Hallo Zusammen, ich bin nach Praktikum und Abschlussarbeit nun seit knapp 2 Jahren über einen kleinen "Dienstleister" bei einem OEM angestellt. Nun ist mein Projekt seitens OEM ausgelaufen und mein Vertrag wurde zum 1.7. nicht mehr verlängert. Das ganze hat sich seit längerem abgezeichnet und ich habe dies meinem DL auch so angezeigt. Mein DL hat mir gelegentlich Stellen angeboten, wobei diese nicht wirklich meinem Profil und meinen Wünschen entsprachen. In der Hoffnung auf eine besser passende Stelle habe ich, auch mit dieser Begründung, abgelehnt. Die zwei Stellen, welche wirklich auf mein Profil gepasst hätten, wurden an Neueinsteiger vergeben. Das habe ich jeweils erst im Nachhinein erfahren. Nun teilt mir mein DL mit, dass ich ab sofort Urlaub + Stunden abfeiern soll (im Rahmen verständlich). Falls diese nicht für den Zeitraum bis zur Einstellung in einem neuen Projekt genügen, habe ich unbezahlten Urlaub zu nehmen, oder mir wird seitens DL gekündigt (Anweisung von oben, bla bla). Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge, welche zum 1.7. auslaufen. Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung? Mir ist klar, dass ich nicht ewig beim DL bleibe (mir stinkt vom System her jeder Tag), aber leider ist es ja aktuell nicht anders möglich dort rein zu kommen und seinen CV zu schönen. Grüße
Den Jahresurlaub hast du per Gesetz zu gut und musst den nehmen, oder auszahlen lassen bis die Anstellung ablaeuft. Dh wenn du den Urlaub nimmst und es kommt nichts Neues inzwischen, ist nachher Schluss. Natuerlich kannst du unbezahlten Urlaub nehmen, solange du daran glaubst, dass der DL etwas Neues organisieren kann. Das bedeutet der SL hat nachher, dh nach den Ferien, kein Geld mehr fuer dich. Das Ganze bedeutet eine langsame Abloesung fuer Arbeitnehmer, die nicht ganz glauben, dass eigentlich Schluss ist. Vielleicht kommt ja was Neues. Vielleicht.... vielleicht solltest du dich einfach mal anderswo bewerben. Von einem toten Pferd sollte man absteigen...
Bei dem DL wo ich damals war, hatte man einen Grundgehalt sowie eine Projektzulage wenn man in einem Projekt beim Kunden gearbeitet hatte. Wenn man kein Projekt hatte, hatte man nur den Grundgehalt bekommen odeman war mit den internen Projekte beschäftigt. In deinem fall weiss ich nicht aber wenn du alle Angebote abgelehnt hast, bist du selber schuld. Man muss auch einen Kompromiss finden. Du solltest dich lieber um deine gewünschten Stelle direkt bewerben, du hast jezt die Zeit da die Kündigungsfristen auf den beiden Seiten angehaltet werden müssen.
Peter Geist schrieb: > Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge, > welche zum 1.7. auslaufen. Ja und? Wer beim DL im Keller sitzt, macht`s den OEM-Softies ihr Disneyland möglich! > Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein > DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter > Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung? Wenn ned gibt`s die Kündigung. Dann nimmst`e zwangsweise deinen Urlaub! Und wie die Lage aussieht, hättest du dich schon vor min. 3 Monaten bei der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit. Wenn du dann zur Agentur für A watschelts, kann`s dir passieren, dass der AG dir dann gegenüber der Agentur für A bescheinigt, dass du deine Pfichten als Versicherungsnehmer nicht nachgekommen bist und die Agentur für A bei dir eine Sanktion ausspricht! Sanktionskatalog kannste dir aus dem I-Net runterladen! > Mir ist klar, dass ich nicht ewig beim DL bleibe (mir stinkt vom System > her jeder Tag), aber leider ist es ja aktuell nicht anders möglich dort > rein zu kommen und seinen CV zu schönen. > > Grüße Junger Hüpfer der ned unterkommt? Gibt´s ned!
