Hallo Leute, Habe vor einiger Zeit Zeug übers Marktforum verkauft. Leider meldet sich der Benutzer seit 2 Monaten nicht mehr. Bezahlt hat er auch nicht. Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern? Wie würdet ihr vorgehen?
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Ware schon verschickt ? Das sind nunmal die Gefahren des Privatverkaufs...
Ja, Ware muss schon längst bei diesem sein. Habe anfangs auch mehrere mahle hingeschrieben: „Ware schon erhalten?“, aber nie was zurückgekommen.
Lieber schrieb: > Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern? Ich persönlich sehe das nicht als anprangern sondern eher das warnen Anderer nicht auf die Masche rein zu fallen. Bei 2 Monaten kann man sich, egal was passiert ist, melden.
Lieber schrieb: > Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern? Weil keiner von uns das Ganze nachvollziehen kann, müssen wir Namen und Kontaktdaten unkenntlich machen. Aber du kannst ja mal eine PN schicken, dass wenigstens wir den Namen wissen und den Kandidaten kennen... > Wie würdet ihr vorgehen? Wie groß ist dein Schaden? > Wie würdet ihr vorgehen? Vergiss es. Und das nächste Mal nur per Vorauskasse verkaufen.
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Du hast ja die Adresse, daher würde ich versuchen, eine Telefonnummer herauszubekommen und den Kollegen einmal anrufen. Wenn es ein größerer Betrag ist lohnt sich vielleicht ein Mahnverfahren, ist aber auch mit Kosten verbunden.
auf zur Polizei, die Empfangsadresse hast ja. Wirst es ned glauben wie schnell sich der meldet wenn die bei ihm anläuten. Sg Sepp
Pete K. schrieb: > Du hast ja die Adresse, daher würde ich versuchen, eine Telefonnummer > herauszubekommen und den Kollegen einmal anrufen. > > Wenn es ein größerer Betrag ist lohnt sich vielleicht ein Mahnverfahren, > ist aber auch mit Kosten verbunden. Da gibts auch noch nen anderen Weg der deutlich weniger Kostet. Du schickst eine Zahlungsaufforderung mit Frist, möglichst beweisbar, also als einschreiben mit Rückschein. Nach Ablauf der Frist dann Zum Amtsgericht und meldest den guten als Insolvent, das ist er deiner Meinung ja, er Zahlt nicht, er wird wohl Zahlungsunfähig sein, danach geht für gewöhnlich alles recht schnell :)
Es waren nur 17,80 € :-( Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen.
Lieber schrieb: > Es waren nur 17,80 € :-( > Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen. wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen gefallen...
Dirk D. schrieb: > Da gibts auch noch nen anderen Weg der deutlich weniger Kostet. > Du schickst eine Zahlungsaufforderung mit Frist, möglichst beweisbar, > also als einschreiben mit Rückschein. Nach Ablauf der Frist dann Zum > Amtsgericht und meldest den guten als Insolvent, das ist er deiner > Meinung ja, er Zahlt nicht, er wird wohl Zahlungsunfähig sein, danach > geht für gewöhnlich alles recht schnell :) du willst jemanden als "insolvent" melden? Tolle Idee. Der richtige Weg wäre ein Mahnbescheide, wenn man es eintreiben will. Vorher könnte man aber auch mal versuchen rauszubekommen, ob er nicht vielleicht einfach einen Unfall hatte oder mit Krebs im Krankenhaus liegt.
Lieber schrieb im Beitrag #4247688: > Darf man einen Namen und eine Email Adresse ohne Zustimmung im Web > veröffentlichen? Nicht das ich wüsste. Kommt allerdings auf den Zusammenhang an. Wenn 'der hat mir was g eklaut' dabeisteht, und er war wegen irgendwas 2 Monate verhindert hast du ein großes Problem. Sowas regelt man diskret. Anprangern ist aus dem Jahre 1800...
