Guten Abend, man sieht ja recht häufig im Interweb Videos von Autounfällen, die mit einer Dashcam gefilmt wurden. Wir hatten selber schon in der Familie einen Unfall, bei dem die Polizei oder das Gericht den Unfallhergang nicht klären konnte und wir so ca. 40% Schuld zugewiesen bekommen haben. Trotz Unschuld, aber wer glaubt einem denn schon, wenn kein Zeuge da ist. Vor Gericht sind in Deutschland meines Wissens Videoaufnahmen nicht ausschlaggebend oder dürfen gar nicht erst (vor Gericht/ bei der Polizei) gezeigt werden, da das Gesetzt dies nicht erlaubt (Verletzung der Rechte 3., außerdem scheint keiner der Beamten wirklich Interesse an diesen Videos zu haben...). Zum veröffentlichen muss ich wohl nichts sagen, da ist die Lage ja klar. Bis auf einige Präzedenzfälle in D gibt es meines Wissens nach keine Gerichtsfälle, bei denen die Aufnahmen gezeigt werden durften. Diese beinhalteten jedoch Straftaten die mit Tötung einhergingen. Wie das beim "08/15" Unfall mit leicht oder nicht verletzten Personen ist, kann man sich ja fast schon denken. Macht es dennoch Sinn, eine solche Kamera zu installieren, zumal diese sehr stark im Preis gesunken sind? Haben sich die Gesetze in letzter Zeit etwas geändert bzw. sind Richter/Polizisten heute eher an solchen Videoaufnahmen interessiert? Kennt Ihr Fälle, bei denen die Dashcam geholfen hat? Würdet Ihr in Erwägung ziehen, demnächst auch solch eine Kamera zu installieren? Es gibt ja welche, die eine 2. Kamera haben, die nach hinten filmt. Diese wird per Kabel einfach nach hinten geführt. Ich werde demnächst zum Pendler und bin etwas unentschlossen, denn wenn sie mir im Ernstfall nichts bringt, dann kann ich mir das Geld ja sparen.
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IncreasingVoltage .. schrieb: > Wir hatten selber schon in der Familie einen Unfall, bei dem die Polizei > oder das Gericht den Unfallhergang nicht klären konnte und wir so ca. > 40% Schuld zugewiesen bekommen haben. Lass mich raten, du hattest keinen Anwalt. IncreasingVoltage .. schrieb: > Vor Gericht sind in Deutschland meines Wissens Videoaufnahmen nicht > ausschlaggebend oder dürfen gar nicht erst (vor Gericht/ bei der > Polizei) gezeigt werden, da das Gesetzt dies nicht erlaubt (Verletzung > der Rechte 3., außerdem scheint keiner der Beamten wirklich Interesse an > diesen Videos zu haben...). Zum veröffentlichen muss ich wohl nichts > sagen, da ist die Lage ja klar. Du bist verwirrt. 1. Du musst der Polizei nichts "zeigen". Du mußt mit der Polizei auch nicht reden. Die Polizei ermittelt lediglich. Die Polizei kann aber auch Dinge übersehen oder falsche Schlüsse ziehen. Ob die Polizei das Video interessiert oder nicht ist erstmal schnurzpiepegal. Ich würde es überhaupt nicht erwähnen. 2. Das allerwichtigste nach einem Unfall, wenn die Polizei auftaucht, ist: der Polizei gegenüber keinerlei Angaben machen außer Name und Anschrift. Dann sofort zum Anwalt. Irgendwelche "Vorladungen auf die Wache" musst du nicht befolgen. Selbst wenn der andere Schuld ist, und du deiner Meinung nach nur die Wahrheit sagst, kannst du dich "in Widersprüche verstricken" und in Teufels Küche bringen. Das Video von der Dashcam würde ich für mich behalten und später meinem Anwalt übergeben. 3. Ob und wie ein Beweis verwertet wird entscheidet einzig und allein der Richter. In Deutschland ist es so, dass selbst bei illegal erlangten Beweismitteln (was Dashcam-Videos nicht sind) "das Strafverfolgungsinteresse überwiegt". Bis jetzt wurden Dashcam-Videos immer anerkannt. Hat zwar nicht unbedingt mit Verkehrsunfällen zu tun, solltest du aber anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=yM_eWMaMRUg https://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc
Bei dem letzten Rechtsfall wo die Dashcam anerkannt wurde von dem ich was mitbekommen habe. Hatte der eine art crash-recorder im Auto, die nicht gesamte fahrt aufzeichnet, sondern nur die letzten 3 Minuten vor einem Crash. Laut dem Richter verstoßen die nicht gegen Persönlichkeitsrechte, weil das Video keinen Zweck hat, außer einen Unfall aufzuklären und das Videomaterial keinen "Voyer"-Nutzen hat.
Ich selber war beim Gerichtstermin nicht dabei, aber ja, der Anwalt war sehr schlecht, der Bekannte hatte zwar einen, der war jedoch sehr redefaul. Der kam auch, so weit mir bekannt ist, gerade von der Uni... Das man der Polizei keinerlei Angaben machen muss, ist mir bewusst, jedoch war ich nicht in dem Unfall verwickelt und er liegt auch schon einige Jahre zurück. Also ich habe sehr oft gehört, dass dashcam-videos nicht von Bedeutung sein sollen, jedoch habe ich im Familien/-Freundeskreis keinen, der solch eine Kamera hat und mal in einem Unfall verwickelt war, daher kenne ich mich überhaupt nicht aus, bis auf das, was ich mal gehört habe, aber wer weiß schon, ob das stimmt. Kann sogar gut sein, dass ich die Infos aus dem TV habe, also mehr als fragwürdige quellen, obwohl ich nur öffentlich rechtliche Sender schaue, die sind aber leider auch vom Niveau sehr weit unten.
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Warum sollen Dashcam Videos nicht anerkannt werden? Sie aufzunehmen ist nicht illegal. Es gibt ja auch Kameras auf Bahnhöfen, in Banken, in U-Bahnen ... mir ist auch kein Fall bekannt wo ein Dashcam-Video nicht verwertet werden durfte. Also kann es niemals schaden eine Dashcam zu haben, nur nützen. Ich benutze übrigens DailyRoads Voyager auf einem Android Telefon: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.dailyroads.v&hl=de
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Malignes Melanom schrieb: > Warum sollen Dashcam Videos nicht anerkannt werden? Das Hauptargument war (zumindest damals) die Manipulation der Videos. Wer es schafft ein solches Video zu manipulieren, hat es verdient straffrei davon zu kommen. Bis ich den in die Finger bekomme. Dann helfen ihm auch keine Videos mehr. Bei öffentlichen Plätzen besteht (aus meiner Sicht) kein Grund, diese zwecks eigenen Vorteils zu manipulieren. Anders sieht es bei Privatnutzern aus, die daraus Profit schlagen könnten. Ich denke diese öffentlichen Kameras werden auch nach diversen Richtlinien installiert, daher sind sie ausschlaggebend, wenn es um die Aufklärung von Verbrechen geht.
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Ich hab so eine Kamera weil mich beeindruckte wie beliebig viele Russen diesen Kometen filmten. Die laeuft seither einfach mit. Vielleicht gibt es mal was interessantes. Was auch immer das sein wird.
Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb: > Kometen filmten Vor kurzem gab es ja etwas ähnliches hier, den Knall soll man fast bis in den Norden Deutschlands gehört haben sollen. Ich habe während dessen leider Musik gehört und nichts mit bekommen. Nicht mal dumpfes Grollen habe ich gehört :/ Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen) Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd!
