Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kein Folgeprojekt durch DL - Rechte/Pflichten?


von Peter Geist (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich bin nach Praktikum und Abschlussarbeit nun seit knapp 2 Jahren über 
einen kleinen "Dienstleister" bei einem OEM angestellt.

Nun ist mein Projekt seitens OEM ausgelaufen und mein Vertrag wurde zum 
1.7. nicht mehr verlängert. Das ganze hat sich seit längerem 
abgezeichnet und ich habe dies meinem DL auch so angezeigt.

Mein DL hat mir gelegentlich Stellen angeboten, wobei diese nicht 
wirklich meinem Profil und meinen Wünschen entsprachen. In der Hoffnung 
auf eine besser passende Stelle habe ich, auch mit dieser Begründung, 
abgelehnt. Die zwei Stellen, welche wirklich auf mein Profil gepasst 
hätten, wurden an Neueinsteiger vergeben. Das habe ich jeweils erst im 
Nachhinein erfahren.

Nun teilt mir mein DL mit, dass ich ab sofort Urlaub + Stunden abfeiern 
soll (im Rahmen verständlich). Falls diese nicht für den Zeitraum bis 
zur Einstellung in einem neuen Projekt genügen, habe ich unbezahlten 
Urlaub zu nehmen, oder mir wird seitens DL gekündigt (Anweisung von 
oben, bla bla).

Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge, 
welche zum 1.7. auslaufen.

Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein 
DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter 
Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung?

Mir ist klar, dass ich nicht ewig beim DL bleibe (mir stinkt vom System 
her jeder Tag), aber leider ist es ja aktuell nicht anders möglich dort 
rein zu kommen und seinen CV zu schönen.

Grüße

von Pandur S. (jetztnicht)


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Den Jahresurlaub hast du per Gesetz zu gut und musst den nehmen, oder 
auszahlen lassen bis die Anstellung ablaeuft. Dh wenn du den Urlaub 
nimmst und es kommt nichts Neues inzwischen, ist nachher Schluss.

Natuerlich kannst du unbezahlten Urlaub nehmen, solange du daran 
glaubst, dass der DL etwas Neues organisieren kann. Das bedeutet der SL 
hat nachher, dh nach den Ferien, kein Geld mehr fuer dich.

Das Ganze bedeutet eine langsame Abloesung fuer Arbeitnehmer, die nicht 
ganz glauben, dass eigentlich Schluss ist. Vielleicht kommt ja was 
Neues. Vielleicht.... vielleicht solltest du dich einfach mal anderswo 
bewerben.

Von einem toten Pferd sollte man absteigen...

von Lotus (Gast)


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Bei dem DL wo ich damals war, hatte man einen Grundgehalt sowie eine 
Projektzulage wenn man in einem Projekt beim Kunden gearbeitet hatte.
Wenn man kein Projekt hatte, hatte man nur den Grundgehalt bekommen 
odeman war mit den internen Projekte beschäftigt.
In deinem fall weiss ich nicht aber wenn du alle Angebote abgelehnt 
hast, bist du selber schuld. Man muss auch einen Kompromiss finden.
Du solltest dich lieber um deine gewünschten Stelle direkt bewerben, du 
hast jezt die Zeit da die Kündigungsfristen auf den beiden Seiten 
angehaltet werden müssen.

von Marx W. (Gast)


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Peter Geist schrieb:
> Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge,
> welche zum 1.7. auslaufen.

Ja und?
Wer beim DL im Keller sitzt, macht`s den OEM-Softies ihr Disneyland 
möglich!

> Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein
> DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter
> Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung?

Wenn ned gibt`s die Kündigung.
Dann nimmst`e zwangsweise deinen Urlaub!
Und wie die Lage aussieht, hättest  du dich schon vor min. 3 Monaten bei 
der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit.
Wenn du dann zur Agentur für A watschelts, kann`s dir passieren, dass 
der AG dir dann gegenüber der Agentur für A bescheinigt, dass du deine 
Pfichten als Versicherungsnehmer nicht nachgekommen bist und die Agentur 
für A bei dir eine Sanktion ausspricht!
Sanktionskatalog kannste dir aus dem I-Net runterladen!

> Mir ist klar, dass ich nicht ewig beim DL bleibe (mir stinkt vom System
> her jeder Tag), aber leider ist es ja aktuell nicht anders möglich dort
> rein zu kommen und seinen CV zu schönen.
>
> Grüße

Junger Hüpfer der ned unterkommt?
Gibt´s ned!

von Nemesis (Gast)


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Peter Geist schrieb:
> Daher: bin ich verpflichtet, meinen Jahresurlaub abzufeiern, wenn mein
> DL kein passendes Anschlussprojekt für mich gefunden hat? Unbezahlter
> Urlaub (ich unterschreibe nix)? Leere Drohung?

