Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gründung einer Entwicklungsfirma


von Anfänger (Gast)


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Hallo!
Ich spiele mit den Gedanken eine GmbH für Hardware und 
Softwareentwicklung zu gründen (Mikrocontroller Niveau. Keine 
Elektroinstallationen oder Ähnliches)
Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK?
Danke schön

von Nemesis (Gast)


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Mach einen Existenzgründungskurs bei der IHK. Da bekommst du
die Basics die du brauchst. Ist gut angelegtes kleines Geld.
Ein (klassisches) Handwerk wird es wohl nicht sein, aber
das kommt wirklich auf das Gesamtkonzept an.
Auf jeden Fall braucht man eine Idee, Kapital, Kunden,
Marktkenntnisse und die schon erwähnten Basics.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Nein, nur die Handwerkskammer wäre daran interessiert, die Tätigkeit als 
handwerklich einzustufen. Die IHK wird aber eine GmbH mit ihrer eigenen 
Zwangsmitgliedschaft beglücken.

von Anfänger (Gast)


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>Auf jeden Fall braucht man eine Idee, Kapital, Kunden,
>Marktkenntnisse und die schon erwähnten Basics.
Alles vorhanden. Mache das schon als Unternehmer paar Jahre. Kundenkreis 
und Kapital sind aufgebaut.
Ich möchte jetzt einfach die GmbH daraus machen, habe aber etwas "Angst" 
dass IHK da (bei der GmbH viel schneller drauf kommt) und alles dicht 
macht. Ist leider etwas verschwommen die Tätigkeit.

von Anfänger (Gast)


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>GmbH mit ihrer eigenen Zwangsmitgliedschaft beglücken.
Habe da kein Problem mit. Die Beiträge sind mir auch egal.
Hauptsache die machen die Firma nicht dicht, weil ich kein Meisterbrief 
habe.
Jemanden einstellen kommt im Moment nicht in Frage ;-)

von Nemesis (Gast)


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Anfänger schrieb:
> Ich möchte jetzt einfach die GmbH daraus machen, habe aber etwas "Angst"
> dass IHK da (bei der GmbH viel schneller drauf kommt) und alles dicht
> macht. Ist leider etwas verschwommen die Tätigkeit.

Da ja eine GMBH dem Gewerbeaufsichtsamt und im Handelsregister
beim Amtsgericht eingetragen wird, wird das auch die IHK auf den Tisch 
bekommen, mal von einem halben Dutzend Stellen sowieso und jeder
will das prüfen ob es koscher ist. Daher sollte man auch die
Kompetenz der IHK nutzen um nicht wegen Fehler auf die Schnauze zu
fallen. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafe.
Welche Zuständigkeiten nachher wirklich zutreffen ist vom Konzept
abhängig.

von Michael (Gast)


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Die IHK schließt dir dein Laden nicht. Die schickt dir höchsten eine 
Rechnung.

MfG

Michael

von Anfänger (Gast)


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Alles klar, vielen Dank!
Ich deute es so: das ist nicht unbedingt ein zulassungspflichtiges 
Handwerk, aber mit Pech schon :) Man sollte sich informieren!

von Michael (Gast)


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Man braucht keinen Meisterbrief für eine GmbH. Entwickeln für B2B ist 
sicher auch OK.

MfG

Michael

von Anfänger (Gast)


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>Die IHK schließt dir dein Laden nicht. Die schickt dir höchsten eine
>Rechnung
Das wäre von meiner Seite aus OK :)

von Max (Gast)


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wieso überhaupt eine GmbH?
Eine Betriebshaftpflicht solltest Du sowieso haben.
Es gibt viele  große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind
wie Aldi, Rossmann ertc

von Nemesis (Gast)


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Unwissenheit ist bei so was der erste Schritt in die persönliche
Katastrophe. Eine Insolvenz kann fast jeder beantragen der gegen
die GmbH eine Forderung hat, die nicht fristgerecht bedient wird.
Dann wird das zu einem Fall für den Insolvenzverwalter. Lernt man
alles in so einem Kurs.

von Max (Gast)


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beantragen kann man viel, das bedeutet aber nicht gleich das man eine 
Insolvenz hat .-)
Dazu muss man in keinen Kurs :-)
Eine Personengesellschaft kann man mal eben schnell abmelden wenn man 
keine Lust mehr hat oder es sich nicht lohnt..eine GmbH ist nicht nicht 
nur Arbeitsintensiver, mehr Steuerberatungskosten sondern auch die 
Auflösung ist ein Erheblicher Aufwand..ich kenne viele, die würden den 
Fehler einer GmbH Gründung kein zweites mal begehen!!

von asd (Gast)


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IHK != Handwerkskammer.

Beide böse, die IHK in dem Fall vielleicht etwas weniger. Was ist 
momentan Deine Rechtsform? Eigentlich müsstest Du ja schon IHK Mitglied 
sein.

