Forum: /dev/null In der Zwickmühle


von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Wie  geht man in einer existentiell notwendigen Verhandlung mit 
Forderungen von Verhandlungspartnern um welche das eigene Mandat 
überschreiten oder ihm zuwiderlaufen? Eure Meinung ist gefragt.
Namaste

: Verschoben durch User
von Sven F. (doncarlos)


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Ist das nicht etwas sehr schwierig ausgedrückt, oder geht das nicht 
etwas einfacher zu erklären?
- existentiell notwendigen Verhandlung > ? , es geht also um das 
geschäftliche Einkommens- Überlebensprinzip, also um die 
Geschäftsgrundlage bei dir / euch ?
- Forderungen von Verhandlungspartnern > deine Zahlungspflichten im 
Bezug dazu ? wobei Verhandlungspartner sind welche: Ämter / Behörden 
oder AG > Auftraggeber oder gar Partner ?
- welche das eigene Mandat überschreiten oder ihm zuwiderlaufen ? > dein 
Verantwortungs- und damit Arbeitsbereich oder deine Geschäftsgrundlage 
(rechtl. oder fachlich) ?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es geht mir um eine philosophische Betrachtung.

Nein ich bin nicht wirklich involviert auch nicht mein Geschäft, wenn 
man mal von der globalen Verknüpung chaotischer Systeme absieht. Ich bin 
auch fern der Situation irgend ein Mandat zu erteilen oder gar 
auszuüben.

 Hier geht um eine entkonkretisierte also maximal Verallgemeinerte 
Betrachtung. Den  Hintergrund meiner Frage möchte ich vorerst nicht 
darstellen, da es mir um grundsätzliche Fragen zur Loyalität geht. Wie 
zum Beispiel der Frage: Darf ein Verhandlungspartner verlangen, dass ein 
Mandatsträger Verpflichtungen jenseits seines Mandats stellvertretend 
für seinen Mandanten übernehmen, und welche Folgen hätte das für die 
jeweilig Beteilgten, sowie für das Verhandlungsergebnis wenn es an der 
Legitimation eines Vertragspartners mangelt.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Falk B. (falk)


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@ Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne)

>Es geht mir um eine philosophische Betrachtung.

Sonst keine anderen Probleme am Sonntagmorgen?

von Sven F. (doncarlos)


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Erkläre doch bitte noch was du in dem Fall unter Verhandlungspartner und 
Mandatsträger verstehst, und ob deutsches oder außereuropäisches oder 
überhaupt ein öffentliches Recht als Bezug zu nehmen wäre?
Diesen Passus
> da es mir um grundsätzliche Fragen zur Loyalität geht
kannst du in Rechtsgeschäften mit derartigen Fragen wohl ganz schnell 
vergessen.
Gewerbliche Aktivitäten unterliegen gewissen Grob-Normen, vertragliche 
Absprachen müssen nicht unbedingt gewissen dafür nicht vorhandenen spez. 
Gesetzen unterliegen - sie sind in gewissen Freiräumen frei gestaltbar.

so derart verklausulierte Sätze
> Darf ein Verhandlungspartner verlangen, dass ein Mandatsträger
> Verpflichtungen jenseits seines Mandats stellvertretend für seinen
> Mandanten übernehmen,
soll bitte wer klar und verständlich verstehen?
Mandatsträger sind i.d.R. Juristen > Anwälte, Mandanten sind i.d.R. 
deren Kunden > AG, jedoch sind sie als AG nicht in allen Maßen Weisungs- 
oder Auftragsberechtigt.
In Rechtsstreitigkeiten sind Juristen in der Form von Anwälten meist ein 
sehr schwieriges Kapitel.
Die haben praktisch "Narren"freiheit bis zum jüngsten Gericht.
Verlangen kann ein normaler Mensch von Juristen praktisch gar nichts, er 
darf um etwas bitten, und schon bei um etwas Fragen wird es kompliziert.
So jedenfalls meine durchgängigen Erfahrung.

Weitere dazu wären, dass Anwälte (und auch Richter), egal in welcher 
Form und Größe, das gr. Übel der Menscheit in deren berufl. Ausübung 
darstellen.
Ohne diese Berufsgattung würde einiges sehr viel einfacher und auf Dauer 
wirkungsvoller ablaufen.

