Hei, ich habe Informatik (M. Sc., Uni) studiert und frage mich, ob ich meine Studienleistungen aus dem Master für einen zweiten Master (Wirtschaftsinformatik) anrechnen lassen kann. Dann müsste ich für das zweite Studium nur noch ein paar Module (lt. Studienplan 4 Module da hohe Überschneidung + MA) belegen. Die Uni konnte mir nur die Auskunft geben, dass ich mich erstmal offiziell bewerben müsste. Erst danach würden die Unterlagen geprüft. Sie wollten mir nicht mal "Pi-Mal-Daumen" Auskunft über bisherige Verfahrensweisen in ähnlichen Fällen geben ... Habt ihr da Erfahrungen bzw. was ist eure Meinung/Prognose dazu? Greetz
warum sollte man dir deine informatikscheine nicht anerkennen? natürlich geht das. hängt natürlich aber u.a. auch vom wohlwollen des profs ab, der das durchwinken muss. ich wüsste jetzt jedoch nicht wo dir zwei master-abschlüsse, die fachlich auch noch so ähnlich sind, etwas bringen sollten. als informatiker kannst du dich auch problemlos auf stellen für wirtschaftsinformatiker bewerben. deine chancen sind natürlich höher, wenn die stelle eher inf-lastig ist. um in eine führungsposition zu gelangen, brauchst du nicht die paar bwl-kenntnisse aus einem winf-studium. es schadet natürlich nicht, aber ich kenne z.b. in der automobilindustrie kaum einen abteilungs- oder bereichsleiter der wirklich bwl studiert hat. fast alles sind ingenieure, informatiker oder physiker, die sich ihre bwl-kenntnisse on the job beigebracht haben. zitat: "Nur 13 von 30 Vorstandsvorsitzenden der Dax-Unternehmen sind nach einer aktuellen Umfrage des Magazins Handelsblatt Junge Karriere Betriebswirte oder Juristen. Fast ebenso viele, nämlich 14, haben einen Abschluss als Ingenieur oder Naturwissenschaftler." wenn dann paar jahre berufserfahrung sammeln, am besten als teamleiter und anschließend einen MBA draufsatteln sowie im nächsten schritt die bewerbung als abteilungsleiter.
blup schrieb: > warum sollte man dir deine informatikscheine nicht anerkennen? natürlich > geht das. hängt natürlich aber u.a. auch vom wohlwollen des profs ab, > der das durchwinken muss. Ja, so sehe ich das auch und war deswegen von den Aussagen des Prüfungsamtes (erstmal bewerben, dann werden die Unterlagen geprüft) irritiert. Wahrscheinlich ist das einfach mal wieder nur die Bürokratie .. Die Profs sollten kein Problem sein. Die anzurechnenden Modulen habe ich schließlich bei den Selben geschrieben (Selbe Hochschule ..). ;-) Könnte auch die Masterarbeit prinzipiell angerechnet werden (Thematisch durchaus mit Bezug zu W-Inf.-Themen (Optimierung)) oder gilt sowas nur für Module?
Autor schrieb: > Dauerstudent? Lebenslang lernen und so. ;-) (Das 2. Studium würde ich nebenberuflich durchziehen. Deswegen wäre es umso besser je mehr angerechnet wird! :-P )
wenn es die gleiche hochschule bzw. das gleiche modul bei dem gleichen prof ist, sehe ich überhaupt gar keinen hinderungsgrund mehr, dass dir diese module anerkannt werden. bei der masterarbeit bin ich schon skeptischer. das ist ja das wichtigste und größte am ganzen master. ich kann mir nicht vorstellen, dass deine hochschule für eine masterarbeit zwei masterabschlüsse verleiht. selbst wenn, wie würde das wohl in vorstellungsgesprächen ankommen? "sie haben also einen zweiter master in wirtschaftsinformatik, wo sie imgrunde nur ca. 1 semester an bwl-scheinen wiederholt haben und der rest aus dem ersten master anerkannt wurde? na da sind wir aber beeindruckt. leider sieht unter tarifvertrag keine höhere vergütung bei mehrfach-abschlüssen vor" xD
Ich kenne das nur so, dass du Module, die du schon für einen Abschluss eingebracht hast, nicht für einen zweiten Abschluss verwenden darfst.