Und da Du die IHK später eh bezahlen musst, kannst Du Dich jetzt ruhig 
auch von den beraten lassen.

von asd (Gast)


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Max schrieb:
> Es gibt viele  große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind
> wie Aldi, Rossmann ertc

Und Schlecker.

Max schrieb:
> Eine Personengesellschaft kann man mal eben schnell abmelden wenn man
> keine Lust mehr hat oder es sich nicht lohnt..

Siehe Schlecker.

von Michael K. (Gast)


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Lass Dir das mal im Detail von Deinem Steuerberater durchrechnen.
Eine GmbH wird schnell teuerer als man glaubt und wenn man die Pflichten 
nicht penibel befolgt ist es mit der Haftungsbeschränkung auch nicht 
weit her.

Gerade bei dem Schwachstromkram und B2B kannst Du viele Haftungsfragen 
vertraglich abklären ohne Dir gleich eine GmbH ans Bein zu nageln.

Max schrieb:
> ich kenne viele, die würden den
> Fehler einer GmbH Gründung kein zweites mal begehen!!
Ja, da kenne ich auch ein paar ...

von Anfänger (Gast)


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Ok, danke!
Dachte nicht, dass GmbH auch "Nachteile" hat.
Im Sinne von "vielleicht doch lieber nicht machen"
Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet 
wird als ohne.
Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität.

von MaWin (Gast)


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Anfänger schrieb:
> Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK?

Nein, es wäre das klassische Ingenieurbüro. Welche Fachkenntnisse hast 
du denn ? Daher kommt die Seriösität. Ein OEM wird nicht beim Schüler 
einkaufen, GmbH hin oder her. Die GmbH hat das Problem, dass Lieferanten 
ihr ungern Kredit über ein oaar tausend Euro geben, eben weil sie in der 
Haftung begrenzt ist.
OHG oder Ltd ist natürlich noch unpassender.

von Thomas (Gast)


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Servus,

stand vor kurzem vor selber Fragestellung. Software- / 
Hardwareentwicklung weiterhin als Einzelunternehmer oder ggfs. eine GmbH 
gründen?

Ich habe mich für letzteres entschieden; mit den Themen wie pflicht der 
doppelten Buchführung, Bilanzierungspflicht, etc. sowie IHK 
Zwangsmitgliedschaft muss ich nun leben. Es gibt Gründe, bzw. momentan 
(noch) "rechtliche Grauzonen" (und gesprochene Urteile) in denen es z.B. 
für einen staatl. gepr. Techniker sinnvoller ist eine GmbH dem 
Einzelunternehmen vorzuziehen.

von Nemesis (Gast)


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Anfänger schrieb:
> Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet
> wird als ohne.
> Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität.

Das ist nur ein Klischee. Bei einer GmbH bist du zur geschäftlichen
Offenbarung verpflichtet(auch wenn es da Ausnahmen gibt, aber wer
das nutzt, wirkt nicht unbedingt seriös).
-->Bundesanzeiger.de

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Anfänger schrieb:
> Ok, danke!
> Dachte nicht, dass GmbH auch "Nachteile" hat.
> Im Sinne von "vielleicht doch lieber nicht machen"
> Ich habe halt ein Gefühl, dass man mit einer GmbH ernster betrachtet
> wird als ohne.
> Mir ging es eher nicht um die Haftung, sondern um die Seriosität.

Der war gut :-)

Andere sind nicht blöd. Warum sollte man eher einer Steuer- und 
Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel 
persönlich haftet? Ich kenne das noch vom Chef meiner ersten 
Praktikumsstelle: "GmbH? Nur Vorkasse!"

Und wie andere schon schrieben: es gibt eine Menge an Fällen, in denen 
Versäumnisse zur Durchgriffshaftung führen.

von Lalala (Gast)


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Es kommt ja auch etwas auf die Perspektive an. Soll die Firma gross 
werden, Risikokapital eingeworben werden und mehrere Leute Firmenanteile 
halten/verkaufen koennen, dann ist eine GmbH genau richtig. AG wuerde 
auch gehen, Stammkapital ist jedoch hoch.

Falls das ganze jedoch eine one-men show werden soll, dann kann man sich 
auch die Kosten fuer sen Jahresabschluss sparen; vermutlich kannst Du 
sogar als Freiberufler eingestuft werden, und dann muss noch nicht mal 
Gewerbesteuer bezahlt werden.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Ja. Die Haftung ist man mit einer GmbH nicht los. Wenn man einen Kredit 
braucht, gibt's denn nur mit der Hinterlegung des eigenen Hauses und 
dergeichen. Und Fahrlaessigkeit wird schnell angelastet.
Deswegen sollte man sich Muehe geben um die Normen zu kennen und zu 
erfuellen, speziell die Produktesicherheit. Dann sollte man fuer nicht 
speziell auf diese Anwendungen entwickelte Produke, Lebensbeeinflussende 
Anwendungen zB auch Medizinische-, Sicherheits- und Rettungsverwendung 
ausschliessen.
Ich hab zB auch nichts mit Netz gemacht. Kein Netzteil gebaut, usw

von Bernd G. (Gast)


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Die Kommentare zur Anfrage sind zum Davonlaufen und offenbar zum 
allergrößten Teil von Leuten verfasst, die weder ein Gewerbe und schon 
gar keine GmbH betreiben.

