die sie haben wollten (die 
Frequenzverdopplerkristalle in dem Fall) rausbauen durften. Afu-Zeugnis 
mitbringen könnte also klappen.

von Old P. (Gast)


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greg schrieb:
>
> Von irgendwelchen Chinalaserpointern hab ich von Fällen gehört wo der
> Zoll erlaubt hat dass Leute die Teile die sie haben wollten (die
> Frequenzverdopplerkristalle in dem Fall) rausbauen durften. Afu-Zeugnis
> mitbringen könnte also klappen.

Ich habe auch von einem gehört, der mal neben einem gestanden hat, 
dessen Hund bei einem zur Pflege war, der beim Zoll mal vorbei gefahren 
ist.....

Meine Fresse.... Ich bin ja auch öfter beim Zoll, ich wüsste nicht, wo 
am Schalterfenster ich mich hinstellen sollte, um unter Aufsicht aus 
einem Gerät was ausbauen zu können. Entweder es kommt durch, oder man 
darf die Entsorgung bezahlen. Ich stand kurz davor, konnte aber dann 
doch glaubhaft machen, dass dieser alte Mörkel kein CE oder sonstwas 
hat, weil es ein Schrottteil zur Ersatzteilgewinnung ist. Sowas kann 
aber auch schief gehen. Wie immer im Leben kommt es darauf an, wie man 
in den Wald hinnein ruft und wer im Wald das Sagen hat. Freundlich und 
sinnvoll erklärt geht vieles.
Bei einem Jammer oder Laserschwert geht wohl garnichts, vor allem wenn 
das auch noch offensichtlich ist. Und das ist gut so!

Old-Papa

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Old Papa schrieb:
> Freundlich und sinnvoll erklärt geht vieles.

So isses.

Manche Leute tun hier, als wären die Zöllner auf der Wurschtbrühe
her geschwommen.  Nur, weil sie Beamte sind, laufen die nicht mit
Scheuklappen vor den Augen herum.  Die wissen, was ein Internet ist
und wie der Hase dort läuft.

Es ist halt eine völlig andere Frage, ob man dort als Funkamateur
hingeht und dem Menschen erläutert, dass man das Teil zur Gewinnung
von Bauteilen privat importiert, oder ob der Zöllner sich von Anfang
an des Eindrucks nicht erwehren kann, dass da nur jemand nach einem
Dutzend juristischer Winkelzüge sucht, wie er ein hier nicht benutzbares
Gerät doch noch illegal importiert bekommt.

Letztlich sitzt der Beamte bei Auslegungsfragen einfach mal am längeren
Hebel.

von Süddeutscher (Gast)


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HF-Werkler schrieb:
> Import (und vermutlich auch Vertrieb) ist aufgrund fehlender (und nicht
> zu erlangeder) CE-Kennzeichnung/Funkzulassung verboten.

In der Schweiz gibt es übrigens keine CE-Kennzeichnungspflicht. Wenn
man beispielsweise als Flugpassagier über ZRH einreist, muss man
diesbezüglich keine unangenehmen Konfrontationen mit Zollbeamten
befürchten.

Clevere Bewohner Süddeutschlands (speziell aus dem Ländle) nutzen
diesen Umstand gerne, da Zürich oft genauso leicht erreichbar ist
wie etwa FRA.

Generell wird man von den schweizer Zöllnern eigentlich sofort als
deutscher Transitreisender eingestuft. (Die freuen sich meist über den
verblüfften Gesichtsausdruck, wenn sie eine entsprechende Bemerkung
loslassen.) Sie interessieren sich in aller Regel nicht für Waren etwa
aus Fernost, da sie wissen, dass der Kram nicht in der Schweiz 
verbleibt.

Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer muss hier jedenfalls nicht entrichtet
werden.  :-)

von Old P. (Gast)


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Und dann als "Süddeutscher" jammern, wenn das "Händienetz" zum jammern 
ist, weil irgendwo ein "Süddeutscher" einen Jammer am jammern hat... ;-)

Mann!

Old-Papa

von Stephan S. (outsider)


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Interessant das mit ZRH, daran habe ich noch garnicht gedacht. Ist aber 
doch etwas weit weg von mir. Dann doch lieber NUE wenn ich eine passende 
Verbindung finde.