Peter Geist schrieb: > Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein > DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter > Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung? Dann muss aber die Kündigung schon auf dem Tisch liegen. Zwangs- beurlauben um betrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, müsste das Arbeitsgericht entscheiden. Dann wäre aber sowieso Schicht im Schacht. Außerdem muss man ja von irgendwas leben können, wenn man kein Erspartes hat und das geht sowieso keinen was an. Auf Krankenkasse sollte man auch nicht verzichten. Die Aussicht auf ein neues passendes Projekt werden wahrscheinlich gering sein, vor allem wenn die Grenzen eng sind. Der Weg zur Arbeitsagentur wird so vermutlich der beste Weg sein. Wenn der DL dann doch ein Projekt findet, kann er ja auf dich zurückgreifen, aber ob du verfügbar bist, bekommt der natürlich nicht umsonst. Wenn du dann nämlich selbst was anderes findest, hat der DL eben Pech gehabt. Das ist halt Marktwirtschaft. Ich würde mich auf leere Versprechungen gar nicht einlassen. Andere DL haben auch Projekte und da kann man u.U. schnell einsteigen.
Marx W. schrieb: > Wenn du dann zur Agentur für A watschelts, kann`s dir passieren, dass > der AG dir dann gegenüber der Agentur für A bescheinigt, dass du deine > Pfichten als Versicherungsnehmer nicht nachgekommen bist und die Agentur > für A bei dir eine Sanktion ausspricht! > Sanktionskatalog kannste dir aus dem I-Net runterladen! Mach mal hier nicht die Pferde scheu. Solch üble Nachrede kann für den DL ein böses Nachspiel haben. Solange der MA gegen keine seiner Kernpflichten des Arbeitsvertrags verstoßen hat, oder Anlass zu einer fristlosen Kündigung (gegen die man sich wehren kann) gab, passiert da gar nichts Negatives. Auch selbst kündigen darf man nur aus wichtigem Grund. Arbeitsmangel ist keiner.
Marx W. schrieb: > Und wie die Lage aussieht, hättest du dich schon vor min. 3 Monaten bei > der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit. Quatsch. Zur A. muss man erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt.
Claus M. schrieb: > Marx W. schrieb: >> Und wie die Lage aussieht, hättest du dich schon vor min. 3 Monaten bei >> der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit. > > Quatsch. Zur A. muss man erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt. Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.
Cyblord -. schrieb: > Nein, wenn die Kündigung absehbar ist. Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht.
Cyblord -. schrieb: > Nein, wenn die Kündigung absehbar ist. Wie erkennt der AN denn, dass die Kündigung absehbar ist?
Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird....
Jetzt N. schrieb: > Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird.... z.B. ;-) oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft.
Moin, soweit ich das verstanden habe, ist keineswegs der Arbeitsvertrag mit dem DL befristet bzw. am 1.7. beendet; nur das Projekt beim Kunden. Empfehle den Besuch eines Anwalts für Arbeitsrecht oder einer sonstigen Beratungsstelle. Man sollte tatsächlich der ARGE zeitnah melden, dass man Arbeitslos werden könnte, wenn möglich, bis zu drei Monate vorher. Wenn man das nicht KANN, passiert aber auch nichts. Bin selbst schon per Arschtritt aus einer Firma geflogen (inkl. der ganzen Abteilung die Knall-auf-Fall politisch nicht mehr gewünscht war...) und bin dann mit der Kündigung ASAP zum Amt gewackelt. Kam freundlicherweise zu Weihnachtszeit.. machte die Sache nicht einfacher. Jedenfalls den Leuten die Lage erklärt und ab dafür. Die Sachbearbeiter können da vieles tatsächlich entscheiden, kann also nicht schaden, da einen "guten Eindruck" zu hinterlassen. -- SJ
Sven J. schrieb: > Man sollte tatsächlich der ARGE zeitnah melden, dass man Arbeitslos > werden könnte, wenn möglich, bis zu drei Monate vorher. Nein, sollte man eben nicht. Man sollte sich daran halten, zu was man rechtlich verpflichtet ist. > und bin dann mit der Kündigung > ASAP zum Amt gewackelt. Das ist ja auch richtig. Das muss man innerhalb von 3 Tagen NACH ERHALT DER KÜNDIGUNG bei Kündigungsfristen <3 Monate oder 3 Monate bevor die Kündigungsfrist endet, wenn diese länger als 3 Monate ist. Aber erst dann, wenn man die Kündigung in der Hand hält. Ich wiederhole mich. Man sollte auch nicht meinen, dass das A einem einen neuen Job sucht oder bietet, hier geht es nur um den Anspruch auf AG1.