Ich bin GmbH-Betreiber/Besitzer/GF. Seit gut 12 Jahren. Habe zum 
überwiegenden Teil das gemacht, was der TO auch will. Weder Die IHK noch 
die Handwerkskammer noch das Finanzamt haben mir jemals ans Bein 
gepisst.
Verklagt hat mich bisher auch niemand.
In die Haftung hat mich auch noch niemand genommen.
Und nein, ich habe keinen Existenzgründerkurs bei der IHK gemacht. Kann 
man aber machen, das erweitert den geistigen Horizont und kostet nichts.

von Klaus (Gast)


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Seit sich in der EU jeder in jedem Land rumtreiben und einen vor welchem 
dubiosen Gericht auch immer verklagen kann, ist eine Beschränkung der 
Haftung auf das Firmenvermögen eigentlich Pflicht.

Einen Kredit bekommt man als Einzelunternehmer genauso schlecht wie als 
Gesellschaft, es sei denn man bürgt mit vorhandenem Privatvermögen. Und 
wer Vermögen hat, braucht eigentlich keinen Kredit.

Lalala schrieb:
> AG wuerde auch gehen, Stammkapital ist jedoch hoch.

Nicht ganz richtig. Es gibt speziell eine "kleine AG", die Regeln 
entsprechen der GmbH. Bei einer AG braucht man seltener einen Notar 
(billiger), kann leichter jemand beteiligen. Das wäre meine Empfehlung. 
Man sollte sich auch noch über die Rentenversicherungspflicht von 
Geschäftsführern und Vorständen informieren.

Lalala schrieb:
> Falls das ganze jedoch eine one-men show werden soll, dann kann man sich
> auch die Kosten fuer sen Jahresabschluss sparen

Ein sauberer Jahresabschluß sind nicht nur Kosten. Wenn man ihn richtig 
lesen kann, sagt er einem wie man geschäftlich dasteht, wo man besser 
werden kann, wo man besser werden muß und wann es Zeit ist, sich mit 
einem blauen Auge zurückzuziehen.

MfG Klaus

von Bernd G. (Gast)


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> Ein sauberer Jahresabschluß sind nicht nur Kosten. Wenn man ihn richtig
> lesen kann, sagt er einem wie man geschäftlich dasteht, wo man besser
> werden kann, wo man besser werden muß und wann es Zeit ist, sich mit
> einem blauen Auge zurückzuziehen.

Vollste Zustimmung. Der Jahresabschluss macht die ganze Geschichte erst 
transparent und steuerbar.
Eine Analyse in Zahlen ist wertvoller als der Satz "Och, eigentlich geht 
es meiner Firma ganz gut".

von Bernd G. (Gast)


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> Warum sollte man eher einer Steuer- und
> Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel
> persönlich haftet?

Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war,
die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von 
popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bernd G. schrieb:
>> Warum sollte man eher einer Steuer- und
>> Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel
>> persönlich haftet?
>
> Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war,
> die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von
> popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen?

Weil viel Startkapital nichts mit Ernsthaftigkeit zu tun hat. Da muss 
man sich nur mal die Pleiten anschauen, die so hingelegt werden.

Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur 
poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die 
Werte wieder von der Bank einkassiert werden).

Aber: natürlich kann man eine GmbH wählen - ich habe nichts dagegen. Man 
sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass man dann bei einer 
eventuellen Haftung nicht immer automatisch aus dem Schneider ist, so 
nach dem Motto: "Och, ich hab ne GmbH - da kann mir nichts passieren."

Jahresabschlüsse sind natürlich wichtig - aber die gibt es genauso bei 
Einzelunternehmen. Allerdings sollte man den Überblick über seine 
Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später. Die "lästige" 
Buchführung macht man ja in erster Linie nicht für das FA sondern für 
sich.

von Bernd G. (Gast)


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>  Allerdings sollte man den Überblick über seine
> Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später.

Dafür gibt es die monatliche BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung).

von Max (Gast)


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Es gibt in der Tat viele kunden die lieber bei einer Fimra ohne GMBH 
einkaufen, eben gerade weil der haftbar ist!
Kenne genug in meinem Umfeld die angeblich deshalb weniger Aufträge 
bekommen (deren Meinung!) WEIL sie eine GMBH ltd etc sind,,und daher 
nicht an die großen Firmen kommen!

von Bernd G. (Gast)


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> Kenne genug in meinem Umfeld die angeblich deshalb weniger Aufträge
> bekommen (deren Meinung!) WEIL sie eine GMBH ltd etc sind,,und daher
> nicht an die großen Firmen kommen!

