Forum: Offtopic Dashcam in Deutschland, Sinn/ Rechtliches


von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Guten Abend,

man sieht ja recht häufig im Interweb Videos von Autounfällen, die mit 
einer Dashcam gefilmt wurden.

Wir hatten selber schon in der Familie einen Unfall, bei dem die Polizei 
oder das Gericht den Unfallhergang nicht klären konnte und wir so ca. 
40% Schuld zugewiesen bekommen haben. Trotz Unschuld, aber wer glaubt 
einem denn schon, wenn kein Zeuge da ist.

Vor Gericht sind in Deutschland meines Wissens Videoaufnahmen nicht 
ausschlaggebend oder dürfen gar nicht erst (vor Gericht/ bei der 
Polizei) gezeigt werden, da das Gesetzt dies nicht erlaubt (Verletzung 
der Rechte 3., außerdem scheint keiner der Beamten wirklich Interesse an 
diesen Videos zu haben...). Zum veröffentlichen muss ich wohl nichts 
sagen, da ist die Lage ja klar.
Bis auf einige Präzedenzfälle in D gibt es meines Wissens nach keine 
Gerichtsfälle, bei denen die Aufnahmen gezeigt werden durften. Diese 
beinhalteten jedoch Straftaten die mit Tötung einhergingen. Wie das beim 
"08/15" Unfall mit leicht oder nicht verletzten Personen ist, kann man 
sich ja fast schon denken.

Macht es dennoch Sinn, eine solche Kamera zu installieren, zumal diese 
sehr stark im Preis gesunken sind? Haben sich die Gesetze in letzter 
Zeit etwas geändert bzw. sind Richter/Polizisten heute eher an solchen 
Videoaufnahmen interessiert?
Kennt Ihr Fälle, bei denen die Dashcam geholfen hat? Würdet Ihr in 
Erwägung ziehen, demnächst auch solch eine Kamera zu installieren? Es 
gibt ja welche, die eine 2. Kamera haben, die nach hinten filmt. Diese 
wird per Kabel einfach nach hinten geführt. Ich werde demnächst zum 
Pendler und bin etwas unentschlossen, denn wenn sie mir im Ernstfall 
nichts bringt, dann kann ich mir das Geld ja sparen.

: Bearbeitet durch User
von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> Wir hatten selber schon in der Familie einen Unfall, bei dem die Polizei
> oder das Gericht den Unfallhergang nicht klären konnte und wir so ca.
> 40% Schuld zugewiesen bekommen haben.

Lass mich raten, du hattest keinen Anwalt.

IncreasingVoltage .. schrieb:
> Vor Gericht sind in Deutschland meines Wissens Videoaufnahmen nicht
> ausschlaggebend oder dürfen gar nicht erst (vor Gericht/ bei der
> Polizei) gezeigt werden, da das Gesetzt dies nicht erlaubt (Verletzung
> der Rechte 3., außerdem scheint keiner der Beamten wirklich Interesse an
> diesen Videos zu haben...). Zum veröffentlichen muss ich wohl nichts
> sagen, da ist die Lage ja klar.

Du bist verwirrt. 1. Du musst der Polizei nichts "zeigen". Du mußt mit 
der Polizei auch nicht reden. Die Polizei ermittelt lediglich. Die 
Polizei kann aber auch Dinge übersehen oder falsche Schlüsse ziehen. Ob 
die Polizei das Video interessiert oder nicht ist erstmal 
schnurzpiepegal. Ich würde es überhaupt nicht erwähnen.

2. Das allerwichtigste nach einem Unfall, wenn die Polizei auftaucht, 
ist: der Polizei gegenüber keinerlei Angaben machen außer Name und 
Anschrift. Dann sofort zum Anwalt. Irgendwelche "Vorladungen auf die 
Wache" musst du nicht befolgen. Selbst wenn der andere Schuld ist, und 
du deiner Meinung nach nur die Wahrheit sagst, kannst du dich "in 
Widersprüche verstricken" und in Teufels Küche bringen. Das Video von 
der Dashcam würde ich für mich behalten und später meinem Anwalt 
übergeben.

3. Ob und wie ein Beweis verwertet wird entscheidet einzig und allein 
der Richter. In Deutschland ist es so, dass selbst bei illegal erlangten 
Beweismitteln (was Dashcam-Videos nicht sind) "das 
Strafverfolgungsinteresse überwiegt". Bis jetzt wurden Dashcam-Videos 
immer anerkannt.

Hat zwar nicht unbedingt mit Verkehrsunfällen zu tun, solltest du aber 
anschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=yM_eWMaMRUg

https://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

von Fabian F. (fabian_f55)


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Bei dem letzten Rechtsfall wo die Dashcam anerkannt wurde  von dem ich 
was mitbekommen habe. Hatte der eine art crash-recorder  im Auto, die 
nicht gesamte fahrt aufzeichnet, sondern nur die letzten 3 Minuten vor 
einem Crash.
Laut dem Richter verstoßen die nicht gegen Persönlichkeitsrechte, weil 
das Video keinen Zweck hat, außer einen Unfall aufzuklären und das 
Videomaterial keinen "Voyer"-Nutzen hat.

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Ich selber war beim Gerichtstermin nicht dabei, aber ja, der Anwalt war 
sehr schlecht, der Bekannte hatte zwar einen, der war jedoch sehr 
redefaul. Der kam auch, so weit mir bekannt ist, gerade von der Uni...

Das man der Polizei keinerlei Angaben machen muss, ist mir bewusst, 
jedoch war ich nicht in dem Unfall verwickelt und er liegt auch schon 
einige Jahre zurück.

Also ich habe sehr oft gehört, dass dashcam-videos nicht von Bedeutung 
sein sollen, jedoch habe ich im Familien/-Freundeskreis keinen, der 
solch eine Kamera hat und mal in einem Unfall verwickelt war, daher 
kenne ich mich überhaupt nicht aus, bis auf das, was ich mal gehört 
habe, aber wer weiß schon, ob das stimmt. Kann sogar gut sein, dass ich 
die Infos aus dem TV habe, also mehr als fragwürdige quellen, obwohl ich 
nur öffentlich rechtliche Sender schaue, die sind aber leider auch vom 
Niveau sehr weit unten.

: Bearbeitet durch User
von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Warum sollen Dashcam Videos nicht anerkannt werden? Sie aufzunehmen ist 
nicht illegal. Es gibt ja auch Kameras auf Bahnhöfen, in Banken, in 
U-Bahnen ... mir ist auch kein Fall bekannt wo ein Dashcam-Video nicht 
verwertet werden durfte. Also kann es niemals schaden eine Dashcam zu 
haben, nur nützen.

Ich benutze übrigens DailyRoads Voyager auf einem Android Telefon:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.dailyroads.v&hl=de

: Bearbeitet durch User
von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Malignes Melanom schrieb:
> Warum sollen Dashcam Videos nicht anerkannt werden?

Das Hauptargument war (zumindest damals) die Manipulation der Videos. 
Wer es schafft ein solches Video zu manipulieren, hat es verdient 
straffrei davon zu kommen. Bis ich den in die Finger bekomme. Dann 
helfen ihm auch keine Videos mehr.

Bei öffentlichen Plätzen besteht (aus meiner Sicht) kein Grund, diese 
zwecks eigenen Vorteils zu manipulieren. Anders sieht es bei 
Privatnutzern aus, die daraus Profit schlagen könnten.
Ich denke diese öffentlichen Kameras werden auch nach diversen 
Richtlinien installiert, daher sind sie ausschlaggebend, wenn es um die 
Aufklärung von Verbrechen geht.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Ich hab so eine Kamera weil mich beeindruckte wie beliebig viele Russen 
diesen Kometen filmten. Die laeuft seither einfach mit. Vielleicht gibt 
es mal was interessantes. Was auch immer das sein wird.

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb:
> Kometen filmten

Vor kurzem gab es ja etwas ähnliches hier, den Knall soll man fast bis 
in den Norden Deutschlands gehört haben sollen. Ich habe während dessen 
leider Musik gehört und nichts mit bekommen. Nicht mal dumpfes Grollen 
habe ich gehört :/

Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen) 
Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd!

von Asko B. (dg2brs)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> Das Hauptargument war (zumindest damals) die Manipulation der Videos.
> Wer es schafft ein solches Video zu manipulieren, hat es verdient
> straffrei davon zu kommen. Bis ich den in die Finger bekomme. Dann
> helfen ihm auch keine Videos mehr.

