Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Sicherheitskritisches Projekt


von Verunsicherter (Gast)


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Mein Chef (kleine Firma, unter 5 Leute) will, dass ich eine 
Sicherheits-SPS programmiere.

Nun kenne ich davon nur die Grundlagen, wie einfache Not-Aus-Kreise, 
einfache Schutztüren (ohne Verriegelung) oder Zeit-Verzögerte Ausgänge 
und habe in der Vergangenheit solche "trivialen" Projekte gemacht. 
Nichts aufregendes und vor allem bis jetzt nur "harmlose" Maschinen.

Jetzt will Chefe aber, dass ich etwas viel komplizierteres machen soll, 
und das an einer ernsthaft gefährlichen Maschine. Er hat aber von dem 
ganzen Safety-Kram aber noch viel weniger Ahnung als ich, und meiner 
Meinung nach ist das was er vorhat, vollkommener Blödsinn.

Ich bin nur einfacher Angestellter, kein Ingenieur, habe keinerlei 
Safety-Kurse besucht, habe keinerlei Zertifikate etc. Mir ist bei der 
ganzen Sache total unwohl, da nach meinem technischen Verständnis her, 
die komplette Herangehensweise an diesem Projekt falsch ist.

Wie sieht es denn da mit meiner Haftung aus? Wenn da nun was 
zusammengemurkst wird und ich dran beteiligt war und etwas passiert, 
kommt der Staatsanwalt dann auch zu mir? Es gibt nichts schriftliches, 
nur mündliche Aussagen was die Sicherheits-SPS machen soll. D.h. ich 
soll mir überlegen wie das Ding funktioniert.

Reicht es, wenn ich mir das irgendwie schriftlich vom Chef bestätigen 
lasse, dass ich weder die fachlichen noch die rechtlichen 
Voraussetzungen erfülle, ein solches Projekt zu programmieren? Oder soll 
ich komplett verweigen? Oder ist das egal, weil das alles auf ihn 
zurückfällt im Fall des Falles?

von Weissnich (Gast)


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Einige wichtige Schritte für eine sicherheitsgereichtete Steuerung:
- Ihr müsst die geltenden Normen (ISO und EN) herausfinden.
- Ihr müsst die Richtlinien herausfinden.
- Ihr müsst die Gesetze herausfinden.
- Das alles muss beachtet werden.
- Die Umsetzung muss dokumentiert werden.

Viel Erfolg.

von слюнотечение Тролль (Gast)


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Auch enthalten ...
was sind moegliche Fehlerfaelle (Hardware & Software) ?
Was sind die Konsequenzen eines Fehlerfalls ?
Was sind die Massnahmen dagegen ?

Alles muss dokumentiert sein.

Es darf eigentlich nichts passieren, keine Sachschaeden, keine 
Gefaerdungen, keine Verletzten. In einem Fehlerfall muss die 
Maschine(das System) in einen sicheren und stabilen Zustand gehen und da 
bleiben.

von lrep (Gast)


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Verunsicherter schrieb:
> Wenn da nun was
> zusammengemurkst wird und ich dran beteiligt war und etwas passiert,
> kommt der Staatsanwalt dann auch zu mir?

Davon solltest du ausgehen.

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


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Hi, Verunsicherter,

> Mir ist bei derganzen Sache total unwohl...
Bei der Sachlage klar.
Gehe auf "Betriebsart" "Lastenheft - Pflichtenheft":
a) Das Lastenheft spezifiziert den Wunsch Deines Vorgesetzten an Dich. 
Nach Lage lückenhaft.
b) In der Situation antwortest Du mit Deinem Pflichtenheft. Darin 
spezifizierst Du Deine Zusage. Das, was Du glaubst, abliefern zu können.

So sehr Dein Vorgesetzter ein klares, zielgerichtetes und zügiges 
Vorankommen vorzieht gegenüber jeder Odysee, so sehr wird Dir 
genehmigen, wss Du für ein ordentliches Lastenheft brauchst.

Schnell, sicher und verläßlich sagt Dir dazu der QMB Deines Kunden, was 
Du zu Deinem Lastenheft brauchst. Schließlich will auch er, daß Dein 
Produkt seine Eingangsprüfung besteht.