Sputnik schrieb: > Anprangern ist aus dem Jahre 1800... Bringt aber mehr Wirkung, als einen "unelegenen" Emailabsender als Junk zu markieren.
Klaus W. schrieb: > du willst jemanden als "insolvent" melden? > Tolle Idee. > > Der richtige Weg wäre ein Mahnbescheide, wenn man es eintreiben will. > Vorher könnte man aber auch mal versuchen rauszubekommen, ob er nicht > vielleicht einfach einen Unfall hatte oder mit Krebs im Krankenhaus > liegt. Ja, das kostet nichts und macht dem Schuldner auch keinen Schaden wenn dann innerhalb von 14 Tagen seine Schuld begleicht. Es kommt natürlich auf die Summe an. Für 15€ mach ich das natürlich nicht. Bei Privatleuten hab ich das allerdings noch nie gemacht.
Typisch Internet-Generation. Bei Zahlungsverzug schickt man erst mal ein nettes Erinnerungsschreiben mit der Post. Das geht damit noch. Frist (ca. 3 Wochen) zur Zahlung setzen. Urlaub und Krankheit können ja vorkommen. Auch, das jemand sein email-Postfach nicht mehr leert und statt dessen ein anderes nutzt. Verläuft das Fruchtlos, die Forderung über das gerichtliche Mahnverfahren einfordern. Dazu muss der Schuldner aber innerhalb von 14-Tagen widersprechen. Tut er das nicht, weil es im am A.. vorbei geht, wird die Forderung vorläufig rechtskräftig und kann gepfändet werden. Der GF lässt sich da nicht so einfach abwimmeln. Polizei kann man vergessen, solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen die Indizien. Telefonnummer herauszufinden dürfte heutzutage kaum noch Sinn machen, wo doch jeder ein Handy hat und keinen, oder nur noch sehr selten einen Eintrag machen lässt.
Warum nicht den Verkaufsthread öffnen und nachfragen, ob es Probleme gibt und wo das Geld bleibt?
Ich habe ihn wie folgt kontaktiert: Email PN über Facebook Und rate mal: Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte legte er auf. Super. Nächte mal nur mehr über Vorauszahlung.
Ich frage mich, ob es überhaupt einen Beweis dafür gibt, dass die Ware auch wirklich beim Empfänger ankam. Solange der Beweis fehlt, gilt die Unschuldsvermutung, also ist keine Ware angekommen und auch keine Rechnung noch offen.
Nemesis schrieb: > ... Polizei kann man vergessen, > solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen > die Indizien. Das ist so nicht richtig, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Die Tatsache, dass jemand überhaupt nicht reagiert, reicht für eine Anzeige wegen Betruges aus. Denn derjenige verschafft sich einen Vermögensvorteil. Allerdings ist das Resultat, falls denn der Angezeigte verurteilt wird, nicht, dass man sein Geld bekommt. Es geht dann um ein Strafverfahren. Die Forderung ist hingegen eine zivilrechtliche Angelegenheit und interessiert den Staatsanwalt nicht. Bei gut 15 Euro Schaden und der gegenwärtigen Belastung der Gerichte, ist es darüber hinaus gut möglich, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Wenn man wirklich Wert darauf legt, dass Geld zu bekommen, ist das Mahnverfahren, meiner Ansicht nach, der Königsweg. Letztlich kann man bei einem so jungen Menschen dabei auch nichts verlieren, falls er es nicht schafft die nächsten 20 Jahren sein Einkommen unter der Pfändungsgrenze zu halten. Womit ich nicht sagen will, dass der TO den Weg gehen sollte.
