Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anspruch Urlaub bei Kündigung


von Stefan (Gast)


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Hallo.

Ich möchte zum 31.Juli bei meiner Firma nach 7 Jahren Beschäftigung 
kündigen.
Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht 
genommenen Urlaub habe. Das Urlaubsgeld wurde 3 jahre in Folge immer in 
voller Höhe gezahlt.

Leider steht nichts davon im Arbeitsvertrag. Die Firma selber hat einen 
Haustarifvertrag. Aber auch da findet sich nichts.

Bin dankbar für weitere Informationen.

Gruß
Stefan

von Stefan (Gast)


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Nach langer Internetsuche bin ich noch unschlüssiger als zuvor. Aber die 
meisten sind der Meinung, das entweder der Urlaub anteilig genommen 
werden kann also bei 30 Urlaubstagen 30/12=2,5 pro Monat.

Oder das wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt der gesamte Urlaub 
zusteht.
Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den 
gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt?

Wird das Urlaubsgeld anteilig berechnet? Also z.b. 30/12=2,5 Tage. 2,5 
tage*7 Monate = 18 Tage(da im Juli kündige= 7 Monate). Urlaubsgeld für 
18 Tage?

Gruß
Stefan

von Udo S. (urschmitt)


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ist doch völlig wurscht wenn du danach einen weiteren Job hast.
Denn deine alte Firma stellt dir eine Urlaubsbescheinigung aus, die du 
dem neuen Arbeitgeber vorlegen musst.
Denn dein Gesamtanspruch übers Jahr bleribt bei 30(oder je nachdem) 
Tagen
Wenn du jetzt mehr als den anteiligen Jahresurlaub genommen hast und das 
dem neuen Arbeitgeber nicht mitteilst, dann führst du dich in der neuen 
Firma schon super ein.

von Udo S. (urschmitt)


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Stefan schrieb:
> Urlaubsgeld für 18 Tage?
Gibts Urlaubsgeld nicht nur wenn du im ungekündigten Arbeitsverhältnis 
bist?

von Stefan (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Gibts Urlaubsgeld nicht nur wenn du im ungekündigten Arbeitsverhältnis
> bist?

Genau das ist ja meine Frage. ;-)

von gästle2 (Gast)


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Stefan schrieb:
> Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht
> genommenen Urlaub habe.

Ich würde sagen Dir stehen in der alten Firma 7/12 vom Urlaub zu 
(aufrunden).
In der neuen Firma werden es dann 5/12 vom Uraub sein (aufrunden).

von Stefan (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Wenn du jetzt mehr als den anteiligen Jahresurlaub genommen hast und das
> dem neuen Arbeitgeber nicht mitteilst, dann führst du dich in der neuen
> Firma schon super ein.

Dann habe dich eben keinen Anspruch mehr auf Urlaub für den Rest des 
Jahres.

Warum sollte das in der neuen Firma ein Problem sein?

von Stefan (Gast)


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gästle2 schrieb:
> Stefan schrieb:
>> Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht
>> genommenen Urlaub habe.
>
> Ich würde sagen Dir stehen in der alten Firma 7/12 vom Urlaub zu
> (aufrunden).
> In der neuen Firma werden es dann 5/12 vom Uraub sein (aufrunden).

Ja genau. Bei 30 Tage Urlaub ergibt das 18 Tage Anspruch. Würde ich auch 
so vermuten. Und Urlaubsgeld?

von Dietmar (Gast)


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Stefan schrieb:
> Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den
> gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt?

Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage 
bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate.
Meine Freundin hatte das letztes Jahr, also nicht vom Tarifurlaub 
ausgehen

von gästle2 (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage
> bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate.

Du bekommst Deinen Urlaub wie gewohnt, nur eben anteilig und 
entsprechend aufgerundet. Auf jeden Fall! Habe ich so vor ein paar 
Jahren durchgezogen, es gab kein Gemercker. In beiden Firmen nicht. 
Durch das zweimalige aufrunden hatte ich sogar 32 Tage anstatt nur der 
30 Tage.

Bekommt doch keiner auf einmal weniger Urlaub weil er 
kündigt..............

von Stefan (Gast)


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Dietmar schrieb:
> Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage
> bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate.

Das wären 20Tage/7Monate= 3 Tage.Oder meintest du das anders?

von Udo S. (urschmitt)


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gästle2 schrieb:
> Bekommt doch keiner auf einmal weniger Urlaub weil er
> kündigt..............

