Forum: Offtopic Benutzer meldet sich nicht mehr nach Kauf


von Lieber (Gast)


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Hallo Leute,

Habe vor einiger Zeit Zeug übers Marktforum verkauft.
Leider meldet sich der Benutzer seit 2 Monaten nicht mehr.
Bezahlt hat er auch nicht.

Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern?
Wie würdet ihr vorgehen?

: Verschoben durch User
von Sputnik (Gast)


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Ware schon verschickt ?
Das sind nunmal die Gefahren des Privatverkaufs...

von Lieber (Gast)


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Ja, Ware muss schon längst bei diesem sein.
Habe anfangs auch mehrere mahle hingeschrieben: „Ware schon erhalten?“, 
aber nie was zurückgekommen.

von Frank (Gast)


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Lieber schrieb:
> Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern?

Ich persönlich sehe das nicht als anprangern sondern eher das warnen 
Anderer nicht auf die Masche rein zu fallen. Bei 2 Monaten kann man 
sich, egal was passiert ist, melden.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Lieber schrieb:
> Darf ich den im Forum mit richtigen Namen oder email anprangern?
Weil keiner von uns das Ganze nachvollziehen kann, müssen wir Namen und 
Kontaktdaten unkenntlich machen. Aber du kannst ja mal eine PN schicken, 
dass wenigstens wir den Namen wissen und den Kandidaten kennen...

> Wie würdet ihr vorgehen?
Wie groß ist dein Schaden?

> Wie würdet ihr vorgehen?
Vergiss es. Und das nächste Mal nur per Vorauskasse verkaufen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Pete K. (pete77)


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Du hast ja die Adresse, daher würde ich versuchen, eine Telefonnummer 
herauszubekommen und den Kollegen einmal anrufen.

Wenn es ein größerer Betrag ist lohnt sich vielleicht ein Mahnverfahren, 
ist aber auch mit Kosten verbunden.

von sepp (Gast)


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auf zur Polizei, die Empfangsadresse hast ja.
Wirst es ned glauben wie schnell sich der meldet wenn die bei ihm 
anläuten.


Sg
Sepp

von Dirk D. (dicky_d)


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Pete K. schrieb:
> Du hast ja die Adresse, daher würde ich versuchen, eine Telefonnummer
> herauszubekommen und den Kollegen einmal anrufen.
>
> Wenn es ein größerer Betrag ist lohnt sich vielleicht ein Mahnverfahren,
> ist aber auch mit Kosten verbunden.

Da gibts auch noch nen anderen Weg der deutlich weniger Kostet.
Du schickst eine Zahlungsaufforderung mit Frist, möglichst beweisbar, 
also als einschreiben mit Rückschein. Nach Ablauf der Frist dann Zum 
Amtsgericht und meldest den guten als Insolvent, das ist er deiner 
Meinung ja, er Zahlt nicht, er wird wohl Zahlungsunfähig sein, danach 
geht für gewöhnlich alles recht schnell :)

von Lieber (Gast)


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Es waren nur 17,80 € :-(
Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen.

von Daniel F. (df311)


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Lieber schrieb:
> Es waren nur 17,80 € :-(
> Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen.

wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für 
dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen 
gefallen...

von Klaus W. (mfgkw)


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Dirk D. schrieb:
> Da gibts auch noch nen anderen Weg der deutlich weniger Kostet.
> Du schickst eine Zahlungsaufforderung mit Frist, möglichst beweisbar,
> also als einschreiben mit Rückschein. Nach Ablauf der Frist dann Zum
> Amtsgericht und meldest den guten als Insolvent, das ist er deiner
> Meinung ja, er Zahlt nicht, er wird wohl Zahlungsunfähig sein, danach
> geht für gewöhnlich alles recht schnell :)

du willst jemanden als "insolvent" melden?
Tolle Idee.