Ist doch voellig klar, erkennt sich der Delinquent selber
im Video wird er alles Kraft seiner Wassersuppe in Bewegung
setzen um Dein Video entweder unglaubwirklich oder
gefaelscht aussehen zu lassen.
Ein "eindeutiges" Video waere ja kontrapositiv.

Meine Russischen Kollegen haben berichtet, das es
schon mal vorkommen kann, das ein Kerl in der Statur eines
Klitschkos, einfach mal das halbe Armaturenbrett rausreisst
bevor irgendeine(r) jemals das "Beweis-video" sieht.
(Das gibt´s danach einfach nichtmehr)

Gruss Asko.

von Magic S. (magic_smoke)


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Ich wüßte nicht, daß das Filmen im öffentlichen Raum untersagt ist. 
Recht am eigenen Bild gibt es soweit ich weiß auch nur, wenn eine 
einzige Person im Großformat auf dem Video ist, bei einer normalen 
aufgezeichneten Fahrt wird das schwierig.

Und sonst muß das Video halt vor Gericht wie jeder Beweis zugelassen 
werden. Das kann man beantragen und wenn es zur Aufklärung des 
Sachverhalts beiträgt, wüßte ich nicht, wieso der Richter das nicht 
zulassen sollte.

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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Das kann natürlich vorkommen, jedoch ist Deutschland nicht so 
temperamentvoll wie Russland. Also hier rupft niemand meine Kameras aus 
den Autos, und wenn doch, dann hoffe ich, dass sich die etwa 12 Jahre im 
Fitnessstudio ausgezahlt machen.

Man kann Videos ja durch alle (eigentlich widerlegbaren) Argumente 
unglaubwürdig erscheinen lassen. Aber wenn es doch so sein sollte, würde 
ich einen Medienspezialisten beauftragen. So lange er denn bei dem 
Gewinn des Prozesses vom Staat/ Unfallverursacher bezahlt wird. Aber das 
wird leider wohl kaum so sein. Außerdem denke ich nicht, dass seine 
Meinung im Prozess zählt, was ist denn schon ein Spezialist, wenn man 
sich selber eine Meinung bilden kann...

@ magic smoke: Es geht auch nicht nur um das Bild der 3., sondern um 
deren Fahrweise, wo die unterwegs sind,....
Also eher um Datenschutz (ja, Datenschutz, das ich nicht lache). Soll ja 
keiner sehen, dass das Auto mit dem Kennzeichen xxyyxxxx hier und da mit 
der Geschwindigkeit lang gefahren ist...

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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magic smoke schrieb:
> Ich wüßte nicht, daß das Filmen im öffentlichen Raum untersagt ist.

Das heißt noch lange nicht, dass es deswegen erlaubt ist...

Tatsächlich wirst du sehr schnell an Persönlichkeitsrechten der - 
absichtlich oder nicht - gefilmten Personen anecken und das kann sehr 
unangenehme Folgen für dich haben.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

> wüßte ich nicht, wieso der Richter das nicht zulassen sollte.

Auch das bedeutet nicht, dass der Richter es zuläßt. In der Praxis wird 
es nur selten und dann auch nur unter sehr restriktiven Bedingungen 
zugelassen.

Andersherum kann es aber auch passieren, dass die Polizei bei einem 
Unfall die Kamera beschlagnahmt und den Film gegen ihren Besitzer 
verwendet. Wegen letzterem raten Juristen von Dashcams generell ab.

von Magic S. (magic_smoke)


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Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu 
wissen, wer meine Fans sind! Der Rest darf gerne auch noch auf negativ 
drücken, ihr wisst doch, daß ich immer so schnell depri werde, wenn ich 
in einem Thread nicht den negativ-Rekord halte.

So schnell ecke ich da an keine Persönlichkeitsrechte an. Ich hab ja 
nicht vor, das Material zu veröffentlichen o.Ä. und damit ist das 
genauso, wie wenn ich von irgendeinem Haus ein Urlaubsphoto mache. Oder 
muß ich jetzt den Alexanderplatz räumen lassen, damit ich ein legales 
Bild vom Fernsehturm machen kann? So ein Blödsinn!

Wenn die Polizei das Video beschlagnahmt, zeigt das doch, daß solche 
Videos sehr wohl zum Aufklären des Sachverhalts beitragen können. Es 
liegt halt immer am Richter - ich könnte auch der Beschlagnahme 
widersprechen bzw. beantragen, daß das Video dann NICHT als Beweis 
zugelassen wird. Das hängt immer vom Richter ab, der muß das entscheiden 
- genauso wie er das gesamte Verfahren entscheiden muß. Wenn er's sehen 
will, dann wird's gezeigt und wenn nicht dann nicht.

Übrigens gibt es bestimmt auch Dashcams mit Passwortschutz, bzw. einer 
automatischen Löschfunktion wenn das Ding sichergestellt wird. Wenn 
nicht, wäre das glatt eine Marktlücke (und ich erhebe hiermit Anspruch 
auf die Idee).

von IncreasingVoltage .. (increasingvoltage)


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magic smoke schrieb:
> Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu
> wissen, wer meine Fans sind! Der Rest darf gerne auch noch auf negativ
> drücken, ihr wisst doch, daß ich immer so schnell depri werde, wenn ich
> in einem Thread nicht den negativ-Rekord halte.

IncreasingVoltage .. schrieb:
> Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen)
> Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd!

Cunt = "Wi**sfleck. Keine Ahnung, aber irgend ein Witzbold drückt 
sowieso überall! auf "dislike" oder wie man das nennen will. Macht euch 
nichts draus, regt zwar manch mal auf, da viele Mitleser die negativ 
bewerteten Beiträge gar nicht erst lesen, aber egal.

Die Bewertungsmöglichkeit sollte für jeden Nutzer optional sein. Den 
Sch*** braucht eh keiner, ausser FB Fetischisten! Sorry, aber so etwas 
in einem Forum, das für Bildung u.Ä. da ist, hat hier nichts zu suchen. 
Das ist keine social media Plattform!

Ich stimme dir voll zu! Außerdem überschreiben die Kameras ja (je nach 
Speichergröße) spätestens nach der 3. Stunde. Und wenn man das Recht 3. 
komplett durchsetzen würde, dann hätte ich genau 2 Urlaubsfotos der 
letzten 15 Jahre. Und in denen wäre ich nicht mal zu sehen.

: Bearbeitet durch User
von Kaj G. (Firma: RUB) (bloody)


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Malignes Melanom schrieb:
> Es gibt ja auch Kameras auf Bahnhöfen, in Banken, in
> U-Bahnen ...
Das ist aber was völlig anderes, als wenn du irgendwas privat 
überwachen willst! Für öffentliche Plätze und ähnliches gibt es 
gesetzliche Vorschriften die das bestimmten institutionen unter 
bestimmten voraussezungen erlauben.

Wenn du dein privat grundstück oder auch firmengelände mit einer Kamera 
überwachen willst, so muss die Kamera so eingestellt werden, dass die 
videoaufnahme, sprich das bild, an der Grundstücksgrenze endet! Es darf 
auf so einer aufnahme nichts zu sehen sein, was nicht zu deinem 
Grundstück gehört! Alles andere ist ein Verstoß gegen das 
Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ 
geahndet werden.

Wenn du also meinst, du kannst voll entspannt deine Grundstückseinfahrt 
filmen und da ist noch die halbe Straße mit drauf, dann kannst du dich 
schon mal auf eine/mehrere Klagen freuen, wenn das bekannt wird, das du 
deine halbe Nachbarschaft filmst.

Das gleiche gilt für Dashcams.
"Ja, aber in Russland machen die das auch..."
Mag sein, wir sind hier aber nicht in Russland! In Russland sind die 
Dinger nämlich erlaubt, oder besser gesagt: sie sind dort nicht 
verboten!
Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das 
Bundesdatenschutzgesetz dar. Warum? Nummernschilder, Zeitstempel, 
Gesichter, usw. -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils, 
oder anders gesagt: Es geht dich einen feuchten dreck an, wann ich wo 
mit meinem Auto war.

"Ja, aber der Staat macht das doch auch mit den Mautstationen..."
Das ist völlig egal! Nur weil der Staat irgendwas macht, heißt das noch 
lange nicht, das man das auch privat machen darf.
Nur weil der Staat/BND/NSA den Internetverkehr aufzeichnet darfst du als 
Firmenchef noch lange nicht sämtlichen Netzwerkverkehr deiner 
Angestellten aufzeichnen. Auch die Ausrede das du ja nur dein 
Firmennetzwerk schützen möchtest hilft da recht wenig!

