Hi, auf einem Flohmarkt kaufte ich diese wunderschönen Aufnäher. Leider konnte mir niemand sagen, was die zu bedeuten haben.
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Johannes Gerker schrieb: > Leider > konnte mir niemand sagen, was die zu bedeuten haben. Das sind die Enbleme (neudeutsch: Logos) der Pionierorganisation "Ernst Thälmann": https://de.wikipedia.org/wiki/Pionierorganisation_Ernst_Th%C3%A4lmann sowie der Sportvereinigung "Fortschritt": https://de.wikipedia.org/wiki/Sportvereinigung#Liste_der_Sportvereinigungen
Natürlich will ich diesen Thread nicht kapern, aber ich habe mal eine Frage: Ist es erlaubt, sich solche Aufnäher (von Mutti) auf die Jacke nähen zu lassen? Oder ist das verfassungswidrig? Äh, ich meine natürlich nicht ob es erlaubt ist, das die Mutti das Nähen macht, sondern ob die Aufnäher selber erlaubt sind!
Peter Zz schrieb: > Ist es erlaubt, sich solche Aufnäher (von Mutti) auf die Jacke nähen zu > lassen? Oder ist das verfassungswidrig? Verboten sind m.W. nur bestimmte Symbole der Nazis, z.B. Hakenkreuze.
Ein paar aktionistische Politiker wollten DDR-Symbole verbieten lassen, aber daraus wurde m.E. nichts. Zwei angeklagte FDJ-Hemd-Träger sprach man jedenfalls frei: http://www.n-tv.de/panorama/FDJ-Hemd-ist-nicht-verboten-article12670436.html
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Es gab eine FDJ-West? Und die war auch noch versassungsfeindlich? Und ich hab nicht mal ein Halstuch bekommen, da wir zu einem schlechten Zeitpunkt das Schuleinzugsgebiet gewechselt hatten.
Dave B. schrieb: > Es gab eine FDJ-West? Und die war auch noch versassungsfeindlich? "Am 26. Juni 1951 wurde dann durch Beschluss der Bundesregierung die FDJ in Westdeutschland in der gesamten Bundesrepublik gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten." Und warum? "Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bekämpfte die FDJ die Wiederbewaffnung unter Adenauer." Damit war und ist das Tragen von Symbolen der West-FDJ verboten. Immer noch. Dummerweise sehen die Abzeichen von FDJ West und Ost gleich aus. Das Tragen von Symbolen der Ost-FDJ ist allerdings erlaubt. Leider - nagut damals zum Glück - ist der "Schwur" und damit auch das Hemd gerade so an mir vorübergegangen. Das würde ich glatt heute tragen, wenn ich damit ein paar CDU-Spacken zum Platzen bringen könnte.
Peter Z. schrieb: > Ist es erlaubt, sich solche Aufnäher (von Mutti) auf die Jacke nähen zu > lassen? Oder ist das verfassungswidrig? > Äh, ich meine natürlich nicht ob es erlaubt ist, das die Mutti das Nähen > macht, sondern ob die Aufnäher selber erlaubt sind! Welche Symbole und Propagandamittel verboten sind regelt §86 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html Die DDR-Organisatinen die ja bekanntlich den Kommunismus per Klassenkampf weltweit verbreiten wollen dürften unter den Passus "... weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung ..." fallen. Wobei nicht alle Symbole gleich verboten sind, bei 0x58 sprechen wohl praktische Erwägungen eine Rolle ;-) http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/verbotene_kennzeichen_rechtsextremistischer_organisationen.pdf Laut diesem Infobrief trifft es auch Organisationen aus dem Bereich Kurdistan und Kalifatstaat: https://www.bundestag.de/blob/195550/4db1151061f691ac9a8be2d9b60210ac/das_strafbare_verwenden_von_kennzeichen_verfassungswidriger_organisationen-data.pdf Paragraph 86 deckt nur verfassungswidrigen Organisationen ab, Die symbole terroristischer und krimineller Organisation wie der RAF können im Rahmen des Verbots von Unterstützerhandlungen verboten sein. MfG,
Fpga K. schrieb: > http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/verbotene_kennzeichen_rechtsextremistischer_organisationen.pdf Dass auch gleich noch 4 2-stellige Zahlen verboten sind, ist ein Angriff auf die Mathematik...