Das mit den Zollbeamten kann ich mir gut vorstellen dass man wenn man 
vernünftig reden kann und argumentiert auch vernünftig behandelt wird. 
Aber eigentlich ist das trotzdem seltsam. Hat denn ein Bastler mehr 
Rechte als einer der es nur in die Vitrine stellen will? Wie kann der 
Beamte wissen was ich vorhabe? Und selbst wenn die Vermutung nahe liegt: 
ist der befugt darüber zu richten und jemand (wenn es tatsächlich ein 
Gesetz dagegen gibt) zu erlauben das Gerät zu importieren nur weil ich 
nett bin und/oder eine Afu Lizenz habe?

In meinem Fall war es übrigens tatsächlich so dass ich so ein Teil aus 
dem Ausland mitgebracht habe, aber es nicht brauche und deshalb 
verkaufen würde.

von Stephan S. (outsider)


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Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig 
Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen? Gibt 
da ja solche UKW Sender für ein paar Euro die im Bereich von 87,5-108 
MHz senden können, um z.B. MP3-Player übers Radio zu hören. Könnte mir 
gut vorstellen dass mein Sender eh darunter fällt bei der extrem 
geringen Reichweite. Die ist zumindest deutlich kürzer als mein UKW 
Sender mit 2 Mikro Zellen.

von HF-Werkler (Gast)


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Süddeutscher schrieb:
> Sie interessieren sich in aller Regel nicht für Waren etwa
> aus Fernost, da sie wissen, dass der Kram nicht in der Schweiz
> verbleibt.
>
> Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer muss hier jedenfalls nicht entrichtet
> werden.  :-)
Jein, Waren für den Transit müssten eigentlich beim Schweizer Zoll 
angemeldet werden. Und spätestens wenn du von CH nach DE den Zoll mit 
einer im EU-Ausland erworbenen Ware passierst, werden die Einfuhrabgaben 
hierfür fällig. Alles andere wäre Schmuggel, und das machst du doch wohl 
nicht, oder?

Mal davon abgesehen, gelten in CH ähnliche Regelungen für Jammer, siehe 
Bakom:
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01228/index.html?lang=de

Auch für den Marktzugang gelten entsprechende Regeln.
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/index.html?lang=de

Zum Verkauf solchen Equipments auf Ebay:
Das wird (egal woher das Gerät ursprünglich stammt) als Vertrieb bzw. 
Inverkehrbringen gewertet und ist daher vermutlich in der gesamten EU 
nicht erlaubt.
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/documents/interpretation_en.htm#h2-37

Ob es jemandem auffällt, ist eine andere Sache.

von bazo (Gast)


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Stephan S. schrieb:
> Iat denn ein Bastler mehr
> Rechte als einer der es nur in die Vitrine stellen will?

Bastler nicht, Funkamateure schon:

§ 2 Ausnahmen EMVG

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für:
4. Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nr. 1 des 
Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, 
die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden.

Damit brauchen diese Geräte/Bausätze kein CE-Zeichen, ein GSM Jammer 
fällt eher nicht unter den Passus, ein Laserpointer schon eher, da man 
den ja zum "Lichtsprechen" einsetzen kann..

>  Wie kann der Beamte wissen was ich vorhabe?
Dem Beamten kann das egal sein, spannend wird es erst, wenn das 
Produktionsdatum vom 1996 liegt, erst ab da gab es CE. Aber da kann der 
Beamte auch erst mal einen Nachweis verlangen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stephan S. schrieb:
> Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig
> Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen?

Eine „Zulassung“ brauchen sie nicht, aber nur deshalb, weil es sowas
gar nicht gibt.  Die für sie zutreffenden Regelungen müssen sie
natürlich trotzdem einhalten, und diese Einhaltung muss durch das
Anbringen eines CE-Symbols gekennzeichnet sein, wenn sie in Verkehr
gebracht werden.  Auf Verlangen müssen die für das Gerät zutreffenden
und von ihm eingehaltenen Regelungen in einer Konformitätserklärung
dokumentiert werden.