Möglicherweise wird sich dabei heraus stellen, dass Dir persönlich ein 
paar Voraussetzungen fehlen, so dass Dein Vorgesetzter irgendwelche 
Papiere unterschreiben muß. Vielleicht stellt sich heraus, dass er dazu 
einen anerkannten Berater hinzu ziehen muß.
Mag sein, mag nicht sein Du weißt das nicht, mir sind die Informationen 
unbekannt - aber der QMB wird es wissen.
Dann könnte es sein, dass Du für Deinem Vorgesetzten ein paar 
Informationen hast, die für ihn nicht nur neu, sondern auch unbequem 
sind. Ja, und? Ein echter Unternehmer will lieber klar wissen, was lst, 
als nach falschen Informationen handeln.

Ciao
Wolfgang Horn

von WehOhWeh (Gast)


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Es hilft nur eines: Alles nach Vorschrift entwickeln und abnehmen 
lassen. Sonst werdet ihr (du und Cheffe) bei Schäden haften.

Geh zunächst einmal auf eine Schulung für diesen Kram. Der TÜV Rheinland 
bietet beispielseweise solche an. Ohne Schulung wird es sonst nicht 
einfach - du musst dir dann aller selber aus den Normen zurechfieseln. 
Als Neuling schwierig, weil du nicht einmal weißt, aus welcher.

Die Schulung wirst du z.B. für eine Entwicklung nach SIL3 sogar zwingend 
brauchen (auch für SIL1 oder 2? Weiß nicht mehr.). Dann besorg dir die 
Normen. Nach der Schulung weißt du, welche du brauchst.

Dann erstell eine Risikoanalyse. Die sagt dir, welche Einstufung du 
hast. Daraus ergeben sich Anforderungen, damit kannst du ein Konzept 
machen.

Das solltest du dann zum TÜV schleppen, und eine Konzeptprüfung machen 
lassen. Die ist wirklich gut investiertes Geld, weil es lange 
Entwicklungszeiten in die falsche Richtung einspart. Wenn der TÜV euer 
Konzept abnimmt, dann ist es üblicherweise umsetzbar.

Dann erst kannst du anfangen. Nicht vorher.

Ich vermute, dass dein Chef den finanziellen, zeitlichen und personellen 
Aufwand solche Entwicklung unterschätzt ;-)

von Verunsicherter (Gast)


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WehOhWeh schrieb:
> Ich vermute, dass dein Chef den finanziellen, zeitlichen und personellen
> Aufwand solche Entwicklung unterschätzt ;-)

Ja...

von B e r n d W. (smiley46)


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Hallo Verunsicherter

Die Maschine muss höchst wahrscheinlich vom TÜV geprüft bzw. für 
Serienfertigung Bauartgeprüft werden. Deshalb frühzeitig mit der 
zuständigen Prüfstelle in Verbindung setzen, die kennen auch die 
entsprechenden Normen und geben Hinweise.

Eine FMEA machen, bevor ihr zum TÜV geht.
https://de.wikipedia.org/wiki/FMEA

Dann sehen die, dass ihr das Thema ernst nehmt und wissen schon eher, 
welche Vorschriften für die Maschine zutreffen. Sie können auch 
empfehlen, welche Normen ihr zukaufen solltet, sonst tappt man da am 
Anfang ziemlich im Dunkeln.

Gruß, Bernd

von Jojo S. (Gast)


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Man kann sich das etwas vereinfachen durch den Einsatz von 
Sicherheits-SPS. ZB von Pilz, die bieten auch allg. Schulungen dazu an: 
http://www.pilz.com/de-DE/company/news/schedules
So eine oder ähnliche sollte vom Chefe erstmal als Einstieg verordnet 
werden.

von Thomas (Gast)


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Es ist nicht deine Aufgabe dir solche Gedanken zu machen.
Da ist definitiv dein Chef zuständig und ggf. haftbar.
Du machst einfach nur das, was dein Chef dir aufträgt.
Es gibt nichts Schriftliches?
Kein Problem.
Schreibe einfach alle Anforderungen so wie du sie verstanden hast 
zusammen.
Kommentiere, wo du Bedenken hast.
Schicke das dann zur Kenntnisnahme per Mail an deinen Chef.
Du musst das ja ohnehin dokumentieren, und zu jeder Besprechung gehört 
eh immer ein Memo.
Damit hast du schon mehr getan als man von dir verlangen kann.

