Ich habe hier eine Altbau-Wohnung. In den Räumen sind bereits 3-Leiter an den Steckdosen in den einzelnen Zimmern. Das Kabel zur Wohnung ist aber 2-Leiter (grau, schwarz) Der Herdanschluß ist ungenutzt und hat 3-Leiter. Ich möchte nun in den Leer-Rohren einzelne Schutzleiter zu den Räumen nachträglich einziehen, und den Schutzleiter von der Herd-Anschlussleitung verwenden. Darf ich einen Schutzleiter nachträglich einziehen, oder müssen dann auch die Farben von grau,schwarz auf blau, schwarz nachgerüstet werden? Darf ich für einen Steckdosenkreis einfach die Erde von einem fremden Kabel verwenden, oder muß immer die Erde verwendet werden, die im jeweiligen Kabel drin ist? Müßten bei dieser Änderung auch die Lampen mit Schutzleiter ausgerüstet werden oder ist das egal?
Inanor3 schrieb: > Ich möchte nun in den Leer-Rohren einzelne Schutzleiter zu den Räumen > nachträglich einziehen, und den Schutzleiter von der > Herd-Anschlussleitung verwenden. Keine gute Idee. Und warum, Du schriebst doch, daß die Steckdosen bereits mit Schutzleiter ausgestattet wären: > In den Räumen sind bereits 3-Leiter an den Steckdosen > in den einzelnen Zimmern. Da passt was nicht. > Darf ich einen Schutzleiter nachträglich einziehen, oder müssen dann > auch die Farben von grau,schwarz auf blau, schwarz nachgerüstet werden? Nein, das ist ziemlich sicher unzulässig. Die Elektroinstallation, die im "Ur-Zustand" den Zustand von irgendwann vor 50 Jahren oder so wiederspiegelt, ist, wenn sie nicht modifiziert ist, versicherungstechnisch noch abgedeckt, weil sie dem "Stand der Technik" zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht. Das aber ist nicht mehr der Fall, wenn da auch nur eine winzige Änderung vorgenommen wird. Dann muss die Elektroinstallation dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. > Darf ich für einen Steckdosenkreis einfach die Erde von einem fremden > Kabel verwenden, Nein, ganz sicher nicht. Du solltest die Finger von der Sache lassen, denn Du scheinst nicht zu wissen, was Du da tust. Lass' das einen Elektriker machen. Der weiß, was zulässig ist, und der weiß, was wie richtig gemacht wird.
Ich muß mich korrigieren: Es laufen 2 Leiter zur Wohnung (grau, schwarz) Dann laufen 2 Leiter (grau, schwarz) zu den einzelnen 3-4 Zimmern. Dort ist jeweils die erste Steckdose im Raum in den 3 Zimmern genullt (grüngelb Brücke auf den grauen N) und von dort aus laufen jeweils pro Raum zu allen weiteren Steckdosen 3-Leiter (grüngelb, blau, schwarz) Der grüngelbe wird natürlich immer jeweils einmal pro Zimmer über den genullten grauen versorgt.
Gab es vor 50 Jahren denn schon schwarz/blau als Kabelfarben?
Meist ist der Aufwand ein Draht nachzurüsten größer als der komplette Tausch, denn man kann die alten Drähte als Zugdrähte benutzen. Außerdem ist das eine technische Änderung und somit müssen alle Steckdosen über ein FI-Schutzschalter geschaltet werden. Die Farbkombination: schwarz, grau, grün/gelb ist nicht zulässig...
