Hallo liebe Gemeinde, kurze Frage: Ich habe schon ein kleines Gewerbe und mache ein bischen Dienstleistung in Elektronik-Entwicklung. Jetzt habe ich mir für interne Nutzung mit einem frei verkäuflichen Entwicklungsboard einen CAN-Logger mit ein paar zusätzlichen ganz nützlichen Funktionen in Richtung Kfz gebastelt. Einige meiner Kunden - auch Endkunden - würden das Ding gerne nutzen/kaufen. Kann man sowas halbwegs gefahrlos verkaufen, bzgl WEEE, EAR, CE und ggf auch Haftung? Grundsätzlich würde ich halt die Software auf das Board flashen und das dann als "Paket" verkaufen. Es wird nix verändert an dem Board, bis auf die Software. Vielleicht gibt es noch ein paar Adpaterkabel dazu, um die Boardstecker sinnvoll nutzbar zu machen (Adapter auf Sub-D, sowas in der Art). Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit... Wolf
Verkaufe doch nur die Software zu einem entsprechenden Preis. Fur die Hardware gibst du bereits bestehende Bezugsquellen an. Zusammenstecken und die Software flashen soll der Kunde selbst. Dann hast du mit den ganzen Entsorgungsgesetzen nichts zu tun.
Hi, hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann auch ein kleines bischen schützen will. Ich denke dazu würde ich erstmal einen Bootloader mit Verschlüsselung flashen. Wenn ich das Board bei z.B. Reichelt erstehe, sollte doch die Entsorgungsproblematik schon erledigt sein, oder? Sonst müsste man ja wirklich nur einmal kaufen, das Image wandert dann im schlimmsten Fall ins Netz und aus wärs :)
Wolf schrieb: > Es wird nix verändert an dem Board, bis auf die Software. Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR Registrierung bezahlen. Aber KFZ Messmittel sind industrielle Messgeräte und damit B2B und bis 2017 trifft dich nicht bleifrei. Du musst nur zurückgeschickte Geräte auf deine Kosten (gewerblich) entsorgen, kannst sie also nicht beim Schadstoffmobil abgeben. CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ?
MaWin schrieb: > CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ? Wenns ein Entwicklungsboard ist evtl. nicht. (ich habe viele Entwicklungsboard ohne CE Zeichen hier)
Wolf schrieb: > hatte ich auch überlegt. Dachte aber, dass ich die Software wenn dann > auch ein kleines bischen schützen will. Ist denn der Prozessor auf Deinem Bord steckbar? Dann verkauf doch nur programmierte Prozessoren. Durch richtiges Setzen der "Fuses" kannst Du dann das Auslesen zumindest stark erschweren. Gruss Harald
aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste Inverkehrbringer in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja registriert...
Und Du hast die Software in allen Teilen selbst geschrieben? Der Compiler lässt auch den gewerblichen Verkauf des Pogs zu? Oder soll es die China Methode werden und open/free Software wird verkauft?
CE ist nicht drauf auf dem Board, aber auf der Packung. Würde ja auch in Originalpackung weiterverkauft. uC leider nicht steckbar. Evtl. lasse ich den Kunden es kaufen und zu mir zur Programmierung schicken, wenn alles andere so aufwändig für ein paar Dinger ist :-(
MaWin schrieb: > Trotzdem bist du Inverkehrbringer, musst also die 200 EUR für EAR > Registrierung bezahlen. Wenn er das Board in DE erworben hat und in der original Verpackung weiterverkauft, wohl nicht. Alles andere wird wohl ein neues Produkt sein, und damit bist du der Inverkehrbringer. Wobei: Streng genommen ist eine Platine mit neuer Software ein neues Produkt! Frage an Wolf: Bekommen deine Kunden die nackte Platine, oder baust du ein Gehäuse drum rum? Man könnte das Gehäuse der Lieferung einfach beilegen und vom Kunden B2B zusammenbauen lassen... > CE hat schon der Boardanbieter draufgestempelt ? Wobei ihm das nur scheinbar was bringt: Die Software und die angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung erheblich -> neue Messung. Vermutlich stört sich aber niemand daran, wenn auf der Platine ein CE drauf steht. Die Frage ist halt, ob er nicht eine Bedienungsanleitung mit liefern muss, da sollte dann die Konformitätserklärung bezüglich CE rein.
Wolf schrieb: > aber als Hersteller laut EAR zählt doch nur der erste > Inverkehrbringer > in Deutschland. Das ist doch z.B. R**chelt. Ich mache keinen Namen > drauf, kein Gehäuse drum etc. Ist ja nur Weiterverkauf eines fertigen > Entwicklungsboards dachte ich und R**chelt ist bei der EAR ja > registriert... So ist das auch. Du darfst sogar einen eigenen Namen anbringen, es muss nur erkennbar bleiben wer das Board erstmalig in der EU in Verkehr brachte. Wenn du allerdings die Adapterkabel selbst anfertigst, dann kann das ein Ansatzpunkt für Griffelspitzer werden. Aber es gibt Kabelkonfektionierer, die auch kleine Stückzahlen zu erträglichen Preisen anfertigen und den Papierkram erledigen. Du bist dann auch nur einfacher Händler.
Wolf schrieb: > alles selbst geschrieben. Keine fremden Libraries etc. Compiler > kommerziell Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den Programmierservice an. Kannst dem Kunden ja die Bestellliste für die Hardware "vorschlagen".
pegel schrieb: > Na dann lass den Kunden das Board kaufen und biete den > Programmierservice an. Na, er kann ja auf seine Rechnung vier Posten draufschreiben: Einmal das nackte Dev-Board als Durchreichposten in der Originalverpackung (hier ist er nur Händler) und als zweiten Posten die Dienstleistung Programmierung inkl. Software. Als drittes dann der Kabelsatz und als viertes das Gehäuse.
klausr schrieb: > Die Software und die angeschlossenen Kabel verändern die EMV Abstrahlung > erheblich -> neue > Messung. Quark, wenn er sich selbst plausibel begründet, warum sich dadurch nichts ändert, darf er vom Erhalt der Konformität auch ohne Messung ausgehen. Ein rohes Board wurde aber nicht abstrahlungsgemessen, CE heisst da höchstens keine verschluckbaren Kleinteile. Da er aber das Board in Originalverpackung unter dem Originalnamen weiterverkauft, ist er eh nicht Inverkehrbringer. Rohe Boards ohne Gehäuse sind aber sowieso keine Geräte.
Compiler war ursprünglich mal GCC/avr-libc mit nem at90can128. Das ist ja wie ich gelesen habe auch kein closed-source Vertriebsproblem. Jetzt hab ich auf ARM gewechselt... Der Rest hört sich ja ganz gut an. Dann werde ich wohl den Programmierdienst anbieten und alles einzeln auflisten. Ich verkaufe dann einfach das Board original und den Rest dazu extra. Ich dachte nicht wirklich, dass Kabel allein auch schon EAR-pflichtig sind :-(
Kunststoffgehäuse lege ich wenn sowieso unbearbeitet bei. Alles andere mit Fräsen wäre mir sowieso zu viel Aufwand...
Eine Orientierungshilfe bieten der "Blue Guide", sowie das "New Legislative Framework" (NLF)
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