Dann muss aber die Kündigung schon auf dem Tisch liegen. Zwangs-
beurlauben um betrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, müsste
das Arbeitsgericht entscheiden. Dann wäre aber sowieso Schicht im
Schacht. Außerdem muss man ja von irgendwas leben können, wenn man
kein Erspartes hat und das geht sowieso keinen was an. Auf Krankenkasse
sollte man auch nicht verzichten. Die Aussicht auf ein neues
passendes Projekt werden wahrscheinlich gering sein, vor allem wenn
die Grenzen eng sind. Der Weg zur Arbeitsagentur wird so vermutlich
der beste Weg sein. Wenn der DL dann doch ein Projekt findet, kann er
ja auf dich zurückgreifen, aber ob du verfügbar bist, bekommt der
natürlich nicht umsonst. Wenn du dann nämlich selbst was anderes
findest, hat der DL eben Pech gehabt. Das ist halt Marktwirtschaft.
Ich würde mich auf leere Versprechungen gar nicht einlassen.
Andere DL haben auch Projekte und da kann man u.U. schnell einsteigen.

von Nemesis (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Wenn du dann zur Agentur für A watschelts, kann`s dir passieren, dass
> der AG dir dann gegenüber der Agentur für A bescheinigt, dass du deine
> Pfichten als Versicherungsnehmer nicht nachgekommen bist und die Agentur
> für A bei dir eine Sanktion ausspricht!
> Sanktionskatalog kannste dir aus dem I-Net runterladen!

Mach mal hier nicht die Pferde scheu. Solch üble Nachrede kann für
den DL ein böses Nachspiel haben. Solange der MA gegen keine seiner
Kernpflichten des Arbeitsvertrags verstoßen hat, oder Anlass zu einer 
fristlosen Kündigung (gegen die man sich wehren kann) gab, passiert
da gar nichts Negatives. Auch selbst kündigen darf man nur aus
wichtigem Grund. Arbeitsmangel ist keiner.

von Claus M. (energy)


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Marx W. schrieb:
> Und wie die Lage aussieht, hättest  du dich schon vor min. 3 Monaten bei
> der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit.

Quatsch. Zur A. muss man erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus M. schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Und wie die Lage aussieht, hättest  du dich schon vor min. 3 Monaten bei
>> der Agentur für A. melden müssen, wegen drohender Arbeitslosigkeit.
>
> Quatsch. Zur A. muss man erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt.

Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.

von Claus M. (energy)


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Cyblord -. schrieb:
> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.

Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht.

von genervt (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.

Wie erkennt der AN denn, dass die Kündigung absehbar ist?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird....

von Cyblord -. (cyblord)


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Jetzt N. schrieb:
> Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird....

z.B. ;-)
 oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft.

von Sven J. (svenj)


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Moin,

soweit ich das verstanden habe, ist keineswegs der Arbeitsvertrag mit 
dem DL befristet bzw. am 1.7. beendet; nur das Projekt beim Kunden.

Empfehle den Besuch eines Anwalts für Arbeitsrecht oder einer sonstigen 
Beratungsstelle.

Man sollte tatsächlich der ARGE zeitnah melden, dass man Arbeitslos 
werden könnte, wenn möglich, bis zu drei Monate vorher. Wenn man das 
nicht KANN, passiert aber auch nichts. Bin selbst schon per Arschtritt 
aus einer Firma geflogen (inkl. der ganzen Abteilung die Knall-auf-Fall 
politisch nicht mehr gewünscht war...) und bin dann mit der Kündigung 
ASAP zum Amt gewackelt.

Kam freundlicherweise zu Weihnachtszeit.. machte die Sache nicht 
einfacher.

Jedenfalls den Leuten die Lage erklärt und ab dafür. Die Sachbearbeiter 
können da vieles tatsächlich entscheiden, kann also nicht schaden, da 
einen "guten Eindruck" zu hinterlassen.

--
 SJ

von Claus M. (energy)


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Sven J. schrieb:
> Man sollte tatsächlich der ARGE zeitnah melden, dass man Arbeitslos
> werden könnte, wenn möglich, bis zu drei Monate vorher.

Nein, sollte man eben nicht. Man sollte sich daran halten, zu was man 
rechtlich verpflichtet ist.

> und bin dann mit der Kündigung
> ASAP zum Amt gewackelt.