Noch etwas dazu >
> dass ein Mandatsträger Verpflichtungen jenseits seines Mandats
solche Verpflichtungen gibt es so nicht, denn selbst Richter wie Anwälte 
sind frei von Zwängen ggü. ihrer Mandatschaft wie auch ggü. von 
übergeordneten Instanzen, mal etwas einfach ausgedrückt.
Denn selbst deren Fehler, welche aus gewissen Zwängen bestünden, müßte 
man sehr aufwändig mit genau der selben Klientel > Anwalt erst einmal 
kostspielig beweisen.

Es gibt m.M.n. einfachere und zielführendere Möglichkeiten um zu einem 
Ergebnis zu kommen.
Die Einbindung von Recht und Justiz ist immer erst der letzte, aber 
nicht unbedingt zwingende Weg, um Probleme zu lösen oder zu klären.

Wenn du allerdings unter Mandatsträgern etwas mit politischem o.ä. 
Einfluß meinst, die sind ja noch schlechter zu lenken oder zu steuern.
Denn bei denen brauchst mehr als anwaltliche Hilfe.
Wobei sich keiner von den Juristen in politische o.ä. Verwicklungen 
einmischen würde.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Nö, heute völlig sorglos. Ich lebe im Moment. Da sind viele Dinge 
obsolet. Vergangenheit läst sich nicht ändern und die Zukunft erst 
beeinflussen wenn sie Gegenwart ist. Somit sind Sorgen sinnlos, wenn 
auch vorausschauendes handeln sinnvoll erscheint.
Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hallo Sven,

deine Erfahrung scheint mir begründet, beantwortet aber nicht meine 
Frage nach einem adäquaten Verhalten in einer derartigen Sitiuation. Wie 
sollte sich der Mandatar Verhalten wenn er in einen Konflikt zwischen 
Loyalitätsansprüchen der Vertragspartner und den berechtigten Interessen 
seiner Mandanten getrieben wird.

Namaste

von Falk B. (falk)


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@ Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne)

>Nö, heute völlig sorglos. Ich lebe im Moment. Da sind viele Dinge
>obsolet.

Und trotzdem belastest du dich mit solchem abstrusem Zeug? Langeweile? 
Hart auf den Kopf gefallen? Restblut im Alkohol?

>beeinflussen wenn sie Gegenwart ist. Somit sind Sorgen sinnlos, wenn

Und derartige "Diskussionen" erst recht. Das ist nicht mal ein 
gelungener Trollversuch.

>auch vorausschauendes handeln sinnvoll erscheint.

von Earl S. (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Wie
> sollte sich der Mandatar Verhalten wenn er in einen Konflikt zwischen
> Loyalitätsansprüchen der Vertragspartner und den berechtigten Interessen
> seiner Mandanten getrieben wird.

wenn er in eine solche Situation kommt, hat er wahrscheinlich vorher 
schon etwas falsch gemacht.

In einer Situation, in der er die Interessen seiner Mandanten, aus 
welchen Gründen auch immer, nicht ausreichend vertreten kann, muss er 
das Mandat niederlegen.

von Sven F. (doncarlos)


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> Wie sollte sich der Mandatar Verhalten
du hast immer noch nicht erklärt, was bei dir ein Mandatar wäre!

> wenn er in einen Konflikt zwischen Loyalitätsansprüchen der
> Vertragspartner und den berechtigten Interessen seiner Mandanten
> getrieben wird.

ein fähiger Anwalt, als Mandatar lässt sich nicht in irgendwelche 
Konflikte treiben, entweder er provoziert sie oder hat sie 
einkalkuliert.
Denn nur aus solchen Konflikten bezieht er seine Position der 
Notwendigkeiten seiner Person und damit Funktion!

Noch dazu > Loyalitätsansprüche .... was soll das bitte sein?

Wenn jemand > Partei / Partner im höheren Geschäftsfeld die Loyalität 
für sich als verletzt betrachtet ... hat er es entweder übersehen mit 
wem er es zu tun hat > ungehobelte Klötze, oder hat durch sein Verhalten 
dies so provoziert?

Für beide Möglichkeiten hat er es wohl nicht anders verdient.
Deshalb muß er sich anwaltlicher Hilfe bedienen?

Aus Sicht eines Mandatars > Anwalts ergibt sich wie in der Politik jedes 
Problem nur zu seinem unmittelbaren oder folgenden Nutzen.
Deshalb sind Mandataren in Form von Anwälten zur gütlichen und 
kostengünstigen Klärung meist ungeeignet.

