Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Geräteverkauf


von Wolf (Gast)


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Hallo liebe Gemeinde,

kurze Frage: Ich habe schon ein kleines Gewerbe und mache ein bischen 
Dienstleistung in Elektronik-Entwicklung. Jetzt habe ich mir für interne 
Nutzung mit einem frei verkäuflichen Entwicklungsboard einen CAN-Logger 
mit ein paar zusätzlichen ganz nützlichen Funktionen in Richtung Kfz 
gebastelt. Einige meiner Kunden - auch Endkunden - würden das Ding gerne 
nutzen/kaufen. Kann man sowas halbwegs gefahrlos verkaufen, bzgl WEEE, 
EAR, CE und ggf auch Haftung? Grundsätzlich würde ich halt die Software 
auf das Board flashen und das dann als "Paket" verkaufen. Es wird nix 
verändert an dem Board, bis auf die Software. Vielleicht gibt es noch 
ein paar Adpaterkabel dazu, um die Boardstecker sinnvoll nutzbar zu 
machen (Adapter auf Sub-D, sowas in der Art).

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit...
Wolf

von Andreas (Gast)


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Verkaufe doch nur die Software zu einem entsprechenden Preis. Fur die 
Hardware gibst du bereits bestehende Bezugsquellen an. Zusammenstecken 
und die Software flashen soll der Kunde selbst. Dann hast du mit den 
ganzen Entsorgungsgesetzen nichts zu tun.

von Wolf (Gast)


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Hi,

hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann 
auch ein kleines bischen schützen will. Ich denke dazu würde ich erstmal 
einen Bootloader mit Verschlüsselung flashen. Wenn ich das Board bei 
z.B. Reichelt erstehe, sollte doch die Entsorgungsproblematik schon 
erledigt sein, oder? Sonst müsste man ja wirklich nur einmal kaufen, das 
Image wandert dann im schlimmsten Fall ins Netz und aus wärs :)

von MaWin (Gast)


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Wolf schrieb:
> Es wird nix verändert an dem Board, bis auf die Software.

Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR 
Registrierung bezahlen. Aber KFZ Messmittel sind industrielle Messgeräte 
und damit B2B und bis 2017 trifft dich nicht bleifrei. Du musst nur 
zurückgeschickte Geräte auf deine Kosten (gewerblich) entsorgen, kannst 
sie also nicht beim Schadstoffmobil abgeben.
CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?

von gg (Gast)


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MaWin schrieb:
> CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?

Wenns ein Entwicklungsboard ist evtl. nicht.
(ich habe viele Entwicklungsboard ohne CE Zeichen hier)

von Harald W. (wilhelms)


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Wolf schrieb:

> hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann
> auch ein kleines bischen schützen will.

Ist denn der Prozessor auf Deinem Bord steckbar? Dann verkauf doch
nur programmierte Prozessoren. Durch richtiges Setzen der "Fuses"
kannst Du dann das Auslesen zumindest stark erschweren.
Gruss
Harald

von Wolf (Gast)


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aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste Inverkehrbringer 
in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen 
drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen 
Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja 
registriert...

von pegel (Gast)


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Und Du hast die Software in allen Teilen selbst geschrieben?
Der Compiler lässt auch den gewerblichen Verkauf des Pogs zu?

Oder soll es die China Methode werden und open/free Software wird 
verkauft?

von Wolf (Gast)


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CE ist nicht drauf auf dem Board, aber auf der Packung. Würde ja auch in 
Originalpackung weiterverkauft. uC leider nicht steckbar. Evtl. lasse 
ich den Kunden es kaufen und zu mir zur Programmierung schicken, wenn 
alles andere so aufwändig für ein paar Dinger ist :-(

von Wolf (Gast)


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alles selbst geschrieben. Keine fremden Libraries etc. Compiler 
kommerziell

von klausr (Gast)


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MaWin schrieb:
> Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR
> Registrierung bezahlen.