IncreasingVoltage .. schrieb: > Das Hauptargument war (zumindest damals) die Manipulation der Videos. > Wer es schafft ein solches Video zu manipulieren, hat es verdient > straffrei davon zu kommen. Bis ich den in die Finger bekomme. Dann > helfen ihm auch keine Videos mehr. Ist doch voellig klar, erkennt sich der Delinquent selber im Video wird er alles Kraft seiner Wassersuppe in Bewegung setzen um Dein Video entweder unglaubwirklich oder gefaelscht aussehen zu lassen. Ein "eindeutiges" Video waere ja kontrapositiv. Meine Russischen Kollegen haben berichtet, das es schon mal vorkommen kann, das ein Kerl in der Statur eines Klitschkos, einfach mal das halbe Armaturenbrett rausreisst bevor irgendeine(r) jemals das "Beweis-video" sieht. (Das gibt´s danach einfach nichtmehr) Gruss Asko.
Ich wüßte nicht, daß das Filmen im öffentlichen Raum untersagt ist. Recht am eigenen Bild gibt es soweit ich weiß auch nur, wenn eine einzige Person im Großformat auf dem Video ist, bei einer normalen aufgezeichneten Fahrt wird das schwierig. Und sonst muß das Video halt vor Gericht wie jeder Beweis zugelassen werden. Das kann man beantragen und wenn es zur Aufklärung des Sachverhalts beiträgt, wüßte ich nicht, wieso der Richter das nicht zulassen sollte.
Das kann natürlich vorkommen, jedoch ist Deutschland nicht so temperamentvoll wie Russland. Also hier rupft niemand meine Kameras aus den Autos, und wenn doch, dann hoffe ich, dass sich die etwa 12 Jahre im Fitnessstudio ausgezahlt machen. Man kann Videos ja durch alle (eigentlich widerlegbaren) Argumente unglaubwürdig erscheinen lassen. Aber wenn es doch so sein sollte, würde ich einen Medienspezialisten beauftragen. So lange er denn bei dem Gewinn des Prozesses vom Staat/ Unfallverursacher bezahlt wird. Aber das wird leider wohl kaum so sein. Außerdem denke ich nicht, dass seine Meinung im Prozess zählt, was ist denn schon ein Spezialist, wenn man sich selber eine Meinung bilden kann... @ magic smoke: Es geht auch nicht nur um das Bild der 3., sondern um deren Fahrweise, wo die unterwegs sind,.... Also eher um Datenschutz (ja, Datenschutz, das ich nicht lache). Soll ja keiner sehen, dass das Auto mit dem Kennzeichen xxyyxxxx hier und da mit der Geschwindigkeit lang gefahren ist...
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magic smoke schrieb: > Ich wüßte nicht, daß das Filmen im öffentlichen Raum untersagt ist. Das heißt noch lange nicht, dass es deswegen erlaubt ist... Tatsächlich wirst du sehr schnell an Persönlichkeitsrechten der - absichtlich oder nicht - gefilmten Personen anecken und das kann sehr unangenehme Folgen für dich haben. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. > wüßte ich nicht, wieso der Richter das nicht zulassen sollte. Auch das bedeutet nicht, dass der Richter es zuläßt. In der Praxis wird es nur selten und dann auch nur unter sehr restriktiven Bedingungen zugelassen. Andersherum kann es aber auch passieren, dass die Polizei bei einem Unfall die Kamera beschlagnahmt und den Film gegen ihren Besitzer verwendet. Wegen letzterem raten Juristen von Dashcams generell ab.
Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu wissen, wer meine Fans sind! Der Rest darf gerne auch noch auf negativ drücken, ihr wisst doch, daß ich immer so schnell depri werde, wenn ich in einem Thread nicht den negativ-Rekord halte. So schnell ecke ich da an keine Persönlichkeitsrechte an. Ich hab ja nicht vor, das Material zu veröffentlichen o.Ä. und damit ist das genauso, wie wenn ich von irgendeinem Haus ein Urlaubsphoto mache. Oder muß ich jetzt den Alexanderplatz räumen lassen, damit ich ein legales Bild vom Fernsehturm machen kann? So ein Blödsinn! Wenn die Polizei das Video beschlagnahmt, zeigt das doch, daß solche Videos sehr wohl zum Aufklären des Sachverhalts beitragen können. Es liegt halt immer am Richter - ich könnte auch der Beschlagnahme widersprechen bzw. beantragen, daß das Video dann NICHT als Beweis zugelassen wird. Das hängt immer vom Richter ab, der muß das entscheiden - genauso wie er das gesamte Verfahren entscheiden muß. Wenn er's sehen will, dann wird's gezeigt und wenn nicht dann nicht. Übrigens gibt es bestimmt auch Dashcams mit Passwortschutz, bzw. einer automatischen Löschfunktion wenn das Ding sichergestellt wird. Wenn nicht, wäre das glatt eine Marktlücke (und ich erhebe hiermit Anspruch auf die Idee).
magic smoke schrieb: > Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu > wissen, wer meine Fans sind! Der Rest darf gerne auch noch auf negativ > drücken, ihr wisst doch, daß ich immer so schnell depri werde, wenn ich > in einem Thread nicht den negativ-Rekord halte. IncreasingVoltage .. schrieb: > Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen) > Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd! Cunt = "Wi**sfleck. Keine Ahnung, aber irgend ein Witzbold drückt sowieso überall! auf "dislike" oder wie man das nennen will. Macht euch nichts draus, regt zwar manch mal auf, da viele Mitleser die negativ bewerteten Beiträge gar nicht erst lesen, aber egal. Die Bewertungsmöglichkeit sollte für jeden Nutzer optional sein. Den Sch*** braucht eh keiner, ausser FB Fetischisten! Sorry, aber so etwas in einem Forum, das für Bildung u.Ä. da ist, hat hier nichts zu suchen. Das ist keine social media Plattform! Ich stimme dir voll zu! Außerdem überschreiben die Kameras ja (je nach Speichergröße) spätestens nach der 3. Stunde. Und wenn man das Recht 3. komplett durchsetzen würde, dann hätte ich genau 2 Urlaubsfotos der letzten 15 Jahre. Und in denen wäre ich nicht mal zu sehen.
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Malignes Melanom schrieb: > Es gibt ja auch Kameras auf Bahnhöfen, in Banken, in > U-Bahnen ... Das ist aber was völlig anderes, als wenn du irgendwas privat überwachen willst! Für öffentliche Plätze und ähnliches gibt es gesetzliche Vorschriften die das bestimmten institutionen unter bestimmten voraussezungen erlauben. Wenn du dein privat grundstück oder auch firmengelände mit einer Kamera überwachen willst, so muss die Kamera so eingestellt werden, dass die videoaufnahme, sprich das bild, an der Grundstücksgrenze endet! Es darf auf so einer aufnahme nichts zu sehen sein, was nicht zu deinem Grundstück gehört! Alles andere ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ geahndet werden. Wenn du also meinst, du kannst voll entspannt deine Grundstückseinfahrt filmen und da ist noch die halbe Straße mit drauf, dann kannst du dich schon mal auf eine/mehrere Klagen freuen, wenn das bekannt wird, das du deine halbe Nachbarschaft filmst. Das gleiche gilt für Dashcams. "Ja, aber in Russland machen die das auch..." Mag sein, wir sind hier aber nicht in Russland! In Russland sind die Dinger nämlich erlaubt, oder besser gesagt: sie sind dort nicht verboten! Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar. Warum? Nummernschilder, Zeitstempel, Gesichter, usw. -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils, oder anders gesagt: Es geht dich einen feuchten dreck an, wann ich wo mit meinem Auto war. "Ja, aber der Staat macht das doch auch mit den Mautstationen..." Das ist völlig egal! Nur weil der Staat irgendwas macht, heißt das noch lange nicht, das man das auch privat machen darf. Nur weil der Staat/BND/NSA den Internetverkehr aufzeichnet darfst du als Firmenchef noch lange nicht sämtlichen Netzwerkverkehr deiner Angestellten aufzeichnen. Auch die Ausrede das du ja nur dein Firmennetzwerk schützen möchtest hilft da recht wenig! Es gibt ein Bundesdatenschutzgesetz und da hast du dich dran zu halten! Das du das Gesetz nicht kennst, ist nicht das Problem des Gesetzgebers. Und eben solch ein Verstoß gegen besagtes gesetz kann (und wird auch) dazu führen (sofern das angemerkt wird), dass das Video als beweis nicht anerkannt wird, weil du es gar nicht hättest aufzeichnen dürfen. Ein Gesetzesverstoß reicht aus, um die "Beweise" für ungültig zu erklären. Da sind schon einige Klagen dran gescheitert, weil es sich herausgestellt hat, dass die Polizei z.B. das Telefon gar nicht hätte abhören dürfen, und damit sind die vermeintlich "tollen" beweise wertlos, weil sie nicht hätten gesammelt werden dürfen. Alternativ einfach mal Peter Schaar (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 - 2013 ) anschreiben und seine Meinung dazu einholen.