Ne, schau mal die Überschrift. Das sind weitere nicht Strafbare Symbole. Da hat die Mathematik grade noch mal Glück gehabt
Bei den fraglichen Zahlen kommt es aber sehr auf den Kontext an. Ein T-Shirt mit "Egal ist 88" wird weniger ein Problem sein, als wenn man auf einem schwarzen Hintergrund um eine rote 88 noch ein paar bestimmte weiß gefärbte Runen platziert.
magic s. schrieb: > Bei den fraglichen Zahlen kommt es aber sehr auf den Kontext an. Ein > T-Shirt mit "Egal ist 88" wird weniger ein Problem sein, als wenn man > auf einem schwarzen Hintergrund um eine rote 88 noch ein paar bestimmte > weiß gefärbte Runen platziert. zB: http://www.digisolutions.de/hobbykeller/cb-funk/sprache.html#Zahlencode Gruss Asko.
Fpga K. schrieb: > Die DDR-Organisatinen die ja bekanntlich den Kommunismus per > Klassenkampf weltweit verbreiten wollen dürften unter den Passus "... > weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung ..." fallen. In Deinen feuchten Träumen vielleicht...
Timm T. schrieb: > "Am 26. Juni 1951 wurde dann durch Beschluss der Bundesregierung die FDJ > in Westdeutschland in der gesamten Bundesrepublik gemäß Art. 9 Abs. 2 GG > verboten." > > Und warum? > > "Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bekämpfte die FDJ die > Wiederbewaffnung unter Adenauer." Und warum war die FDJ dagegen? Die Wiederbewaffnung wurde als Schutz vor einer Russeninvasion begründet: „Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbewaffnung Das passte natürlich der FDJ als Stosstrupp der Bolschewisten nicht, nach der wären die Russen lieber gestern als morgen nach Westen marschiert. Und folgerichtig werden die Aktionen der West-FDJ bewertet als: „... betriebene Volksbefragung ‚gegen Remilitarisierung und für Friedensschluß im Jahre 1951‘ ist dazu bestimmt, unter Verschleierung der verfassungsfeindlichen Ziele die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu untergraben. Die Durchführung der Aktion stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar". -- Jahre später machen dann die OST-FDJ-ler Hatz auf Personen, die einen "Schwerter zu Pflugscharen"-Aufnäher tragen ... https://books.google.de/books?id=0VUOfEVJIjUC&pg=PA131&lpg=PA131&dq=Schwerter+zu+Pflugscharen+FDJ&source=bl&ots=8aQxY5UOia&sig=xrcVFXCWNKU40jN7Qk-XPJGYO_E&hl=de&sa=X&ei=RcmSVZvINsudsgHogqrgCA&ved=0CD8Q6AEwBQ#v=onepage&q=Schwerter%20zu%20Pflugscharen%20FDJ&f=false ... den "der Frieden muß bewaffnet" sein ... MfG,
Fpga K. schrieb: > Und warum war die FDJ dagegen? > Die Wiederbewaffnung wurde als Schutz vor einer Russeninvasion > begründet: Aber ein Grund, eine Organisation zu verbieten, mit legalen Mitteln gegen die Wiederbewaffnung arbeitet, ist das nicht. 1945 kamen die überlebenden Kommunisten aus Hitlers KZs frei, 1956 landeten sie wieder in Adenauers Zuchthäusern, weil sie gegen die Wiederbewaffnung agitierten. Sowas macht man mit politischen Organisationen nur, wenn man sonst keine Argumente hat.