Kopfschüttel schrieb: > Ich frage mich, ob es überhaupt einen Beweis dafür gibt, dass die Ware > auch wirklich beim Empfänger ankam. Bei Privatverkauf trägt der Käufer das Transportrisiko. Du kannst also mangels Nachfrage, wo denn die Ware bleibt - zumal Kontaktaufnahmen des Verkäufers offensichtlich willentlich ignoriert bzw. verhindert werden - ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Ware angekommen ist. > Solange der Beweis fehlt, gilt die Unschuldsvermutung, also ist keine > Ware angekommen und auch keine Rechnung noch offen. Eine Unschuldsvermutung gilt erstmal überhaupt nur im Strafrecht. Darum geht es außer im Falle der Betrugsanzeige nicht. Zivilrechtlich gilt, dass der private Verkäufer mit dem Abschicken der Ware seine Pflicht getan hat. Klar wäre es sehr sinnvoll, den Versand nachweisen zu können. Aber da sich der Empfänger NICHT gemeldet hat, dass nichts angekommen ist, dürfte es nach zwei Monaten schwierig für ihn sein, das noch zu behaupten.
Nemesis schrieb: > Verläuft das Fruchtlos, die Forderung über das gerichtliche > Mahnverfahren einfordern. Das der Gläubiger vorfinanziert. Wenn dann ... > es im am A.. vorbei geht, wird die Forderung vorläufig > rechtskräftig und kann gepfändet werden. ... da nichts zu holen ist, dann bleibt der Gläubiger zusätzlich zur ursprünglichen Summe auch auf den Kosten der Eintreibung sitzen.
Daniel F. schrieb: > Lieber schrieb: >> Es waren nur 17,80 € :-( >> Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen. > > wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für > dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen > gefallen... Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern, ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr ist?
> Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern, > ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr > ist? Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread anzusprechen.
Bernd schrieb: > Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread > anzusprechen. Das denke ich auch. Es ist dann aber nicht gewährleistet, daß das auch von allen Leuten gelesen wird und der nächste Verkäufer fällt vielleicht genauso darauf herein. Ich würde auch erst bei Zahlungseingang per Vorkasse verschicken oder dann eben die Barzahlung bei Abholung bevorzugen. Dafür ist es nun hier zu spät. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Bernd schrieb: >> Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread >> anzusprechen. > > Das denke ich auch. Es ist dann aber nicht gewährleistet, daß das auch > von allen Leuten gelesen wird und der nächste Verkäufer fällt vielleicht > genauso darauf herein. > Ich würde auch erst bei Zahlungseingang per Vorkasse verschicken oder > dann eben die Barzahlung bei Abholung bevorzugen. Dafür ist es nun > hier zu spät. > > MfG Paul Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind. Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder Käufer auftrete, PayPal ist sicher.
Bernd schrieb: > Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu > recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind. Gute Idee. Nur -wie stellst Du sicher, daß der Käufer immer unter dem gleichen Namen auftritt? Bernd schrieb: > Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder > Käufer auftrete, PayPal ist sicher. Das bleibt Dir unbenommen, Du schließt aber damit die Leute vom Handel aus, die nicht bei Paypal angemeldet sind und das auch nicht möchten. mfG Paul
Lieber schrieb: > Und rate mal: Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte > legte er auf. Nun also schon aus Prinzip eine Zahlungsaufforderung mit Frist per Einschreiben, danach der gerichtliche Mahnbescheid. Da holen sich andere (Mobilfunkunternehmen, Stadtkassen, Finanzämter,..) die Leute bei noch viel geringeren Beträgen. Widerspricht er dem Mahnbescheid gehst du vor Gericht.
Ich habe auch schon 4 Euro per Mahnverfahren zurück geholt. Der Schuldner musste dann knapp 35 Euro bezahlen, hat er aber getan: https://www.online-mahnantrag.de
Paul B. schrieb: > Bernd schrieb: >> Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu >> recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind. > > Gute Idee. Nur -wie stellst Du sicher, daß der Käufer immer unter dem > gleichen Namen auftritt? > > Bernd schrieb: >> Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder >> Käufer auftrete, PayPal ist sicher. > > Das bleibt Dir unbenommen, Du schließt aber damit die Leute vom Handel > aus, die nicht bei Paypal angemeldet sind und das auch nicht möchten. > mfG Paul Das ist nur eine Minderheit und - man muss gegebenenfalls auch mal auf ein Geschäft verzichten können.