Grob fahrlässig darfst du natürlich auch auf Chefanweisung nicht 
handeln, das sollte klar sein.

von Marx W. (Gast)


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Verunsicherter schrieb:
> Mein Chef (kleine Firma, unter 5 Leute) will, dass ich eine
> Sicherheits-SPS programmiere.
>
> Nun kenne ich davon nur die Grundlagen, wie einfache Not-Aus-Kreise,
> einfache Schutztüren (ohne Verriegelung) oder Zeit-Verzögerte Ausgänge
> und habe in der Vergangenheit solche "trivialen" Projekte gemacht.
> Nichts aufregendes und vor allem bis jetzt nur "harmlose" Maschinen.
>
> Jetzt will Chefe aber, dass ich etwas viel komplizierteres machen soll,
> und das an einer ernsthaft gefährlichen Maschine. Er hat aber von dem
> ganzen Safety-Kram aber noch viel weniger Ahnung als ich, und meiner
> Meinung nach ist das was er vorhat, vollkommener Blödsinn.
>
> Ich bin nur einfacher Angestellter, kein Ingenieur, habe keinerlei
> Safety-Kurse besucht, habe keinerlei Zertifikate etc. Mir ist bei der
> ganzen Sache total unwohl, da nach meinem technischen Verständnis her,
> die komplette Herangehensweise an diesem Projekt falsch ist.
>
> Wie sieht es denn da mit meiner Haftung aus? Wenn da nun was
> zusammengemurkst wird und ich dran beteiligt war und etwas passiert,
> kommt der Staatsanwalt dann auch zu mir? Es gibt nichts schriftliches,
> nur mündliche Aussagen was die Sicherheits-SPS machen soll. D.h. ich
> soll mir überlegen wie das Ding funktioniert.
>


Ist für mich PaL.
Ansonsten hab ich sowas genügend im Instandhaltungsgeschäft geehen.
Wenn du das, was der Chefe will ned machst, kannste u.U. auf der Straße 
landen.
3 Monate Sperre gibt´s vom Rechtsstaat obendrauf!
Irgenwelche Sorgen das die Polizei oder der Staatsanwalt was findet, 
wenn einer tot in der Ecke liegt, kannste vergessen. Denn dann würde 
gegen Angehörige der 10% Gesellschaft ermittelt werden. Und sowas geht 
in der DDR 4.0 wohl garned.
Einziges Problem ist, wenn dich einer  aus der Firma hinhängt!
Ansonsten würde ich mitmachen und hoffen das nix passiert.
Oder mach halt Krank oder Urlaub.
Oder versau das Projekt.
Oder such dir was anderes!
Mensch du hast min 100 Möglichkeiten da raus zu kommen!
Und was macht so ein Arsch?
Er würde eine Steuerung umbauen mit dem Wissen, das er Leib und Leben 
anderer gefärdet.
Was für ein Arsch bist du eigentlich?

> Reicht es, wenn ich mir das irgendwie schriftlich vom Chef bestätigen
> lasse, dass ich weder die fachlichen noch die rechtlichen
> Voraussetzungen erfülle, ein solches Projekt zu programmieren? Oder soll
> ich komplett verweigen? Oder ist das egal, weil das alles auf ihn
> zurückfällt im Fall des Falles?

Sag mal, was ist den das für ein Laden? 5 MA und ihr programmierts an 
Geräten rum die abgenommen sind?

von Magic S. (magic_smoke)


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Um was für eine Maschine geht es eigentlich?

Ich kenne den Aufbau eines CNC-Bearbeitungszentrums mit 40kW 
Hauptspindelantrieb und 8 Tonnen Vorschubkraft. Sowas kann einen ganz 
schnell zu Hackfleisch verarbeiten und trotzdem ist die Türverriegelung 
recht einfach aufgebaut. Ansonsten werden im Fehlerfall über eine 
Sammelmeldung alle Antriebe stillgesetzt. Das ist nicht in die Steuerung 
integriert, sondern "in Hardware" über eine Schützsteuerung aufgebaut. 
Die Steuerung kann diesen Not-Aus-Status natürlich auch selbst auslösen, 
aber ich denke die Planer wollten sicherstellen, daß dieser Mechanismus 
auch bei Versagen der Steuerung funktionsfähig bleibt. Gegen 
Manipulationen ist das System nicht großartig geschützt, scheint keine 
Anforderung zu sein.

von oszi40 (Gast)


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Verunsicherter schrieb:
> kenne ich davon nur die Grundlagen,

Ob Chefchen eine Ausschreibung gewonnen hat, weil er noch nicht den 
Aufwand bedacht hat? Dann fragt sich, ob Aufwand > Nutzen.

von Reinhard #. (gruebler)


Angehängte Dateien:

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Verunsicherter schrieb:
> Wenn da nun was zusammengemurkst wird

Das wollen wir im Sinne der MA, die mit
der Maschine arbeiten müssen, aber nicht hoffen.