Hierbei handelt es sich schlichtweg um Leute, die irgendeinen Grund für 
ihr geschäftliches Unvermögen finden müsssen.
Wer hindert diese Mitbürger daran, neben ihrer GmbH noch zusätzlich als 
persönlich haftender Einzelkaufmann aufzutreten oder die GmbH-Geschichte 
rückgängig zu machen?
Meine GmbH verkauft nur und ausschließlich an große Mittelständler.

von Max (Gast)


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"Hierbei handelt es sich schlichtweg um Leute, die irgendeinen Grund für
ihr geschäftliches Unvermögen finden müsssen."
sehe ich genauso..gilt aber in beide Richtungen..es bedarf für mehr 
Erfolg keiner GmbH

von Steffen R. (steffen_rose)


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Max schrieb:
> Es gibt in der Tat viele kunden die lieber bei einer Fimra ohne GMBH
> einkaufen, eben gerade weil der haftbar ist!

Bei einem insolventen Einzelunternehmer dürfte genausowenig zu holen 
sein.

Und es gibt ja nicht nur Vorkasse, wenn man schon bei Beginn der 
Geschäftsbeziehung mit der Insolvenz des Geschäftspartners rechnet.

: Bearbeitet durch User
von Arc N. (arc)


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Max schrieb:
> wieso überhaupt eine GmbH?
> Eine Betriebshaftpflicht solltest Du sowieso haben.

Das ist, soweit nicht vorgeschrieben, immer auch eine Kosten- 
Nutzenrechnung. Zumal eine Betriebshaftpflicht nicht die Risiken 
abdeckt, die bspw. ein Geschäftsführer GmbH hat 
(Durchgriffshaftung/Organhaftung). Da wäre zusätzlich eine 
D&O/Berufshaftpflichtversicherung nötig.

> Es gibt viele  große erfolgreiche unternehmen die Einzelunternehmen sind
> wie Aldi, Rossmann ertc

Das sind beides GmbHs. Trigema wäre ein bekannteres Unternehmen, das 
tatsächlich ein Einzelunternehmen ist (eingetragener Kaufmann).

Je nach Tätigkeitsbereich und insb. zusammen mit den kommenden CETA, 
TTIP, TISA-"Abkommen" und den daraus u.U. resultierenden, zusätzlichen 
Haftungs- und Prozessrisiken, würde ich mittlerweile immer eine GmbH 
oder ähnliches nehmen (z.B. eingetragene Genossenschaft) und je nach 
Tätigkeit auch eine Aufteilung in Entwicklung und Vertrieb vornehmen.

Chris D. schrieb:
> Andere sind nicht blöd. Warum sollte man eher einer Steuer- und
> Haftungsvermeidungsgesellschaft trauen als jemandem, der im Zweifel
> persönlich haftet? Ich kenne das noch vom Chef meiner ersten
> Praktikumsstelle: "GmbH? Nur Vorkasse!"

Bei Neukunden, egal wem, gibt es bei mir schon lange nichts anderes als 
Vorkasse mehr. Ebenso erwarte ich nicht, dass mir jemand Kredit gewährt. 
Warum auch? Wer meint von der Hand in den Mund leben zu müssen also 
bspw. "günstig" einkauft und "teuer" verkauft und dann auch noch erst 
dann zahlen möchte, wenn er das Geld von seinem Kunden eingetrieben hat, 
darf gerne mit jemand anderem Geschäfte machen.

von Max (Gast)


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" T*r*i*g*ema wäre ein bekannteres Unternehmen"
LOL :-) sorry, da mußte ich jetzt schmunzeln :-) klar kennt jeder 
laaange vor Rossmann Aldi und co ;-)..

Wenn man Platinen entwickelt und verkauft ist eine Betriebshaftlich 
sicher sinvoll....ich denke in diesem Fall sogar eine der wenigen 
wirklich sinnvollen!

von Klaus P (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Mach einen Existenzgründungskurs bei der IHK. Da bekommst du
> die Basics die du brauchst. Ist gut angelegtes kleines Geld.

Bei uns in NRW ist die allgemeine Infoveranstaltung (2-4 Stunden) 
normalerweise kostenlos. Das darauf ggf. folgende Seminar (1-3 Tage) 
kostet auch recht wenig (ca. 100 €, evtl. etwas mehr je nach Umfang).

So grundlegende Fragen wirst du aber direkt in der Infoveranstaltung 
klären können, evtl. sogar telefonisch bei der IHK.

von Nemesis (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Und warum sollte ich jemandem trauen, der nicht einmal in der Lage war,
> die Ernsthaftigkeit seiner Unternehmung durch die Einbringung von
> popligen 25 k€ als Stammkapital zu unterlegen?

Manche haben das Geld einfach nicht und müssen dann andere
Rechtsformen wählen. Die englische Ltd. kommt ja mit 1 Pfund
Startkapital aus, aber man muss die Firma in England anmelden
und man muss in Englisch bilanzieren.
Deutschland bietet im Gegenzug die 1-Euro-GmbH auch UG genannt.
Nach meinem letzten Kenntnisstand muss man das Grundkapital vorrangig
erwirtschaften, aber verbindlich kann ich das nicht sagen.
Was das Grundkapital angeht, kann dies auch zu 50% an Sachwerten
erfolgen.