Bernd schrieb: > Das ist nur eine Minderheit und - Nein. man muss gegebenenfalls auch mal auf > ein Geschäft verzichten können. Ja. wendelsberg
wendelsberg schrieb: > Bernd schrieb: >> Das ist nur eine Minderheit und - > Nein. Ja. Bei den Leute, mit denen ich Geschäfte mache, hat die Mehrheit ein PayPal-Konto. > man muss gegebenenfalls auch mal auf >> ein Geschäft verzichten können. > > Ja. > > wendelsberg
Bernd schrieb: >> Bernd schrieb: >>> Das ist nur eine Minderheit und - >> Nein. > > Ja. > > Bei den Leute, mit denen ich Geschäfte mache, hat die Mehrheit ein > PayPal-Konto. Diese Feststellung ist - gelinde gesagt - Bloedsinn, wenn man das mit Deiner frueheren Aussage: Bernd schrieb: > Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder > Käufer auftrete, im Zusammenhang sieht. Ich bleibe dabei: die Leute ohne Paypal sind keine Minderheit. wendelsberg
A. K. schrieb: > ... da nichts zu holen ist, dann bleibt der Gläubiger zusätzlich zur > ursprünglichen Summe auch auf den Kosten der Eintreibung sitzen. Das stimmt soweit, allerdings ist die Forderung 30 Jahre lang vollstreckbar. Ich denke, man sollte dagegen schon vorgehen. Solche Leute sind es, die das Miteinander immer schwieriger machen, weil jeder immer misstrauischer wird. Es handelt sich ja offensichtlich nicht um ein Versehen oder Missverständnis. Also als erstes die schriftliche Mahnung. Die kann man auch vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann ist es gerichtlich beweisbar. Das kostet allerdings etwa 10€ und ich weiß nicht, ob man das wiederbekommt.
Mahnverfahren ist in wenigen Minuten erledigt und kostet nicht die Welt. Gut angelegtes Geld wenn man es genießt Ärschen das Leben zur Hölle zu machen. Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort nach dem dem Kauf totgestellt. Ergo hab ich sie Abgemahnt. Von ihr kahm dann eine völlig fadenscheinige Begründung warum sie die Couch nicht abholen/Bezahlen konnte. Nach einem Gespräch mit meinem Anwalt war sie dann plötzlich doch bereit die Couch und die Kosten für Anwalt und Mahnverfahren zu tragen. Nachdem sie die Couch auch nicht mehr haben wollte hab ich die dann dem örtlichen Flüchtlingsheim gespendet. War sehr befriedigend zusehen wie sich die Frau windet wie ein Aal..
Fabian F. schrieb: > War sehr befriedigend zusehen wie sich die Frau windet wie ein Aal.. Du böser Mensch ;-) Das ging aber alles noch außergerichtlich, oder?
Wolfgang E. schrieb: > Daniel F. schrieb: >> Lieber schrieb: >>> Es waren nur 17,80 € :-( >>> Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen. >> >> wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für >> dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen >> gefallen... > > Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern, > ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr > ist? ich habe nix vom anprangern geschrieben, falls es so rübergekommen ist wars ein missverständnis. ich meinte die klagseinbringung... solche fälle überlasse ich gerne vater staat und schließe mich dem verfahren als privatbeteiligter an. oder ich gebs einem inkassobüro und die kümmern sich darum.
Fabian F. schrieb: > Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort > nach dem dem Kauf totgestellt. Vielleicht war sie auch nur in Vorfreude auf die bequeme Couch eingeschlafen... MfG Paul
Paul B. schrieb: > Fabian F. schrieb: >> Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort >> nach dem dem Kauf totgestellt. > > Vielleicht war sie auch nur in Vorfreude auf die bequeme Couch > eingeschlafen... > > MfG Paul Nach 2-3 Monaten Schlaf entwickelt man ein gewisses "Aroma"
Nemesis schrieb: > Polizei kann man vergessen, > solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen > die Indizien. Selbst wenn eine Betrugsanzeige durchgeht, hast Du dadurch noch nicht Dein Geld. Wenn der Betrüger seine Strafe nicht bezahlt, geht er zwar in den Bau, aber auch dann hast Du Dein Geld noch nicht. BTDT.