Inanor3 schrieb: > Dort ist jeweils die erste Steckdose im Raum in den 3 Zimmern genullt > (grüngelb Brücke auf den grauen N) und von dort aus laufen jeweils pro > Raum zu allen weiteren Steckdosen 3-Leiter (grüngelb, blau, schwarz) Zwar bin ich kein Elektroinstallateur, aber das halte ich für kriminellen Pfusch. Jemand, der die Elektroinstallation nicht kennt, und sie nicht bis ins letzte Detail untersucht, kann so auf die fatale Idee kommen, alles wäre in Ordnung, wenn er eine der mit "Schutzleiter" angeschlossenen Steckdosen untersucht. Wenn die Leitungen in Leerrohren verlegt sind, dann alles bis zum Sicherungskasten erneuern, in den richtigen Farben, und die Brücken entfernen. Der Sicherungskasten stammt vermutlich auch aus dem Pleistozän, der ist durch einen ausreichend dimensionierten neuen zu ersetzen und nur dort wird aus dem --vermutlichen-- PEN der Wohnungszuleitung PE und N erzeugt. Dann kann man dort auch die schon seit langer Zeit vorgeschriebenen FI-Schalter unterbringen. Aber all' das nicht nach irgendwelchen Tips und Meinungen aus Foren gestalten, sondern jemanden machen lassen, der weiß, was er da tut. Sprich: Einem Elektroinstallateur. Ja, das schmerzt, das kostet Geld. Wenn man einen "guten Draht" zum Elektroinstallateur hat, kann man aber mit dem ausmachen, daß man alle Kabel in der Wohnung bis zum Sicherungskasten selbst verlegt, den Installateur das kontrollieren lässt (also alle Verteilerdosen offen lassen etc.) und der Installateur dann den Kram an den Sicherungskasten anschließt. Dann wird das auch nicht wahnwitzig teuer.
>> Zwar bin ich kein Elektroinstallateur, aber das halte ich für
kriminellen Pfusch.
D.h. also, es war schon vorher krimineller Pfusch?
D.h. es spielt eigentlich keine Rolle mehr für irgendeine Versicherung,
ob es halb Krimimeller oder stärkerer Krimineller Pfusch ist..?
ODer gilt auf diese Momentane Anordnung vor der Umänderung auch
Bestandsschutz?
Oder könnte so ein Gebilde in der Zwischenzeit entstanden sein, wo
kurzzeitig, grau,schwarz und grüngelb, blau, schwarz gleichzeitig
erlaubt war?
Läßt sich denn im Nachhinein erkennen, an welchem Datum die neuen
Leitungen getauscht wurden, wenn sie keine Nummern haben?
Gilt der Bestandschutz überhaupt noch für aktuelle bereits vorhandene
2Leiter-Systeme? Ich habe wo gelesen, die durften das letzte mal 1973
installiert werden und der Bestandsschutz von 30 Jahren dafür ist
bereits abgelaufen.
D.h., die Versicherung würde so oder so Ärger machen, ganz egal wieviel
jetzt noch ausgetauscht wurde oder vorher schon getauscht wurde..
Kleine Korrektur: Also einfach die alten grau, schwarz Leitungen in der Wohnung raus und durch neue grüngelb, blau schwarz tauschen. Wenn jemand Ärger macht: Die waren schon früher grüngelb, blau schwarz und sind nur durch neuere ausgetauscht worden, weil sie kaputt waren. Aber es ist ja keine Änderung, weil es wurde ja nur erneuert und nicht geändert. Stellt sich nur die Frage, ob irgendwann mal ein 3-Leiter Netz in der Wohnung an Leitungen betrieben werden durfte, die nur als 2-Leiter von Keller in die Wohnung kommen. Und stellt sich die Frage, ob irgendwann mal der PE-Leiter auch von einem fremden Kabel verwendet werden durfte.
Es gibt KEINEN Bestandschutz!! Die Anlage muß zur Zeit der Errichtung den damaligen geltenen Normen entsprochen haben. Wird was verändert entspricht es nicht mehr den heutigen geltenen Normen und muß somit auf den neuen Stand gebracht werden. Auch eine Verschärfung findet heute statt: Wenn in einem Raum eine zusätzliche Steckdose montiert wird, in dem kein FI-Schutzschalter vorhanden ist, muß ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden, und wenn es nur für diese eine Steckdose ist!!
Gab es denn mal irgendwann eine Norm, in der grau,schwarz als Zuleitung zur Wohnung und grüngelb, blau, schwarz für die restlichen Leitungen in der Wohnung benutzt werden durften? Stellt der Austausch kaputter grau,schwarz Kabel gegen neue eine Änderung dar? Stellt der Austausch kaputter grüngelb, blau, schwarz Kabel gegen neu eine Änderung dar? War es irgendwann mal erlaubt, den Schutzleiter von einem fremden Kabel zu verwenden?
ich schrieb: > Schwarz wurde erst 1976 erfunden. "Schwarz" ist ja auch keine Farbe, sondern die Beschreibung des Zustands: "Keinerlei Farbe vorhanden". :-)
Harald Wilhelms schrieb: > "Schwarz" ist ja auch keine Farbe, sondern die Beschreibung des > Zustands: "Keinerlei Farbe vorhanden". :-) Wenn ich eine Dose schwarze Farbe kaufe, bekomme ich dann eine leere Dose?