Naja ich weiß noch, daß es damals viel Geschrei nach sowas gab, als die Bewertungsfunktion noch nicht vorhanden war. Inzwischen verblasst sie ein wenig und einige Leute scheinen nicht nach dem Inhalt des Beitrages zu "werten" sondern allein davon abhängig, wer ihn geschrieben hat. Ist halt als Admin schwer, man kann es nie allen rechtmachen. Ich persönlich geb nichts mehr auf die "Punkte", seit dem das so ausartet. Ich mach mich ggf. darüber lustig, mehr nicht. Aufregen... nee, das ist's nicht wert. > Und wenn man das Recht 3. komplett durchsetzen würde, dann hätte ich > genau 2 Urlaubsfotos der letzten 15 Jahre. > Und in denen wäre ich nicht mal zu sehen. Hm, hast Dich wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild selbst angezeigt? ;) Außerdem - wenn ich mit dem Auto einen Crash baue und dabei einigermaßen unverletzt bleibe, dann weiß ich doch idR. ob ich Schuld daran hatte oder nicht. Wenn ich mit einer Dashcam unterwegs bin und möglicherweise Schuld an dem Knall hatte (viel zu schnell, bei kirschgrün noch über die Ampel geschossen, Vorfahrt missachtet etc.), dann ist doch das erste was ich mache, die Dashcam verschwinden zu lassen. Nöööö Herr Wachtmeister, sowas gibts hier nicht... hier gibts nichts zu beschlagnahmen, gar nichts ...
Ich erlaube mir mal die Frage: Beitrag "Welche Zollfreie Dash Cam?" würdet Ihr kaufen? Offtopic kann die Frage ja nicht sein, da wir hier ja bereits im Forum Offtopic sind. ;-)
> Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das > Bundesdatenschutzgesetz dar. > Warum? Nummernschilder, Zeitstempel, Gesichter, usw. Na und? Sowas hab ich auf Urlaubsfotos auch drauf. Eine Dashcam ist keine ortsfeste Überwachungsanlage, es wird keine bestimmte Person beschattet. Ich darf sogar exakt solche Bilder zur Beweissicherung machen, etwa wenn ich einen privaten Parkplatz besitze und irgendein Nappel parkt mir den zu. Oder die Einfahrt und ich muß den Nappel abschleppen lassen, damit ich rausfahren kann. > -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils, Wenn ich von MEINEM Auto und MEINEN Fahrten ein Bewegungsprofil erstelle, ist das meine Sache. Was anderes ist es, wenn ich stundenlang einem bestimmten Auto hinterherfahre. Übrigens, mit einem Brotmesser kann ich problemlos jemandem die Rübe vom Hals sägen. Sind Brotmesser jetzt deswegen verboten?
IncreasingVoltage .. schrieb: > Welcher cunt disliked eigentlich andauernd alle (recht nützlichen) > Beiträge? Man man man, immer diese Leute. Andauernd! Habs Voting mal wieder hochgedrückt. Ich hab zwar auch nur eine Stimme, aber damit sind einige wenigstens wieder auf 0.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Bis auf einige Präzedenzfälle in D gibt es meines Wissens nach keine > Gerichtsfälle, bei denen die Aufnahmen gezeigt werden durften. Diese > beinhalteten jedoch Straftaten die mit Tötung einhergingen. Wie das beim > "08/15" Unfall mit leicht oder nicht verletzten Personen ist, kann man > sich ja fast schon denken. > ... > Kennt Ihr Fälle, bei denen die Dashcam geholfen hat? Ein paar Fälle lassen sich schon finden, in denen solche Aufnahmen zugelassen wurden: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2013/04014/ Wie man sieht, kann soetwas aber auch nach hinten losgehen, insbesondere dann, wenn man prinzipiell alle anderen als Bösewichte und sich selbst als untadelig ansieht.
Torsten C. schrieb: > Ich erlaube mir mal die Frage: > Beitrag "Welche Zollfreie Dash Cam?" würdet Ihr kaufen? Warum in die Ferne schweifen? http://www.pollin.de/shop/dt/MDQyOTQxOTk-/KFZ_und_Zweirad/Sonstiges/HD_Dashcam_im_Metallgehaeuse_GEMBIRD_2_7_LCD.html Und da ist die Realisierung eines Rückgaberechtes doch wesentlich einfacher.
Eine Dashcam kann was feines sein, sofern man sich selbst immer(!) an die Verkehrsregeln hält, nie zu schnell fährt, immer genug Abstand hält, ...
Fabian F. schrieb: > Bei dem letzten Rechtsfall wo die Dashcam anerkannt wurde von dem ich > was mitbekommen habe. Hatte der eine art crash-recorder im Auto, die > nicht gesamte fahrt aufzeichnet, sondern nur die letzten 3 Minuten vor > einem Crash. Das ist Augenwischerei. Jede Dashcam speichert, sofern der Sensor ausgelöst hat - eine kurze Videosequenz wo Sekunden vor und nach dem Unfall drauf sind auf. Der Rest wird im Looprecording wieder ueberschrieben. Jetzt kann man natuerlich das "sichern" eines Videos als Aufzeichnung bezeichnen...Und das Looprecording als nicht aufzeichnen. Ich haette in so einer Situation etwas besseres zutun als mich um das aktivieren und aufzeichnen zu kuemmern.
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Kaj G. schrieb: > Dashcams stellen ebenfalls einen verstoß gegen das > Bundesdatenschutzgesetz dar. Warum? Nummernschilder, Zeitstempel, > Gesichter, usw. -> Möglichkeit der Erstellung eines Bewegungsprofils, > oder anders gesagt: Es geht dich einen feuchten dreck an, wann ich wo > mit meinem Auto war. Laber laber... Du kannst die Nummern ja auch auf einen Block schreiben, oder ist das dann auch ein Verstoß? Und: Hast du überhaupt so eine Kamera? Wenn ja, dann wüstest du dass diese Kameras im großen und ganzen NICHT in der Lage sind, Nummernschilder oder Gesichter aufzulösen, die weiter als 5 m entfernt sind. Die Qualität ist eher bescheiden.
Es gibt in Deutschland kein Gesetz gegen Filmen in der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild betrifft nur die Veröffentlichung, und photographiert werden darf alles was von öffentlichem Grund aus einsehbar ist. Es hängt ja auch an jeder zweiten Ampel eine Kamera zur Verkehrsüberwachung, die müssten bei Gesetzesverboten ja alle entfernt werden. Man muss auch rechtlich kein Videoüberwachungswarnschild aufhängen, obwohl man so was oft sieht. Vor Gericht sind Aufnahmen durchaus verwertbar, ebenso wie Kameras im Haus den Einbrecher identifizieren oder Prügel-Videos die Täter belasten. Kauf dir also eine Dashcam. Aber wenn du meinst, die wären "billig", vergiss es: Die billigen sind so schlecht, daß nichts drauf zu erkennen ist. Sie sehen im Dunklen nichts (wenn IR-LEDs dran sind, handelt es sich immer um untaugliche), die Bewegungserkennung startet erst wenn das Ereignis vorbei ist, sie schalten nicht aus/aus wenn der Wagen an/ausgeschaltet wird, und die nehmen nicht mehr auf wenn die Karte voll ist. Die billigen sind komplett unbrauchbar. Eigentlich schade drum, aber ich kenne bisher nur ab 150 EUR aufwärts (nämlich 225) die halbwegs was taugen. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software.
magic smoke schrieb: > Ah, einer dieser Negativ-Zonks ist dann wohl der Uhu. Schön das zu > wissen, wer meine Fans sind! Wie kommst du darauf? > So schnell ecke ich da an keine Persönlichkeitsrechte an. Ich hab ja > nicht vor, das Material zu veröffentlichen o.Ä. und damit ist das > genauso, wie wenn ich von irgendeinem Haus ein Urlaubsphoto mache. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig - bemühe eine Suchmaschine deiner Wahl und arbeite dich durch den Wust an Informationen zum Thema... 5.000 Eier kann man schnell mal los werden, wenn sich irgend einer durch deine Filmerei gestört fühlt und zum Kadi rennt - völlig unabhängig davon, ob du die Bilder veröffentlichst, oder nicht. Sogar eine Kameraattrappe kann schon strafrechtliche Folgen haben.