Harald W. schrieb: > Selbst wenn eine Betrugsanzeige durchgeht, hast Du dadurch noch > nicht Dein Geld. Wenn der Betrüger seine Strafe nicht bezahlt, > geht er zwar in den Bau, aber auch dann hast Du Dein Geld noch > nicht. BTDT. Mehr als drei Monate wirds da wahrscheinlich ohnehin nicht geben. Wenn der Inhaftierte dann nicht beim Zivilgericht erscheint, kann man leicht ein Versäumnisurteil erwirken. Wenn der dann wieder raus ist -> Pfändung. Übrigens kann so ein Urteil zur Bewährung ausgeschrieben werden und wenn der Gauner dann nicht zahlt und die Gerichte haken da nach, gehts in den Bau. Strafrecht und Zivilrecht können also durchaus harmonieren. Daniel F. schrieb: > oder ich gebs einem inkassobüro und die kümmern sich darum. Deren Möglichkeiten sind äußerst begrenzt. Die hoffen durch überzogene Mahngebühren Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Das klappt aber nicht in allen Fällen. Wirklich durchsetzen kann eine betitelte Forderung nur der Gerichtsvollzieher. Übrigens hab ich gehört, dass eine widersprochene gerichtliche Mahnung direkt zum Prozess führt. Man muss also keinen extra Antrag stellen oder eine Klage einreichen. Sicher muss man für das Mahnverfahren Gebühren vorstrecken, aber wenn die Forderung unstrittig ist, werden die Gebühren gleich an die Forderung angehängt -> Pfändung. Manche glauben eine Privatinsolvenz schützt einem vor Forderungen. Wird nicht klappen, weil einer der Auflagen Wohlverhalten ist. Da kann die ganze Privatinsolvenz mit gekippt werden, wenn einer diese Nummer abzieht.
>Ich schließe mich der Minderheit an.
Jetzt seid ihr zwei - also die Mehrheit ...
Lieber schrieb: > Ich habe ihn wie folgt kontaktiert: > Email > PN > über Facebook > > Und rate mal: > Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte legte er auf. > > Super. > > Nächte mal nur mehr über Vorauszahlung. Also, ich hab mal bei ebay nen Sitzsack bestellt. Abgebucht wurde, aber die Ware kam nicht. Nach angemessener Zeit bin ich dann zur Polizei, da sich bei den Bewertungen die Beschwerden häuften. Die hat das aufgenommen. Nach 1 Woche kam der Sack dann doch noch. Wer nicht zu den 17,xx steht und auch nicht mit Krankheit etc. aufwarten kann sollte schon zur Rechenschaft gezogen werden. Aber: Ich habe auch schon einige Sachen über "Markt" verkauft und IMMER erst nach Bezahlung losgeschickt. Natürlich schicke ich auch vorher meine Adresse, damit die Leute zumindest die Vermutung aufbauen können, dass ich keine Briefkastenfirma bin. Gibt es denn einen dokumentierten Schriftwechsel zu dem Vorgang? Nicht dass er nachher sagt, es sei gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.
MeinGeldKriegtEbayNicht schrieb: > Hurra ich bin ne Minderheit Das bin ich auch. Nein zu Paypal! Aber dein Nick ist falsch, eBay und Paypal sind seit 17. Juli zwei unabhängige Firmen. Bernd schrieb: > PayPal ist sicher. Du bist wohl ein Komiker, oder? Gerade Paypal sperrt gerne mal irgendwelche Konten wenn ihnen irgendwas nicht passt. Da muss z.B. nur ein Verwandter mit Paypal streiten und du bist dein Konto los: https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Sperrung_von_Konten_verwandter_Personen Edit: Und nicht zu vergessen die Unverschämt mit den hohen Kosten bei Transaktionen.