Es gibt ein Bundesdatenschutzgesetz und da hast du dich dran zu halten!
Das du das Gesetz nicht kennst, ist nicht das Problem des Gesetzgebers.

Und eben solch ein Verstoß gegen besagtes gesetz kann (und wird auch) 
dazu führen (sofern das angemerkt wird), dass das Video als beweis nicht 
anerkannt wird, weil du es gar nicht hättest aufzeichnen dürfen.

Ein Gesetzesverstoß reicht aus, um die "Beweise" für ungültig zu 
erklären.
Da sind schon einige Klagen dran gescheitert, weil es sich 
herausgestellt hat, dass die Polizei z.B. das Telefon gar nicht hätte 
abhören dürfen, und damit sind die vermeintlich "tollen" beweise 
wertlos, weil sie nicht hätten gesammelt werden dürfen.

Alternativ einfach mal Peter Schaar (Bundesbeauftragter für den 
Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 - 2013 ) anschreiben 
und seine Meinung dazu einholen.

von Magic S. (magic_smoke)


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Naja ich weiß noch, daß es damals viel Geschrei nach sowas gab, als die 
Bewertungsfunktion noch nicht vorhanden war. Inzwischen verblasst sie 
ein wenig und einige Leute scheinen nicht nach dem Inhalt des Beitrages 
zu "werten" sondern allein davon abhängig, wer ihn geschrieben hat. Ist 
halt als Admin schwer, man kann es nie allen rechtmachen. Ich persönlich 
geb nichts mehr auf die "Punkte", seit dem das so ausartet. Ich mach 
mich ggf. darüber lustig, mehr nicht. Aufregen... nee, das ist's nicht 
wert.

> Und wenn man das Recht 3. komplett durchsetzen würde, dann hätte ich
> genau 2 Urlaubsfotos der letzten 15 Jahre.
> Und in denen wäre ich nicht mal zu sehen.
Hm, hast Dich wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild selbst 
angezeigt?
;)

Außerdem - wenn ich mit dem Auto einen Crash baue und dabei einigermaßen 
unverletzt bleibe, dann weiß ich doch idR. ob ich Schuld daran hatte 
oder nicht. Wenn ich mit einer Dashcam unterwegs bin und möglicherweise 
Schuld an dem Knall hatte (viel zu schnell, bei kirschgrün noch über die 
Ampel geschossen, Vorfahrt missachtet etc.), dann ist doch das erste was 
ich mache, die Dashcam verschwinden zu lassen. Nöööö Herr Wachtmeister, 
sowas gibts hier nicht... hier gibts nichts zu beschlagnahmen, gar 
nichts ...

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Ich erlaube mir mal die Frage:
Beitrag "Welche Zollfreie Dash Cam?" würdet Ihr kaufen?

Offtopic kann die Frage ja nicht sein, da wir hier ja bereits im Forum 
Offtopic sind. ;-)

von Magic S. (magic_smoke)


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> Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das
> Bundesdatenschutzgesetz dar.
> Warum? Nummernschilder, Zeitstempel, Gesichter, usw.
Na und? Sowas hab ich auf Urlaubsfotos auch drauf. Eine Dashcam ist 
keine ortsfeste Überwachungsanlage, es wird keine bestimmte Person 
beschattet.

Ich darf sogar exakt solche Bilder zur Beweissicherung machen, etwa wenn 
ich einen privaten Parkplatz besitze und irgendein Nappel parkt mir den 
zu. Oder die Einfahrt und ich muß den Nappel abschleppen lassen, damit 
ich rausfahren kann.

> -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils,
Wenn ich von MEINEM Auto und MEINEN Fahrten ein Bewegungsprofil 
erstelle, ist das meine Sache. Was anderes ist es, wenn ich stundenlang 
einem bestimmten Auto hinterherfahre.

Übrigens, mit einem Brotmesser kann ich problemlos jemandem die Rübe vom 
Hals sägen. Sind Brotmesser jetzt deswegen verboten?

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen)
> Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd!

Habs Voting mal wieder hochgedrückt. Ich hab zwar auch nur eine Stimme, 
aber damit sind einige wenigstens wieder auf 0.

von J.-u. G. (juwe)


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IncreasingVoltage .. schrieb:
> Bis auf einige Präzedenzfälle in D gibt es meines Wissens nach keine
> Gerichtsfälle, bei denen die Aufnahmen gezeigt werden durften. Diese
> beinhalteten jedoch Straftaten die mit Tötung einhergingen. Wie das beim
> "08/15" Unfall mit leicht oder nicht verletzten Personen ist, kann man
> sich ja fast schon denken.
> ...
> Kennt Ihr Fälle, bei denen die Dashcam geholfen hat?

Ein paar Fälle lassen sich schon finden, in denen solche Aufnahmen 
zugelassen wurden:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2013/04014/

Wie man sieht, kann soetwas aber auch nach hinten losgehen, insbesondere 
dann, wenn man prinzipiell alle anderen als Bösewichte und sich selbst 
als untadelig ansieht.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Torsten C. schrieb:
> Ich erlaube mir mal die Frage:
> Beitrag "Welche Zollfreie Dash Cam?" würdet Ihr kaufen?

Warum in die Ferne schweifen?
http://www.pollin.de/shop/dt/MDQyOTQxOTk-/KFZ_und_Zweirad/Sonstiges/HD_Dashcam_im_Metallgehaeuse_GEMBIRD_2_7_LCD.html
Und da ist die Realisierung eines Rückgaberechtes doch wesentlich 
einfacher.

von Rick M. (rick-nrw)


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Eine Dashcam kann was feines sein, sofern man sich selbst immer(!) an 
die Verkehrsregeln hält, nie zu schnell fährt, immer genug Abstand hält, 
...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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von Ich D. (dashcamforum)


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Fabian F. schrieb:
> Bei dem letzten Rechtsfall wo die Dashcam anerkannt wurde  von dem ich
> was mitbekommen habe. Hatte der eine art crash-recorder  im Auto, die
> nicht gesamte fahrt aufzeichnet, sondern nur die letzten 3 Minuten vor
> einem Crash.


Das ist Augenwischerei. Jede Dashcam speichert, sofern der Sensor 
ausgelöst hat - eine kurze Videosequenz wo Sekunden vor und nach dem 
Unfall drauf sind auf.

Der Rest wird im Looprecording wieder ueberschrieben.

Jetzt kann man natuerlich das "sichern" eines Videos als Aufzeichnung 
bezeichnen...Und das Looprecording als nicht aufzeichnen.

Ich haette in so einer Situation etwas besseres zutun als mich um das 
aktivieren und aufzeichnen zu kuemmern.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Kaj G. schrieb:

> Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das
> Bundesdatenschutzgesetz dar. Warum? Nummernschilder, Zeitstempel,
> Gesichter, usw. -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils,
> oder anders gesagt: Es geht dich einen feuchten dreck an, wann ich wo
> mit meinem Auto war.

Laber laber... Du kannst die Nummern ja auch auf einen Block schreiben, 
oder ist das dann auch ein Verstoß?

Und: Hast du überhaupt so eine Kamera? Wenn ja, dann wüstest du dass 
diese Kameras im großen und ganzen NICHT in der Lage sind, 
Nummernschilder oder Gesichter aufzulösen, die weiter als 5 m entfernt 
sind.
Die Qualität ist eher bescheiden.

von Michael B. (laberkopp)


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Es gibt in Deutschland kein Gesetz gegen Filmen in der Öffentlichkeit.
Das Recht am eigenen Bild betrifft nur die Veröffentlichung, und 
photographiert werden darf alles was von öffentlichem Grund aus 
einsehbar ist. Es hängt ja auch an jeder zweiten Ampel eine Kamera zur 
Verkehrsüberwachung, die müssten bei Gesetzesverboten ja alle entfernt 
werden. Man muss auch rechtlich kein Videoüberwachungswarnschild 
aufhängen, obwohl man so was oft sieht.