> Vergangenheit läst sich nicht ändern und die Zukunft erst
> beeinflussen wenn sie Gegenwart ist.
sehr kurzsichtig gesehen
> Somit sind Sorgen sinnlos,
die du dir aber hier wohl gerade machst?
> wenn auch vorausschauendes handeln sinnvoll erscheint.
oder doch deiner Erkenntnis da oben drüber > Zukunft selber 
widersprichst?

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Winfried J. schrieb:
> Es geht mir um eine philosophische Betrachtung.

Ach drum ist das so nebulös...

von Michael B. (laberkopp)


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Winfried J. schrieb:
> Wie  geht man in einer existentiell notwendigen Verhandlung mit
> Forderungen von Verhandlungspartnern um welche das eigene Mandat
> überschreiten

D.h. du stehst in Verhandlungen und dein Gegenüber fordert Dinge,
die du nicht berechtigt bist, auszuhandeln.

Na dann sagst du, du musst rückfragen weil die Forderung dein
Mandat überschreitet und fragst denjenigen, der dir das
unzureichende Mandat gegeben hat, wie du zu antworten hast,
das ist einfach.

> oder ihm zuwiderlaufen?

Dann sagst du "dem kann ich nicht zustimmen" und lässt ggf. die
Verhandlung scheitern.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ja Michael,

 das hielt ich auch für vernünftig, weshalb ich das Verhalten einiger 
Leute gerade nur schwer nachzuvollziehen vermag. Gerade als betreffende 
Mandatar genau diesen Schritt zu gehen beabsichtigt wird das vorgebliche 
Angebot zurück gezogen. Mir scheint das Angebot war zu keinem Zeitpunkt 
ehrlich gemeint, nur wollte man sich nicht die Blöße geben seinen 
Standpunkt offen zu vertreten. Weshalb eine vorgebliche Verhandlung dazu 
genutzt wurde die eigenen Schafe ins Trockene zu bringen. die Schuld für 
das Scheitern aber dem dem ungeliebten Widerpart aufzubürden. Was ich 
für eine zwar gängige aber schäbige Praxis halte, jedoch zu schlecht 
umgesetzt als dass sienich zu durchschauen wäre.


ach ja, meinen Respekt hat der Mann in der Zwickmühle zumal er sich 
sehenden Auges dort hineinbegab.

Namaste

von Falk B. (falk)


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@Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne)

>Angebot zurück gezogen. Mir scheint das Angebot war zu keinem Zeitpunkt
>ehrlich gemeint, nur wollte man sich nicht die Blöße geben seinen
>Standpunkt offen zu vertreten. Weshalb eine vorgebliche Verhandlung dazu
>genutzt wurde die eigenen Schafe ins Trockene zu bringen. die Schuld für
>das Scheitern aber dem dem ungeliebten Widerpart aufzubürden.

Kann es sein, dass deine angeblich rein "philosophische" Betrachtung 
eher eine ganz reale, auf handfesten Gegebenheiten beruhende ist?

> Was ich
>für eine zwar gängige aber schäbige Praxis halte, jedoch zu schlecht
>umgesetzt als dass sienich zu durchschauen wäre.

Du erzählst uns ja mal wieder was gaaaaaanz neues. Die Welt ist 
schlecht.

>ach ja, meinen Respekt hat der Mann in der Zwickmühle zumal er sich
>sehenden Auges dort hineinbegab.

Redest du zufälligerweise von einem griechischen Finanzverwalter?

JAMASCH! ;-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Falk B. schrieb:
> JAMASCH!

Nicht mein Stil, in der Sache aber korrekt.

Ja es ist viel Psychologie im Spiel.

von Walter T. (nicolas)


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Falk B. schrieb:
> Kann es sein, dass deine angeblich rein "philosophische" Betrachtung
> eher eine ganz reale, auf handfesten Gegebenheiten beruhende ist?

Sicher: 
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/griechenland-krise-diesmal-ist-berlin-richtig-zornig-1.2541694

Aber wenn man das auf die konkrete Situation bezieht, hat eh schon jeder 
seine vorgefertigte Meinung und man kann die Frage, wer was wem 
gegenüber vertreten kann/muß nicht sinnvoll diskutieren.

Viele Grüße
W.T.

von Falk B. (falk)


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Eine Schmierenkomödie in 10 Akten . . .

von G. C. (_agp_)


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Falk B. schrieb:
> Eine Schmierenkomödie in 10 Akten . . .