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K. L. schrieb: > Edit: Und nicht zu vergessen die Unverschämt mit den hohen Kosten bei > Transaktionen. Editedit: Nicht zu vergessen, dass paypal keine Bank mit von einer Bankenaufsicht irgendwie abgesegnten AGBs ist sondern ein Privatunternehmen, welches Geldgeschäfte nach Gutsherrenart abwickelt.
J. A. schrieb: > Editedit: Nicht zu vergessen, dass paypal keine Bank mit von einer > Bankenaufsicht irgendwie abgesegnten AGBs ist Paypal ist eine Bank, sie haben seit acht Jahren eine luxemburgische Banklizenz - und die gilt EU-weit: https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Banklizenz_und_Sitz_in_Luxemburg_2007
Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut. Denn die haben das gemacht, wo sich unsere etablierten Banken winden wie Aale und doch zu keinem Ziel kommen: den Geldtransfer vereinfachen und beschleunigen. Und Rückabwicklungen nach der Zahlung vereinfacht. Hat schon mal einer eine Überweisung stornieren können? Und erinnert sich noch jemand an die Totgeburt namens "Geldkarte"? Und das zu einer Zeit, als jeder Schwede, Norweger und jeder Ami seinen Kaugummi einfach mit der Kreditkarte bezahlt hat? (*) Diese Gebühren fallen(**) bei einer Überweisung indirekt auch an, indem es 2 Tage dauert, bis das Geld von mir beim anderen ankommt, und solange im "Niemandsland" verschwunden und für die beteiligten Banken frei verfügbar ist... (**) besser "fielen", weil sich das Verzögern bei den derzeitigen Zinsen kaum noch lohnt... ;-)
Ein weiterer Vorzug von Paypal ist, daß damit problemlos auch im Ausland bezahlt werden kann. Im EU-Raum ist das seit BIC/IBAN zwar auch möglich, aber das zu erreichen war ein steiniger Weg. Ich kann mich daran erinnern, wie ich vor noch gar nicht so irrwitziger Zeit mal versuchte, Geld in die Schweiz zu überweisen; der normale Weg wäre eine "Auslandsüberweisung" gewesen, die um die 30 EUR Gebühr gekostet hätte, aber da glücklicherweise der Empfänger bei der schweizerischen Post war, gab es ein (deutlich günstigeres) Hintertürchen von Postbank zu Postbank. Was für ein Krampf im Arsch! Das neue tolle Onlinezahlungssystem "Paydirekt*", das man derzeit als Paypal-Alternative etablieren möchte, wird prinzipbedingt nur innerhalb Deutschlands funktionieren. Au ja. Das ist mal wirklich eine Alternative. *) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Paydirekt-Sparkassen-schaffen-Starttermin-fuer-Paypal-Alternative-nicht-2781321.html
K. L. schrieb: > Gerade Paypal sperrt gerne mal > irgendwelche Konten wenn ihnen irgendwas nicht passt. Da muss z.B. nur > ein Verwandter mit Paypal streiten und du bist dein Konto los: > https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Sperrung_von_Konten_verwandter_Personen Das ist es, was ich weiter oben auch schon sagte. MfG Paul
Lothar M. schrieb: > Vergiss es. Und das nächste Mal nur per Vorauskasse verkaufen. Was global gesehen aber keinen Unterschied macht. Einer muss immer in Vertrauensvorschuß gehen. Ob jetzt der Käufer zahlt und der Verkäufer nicht liefert oder der Verkäufer liefert und der Käufer nicht zahlt, das macht keinen Unterschied. In beiden Fällen ist ein Mahnverfahren mit ggf folgender Klage nötig.
Erfahrungsgemäss reicht es, einen Brief zu senden worin du klipp und klar die rechtlichen Möglichkeiten erklärst und dass du bereit bist, diese auch auszuschöpfen. Das sind meist so Typen, die es einfach mal versuchen und darauf hoffen, dass der andere klein beigibt oder seine Rechte nicht kennt. Gilt übrigens sowohl für eigene Forderungen wie umgekehrt auch bei horrenden Mahngebühren von Inkassobüros.
