Forum: Offtopic Zwei Fragen zu Heizpatrone "entsorgen" und löten


von Jochen (Gast)


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Ein Heizungsmonteur baut eine Heizpatrone (Warmwasserboiler) aus und 
nimmt diese mit, um eine neue zu bestellen. Er kann aber keinen Ersatz 
beschaffen. Als die defekte Patrone* abgeholt werden soll, teilt der 
Monteur mit, dass er die defekte Patrone "entsorgt" hat.

Gibt es für den Kunden einen Anspruch auf die defekte Patrone?

Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt und kann mir einen Rat 
geben?

*
Mittlerweile habe ich jemanden gefunden, der mir die Heizwendel der 
Patrone löten will. Ist das überhaupt zulässig?

: Verschoben durch User
von Florian W. (Firma: Pesch Marinescheinwerfer) (seematzfw)


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Da sich der Monteur die Patrone nur ausgeliehen hat, sie aber nach wie 
vor Eigentum des Boilerbesitzers bleibt, selbst nach dem Einbau einer 
neuen Patrone, ist hier der Monteur ersatzpflichtig. Wenn er keinen 
Patronenersatz beschaffen kann, muss er den gesamten Boiler auf seine 
Kosten ersetzen. Darüberhinaus besteht noch die Möglichkeit, den Monteur 
wegen Diebstahls und versuchten Betrugs anzuzeigen, sollte sich 
herausstellen, dass die Patrone irgendwo repariert/ersetzt werden kann.

von opamanfred (Gast)


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Hallo Jochen, die Heizpatrone ist Ihr Eigentum (wenn der Boiler Ihnen 
gehört) und Sie bestimmen, was damit gemacht wird. Wenn der Handwerker 
obne ihre Zusage die Heizpatrone entsorgt hat, muß er Schadensersatz 
leisten, wenn die Patrone nicht mehr erhältlich ist auch bis zu einem 
neuen Boiler . Eine Frist schriftlich setzen (2Wochen), danach zu einem 
Rechtsanwalt gehen und wenn es nicht anders geht, Klage einreichen.
Es ist merkwürdig und garnicht üblich, das er die Patrone braucht um 
eine neue zu bestellen. Das sieht auf dem ersten Blick wie ein 
Betrugsversuch aus.
-- Eine Heizwendel löten ist nicht möglich, weil die eingegossen sind 
und das Material nicht lötbar ist wegen der Betriebstemperatur und dem 
Material, vielleicht nur schweissen. Ich würde zu so einer "Reparatur" 
abraten. Gruß Opa Manfred

von Hans Müller (Gast)


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opamanfred schrieb:
> Eine Frist schriftlich setzen (2Wochen), danach zu einem
> Rechtsanwalt gehen und wenn es nicht anders geht, Klage einreichen.

Der Monteur wird natürlich aussagen, das er gefragt hat ob die Patrone 
entsorgt werden kann. Pech gehabt.

von Old P. (Gast)


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Hans Müller schrieb:
> opamanfred schrieb:
>
> Der Monteur wird natürlich aussagen, das er gefragt hat ob die Patrone
> entsorgt werden kann. Pech gehabt.

Nö, nix Pech.... Der Monteur muss im Streitfall beweisen, dass diese in 
sein Eigentum (zur Entsorgung) übergegangen ist. Schon die Aussage, das 
er diese als Muster zur Ersatzteilbeschaffung mitgenommen hat deutet 
nicht auf entsorgen hin. Es wird jedem Richter als äußerst lebensfremd 
erscheinen, dass die Heizpatrone entsorgt wird und der Kunde mit einer 
Halbleiche an der Wand leben soll. Für den unwahrscheinlichen Fall der 
Entsorgung hätte der Monteur sicher eine Neuanschaffung mit dem AG 
vereinbart.
Bei Fernsehgeräten war das früher eine beliebte Masche "ist 
unreparierbar, ich habe da noch ein gutes Gebrauchtgerät... Den Alten 
entsorge ich Ihnen kostenlos..." Diesen bekam dann der nächste Kunde 
(meist Kundin). Später wiederholte sich das mit PCs.

Old-Papa

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Old Papa schrieb:
> Es wird jedem Richter als äußerst lebensfremd erscheinen, dass die
> Heizpatrone entsorgt wird und der Kunde mit einer Halbleiche an der Wand
> leben soll.

Naja, wenn die Heizpatrone an sich ein irreparables Bauteil ist, dann 
wäre die Halbleiche an der Wand auch bei noch am Ort befindlicher 
Heizpatrone nichts anderes -- nämlich eine Halbleiche. Der Grund für den 
Ausbau der Heizpatrone soll ja deren Defekt gewesen sein.

Ansonsten:

Rechtsfragen kann verbindlich nur ein Rechtsanwalt klären.

Und wie kommt "Jochen" auf die bizarre Idee, diesen Thread in 
"Mikrocontroller und digitale Elektronik" zu eröffnen?

: Bearbeitet durch User
von Dirk J. (dirk-cebu)


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opamanfred schrieb:
> Wenn der Handwerker ohne ihre Zusage die Heizpatrone entsorgt hat, muß er
> Schadensersatz leisten,

Der Schadenersatz für die defekte Patrone dürfte gering sein 
(Schrottwert).

> wenn die Patrone nicht mehr erhältlich ist auch bis zu einem neuen Boiler.

Hätte der Handwerker sie nicht entsorgt, wäre der Boiler immer noch 
defekt. Also ein neuer Boiler wäre dann eine (zu bezahlende) 
Wertsteigerung für den Kunden.
Allerdings war die Handlung des Handwerkers gedankenlos, er hätte erst 
einen neuen Boiler verkaufen und dann die defekte Patrone entsorgen 
sollen.

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