Vor Gericht sind Aufnahmen durchaus verwertbar, ebenso wie Kameras im 
Haus den Einbrecher identifizieren oder Prügel-Videos die Täter 
belasten. Kauf dir also eine Dashcam. Aber wenn du meinst, die wären 
"billig", vergiss es: Die billigen sind so schlecht, daß nichts drauf zu 
erkennen ist. Sie sehen im Dunklen nichts (wenn IR-LEDs dran sind, 
handelt es sich immer um untaugliche), die Bewegungserkennung startet 
erst wenn das Ereignis vorbei ist, sie schalten nicht aus/aus wenn der 
Wagen an/ausgeschaltet wird, und die nehmen nicht mehr auf wenn die 
Karte voll ist. Die billigen sind komplett unbrauchbar. Eigentlich 
schade drum, aber ich kenne bisher nur ab 150 EUR aufwärts (nämlich 225) 
die halbwegs was taugen. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet 
programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software.

von Uhu U. (uhu)


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magic smoke schrieb:
> Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu
> wissen, wer meine Fans sind!

Wie kommst du darauf?

> So schnell ecke ich da an keine Persönlichkeitsrechte an. Ich hab ja
> nicht vor, das Material zu veröffentlichen o.Ä. und damit ist das
> genauso, wie wenn ich von irgendeinem Haus ein Urlaubsphoto mache.

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig - bemühe eine Suchmaschine deiner 
Wahl und arbeite dich durch den Wust an Informationen zum Thema...

5.000 Eier kann man schnell mal los werden, wenn sich irgend einer durch 
deine Filmerei gestört fühlt und zum Kadi rennt - völlig unabhängig 
davon, ob du die Bilder veröffentlichst, oder nicht.

Sogar eine Kameraattrappe kann schon strafrechtliche Folgen haben.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Michael Bertrandt schrieb:

> Vor Gericht sind Aufnahmen durchaus verwertbar, ebenso wie Kameras im
> Haus den Einbrecher identifizieren oder Prügel-Videos die Täter
> belasten. Kauf dir also eine Dashcam. Aber wenn du meinst, die wären
> "billig", vergiss es: Die billigen sind so schlecht, daß nichts drauf zu
> erkennen ist.

Nun ja, ob das rote Auto von links oder von recht kam kann man dann 
schon erkennen.

> Sie sehen im Dunklen nichts (wenn IR-LEDs dran sind,
> handelt es sich immer um untaugliche),

Bei meiner strahlen die LED geradeaus. Bringt man das Teil von innen an 
der schrägen Windschutzscheibe an, wird diese beleuchtet und es 
entstehen starke Reflexionen, STreulicht etc. Die LED könnte man nur 
verwendnen, wenn man eine senkrechte Scheibe hat oder gar keine.

> die Bewegungserkennung startet
> erst wenn das Ereignis vorbei ist,

Stimmt!

> sie schalten nicht aus/aus wenn der
> Wagen an/ausgeschaltet wird,

Ich konnte meine 60-Euro-Kiste so einstellen, dass sich das Ding 
ausschaltete, wenn ich den Stecker aus dem Zigarettenanzhünger gezogen 
habe und dass es wieder anging, wenn ich den Stecker wieder reingesteckt 
habe. Mit etwas Bastelarbeit könnte man das auch automatisieren. 
(Radio-Plus oder so etwas hernehmen).

> und die nehmen nicht mehr auf wenn die
> Karte voll ist.

Meine nimmt 3-Minuten-Filme auf und fängt dann ne neue Datei an. Ist die 
Karte voll, werden die ältesten Filme gelöscht.

> Die billigen sind komplett unbrauchbar.

Nun ja, die Bildqualität ist halt ähnlich wie die, die man bei diesen 
russischen Kometenaufnahmen sieht.


> schade drum, aber ich kenne bisher nur ab 150 EUR aufwärts (nämlich 225)
> die halbwegs was taugen. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet
> programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software.

Garmin bietet jetzt ein Navi mit Cam an, welches sogar bei zu dichtem 
Auffahren oder bei Schlanglinienfahren Alarm schlagen soll.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Michael Bertrandt schrieb im Beitrag

. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet
> programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software.


-> AutoGuard

von Ich D. (dashcamforum)


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von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> 5.000 Eier kann man schnell mal los werden, wenn sich irgend einer durch
> deine Filmerei gestört fühlt und zum Kadi rennt - völlig unabhängig
> davon, ob du die Bilder veröffentlichst, oder nicht.
>
> Sogar eine Kameraattrappe kann schon strafrechtliche Folgen haben.

Drum ist es auch so schwierig, das Brandenburger Tor zu photographieren. 
Bis man da die schriftliche Einverständnis aller Touristen hat...

von J. A. (gajk)


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magic smoke schrieb:


> Übrigens, mit einem Brotmesser kann ich problemlos jemandem die Rübe vom
> Hals sägen. Sind Brotmesser jetzt deswegen verboten?

Nein, man sollte sie nur nicht mit einem Saugnapf an der Innenseite der 
Windschutzscheibe anbringen...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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J. Ad. schrieb:
> Drum ist es auch so schwierig, das Brandenburger Tor zu photographieren.

Langweilige Motive wie die sogenannten "Sehenswürdigkeiten" sollten sich 
durch Photographien (was auch unsägliche "Selfies" mit einschließt) 
abnutzen. Das Brandenburger Tor wäre dann nur noch eine amorphe Beule.

von Stephan S. (outsider)


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Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu 
nutzen. Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen 
die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das 
Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. Aber wenn es 
sonst keine klaren Beweise gibt, wird er sich das schon ansehen.

Und egal wie es kommt: allein schon für mich selbst hätte ich gerne den 
Unfallhergang weil man teilweise selbst ja nicht genau weiß was passiert 
ist. Manchmal schaut man eben gerade in die falsche Richtung oder etwas 
passiert was nicht im Blickfeld ist. Oder hinter einem. Deshalb habe ich 
auch Dashcams mit der oben angemerkten zweiten Kamera die man per Kabel 
wo anders (meist nach hinten raus) dran pappen kann.

Bei meinem letzten Besuch in Shenzhen habe ich extra vorher auf ein A4 
Blatt Buchstaben mit verschiedenen Schriftgrößen gedruckt, mir dann 
Kameras zeigen lassen und immer im gleichen Abstand das Blatt 
aufgenommen. Später habe ich dann am PC das Video angesehen bis zu 
welcher Schriftgröße man die Buchstaben noch erkennen konnte. Da lagen 
zwischen den verschiedenen Modellen Welten!

Ich habe mich dann für das Modell hier entschieden:

http://www.dx.com/p/rich-r528-2-0-tft-cmos-1-3-mp-300kp-dual-lens-wide-angle-car-dvr-camcorder-w-4-ir-night-vision-261858#.VWoqIU0w-1s

Die hat mir das beste Preis-/Leistungsverhältnis gezeigt. Die 
tatsächliche Auflösung war besser als bei allen anderen. Es gibt 
allerdings verschieden auflösende Varianten und ich habe die beste 
genommen. Hat nach harten Verhandlungen bei Abnahme von 3 Stück dann 180 
RMB gekostet. Damals etwa 23 Euro. Das Mädel hat fast rumgeheult warum 
ich den Preis so drücke und sie doch auch gern mal wieder Cola und 
Fleisch statt Wasser und Reis hätte. Aber so ist das dort nunmal. Die 
Biester wissen ganz genau wie sie es anstellen müssen :-)

Was man beim Kauf auch beachten sollte: die Auflösung wird teilweise mit 
HD oder bestimmten Zahlen beworben. Das heißt prinzipiell erst mal 
überhaupt nichts. Wenn die tatsächlich eine hohe Auflösung aufzeichnen, 
ist oft die Optik so mies, dass tatsächlich noch nicht mal so viel wie 
320x240 Pixel auflösen. Nummernschilder kann man erst dann lesen, wenn 
man an der Ampel nur noch 1 m hinter dem Vordermann steht. Aber Speicher 
belegt die Auflösung trotzdem. Und oft mit konstanter und gleicher 
Datenrate, egal wie hoch aufgelöst man im Menü einstellt.

Bei etwas besseren Modellen werden Codecs genutzt die viel besser 
komprimieren, während die allergünstigsten Geräte die Karte wirklich 
nach ein paar Min voll haben. Meine Cams nehmen auf 32 GB Karten 
immerhin so 8 Stunden auf.

Infrarot bringt nichts wie schon jemand gesagt hat. Spiegelt nur an der 
Windschutzscheibe und man sieht überhaupt nichts mehr.

von Ich D. (dashcamforum)


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Stephan S. schrieb:
> Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu
> nutzen. Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen
> die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das
> Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. Aber wenn es
> sonst keine klaren Beweise gibt, wird er sich das schon ansehen.


