Hallo. Ich möchte zum 31.Juli bei meiner Firma nach 7 Jahren Beschäftigung kündigen. Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht genommenen Urlaub habe. Das Urlaubsgeld wurde 3 jahre in Folge immer in voller Höhe gezahlt. Leider steht nichts davon im Arbeitsvertrag. Die Firma selber hat einen Haustarifvertrag. Aber auch da findet sich nichts. Bin dankbar für weitere Informationen. Gruß Stefan
Nach langer Internetsuche bin ich noch unschlüssiger als zuvor. Aber die meisten sind der Meinung, das entweder der Urlaub anteilig genommen werden kann also bei 30 Urlaubstagen 30/12=2,5 pro Monat. Oder das wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt der gesamte Urlaub zusteht. Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt? Wird das Urlaubsgeld anteilig berechnet? Also z.b. 30/12=2,5 Tage. 2,5 tage*7 Monate = 18 Tage(da im Juli kündige= 7 Monate). Urlaubsgeld für 18 Tage? Gruß Stefan
ist doch völlig wurscht wenn du danach einen weiteren Job hast. Denn deine alte Firma stellt dir eine Urlaubsbescheinigung aus, die du dem neuen Arbeitgeber vorlegen musst. Denn dein Gesamtanspruch übers Jahr bleribt bei 30(oder je nachdem) Tagen Wenn du jetzt mehr als den anteiligen Jahresurlaub genommen hast und das dem neuen Arbeitgeber nicht mitteilst, dann führst du dich in der neuen Firma schon super ein.
Stefan schrieb: > Urlaubsgeld für 18 Tage? Gibts Urlaubsgeld nicht nur wenn du im ungekündigten Arbeitsverhältnis bist?
Udo Schmitt schrieb: > Gibts Urlaubsgeld nicht nur wenn du im ungekündigten Arbeitsverhältnis > bist? Genau das ist ja meine Frage. ;-)
Stefan schrieb: > Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht > genommenen Urlaub habe. Ich würde sagen Dir stehen in der alten Firma 7/12 vom Urlaub zu (aufrunden). In der neuen Firma werden es dann 5/12 vom Uraub sein (aufrunden).
Udo Schmitt schrieb: > Wenn du jetzt mehr als den anteiligen Jahresurlaub genommen hast und das > dem neuen Arbeitgeber nicht mitteilst, dann führst du dich in der neuen > Firma schon super ein. Dann habe dich eben keinen Anspruch mehr auf Urlaub für den Rest des Jahres. Warum sollte das in der neuen Firma ein Problem sein?
gästle2 schrieb: > Stefan schrieb: >> Mich interessiert welchen Anspruch ich auf Urlaubsgeld und noch nicht >> genommenen Urlaub habe. > > Ich würde sagen Dir stehen in der alten Firma 7/12 vom Urlaub zu > (aufrunden). > In der neuen Firma werden es dann 5/12 vom Uraub sein (aufrunden). Ja genau. Bei 30 Tage Urlaub ergibt das 18 Tage Anspruch. Würde ich auch so vermuten. Und Urlaubsgeld?
Stefan schrieb: > Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den > gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt? Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate. Meine Freundin hatte das letztes Jahr, also nicht vom Tarifurlaub ausgehen
Dietmar schrieb: > Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage > bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate. Du bekommst Deinen Urlaub wie gewohnt, nur eben anteilig und entsprechend aufgerundet. Auf jeden Fall! Habe ich so vor ein paar Jahren durchgezogen, es gab kein Gemercker. In beiden Firmen nicht. Durch das zweimalige aufrunden hatte ich sogar 32 Tage anstatt nur der 30 Tage. Bekommt doch keiner auf einmal weniger Urlaub weil er kündigt..............
