Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zweites Studium: Module anrechnen lassen


von Hein Fiddy (Gast)


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Hei,

ich habe Informatik (M. Sc., Uni) studiert und frage mich, ob ich meine 
Studienleistungen aus dem Master für einen zweiten Master 
(Wirtschaftsinformatik) anrechnen lassen kann.

Dann müsste ich für das zweite Studium nur noch ein paar Module (lt. 
Studienplan 4 Module da hohe Überschneidung + MA) belegen.

Die Uni konnte mir nur die Auskunft geben, dass ich mich erstmal 
offiziell bewerben müsste. Erst danach würden die Unterlagen geprüft.
Sie wollten mir nicht mal "Pi-Mal-Daumen" Auskunft über bisherige 
Verfahrensweisen in ähnlichen Fällen geben ...

Habt ihr da Erfahrungen bzw. was ist eure Meinung/Prognose dazu?

Greetz

von blup (Gast)


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warum sollte man dir deine informatikscheine nicht anerkennen? natürlich 
geht das. hängt natürlich aber u.a. auch vom wohlwollen des profs ab, 
der das durchwinken muss.

ich wüsste jetzt jedoch nicht wo dir zwei master-abschlüsse, die 
fachlich auch noch so ähnlich sind, etwas bringen sollten. als 
informatiker kannst du dich auch problemlos auf stellen für 
wirtschaftsinformatiker bewerben. deine chancen sind natürlich höher, 
wenn die stelle eher inf-lastig ist.

um in eine führungsposition zu gelangen, brauchst du nicht die paar 
bwl-kenntnisse aus einem winf-studium. es schadet natürlich nicht, aber 
ich kenne z.b. in der automobilindustrie kaum einen abteilungs- oder 
bereichsleiter der wirklich bwl studiert hat. fast alles sind 
ingenieure, informatiker oder physiker, die sich ihre bwl-kenntnisse on 
the job beigebracht haben.

zitat: "Nur 13 von 30 Vorstandsvorsitzenden der Dax-Unternehmen sind 
nach einer aktuellen Umfrage des Magazins Handelsblatt Junge Karriere 
Betriebswirte oder Juristen. Fast ebenso viele, nämlich 14, haben einen 
Abschluss als Ingenieur oder Naturwissenschaftler."

wenn dann paar jahre berufserfahrung sammeln, am besten als teamleiter 
und anschließend einen MBA draufsatteln sowie im nächsten schritt die 
bewerbung als abteilungsleiter.

von Autor (Gast)


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Dauerstudent?

von Hein Fiddy (Gast)


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blup schrieb:
> warum sollte man dir deine informatikscheine nicht anerkennen? natürlich
> geht das. hängt natürlich aber u.a. auch vom wohlwollen des profs ab,
> der das durchwinken muss.

Ja, so sehe ich das auch und war deswegen von den Aussagen des 
Prüfungsamtes (erstmal bewerben, dann werden die Unterlagen geprüft) 
irritiert. Wahrscheinlich ist das einfach mal wieder nur die Bürokratie 
..

Die Profs sollten kein Problem sein. Die anzurechnenden Modulen habe ich 
schließlich bei den Selben geschrieben (Selbe Hochschule ..). ;-)

Könnte auch die Masterarbeit prinzipiell angerechnet werden (Thematisch 
durchaus mit Bezug zu W-Inf.-Themen (Optimierung)) oder gilt sowas nur 
für Module?

von Hein Fiddy (Gast)


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Autor schrieb:
> Dauerstudent?

Lebenslang lernen und so. ;-)

(Das 2. Studium würde ich nebenberuflich durchziehen. Deswegen wäre es 
umso besser je mehr angerechnet wird! :-P )

von blup (Gast)


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wenn es die gleiche hochschule bzw. das gleiche modul bei dem gleichen 
prof ist, sehe ich überhaupt gar keinen hinderungsgrund mehr, dass dir 
diese module anerkannt werden.

bei der masterarbeit bin ich schon skeptischer. das ist ja das 
wichtigste und größte am ganzen master. ich kann mir nicht vorstellen, 
dass deine hochschule für eine masterarbeit zwei masterabschlüsse 
verleiht.

selbst wenn, wie würde das wohl in vorstellungsgesprächen ankommen?