Nun mal im Ernst. Schau dir mal die Software
SISTEMA vom Institut für Arbeitsschutz der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
www.dguv.de an.

Für den ersten Eindruck sind vor allem die
"Kochbücher" sehr hilfreich.

http://www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Software/SISTEMA/SISTEMA-Kochb%c3%bccher/index.jsp

Auf die Schnelle als Zusammenfassung siehe Anhang.

P.S.
Zu beneiden bist du wirklich nicht ;-)

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


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Halbwahrheit, Thomas!

> Es ist nicht deine Aufgabe dir solche Gedanken zu machen.
Was "Verunsicherter" zu tun und zu lassen hat, steht in seinem 
Arbeitsvertrag. Weitere Details im Tarifvertrag.

Allgemein hast Du Recht, Thomas: Wem kein Direktionsrecht delegiert 
wurde (Vorgesetzter), der hat nur zu tun, was ihm angewiesen wurde.
Aber: Wenn der Vorgesetzte so kühn sein sollte, wie es hier aussicht, 
dann ist er dankbar, wenn sein Techniker die Qualitäten eines 
Entwicklungs- oder Projektingenieurs offenbart.
Indem er die Wünsche als Lastenheft auffasst, ein Pflichtenheft 
ausarbeitet und zur Unterschrift seines Vorgesetzten vorlegt. Manchmal 
reicht auch ein Protokoll, dem nicht widersprochen wurde, aber in der 
Situation ist das Einholen der Unterschrift besser für alle.

Das ist die Lösung aus dem Restaurant: "Bitte ein gutes Getränk!" "Ja 
gern, wie wäre es mit einem 1954 Dom Perignon?" "Ja, genau den will 
ich!" Wenn der Kellner jetzt einen Zeugen hat, Mikrofon und Rekorder für 
die Gerichtsverhandlung, hat er auch gute Chancen, der Anklage wegen 
Wucher zu entgehen. (Ich würde es aber nicht versuchen.)

"Verunsicherter" sichert sich mit der Unterschrift unter sein 
Pflichtenheft vor Risiken ab.

> Du machst einfach nur das, was dein Chef dir aufträgt.
Eben kein "nur". Das würde Wally in Dilberts Klitsche sofort befolgen. 
Aber wer es befolgt, der verdient dann auch nicht mehr.
Wer aber mehr macht, der hat bessere Aussichten, wenn er um 
Eingruppierung in eine höhere Tarifgruppe bietet - oder sich das vor dem 
Arbeitsgericht erkämpft.

> Es gibt nichts Schriftliches?
....
> Du musst das ja ohnehin dokumentieren, und zu jeder Besprechung gehört
> eh immer ein Memo.
> Damit hast du schon mehr getan als man von dir verlangen kann.
Das schon. Aber das ist immer noch "Wally-Denken", mein Onkel, 
Unternehmer, nannte es auch verächtlich "Gewerkschaftsdenken".

"Zielgerichtet" heisst mehr als das - nämlich, sich eigene Gedanken zu 
machen, wie das Ziel des Vorgesetzten besser erreichen lässt als nach 
dessen Vorstellung - und ihm das dann auch vorschlagen, damit er es 
absegne.


Dilbert, seine Klitsche und seine Kollegen sind lustig wie 
Eulenspiegeleien, zur Nachahmung aber nur selten zu empfehlen.
Wenn der Clown auf seine Nase fällt, ist das auch lustig und muss auch 
nicht unbedingt nachgemacht werden.

Ciao
Wolfgang Horn

von PDP11 (Gast)


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Verunsicherter schrieb:
> Reicht es, wenn ich mir das irgendwie schriftlich vom Chef bestätigen
> lasse, dass ich weder die fachlichen noch die rechtlichen
> Voraussetzungen erfülle, ein solches Projekt zu programmieren?

Nein, reicht nicht. Der Job ist scheiße, such dir nen besseren.

von MaWin (Gast)


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Verunsicherter schrieb:
> Oder soll ich komplett verweigen?

Wie wollt ihr jemals lernen, wie man mehr als blöde SPS baut ?

> Oder ist das egal, weil das alles auf ihn
> zurückfällt im Fall des Falles?