Nur 10? Naja, solange die Geldautomaten in Griechenland noch im 
Sekundentakt weiter (T)Euros ausspucken und die Notfallkredite weiter 
munter fließen, ist die wahre Krise noch nicht beim Volk aufgeschlagen 
und die Tavernen noch gut besucht.

von Elo (Gast)


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https://www.youtube.com/watch?v=2x1-lyzW5PE

Die Anstalt März 2015: Griechenland, Banken, Troika, Journalisten

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nun hier haben wir ja die Bestätigung

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45302/1.html

von nor-iega (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Wie  geht man in einer existentiell notwendigen Verhandlung mit
> Forderungen von Verhandlungspartnern um welche das eigene Mandat
> überschreiten oder ihm zuwiderlaufen?

So ganz mag ich die Fragestellung nicht zu durchschauen, aber sei's 
drum:

Wenn der potentielle Verhandlungspartner gar nicht über ein 
ausreichendes Mandat zur Führung von Verhandlungen verfügt, dann 
existiert ja gar kein Grund, mit diesem Gegenüber überhaupt zu 
verhandeln. Damit wäre aber die gestellte Frage an sich schon inhaltlich 
gegenstandslos.

"Existentiell notwendig" deutet darauf hin, daß der Verhandlunspartner 
wohl über ein effektives Mittel zur Ausübung eines Zwangs, ein Mittel 
zur Nötigung oder zumindest über ein glaubwürdiges Drohmittel verfügt. 
Das könnte man mit viel Phantasie als "de-facto-Mandat" ohne Mandanten 
auffassen, richtig glücklich wird man damit aber wohl eher nicht. Das 
klingt eher nach Selbstermächtigung (da entfällt der Mandant nämlich und 
die geschilderte Sache ergibt eher Sinn).

Wie man damit umgeht? Mehrere Möglichkeiten:
1) Man hat ein Ass (wirksames Droh- oder Zwangsmittel) im Ärmel, wenn 
das Ass dem Mittel des Gegenübers merklich überlegen ist, wird der 
"Verhandlungspartner" seine Forderung fallenlassen müssen und ist nun 
selbst in der Defensive. Dann selbst Forderungen stellen oder ein 
Exempel statuieren.
2) Ist das Ass nicht so überwältigend, kann man sich wahrscheinlich auf 
den status quo ante einigen.
3) Man hat zwar kein Ass aber kann bluffen. Riskant.
4) Man hat nichts, und weiss auch, dass der Andere weiss, dass man 
nichts zur Verteidigung hat: Dann wird man wohl oder übel zugeben 
müssen.
5) Konfrontation. Dann muss man eben in den sauren Apfel beissen und 
durchrechnen, ob es sich eher lohnt, auf die Forderung einzugehen, oder 
sich Querzustellen. In jedem mittelmäßigen Statistikbuch sollten sich 
Beispiele dafür finden lassen, wie man die entsprechenden gewichteten 
Wahrscheinlichkeiten für "best", "average" und "worst" cases brechnen 
kann. Einzige Schwierigkeit: Die mit der Realität bestmöglich 
korrelierenden Gewichtungsfaktoren finden.
6) Ignorieren/so tun, als ob nichts wäre. Zu >95% suboptimal.

> Darf ein Verhandlungspartner verlangen, dass ein Mandatsträger
> Verpflichtungen jenseits seines Mandats stellvertretend
> für seinen Mandanten übernehmen,

"Verlangen" kann er natürlich was er will. Wenn er kein Mandat hat,
dann ist die Sache sowiso gegenstandslos...

> und welche Folgen hätte das für die jeweilig Beteilgten,

Der Mandatsträger würde sich offensichtlich selbst stark schwächen, da 
der Mandant diese Befungnisüberschreitung des Mandatsträgers wohl 
ziemlich schnell damit ahnden würde, daß er dem Mandatar das Mandat 
entzieht und dann entweder selbst verhandelt oder eben einen sein Mandat 
an einemn geeigenteren Mandatar vergibt.

> sowie für das Verhandlungsergebnis wenn es an der
> Legitimation eines Vertragspartners mangelt.

Kann man ohne weitere Infos nicht sagen, nichteinmal auf der von Dir 
gewünschten "abstrakt-philosophischen" Ebene. Also: Worum gehts?

LG, n0r

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