Doppelanrechnung von Modulen? Mit der Logik machst du einen Master an deiner FH, und kassierst anschließend pro Semester einen weiteren Master, brauchst ja nur die Module anrechnen zu lassen. lol
so ein schmarnn, das sollte sicher nicht gehen und zwar aus folgendem Grund: Alle Module aus Studiengang 1 sind wichtig für das Studienziel/den Abschluss als Master. Alle Module aus Studiengang 2 sind wichtig für den Abschluss als Master im Studiengang 2. Anrechnen würde in diesem Fall bedeuten, dass du eine einfache Leistung für 2 Abschlüsse machen müsste, das sollte niemals gehen(und wenn ist der Titel der Hochschule nix wert)! Das sollte dir aber der Vorsitztende der Prüfungskommision auch sagen können, wenn er dich nicht hochkant wieder rausschmeißt
na dann bezieht euch doch auf prüfungsordnung oder ähnliches. irgendwo müsste ein solches verbot stehen. doppelanrechnung sehe ich nicht als problem. es geht ja um die erbrachte leistung, die du bewiesen hast (und nicht wie oft du diese bewiesen hast). er würdek ja keinen doppelten abschluss einfach so kriegen, sondern selbst als informatiker in einem winf-studium nur einen bruchteil anerkennen lassen können (natürlich ohne masterarbeit, projekte, bwl-scheine...). warum das vermutlich nicht verboten ist? weil die kombination aus winf- und inf-master einem einfach nirgends was bringen. du brauchst für eine promotion keine zwei masterabschlüsse und es gibt in den tarifverträgen keine extra-vergütung für zwei masterabschlüsse. es bringt dir nur etwas, wenn du einen fachrichtungswechsel anstrebst, aber auch so können sich informatiker auf stellen für wirtschaftsinformatiker bewerben. letzteres weiß ich aus meinem bekanntenkreis.
blup schrieb: > es bringt dir nur etwas, wenn du einen fachrichtungswechsel anstrebst, > aber auch so können sich informatiker auf stellen für > wirtschaftsinformatiker bewerben. Naja, dann doch lieber einen MBa. Wäre konsequenter.
ein MBA wird ohne jegliche praxiserfahrung in der regel auch nur belächelt. das sind bloß bwl grundlagen + managementscheine. das sollte man gewöhnlich erst mit einigen jahren berufserfahrung tun, wenn es einen in richtung management zieht. ich habe schon öfters gehört, dass für einen MBA der ruf der hochschule extrem wichtig ist (ähnlich wie wenn man ins investmentbanking will). gehört...
Hein Fiddy schrieb: > Dann müsste ich für das zweite Studium nur noch ein paar Module (lt. > Studienplan 4 Module da hohe Überschneidung + MA) belegen. Dir habe`s einen M. Sc., Uni Informatik hinterhergeschmissen? Oder sind wieder FernUni-Hagen Troll-Days?
blup schrieb: > ein MBA wird ohne jegliche praxiserfahrung in der regel auch nur > belächelt. das sind bloß bwl grundlagen + managementscheine. das sollte > man gewöhnlich erst mit einigen jahren berufserfahrung tun, wenn es > einen in richtung management zieht. Warum?
ffff schrieb: > Anrechnen würde in diesem Fall bedeuten, dass du eine einfache Leistung > für 2 Abschlüsse machen müsste, das sollte niemals gehen(und wenn ist > der Titel der Hochschule nix wert)! Doch geht! Hängt einzig und alleine von der anrechnenden HS ab!
Hein Fiddy schrieb: > Habt ihr da Erfahrungen bzw. was ist eure Meinung/Prognose dazu? Das geht immer übers Prüfugsamt. Dort entspr. Unterlagen einreichen, dann siehste was anerkannt wird oder nicht. Wenn du schon einen Informatikmaster hast sehe ich keine Probleme, sehe aber den Sinn nicht warum die einen WiInf-Master dranhängst, das ist ziemlich sinnfrei.
karl-willy schrieb: > Das geht immer übers Prüfugsamt. Blödsinn. Über Anerkennung, etc. entscheidet der PrüfungsAUSSCHUSS. Das Prüfungsamt ist eine reine Verwaltungseinrichtung.