So ist es. Urlaubsgeld ist was anderes, das hängt vom konkreten Vertrag 
oder Tarif ab.
Man kann natürlich schon zu viel Urlaub genommen haben. Dann bekommt man 
über die Urlaubsbescheinigung entsprechend weniger für das aktuelle Jahr 
beim neuen AG.
Gab bei mir auch noch nie Probleme.

von gästle2 (Gast)


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Stefan schrieb:
> Und Urlaubsgeld?

Da wird es schwierig. Wenn nicht schriftlich geregelt dann fängt der 
Ärger an. Urlaub & Weihnachtsgeld anteilig? Oder nur Urlaubsgeld aber in 
voller Höhe weil Du zum Zeitpunkt der Auszahlung noch in der Firma bist. 
Bin mir nicht sicher.

von Stefan (Gast)


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gästle2 schrieb:
> Durch das zweimalige aufrunden hatte ich sogar 32 Tage anstatt nur der
> 30 Tage.

Hattest du Anspruch auf Sonderleistungen wie z.b. Urlaubsgeld?

Gruß
Stefan

von gästle2 (Gast)


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Ja, Urlaub & Weihnachtsgeld vertraglich zugesichert. Aber es gab keine 
Regelung wie bei einer Kündigung zu verfahren ist. Den Fehler hat die 
Firma nach mir wohl nicht mehr gemacht. Ich hatte zum 30.09 gekündigt 
und somit volles Urlaubsgeld bekommen und Weihnachtsgeld anteilig. 
Ansonsten hatte ich schon die Advo-Card im Anschlag. Aber Chefchen war 
mehr daran gelegen das ich meine Arbeit vollständig an meinen Nachfolger 
übergebe. Und so wurde es dann auch gemacht.

von Dietmar (Gast)


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Stefan schrieb:
> Das wären 20Tage/7Monate= 3 Tage.Oder meintest du das anders?

Wer Dreisatz kann:
20/12*7 ~= 12 Tage

von Markus ;-) (Gast)


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Stefan schrieb:
> Oder das wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt der gesamte Urlaub
> zusteht.

So ist es. Auch wenn es fast jeder Laie anders behauptet.

> Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den
> gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt?

Gesetz den Fall, dein Arbeitsverhältnis dauerte im Juli länger als 6 
Monate...

Wenn in deinem Arbeitsvertrag oder dem TV etwas von "Zwölftelung" 
gefaselt wird, so betrifft die Zwölftelung nur den übergesetzlichen Teil 
des Urlaubsdanspruches, weil du in der zweiten Jahreshälfte 
ausscheidest. Denn da steht dem AN minimum der gesetzliche 
Urlaubsanspruch (4 Wochen)  zu.

Das ergibt sich eindeutig aus dem Umkehrschluss zu §5 Abs.1 c BUrlG:

§5 BUrlG
1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat 
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)...
b)...
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines 
Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Wäre in deinem Fall:
-bei 5 Tage/Arbeitswoche 20 Tage + 10/12*7 = 25,8 Tage, wird auf 26 Tage 
aufgerundet, da mehr als 0,5 hinterm Komma.

Rundungsregel:

§5 BUrlG
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag 
ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Steht nirgends was von Zwölftelung, dann sind es 30 Tage Jahresurlaub.

Das entsprechende Gesetz dazu (§§ 3-5 BUrlG) ist leider etwas missraten, 
Erfordert zumindest, dass dieser Paragraph wenigstens mal im 
Zusammenhang gelesen  wird und der Leser in der Lage ist, das Gelesene 
auch zu verarbeiten und zu verstehen.
Wobei man aber bei der Lektüre des §5 nicht auf die Idee kommen darf, 
dass wirklich für jeden vollen Monat des Bestehens des AV ein zwölftel 
Urlaub gewährt wird. Das wären nach 10 Jahren Beschäftigung ganz schön 
viele Zwölftel ;-)
Die Rechtsprechung jedoch eindeutig. Dem Arbeitgeber kommt es gerade 
recht, dass alle Welt glaubt, der Urlaubsanspruch wird beim Ein- und 
Austritt immer in Zwölfteln gewährt.
Am schlimmsten sind die Tarifverträge. Dort steht diese teilunwirksame 
Zwölftelregelung nach wie vor drin und bestätigt alle in ihrer falschen 
Ansicht. Aber was solls, ist ja eher ein Luxusproblem.

Vigilantibus iura scripta sunt

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