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Michael Bertrandt schrieb: > Vor Gericht sind Aufnahmen durchaus verwertbar, ebenso wie Kameras im > Haus den Einbrecher identifizieren oder Prügel-Videos die Täter > belasten. Kauf dir also eine Dashcam. Aber wenn du meinst, die wären > "billig", vergiss es: Die billigen sind so schlecht, daß nichts drauf zu > erkennen ist. Nun ja, ob das rote Auto von links oder von recht kam kann man dann schon erkennen. > Sie sehen im Dunklen nichts (wenn IR-LEDs dran sind, > handelt es sich immer um untaugliche), Bei meiner strahlen die LED geradeaus. Bringt man das Teil von innen an der schrägen Windschutzscheibe an, wird diese beleuchtet und es entstehen starke Reflexionen, STreulicht etc. Die LED könnte man nur verwendnen, wenn man eine senkrechte Scheibe hat oder gar keine. > die Bewegungserkennung startet > erst wenn das Ereignis vorbei ist, Stimmt! > sie schalten nicht aus/aus wenn der > Wagen an/ausgeschaltet wird, Ich konnte meine 60-Euro-Kiste so einstellen, dass sich das Ding ausschaltete, wenn ich den Stecker aus dem Zigarettenanzhünger gezogen habe und dass es wieder anging, wenn ich den Stecker wieder reingesteckt habe. Mit etwas Bastelarbeit könnte man das auch automatisieren. (Radio-Plus oder so etwas hernehmen). > und die nehmen nicht mehr auf wenn die > Karte voll ist. Meine nimmt 3-Minuten-Filme auf und fängt dann ne neue Datei an. Ist die Karte voll, werden die ältesten Filme gelöscht. > Die billigen sind komplett unbrauchbar. Nun ja, die Bildqualität ist halt ähnlich wie die, die man bei diesen russischen Kometenaufnahmen sieht. > schade drum, aber ich kenne bisher nur ab 150 EUR aufwärts (nämlich 225) > die halbwegs was taugen. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet > programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software. Garmin bietet jetzt ein Navi mit Cam an, welches sogar bei zu dichtem Auffahren oder bei Schlanglinienfahren Alarm schlagen soll.
Michael Bertrandt schrieb im Beitrag
. Eigentlich müsste jedes Smartphone geeignet
> programmierbar und technisch besser sein, aber ich kenne keine Software.
-> AutoGuard
Im Googleplaystore gibt es eine Handvoll Apps, siehe: http://dashcamforum.de/wbb/index.php/Thread/1989-DashCam-Apps/?postID=21047#post21047
Uhu Uhuhu schrieb: > 5.000 Eier kann man schnell mal los werden, wenn sich irgend einer durch > deine Filmerei gestört fühlt und zum Kadi rennt - völlig unabhängig > davon, ob du die Bilder veröffentlichst, oder nicht. > > Sogar eine Kameraattrappe kann schon strafrechtliche Folgen haben. Drum ist es auch so schwierig, das Brandenburger Tor zu photographieren. Bis man da die schriftliche Einverständnis aller Touristen hat...
magic smoke schrieb: > Übrigens, mit einem Brotmesser kann ich problemlos jemandem die Rübe vom > Hals sägen. Sind Brotmesser jetzt deswegen verboten? Nein, man sollte sie nur nicht mit einem Saugnapf an der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen...
J. Ad. schrieb: > Drum ist es auch so schwierig, das Brandenburger Tor zu photographieren. Langweilige Motive wie die sogenannten "Sehenswürdigkeiten" sollten sich durch Photographien (was auch unsägliche "Selfies" mit einschließt) abnutzen. Das Brandenburger Tor wäre dann nur noch eine amorphe Beule.
Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu nutzen. Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. Aber wenn es sonst keine klaren Beweise gibt, wird er sich das schon ansehen. Und egal wie es kommt: allein schon für mich selbst hätte ich gerne den Unfallhergang weil man teilweise selbst ja nicht genau weiß was passiert ist. Manchmal schaut man eben gerade in die falsche Richtung oder etwas passiert was nicht im Blickfeld ist. Oder hinter einem. Deshalb habe ich auch Dashcams mit der oben angemerkten zweiten Kamera die man per Kabel wo anders (meist nach hinten raus) dran pappen kann. Bei meinem letzten Besuch in Shenzhen habe ich extra vorher auf ein A4 Blatt Buchstaben mit verschiedenen Schriftgrößen gedruckt, mir dann Kameras zeigen lassen und immer im gleichen Abstand das Blatt aufgenommen. Später habe ich dann am PC das Video angesehen bis zu welcher Schriftgröße man die Buchstaben noch erkennen konnte. Da lagen zwischen den verschiedenen Modellen Welten! Ich habe mich dann für das Modell hier entschieden: http://www.dx.com/p/rich-r528-2-0-tft-cmos-1-3-mp-300kp-dual-lens-wide-angle-car-dvr-camcorder-w-4-ir-night-vision-261858#.VWoqIU0w-1s Die hat mir das beste Preis-/Leistungsverhältnis gezeigt. Die tatsächliche Auflösung war besser als bei allen anderen. Es gibt allerdings verschieden auflösende Varianten und ich habe die beste genommen. Hat nach harten Verhandlungen bei Abnahme von 3 Stück dann 180 RMB gekostet. Damals etwa 23 Euro. Das Mädel hat fast rumgeheult warum ich den Preis so drücke und sie doch auch gern mal wieder Cola und Fleisch statt Wasser und Reis hätte. Aber so ist das dort nunmal. Die Biester wissen ganz genau wie sie es anstellen müssen :-) Was man beim Kauf auch beachten sollte: die Auflösung wird teilweise mit HD oder bestimmten Zahlen beworben. Das heißt prinzipiell erst mal überhaupt nichts. Wenn die tatsächlich eine hohe Auflösung aufzeichnen, ist oft die Optik so mies, dass tatsächlich noch nicht mal so viel wie 320x240 Pixel auflösen. Nummernschilder kann man erst dann lesen, wenn man an der Ampel nur noch 1 m hinter dem Vordermann steht. Aber Speicher belegt die Auflösung trotzdem. Und oft mit konstanter und gleicher Datenrate, egal wie hoch aufgelöst man im Menü einstellt. Bei etwas besseren Modellen werden Codecs genutzt die viel besser komprimieren, während die allergünstigsten Geräte die Karte wirklich nach ein paar Min voll haben. Meine Cams nehmen auf 32 GB Karten immerhin so 8 Stunden auf. Infrarot bringt nichts wie schon jemand gesagt hat. Spiegelt nur an der Windschutzscheibe und man sieht überhaupt nichts mehr.