Eine Frequenzzuteilung benötigen sie für den Betrieb außerdem, auch
wenn es in diesem Falle eine Allgemeinzuteilung ist.

Mit einem GSM-Jammer hat das alles ohnehin nichts zu tun, denn ein
solcher kann die für ihn zutreffenden Regelungen per definitionem
nicht einhalten, ansonsten wäre es kein GSM-Jammer.  Damit kommt
bestenfalls ein Wiederexport nach außerhalb der EU in Frage (oder
halt auch ein Verkauf an Funkamateure unter den genannten Maßgaben,
dass der Erwerber sich das als Amateufunk-Equipment umbauen möchte –
das würde ich allerdings als Verkäufer zu meiner eigenen Absicherung
dann schriftlich im Kaufvertrag oder auf der Rechnung oder Quittung
festhalten).

: Bearbeitet durch Moderator
von Old P. (Gast)


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Stephan S. schrieb:
> Achso, gab es da nicht auch eine Regelung nach de Geräte mit sehr wenig
> Sendeleistung keine Zulassung und keine Frequenzzuteilung brauchen?

Ein Jammer mit sehr wenig Sendeleistung ist in etwa so sinnvoll wie ein 
Getränkeplakat in der Wüste! Es ist der ureigenste Sinn diese Dingens 
möglichst viel HF in möglichst breitem Band abzustrahlen. Mit Glück 
(naja...) ballert das Dingens bis runter zu TV und Rundfunk. 
DECT-Telefone, Fernbedienungen vom Auto usw. sowieso. Mit Pech (bei 
höherer Leistung garantiert) haut es noch diverse Instrumente in 
Krankenhäusern ins Nirvana, Herzschrittmacher möchte ich dann auch nicht 
tragen.
Als Terrorist kann man auf solche Gedanken kommen, als "schräger Vogel", 
der sich das "nur in die Vitrine" stellen will, eher nicht.

Old-Papa

von WehOhWeh (Gast)


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Zur schwachen Sendeleistung:

Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn dein Gerät auf einer nicht freien 
Freuqenz sendet, und du hälts die für das Gerät zulässigen 
Abstrahlungsgrenzwerte ist der Betrieb selbstverständlich erlaubt.

Ob die Abstrahlung absichtlich oder unabsichtlich geschieht, wird meines 
Wissens nach in der Norm nicht unterschieden. Theoretisch sollte eine 
solcher Jammer auch ein CE-Zeichen bekommen können.

Das Problem dabei ist halt, dass man mit einem so schwachen Jammer nicht 
wirklich weit jammen kann.

Was wiederrum genau der Sinn der Grenzwerte ist :-)

Ich habe allerdings gehört, es gäbe sowas wie Verstärker.

Ob es sowas zu kaufen gibt? keine Ahnung, ich habe bisher nicht das 
Bedürfnis verspürt, GPS zu stören. Wobei, Mobilfunk stören, das wäre 
schon praktisch. In Bus zum Beipiel.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich habe vor zwei Jahren für einen Bekannten einen Jammer aus China für 
GSM durch den Zoll gekriegt. Der hatte sogar einen CE-Aufkleber :-D

Das ging aber nur mit gutem Zureden ("ESR-Tests", "vom Fach", "eigenes 
Testlabor" + Visitenkarte) und der Tatsache, dass der arme Mensch wohl 
trotz der unzähligen Fachbegriffe (die ich ihm genannt und ausführlichst 
erklärt habe ;-) nicht genau wusste, was das Ding überhaupt macht - oder 
er wollte einfach nur seine Ruhe haben ;-)

Aber selbst da war es wirklich auf der Kippe.

Immerhin hatte man in dem Zimmer mit dem Jammer keinen Empfang mehr, 
aber schon hinter einer einfachen Wand war Schluss mit "Jamming". 
Eigentlich sollte sein ganzes Haus mobilfunkfreie Zone werden. War wohl 
nix ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Eigentlich sollte sein ganzes Haus mobilfunkfreie Zone werden.

„Mobilfunkfreie Zone“ mit einem Jammer?  Das ist ja wie Teufel mit
Beelzebub …, oder wie mein früherer Kollege immer zu sagen pflegte:
„Vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt in die Scheiße.“

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