Inanor3 schrieb: > D.h. also, es war schon vorher krimineller Pfusch? Vorher? > D.h. es spielt eigentlich keine Rolle mehr für irgendeine Versicherung, > ob es halb Krimimeller oder stärkerer Krimineller Pfusch ist..? Willst Du herumtrollen? > ODer gilt auf diese Momentane Anordnung vor der Umänderung auch > Bestandsschutz? Es gibt keinen "Bestandsschutz". > Oder könnte so ein Gebilde in der Zwischenzeit entstanden sein, wo > kurzzeitig, grau,schwarz und grüngelb, blau, schwarz gleichzeitig > erlaubt war? Nein, das war nie erlaubt. Deswegen bezeichne ich das ja auch als kriminellen Pfusch. > Gab es denn mal irgendwann eine Norm, in der grau,schwarz als Zuleitung > zur Wohnung und grüngelb, blau, schwarz für die restlichen Leitungen in > der Wohnung benutzt werden durften? Nein. > Stellt der Austausch kaputter grau,schwarz Kabel gegen neue eine > Änderung dar? > Stellt der Austausch kaputter grüngelb, blau, schwarz Kabel gegen neu > eine Änderung dar? Willst Du trollen? > War es irgendwann mal erlaubt, den Schutzleiter von einem fremden Kabel > zu verwenden? Nein. Es scheint Dir schwerzufallen, die Tragweite Deines Problems zu akzeptieren. Die Ausgangssituation ist eine Uralt-Installation, an der jemand kriminell herumgemurkst hat, Deine Pläne scheinen das noch steigern zu wollen. Nimm meinen Rat ernst, und lass' das jemanden machen, der weiß, was er tut; Du jedenfalls tust das nicht.
Man muß unterscheiden zwischen Neubau und Erweiterung. An einen alten Anlagenteil mit 2 Leitern (Außenleiter und Nulleiter) durfte und darf auch heute noch ein neuer Anlagenteil mit 3 Leitern (Außenleiter, Neutralleiter und Schutzleiter) angeschlossen werden. Jede neue Steckdose muß mit einem FI geschützt werden. Ich würde diese Bastelei aber sein lassen und ab dem frühest möglichem Punkt in dreiadrig verdrahten.
A-Freak schrieb: > An einen alten Anlagenteil mit 2 Leitern (Außenleiter und Nulleiter) > durfte und darf auch heute noch ein neuer Anlagenteil mit 3 Leitern > (Außenleiter, Neutralleiter und Schutzleiter) angeschlossen werden. Das betrifft aber ganz sicher nicht das nachträgliche dranknüppern von weiteren Steckdosen an zweiadrige mit Brückung, wie vom Threadstarter geschildert. "Anlagenteil" meint hier etwas anderes.
Zu dem Thema mal eine Verständnisfrage: Habe hier (in Thailand) das Problem, bei vielen nur zweiadrig angeschlossenen Gerätschaften mit Metallgehäuse / offenen Metallteilen z.T. recht heftig eine gewischt zu bekommen. Am krassesten bislang bei einem ausgefahrenen CD Laufwerk eines Notebooks... Die Leute rennen in ihren Häusern auch barfuß rum, Isolierung entschärft das Problem. Wie können sich diese hohen Potentialunterschiede aufbauen? Und warum nimmt die Elektronik dabei keinen Schaden?
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Ich kann Rufus Τ. Firefly ( Vorschlag vom 21.06.2015 11:27 nur zustimmen (Vorausgesetzt die Litzen befinden sich in Leerrohren). Dann erübrigt sich die ganze Frage nach Bestandsschutz usw. und das Ergebnis ist ein Netz, welches auf dem Stand der Technik ist incl. FI Schutz. Habe jeweils einen Feierabend/70m2 Wohnung für den Austausch der Litzen benötigt. Zuzüglich Neuverdrahtung des Verteilerkastens. Dabei habe ich dann auch gleich die Schrauben der metallenen Dunstabzugshaube, welche in der Wand durch das Herdanschlusskabel geschraubt waren, entfernen können ....