Stephan S. schrieb: > Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu > nutzen. Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen > die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das > Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. Aber wenn es > sonst keine klaren Beweise gibt, wird er sich das schon ansehen. Besser kann mans nicht sagen. Und wenn ein Richter das Material wegen Datenschutz ablehnt, ist das hohn und Spott hoch 10. Die Polizei suchte sogar mit einem Dashcamvideo nach den Taetern... Polizeimeldung: http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.208575.php Video: https://www.youtube.com/watch?v=BuaYUoD8DP8
Stephan S. schrieb: > Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu > nutzen. Hierzulande nicht, in anderen Ländern schon (siehe verlinkten Spiegel-Artikel). Vor der Fahrt ins Ausland also auf jeden Fall abnehmen. > Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen > die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das > Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. Wobei du natürlich im Gegenzug riskierst, dass die Polizei das Teil bei einer Unfallaufnahme beschlagnahmt und dann das Videomaterial genauso gut gegen dich benutzt werden kann. In diesem Falle wird ganz gewiss auch kein Richter einen Manipulationsvorbehalt haben, denn dann würde er ja der Polizei eine Manipulation unterstellen.
Jörg Wunsch schrieb: > Stephan S. schrieb: >> Soweit ich das verstanden habe ist es nicht verboten die Dinger zu >> nutzen. > > Hierzulande nicht, in anderen Ländern schon (siehe verlinkten > Spiegel-Artikel). Vor der Fahrt ins Ausland also auf jeden Fall > abnehmen. Das ist aber bei nahezu allen Dingen so. Regelungen unterscheiden sich halt zwischen verschiedenen Staaten. Dinge die in einem Land das normalste der Welt sind führen in anderen Staaten zu teilweise drakonischen Strafen. Das ist also kein Spezialproblem der Dashcams. In der Schweiz sollte man aber auch aus anderenGründen wie dem Datenschutz auf eine Dashcam verzichten. Denn wenn die auch nur ein wenig an der falschen Stelle sitzt sind schnell mal 1000 Euro fällig... Alleine schon der Umgang mit den allgegenwärtigen Navigationsgeräten wie er hier in Deutschland wohl lange Zeit der absolute Normalfall war (und für viele auch noch ist, wenn gleich die Festeingebauten Navis auch in den unteren Fahrzeugklassen immer mehr die Regel werden) kann dort schnell rund 1000 Euro kosten oder gar zum Führerscheinentzug führen falls man es nicht nur falsch montiert hat, sondern auch noch eine Bedienungshandlung vornimmt! http://www.blick.ch/ratgeber/navi-geraet-in-der-mitte-montiert-ausweis-weg-id2483987.html >> Man darf sie nur nicht nutzen um Leute anzuschwärzen die gegen >> die Verkehrsregeln verstoßen. Ob in einem Fall eines Unfalls das >> Material zugelassen wird liegt im Ermessen des Richters. > > Wobei du natürlich im Gegenzug riskierst, dass die Polizei das Teil > bei einer Unfallaufnahme beschlagnahmt und dann das Videomaterial > genauso gut gegen dich benutzt werden kann. In diesem Falle wird > ganz gewiss auch kein Richter einen Manipulationsvorbehalt haben, > denn dann würde er ja der Polizei eine Manipulation unterstellen. Wobei das Risiko der "Selbstbelastung" bei einer Unfallaufnahme ja recht überschaubar ist. Zuerst muss man ja selbst einmal der Verursacher sein. Sonst ist es eh egal. Und wenn man ein Fehlverhalten seinerseits nicht ausschließen kann und dabei nicht völlig verblöded ist lässt man das Ding halt erst einmal verschwinden bis man das Video selbst gesichtet hat. (Was ja auch jedermanns gutes Recht ist. Man muss sich in DL ja weder selbst belasten noch in irgendeiner Weise dazu beitragen der Polizei/Staatsanwalts belastendes Material zur Verfügung zu stellen.) Damit dürfte dies in der Realität nur bei Unfällen ein Risiko sein wo man Verletzungsbedingt selbst nicht mehr in der Lage ist entsprechend zu reagieren. Aber dann ist das Strafverfahren -sofern sich herausstellt das man tatsächlich der Verursacher ist- bei den üblicherweise in DL für Verkehrsunfälle verhängten Strafen wohl die kleinste Sorge. (Ausser natürlich der Film zeigt Vorsatz oder zumindest die billigende Inkaufnahme des Unfalls - beispielsweise ein vorhergehendes Autorennen mit 120km/h in der Innenstadt. Da sind die Strafen dann schnell auch mal Drakonisch - Mit Recht!) Letztlich wäre aber eine abschließende rechtliche Regelung sicher wünschenswert. Ich selbst bin mir im Moment auch alles als sicher ob ich Pro oder Contra Dashcam sein soll. Sehe Argumente dafür, aber auch deutliche dagegen. Habe selbst schon einen Unfall gehabt wo die Gegenseite mich als Verursacher darstellen wollte, obwohl ich mich Regelkonform verhalten habe. Ich war Alleinfahrer und die zu mehreren, inkl. zufällligen Zeugen, der aber da in deren NAchbarschaft wohnend zu denen gehalten hat. Mit einer Dashcam wäre das Thema dann sicher schneller erledigt gewesen. Andererseits wurde aber auch ohne Videoaufnahmen der Fall durch ein Unfallanalytisches Gutachten einhundertprozentig aufgeklärt und zwar so eindeutig das selbst die (geringe) Mithaftung wegen Betriebsgefahr für das Landgericht nicht einmal mehr Diskussionswürdig war. (Hat im Nachgang wohl auch noch Strafrechtliche Ermittlungen gegen die andere Partei gegeben...) Es geht also auch ohne DC sehr viel. Nur braucht es halt einen vernünftigen Anwalt und viel Geduld. Was ich mir als Sinnvolle Regelung vorstellen könnte wäre eine Vorgabe nachdem z.B. solche Kameras erlaubt sind die zwar permant Aufzeichnen, aber immer nur eine sehr kurze Zeitspanne im Speicher behalten. Also z.B. in einer fünf Minuten endlosschleife aufzeichnen... Erhalten die Zeit von vier Minuten bis zu einer Minute nach dem Triggerereignis (trigger == manueller Knopfdruck oder starke Erschütterung.) Ergänzt um die Vorgabe das die Aufnahmen nur in solchen Fällen Verwendung finden dürfen wo es tatsächlich zu einem Unfall gekommen ist oder wenn wirklich sehr schwere Straftaten begangen wurden. (Im Falle von Verkehrsstraftaten Dritter also nur Dinge die mindestens mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden bzw. im Fall sonstiger zufällig aufgenommener Straftaten Dinge die mit Gefängnisstrafen einhergehen können.) Im Fall von Dingen die unterhalb dieser Schwelle liegen sollte aber ein Beweisverwertungsverbot greifen um die tollen Möchtegernhilfsscherrifs auszubremsen die jede noch so kleine Regelübertretung anderer zur Anzeige bringen würden. (Zumal es ja da auch die Fälle gibt wo es einem Blockwart nicht generell um Regelübtreter geht sondern jemand sich in einer Art privaten Rachefeldzug ein bestimmtes Opfer suchen könnte und dem einfach so lange/oft nachfährt bis er genug gesammelt habt um diesen dan mit Hilfe der Staatsmacht ernsthafte Probleme (Punkte/Fahrverbot) zu bereiten. Denn irgendwann macht jeder mal einen kleineren oder größeren Fehler im Strassenverkehr. Das ist nur eine Frage der Zeit) Gruß Carsten
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Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann wegen VVerkehsberstössen. Aber im Falle dass ein solcher von anderen dazu führt dass ich einen Schaden oder gar eine Schuld zu tragen habe, hoffe ich doch dass von mir erstelltes Material genutzt wird. Auch gegen die maximale Aufzeichnungsdauer von z.B. 5 min habe ich nichts. Das kann man einfach durch eine entsprechend kleine Karte und Loop Recording bewerkstelligen. Alle Cams die ich bisher hatte konnten das. Wobei 30 min trotzdem besser wären, weil man nach dem Unfall erst mal geschockt ist und aussteigt um die Lage zu sondieren und ggf. Opfern zu helfen. Da vergisst man schnell auf Stopp zu drücken. Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken. Dürfte ein Polizist mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? Mit welchem Grund? Zumindest bei minderschweren Unfällen kann ich mir das fast nicht vorstellen. Erwähnen würde ich eh nicht dass ich eine Aufzeichnung habe. Erst nachdem ich das Material dem gesichtet und ggf. mit einem Anwalt besprochen habe. Wenn sie die Cam dann sehen, können sie sie gern mitnehmen. Eingebauten Speicher haben die eigentlich nie.