Das ist ja auch richtig. Das muss man innerhalb von 3 Tagen NACH ERHALT 
DER KÜNDIGUNG bei Kündigungsfristen <3 Monate oder 3 Monate bevor die 
Kündigungsfrist endet, wenn diese länger als 3 Monate ist. Aber erst 
dann, wenn man die Kündigung in der Hand hält. Ich wiederhole mich.

Man sollte auch nicht meinen, dass das A einem einen neuen Job sucht 
oder bietet, hier geht es nur um den Anspruch auf AG1.

von Martin K. (mkmannheim) Benutzerseite


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Claus M. schrieb:
> Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht.

Es ist so, dass eine Kündigung ausgeprochen sein muss und dies muss 
schriftlich erfolgen. Allerdings muss man sofort zum Amt, wenn man das 
Schriftstück hat und nicht erst dann, wenn es wirkt, man also schon 
draussen ist.

von Marx W. (Gast)


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genervt schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.
>
> Wie erkennt der AN denn, dass die Kündigung absehbar ist?

Sein Problem, sagt Gerhard S.!

von Marx W. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Nein, wenn die Kündigung absehbar ist.
>
> Das ist doch Schwachsinn, belege es bitte! Das stimmt einfach nicht.

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgb-iii-159-ruhen-bei-sperrzeit-212-verspaetete-arbeitsuchendmeldung_idesk_PI10413_HI5959778.html

Da steht klar drin, das der AN selbst aktiv werden muß!

Und der TO schreibt ja auch von:

Peter Geist schrieb:
> Mein DL hat mir gelegentlich Stellen angeboten, wobei diese nicht
> wirklich meinem Profil und meinen Wünschen entsprachen. In der Hoffnung
> auf eine besser passende Stelle habe ich, auch mit dieser Begründung,
> abgelehnt. Die zwei Stellen, welche wirklich auf mein Profil gepasst
> hätten, wurden an Neueinsteiger vergeben. Das habe ich jeweils erst im
> Nachhinein erfahren.

Sowas kann auch ganz schnell zu 3 Monaten weniger ALGI führen!

von Claus M. (energy)


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Marx W. schrieb:
> Da steht klar drin, das der AN selbst aktiv werden muß!

Hat auch niemand was anderes behauptet. Nur der Zeitpunkt war in der 
Diskussion. Und der ist frühestens dann gekommen, wenn man die 
Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum Tag x schriftlich hat. Wenn 
dieser Tag x noch länger als 3 Monate in der Zukunft liegt kann man sich 
sogar noch Zeit lassen bis 3 Monate vor Tag x. Nun kapiert?

von Nemesis (Gast)


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Entscheidend ist, was einem das Amt vorwerfen und beweisen kann.
Hörensagen, Kaffesatz, Glaskugel oder Gefühlsduseleien greifen hier
nicht. Sobald man es verbindlich hat und es einem rechtsverbindlich
zur Kenntniss gebracht wurde, muss aktiv werden. Wenn man aus
dem Urlaub kommt und findet in der Post die Kündigung, dann wird man 
glaubhaft machen müssen, dass man sofort nach Kenntnisnahme seiner 
gesetzlichen Pflicht nachgekommen ist. Das wollen die dann auch hören.
Wem man allerdings eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen kann,
sollte sich schon mal auf Ärger einstellen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Claus M. schrieb:
> Hat auch niemand was anderes behauptet. Nur der Zeitpunkt war in der
> Diskussion. Und der ist frühestens dann gekommen, wenn man die
> Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum Tag x schriftlich hat. Wenn
> dieser Tag x noch länger als 3 Monate in der Zukunft liegt kann man sich
> sogar noch Zeit lassen bis 3 Monate vor Tag x. Nun kapiert?

Völlig richtig.
Und das mit dem "schriftlich haben" kann dabei sowohl im Rahmen einer 
Kündigung oder halt einfach durch das Datum im vor langer Zeit 
unterschriebenen befristeten Arbeitsvertrag dargestellt werden.

Das war es dann aber auch schon.

Wobei man aber auch ganz klar sagen muss das es sich bei der Sperrzeit 
wegen verspäteter Meldung um maximal eine Woche handelt. Wenn man also 
nicht gerade aus einem sowieso prekären Arbeitsverhältnis mit 
niedrigstlohn entlassen wurde für jemanden der üblicherweise genau in 
diesem Moment seine letzte Gehaltsüberweisung erhalten hat meist kein 
wirklich existentielles Problem.

Zudem kann man im Zweifelsfall DIESE Sperre noch mit etwas Glück und 
Argumentation durchaus abwenden wenn man nicht schon ein Altbekannter 
ist.