Wenn er das Board in DE erworben hat und in der original Verpackung 
weiterverkauft, wohl nicht. Alles andere wird wohl ein neues Produkt
sein, und damit bist du der Inverkehrbringer. Wobei: Streng genommen ist
eine Platine mit neuer Software ein neues Produkt!
Frage an Wolf: Bekommen deine Kunden die nackte Platine, oder baust du 
ein Gehäuse drum rum? Man könnte das Gehäuse der Lieferung einfach 
beilegen und vom Kunden B2B zusammenbauen lassen...

> CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?

Wobei ihm das nur scheinbar was bringt: Die Software und die 
angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung erheblich -> neue
Messung. Vermutlich stört sich aber niemand daran, wenn auf der Platine 
ein CE drauf steht. Die Frage ist halt, ob er nicht eine 
Bedienungsanleitung mit liefern muss, da sollte dann die 
Konformitätserklärung bezüglich CE rein.

von hinz (Gast)


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Wolf schrieb:
> aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste
> Inverkehrbringer
> in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen
> drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen
> Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja
> registriert...

So ist das auch. Du darfst sogar einen eigenen Namen anbringen, es muss 
nur erkennbar bleiben wer das Board erstmalig in der EU in Verkehr 
brachte.

Wenn du allerdings die Adapterkabel selbst anfertigst, dann kann das ein 
Ansatzpunkt für Griffelspitzer werden. Aber es gibt 
Kabelkonfektionierer, die auch kleine Stückzahlen zu erträglichen 
Preisen anfertigen und den Papierkram erledigen. Du bist dann auch nur 
einfacher Händler.

von pegel (Gast)


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Wolf schrieb:
> alles selbst geschrieben. Keine fremden Libraries etc. Compiler
> kommerziell

Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den 
Programmierservice an.
Kannst dem Kunden ja die Bestellliste für die Hardware "vorschlagen".

von klausr (Gast)


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pegel schrieb:
> Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den
> Programmierservice an.

Na, er kann ja auf seine Rechnung vier Posten draufschreiben: Einmal das 
nackte Dev-Board als Durchreichposten in der Originalverpackung (hier 
ist er nur Händler) und als zweiten Posten die Dienstleistung 
Programmierung inkl. Software. Als drittes dann der Kabelsatz und als 
viertes das Gehäuse.

von pegel (Gast)


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Perfekt.

von MaWin (Gast)


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klausr schrieb:
> Die Software und die angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung
> erheblich -> neue
> Messung.

Quark, wenn er sich selbst plausibel begründet, warum sich dadurch 
nichts ändert, darf er vom Erhalt der Konformität auch ohne Messung 
ausgehen. Ein rohes Board wurde aber nicht abstrahlungsgemessen, CE 
heisst da höchstens keine verschluckbaren Kleinteile.

Da er aber das Board in Originalverpackung unter dem Originalnamen 
weiterverkauft, ist er eh nicht Inverkehrbringer.

Rohe Boards ohne Gehäuse sind aber sowieso keine Geräte.

von Wolf (Gast)


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Compiler war ursprünglich mal GCC/avr-libc mit nem at90can128. Das ist 
ja wie ich gelesen habe auch kein closed-source Vertriebsproblem. Jetzt 
hab ich auf ARM gewechselt...

Der Rest hört sich ja ganz gut an. Dann werde ich wohl den 
Programmierdienst anbieten und alles einzeln auflisten. Ich verkaufe 
dann einfach das Board original und den Rest dazu extra. Ich dachte 
nicht wirklich, dass Kabel allein auch schon EAR-pflichtig sind :-(

von Wolf (Gast)


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Kunststoffgehäuse lege ich wenn sowieso unbearbeitet bei. Alles andere 
mit Fräsen wäre mir sowieso zu viel Aufwand...

von Flow (Gast)


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Eine Orientierungshilfe bieten der "Blue Guide",
sowie das
"New Legislative Framework" (NLF)

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