Der richtige Weg wäre ein Mahnbescheide, wenn man es eintreiben will.
Vorher könnte man aber auch mal versuchen rauszubekommen, ob er nicht 
vielleicht einfach einen Unfall hatte oder mit Krebs im Krankenhaus 
liegt.

von Sputnik (Gast)


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Lieber schrieb im Beitrag #4247688:
> Darf man einen Namen und eine Email Adresse ohne Zustimmung im Web
> veröffentlichen?

Nicht das ich wüsste. Kommt allerdings auf den Zusammenhang an. Wenn 
'der hat mir was g eklaut' dabeisteht, und er war wegen irgendwas 2 
Monate verhindert hast du ein großes Problem.
Sowas regelt man diskret.

Anprangern ist aus dem Jahre 1800...

von Lieber (Gast)


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Sputnik schrieb:
> Anprangern ist aus dem Jahre 1800...

Bringt aber mehr Wirkung, als einen "unelegenen" Emailabsender als Junk 
zu markieren.

von Lieber (Gast)


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"ungelegenen" solls heissen.

von Dirk D. (dicky_d)


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Klaus W. schrieb:

> du willst jemanden als "insolvent" melden?
> Tolle Idee.
>
> Der richtige Weg wäre ein Mahnbescheide, wenn man es eintreiben will.
> Vorher könnte man aber auch mal versuchen rauszubekommen, ob er nicht
> vielleicht einfach einen Unfall hatte oder mit Krebs im Krankenhaus
> liegt.

Ja, das kostet nichts und macht dem Schuldner auch keinen Schaden wenn 
dann innerhalb von 14 Tagen seine Schuld begleicht.
Es kommt natürlich auf die Summe an. Für 15€ mach ich das natürlich 
nicht.
Bei Privatleuten hab ich das allerdings noch nie gemacht.

von Nemesis (Gast)


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Typisch Internet-Generation.
Bei Zahlungsverzug schickt man erst mal ein nettes
Erinnerungsschreiben mit der Post. Das geht damit noch.
Frist (ca. 3 Wochen) zur Zahlung setzen. Urlaub und Krankheit
können ja vorkommen. Auch, das jemand sein email-Postfach nicht
mehr leert und statt dessen ein anderes nutzt.
Verläuft das Fruchtlos, die Forderung über das gerichtliche
Mahnverfahren einfordern. Dazu muss der Schuldner aber
innerhalb von 14-Tagen widersprechen. Tut er das nicht, weil
es im am A.. vorbei geht, wird die Forderung vorläufig
rechtskräftig und kann gepfändet werden. Der GF lässt sich
da nicht so einfach abwimmeln. Polizei kann man vergessen,
solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen
die Indizien. Telefonnummer herauszufinden dürfte heutzutage
kaum noch Sinn machen, wo doch jeder ein Handy hat und keinen,
oder nur noch sehr selten einen Eintrag machen lässt.

von Diek (Gast)


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Nächstes mal erst verschicken wenn das Geld da ist...

von Bernd (Gast)


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Warum nicht den Verkaufsthread öffnen und nachfragen, ob es Probleme 
gibt und wo das Geld bleibt?

von Lieber (Gast)


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Ich habe ihn wie folgt kontaktiert:
Email
PN
über Facebook

Und rate mal:
Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte legte er auf.

Super.

Nächte mal nur mehr über Vorauszahlung.

von Kopfschüttel (Gast)


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Ich frage mich, ob es überhaupt einen Beweis dafür gibt, dass die Ware 
auch wirklich beim Empfänger ankam.
Solange der Beweis fehlt, gilt die Unschuldsvermutung, also ist keine 
Ware angekommen und auch keine Rechnung noch offen.

von Klaus (Gast)


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Nemesis schrieb:
> ... Polizei kann man vergessen,
> solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen
> die Indizien.