Stephan S. schrieb: man einfach durch eine entsprechend kleine Karte und Loop Recording > bewerkstelligen. Alle Cams die ich bisher hatte konnten das. Wobei 30 > min trotzdem besser wären, weil man nach dem Unfall erst mal geschockt > ist und aussteigt um die Lage zu sondieren und ggf. Opfern zu helfen. Da > vergisst man schnell auf Stopp zu drücken. > > Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem > Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken. Dürfte ein Polizist > mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? Mit welchem Grund? Zumindest > bei minderschweren Unfällen kann ich mir das fast nicht vorstellen. > Erwähnen würde ich eh nicht dass ich eine Aufzeichnung habe. Erst > nachdem ich das Material dem gesichtet und ggf. mit einem Anwalt > besprochen habe. Wenn sie die Cam dann sehen, können sie sie gern > mitnehmen. Eingebauten Speicher haben die eigentlich nie. Zum einen gibt es Kameras, die bei erschütterung automatisch stoppen. Von da reichen dann 5 min völlig. Zum anderen würde ich immer das Videomaterial verwerten. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, stehe ich dazu. Erscheint mir immens hinterhältig und assoszial sich eine Kamera einzubauen um gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen geschützt zu sein, aber gleichzeitig das Videomaterial verschwinden zu lassen, wenn man es dadurch dem Anderen anhängen kann. Wird einem ja schlecht bei so viel Heuchlerrei...
Meine Kamera kann man so einstellen dass sie nur dann aufzeichnet wenn eine Erschütterung kommt. Nicht aber dass sie durch diese stoppt. Das finde ich auch sinnvoll, da man sonst nur eine Aufzeichnung vom ersten Aufprall hätte, nicht aber davon wenn man dann durch die Gegend fliegt oder noch jemand anderes auffährt etc. Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe den Fehler ein. Ich würde das Material jedoch gerne selbst sehen und es als Beweis behalten. Die andere Seite verwendet es sonst oft gegen einen. Auch Dinge die aufgezeichnet wurden und vorher passiert sind, mit dem Unfall aber nichts zu tun haben. Wie hier schon jemand schrieb passiert jedem im Straßenverkehr mal ein Fehler, das ist völlig normal.
> Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann > wegen VVerkehsberstössen. Wegen WAS?! Klar kann ich andere wegen Verkehrsverstößen anzeigen. Ich muß das nur nachweisen können und das wird in den meisten Fällen schwierig. Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig Unterstützung kannst Du rechnen. > Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen zur Sicherheit nach einem > Vorfall die Karte raus zu nehmen und einzustecken. > Dürfte ein Polizist mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? Natürlich. > Mit welchem Grund? Beweissicherung. Wenn Du die Karte vorsätzlich zurückhältst, machst Du Dich doch direkt verdächtig.
Stephan S. schrieb: > Meine Kamera kann man so einstellen dass sie nur dann aufzeichnet wenn > eine Erschütterung kommt. Nicht aber dass sie durch diese stoppt. Das eine Kamera generell die Aufnahme stoppt, halte ich fuer falsch und ist mir bis dato auch nicht bekannt. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren :) Wenn der Sensor Erschuetterung registriert dann wird die Szene auf der Karte mit Schreibschutz versehen um danach beim Looprecording nicht geloescht zu werden. Das geht dann solange bis soviele gelockten Files auf der Karte sind und die Kamera kein Platz mehr fuers Looprecording hat. VG
magic smoke schrieb: >> Ich finde es auch völlig legitim dass man andere nicht anzeigen kann >> wegen VVerkehsberstössen. > Wegen WAS?! Klar kann ich andere wegen Verkehrsverstößen anzeigen. Ich > muß das nur nachweisen können und das wird in den meisten Fällen > schwierig. Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht > besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig > Unterstützung kannst Du rechnen. http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html magic smoke schrieb: >> Dürfte ein Polizist mir diese überhaupt einfach so weg nehmen? > Natürlich. > >> Mit welchem Grund? > Beweissicherung. > > Wenn Du die Karte vorsätzlich zurückhältst, machst Du Dich doch direkt > verdächtig. Das mag sein. Aber wie schon jemand geschrieben hat: man muss in der Deutschen Rechtsprechung nichts sagen, womit man sich selbst belastet. Einfach nichts zu sagen ist eigentlich meistens die beste Lösung. Wenn die sehen, dass da eine Dashcam ist ohne Karte, bin ich nicht verpflichtet zu sagen dass ich die gerade eben raus genommen habe. Ich habe erst am Donnerstag von der Polizei eine Anzeige von der Polizei bekommen für eine Änderung, die ich vor 14 (!) Jahren an meinem Auto vorgenommen habe und seitdem nie vom TÜV beanstandet wurde. Ich bin erst mal bedient von denen und sie haben mit keiner Kooperation mehr von mir zu erwarten. Wehren kann ich mich vermutlich nicht weil die doch immer recht bekommen. Und wegen so was vor Gericht gehen?
Hi, Stephan S. schrieb: > http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/dashcam-datenschutz-ansbach-100.html Das dieses Urteilt zitiert wurde: Es gibt zwischenzeitlich ein neueres Urteil eines anderen Amtsgerichts wo die Dashcamaufzeichnung als Beweismittel bei einer Verkehrsstraftat zugelassen wurde: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-og&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE210042015 Aber beide Urteile sind halt nur Amtsgerichtsurteile und haben damit im deutschen Rechtssystem (anders als im Angelsächsischen beispielsweise) nicht einmal ansatzweise eine Wirkung auf andere Verfahren. Nicht einmal im selben AG Bezirk. Das ist (mit GROßEN Einschränkungen) erst bei höchstrichterlichen Urteilen, also Urteilen von Gerichten mit O oder B in der Bezeichnung der Fall. magic smoke schrieb: > Die Polizei mag solche Hilfssheriffs hierzulande auch nicht > besonders (in den USA wärst Du DER King für sie), mit entsprechend wenig > Unterstützung kannst Du rechnen. Was ich auch durchaus begrüßenswert finde. Allerdings hängt das auch sehr von der Schwere der Tat ab. Jemand der einem Falschparker oder jemanden der gerade 5 Meter vor dem Verbots-ENDE-Schild an übersichtlicher Stelle zum Überholvorgang ansetzt anzeigt wird in der Tat zu recht belächelt. Solche Blockwarte braucht es keinesfalls. Wenn aber Anzeige vorliegt weil jemand an absolut unübersichtlicher Stelle unter massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Überholvorgang gestartet hat und nur durch Vollbremsung inkl. Ausweichen in den Grünstreifen von entgegenkommenden Fahrzeugen ein Unfall mit schwerstverletzten oder Toten gerade noch um Haaresbreite abgewendet wurde, der wird genauso wie derjenige der den Autofahrer der im Innenstadtbereich ohne Rücksicht zwischen vorhandene Fußgängern auf Zebrastreifen hindurch mit 140 Sachen ein Rennen fährt schon ernstgenommen und als echte Hilfe angesehen. Denn solche Harakirifahrer sind eine echte Gefahr für die Öffentlichtkeit die so schnell wie nur irgenwie möglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Und solche Vorgänge anzuzeigen hat auch überhaupt nichts mit einem Blockwartverhalten zu tun bei dem kleinste Regelverletzungen "gepetzt" werden... Gruß Carsten
>Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe
den Fehler ein.
