Hallo, ich bitte um Hilfe bei einer Formulierung im Vertrag, und zwar möchte ich gerne wissen ob ich jetzt die Leistungszulage schon in der Probezeit bekomme oder nicht? "Als Vergütung erhalten Sie ein Monatsgehalt, das sich wie folgt zusammensetzt: Tarifgehalt nach Entgeldgruppe EG 7 : 2804,00 € Leistungszulage 15% : 420,6 € Gesamt brutto : 3224,60 € Die Gehaltszahlung erfolgt bargeldlos am Monatsende" Keine Angabe zu der Probezeit, ABER in einem anderen Paragrafen meines Vertrages dann "Sonstige Vereinbarungen: Im Übrigen sind gültige tarifliche Bestimmungen für den Angestellten der Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern und die ergänzenden Betriebsvereinbarungen maßgebend" D.h. Verweis auf Tarifvertrag und dort steht Leistungszulage erst nach Einarbeitung spätestens nach sechs Monaten... Also, Leistungszulage nun schon in Probezeit wegen der ersten Formulierung oder doch nicht wegen dem Verweis? Wegen meiner Kündigungszeit im jetzigen Betrieb ist eine Nachfrage beim Arbeitgeber vorher nicht mehr möglich. Ich hoffe auf euch :) Danke
Normal ist es so, dass die Leistungszulage erst nach 6 Monaten gewährt wird. Nach 6 Monaten erfolgt nämlich die Erstbeurteilung. Allerdings können Sie dir in Form einer Sonderzulage natürlich schon in den ersten 6 Monaten mehr bezahlen. Für mich sieht es danach aus, als würdest die 15% sofort bekommen.
Für mich sieht es danach aus, als würdest die 15% erst nach der Probezeit bekommen, da dies tariflich so geregelt ist.
Gibt es auch noch jemanden, der etwas zur Ausgangsfrage sagen kann?
Fragender schrieb: > Gibt es auch noch jemanden, der etwas zur Ausgangsfrage sagen kann? Die IGM sagt zur Leistungszulage von Neuangestellte ganz klar: "Höhe von 10% nach Probezeitvor 1. Beurteilung. Beurteilung innerhalb von sechs Monaten". http://netkey40.igmetall.de/homepages/moenchengladbach/hochgeladenedateien/PDF%20/ERA/Leistungszulage.pdf Da dein zukünftiger Arbeitgeber deine Leistung bisher nicht kennt, kann es sich bestenfalls um eine ungewöhnlich hohe Leistungszulagenpauschale handeln. Also sprich mit ihm.
Sniper schrieb im Beitrag #4013540: > Angenommen, man wird krank und fällt für Wochen aus, erbringt auch > keine Leistung, dann könnte der AG ja die LZ einbehalten. > Da kennt die Kreativität der Wirtschaft wohl keine Grenzen? Nein bei Krankheit geht sowas ned! Aber ob einer bei der Gewerkschaft ist oder lange Haare hat, das ist schon ein Leistungskriterium!
Einmal verdiente Leistungszulage kann quasi nicht mehr widerrufen werden. Außer man baut richtige Scheiße. Soweit ich weiß, kann sie nur im Einvernehmen beider Seiten wieder gekürzt werden, was aber quasi nicht vorkommt :)
Sniper schrieb im Beitrag #4013540: > Fragender schrieb: >> Im Übrigen sind gültige tarifliche Bestimmungen für den Angestellten der >> Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern und die ergänzenden >> Betriebsvereinbarungen maßgebend" > > Liegen die denn dir vor? Ich hab noch nie vordatierte BV gesehen. Ich habe nur den einen Vertrag mit diesem Verweis bisher vorab bekommen, eben weil ich kündigen müsste. Ob der Rest mit in der Post ist wird sich zu spät zeigen. Habe nur die im Internet gefundenen Dateien der igm.
Fragender schrieb: > Habe nur die im Internet gefundenen Dateien der igm. Und woher willst du wissen, dass solche Infos vertraglich rechtsgültig sind? Vor allem, wenn sich da mal was ändert.
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