Besser kann mans nicht sagen. Und wenn ein Richter das Material wegen 
Datenschutz ablehnt, ist das hohn und Spott hoch 10. Die Polizei suchte 
sogar mit einem Dashcamvideo nach den Taetern...

Polizeimeldung: 
http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.208575.php

Video: https://www.youtube.com/watch?v=BuaYUoD8DP8

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stephan S. schrieb:
> Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu
> nutzen.

Hierzulande nicht, in anderen Ländern schon (siehe verlinkten
Spiegel-Artikel).  Vor der Fahrt ins Ausland also auf jeden Fall
abnehmen.

> Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen
> die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das
> Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters.

Wobei du natürlich im Gegenzug riskierst, dass die Polizei das Teil
bei einer Unfallaufnahme beschlagnahmt und dann das Videomaterial
genauso gut gegen dich benutzt werden kann.  In diesem Falle wird
ganz gewiss auch kein Richter einen Manipulationsvorbehalt haben,
denn dann würde er ja der Polizei eine Manipulation unterstellen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Stephan S. schrieb:
>> Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu
>> nutzen.
>
> Hierzulande nicht, in anderen Ländern schon (siehe verlinkten
> Spiegel-Artikel).  Vor der Fahrt ins Ausland also auf jeden Fall
> abnehmen.

Das ist aber bei nahezu allen Dingen so.
Regelungen unterscheiden sich halt zwischen verschiedenen Staaten.
Dinge die in einem Land das normalste der Welt sind führen in anderen 
Staaten zu teilweise drakonischen Strafen.

Das ist also kein Spezialproblem der Dashcams.

In der Schweiz sollte man aber auch aus anderenGründen wie dem 
Datenschutz auf eine Dashcam verzichten. Denn wenn die auch nur ein 
wenig an der falschen Stelle sitzt sind schnell mal 1000 Euro fällig...

Alleine schon der Umgang mit den allgegenwärtigen Navigationsgeräten wie 
er hier in Deutschland wohl lange Zeit der absolute Normalfall war (und 
für viele auch noch ist, wenn gleich die Festeingebauten Navis auch in 
den unteren Fahrzeugklassen immer mehr die Regel werden) kann dort 
schnell rund 1000 Euro kosten oder gar zum Führerscheinentzug führen 
falls man es nicht nur falsch montiert hat, sondern auch noch eine 
Bedienungshandlung vornimmt!
http://www.blick.ch/ratgeber/navi-geraet-in-der-mitte-montiert-ausweis-weg-id2483987.html

>> Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen
>> die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das
>> Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters.
>
> Wobei du natürlich im Gegenzug riskierst, dass die Polizei das Teil
> bei einer Unfallaufnahme beschlagnahmt und dann das Videomaterial
> genauso gut gegen dich benutzt werden kann.  In diesem Falle wird
> ganz gewiss auch kein Richter einen Manipulationsvorbehalt haben,
> denn dann würde er ja der Polizei eine Manipulation unterstellen.

Wobei das Risiko der "Selbstbelastung" bei einer Unfallaufnahme ja recht 
überschaubar ist. Zuerst muss man ja selbst einmal der Verursacher sein. 
Sonst ist es eh egal. Und wenn man ein Fehlverhalten seinerseits nicht 
ausschließen kann und dabei nicht völlig verblöded ist lässt man das 
Ding halt erst einmal verschwinden bis man das Video selbst gesichtet 
hat.
(Was ja auch jedermanns gutes Recht ist. Man muss sich in DL ja weder 
selbst belasten noch in irgendeiner Weise dazu beitragen der 
Polizei/Staatsanwalts belastendes Material zur Verfügung zu stellen.)
Damit dürfte dies in der Realität nur bei Unfällen ein Risiko sein wo 
man Verletzungsbedingt selbst nicht mehr in der Lage ist entsprechend zu 
reagieren.
Aber dann ist das Strafverfahren -sofern sich herausstellt das man 
tatsächlich der Verursacher ist- bei den üblicherweise in DL für 
Verkehrsunfälle verhängten Strafen wohl die kleinste Sorge.
(Ausser natürlich der Film zeigt Vorsatz oder zumindest die billigende 
Inkaufnahme des Unfalls - beispielsweise ein vorhergehendes Autorennen 
mit 120km/h in der Innenstadt. Da sind die Strafen dann schnell auch mal 
Drakonisch - Mit Recht!)

Letztlich wäre aber eine abschließende rechtliche Regelung sicher 
wünschenswert. Ich selbst bin mir im Moment auch alles als sicher ob ich 
Pro oder Contra Dashcam sein soll.
Sehe Argumente dafür, aber auch deutliche dagegen.

Habe selbst schon einen Unfall gehabt wo die Gegenseite mich als 
Verursacher darstellen wollte, obwohl ich mich Regelkonform verhalten 
habe.
Ich war Alleinfahrer und die zu mehreren, inkl. zufällligen Zeugen, der 
aber da in deren NAchbarschaft wohnend zu denen gehalten hat.
Mit einer Dashcam wäre das Thema dann sicher schneller erledigt gewesen.

Andererseits wurde aber auch ohne Videoaufnahmen der Fall durch ein 
Unfallanalytisches Gutachten einhundertprozentig aufgeklärt und zwar so 
eindeutig das selbst die (geringe) Mithaftung wegen Betriebsgefahr für 
das Landgericht nicht einmal mehr Diskussionswürdig war.
(Hat im Nachgang wohl auch noch Strafrechtliche Ermittlungen gegen die 
andere Partei gegeben...)
Es geht also auch ohne DC sehr viel. Nur braucht es halt einen 
vernünftigen Anwalt und viel Geduld.

Was ich mir als Sinnvolle Regelung vorstellen könnte wäre eine Vorgabe 
nachdem z.B. solche Kameras erlaubt sind die zwar permant Aufzeichnen, 
aber immer nur eine sehr kurze Zeitspanne im Speicher behalten.
Also z.B. in einer fünf Minuten endlosschleife aufzeichnen...
Erhalten die Zeit von vier Minuten bis zu einer Minute nach dem 
Triggerereignis (trigger == manueller Knopfdruck oder starke 
Erschütterung.)

Ergänzt um die Vorgabe das die Aufnahmen nur in solchen Fällen 
Verwendung finden dürfen wo es tatsächlich zu einem Unfall gekommen ist 
oder wenn wirklich sehr schwere Straftaten begangen wurden.
(Im Falle von Verkehrsstraftaten Dritter also nur Dinge die mindestens 
mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden bzw. im Fall sonstiger 
zufällig aufgenommener Straftaten Dinge die mit Gefängnisstrafen 
einhergehen können.)

Im Fall von Dingen die unterhalb dieser Schwelle liegen sollte aber ein 
Beweisverwertungsverbot greifen um die tollen Möchtegernhilfsscherrifs 
auszubremsen die jede noch so kleine Regelübertretung anderer zur 
Anzeige bringen würden. (Zumal es ja da auch die Fälle gibt wo es einem 
Blockwart nicht generell um Regelübtreter geht sondern jemand sich in 
einer Art privaten Rachefeldzug ein bestimmtes Opfer suchen könnte und 
dem einfach so lange/oft nachfährt bis er genug gesammelt habt um diesen 
dan mit Hilfe der Staatsmacht ernsthafte Probleme (Punkte/Fahrverbot) zu 
bereiten.
Denn irgendwann macht jeder mal einen kleineren oder größeren Fehler im 
Strassenverkehr. Das ist nur eine Frage der Zeit)

 Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Stephan S. (outsider)


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Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann 
wegen VVerkehsberstössen. Aber im Falle dass ein solcher von anderen 
dazu führt dass ich einen Schaden oder gar eine Schuld zu tragen habe, 
hoffe ich doch dass von mir erstelltes Material genutzt wird. Auch gegen 
die maximale Aufzeichnungsdauer von z.B. 5 min habe ich nichts. Das kann 
man einfach durch eine entsprechend kleine Karte und Loop Recording 
bewerkstelligen. Alle Cams die ich bisher hatte konnten das. Wobei 30 
min trotzdem besser wären, weil man nach dem Unfall erst mal geschockt 
ist und aussteigt um die Lage zu sondieren und ggf. Opfern zu helfen. Da 
vergisst man schnell auf Stopp zu drücken.

Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem 
Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken. Dürfte ein Polizist 
mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? Mit welchem Grund? Zumindest 
bei minderschweren Unfällen kann ich mir das fast nicht vorstellen. 
Erwähnen würde ich eh nicht dass ich eine Aufzeichnung habe. Erst 
nachdem ich das Material dem gesichtet und ggf. mit einem Anwalt 
besprochen habe. Wenn sie die Cam dann sehen, können sie sie gern 
mitnehmen. Eingebauten Speicher haben die eigentlich nie.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Stephan S. schrieb:
man einfach durch eine entsprechend kleine Karte und Loop Recording
> bewerkstelligen. Alle Cams die ich bisher hatte konnten das. Wobei 30
> min trotzdem besser wären, weil man nach dem Unfall erst mal geschockt
> ist und aussteigt um die Lage zu sondieren und ggf. Opfern zu helfen. Da
> vergisst man schnell auf Stopp zu drücken.
>
> Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem
> Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken. Dürfte ein Polizist
> mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? Mit welchem Grund? Zumindest
> bei minderschweren Unfällen kann ich mir das fast nicht vorstellen.
> Erwähnen würde ich eh nicht dass ich eine Aufzeichnung habe. Erst
> nachdem ich das Material dem gesichtet und ggf. mit einem Anwalt
> besprochen habe. Wenn sie die Cam dann sehen, können sie sie gern
> mitnehmen. Eingebauten Speicher haben die eigentlich nie.

Zum einen gibt es Kameras, die bei erschütterung automatisch stoppen. 
Von da reichen dann 5 min völlig.

Zum anderen würde ich immer das Videomaterial verwerten. Wenn ich einen 
Fehler gemacht habe, stehe ich dazu. Erscheint mir immens hinterhältig 
und assoszial sich eine Kamera einzubauen um gegen ungerechtfertigte 
Beschuldigungen geschützt zu sein, aber gleichzeitig das Videomaterial 
verschwinden zu lassen, wenn  man es dadurch dem Anderen anhängen kann. 
Wird einem ja schlecht bei so viel Heuchlerrei...

von Stephan S. (outsider)


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Meine Kamera kann man so einstellen dass sie nur dann aufzeichnet wenn 
eine Erschütterung kommt. Nicht aber dass sie durch diese stoppt. Das 
finde ich auch sinnvoll, da man sonst nur eine Aufzeichnung vom ersten 
Aufprall hätte, nicht aber davon wenn man dann durch die Gegend fliegt 
oder noch jemand anderes auffährt etc.

Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe 
den Fehler ein. Ich würde das Material jedoch gerne selbst sehen und es 
als Beweis behalten. Die andere Seite verwendet es sonst oft gegen 
einen. Auch Dinge die aufgezeichnet wurden und vorher passiert sind, mit 
dem Unfall aber nichts zu tun haben. Wie hier schon jemand schrieb 
passiert jedem im Straßenverkehr mal ein Fehler, das ist völlig normal.

von Magic S. (magic_smoke)


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> Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann
> wegen VVerkehsberstössen.
Wegen WAS?! Klar kann ich andere wegen Verkehrsverstößen anzeigen. Ich 
muß das nur nachweisen können und das wird in den meisten Fällen 
schwierig. Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht 
besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig 
Unterstützung kannst Du rechnen.

> Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem
> Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken.
> Dürfte ein Polizist mir diese überhaupt einfach so weg nehmen?
Natürlich.

> Mit welchem Grund?
Beweissicherung.

Wenn Du die Karte vorsätzlich zurückhältst, machst Du Dich doch direkt 
verdächtig.

von Ich D. (dashcamforum)


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Stephan S. schrieb:
> Meine Kamera kann man so einstellen dass sie nur dann aufzeichnet wenn
> eine Erschütterung kommt. Nicht aber dass sie durch diese stoppt.


Das eine Kamera generell die Aufnahme stoppt, halte ich fuer falsch und 
ist mir bis dato auch nicht bekannt. Gerne lasse ich mich eines besseren 
belehren :)

Wenn der Sensor Erschuetterung registriert dann wird die Szene auf der 
Karte mit Schreibschutz versehen um danach beim Looprecording nicht 
geloescht zu werden. Das geht dann solange bis soviele gelockten Files 
auf der Karte sind und die Kamera kein Platz mehr fuers Looprecording 
hat.

VG

von Stephan S. (outsider)


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magic smoke schrieb:
>> Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann
>> wegen VVerkehsberstössen.
> Wegen WAS?! Klar kann ich andere wegen Verkehrsverstößen anzeigen. Ich
> muß das nur nachweisen können und das wird in den meisten Fällen
> schwierig. Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht
> besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig
> Unterstützung kannst Du rechnen.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html

magic smoke schrieb:
>> Dürfte ein Polizist mir diese überhaupt einfach so weg nehmen?
> Natürlich.
>
>> Mit welchem Grund?
> Beweissicherung.
>
> Wenn Du die Karte vorsätzlich zurückhältst, machst Du Dich doch direkt
> verdächtig.

Das mag sein. Aber wie schon jemand geschrieben hat: man muss in der 
Deutschen Rechtsprechung nichts sagen, womit man sich selbst belastet. 
Einfach nichts zu sagen ist eigentlich meistens die beste Lösung. Wenn 
die sehen, dass da eine Dashcam ist ohne Karte, bin ich nicht 
verpflichtet zu sagen dass ich die gerade eben raus genommen habe.

Ich habe erst am Donnerstag von der Polizei eine Anzeige von der Polizei 
bekommen für eine Änderung, die ich vor 14 (!) Jahren an meinem Auto 
vorgenommen habe und seitdem nie vom TÜV beanstandet wurde. Ich bin erst 
mal bedient von denen und sie haben mit keiner Kooperation mehr von mir 
zu erwarten. Wehren kann ich mich vermutlich nicht weil die doch immer 
recht bekommen. Und wegen so was vor Gericht gehen?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Stephan S. schrieb:
> 
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html

Das dieses Urteilt zitiert wurde:
Es gibt zwischenzeitlich ein neueres Urteil eines anderen Amtsgerichts 
wo die Dashcamaufzeichnung als Beweismittel bei einer Verkehrsstraftat 
zugelassen wurde:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-og&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=KORE210042015

Aber beide Urteile sind halt nur Amtsgerichtsurteile und haben damit im 
deutschen Rechtssystem (anders als im Angelsächsischen beispielsweise) 
nicht einmal ansatzweise eine Wirkung auf andere Verfahren. Nicht einmal 
im selben AG Bezirk.
Das ist (mit GROßEN Einschränkungen) erst bei höchstrichterlichen 
Urteilen, also Urteilen von Gerichten mit O oder B in der Bezeichnung 
der Fall.

magic smoke schrieb:
> Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht
> besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig
> Unterstützung kannst Du rechnen.

Was ich auch durchaus begrüßenswert finde.
Allerdings hängt das auch sehr von der Schwere der Tat ab.
Jemand der einem Falschparker oder jemanden der gerade 5 Meter vor dem 
Verbots-ENDE-Schild an übersichtlicher Stelle zum Überholvorgang ansetzt 
anzeigt wird in der Tat zu recht belächelt.
Solche Blockwarte braucht es keinesfalls.

Wenn aber Anzeige vorliegt weil jemand an absolut unübersichtlicher 
Stelle unter massiver Überschreitung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit einen Überholvorgang gestartet hat und nur durch 
Vollbremsung inkl. Ausweichen in den Grünstreifen von entgegenkommenden 
Fahrzeugen ein Unfall mit schwerstverletzten oder Toten gerade noch um 
Haaresbreite abgewendet wurde, der wird genauso wie derjenige der den 
Autofahrer der im Innenstadtbereich ohne Rücksicht zwischen vorhandene 
Fußgängern auf Zebrastreifen hindurch mit 140 Sachen ein Rennen fährt 
schon ernstgenommen und als echte Hilfe angesehen.

Denn solche Harakirifahrer sind eine echte Gefahr für die 
Öffentlichtkeit die so schnell wie nur irgenwie möglich aus dem Verkehr 
gezogen werden müssen.

Und solche Vorgänge anzuzeigen hat auch überhaupt nichts mit einem 
Blockwartverhalten zu tun bei dem kleinste Regelverletzungen "gepetzt" 
werden...

Gruß
Carsten

von Purzel H. (hacky)


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>Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe
den Fehler ein.