Chris D. schrieb:
> Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur
> poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die
> Werte wieder von der Bank einkassiert werden).

Bei der GmbH haftet der Inhaber mit dem investierten/erwirtschafteten
Vermögen, jedoch nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn über
den Umweg eines Kredits wofür eine Grundschuld besteht.

Chris D. schrieb:
> Aber: natürlich kann man eine GmbH wählen - ich habe nichts dagegen. Man
> sollte sich nur im Klaren darüber sein, dass man dann bei einer
> eventuellen Haftung nicht immer automatisch aus dem Schneider ist, so
> nach dem Motto: "Och, ich hab ne GmbH - da kann mir nichts passieren."

Kommt auf die Sachlage an und ob evtl. das Strafrecht (z.B. Betrug) 
verletzt wurde.

> Jahresabschlüsse sind natürlich wichtig - aber die gibt es genauso bei
> Einzelunternehmen. Allerdings sollte man den Überblick über seine
> Finanzen jederzeit haben, nicht erst ein Jahr später. Die "lästige"
> Buchführung macht man ja in erster Linie nicht für das FA sondern für
> sich.

Na ja, ein Kunde möchte natürlich wissen, ob der Lieferant als
Geschäftspartner verlässlich und nachhaltig ist. Die jährliche
Bilanz einer GmbH ist da schon sehr vom Nutzen und das dürfte
auch den Vorteil ausmachen.

Bernd G. schrieb:
> Meine GmbH verkauft nur und ausschließlich an große Mittelständler.

Das ist keine  Voraussetzung für eine GmbH. Jeder Unternehmer kann
mit jeden Kunden frei Handel treiben die er WILL.

Steffen R. schrieb:
> Bei einem insolventen Einzelunternehmer dürfte genausowenig zu holen
> sein.

Kommt drauf an.
Man muss dabei die Vermögensunterschiede berücksichtigen. Angenommen
man hat Immobilienvermögen, aber kaum freies Kapitalvermögen. Die
einfachste logische Konsequenz wäre ein Kredit mit der Immobilie
als Sicherheit. Dieses Kapitalvermögen kann man dann in die Firma
investieren. Wenn das Geld futsch ist und die Banken nichts nachlegen,
man den Kredit nicht zurück zahlen kann, geht auch die Immobilie
über die Wupper. Da hilft auch keine GmbH.
Hätte man vorerst ausreichend Kapitalvermögen und Immobilienvermögen
ohne das man einen Kredit benötigt, wäre die Immobilie bei einer
Insolvenz der GmbH geschützt, bei einer Nicht-GmbH würde der Inhaber
dagegen mit der Immobilie, die ja wahrscheinlich zum Privatvermögen
gehört haften, auch ohne das eine Bank da mit spielt.

Arc N. schrieb:
> Bei Neukunden, egal wem, gibt es bei mir schon lange nichts anderes als
> Vorkasse mehr.

Kann man natürlich machen, aber der Mittelstand wird meist Lieferung
auf Rechnung erwarten. Wie man sich dann tatsächlich einigt bleibt
den Firmen überlassen.

Max schrieb:
> Wenn man Platinen entwickelt und verkauft ist eine Betriebshaftlich
> sicher sinvoll....ich denke in diesem Fall sogar eine der wenigen
> wirklich sinnvollen!

Man sollte aber mit dem Versicherer mögliche Haftungsszenarien
bei Vertragsabschluss ausführlich klären.
Im Versicherungsfall sollte der Versicherer nämlich kein Schlupfloch
haben die Leistung zu verweigern.

von Bernd G. (Gast)


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> Im Versicherungsfall sollte der Versicherer nämlich kein Schlupfloch
> haben die Leistung zu verweigern.

Er wird aber in jedem Falle eines finden (bereits im Vertrag sorgfältig 
und unsichtbar eingebaut), zur Not mit Hilfe seiner Rechtsabteilung. 
Deshalb halte ich den Abschluss einer Betriebs- und/oder 
Produkthaftpflichtversicherung für weitgehend sinnfrei.
Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma 
bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst.
Meine persaönliche Meinung, kein Dogma.

von Nemesis (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Meine persaönliche Meinung, kein Dogma.

Deine Meinung in Ehren, aber als Pragmatiker hast du mit der
Problematik wohl keine Erfahrung? Dann wird deine Meinung kaum
jemanden nützen.

von Klaus (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma
> bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst.

Der Geschäftszweck einer Versicherung ist, möglichst viel Geld zu 
kassieren und wenig zu zahlen (außer als Dividende). Das ist sie ihren 
Aktionären schuldig und wenn sie das nicht tut, ist der Vorstand bald 
weg. Nur wenn das Abwehren einer Forderung offensichtlich mehr kostet 
als das Auszahlen wird da Geld kommen. Und wenn die Rechtsabteilung 
wenig zu tun hat oder sich einer profilieren will, kann das auch mal 
lange dauern.