Claus M. schrieb: > Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht. Es ist so, dass eine Kündigung ausgeprochen sein muss und dies muss schriftlich erfolgen. Allerdings muss man sofort zum Amt, wenn man das Schriftstück hat und nicht erst dann, wenn es wirkt, man also schon draussen ist.
genervt schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist. > > Wie erkennt der AN denn, dass die Kündigung absehbar ist? Sein Problem, sagt Gerhard S.!
Claus M. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist. > > Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht. http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgb-iii-159-ruhen-bei-sperrzeit-212-verspaetete-arbeitsuchendmeldung_idesk_PI10413_HI5959778.html Da steht klar drin, das der AN selbst aktiv werden muß! Und der TO schreibt ja auch von: Peter Geist schrieb: > Mein DL hat mir gelegentlich Stellen angeboten, wobei diese nicht > wirklich meinem Profil und meinen Wünschen entsprachen. In der Hoffnung > auf eine besser passende Stelle habe ich, auch mit dieser Begründung, > abgelehnt. Die zwei Stellen, welche wirklich auf mein Profil gepasst > hätten, wurden an Neueinsteiger vergeben. Das habe ich jeweils erst im > Nachhinein erfahren. Sowas kann auch ganz schnell zu 3 Monaten weniger ALGI führen!
Marx W. schrieb: > Da steht klar drin, das der AN selbst aktiv werden muß! Hat auch niemand was anderes behauptet. Nur der Zeitpunkt war in der Diskussion. Und der ist frühestens dann gekommen, wenn man die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum Tag x schriftlich hat. Wenn dieser Tag x noch länger als 3 Monate in der Zukunft liegt kann man sich sogar noch Zeit lassen bis 3 Monate vor Tag x. Nun kapiert?
Entscheidend ist, was einem das Amt vorwerfen und beweisen kann. Hörensagen, Kaffesatz, Glaskugel oder Gefühlsduseleien greifen hier nicht. Sobald man es verbindlich hat und es einem rechtsverbindlich zur Kenntniss gebracht wurde, muss aktiv werden. Wenn man aus dem Urlaub kommt und findet in der Post die Kündigung, dann wird man glaubhaft machen müssen, dass man sofort nach Kenntnisnahme seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen ist. Das wollen die dann auch hören. Wem man allerdings eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen kann, sollte sich schon mal auf Ärger einstellen.
Claus M. schrieb: > Hat auch niemand was anderes behauptet. Nur der Zeitpunkt war in der > Diskussion. Und der ist frühestens dann gekommen, wenn man die > Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum Tag x schriftlich hat. Wenn > dieser Tag x noch länger als 3 Monate in der Zukunft liegt kann man sich > sogar noch Zeit lassen bis 3 Monate vor Tag x. Nun kapiert? Völlig richtig. Und das mit dem "schriftlich haben" kann dabei sowohl im Rahmen einer Kündigung oder halt einfach durch das Datum im vor langer Zeit unterschriebenen befristeten Arbeitsvertrag dargestellt werden. Das war es dann aber auch schon. Wobei man aber auch ganz klar sagen muss das es sich bei der Sperrzeit wegen verspäteter Meldung um maximal eine Woche handelt. Wenn man also nicht gerade aus einem sowieso prekären Arbeitsverhältnis mit niedrigstlohn entlassen wurde für jemanden der üblicherweise genau in diesem Moment seine letzte Gehaltsüberweisung erhalten hat meist kein wirklich existentielles Problem. Zudem kann man im Zweifelsfall DIESE Sperre noch mit etwas Glück und Argumentation durchaus abwenden wenn man nicht schon ein Altbekannter ist. Bei jemanden der zum ersten Mal arbeitslos wird könnte man das -je nach Aufwand den man treiben will und halt dem Sachbearbeiter schon über die Schiene -Erste mal, wusste es wirklich nicht- erreichen. Oder halt