Wenn die Dashcam das Zischen der Bierdose mitaufnimmt. Und das 
Mobilfunkgespreach mitaufzeichnet. Und wie man zittrig einen Powerslide 
durchzieht. Und dank mit aufgezeichnetem GPS wird ersichtlich, dass 
eigentlich generell mit stark uebersetzter Geschwindigkeit gefahren 
wird. ... ja machmal.

von Magic S. (magic_smoke)


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War Dein Umbau in den Papieren eingetragen? Wenn nicht, selber schuld. 
Ich lass selbst die kleinste Änderung pingelig genau eintragen, mein GTI 
16V hatte damals zwei Zusatzseiten an den Fahrzeugschein geheftet. Da 
hatten die meisten Polizisten schon gar keine Lust mehr, die Karre 
ernsthaft zu kontrollieren, nachdem sie diesen Ordner in den Fingern 
hielten.

Natürlich mußt Du nicht erwähnen wo die Karte aus der Kamera ist. Aber 
angenommen der Polizist sieht sie irgendwo auf dem Armaturenbrett liegen 
- dann ist's erstmal seine wenn er sie möchte. Alles was folgt und Dir 
dann bleibt ist der Rechtsweg.

von Stephan S. (outsider)


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Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb:
>>Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe
> den Fehler ein.
>
> Wenn die Dashcam das Zischen der Bierdose mitaufnimmt. Und das
> Mobilfunkgespreach mitaufzeichnet. Und wie man zittrig einen Powerslide
> durchzieht. Und dank mit aufgezeichnetem GPS wird ersichtlich, dass
> eigentlich generell mit stark uebersetzter Geschwindigkeit gefahren
> wird. ... ja machmal.

Das könnte auch ne Cola sein, außerdem ist Bier trinken während der 
Fahrt nicht verboten. Aber abgesehen davon kann ich Bier eh nicht leiden 
und halte mich selbst an die 0 Promille.

Generell fahre ich nicht schneller als die Geschwindigkeitsbeschränkung 
es zulässt. GPS Geschwindigkeit, nicht Tacho. Ich begrüße auch jede 
Geschwindigkeitsmessung, weil ich der Meinung bin dass Unbelehrbare, die 
für sich selbst entscheiden können wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung 
gerechtfertigt ist und wo nicht, aus dem Verkehr gezogen werden müssen. 
Leider wird viel zu wenig gemessen. Ich habe in den 19 Jahren die ich 
jetzt motorisiert am Straßenverkehr teilgenommen habe bisher 2 
Strafzettel bekommen. Einmal waren es nach Abzug der Messtoleranz 7 km/h 
zu viel und einmal 14. Bei letzterem dachte ich dass das Ortsschild 
schon da war, kam aber erst viel weiter außen. Ich hab die Messstelle 
sogar gesehen und mich gewundert warum die da draußen blitzen...

magic smoke schrieb:
> War Dein Umbau in den Papieren eingetragen? Wenn nicht, selber schuld.
> Ich lass selbst die kleinste Änderung pingelig genau eintragen, mein GTI
> 16V hatte damals zwei Zusatzseiten an den Fahrzeugschein geheftet. Da
> hatten die meisten Polizisten schon gar keine Lust mehr, die Karre
> ernsthaft zu kontrollieren, nachdem sie diesen Ordner in den Fingern
> hielten.

Manche Teile haben ABE und sind nicht eintragungspflichtig. Die waren 
seit 14 Jahren dran und wurden nie vom TÜV beanstandet. Die Räder, die 
leichte Schleifspuren im Innenradhaus hinterlassen haben (an Reifen 
sieht man keine Spuren, geschweigedenn Beschädigungen) sind seit etwa 10 
Jahren eingetragen. Ich vermute mal, dass durch Verschleiß der 
Gummilager an der Vorderachse mehr Spiel im Querlenker ist und es 
deshalb passiert ist. Die Reifen sind schon 6 Jahre alt und somit nicht 
durch erhöhtes Profil größer als zuvor.

Ich finde es nachvollziehbar, dass ich aufgefordert werde das zu beheben 
und dieses zu belegen. Der nächste TÜV hätte es wohl eh beanstandet. 
Aber eine Anzeige und Kosten im 3-stelligen Bereich wie er sie mir 
angekündigt hat, finde ich total unangebracht. Der Beamte war von Anfang 
an total unfreundlich. Als ich ihn (meiner Meinung nach zu Recht) darauf 
hinwies dass seine Messung der Höhe des Fahrzeugs falsch wäre, weil er 
nur auf einer Seite gemessen hat, die andere deutlich höher ist weil das 
Auto auf schrägem Grund stand, war er sauer dass er mir deshalb keine 
Anzeige schreiben konnte. Dann hat er eben weiter gesucht. Und auf meine 
Frage "Das heißt ich komme dann zu Ihnen auf die Dienststelle mit der 
Bestätigung, dass die Mängel beseitigt wurden?" hat er mich angefahren 
was mir einfiele mit meiner Wortwahl. Ich verstand die Welt nicht mehr. 
Ich habe nicht "Du" sondern "Euch" (es waren ja 2), gesagt. Er meinte 
jedoch dass das "Sie" heißt und nicht "Euch"...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Stephan S. schrieb:
> Manche Teile haben ABE und sind nicht eintragungspflichtig.

Wobei das mit der ABE manchmal auch eine gefährliche Kiste sein kann.
Denn viele haben von der Wirksamkeit einer ABE eine falsche Vorstellung.

Als Beispiel:
Wenn du Felgen hast die für dein Fahrzeug eine ABE besitzen aus der 
ausdrücklich hervorgeht das die nicht eingetragen werden müssen darfst 
du diese ohne Eintragung an dein Fahrzeug montieren und damit am 
Strassenverkehr teilnehmen.

Wenn du kürzere Federn zwecks Tieferlegung hast die für dein Fahrzeug 
eine ABE besitzen aus der ausdrücklich hervorgeht das die nicht 
eingetragen werden müssen darfst du diese ohne Eintragung in dein 
Fahrzeug montieren und damit am Strassenverkehr teilnehmen.

Du darfst aber KEINESFALLS diese Federn gleichzeitig mit den Felgen 
montieren und immer noch ohne Eintragung weiter am Strassenverkehr 
teilnehmen.
(Ausser natürlich in den Papieren der Felgen steht drin das die ABE auch 
dann gilt wenn genau diese Federn montiert sind - und bei den Federn 
steht ausdrücklich drin das die ABE auch gilt wenn genau deine Felgen 
montiert sind. Fehlt eine der beiden Angaben -> Eintragungspflicht!)

Gilt immer dann wenn zwei Modifikationsteile denselben wichtigen
(man könnte sagen : TÜV relevanten) Fahrzeugbereich betreffen.

(Bei Bereifung, Federn und Lenkrad ist das beispielsweise der Fall das 
die sich Gegenseitig oft im Bereich "ABE Only" ausschließen da alles 
jeweils Fahreigenschaften verändert.
Oder wenn man mehr als ein Teil der Abgasanlage verändert... Da betrifft 
es das Geräuschverhalten. Usw. Usf!)

> Die waren
> seit 14 Jahren dran und wurden nie vom TÜV beanstandet.

Bedeutet aber trotzdem nicht das dies deshalb so Legal sein muss.
Das könnte man höchstens für eine Argumentation im Sinne eines 
Verbotsirrtums nutzen!

Der TÜV ist eine zusätzliche Kontrollinstanz die das gröbste verhindern 
soll. Es entbindet aber den Fahrzeughalter und auch den Fahrer nicht von 
ihrer eigenen Verantwortung für den Fahrzeugzustand.

Das ein Fehlerhafter Zustand immer und immer wieder beim TÜV durchkommt 
sollte so zwar nicht sein. Kommt aber immer wieder vor.
Gerade im Bereich der Anbauteile. Einfach weil kein Prüfer alle 
zulässigen und nichtzulässigen Kombinationen kennen kann und eine 
einzelfallüberprüfung in der Theorie zwar gut klingt, in der Praxis aber 
kaum Umsetzbar ist.

Wobei: Es ist ja noch gar nicht gesagt ob dein Fahrzeug wirklich in 
einem unzulässigen Zustand ist. Das der Polizist das meint ist erst 
einmal nur ein Hinweis. Falls dies aber nicht ganz offensichtlich ist 
(kein Profil o.ä.) muss die beweiskräftige Feststellung durch einen 
Sachverständigen erfolgen und natürlich auf den tatsächlichen 
Vorschriften beruhen.