Im Falle daß du unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit arbeitest,
fällt auch was auf dich zurück.

Fühlst du dich als der Schlaueste des Ladens, der das nun organisieren 
soll ?

Besorge dir DIN EN 13849, da steht drin wie die Risiken der Maschine zu 
bewerten sind, und bewerte die Anlage danach. Ein Restrisiko muss 
dokumentiert werden, da es keine absolute sichere Technik geben kann.

Hier für Laser:
http://www.dguv.de/medien/ifa/de/vera/2009/laserstrahlung/06_boemer.pdf

Mache Rückfragen möglichst schriftlich (per archivierter eMail).

von Paul B. (paul_baumann)


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>> Wenn da nun was
>> zusammengemurkst wird und ich dran beteiligt war und etwas passiert,
>> kommt der Staatsanwalt dann auch zu mir?
lrep schrieb:
> Davon solltest du ausgehen.

Die Maschine sollte dann aber davon auch ausgehen, nicht nur er...

MfG Paul

von b35 (Gast)


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Einen schönen Überblick und als Einstieg sehr gut ist der BGIA Report 
2008 (260 Seiten), kann frei heruntergeladen werden.

http://www.dguv.de/ifa/Publikationen/Reports-Download/BGIA-Reports-2007-bis-2008/BGIA-Report-2-2008/index.jsp

Dort geht es um die Sicherheit von Maschinen, Beispiele (mit SPS oder 
Sicherh.-SPS) und weiterführende Hinweise zu sicherheitgerichteter 
Software (Kap. 6.3) werden gegeben.

Funktionale Sicherheit (SIL, Safety integrated level; Pl Performance
level) sowie die Normen DIN EN ISO 13849, DIN EN 61508 und DIN EN 62061
(Software) sind Stichworte.


Die Fragen zur persönlichen Haftung* des Konstrukteurs wird in diesem 
Beitrag sehr gut beantwortet, mann muß allerdings registriert sein um 
ihn zu lesen (oder eine Weile warten bis er im Netz zu finden ist).
(*Haftung gegenüber Arbeitgeber, zivilrechtlich gegenüber Dritten, 
strafrechtliche Produkthaftung).

http://www.ibf.at/aktuelles/aktuelles-single/?tx_ttnews[tt_news]=82&cHash=27fd1b30f6867f29b2682febe1f1efeb

von Marx W. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Im Falle daß du unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit arbeitest,
> fällt auch was auf dich zurück.

Man Leute, es gilt der Grundsatz "nach den Regeln der Technik".
Also ist jeder dran der diese nicht kennt.
Da hilft auch nicht das "kleines Mädchen" Getue "Cheffe hat gesagt".
Jeder der ein Produkt in Verkehr bringt, hat nach den 
Produktsicherheitsgesetz diese nach den  anerkannten Regeln der Technik 
und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Verkehr zu bringen.
Wer sowas ned fertig bringt, handelt schuldhaft!
Und wer ned weis was er tut, sollte dann halt die Finger davon lassen.
Jeder Konstrukteur und jeder Programmierer hat die anerkannten Regeln 
der Technik zu befolgen.

Aus!

von Marx W. (Gast)


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MaWin schrieb:
> oder grober Fahrlässigkeit

= wider besseren Wissens!
Und da ist schnell die Keule des Rechtstaates schwingend in der Luft!
Vorallem wenn der Gesetzgeber das Chaos massgeblich mitverursacht hat.
Sucht dieser Alibis  um dem tummben Bürger seine väterliche Beschützer 
Rolle vorzugauckeln.

von Bronco (Gast)


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Ich würde gleich einen externen Berater z.B. vom TÜV hinzuziehen.
Unter der Voraussetzung, dass Ihr eh eine 
Abnahme/Zulassung/Zertifizierung benötigt, könnt Ihr Euch auch gleich 
schulen lassen.

Wir hatten mal eine ähnliche Aufgabe mit einer ATEX-Anforderung.
Keiner wußte, wie das geht, und alles, was wir hatten, war ein Prüfer 
vom Amt, der immer nur gesagt hat: "So geht's nicht."
Wir kamen auf keinen grünen Zweig, bis der Cheffe endlich eingesehen 
hat, dass wir Hilfe brauchen. Hat dann einen entsprechenden Fachmann 
geholt, der uns geschult hat. Mit entsprechenden Kenntnissen war die 
Sache dann relativ einfach und das Projekt schnell unter Dach und Fach.

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