Ja, für die ganz harten Sachen sollte man eine haben. Man kann aber mit 
den ansonsten gesparten Beiträgen auch selber Rücklagen bilden.

MfG Klaus

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Klaus schrieb:
> Bernd G. schrieb:
>> Im Zweifelsfalle wird der Versicherer erst zahlen, wenn deine Firma
>> bereits platt wie eine Flunder ist und du unter der Brücke schläfst.
>
> Der Geschäftszweck einer Versicherung ist, möglichst viel Geld zu
> kassieren und wenig zu zahlen (außer als Dividende). Das ist sie ihren
> Aktionären schuldig und wenn sie das nicht tut, ist der Vorstand bald
> weg. Nur wenn das Abwehren einer Forderung offensichtlich mehr kostet
> als das Auszahlen wird da Geld kommen. Und wenn die Rechtsabteilung
> wenig zu tun hat oder sich einer profilieren will, kann das auch mal
> lange dauern.

Ja, das sehe ich auch ähnlich wie Bernd.

Wenn Betriebshaftpflicht, dann auf jeden Fall auch Rechtsschutz (bei 
anderer Versicherung ;-)

Ich hatte das schon öfter gefragt: kennt jemand auch nur irgendjemand 
aus dem reinen Elektronikbereich (nicht Handwerker, da kenne ich in der 
Tat einige Fälle, wobei da der Schaden auch überschaubar war), der 
schonmal bis aufs Hemd haften musste und das nicht anders lösen konnte?

Ich und alle meine Kontakte aus dem Bereich kennen nämlich keinen 
einzigen Fall, bei dem so ein Fall das Unternehmen ruiniert hätte, 
geschweige denn überhaupt wegen eines katastrophalen Produktfehlers 
gehaftet werden musste.

Meine Erfahrung: wer seine Produkte/Geräte auch nur halbwegs sauber 
aufbaut und absichert, der kann auch ohne Scheinabsicherung sehr ruhig 
schlafen.

> Ja, für die ganz harten Sachen sollte man eine haben. Man kann aber mit
> den ansonsten gesparten Beiträgen auch selber Rücklagen bilden.

Das ist sowieso das allerbeste.

Chris (hat auch keine Betriebshaftpflicht, dafür ordentliche Rücklagen 
:-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Steffen R. (steffen_rose)


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Da es hier je um die Angst ging, dass der Geschäftspartner insolvent 
geht...

Nemesis schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Und weil derjenige eben persönlich haftet und im Zweifel nicht nur
>> poplige 25k€ für mich als Gläubiger übrigbleiben (bzw. der Kredit/die
>> Werte wieder von der Bank einkassiert werden).
>
> Bei der GmbH haftet der Inhaber mit dem investierten/erwirtschafteten
> Vermögen, jedoch nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn über
> den Umweg eines Kredits wofür eine Grundschuld besteht.

Auch bei Fehlverhalten, z.B. verschleppte Insolvenz, greift die Haftung.

Nemesis schrieb:
> Hätte man vorerst ausreichend Kapitalvermögen und Immobilienvermögen
> ohne das man einen Kredit benötigt, wäre die Immobilie bei einer
> Insolvenz der GmbH geschützt, bei einer Nicht-GmbH würde der Inhaber
> dagegen mit der Immobilie, die ja wahrscheinlich zum Privatvermögen
> gehört haften, auch ohne das eine Bank da mit spielt.

Hier hatte ich die Sicht der Gläubiger im Sinn und wollte dem Argument 
entgegentreten, dass von Einzelunternehmern im Insolvenzfall mehr zu 
holen ist als bei einer GmbH.

Mein Gedanke war: Zum einen geht man davon aus, aus einer insolventen 
GmbH nichts mehr holen zu können (daher keine Geschäftsbeziehung). Zum 
anderen erwartet man bei einem insolventen Einzelunternehmer noch Werte, 
um die Insolvenzmasse zu bedienen.

Kommt sicherlich immer auf den Einzelfall an und ob wann man die 
Reißleine zieht. Die unterschiedliche Situation für den insolventen 
Unternehmer war nicht mein Anliegen.

von Nemesis (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Ich und alle meine Kontakte aus dem Bereich kennen nämlich keinen
> einzigen Fall, bei dem so ein Fall das Unternehmen ruiniert hätte,
> geschweige denn überhaupt wegen eines katastrophalen Produktfehlers
> gehaftet werden musste.

