Forum: Offtopic In-Ear Kopfhörer Kabelbruch nach 3 Monaten - Anspruch auf Garantie?


von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Ich habe etwas gegoogelt, jedoch sind alle unterschiedlicher Meinung.

Hat man 3 Monate nach Kauf einen Anspruch auf Ersatz bzw. "Reparatur", 
wenn das Kabel (intern im "ear-piece") keinen Kontakt mehr hat bzw. das 
Kabel da gebrochen ist?

Sind zwar "nur" ~25€ wert, jedoch trotzdem schade drum. Oder sollte ich 
mir die selben wieder kaufen (neue brauche ich so oder so) und die alten 
Kopfhörer mit dem neuen Kassenzettel direkt reklamieren? Denn zwei mal 
mit unterschiedlichen Kassenzetteln versuchen die selbe Ware zu 
reklamieren wäre äußerst dämlich. Und wehe es kommt gleich jemand mit 
Betrug an. Wenn man das Zeug so bauen würde, dass es nicht sofort kaputt 
geht, müsste ich ja nicht "betrügen". Ich habe mir die 
Wegwerfgesellschaft nicht ausgesucht. Und für 25€ kann man doch etwas 
mehr Lebensdauer erwarten?!
So wie es aussieht, kann man diese auch nicht ohne Zerstörung öffnen. 
Warscheinlich rupfe ich dann noch die voicecoil vom chassis (schon 
vorgekommen, jedoch andere Kopfhörer, diese haben 3!,in Zahlen Drei, 
Jahre gehalten).

6 Monate Spaß sollte man bei den Dingern doch erwarten, zumal ich sie ja 
nicht oft genutzt habe und darauf geachtet habe, dass sie keiner/nur 
sehr geringer mechanischen Belastung ausgesetzt sind.

: Bearbeitet durch User
von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Hallo!
Soweit ich weiß, haben wir hier in D eine 1jährige Gewährleistung. Ich 
würde reklamieren.

von Jan H. (j_hansen)


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"Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ob dieser 
Defekt also von ihm übernommen wird? Da musst du ihn fragen oder 
nachlesen.

Außerdem hast du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Zwei 
Jahre lang. Allerdings muss der Defekt schon beim Kauf vorhanden gewesen 
sein (grob gesagt). Ist schwer nachzuweisen. Aber in den ersten sechs 
Monaten gibt es die Beweislastumkehr. Der Händler muss also beweisen, 
dass der Defekt nicht von Anfang an da war. Auch schwierig.

Ich denke mit einer freundlichen Nachfrage ist ein Umtausch kein 
Problem.

von Joachim B. (jar)


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Jan Hansen schrieb:
> "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

und nicht vom Verkäufer auf die Garantie abwimmeln lassen das kann 
schief gehen weil die Garantie freiwillig ist und eingeschränkt werden 
kann zu deinen Lasten.

IncreasingVoltage .. schrieb:
> Hat man 3 Monate nach Kauf einen Anspruch auf Ersatz

klaro sowas von

Jan Hansen schrieb:
> Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Zwei
> Jahre lang. .....Aber in den ersten sechs
> Monaten gibt es die Beweislastumkehr. Der Händler muss also beweisen,
> dass der Defekt nicht von Anfang an da war. Auch schwierig.

eine Nachbesserung muss man dem Händler erst bei großen Dingen (TV + Co) 
zugestehen nicht bei Ware die geringwertig aus dem Regal genpommen wird 
wie diese Kopfhörer, keiner wird da reparieren können oder wollen also 
gilt nur Ersatzlieferung oder Geld zurück. Der Händler wird dir bei 25 € 
Artikel kaum beweisen wollen (Beweislastumkehr) das du das unsachgemäß 
verwendet hast.

http://www.104.6rtl.com/comedies/jesus
Jesus versteht Deutschlands Anwälte nicht.

von Timm T. (Gast)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> at man 3 Monate nach Kauf einen Anspruch auf Ersatz bzw. "Reparatur",
> wenn das Kabel (intern im "ear-piece") keinen Kontakt mehr hat bzw. das
> Kabel da gebrochen ist?

Ja, bis 6 Monate eigentlich problemlos, bis 2 Jahre müsstest Du 
beweisen, dass die Fehlerursache - hier wahrscheinlich fehlende 
Zugentlastung oder zu geringe mechanische Stabilität - schon vorhanden 
war.

Natürlich darf das Kabel nicht offensichtlich beschädigt sein, also 
unübliche Fremdeinwirkung.