Man kennt die Bedeutung der Logos sogar bis tief in den Westen hinein: Den "Fortschritt"-Aufnäher bekam man, wenn man das Feld bis Sonnenaufgang gemäht hatte, ohne daß ein (sowieso nicht vorhandenes) Ersatzteil am Mähdrescher fällig wurde. Sind daher schon ziemlich rar die Dinger. Den "Jenaer Pyromanen"-Aufnäher bekam man, wenn man der Aufforderung um erhöhte Wachsamkeit beim Brandschutz nachkam (seid bereit + Flammen). Von den "Brandmeistern" ´92 in Rostock hatten nicht wenige auch noch diesen Aufnäher im Schrank, bei dem Einsatz allerdings irgendwas falsch verstanden. Also, beide Aufnäher sind inzwischen verboten. Der "Fortschritt" ginge heute als wirtschaftsschädigende Verlängerung der Lebensdauer durch (Umgehung der Geplanten Obsoleszenz), und der "Jenaer Pyromanen" unterliegt dem noch 1000 Jahre währenden Ballast der Republik.
Uhu U. schrieb: > 1945 kamen die überlebenden Kommunisten aus Hitlers KZs frei, 1956 > landeten sie wieder in Adenauers Zuchthäusern, Was meinst du mit "Adenauers Zuchthäuser?" Verbot einer Organisation und Wegsperren/Abschieben/Verbannen/Erschiessen der Organisierten ist zweierlei. MfG,
Fpga K. schrieb: > Was meinst du mit "Adenauers Zuchthäuser?" Was ist daran schwierig? https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus > Verbot einer Organisation und > Wegsperren/Abschieben/Verbannen/Erschiessen der Organisierten ist > zweierlei. https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot#Auswirkungen
Uhu U. schrieb: > Fpga K. schrieb: >> Was meinst du mit "Adenauers Zuchthäuser?" > > Was ist daran schwierig? > > https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer > https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus Ja? Also "Adenauers Zuchthäuser" bedeutet für Dich nur eine Zusammenstellung zweier Worte ohne weitere Bedeutung oder gar örtlichen Bezug? Ich hatte deine Darstellung eigentlich so verstanden das es wie bspw. zum KZ Buchenwald 1945 eine entsprechendes Lager auf dem Gebiet der BRD 1956 gab. > >> Verbot einer Organisation und >> Wegsperren/Abschieben/Verbannen/Erschiessen der Organisierten ist >> zweierlei. > > https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot#Auswirkungen Und wo sind da Personen aufgelistet die 1956 zum wiederholten Mal in ein KZ/Zuchthaus verbracht worden? Oder erschossen? Oder Verbannt? MfG,
Fpga K. schrieb: > Ich hatte deine Darstellung eigentlich so verstanden das es wie > bspw. zum KZ Buchenwald 1945 eine entsprechendes Lager auf dem Gebiet > der BRD 1956 gab. Da hast du mich wohl falsch verstanden... Zuchthäuer gab es über das ganze Land verteilt und Kapitalverbrechen wurden mit lebenslänglich Zuchthaus und meistens auch noch Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Was man für besonders verwerflich hielt - wie z.B. Kommunisten - wurde gerne auch dort eingebuchtet. In vielen Details unterschied sich die Adenauerdiktatur nur wenig von dem Staat, dessen direkter (Rechts-)Nachfolger sie war: die Moral wurde per Kuppeleiparagraph erzwungen und die Polizei war mit Maschinengewehren - nicht nur Maschinenpistolen - und Handgranaten ausgerüstet. Noch in den 1970ern brachte es der Baden-Württembergische Ministerpräsident Hans Karl Filbinger so auf den Punkt: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein".