Und selbst wenn der Zustand nicht zulässig ist muss noch geklärt werden 
ob dies aufgrund einer bewussten Veränderung oder wegen eines Defektes 
der vielleicht erst vor 5 Sekunden eingetreten ist der Fall ist.

Daher würde ich mit dem Wagen jetzt kurzfristig die nach Region für dich 
zuständige "Technische Prüfstelle" aufsuchen und das mit einem 
(mindestens) "amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnis" 
abklären.
(Die Technischen Prüfstellen sind von den Aufgaben/Befugnissen noch 
einmal eine Stufe oberhalb der normalen reinen "Plakettenkleber" werden 
in den  alten BL vom TÜV, in den neuen BL von der DEKRA betrieben)

Meist reicht für die Voreinschätzung ja schon der kurze Blick ohne 
Kostennote.
Hat man dann die Gewissheit das alles in Ordnung ist kann man dann 
entweder um Nerven zu sparen sich gegen Gebühr aus eigener Tasche dies 
bescheinigen lassen um diese Bescheinigung dann bereits vor Eröffnung 
des Verfahrens einzureichen, ODER man wartet die Eröffnung des 
Verfahrens ab, legt Rechtsmittel ein und lässt einen Gutachter vom 
Gericht beauftragen und am ende zahlt die Staatskasse...

Falls dein Fahrzeugszustand in den kritisierten Punkten tatsächlich 
vorschriftsmäßig war ist natürlich mit dem Nachweis das Thema ohne 
weitere Folgen durch. Wobei das beschriebene Verhalten des Polizisten 
sich stark danach Anhört als wenn er nur nach etwas gescuht hat...

So, das war jetzt OFF-Topic im OFFTOPIC ;-)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Magic S. (magic_smoke)


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> Einfach weil kein Prüfer alle zulässigen und nichtzulässigen
> Kombinationen kennen kann und eine einzelfallüberprüfung in
> der Theorie zwar gut klingt, in der Praxis aber kaum Umsetzbar ist.
Blödsinn. Entweder gibt es eine ABE für das Zubehörteil, in dieser genau 
aufgeführt ist, in welche Fahrzeuge das Teil unter welchen Bedingungen 
eingebaut werden darf oder ein TÜV-Prüfer, der zu Einzelabnahmen 
berechtigt ist, gibt seinen Segen und das Teil wird eingetragen. Alles 
andere ist vielleicht 14 Jahre irgendwie durchgemogelt oder einfach nie 
aufgefallen, aber deswegen noch lange nicht zugelassen.

Und wenn irgendwas schleift ... wo ist das dann noch eine Frage? Rein 
rechtlich hast Du Dich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand 
Deines Fahrzeuges zu überzeugen. Es hieß mal irgendwo 2cm Abstand zu 
drehenden Teilen. Das kann beim TÜV z.B. durch das Auffahren eines 
einzelnen Rades auf einen Holzklotz geprüft werden. Auch dann dürfen 
diese 2cm nicht unterschritten werden. Wenn da irgendwas schleift, ist 
das ganz klar durchgefallen! Warum und wieso ist völlig irrelevant.

Und mal zu schnell gefahren... bis 10..15km/h drüber meiner Meinung nach 
völlig verschmerzbar. Da find ich 'ne verkehrsunsichere Karre deutlich 
schlimmer.

Ich weiß aber was Du meinst, ich hab mal drei Punkte gefressen, weil 
einem Bul...äh..Polizisten meine Reifen nachts nicht gefallen haben. 
Angeblich "dodaaaal abjefahrn" war seine fachmännische Meinung. Klar 
doch, Herr Wachtmeister, ich weiß daß mein Golf total abgefahr'n ist - 
aber die REIFEN doch nicht!! Egal, nichts zu machen. Der Beamte nächsten 
Tag vom Revier sah das anders, da war ich den Mängelschein wieder los - 
aber die Anzeige durfte ich trotzdem fressen.

von J. A. (gajk)


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Stephan S. schrieb:
> ...Die Räder, die
> leichte Schleifspuren im Innenradhaus hinterlassen haben (an Reifen
> sieht man keine Spuren, geschweigedenn Beschädigungen) sind seit etwa 10
> Jahren eingetragen. Ich vermute mal, dass durch Verschleiß der
> Gummilager an der Vorderachse mehr Spiel im Querlenker ist und es
> deshalb passiert ist. Die Reifen sind schon 6 Jahre alt und somit nicht
> durch erhöhtes Profil größer als zuvor.


Also, wer Reifen fährt die Schleifspuren im Radkasten hinterlassen...

Da würde ich mir mindestens einen Rosenkranz und einen zusätlichen 
Sitzplatz für einen guten Schutzengel beim TÜV eintragen lassen.

von Stephan S. (outsider)


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Wie gesagt, alles vom TÜV zusammen genau so eingetragen und wohl durch 
leichten Verschleiß im Querlenkergummi mehr Spiel drin. Das sieht man 
bei dem Fahrzeug sogar mit Serienrädern sehr oft. Nur eine 2 mm dicke 
wabbelige Kunststoffschale, die man mit dem kleinen Finger wegdrücken 
kann. Ich werde mich natürlich darum kümmern das zu beseitigen, aber mir 
Vorsatz zu unterstellen und mich anzuzeigen finde ich schon 
unangemessen, nachdem das Fahrzeug ja genau so eingetragen ist und man 
am Gewinde des Fahrwerks sehen kann, dass da seit vielen Jahren 
garantiert nicht gedreht wurde. Damit will ich es hier in diesem Thread 
jetzt aber auch belassen.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Stephan S. schrieb:
> Er meinte jedoch dass das "Sie" heißt und nicht "Euch"...

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Im Grunde hat er 
damit Recht.

Stephan S. schrieb:
> aber mir Vorsatz zu unterstellen und mich anzuzeigen finde ich schon
> unangemessen

Das ist halt 'heraus geschallt'. Bei Security & Co. ist man mit Respekt 
und Ehrfurcht am besten beraten, auch wenn man dabei nur den guten 
Schauspieler macht.

Stephan S. schrieb:
> Ich habe mich dann für das Modell hier entschieden: …
> Die hat mir das beste Preis-/Leistungsverhältnis gezeigt.

Danke für den Tipp! :-)

magic smoke schrieb:
> Aber angenommen der Polizist sieht sie irgendwo auf dem Armaturenbrett
> liegen

Runter schlucken. ;-) * scnr *

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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Torsten C. schrieb:

> Runter schlucken.

Nicht machen, sonst stirbst du den Bolustod... =8P

von Timm T. (Gast)


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magic smoke schrieb:
> ich hab mal drei Punkte gefressen, weil
> einem Bul...äh..Polizisten

Theoretisch darfst Du ruhig Bulle sagen, denn das ist aus dem Rotwelsch 
übernommen und geht ursprünglich auf das niederländische bol, das "Kopf" 
oder "kluger Mensch" bedeutet, zurück.

Praktisch sehen das die Bullen anders, sie wollen nicht mit Polizisten 
verglichen werden.

von J. A. (gajk)


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Hier sieht man ne typische Aufnahme:

http://www.bild.de/video/startseite/bildchannel-home/video-home-15713248.bild.html

Die Autos sind zu erkennen, Nummerschilder schon wieder nicht.

von Magic S. (magic_smoke)


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Schlechte Kamera, wenn die Kennzeichen unlesbar sind. Das geht besser.

von J. A. (gajk)


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magic smoke schrieb:
> Schlechte Kamera, wenn die Kennzeichen unlesbar sind. Das geht
> besser.

So ungefähr ist auch die "Quaälität" meiner Cam (60 Euro-Flunder). Aber 
immerhin kann der Polofahrer nicht behaupten, der Laster hätte ihn nicht 
reingelassen und deswegen sei alles passiert.

von Ich D. (dashcamforum)


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von J. A. (gajk)


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Vorsicht, BILD-Meldung.

Aber: Dieser aberwitzige Vorschlag zeigt, welches Unsicherheiten hier 
vorhanden sind:

http://www.bild.de/politik/ausland/europaeische-parlament/will-urlaubs-selfies-verbieten-41542566.bild.html

...und zeigt natürlich auch, mit welchem Unsinn sich Leute mit 
5-stelligem Monatsnetto so beschäftigen...

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