Inschenör schrieb: > Ich kenne das nur so, dass du Module, die du schon für einen Abschluss > eingebracht hast, nicht für einen zweiten Abschluss verwenden darfst. So kenne ich das auch. Allerdings entscheidet letztendlich das Prüfungsamt darüber, ob etwas anerkannt wird oder nicht. Auf jeden Fall vorher informieren und die SO/PO checken! Meine Erfahrungen damit: die Kriterien für die Anerkennung von Studienleistungen werden vom Prüfungsamt willkürlich festgelegt. Schlimm ist es, wenn man sich ein Modul anerkennen lassen möchte und das PA sagt "sorry, ist nicht wissenschaftlich genug" oder "erfüllt nicht unsere 'Standards'"
proxyhatch schrieb: > Allerdings entscheidet letztendlich das > Prüfungsamt darüber Nein. Tut es eben nicht.
MaWin schrieb: > proxyhatch schrieb: > >> Allerdings entscheidet letztendlich das >> Prüfungsamt darüber > > Nein. Tut es eben nicht. Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird beim Prüfungsamt beantragt. Entschieden wird es in einer Prüfungsausschuss-Sitzung (findet mehrmals im Semester statt), je nachdem ob der PA-Vorsitzende es für nötig hält. #Willkür
MaWin schrieb: > Nein. Tut es eben nicht. Ist ja gut wir wissen was du meinst. Wo reiche die Unterlagen ein? Beim Prüfungsamt, wer das dort intern entscheidet interessiert nicht, jeder weiss was mit "entscheidet das Prüfungsamt" gemeint ist. Hast du nix wichtigeres zu tun als uns auf den Sack zu gehen?
karl-willy schrieb: > MaWin schrieb: >> Nein. Tut es eben nicht. > > Ist ja gut wir wissen was du meinst. Wo reiche die Unterlagen ein? Beim > Prüfungsamt, wer das dort intern entscheidet interessiert nicht, jeder > weiss was mit "entscheidet das Prüfungsamt" gemeint ist. Hast du nix > wichtigeres zu tun als uns auf den Sack zu gehen? Nimm die Leute hier nicht soo ernst, es sind halt einige Loser dabei. Zur Frage (da ich früher selber im Prüfungsausschuss saß): Der Student reicht einen Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung ein. Idealerweise lässt er sich die Gleichwertigkeit der Leistung vorab von dem jeweiligen Prof. oder Dozent bescheinigen. Das Prüfungsamt gibt die Unterlagen dem Prüfungsausschuss. Der entscheidet dann ob die Leistung anerkannt wird.
Dr.-Ing. Meyer schrieb: > Zur Frage (da ich früher selber im Prüfungsausschuss saß): > Der Student reicht einen Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung > ein. > Idealerweise lässt er sich die Gleichwertigkeit der Leistung vorab von > dem jeweiligen Prof. oder Dozent bescheinigen. > Das Prüfungsamt gibt die Unterlagen dem Prüfungsausschuss. Der > entscheidet dann ob die Leistung anerkannt wird. Ja. Da ich die selben Module der selben Dozenten an der selben Hochschule (in einem anderen Studiengang) bestanden habe, sollte es keine Probleme geben. Interessant ist aber weiterhin, in wie fern das Praxisprojekt bzw. die Abschlussarbeit auch als solche "anrechenbare Prüfungsleistung" gelten könnte. Zumindest wäre es bei mir so, dass Beides auch in der neuen Studienordnung als Leistung erbracht werden könnte, da der inhaltliche Bezug gegeben ist. Intuitiv käme es mir auch merkwürdig vor, aber was für "normale" Module geht, könnte im Prinzip doch auch für andere Leistungen gelten?
Wie war dass den früher mit dem Dipl.-Ing und dem Dipl.-Wi.-Ing? Der letztere war doch so beliebt, weil man nur ein paar Zusatzscheine machen musste, um nen zweiten akademischen Grad zu bekommen und kein komplettes Studium absolvieren musste.
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