wenn man glaubhaft machen kann das man einen anderen Job in Aussicht hatte, also das man begrndet davon ausgegangen ist nicht arbeitslos zu werden. (Netter Brief aus der Fa. des Nachbarn/ (oder halt auch damals noch getrennt wohnen Lebensgefährten ;-) ) das man ernsthaft die Einstellung erwogen und in Aussicht gestellt hat, aber jetzt wegen -Irgendetwas schlüssiges- kurzfristig die Stelle einfach nicht besetzen kann.) Zumindest im Fall zwei hat hat es funktioniert wie ich aus sicherer Quelle weiß... ;-) Persöhnlich habe ich die Erfahrung gemacht das man im ALGI Bereich durchaus miteinander vernünftig Reden kann und auch mit Augenmaß gehandelt wird. Muss das allerdings soweit einschränken das ich immer nur "bekannt kurz" gemeldet war. Also bereits bei der Anmeldung das Abmeldedatum nennen konnte. Macht sicher auch noch einen Unterschied. (Wobei mich da z.B. die SBin vom AA beim Abmeldedatum "Schuljahrbeginn" sogar noch darauf hingewiesen hat das ich zwar ab 01.08 (Schuljahrbeginn) über die Eltern Sozialversichert sein kann, also nicht mehr wegen der SV zwingend gemeldet sein muss, aber ich tatsächlich bis zum ersten tatsächlichen Schultag gemeldet sein kann und so ja drei Wochen länger (gutes!) Geld bekommen würde- Also genau das Gegenteil vom "Drücken und Sperrzeit reinwürgen". Wollte mich zuerst zum 01.08 Abmelden. War aber noch in den späten DM Tagen) Ein völlig anderes Kaliber sind da natürlich (zurecht!) die Sperrzeiten wegen der Selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit. Also wenn jemand selbst ohne wichtigen Grund und ohne Alternativen die Brocken hingeschmissen hat. Oder gar geklaut hat usw. Da ist es zum einen mit einer Woche Höchststrafe nicht getan und da gibt es dann auch nur noch wenig Rücksicht. Wobei es natürlich auch immer wieder unschöne Einzelfälle auf beiden Seiten gibt. Fälle wo Personen nur kleinste Formfehler begangen haben und dabei dann direkt mit der höchstmöglichen Sanktion belegt wurden sind -insbesondere aus dem ALGII Bereich- bekannt und nachgewiesen. Allerdings stelle ich immer wieder fest das in den allermeisten Fällen wo mir so etwas zu Ohren kommt bei genauem Hinsehen es gerade nicht einer dieser "ungerechtfertigten" Fälle ist sondern es tatsächlich gerechtfertigterweise einen der unbelehrbaren, zigfach angezählten, möchtegern Rechtsexperten getroffen hat der wieder mal die hälfte der Fakten verschweigt. Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Persöhnlich habe ich die Erfahrung gemacht das man im ALGI Bereich > durchaus miteinander vernünftig Reden kann und auch mit Augenmaß > gehandelt wird. Das finde ich jetzt überraschend und hätte ich von dir nicht gedacht. So ein geschwätziger Saubermann mit dem Hang zu Langposts hätte ich Arbeitslosigkeit nie zugetraut. Wie man sich doch irren kann.
Hört auf Blödsinn zu reden. Erstmal meine Empfehlung, bewerbe dich und löse dich vom DL. Bei mir wäre das Thema schon erledigt. Du musst mehr Stärke zeigen. Der DL sieht in dir ein zahmes Küken. Wenn du die Kündigung hast, gibst dem Amt einfach Bescheid. Und wenn nicht, dann halt später. Eine Woche kannst gesperrt werden. Und selbst das ist nicht die Regel. Es reicht auch ein einfacher Anruf. Im Moment kann er dich nicht unbedingt zwingen Urlaub zu nehmen. Wenn du dich weigerst, wird er einen schmerzfreien Weg gehen und dich kündigen. Nach der Kündigung musst du deinen Urlaub auf Anforderung nehmen. Aber auch du kannst das erzwingen. Weiterhin gelten die Kündigungsfristen. Unbezahlten Urlaub gibts in D nicht. Das kann er sich abschminken. Dann ist da noch die Frage, ob er dich einfach so kündigen kann. Das geht nämlich nicht so ohne Weiteres. Wenn der Vertrag ausläuft, okay.