Bei jemanden der zum ersten Mal arbeitslos wird könnte man das -je nach 
Aufwand den man treiben will und halt dem Sachbearbeiter schon über die 
Schiene -Erste mal, wusste es wirklich nicht- erreichen.
Oder halt wenn man glaubhaft machen kann das man einen anderen Job in 
Aussicht hatte, also das man begrndet davon ausgegangen ist nicht 
arbeitslos zu werden.
(Netter Brief aus der Fa. des Nachbarn/ (oder halt  auch damals noch 
getrennt wohnen Lebensgefährten ;-) )  das man ernsthaft die Einstellung 
erwogen und in Aussicht gestellt hat, aber jetzt wegen -Irgendetwas 
schlüssiges- kurzfristig die Stelle einfach nicht besetzen kann.)
Zumindest im Fall zwei hat hat es funktioniert wie ich aus sicherer 
Quelle weiß... ;-)

Persöhnlich habe ich die Erfahrung gemacht das man im ALGI Bereich 
durchaus miteinander vernünftig Reden kann und auch mit Augenmaß 
gehandelt wird.
Muss das allerdings soweit einschränken das ich immer nur "bekannt kurz" 
gemeldet war. Also bereits bei der Anmeldung das Abmeldedatum nennen 
konnte. Macht sicher auch noch einen Unterschied.
(Wobei mich da z.B. die SBin vom AA beim Abmeldedatum "Schuljahrbeginn" 
sogar noch darauf hingewiesen hat das ich zwar ab 01.08 
(Schuljahrbeginn) über die Eltern Sozialversichert sein kann, also nicht 
mehr wegen der SV zwingend gemeldet sein muss, aber ich tatsächlich bis 
zum ersten tatsächlichen Schultag gemeldet sein kann und so ja drei 
Wochen länger (gutes!) Geld bekommen würde- Also genau das Gegenteil vom 
"Drücken und Sperrzeit reinwürgen". Wollte mich zuerst zum 01.08 
Abmelden. War aber noch in den späten DM Tagen)

Ein völlig anderes Kaliber sind da natürlich (zurecht!) die Sperrzeiten 
wegen der Selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit. Also wenn jemand selbst 
ohne wichtigen Grund und ohne Alternativen die Brocken hingeschmissen 
hat.
Oder gar geklaut hat usw.

Da ist es zum einen mit einer Woche Höchststrafe nicht getan und da gibt 
es dann auch nur noch wenig Rücksicht.

Wobei es natürlich auch immer wieder unschöne Einzelfälle auf beiden 
Seiten gibt. Fälle wo Personen nur kleinste Formfehler begangen haben 
und dabei dann direkt mit der höchstmöglichen Sanktion belegt wurden 
sind -insbesondere aus dem ALGII Bereich- bekannt und nachgewiesen.

Allerdings stelle ich immer wieder fest das in den allermeisten Fällen 
wo mir so etwas zu Ohren kommt bei genauem Hinsehen es gerade nicht 
einer dieser "ungerechtfertigten" Fälle ist sondern es tatsächlich 
gerechtfertigterweise einen der unbelehrbaren, zigfach angezählten, 
möchtegern Rechtsexperten getroffen hat der wieder mal die hälfte der 
Fakten verschweigt.

Gruß
Carsten

von Nemesis (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Persöhnlich habe ich die Erfahrung gemacht das man im ALGI Bereich
> durchaus miteinander vernünftig Reden kann und auch mit Augenmaß
> gehandelt wird.

Das finde ich jetzt überraschend und hätte ich von dir nicht gedacht.
So ein geschwätziger Saubermann mit dem Hang zu Langposts hätte ich 
Arbeitslosigkeit nie zugetraut. Wie man sich doch irren kann.

von ing. (Gast)


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Hört auf Blödsinn zu reden.
Erstmal meine Empfehlung, bewerbe dich und löse dich vom DL. Bei mir 
wäre das Thema schon erledigt. Du musst mehr Stärke zeigen. Der DL sieht 
in dir ein zahmes Küken.

Wenn du die Kündigung hast, gibst dem Amt einfach Bescheid. Und wenn 
nicht, dann halt später. Eine Woche kannst gesperrt werden. Und selbst 
das ist nicht die Regel. Es reicht auch ein einfacher Anruf.

Im Moment kann er dich nicht unbedingt zwingen Urlaub zu nehmen. Wenn du 
dich weigerst, wird er einen schmerzfreien Weg gehen und dich kündigen.
Nach der Kündigung musst du deinen Urlaub auf Anforderung nehmen. Aber 
auch du kannst das erzwingen.