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Uhu U. schrieb: > Zuchthäuer gab es über das ganze Land verteilt und Kapitalverbrechen > wurden mit lebenslänglich Zuchthaus und meistens auch noch Aberkennung > der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Was man für besonders verwerflich > hielt - wie z.B. Kommunisten - wurde gerne auch dort eingebuchtet. Hm also in dem von der referenzierten WP-Abschnitt ist weder von Kapitalverbrechen noch von lebenslänglich im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot die Rede. Da wird von 5 Jahren als höchste Strafe im Zusammenhang mit dem Parteiverbot gesprochen und man bezieht sich dabei auf Joseph Angenfort. Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit da: *Angenfort 1955, also ein Jahr vor dem Verbot verurteilt wurde und *A. bereits 1957 unter Auflagen begnadigt wurde. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45763603.html wobei Angenfort der krasseste Fall in diesem Zusammenhang war. Bei diesem Fall: http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1561 lag die Höchstrafe bei 2.5 Jahre allerdings in Verbindung mit Sprengstoffvergehen, Urkundenfälschung, etc.. Alleinige Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei wurde da mit 0.5 Jahren sanktioniert wobei U-Haft angerechnet und der Rest auf Bewährung ausgesetzt wurde. Parallelen zum KZ sind hier wirklich fehl am Platze. MfG, PS: Auch wenn diese Analyse der versuchten Legendenbildung interessant und lehrreich ist möchte ich das hier nicht weiter ausführen - ist ja schließlich ein Mikrocontroller-Forum.
Fpga K. schrieb: > *Angenfort 1955, also ein Jahr vor dem Verbot verurteilt wurde und > *A. bereits 1957 unter Auflagen begnadigt wurde. Was heißt da "bereit 1957 unter Auflagen begnadigt"? Wird das Gesinnungs-Unrecht damit kleiner? Zudem widerrief Heinrich Lübke die Begnadigung - dem Herrn wird nachgesagt, er hätte in den 1000 Jahren mit der Obrigkeit auf komfortabel gutem Fuß gelebt... > Hm also in dem von der referenzierten WP-Abschnitt ist weder von > Kapitalverbrechen noch von lebenslänglich im Zusammenhang mit dem > KPD-Verbot die Rede. Bei mir verfestigt sich der Eindruck, dass du Schwierigkeiten mit dem Lesen hast - oder sind das nur die Reminiszenzen des Kalten Krieges, die sich in schlecht belüfteten Winkeln des Gehirns austoben? Nein, die Adenauerzeit war einfach nur furchtbar - außer man hatte sich zu vor schon seine "Meriten" verdient; für diese Leute wars komfortabel und wenn irgendwo Blut an der Uniform oder den Fingern klebte: der Staat war selektiv farbenblind...
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Uhu U. schrieb: > Bei mir verfestigt sich der Eindruck, dass du Schwierigkeiten mit dem > Lesen hast Glaub mir, was sich bei Dir verfestigt ist dein ganz persönliches Trugbild von der Welt. MfG,
Fpga K. schrieb: > Bei diesem Fall: > http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1561 > > lag die Höchstrafe bei 2.5 Jahre allerdings in Verbindung mit > Sprengstoffvergehen, Urkundenfälschung, etc.. Alleinige Mitgliedschaft Sehr merkwürdig: Alle Angeklagten wurden u.a. wegen "einem Vergehen gegen § 9 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes" verurteilt. Der Paragraph lautet:
1 | § 9 SprengG - Fachkunde |
2 | |
3 | (1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, |
4 | |
5 | 1. |
6 | wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich |
7 | anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis |
8 | nachweist oder |
9 | 2. |
10 | wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat. |
11 | |
12 | Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für den Nachweis der Fachkunde zur Ausführung |
13 | von Sprengarbeiten und für den Umgang mit Explosivstoffen im Rahmen |
14 | der Kampfmittelbeseitigung. |
Das Urteil http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1561 ist ausgesprochen lesenswert...
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Fpga K. schrieb: > Und wo sind da Personen aufgelistet die 1956 zum wiederholten Mal in ein > KZ/Zuchthaus verbracht worden? Oder erschossen? Oder Verbannt? Oder ihren Arbeitsplatz verloren, ohne Urteil? Oder ihre Existenzgrundlage verloren, ohne Urteil? Oder per Gericht Berufsverbot bekamen? Oder per Erlaß aus dem ÖD ausgeschlossen wurden? Bist Du -zensiert- den Quellenverweisen zu folgen? Oder -zensiert-, damit Du nicht mit unangenehmen Erkenntnissen konfrontiert wirst, die -zensiert- schaden könnten? Gehts so durch die Zensur, Herr Moderator?