Es gibt keinen Bestandsschutz für elektrische Anlagen. Gemäß TAB sind die Anlagen in normgerechtem, betriebsfähigem Zustand zu erhalten. Das heißt, eine Installation von 1930 darf heute noch genau so betrieben werden, aber eben auch nur genau so! Bei Änderungen muss die ganze Anlage den technischen Bestimmungen angepasst werden. Von daher war es schon immer unzulässig, unterschiedliche Farbcodes in einem Raum zu haben.
Aso mal meine Meinung: Selbst wenn es viel Arbeit machen würde - mach es einmal richtig und freu dich dann, wenn die Bude wegen einen defekten Gerät nicht gleich abfakelt oder du selbst nicht in Rauch aufgehst
Die IMHO interessanteste Frage hat noch gar keiner gestellt: Ist das eine Mietwohnung oder gehört dir die Wohnung? Bei Mietwohnung: Finger weg und Vermieter kontaktieren.
Interessant wie eigensinnig mal wieder diskutiert wird über Normen, Vorschriften, Notwendigkeiten und vor allem Sicherheiten. Alles ist relativ und vor allem von Menschen gemacht. Dementsprechend Fehleranfällig ist alles, was von Menschen erdacht und erschaffen wird. Dass das auch für Normen und Vorschriften gilt, wollen Einige so gerne ausschließen, vergessen, nicht sehen, nicht erwähnen! Betrachtet man sich einige Normen bzw Vorschriften mal genauer, könnte man feststellen was das teilweise für ein menschlicher Murks ist und war. Folglich könnte man die jetzige Diskussion auch als Streitereien über diverser menschlicher Murks sehen, egal ob es sich um Vorschriften oder Realitäten handelt. Warum wird dieser Wälzer namens VDE Vorschriften immer umfangreicher, wenn doch bisher immer das darin beschriebene als Endgültig, Norm, bzw Orientierungs-Empfehlung gelten soll? VDE ist keine Norm, keine Vorschrift sondern eine Empfehlung. Die ändert sich je nach Bedarf und diverser Erkenntnisse. Erkennbar in der sprachlichen Version dieses sogenannten Standes der Technik ;-)
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das betrifft aber ganz sicher nicht das nachträgliche dranknüppern von > weiteren Steckdosen an zweiadrige mit Brückung, wie vom Threadstarter > geschildert. Natürlich, wie sonst ? So ist es bei ihm übrigens gerade. Ausserdem will er das ja gerade ändern. Falls eine Steckdose drankommt, muss noch ein FI dazwischen. Inanor3 schrieb: > Ich muß mich korrigieren: > Es laufen 2 Leiter zur Wohnung (grau, schwarz) > Dann laufen 2 Leiter (grau, schwarz) zu den einzelnen 3-4 Zimmern. > Dort ist jeweils die erste Steckdose im Raum in den 3 Zimmern genullt > (grüngelb Brücke auf den grauen N) und von dort aus laufen jeweils pro > Raum zu allen weiteren Steckdosen 3-Leiter (grüngelb, blau, schwarz) Inanor3 schrieb: > Darf ich einen Schutzleiter nachträglich einziehen Ja. Wenn die anderen Leitungen einzeln im Leerrohr liegen auch 1.5mm2, sind die anderen eine ummantelte Schlauchleitung dann 2.5mm2, liegt der Schutzleiter ohne Schutzrohr (z.B. andere Leitung im Keller an die Wand genagelt) dann 6mm2 > oder müssen dann > auch die Farben von grau,schwarz auf blau, schwarz nachgerüstet werden? Nein, nur grün gelb für PE ist vorgeschrieben. Schwarz der alten Leitung war PEN. > Darf ich für einen Steckdosenkreis einfach die Erde von einem fremden > Kabel verwenden Nein. > oder muß immer die Erde verwendet werden, die im > jeweiligen Kabel drin ist? Ja. > Müßten bei dieser Änderung auch die Lampen mit Schutzleiter ausgerüstet > werden oder ist das egal? Die kannst du alt lassen, musst sie aber bis zum Sicherungskasten laufen lassen. Sie dürfen nicht "an der Übergabestelle im Zimmer" ihren schwarzen PEN an den grün gelben PE anschliessen (und auch nicht an L oder N) > Der Herdanschluß ist ungenutzt und hat 3-Leiter. > Ich möchte nun in den Leer-Rohren einzelne Schutzleiter zu den Räumen > nachträglich einziehen, und den Schutzleiter von der > Herd-Anschlussleitung verwenden Das klingt merkwürdig und falsch. Du meinst aber wohl: Zur Wohnung geht schwarz grau in einen Sicherungskasten. Dort hänge gelb grün und bkau des Herdanschlusskabels am schwarzen. Du möchtest deine neu verlegten grün gelben PE auch dort anklemmen, wo der grün gelbe des Herdkabels dranhängt. Das geht. Und natürlich kannst du dann endlich FI Schalter in alle Stromkreise setzen, die einen grün gelben Schutzleiter bekommen haben. Also nicht in die Lampenstromkreise, denn der FI würde rausfliegen, wenn der Metallkörper einer Lampe, der mit schwarz verbunden gehört, angefasst wird und ein höherer Spannungsabfall auf schwarz ist.