Weiterhin gelten die Kündigungsfristen. Unbezahlten Urlaub gibts in D 
nicht. Das kann er sich abschminken.

Dann ist da noch die Frage, ob er dich einfach so kündigen kann. Das 
geht nämlich nicht so ohne Weiteres. Wenn der Vertrag ausläuft, okay.

von Peter Geist (Gast)


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Hallo Zusammen,

man, soviel Antworten, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ein 
wenig Input noch:

- Bis wenige Tage vor Auslaufen meines Vertrags beim OEM war die Ansage 
des DL "wir finden sicher schnell ein Folgeprojekt". Erst kurz vor Ende 
wendete sich das Blatt.

Jetzt N. schrieb:
> Den Jahresurlaub hast du per Gesetz zu gut und musst den nehmen, oder
> auszahlen lassen bis die Anstellung ablaeuft. Dh wenn du den Urlaub
> nimmst und es kommt nichts Neues inzwischen, ist nachher Schluss.

Wichtig, aber leider verstehe ich es nicht ganz: Bin ich nun 
verpflichtet Urlaub bzw Überstunden zu nehmen, oder nicht? DL hat mich 
angerufen und gesagt ich soll Urlaubsantrag stellen, werde ich aber 
vorerst nicht tun. Meine Denke: Es ist seine Aufgabe mir ein 
Folgeprojekt zu suchen, und nicht meine. Falls er dem nicht nachkommt 
oder nicht nachkommen kann, nicht mein Problem.

Lotus schrieb:
> In deinem fall weiss ich nicht aber wenn du alle Angebote abgelehnt
> hast, bist du selber schuld.

Die "Angebote" passten leider überhaupt nicht auf mein Profil. Um 
keinerlei Angriffsfläche zu bieten, habe ich auf die letzten beiden 
Stellen meinerseits zugesagt, obwohl diese wiederum nicht auf mein 
Profil passen. Kamen Absagen - komisch aber auch.

Marx W. schrieb:
> Peter Geist schrieb:
>> Projekte gibt es aktuell lt. Aussage DL wenige, zudem einige Verträge,
>> welche zum 1.7. auslaufen.
>
> Ja und?
> Wer beim DL im Keller sitzt, macht`s den OEM-Softies ihr Disneyland
> möglich!

Da hast du leider recht. Andererseits hat man anders kaum Chancen rein 
zu kommen. Ich weis, ein bitterer Weg, und glaube mir ich könnte jeden 
Tag deswegen Kotzen, aber was sonst tun....?

Cyblord -. schrieb:
> Jetzt N. schrieb:
>> Wenn kein unbezahlter Urlaub beliebiger Laenge genommen wird....
>
> z.B. ;-)
>  oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft.

Mein Vertag beim DL ist unbefristet. Darf ich mir immer mit wahnsinnigem 
Stolz erzählen lassen.

Aktuell Versuche ich über meine Kontakte beim OEM eine Stelle ausfindig 
zu machen, und es sieht auch nicht schlecht aus. Auch deswegen könnte 
ich kotzen: ich sorge dafür, meinem DL den Arsch mit Geld voll zu 
buttern, ohne wirkliche Leistung seinerseits. Da kommt mir die Galle 
hoch. Aber leider auch hier: was ist die Alternative?!?

Parallel dazu suche ich laufend nach Stellen in kleineren Firmen oder 
bei Zulieferern. Auf den DL habe ich keinen Bock mehr. Nunja, einen Tod 
muss man sterben!

Danke, Grüße

von frank (Gast)


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>Bin ich nun verpflichtet Urlaub bzw Überstunden zu nehmen, oder nicht? DL >hat 
mich angerufen und gesagt ich soll Urlaubsantrag stellen, werde ich >aber vorerst 
nicht tun. Meine Denke: Es ist seine Aufgabe mir ein
>Folgeprojekt zu suchen, und nicht meine. Falls er dem nicht nachkommt
>oder nicht nachkommen kann, nicht mein Problem.

Urlaub - nein
Stunden - was steht im Arbeitsvertrag ?
`
>Mein Vertag beim DL ist unbefristet. Darf ich mir immer mit wahnsinnigem
>Stolz erzählen lassen.

dann hat deine Firma das Problem dich zu beschäftigen, ob das natürlich 
via - wünsch dir was abläuft - anderes Problem
die Firma kann dich natürlich im Rahmen des AV irgendwo hinschicken, ob 
dir das gefällt oder nicht

>Da kommt mir die Galle
>hoch. Aber leider auch hier: was ist die Alternative?!?

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