> Oder sollte ich
> mir die selben wieder kaufen (neue brauche ich so oder so) und die alten
> Kopfhörer mit dem neuen Kassenzettel direkt reklamieren?

Nein, natürlich sollst Du die alten mit dem alten Kassenzettel 
reklamieren, der dazugehört.

von Joachim B. (jar)


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Timm Thaler schrieb:
> Nein, natürlich sollst Du die alten mit dem alten Kassenzettel
> reklamieren, der dazugehört.

und wenn der alte Kassenzettel nicht mehr vorhanden ist, Zeuge vom Kauf 
vorhanden oder Pech gehabt wegen fehlendem Nachweis.

von Timm T. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> und wenn der alte Kassenzettel nicht mehr vorhanden ist, Zeuge vom Kauf
> vorhanden oder Pech gehabt wegen fehlendem Nachweis.

Das kommt drauf an: Im Mediamarkt meist gar kein Problem. Eventuell hat 
man einen Abbuchungsbeleg, wenn man mit Plastikgeld gezahlt hat. Bei 
Amazon erst recht kein Problem, da Rechnung abrufbar. Kleinere 
Ladengeschäfte stellen sich da eher mal quer. Das gibt dann den dezenten 
Hinweis: Dann beim nächsten Mal dann eben online, und bitte kein 
Gejammer wegen der weglaufenden Kunden, und tschüß.

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Ich bin neulich von meinem Abenteuer-Trip (Probearbeiten) zurück und 
habe mich gleich der Verpackung gewidmet. Ich musste leider feststellen, 
dass der Kassenzettel nicht in der Verpackung war.

Dann habe ich es riskiert, den/die Kopfhörer zu öffnen. Das Gehäuse war 
verklebt und zusätzlich mit einem enorm starken "pressfit" versehen (der 
Schraubstock hat eher nachgegeben als das Gehäuse...

Blöder weise habe ich, trotz nachschauen und mehrmaligem kontrollieren, 
den falschen Kopfhörer geöffnet. Ich war anfangs sehr verwundert, dass 
beide Drähte fest verlötet waren. Nach dem ich auch den defekten 
Kopfhörer geöffnet habe, war ich sehr erstaunt. Die Zugentlastung 
bestand nur aus einem Knoten im Kabel. Also gab es eine mechanische 
Bewegung der Litze während des "Betriebs".

Ich habe das ganze nach der Reparatur mit Sico Met 8300 verklebt. Das 
Öffnen war zwar keine leichte und schöne Aufgabe, jedoch habe ich jetzt 
wieder Jazz auf beiden Trommelfeldern. Der Wegwerfgesellschaft habe ich 
es gezeigt! :)

Trotzdem vielen Dank für die Antworten, ich habe dabei einiges gelernt 
(z.B. das mit den 6 Monaten).

von Mani W. (e-doc)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> Die Zugentlastung
> bestand nur aus einem Knoten im Kabel.

Meist übliche Zug-Entlastung!

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Mani W. schrieb:
> IncreasingVoltage .. schrieb:
>> Die Zugentlastung
>> bestand nur aus einem Knoten im Kabel.
>
> Meist übliche Zug-Entlastung!

Die Kopfhörer, die ich 3 Jahre hatte und nur die Hälfte gekostet haben, 
hatten die Litzen im Gehäuse verklebt (aber der Knoten war auch drin). 
Die einzige Schwachstelle war der Punkt zwischen 3,5mm Klinke und dem 
Kabel. Das wäre noch reparabel, jedoch wurde es mal Zeit für den 
"neusten" Stand der Technik. Also Müll.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Bei den meisten defekten Kopfhörern ist das andere Ende des Kabels das 
Problem - der "Knickschutz" am Klinkenstecker. Üblicherweise liegen da 
Unterbrechungen, Wackelkontakte etc. vor, weil das Kabel direkt am 
Knickschutz abknickt (und dieser also versagt).

von Holm T. (Gast)


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Ich hatte vor langer Zeit mal versucht das Kopfhörerkabel einer Art 
Walkmann oder Discman meiner Kinder zu kürzen und damit den KH zu 
reparieren.
Ich habe allerdings festgestellt das das gesamte Kabel nur aus kurzen 
Stücken feiner Kupferdrähte bestand, d.h. es gab in der ganzen Litze 
kein Drähtchen das von Anfang bis Ende des Kabels gereicht hätte.

Als ich das erkannt hatte war die nächste Aktion dieses Gespei in den 
Mülleimer zu entsorgen.

Gruß,

Holm

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