Hallo Zusammen, man, soviel Antworten, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ein wenig Input noch: - Bis wenige Tage vor Auslaufen meines Vertrags beim OEM war die Ansage des DL "wir finden sicher schnell ein Folgeprojekt". Erst kurz vor Ende wendete sich das Blatt. Jetzt N. schrieb: > Den Jahresurlaub hast du per Gesetz zu gut und musst den nehmen, oder > auszahlen lassen bis die Anstellung ablaeuft. Dh wenn du den Urlaub > nimmst und es kommt nichts Neues inzwischen, ist nachher Schluss. Wichtig, aber leider verstehe ich es nicht ganz: Bin ich nun verpflichtet Urlaub bzw Überstunden zu nehmen, oder nicht? DL hat mich angerufen und gesagt ich soll Urlaubsantrag stellen, werde ich aber vorerst nicht tun. Meine Denke: Es ist seine Aufgabe mir ein Folgeprojekt zu suchen, und nicht meine. Falls er dem nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, nicht mein Problem. Lotus schrieb: > In deinem fall weiss ich nicht aber wenn du alle Angebote abgelehnt > hast, bist du selber schuld. Die "Angebote" passten leider überhaupt nicht auf mein Profil. Um keinerlei Angriffsfläche zu bieten, habe ich auf die letzten beiden Stellen meinerseits zugesagt, obwohl diese wiederum nicht auf mein Profil passen. Kamen Absagen - komisch aber auch. Marx W. schrieb: > Peter Geist schrieb: >> Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge, >> welche zum 1.7. auslaufen. > > Ja und? > Wer beim DL im Keller sitzt, macht`s den OEM-Softies ihr Disneyland > möglich! Da hast du leider recht. Andererseits hat man anders kaum Chancen rein zu kommen. Ich weis, ein bitterer Weg, und glaube mir ich könnte jeden Tag deswegen Kotzen, aber was sonst tun....? Cyblord -. schrieb: > Jetzt N. schrieb: >> Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird.... > > z.B. ;-) > oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Mein Vertag beim DL ist unbefristet. Darf ich mir immer mit wahnsinnigem Stolz erzählen lassen. Aktuell Versuche ich über meine Kontakte beim OEM eine Stelle ausfindig zu machen, und es sieht auch nicht schlecht aus. Auch deswegen könnte ich kotzen: ich sorge dafür, meinem DL den Arsch mit Geld voll zu buttern, ohne wirkliche Leistung seinerseits. Da kommt mir die Galle hoch. Aber leider auch hier: was ist die Alternative?!? Parallel dazu suche ich laufend nach Stellen in kleineren Firmen oder bei Zulieferern. Auf den DL habe ich keinen Bock mehr. Nunja, einen Tod muss man sterben! Danke, Grüße
>Bin ich nun verpflichtet Urlaub bzw Überstunden zu nehmen, oder nicht? DL >hat mich angerufen und gesagt ich soll Urlaubsantrag stellen, werde ich >aber vorerst nicht tun. Meine Denke: Es ist seine Aufgabe mir ein >Folgeprojekt zu suchen, und nicht meine. Falls er dem nicht nachkommt >oder nicht nachkommen kann, nicht mein Problem. Urlaub - nein Stunden - was steht im Arbeitsvertrag ? ` >Mein Vertag beim DL ist unbefristet. Darf ich mir immer mit wahnsinnigem >Stolz erzählen lassen. dann hat deine Firma das Problem dich zu beschäftigen, ob das natürlich via - wünsch dir was abläuft - anderes Problem die Firma kann dich natürlich im Rahmen des AV irgendwo hinschicken, ob dir das gefällt oder nicht >Da kommt mir die Galle >hoch. Aber leider auch hier: was ist die Alternative?!? weiter selber Bewerben
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