"sie haben also einen zweiter master in wirtschaftsinformatik, wo sie 
imgrunde nur ca. 1 semester an bwl-scheinen wiederholt haben und der 
rest aus dem ersten master anerkannt wurde? na da sind wir aber 
beeindruckt. leider sieht unter tarifvertrag keine höhere vergütung bei 
mehrfach-abschlüssen vor" xD

von Inschenör (Gast)


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Ich kenne das nur so, dass du Module, die du schon für einen Abschluss 
eingebracht hast, nicht für einen zweiten Abschluss verwenden darfst.

von lol (Gast)


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Doppelanrechnung von Modulen?
Mit der Logik machst du einen Master an deiner FH, und kassierst 
anschließend pro Semester einen weiteren Master, brauchst ja nur die 
Module anrechnen zu lassen. lol

von ffff (Gast)


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so ein schmarnn, das sollte sicher nicht gehen und zwar aus folgendem 
Grund:

Alle Module aus Studiengang 1 sind wichtig für das Studienziel/den 
Abschluss als Master. Alle Module aus Studiengang 2 sind wichtig für den 
Abschluss als Master im Studiengang 2.
Anrechnen würde in diesem Fall bedeuten, dass du eine einfache Leistung 
für 2 Abschlüsse machen müsste, das sollte niemals gehen(und wenn ist 
der Titel der Hochschule nix wert)!

Das sollte dir aber der Vorsitztende der Prüfungskommision auch sagen 
können, wenn er dich nicht hochkant wieder rausschmeißt

von blup (Gast)


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na dann bezieht euch doch auf prüfungsordnung oder ähnliches. irgendwo 
müsste ein solches verbot stehen.

doppelanrechnung sehe ich nicht als problem. es geht ja um die erbrachte 
leistung, die du bewiesen hast (und nicht wie oft du diese bewiesen 
hast). er würdek ja keinen doppelten abschluss einfach so kriegen, 
sondern selbst als informatiker in einem winf-studium nur einen 
bruchteil anerkennen lassen können (natürlich ohne masterarbeit, 
projekte, bwl-scheine...).

warum das vermutlich nicht verboten ist? weil die kombination aus winf- 
und inf-master einem einfach nirgends was bringen. du brauchst für eine 
promotion keine zwei masterabschlüsse und es gibt in den tarifverträgen 
keine extra-vergütung für zwei masterabschlüsse.
es bringt dir nur etwas, wenn du einen fachrichtungswechsel anstrebst, 
aber auch so können sich informatiker auf stellen für 
wirtschaftsinformatiker bewerben. letzteres weiß ich aus meinem 
bekanntenkreis.

von Inschenör (Gast)


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blup schrieb:
> es bringt dir nur etwas, wenn du einen fachrichtungswechsel anstrebst,
> aber auch so können sich informatiker auf stellen für
> wirtschaftsinformatiker bewerben.

Naja, dann doch lieber einen MBa. Wäre konsequenter.

von blup (Gast)


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ein MBA wird ohne jegliche praxiserfahrung in der regel auch nur 
belächelt. das sind bloß bwl grundlagen + managementscheine. das sollte 
man gewöhnlich erst mit einigen jahren berufserfahrung tun, wenn es 
einen in richtung management zieht.
ich habe schon öfters gehört, dass für einen MBA der ruf der hochschule 
extrem wichtig ist (ähnlich wie wenn man ins investmentbanking will). 
gehört...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Hein Fiddy schrieb:
> Dann müsste ich für das zweite Studium nur noch ein paar Module (lt.
> Studienplan 4 Module da hohe Überschneidung + MA) belegen.


Dir habe`s einen  M. Sc., Uni Informatik hinterhergeschmissen?
Oder sind wieder FernUni-Hagen Troll-Days?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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blup schrieb:
> ein MBA wird ohne jegliche praxiserfahrung in der regel auch nur
> belächelt. das sind bloß bwl grundlagen + managementscheine. das sollte
> man gewöhnlich erst mit einigen jahren berufserfahrung tun, wenn es
> einen in richtung management zieht.

Warum?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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ffff schrieb:
> Anrechnen würde in diesem Fall bedeuten, dass du eine einfache Leistung
> für 2 Abschlüsse machen müsste, das sollte niemals gehen(und wenn ist
> der Titel der Hochschule nix wert)!

Doch geht!
Hängt einzig und alleine von der anrechnenden HS ab!

von karl-willy (Gast)


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Hein Fiddy schrieb:
> Habt ihr da Erfahrungen bzw. was ist eure Meinung/Prognose dazu?

Das geht immer übers Prüfugsamt. Dort entspr. Unterlagen einreichen, 
dann siehste was anerkannt wird oder nicht. Wenn du schon einen 
Informatikmaster hast sehe ich keine Probleme, sehe aber den Sinn nicht 
warum die einen WiInf-Master dranhängst, das ist ziemlich sinnfrei.

von MaWin (Gast)


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karl-willy schrieb:

> Das geht immer übers Prüfugsamt.