Wenn die Dashcam das Zischen der Bierdose mitaufnimmt. Und das
Mobilfunkgespreach mitaufzeichnet. Und wie man zittrig einen Powerslide
durchzieht. Und dank mit aufgezeichnetem GPS wird ersichtlich, dass
eigentlich generell mit stark uebersetzter Geschwindigkeit gefahren
wird. ... ja machmal.
War Dein Umbau in den Papieren eingetragen? Wenn nicht, selber schuld. Ich lass selbst die kleinste Änderung pingelig genau eintragen, mein GTI 16V hatte damals zwei Zusatzseiten an den Fahrzeugschein geheftet. Da hatten die meisten Polizisten schon gar keine Lust mehr, die Karre ernsthaft zu kontrollieren, nachdem sie diesen Ordner in den Fingern hielten. Natürlich mußt Du nicht erwähnen wo die Karte aus der Kamera ist. Aber angenommen der Polizist sieht sie irgendwo auf dem Armaturenbrett liegen - dann ist's erstmal seine wenn er sie möchte. Alles was folgt und Dir dann bleibt ist der Rechtsweg.
Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb: >>Wenn ich an einem Unfall Schuld habe, stehe ich auch dazu und gestehe > den Fehler ein. > > Wenn die Dashcam das Zischen der Bierdose mitaufnimmt. Und das > Mobilfunkgespreach mitaufzeichnet. Und wie man zittrig einen Powerslide > durchzieht. Und dank mit aufgezeichnetem GPS wird ersichtlich, dass > eigentlich generell mit stark uebersetzter Geschwindigkeit gefahren > wird. ... ja machmal. Das könnte auch ne Cola sein, außerdem ist Bier trinken während der Fahrt nicht verboten. Aber abgesehen davon kann ich Bier eh nicht leiden und halte mich selbst an die 0 Promille. Generell fahre ich nicht schneller als die Geschwindigkeitsbeschränkung es zulässt. GPS Geschwindigkeit, nicht Tacho. Ich begrüße auch jede Geschwindigkeitsmessung, weil ich der Meinung bin dass Unbelehrbare, die für sich selbst entscheiden können wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung gerechtfertigt ist und wo nicht, aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Leider wird viel zu wenig gemessen. Ich habe in den 19 Jahren die ich jetzt motorisiert am Straßenverkehr teilgenommen habe bisher 2 Strafzettel bekommen. Einmal waren es nach Abzug der Messtoleranz 7 km/h zu viel und einmal 14. Bei letzterem dachte ich dass das Ortsschild schon da war, kam aber erst viel weiter außen. Ich hab die Messstelle sogar gesehen und mich gewundert warum die da draußen blitzen... magic smoke schrieb: > War Dein Umbau in den Papieren eingetragen? Wenn nicht, selber schuld. > Ich lass selbst die kleinste Änderung pingelig genau eintragen, mein GTI > 16V hatte damals zwei Zusatzseiten an den Fahrzeugschein geheftet. Da > hatten die meisten Polizisten schon gar keine Lust mehr, die Karre > ernsthaft zu kontrollieren, nachdem sie diesen Ordner in den Fingern > hielten. Manche Teile haben ABE und sind nicht eintragungspflichtig. Die waren seit 14 Jahren dran und wurden nie vom TÜV beanstandet. Die Räder, die leichte Schleifspuren im Innenradhaus hinterlassen haben (an Reifen sieht man keine Spuren, geschweigedenn Beschädigungen) sind seit etwa 10 Jahren eingetragen. Ich vermute mal, dass durch Verschleiß der Gummilager an der Vorderachse mehr Spiel im Querlenker ist und es deshalb passiert ist. Die Reifen sind schon 6 Jahre alt und somit nicht durch erhöhtes Profil größer als zuvor. Ich finde es nachvollziehbar, dass ich aufgefordert werde das zu beheben und dieses zu belegen. Der nächste TÜV hätte es wohl eh beanstandet. Aber eine Anzeige und Kosten im 3-stelligen Bereich wie er sie mir angekündigt hat, finde ich total unangebracht. Der Beamte war von Anfang an total unfreundlich. Als ich ihn (meiner Meinung nach zu Recht) darauf hinwies dass seine Messung der Höhe des Fahrzeugs falsch wäre, weil er nur auf einer Seite gemessen hat, die andere deutlich höher ist weil das Auto auf schrägem Grund stand, war er sauer dass er mir deshalb keine Anzeige schreiben konnte. Dann hat er eben weiter gesucht. Und auf meine Frage "Das heißt ich komme dann zu Ihnen auf die Dienststelle mit der Bestätigung, dass die Mängel beseitigt wurden?" hat er mich angefahren was mir einfiele mit meiner Wortwahl. Ich verstand die Welt nicht mehr. Ich habe nicht "Du" sondern "Euch" (es waren ja 2), gesagt. Er meinte jedoch dass das "Sie" heißt und nicht "Euch"...
Hi, Stephan S. schrieb: > Manche Teile haben ABE und sind nicht eintragungspflichtig. Wobei das mit der ABE manchmal auch eine gefährliche Kiste sein kann. Denn viele haben von der Wirksamkeit einer ABE eine falsche Vorstellung. Als Beispiel: Wenn du Felgen hast die für dein Fahrzeug eine ABE besitzen aus der ausdrücklich hervorgeht das die nicht eingetragen werden müssen darfst du diese ohne Eintragung an dein Fahrzeug montieren und damit am Strassenverkehr teilnehmen. Wenn du kürzere Federn zwecks Tieferlegung hast die für dein Fahrzeug eine ABE besitzen aus der ausdrücklich hervorgeht das die nicht eingetragen werden müssen darfst du diese ohne Eintragung in dein Fahrzeug montieren und damit am Strassenverkehr teilnehmen. Du darfst aber KEINESFALLS diese Federn gleichzeitig mit den Felgen montieren und immer noch ohne Eintragung weiter am Strassenverkehr teilnehmen. (Ausser natürlich in den Papieren der Felgen steht drin das die ABE auch dann gilt wenn genau diese Federn montiert sind - und bei den Federn steht ausdrücklich drin das die ABE auch gilt wenn genau deine Felgen montiert sind. Fehlt eine der beiden Angaben -> Eintragungspflicht!) Gilt immer dann wenn zwei Modifikationsteile denselben wichtigen (man könnte sagen : TÜV relevanten) Fahrzeugbereich betreffen. (Bei Bereifung, Federn und Lenkrad ist das beispielsweise der Fall das die sich Gegenseitig oft im Bereich "ABE Only" ausschließen da alles jeweils Fahreigenschaften verändert. Oder wenn man mehr als ein Teil der Abgasanlage verändert... Da betrifft es das Geräuschverhalten. Usw. Usf!) > Die waren > seit 14 Jahren dran und wurden nie vom TÜV beanstandet. Bedeutet aber trotzdem nicht das dies deshalb so Legal sein muss. Das könnte man höchstens für eine Argumentation im Sinne eines Verbotsirrtums nutzen! Der TÜV ist eine zusätzliche Kontrollinstanz die das gröbste verhindern soll. Es entbindet aber den Fahrzeughalter und auch den Fahrer nicht von ihrer eigenen Verantwortung für den Fahrzeugzustand. Das ein Fehlerhafter Zustand immer und immer wieder beim TÜV durchkommt sollte so zwar nicht sein. Kommt aber immer wieder vor. Gerade im Bereich der Anbauteile. Einfach weil kein Prüfer alle zulässigen und nichtzulässigen Kombinationen kennen kann und eine einzelfallüberprüfung in der Theorie zwar gut klingt, in der Praxis aber kaum Umsetzbar ist. Wobei: Es ist ja noch gar nicht gesagt ob dein Fahrzeug wirklich in einem unzulässigen Zustand ist. Das der Polizist das meint ist erst einmal nur ein Hinweis. Falls dies aber nicht ganz offensichtlich ist (kein Profil o.