Lothar M. schrieb: > Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut. mit Paypal als Bezahlsystem könnte ich mich ja noch anfreunden, aber wenn ich, neben dem bereits genannten, das lese: > Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken > Die Weitergabe der Verbraucherdaten erfolgt gemäß der Paypal- > Datenschutzrichtlinie an derzeit 80 verschiedene Unternehmen. > Neben der Weitergabe zum Zwecke der Durchführung von > Kundenumfragen befinden sich in der Liste der aufgeführten > Unternehmen auch zahlreiche Einträge, die eine Weitergabe an > Dritte als Zweck anführen. So erfolgt beispielsweise die > Weitergabe der Handynummer, Name, (E-Mail-)Adresse, > Geburtsdatum und Telefonnummer, aber auch Details von > Transaktionen, die Identifikationsnummern von mobilen Geräten > und Standortdaten, "um Marketingkampagnen für existierende > und zukünftige Händler auszuführen". dann muss ich das nicht haben. (aus Wikipedia)
Earl S. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut. > > mit Paypal als Bezahlsystem könnte ich mich ja noch anfreunden, aber > wenn ich, neben dem bereits genannten, das lese: > >> Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken > >> Die Weitergabe der Verbraucherdaten erfolgt gemäß der Paypal- >> Datenschutzrichtlinie an derzeit 80 verschiedene Unternehmen. >> Neben der Weitergabe zum Zwecke der Durchführung von >> Kundenumfragen befinden sich in der Liste der aufgeführten >> Unternehmen auch zahlreiche Einträge, die eine Weitergabe an >> Dritte als Zweck anführen. So erfolgt beispielsweise die >> Weitergabe der Handynummer, Name, (E-Mail-)Adresse, >> Geburtsdatum und Telefonnummer, aber auch Details von >> Transaktionen, die Identifikationsnummern von mobilen Geräten >> und Standortdaten, "um Marketingkampagnen für existierende >> und zukünftige Händler auszuführen". > > dann muss ich das nicht haben. > > (aus Wikipedia) ...ja so ein Schmarrn! Die versprechen sich nen Goldesel. Wer hatte denn diese schwachsinnige Idee mit dieser Werbung? Aller versuchen mit Werbung reich zu werden. Scheint ja auch zu klappen. Letzten Endes zahlen die Kunden die Werbung ja über die Preise mit. Wäre aber auch ohne pp so insofern: ich hab dort auch ein account, mit den Basisdaten und wenn es um Beträge < 10 Euro geht nutze ich das System auch mal. "mal" d,h, wenn es nicht anders geht.
...aber der eigentliche Punkt war ja, dass hier einer war gekauft hat und wohl auch bekommen hat, aber nicht bezahlt hat. So was ist einfach unsportlich und unfair. Natürlich würde es ein großes Boha geben, wenn man hier jetzt schreibt xy, z-Str., .... Ich würde es vielleicht trotzdem wagen, wenigstens den Benutzernamen posten. Dann fallen keine mehr drauf rein.