Hallo, an die Vorschriftentreuen und Versicherungsjünger: Natürlich habt ihr recht, es soll oder muss sogar den Stand der Technik entsprechen. Aber die Aussage "lass jemanden" kommen ist in vielen Fällen Weltfremd - warum? Dieser Jemand will für sein kommen und machen viel Geld haben - wahrscheinlich min. 60 Euro die Stunde + Materielkosten. In den meisten Fällen muss nicht nur der Elektriker kommen sondern auch der Verputzer, Tapezierer und Anstreicher - auch wenn mann es selbst macht kommen auf jeden Fall die Kosten für Tapete/ Farbe und viele weiter Kleinigkeiten hinzu. Ich habe noch keinen einzigen Heimwerker gesehen der Spaß an tapezieren hat, auch anstreichen erfreut sich im allgemeinen ehr geringer beliebtheit. Für einen Selbst genutzte Wohnung / Haus sollte das jeder für sich selbst entscheiden was er riskiert und das er im unwahrscheinlichen Schadensfall die Konsequenzen tragen muss. Nur wer noch nie als Fußgänger / Radfahrer nie bei Rot eine Straße überquert hat, als Autofahrer nie falsch geparkt, die Geschwindigkeit übertreten hat usw. oder auf andere Weise irgendwelche Vorschriften missachtet hat darf den Anspruch haben das alles und jedes auch im privaten Bereich den Vorschriften entspricht. mfg Mensch
Mensch schrieb: > riskiert > Konsequenzen tragen Der ultimative Katastrophenfall für den Versicherungsjünger. Dann lieber deren teure Paläste, Gehälter und Partys finanzieren ;-)
Ich verstehe das Problem des TO nicht: Wenn vom UV bis zur ersten Steckdose ein Leerrohr läuft, dann benutzt man die alten NYA Leitungen als Zugdraht, zieht drei neue von der UV zur 1. SD rein und gut. Der Rest ist schon 3 adrig geführt. Die Isolation der alten Adern ist sowieso spröde geworden. Die Adern eines Stromkreises sollen in einer gemeinsamen Umhüllung von der UV zu den Steckdosen laufen (Erde vom Herdanschluss ? Hä ? Wenn einer am Herdanschluss was umklemmt, ist auf den Steckdosen noch Spannung, aber u.U. kein PE mehr ). In der UV einen FI/LS anstelle einer Neozed braucht nicht sooo viel mehr Platz. Verklemmen soll jemand, der sich auskennt. Und die Steigleitung erstmal in Ruhe lassen ! Auswahl der Querschnitte, Nennströme der Schutzorgane, Messung von Spannungsfall und Fehler/Schleifenimpedanz sind nur "Feinheiten", die der begleitende Fachmann ausführt. (hoffentlich..) Zu den Aderfarben: Es gab in den 50ern verschiedene Ausgaben der VDE 0100. Die von 1947 -1953(?), die Ausgabe 1954, sowie die Ausgabe 1958. All diese Ausgaben fordern für den "Nullleiter" (d.h. gemeinsamer N und Schutzleiter, bis 1958 als Mp bezeichnet) die Farbe HELLGRAU. Die Ausgabe 1958 enthält aber bereits ein Soll anstatt ein Muss. Es konnte also von 1958 bis 1965 die graue Ader u.U. auch als Schaltdraht verwendet werden, bis zum Verbot in der Ausgabe 1965 von VDE 0100, die dann schon grün-gelb als Schutzleiter (oder als Nullleiter!) sowie hellblau als N Leiter forderte. Der grüngelbe PEN erhält erst ab 1995 eine blaue Kennzeichnung an den Enden. Die Möglichkeit, klassisch genullte Systeme mit einem Nullleiter < 10² zu errichten, endete Mai 1973, mit Übergangsfrist April 1974. Quelle: Werner Hörmann, Historie der Aderfarben, de 12/08, Werner Hörmann, Bestandschutz in elektrischen Anlagen, de 04/10. Der Begriff des Bestandschutzes kommt übrigens aus dem Baurecht. hm, schon wieder lang geworden =^..^= RRR!