Dietmar schrieb: > Dein Urlaubsanspruch reduziert sich auf den gesetzlichen Urlaub (20 Tage > bei 5 Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tage Woche) geteilt durch Deine Monate. Das wären 20Tage/7Monate= 3 Tage.Oder meintest du das anders?
gästle2 schrieb: > Bekommt doch keiner auf einmal weniger Urlaub weil er > kündigt.............. So ist es. Urlaubsgeld ist was anderes, das hängt vom konkreten Vertrag oder Tarif ab. Man kann natürlich schon zu viel Urlaub genommen haben. Dann bekommt man über die Urlaubsbescheinigung entsprechend weniger für das aktuelle Jahr beim neuen AG. Gab bei mir auch noch nie Probleme.
Stefan schrieb: > Und Urlaubsgeld? Da wird es schwierig. Wenn nicht schriftlich geregelt dann fängt der Ärger an. Urlaub & Weihnachtsgeld anteilig? Oder nur Urlaubsgeld aber in voller Höhe weil Du zum Zeitpunkt der Auszahlung noch in der Firma bist. Bin mir nicht sicher.
gästle2 schrieb: > Durch das zweimalige aufrunden hatte ich sogar 32 Tage anstatt nur der > 30 Tage. Hattest du Anspruch auf Sonderleistungen wie z.b. Urlaubsgeld? Gruß Stefan
Ja, Urlaub & Weihnachtsgeld vertraglich zugesichert. Aber es gab keine Regelung wie bei einer Kündigung zu verfahren ist. Den Fehler hat die Firma nach mir wohl nicht mehr gemacht. Ich hatte zum 30.09 gekündigt und somit volles Urlaubsgeld bekommen und Weihnachtsgeld anteilig. Ansonsten hatte ich schon die Advo-Card im Anschlag. Aber Chefchen war mehr daran gelegen das ich meine Arbeit vollständig an meinen Nachfolger übergebe. Und so wurde es dann auch gemacht.
Stefan schrieb: > Das wären 20Tage/7Monate= 3 Tage.Oder meintest du das anders? Wer Dreisatz kann: 20/12*7 ~= 12 Tage
Stefan schrieb: > Oder das wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt der gesamte Urlaub > zusteht. So ist es. Auch wenn es fast jeder Laie anders behauptet. > Gilt das auch, wenn der Urlaub wie bei mir, mit 30 Tagen über den > gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen liegt? Gesetz den Fall, dein Arbeitsverhältnis dauerte im Juli länger als 6 Monate... Wenn in deinem Arbeitsvertrag oder dem TV etwas von "Zwölftelung" gefaselt wird, so betrifft die Zwölftelung nur den übergesetzlichen Teil des Urlaubsdanspruches, weil du in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest. Denn da steht dem AN minimum der gesetzliche Urlaubsanspruch (4 Wochen) zu. Das ergibt sich eindeutig aus dem Umkehrschluss zu §5 Abs.1 c BUrlG: §5 BUrlG 1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a)... b)... c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Wäre in deinem Fall: -bei 5 Tage/Arbeitswoche 20 Tage + 10/12*7 = 25,8 Tage, wird auf 26 Tage aufgerundet, da mehr als 0,5 hinterm Komma. Rundungsregel: §5 BUrlG (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Steht nirgends was von Zwölftelung, dann sind es 30 Tage Jahresurlaub. Das entsprechende Gesetz dazu (§§ 3-5 BUrlG) ist leider etwas missraten, Erfordert zumindest, dass dieser Paragraph wenigstens mal im Zusammenhang gelesen wird und der Leser in der Lage ist, das Gelesene auch zu verarbeiten und zu verstehen. Wobei man aber bei der Lektüre des §5 nicht auf die Idee kommen darf, dass wirklich für jeden vollen Monat des Bestehens des AV ein zwölftel Urlaub gewährt wird. Das wären nach 10 Jahren Beschäftigung ganz schön viele Zwölftel ;-) Die Rechtsprechung jedoch eindeutig. Dem Arbeitgeber kommt es gerade recht, dass alle Welt glaubt, der Urlaubsanspruch wird beim Ein- und Austritt immer in Zwölfteln gewährt. Am schlimmsten sind die Tarifverträge. Dort steht diese teilunwirksame Zwölftelregelung nach wie vor drin und bestätigt alle in ihrer falschen Ansicht. Aber was solls, ist ja eher ein Luxusproblem. Vigilantibus iura scripta sunt
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