Gerade bei Mindfactory gelesen: Elektronik-Artikel mit integriertem Festspeicher sind vom Versand nach Österreich ausgeschlossen. Weiss einer warum? Geht um eine MX100 512GB. Thomas
Hängt mit den Abgaben welche in Österreich auf Speichermedien zu entrichten sind zusammen. http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe Zitat: In Österreich hebt die Austro Mechana als Schwestergesellschaft der AKM Pauschalgebühren (die Leerkassettenvergütung) für Tonträger ein. der Katalog in d. ist sehr umfangreich in A. sicher ähnlich aber anders. so wäre es erforderlich in A. andere Preise zu berechnen als in d. und das Artikelabhängig. viele Unternehmen Scheuen das oder weichen auf tochterunternehmen im jeweiligen Konsumlandaus, womit sie in en passion auc in der Mischkalulation die preise leichter an die marktüblichen preise des Konsumlandes anzupassen vermögen und damit effizienzter handeln können.
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bist du bereit ein bisschen mehr versandkosten zu bezahlen und dafür sämtliche einschränkungen beim versand von D nach A zu vergessen? dann empfehle ich logoix - damit kannst du pakete nach DE liefern lassen, die karren sie über die grenze und schicken sie mit der post weiter. wenn du zufällig in der nähe von salzburg wohnst kannst du das zeug auch postlagern lassen und dann in freilassing abholen...
Korbinian G. schrieb: > D->A =/= A->D verstehe ich zwar theoretisch, aber den zusammenhang mit dem aktuellen problem nicht Thomas Glass schrieb: > vom Versand nach Österreich ausgeschlossen. also D->A und wo ist da jetzt das problem wenn das paket nach freilassing geliefert wird, über die grenze nach salzburg gekarrt wird und dort wieder bei der post landet?
Sorry, hab mich verlesen, dachte das Paket wird von A nach D gekarrt. Ist quasi das Borderlinx im kleinen.
Korbinian G. schrieb: > Ist quasi das Borderlinx im kleinen. Nicht dass es mich stören würde, aber: Du entziehst damit Austro Mechana die ihnen "zustehenden" Pauschalgebühren. Das lassen die als Geschäftsmodell durchgehen? Auch entziehst Du dem österreichischen Staat die Umsatzsteuer - dafür bleibt in Dt mehr davon ;-). Das läßt der mit sich machen?
das ist jetzt hoffentlich bald erledigt: http://derstandard.at/2000012528004/EuGH-Urteil-entzieht-Festplattenabgabe-die-Grundlage
Robert L. schrieb: > das ist jetzt hoffentlich bald erledigt: Die deutsche Variante hat es rein sprachlich in sich. Werden die nach Satzlänge bezahlt? Das hier ist ein einziger Satz: " Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die Hersteller oder Importeure, die Speicherkarten von Mobiltelefonen mit dem Wissen an Gewerbetreibende verkaufen, dass sie von diesen weiterverkauft werden sollen, ohne aber Kenntnis davon zu haben, ob es sich bei den Endabnehmern der Speicherkarten um private oder gewerbliche Kunden handelt, zur Zahlung der Vergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs für die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch verpflichtet, nicht entgegensteht, sofern [...] die Schuldner der Vergütung von deren Zahlung befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Speicherkarten von Mobiltelefonen an andere als natürliche Personen zu eindeutig anderen Zwecken als zur Vervielfältigung zum privaten Gebrauch geliefert haben, wobei diese Befreiung nicht auf die Lieferung allein an Gewerbetreibende, die bei der Einrichtung, die mit der Verwaltung der Vergütungen beauftragt ist, angemeldet sind, beschränkt werden darf; [...]" [STACK OVERFLOW]
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Ich habe es noch nicht gelesen, aber es genügt zur Kenntnis zu nehmen, dass die Interpretationen weit auseinanderdriften. Die Rechtspraxis erst wird zeigen wohin der Wind weht. Alter Spruch: "Zwei Anwälte, drei Meinungen." Namaste
Winfried J. schrieb: > Ich habe es noch nicht gelesen, Schade. Ich bin wie oben angedeutet dabei in der Sprachwüste verdurstet. Wobei sich mir freilich der Eindruck vermittelte, dass es sich um ein entschlossenes sowohl-als-auch handelt. Also nach dem Muster, dass durchaus kassiert werden darf, wenn derjenige, der zahlen soll, sich davon befreien lassen kann oder es erstatten bekommen kann, private Endabnehmer eingeschlossen. Ob damit gemeint ist, dass man sich per Formular seine 2€ (oder was auch immer) für jede einzelne SD-Karte wieder zurückholen kann, wenn man nachweist, dass weder Musik noch Filme drauf sind? Und Punkt 1 ist für mich als Laien nur einen übler Wortschwulst, der nicht viel mehr aussagt, als "vielleicht ja, vielleicht nein". Interessant find ich die Aussage, dass man für illegale Kopien nichts extra zahlen muss (7), die Höhe des für legal bezogene Werke nicht zu zahlenden Betrags aber offen ist (5,6). http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162691&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=527804
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