Inanor3 schrieb: > Dort ist jeweils die erste Steckdose im Raum in den 3 Zimmern genullt > (grüngelb Brücke auf den grauen N) und von dort aus laufen jeweils pro > Raum zu allen weiteren Steckdosen 3-Leiter (grüngelb, blau, schwarz) Ich halte das für gefährlich. Bei einem Defekt am PEN gibts z.B. Saft auf ALLE Gehäuse der an den anderen Steckdosen des Kreises angeschlossenen Geräte. Besser wäre jeweils eine Brücke pro Steckdose. War das so zulässig damals?
Das nennt sich dann so klassische Nullung, und es ist in meiner Wohnung so üblich (BJ 1965), wird aber sukzessive auf Dreileter umgebaut. De Fünfzimmerbude hatte nur vier Sicherungen, wobei eine für den Herd, und eine für die Waschmaschine war, Der Rest für die fünf Zimmer +Küche, Bad und WC. Die nicht renovierten Räume gehen zweidrähtig noch am FI vorbei. Es ist der Hammer, wie man früher verkabelt hat, aus heutiger Sicht betrachtet, aber damals Standard und regelkonform. Man muss immer beachten, dass die VDE-Regeln nicht masslos übertrieben sind, sondern mit Blut geschrieben, auch wenn sie typisch deutsch masslos übertrieben scheinen. Noch ein weiterer Hinweis: wird das Bad renoviert, muss auch die Badewanne oder Duschtasse geerdet werden, um dem FI genug Futter zu geben, dass er auslöst, wenn ein Fön ins Wasser fällt, mal abgesehen davon, dass eh keine 230V-Geräte was an der Badewanne zu suchen haben,während man badet.
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...wird das Bad renoviert, muss auch die Badewanne oder Duschtasse geerdet werden... Genau, das muss so sein auch wenn der Krempel aus Kunststoff ist. Seid Ihr hier alle so bekloppt?
>> Seid Ihr hier alle so bekloppt?
Das hat mit bekloppt nichts zu tun.
Man sollte sich nur Gedanken darüber machen, wo im Fehlerfall die Ströme
lang fliessen könnten. Dann sollte man überlegen, wo sie nicht lang
flissen sollten und wie das verhindert werden kann. So kann man durchaus
zu der Erkenntnis kommen, dass auch bei einem schutzisolierten Gerät aus
Kunststoff Fehlerströme fliessen können, welche sinnvoll abgeleitet
werden sollten.
Thomas S. schrieb: > Noch ein weiterer Hinweis: wird das Bad renoviert, muss auch die > Badewanne oder Duschtasse geerdet werden Das wird hier nicht mehr so gemacht. Angeblich soll man das nicht mehr machen (Aussage Scheff). Die Elektriker ziehen auch keine Potikabel mehr hin, wodurch man es eh nicht anschliessen kann. Auch bei Stahlwannen, die zum Glück seltener werden..
Bei den Badewannen werden diese "Normen" dannn interesant. Früher mussten die geerdet werden, heute brauchen/dürfen die nicht mehr geerdet werden. Was in meinen Augen genau falsch herum ist, früher, ohne FI, hätte ich die Erdung eher weggelassen, um im Falle des Föns den Strom zu reduzieren, heute mit FI, hätte ich eher geerdet, weil dann der FI eher auuslöst. Aber der VDI wird sich was bei gedacht haben. Aber sowas ist ein gutes Beispiel, dass der VDE nicht unfehlbar ist. Gruss Axel
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