Für den kleinen Bereich wo du wirtschaftest, glaube ich dir das
sogar, aber in Deutschland gibts z.Zt 2-3 Millionen Firmen, von
denen du gar nichts weißt oder du auch nur mal von gehört hast.
Sicher bringt eine Rückrufaktion oder schlimmeres nicht gleich
die Insolvenz ein, zumal ja da auch eine Haftpflicht eintreten
kann. Ansonsten kann es schon mal dazu führen, dass eine Firma
ohne weiteres ruiniert wird.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nemesis schrieb:
> Für den kleinen Bereich wo du wirtschaftest, glaube ich dir das
> sogar, aber in Deutschland gibts z.Zt 2-3 Millionen Firmen, von
> denen du gar nichts weißt oder du auch nur mal von gehört hast.

Natürlich. Aber ich habe ein sehr gutes Netzwerk (böse! ;-) in diesem 
Bereich und kenne geschätzte 70 durchaus auch größere Firmen mit >100 
Mitarbeitern. Keine dieser Firmen hatte bisher einen 
Produkthaftungsfall.

> Sicher bringt eine Rückrufaktion oder schlimmeres nicht gleich
> die Insolvenz ein, zumal ja da auch eine Haftpflicht eintreten
> kann. Ansonsten kann es schon mal dazu führen, dass eine Firma
> ohne weiteres ruiniert wird.

Wie gesagt: ich kenne keine Firma, die im Bereich Elektronik (und darum 
geht es ja hier) produziert, die überhaupt in Regress genommen wurde. 
Von Pleite rede ich da noch nicht einmal.

Mit solcher diffuser Angst haben Versicherungen allerdings immer schon 
gute Geschäfte gemacht.

Das gesparte Geld sollen die Firmen lieber in sauberes und sicheres 
Produktdesign stecken :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Bernd G. (Gast)


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> Mit solcher diffuser Angst haben Versicherungen allerdings immer schon
> gute Geschäfte gemacht.

Herr Rachegöttin ist möglicherweise einer der von uns so geliebten 
Versicherungsmakler.

Ich kenne aus meiner bisher im Westen zurückgelegten Berufslaufbahn auch 
keine Firmen, die mit irgendwelchen Haftungsansprüchen überzogen worden 
wären.
Wenn die Firmen krachengingen, dann aus allen nur denkbaren anderen 
Gründen, aber nicht dadurch.

Mir bekannte Produktbeanstandungen wurden alle auf dem kleinen Dienstweg 
reguliert. Der schlimmste mir bekannte Fall: der AG hat dem AN das 
versaubeutelte Entwicklungsergebnis nicht abgenommen und nicht bezahlt.

Also: die Entwicklung ordentlich durchziehen und sich nicht aus Angst 
einen Fleck ins Hemd machen.

von Nemesis (Gast)


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Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese
schön vertraulich halten. Auch ihr würdet das tun. Schließlich ist
im Geschäftsleben der gute Ruf das wichtigste Kapital.
Der wohl verbreiteste simpelste Grund eine GmbH zu gründen, ist
Privatvermögen vom Betriebsvermögen Haftungsrechtlich getrennt zu
halten.

von Schreiber (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Ich kenne aus meiner bisher im Westen zurückgelegten Berufslaufbahn auch
> keine Firmen, die mit irgendwelchen Haftungsansprüchen überzogen worden
> wären.

Da gabs schon welche, etwa wenn man minderwertige Ware verkauft (wozu 
1,5^2 Kabel wenn es auch 0,25^2 gibt) und damit gleich die Wohnung 
abfackelt.

von Klaus (Gast)


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Ich hatte schon mal irgendeine dreißigste Grundschuld an einem 
Privathaus. Da hat es einen gutgläubigen Einzelkämpfer (Entwickler und 
Prototypenbauer) zerlegt, weil ein Auftraggeber nicht gezahlt hat, die 
Kosten aber weitergelaufen sind. Ich hab dann auf meine Forderung 
verzichtet (war nicht wirklich viel, und nach der Quote eigentlich nix) 
aber das Haus und mehr waren wegen der 29 anderen größeren Forderungen 
natürlich weg.

Zahlungsverzug ist eigentlich nichts dramatisches, aber wenn der Teufel 
es auf einen abgesehen hat ... Bei einer GmbH wäre das Haus noch da 
gewesen.

MfG Klaus

von Bernd G. (Gast)


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> Da gabs schon welche, etwa wenn man minderwertige Ware verkauft (wozu
> 1,5^2 Kabel wenn es auch 0,25^2 gibt) und damit gleich die Wohnung
> abfackelt.

Mit solcherart Firmen pflege ich allerdings keinen Umgang.

von m.n. (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese
> schön vertraulich halten.