Uhu U. schrieb: > Sehr merkwürdig: Alle Angeklagten wurden u.a. wegen "einem Vergehen > gegen § 9 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes" verurteilt. Bei diesen "Sprengstoffvergehen" ging es um pyrotechnische Raketen der Klassen 3 und 5...
Chris D. schrieb: > Das ich das nochmal erlebe - ein normaler Umgangston! Ich hatte mich wohl zu sehr den anderen Beiträgen angenähert. ;-) Sag mal, hast Du keinen Garten? Bei dem schönen Wetter die ganze Zeit das Forum überwachen... > Betreff: Re: Was sind das für Aufnäher? Datum: 01.07.2015 *14:20* > Ihr Beitrag wurde gelöscht 01.07.15 *14:26*:19
Timm T. schrieb: > Fpga K. schrieb: >> Und wo sind da Personen aufgelistet die 1956 zum wiederholten Mal in ein >> KZ/Zuchthaus verbracht worden? Oder erschossen? Oder Verbannt? > Bist Du -zensiert- den Quellenverweisen zu folgen? Natürlich bin ich den Quellennachweisen nachgegangen, zumindest den die sich auf die Aussage "Betroffen waren auch viele Kommunisten, die in den Jahren der faschistischen Diktatur lange Jahre in Zuchthäusern und Konzentrationslagern verbringen mussten" beziehen: http://www.sopos.org/aufsaetze/41a6df71cd03f/1.phtml http://www.rolf-goessner.de/8-5-05RedeNF3-Presse.htm Und dort findet sich kein gelisteter Fall. MfG,
Uhu U. schrieb: > Bei diesen "Sprengstoffvergehen" ging es um pyrotechnische Raketen der > Klassen 3 und 5... Würdest Du heute auch Ärger bekommen, wenn Du die unangemeldet in einem Park zündest. Das ist schon kein Tischfeuerwerk mehr. Die Begründung mit §9 ist allerdings witzig, vielleicht haben die die §§ inzwischen umsortiert. Und Du weißt doch, im Falle eines Falles ist jedes Mittel recht, unliebsame Leute mundtot zu machen. Hätten sie die Flugblätter vom Kölner Dom geworfen, hätte man sie wegen "gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" dranbekommen. Letztlich hat Adenauer nichts anderes gemacht als sein großer Bruder in den USA mit den Kommunistenverfolgungen. Und dabei geht es nie darum, unter welchen System die Leute besser leben würden, sondern allein um den Machterhalt der eigenen Klientel.
Uhu U. schrieb: > Fpga K. schrieb: >> Bei diesem Fall: >> http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/1561 >> >> lag die Höchstrafe bei 2.5 Jahre allerdings in Verbindung mit >> Sprengstoffvergehen, Urkundenfälschung, etc.. Alleinige Mitgliedschaft > > Sehr merkwürdig: Alle Angeklagten wurden u.a. wegen "einem Vergehen > gegen § 9 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes" verurteilt. > (1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, > > 1. > wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich > anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis > nachweist oder > 2. > wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat. > [/pre] Halt Umgang mit Gefährlichen Gütern ohne nachgewiesenen Befähigung. Dazu kann man Parallelen zum Fahren ohne Führerschein ziehen. Und auch das ist eine Strafttat die einen Gefägnisstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html MfG,
Timm T. schrieb: > Und Du weißt doch, im Falle eines Falles ist jedes Mittel recht, > unliebsame Leute mundtot zu machen. Eben. Genau darum ging es. > Letztlich hat Adenauer nichts anderes gemacht als sein großer Bruder in > den USA mit den Kommunistenverfolgungen. Das Vorbild hat man in der Adenauerzeit wirklich nicht gebraucht... Im Gegenteil haben sich die US-Geheimdienste eine ganze Reihe deutsche "Kommunismusexperten" geholt - egal, was die alles am Stecken hatten. Übrigens auch Folterexperten.
Die Frage, was das für Aufnäher sind, ist zwischenzeitlich geklärt, die folgende Diskussion hat in diesem Forum nichts verloren.