Blödsinn. Über Anerkennung, etc. entscheidet der PrüfungsAUSSCHUSS. Das 
Prüfungsamt ist eine reine Verwaltungseinrichtung.

von proxyhatch (Gast)


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Inschenör schrieb:
> Ich kenne das nur so, dass du Module, die du schon für einen Abschluss
> eingebracht hast, nicht für einen zweiten Abschluss verwenden darfst.

So kenne ich das auch. Allerdings entscheidet letztendlich das 
Prüfungsamt darüber, ob etwas anerkannt wird oder nicht. Auf jeden Fall 
vorher informieren und die SO/PO checken!

Meine Erfahrungen damit: die Kriterien für die Anerkennung von 
Studienleistungen werden vom Prüfungsamt willkürlich festgelegt. Schlimm 
ist es, wenn man sich ein Modul anerkennen lassen möchte und das PA sagt 
"sorry, ist nicht wissenschaftlich genug" oder "erfüllt nicht unsere 
'Standards'"

von MaWin (Gast)


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proxyhatch schrieb:

> Allerdings entscheidet letztendlich das
> Prüfungsamt darüber

Nein. Tut es eben nicht.

von proxyhatch (Gast)


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MaWin schrieb:
> proxyhatch schrieb:
>
>> Allerdings entscheidet letztendlich das
>> Prüfungsamt darüber
>
> Nein. Tut es eben nicht.

Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird beim 
Prüfungsamt beantragt. Entschieden wird es in einer 
Prüfungsausschuss-Sitzung (findet mehrmals im Semester statt), je 
nachdem ob der PA-Vorsitzende es für nötig hält. #Willkür

von karl-willy (Gast)


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MaWin schrieb:
> Nein. Tut es eben nicht.

Ist ja gut wir wissen was du meinst. Wo reiche die Unterlagen ein? Beim 
Prüfungsamt, wer das dort intern entscheidet interessiert nicht, jeder 
weiss was mit "entscheidet das Prüfungsamt" gemeint ist. Hast du nix 
wichtigeres zu tun als uns auf den Sack zu gehen?

von Dr.-Ing. Meyer (Gast)


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karl-willy schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Nein. Tut es eben nicht.
>
> Ist ja gut wir wissen was du meinst. Wo reiche die Unterlagen ein? Beim
> Prüfungsamt, wer das dort intern entscheidet interessiert nicht, jeder
> weiss was mit "entscheidet das Prüfungsamt" gemeint ist. Hast du nix
> wichtigeres zu tun als uns auf den Sack zu gehen?

Nimm die Leute hier nicht soo ernst, es sind halt einige Loser dabei.

Zur Frage (da ich früher selber im Prüfungsausschuss saß):
Der Student reicht einen Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung 
ein.
Idealerweise lässt er sich die Gleichwertigkeit der Leistung vorab von 
dem jeweiligen Prof. oder Dozent bescheinigen.
Das Prüfungsamt gibt die Unterlagen dem Prüfungsausschuss. Der 
entscheidet dann ob die Leistung anerkannt wird.

von Hein Fiddy (Gast)


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Dr.-Ing. Meyer schrieb:
> Zur Frage (da ich früher selber im Prüfungsausschuss saß):
> Der Student reicht einen Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
> ein.
> Idealerweise lässt er sich die Gleichwertigkeit der Leistung vorab von
> dem jeweiligen Prof. oder Dozent bescheinigen.
> Das Prüfungsamt gibt die Unterlagen dem Prüfungsausschuss. Der
> entscheidet dann ob die Leistung anerkannt wird.

Ja. Da ich die selben Module der selben Dozenten an der selben 
Hochschule (in einem anderen Studiengang) bestanden habe, sollte es 
keine Probleme geben.

Interessant ist aber weiterhin, in wie fern das Praxisprojekt bzw. die 
Abschlussarbeit auch als solche "anrechenbare Prüfungsleistung" gelten 
könnte.

Zumindest wäre es bei mir so, dass Beides auch in der neuen 
Studienordnung als Leistung erbracht werden könnte, da der inhaltliche 
Bezug gegeben ist.

Intuitiv käme es mir auch merkwürdig vor, aber was für "normale" Module 
geht, könnte im Prinzip doch auch für andere Leistungen gelten?

von MaWin (Gast)


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Wie war dass den früher mit dem Dipl.-Ing und dem Dipl.-Wi.-Ing? Der 
letztere war doch so beliebt, weil man nur ein paar Zusatzscheine machen 
musste, um nen zweiten akademischen Grad zu bekommen und kein komplettes 
Studium absolvieren musste.

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