Du machst mich neugierig, begründest aber auch gleich, warum Du selber 
kein Beipiel bringen kannst.
Die Religionen funktionieren genauso. Zum Glück kommt die Strafe aber 
erst im Jenseits ;-)

von Nemesis (Gast)


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m.n. schrieb:
> Zum Glück kommt die Strafe aber
> erst im Jenseits ;-)

Na, hoffentlich schön warm. ;-b

von Arc N. (arc)


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m.n. schrieb:
> Nemesis schrieb:
>> Ach Leute, wenn eine Firma solche Probleme hat dann wird sie diese
>> schön vertraulich halten.
>
> Du machst mich neugierig, begründest aber auch gleich, warum Du selber
> kein Beipiel bringen kannst.
> Die Religionen funktionieren genauso. Zum Glück kommt die Strafe aber
> erst im Jenseits ;-)

Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger "jedoch 
spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag 
nachfolgenden Geschäftsjahrs, ... einzureichen." §325 HGB also alles 
andere als aktuell. Zudem sind die üblichen GmbHs nicht zur 
Kapitalflussrechnung verpflichtet was es deutlich schwieriger/fast 
unmöglich macht zu überprüfen, ob diese überhaupt noch zahlungsfähig 
sind...

von Komp (Gast)


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@Anfänger

Wenn du jemanden zum mit gründen etz. suchst schreib mal ne Mail rein wo 
man dich erreichen kann Gruß

von Bernd G. (Gast)


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Um jetzt mal die ursprüngliche Frage zu beantworten:

> Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK?

Antwort des Senders Erewan: das kommt drauf an.

Wenn du als Tätigkeitsfeld in der Gewerbeanmeldung und im 
Gesellschaftsvertrag z.B. Softwareentwicklung, Systementwurf sowie 
elektrische und mechanische Konstruktion angibst, wird die HWK kein 
Unheil in Bezug auf eine zulassungspflichtige Tätigkeit machen.

Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird 
sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer 
früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den 
eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die 
HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom 
plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging.

Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht 
sagen, würde aber zur Vorsicht raten.

Was du dann wirklich machst, interessiert am Ende keine Sau mehr.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bernd G. schrieb:
> Um jetzt mal die ursprüngliche Frage zu beantworten:
>
>> Ist das ein "zulassungspflichtiges Handwerk" aus der Sicht der IHK?
>
> Antwort des Senders Erewan: das kommt drauf an.

Genau :-)

> Wenn du als Tätigkeitsfeld in der Gewerbeanmeldung und im
> Gesellschaftsvertrag z.B. Softwareentwicklung, Systementwurf sowie
> elektrische und mechanische Konstruktion angibst, wird die HWK kein
> Unheil in Bezug auf eine zulassungspflichtige Tätigkeit machen.
>
> Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird
> sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer
> früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den
> eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die
> HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom
> plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging.

Wobei es auch da darauf ankommt, wie man das in die Anmeldung 
schreibt. Hier steht u.a. "Entwicklung und industrielle Produktion".

"Industrielle Produktion" kann alles Mögliche von Einzelstücken bis hin 
zu Millionenstückzahlen bedeuten. Dazu dann noch das beliebte Stichwort 
"Handel/Großhandel" (Handel passt ja eigentlich immer) und schon 
schlüpfst Du bei der IHK unter ;-)

> Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht
> sagen, würde aber zur Vorsicht raten.

Ja. Auf jeden Fall klotzen, nicht kleckern.

> Was du dann wirklich machst, interessiert am Ende keine Sau mehr.

Eben.

von Nemesis (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> Wenn du aber schreibst: "...und Herstellung eigener Produkte", dann wird
> sie möglicherweise einen Meister o.ä. sehen wollen. Das ist mir in einer
> früheren Firma passiert, da wollte der GF unbedingt das Ding mit den
> eigenen Produkten im Gesellschaftsvertrag haben. Daraufhin wollte die
> HWK einen Meisterbrief sehen. Glücklicherweise hatt der GF ein Diplom
> plus Facharbeiterbrief, was an der Stelle auch als Meister durchging.
>
> Ob das rechtens war und ob es heute immer noch so ist, kann ich nicht
> sagen, würde aber zur Vorsicht raten.

Heute musst du drauf achten, ob die Tätigkeit gefahrgeneigt ist und
das ist bei netzbetriebenen Geräten in jedem Fall und bei
Batteriegeräten je nach Ausführung im Besonderen zu erwarten.
Ob das Geschäftskonzept unter die Knute von der IHK oder HWK fällt
wird sich ja dann zeigen. Meister gibts in beiden Kammern.
Mit Elektronikvertrieb sollte man aber erst mal auf der sicheren
Seite sein und kann später erforderlichenfalls nachbessern oder
abändern. Wird ja dann immer wieder nach geprüft.
Das muss nämlich nicht in allen Einzelheiten angemeldet werden,
sondern nur grob, was der Gewerbezweck ist und der darf Geld
verdienen mit Elektronik sein.
Ich glaube nicht, dass die Kammern eigene Möglichkeiten haben,
festzustellen ob eine Firma Produkte herstellt, es sei denn,
man lässt die in der eigenen Firma rum schnüffeln. Wegen der
fehlenden Amtsbefugnisse dürfte das aber aussichtslos sein.
Probleme können eher entstehen, wenn man die Produktion so
auffällig macht, dass die Gewerbeaufsicht mal aktiv werden muss.
So eine Anzeige, selbst wenn die noch so trivial ist, könnte
mächtig Ärger machen.

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