Um mal auf Deinen ursprüngliche Frage zurück zu kommen: > „Darf man einen Namen und eine Email Adresse > ohne Zustimmung im Web veröffentlichen?“ so würde ich die mit einem definitiven Nein beantworten, oder – in Unkenntnis der genauen Gesetzeslage – zumindest mit der Aussage: Wenn es grundsätzlich verboten ist, dann ist es auch in Deinem Fall verboten, denn abgesehen von der unmittelbaren Gefahrenabwehr gestattet es der Rechtsstaat grundsätzlich nie und unter keinen Umständen, die eigenen Gesetzesverletzungen mit dem Fehlverhalten anderer zu legitimieren. Wenn Dein Gegner juristisch versiert und streitfreudig ist könnte er Dich dafür unter Umständen richtig nackig machen und kein Gericht würde es interessieren, ob er Dir noch Geld schuldet. Wie schon mehrere geschrieben haben ist der richtige Weg für Dich das Mahnverfahren. Das ist noch kein Gerichtsverfahren, lediglich ein besonders teures Einschreiben. Meines Wissens nach kostet es (bis zu einem Streitwert von 1000€) derzeit 32€. Die musst Du vorschießen, kannst sie aber einschließlich Verzugszinsen und sonstigen Aufwendungen deinerseits gleich mit auf die Rechnung setzten. Wirtschaftlich scheint das unsinnig zu sein, ich würde es aber trotzdem empfehlen, schon um es einfach mal getan zu haben und zu wissen, wie so was geht. Mag albern klingen, ist aber absolut ernst gemeint. Vielen ist Post vom Gericht oder vom Anwalt einfach nur unheimlich, schon die Sprache wirkt oft bedrohlich und einschüchternd, dabei ist das Gericht in einem Rechtsstaat eigentlich dazu da, das Recht des redlichen Bürgers zu verteidigen. Dazu muss der Bürger aber wissen, wie die Justiz funktioniert und in der Schule lernt man das leider nicht. Bleibt einem nur, selbst ins kalte Wasser zu springen und das würde ich lieber in flachem Wasser tun als in tiefem. Bei Bagatellfällen hält sich der eigene Schaden im Fehlerfall nämlich in Grenzen, die Erfahrung wird Dir aber mehr Sicherheit geben wenn es um richtige Summen geht oder jemand unberechtigt etwas von Dir will. Dazu finde ich 32€ ganz gut angelegt, selbst wenn Du sie nicht wiederbekommen solltest. Das Mahnverfahren ist wie gesagt noch keine Gerichtsverfahren, aber dessen Vorstufe und Voraussetzung. Es soll zweifelsfrei sicher stellen, dass der künftige Beklagte von Deinen Forderungen überhaupt weiß und im so die Möglichkeit garantieren, sich außergerichtlich mit Dir zu einigen. Die meisten nutzen diese Möglichkeit. Sollte Dein Gegner das nicht tun ohne dabei Widerspruch einzulegen, kannst Du ohne weiteres Verfahren einen Vollstreckungsbescheid beantragen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld (einschließlich aller Kosten) einzutreiben. Sollte er Widerspruch einlegen hängt Dein weiteres Vorgehen von dessen Begründung ab. Grundsätzlich musst Du auch ein Gerichtsverfahren nicht scheuen. Dann allerdings liegt die Beweislast bei Dir, Du solltest also nachweisen können, was er bei Dir bestellt hat und das Du es auch losgeschickt hast. Achtung: Wenn ich mich richtig erinnere haben die Online-Formulare (Link siehe oben) schon ein Häkchen, dass bei Widerspruch des Gegners automatische ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Das solltest Du natürlich nur setzten, wenn Du Deiner Sache sicher bist. Den Widerspruch erst einmal zu lesen wäre wahrscheinlich besser. Und wegen der möglichen Kosten eines Verfahrens erst einmal mit dem zuständigen Amtsgericht telefonieren! Viel Erfolg und lass mal hören was daraus geworden ist.
Kann natürlich sein dass der nicht-Zahler in Privatinsolvenz ist und dann sind die 32 Euro auch wech. Kann man das irgendwie feststellen ob einer Privatinsolvenz angemeldet hat? Insolvenzgericht, Schufa...? Da wäre es eher sinnvoll, mit dem Besuch aus Calabrien eine Ausflugsfahrt vor Ort zu machen...
J. A. schrieb: > Kann man das irgendwie feststellen ob einer Privatinsolvenz angemeldet > hat? https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ oder beim zuständigen Gericht, dass man über obigen Link herausfinden kann. Ich habe aber beides noch nicht probiert und es könnte sein, dass auch die Anfrage bei Gericht wieder etwas kostet.
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