ä.) muss die beweiskräftige Feststellung durch einen Sachverständigen erfolgen und natürlich auf den tatsächlichen Vorschriften beruhen. Und selbst wenn der Zustand nicht zulässig ist muss noch geklärt werden ob dies aufgrund einer bewussten Veränderung oder wegen eines Defektes der vielleicht erst vor 5 Sekunden eingetreten ist der Fall ist. Daher würde ich mit dem Wagen jetzt kurzfristig die nach Region für dich zuständige "Technische Prüfstelle" aufsuchen und das mit einem (mindestens) "amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnis" abklären. (Die Technischen Prüfstellen sind von den Aufgaben/Befugnissen noch einmal eine Stufe oberhalb der normalen reinen "Plakettenkleber" werden in den alten BL vom TÜV, in den neuen BL von der DEKRA betrieben) Meist reicht für die Voreinschätzung ja schon der kurze Blick ohne Kostennote. Hat man dann die Gewissheit das alles in Ordnung ist kann man dann entweder um Nerven zu sparen sich gegen Gebühr aus eigener Tasche dies bescheinigen lassen um diese Bescheinigung dann bereits vor Eröffnung des Verfahrens einzureichen, ODER man wartet die Eröffnung des Verfahrens ab, legt Rechtsmittel ein und lässt einen Gutachter vom Gericht beauftragen und am ende zahlt die Staatskasse... Falls dein Fahrzeugszustand in den kritisierten Punkten tatsächlich vorschriftsmäßig war ist natürlich mit dem Nachweis das Thema ohne weitere Folgen durch. Wobei das beschriebene Verhalten des Polizisten sich stark danach Anhört als wenn er nur nach etwas gescuht hat... So, das war jetzt OFF-Topic im OFFTOPIC ;-) Gruß Carsten
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> Einfach weil kein Prüfer alle zulässigen und nichtzulässigen > Kombinationen kennen kann und eine einzelfallüberprüfung in > der Theorie zwar gut klingt, in der Praxis aber kaum Umsetzbar ist. Blödsinn. Entweder gibt es eine ABE für das Zubehörteil, in dieser genau aufgeführt ist, in welche Fahrzeuge das Teil unter welchen Bedingungen eingebaut werden darf oder ein TÜV-Prüfer, der zu Einzelabnahmen berechtigt ist, gibt seinen Segen und das Teil wird eingetragen. Alles andere ist vielleicht 14 Jahre irgendwie durchgemogelt oder einfach nie aufgefallen, aber deswegen noch lange nicht zugelassen. Und wenn irgendwas schleift ... wo ist das dann noch eine Frage? Rein rechtlich hast Du Dich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges zu überzeugen. Es hieß mal irgendwo 2cm Abstand zu drehenden Teilen. Das kann beim TÜV z.B. durch das Auffahren eines einzelnen Rades auf einen Holzklotz geprüft werden. Auch dann dürfen diese 2cm nicht unterschritten werden. Wenn da irgendwas schleift, ist das ganz klar durchgefallen! Warum und wieso ist völlig irrelevant. Und mal zu schnell gefahren... bis 10..15km/h drüber meiner Meinung nach völlig verschmerzbar. Da find ich 'ne verkehrsunsichere Karre deutlich schlimmer. Ich weiß aber was Du meinst, ich hab mal drei Punkte gefressen, weil einem Bul...äh..Polizisten meine Reifen nachts nicht gefallen haben. Angeblich "dodaaaal abjefahrn" war seine fachmännische Meinung. Klar doch, Herr Wachtmeister, ich weiß daß mein Golf total abgefahr'n ist - aber die REIFEN doch nicht!! Egal, nichts zu machen. Der Beamte nächsten Tag vom Revier sah das anders, da war ich den Mängelschein wieder los - aber die Anzeige durfte ich trotzdem fressen.
Stephan S. schrieb: > ...Die Räder, die > leichte Schleifspuren im Innenradhaus hinterlassen haben (an Reifen > sieht man keine Spuren, geschweigedenn Beschädigungen) sind seit etwa 10 > Jahren eingetragen. Ich vermute mal, dass durch Verschleiß der > Gummilager an der Vorderachse mehr Spiel im Querlenker ist und es > deshalb passiert ist. Die Reifen sind schon 6 Jahre alt und somit nicht > durch erhöhtes Profil größer als zuvor. Also, wer Reifen fährt die Schleifspuren im Radkasten hinterlassen... Da würde ich mir mindestens einen Rosenkranz und einen zusätlichen Sitzplatz für einen guten Schutzengel beim TÜV eintragen lassen.
Wie gesagt, alles vom TÜV zusammen genau so eingetragen und wohl durch leichten Verschleiß im Querlenkergummi mehr Spiel drin. Das sieht man bei dem Fahrzeug sogar mit Serienrädern sehr oft. Nur eine 2 mm dicke wabbelige Kunststoffschale, die man mit dem kleinen Finger wegdrücken kann. Ich werde mich natürlich darum kümmern das zu beseitigen, aber mir Vorsatz zu unterstellen und mich anzuzeigen finde ich schon unangemessen, nachdem das Fahrzeug ja genau so eingetragen ist und man am Gewinde des Fahrwerks sehen kann, dass da seit vielen Jahren garantiert nicht gedreht wurde. Damit will ich es hier in diesem Thread jetzt aber auch belassen.
Stephan S. schrieb: > Er meinte jedoch dass das "Sie" heißt und nicht "Euch"... Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Im Grunde hat er damit Recht. Stephan S. schrieb: > aber mir Vorsatz zu unterstellen und mich anzuzeigen finde ich schon > unangemessen Das ist halt 'heraus geschallt'. Bei Security & Co. ist man mit Respekt und Ehrfurcht am besten beraten, auch wenn man dabei nur den guten Schauspieler macht. Stephan S. schrieb: > Ich habe mich dann für das Modell hier entschieden: … > Die hat mir das beste Preis-/Leistungsverhältnis gezeigt. Danke für den Tipp! :-) magic smoke schrieb: > Aber angenommen der Polizist sieht sie irgendwo auf dem Armaturenbrett > liegen Runter schlucken. ;-) * scnr *
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magic smoke schrieb: > ich hab mal drei Punkte gefressen, weil > einem Bul...äh..Polizisten Theoretisch darfst Du ruhig Bulle sagen, denn das ist aus dem Rotwelsch übernommen und geht ursprünglich auf das niederländische bol, das "Kopf" oder "kluger Mensch" bedeutet, zurück. Praktisch sehen das die Bullen anders, sie wollen nicht mit Polizisten verglichen werden.
Hier sieht man ne typische Aufnahme: http://www.bild.de/video/startseite/bildchannel-home/video-home-15713248.bild.html Die Autos sind zu erkennen, Nummerschilder schon wieder nicht.
Schlechte Kamera, wenn die Kennzeichen unlesbar sind. Das geht besser.
magic smoke schrieb: > Schlechte Kamera, wenn die Kennzeichen unlesbar sind. Das geht > besser. So ungefähr ist auch die "Quaälität" meiner Cam (60 Euro-Flunder). Aber immerhin kann der Polofahrer nicht behaupten, der Laster hätte ihn nicht reingelassen und deswegen sei alles passiert.
Lest mal das Urteil vom AG Nuernberg: Az.: 18 C 8938/14 http://www.captain-huk.de/urteile/amtsrichterin-des-ag-nuernberg-laesst-dashcam-aufzeichnungen-zum-unfallgeschehen-zu-und-laesst-diese-sachverstaendigerseits-auswerten-und-verurteilt-nach-beweisaufnahme-die-beklagte-vhv-versicherung-u/
Vorsicht, BILD-Meldung. Aber: Dieser aberwitzige Vorschlag zeigt, welches Unsicherheiten hier vorhanden sind: http://www.bild.de/politik/ausland/europaeische-parlament/will-urlaubs-selfies-verbieten-41542566.bild.html ...und zeigt natürlich auch, mit welchem Unsinn sich Leute mit 5-stelligem Monatsnetto so beschäftigen...
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