Das ist so nicht richtig, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Die 
Tatsache, dass jemand überhaupt nicht reagiert, reicht für eine Anzeige 
wegen Betruges aus. Denn derjenige verschafft sich einen 
Vermögensvorteil.
Allerdings ist das Resultat, falls denn der Angezeigte verurteilt wird, 
nicht, dass man sein Geld bekommt. Es geht dann um ein Strafverfahren. 
Die Forderung ist hingegen eine zivilrechtliche Angelegenheit und 
interessiert den Staatsanwalt nicht. Bei gut 15 Euro Schaden und der 
gegenwärtigen Belastung der Gerichte, ist es darüber hinaus gut möglich, 
dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Wenn man wirklich Wert darauf legt, dass Geld zu bekommen, ist das 
Mahnverfahren, meiner Ansicht nach, der Königsweg. Letztlich kann man 
bei einem so jungen Menschen dabei auch nichts verlieren, falls er es 
nicht schafft die nächsten 20 Jahren sein Einkommen unter der 
Pfändungsgrenze zu halten.

Womit ich nicht sagen will, dass der TO den Weg gehen sollte.

von Malte S. (maltest)


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Kopfschüttel schrieb:
> Ich frage mich, ob es überhaupt einen Beweis dafür gibt, dass die Ware
> auch wirklich beim Empfänger ankam.

Bei Privatverkauf trägt der Käufer das Transportrisiko. Du kannst also 
mangels Nachfrage, wo denn die Ware bleibt - zumal Kontaktaufnahmen des 
Verkäufers offensichtlich willentlich ignoriert bzw. verhindert werden - 
ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Ware angekommen ist.

> Solange der Beweis fehlt, gilt die Unschuldsvermutung, also ist keine
> Ware angekommen und auch keine Rechnung noch offen.

Eine Unschuldsvermutung gilt erstmal überhaupt nur im Strafrecht. Darum 
geht es außer im Falle der Betrugsanzeige nicht. Zivilrechtlich gilt, 
dass der private Verkäufer mit dem Abschicken der Ware seine Pflicht 
getan hat. Klar wäre es sehr sinnvoll, den Versand nachweisen zu können. 
Aber da sich der Empfänger NICHT gemeldet hat, dass nichts angekommen 
ist, dürfte es nach zwei Monaten schwierig für ihn sein, das noch zu 
behaupten.

von (prx) A. K. (prx)


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Nemesis schrieb:
> Verläuft das Fruchtlos, die Forderung über das gerichtliche
> Mahnverfahren einfordern.

Das der Gläubiger vorfinanziert. Wenn dann ...

> es im am A.. vorbei geht, wird die Forderung vorläufig
> rechtskräftig und kann gepfändet werden.

... da nichts zu holen ist, dann bleibt der Gläubiger zusätzlich zur 
ursprünglichen Summe auch auf den Kosten der Eintreibung sitzen.

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Daniel F. schrieb:
> Lieber schrieb:
>> Es waren nur 17,80 € :-(
>> Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen.
>
> wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für
> dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen
> gefallen...

Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern, 
ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr 
ist?

von Bernd (Gast)


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> Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern,
> ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr
> ist?

Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread 
anzusprechen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Bernd schrieb:
> Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread
> anzusprechen.

Das denke ich auch. Es ist dann aber nicht gewährleistet, daß das auch 
von allen Leuten gelesen wird und der nächste Verkäufer fällt vielleicht 
genauso darauf herein.
Ich würde auch erst bei Zahlungseingang per Vorkasse verschicken oder 
dann eben die Barzahlung bei Abholung bevorzugen. Dafür ist es nun 
hier zu spät.

MfG Paul

von Bernd (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Bernd schrieb:
>> Daher auch meine Anregung, die Angelegenheit im Verkaufsthread
>> anzusprechen.
>
> Das denke ich auch. Es ist dann aber nicht gewährleistet, daß das auch
> von allen Leuten gelesen wird und der nächste Verkäufer fällt vielleicht
> genauso darauf herein.
> Ich würde auch erst bei Zahlungseingang per Vorkasse verschicken oder
> dann eben die Barzahlung bei Abholung bevorzugen. Dafür ist es nun
> hier zu spät.
>
> MfG Paul

Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu 
recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind.

Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder 
Käufer auftrete, PayPal ist sicher.

von Paul B. (paul_baumann)


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Bernd schrieb:
> Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu
> recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind.

Gute Idee. Nur -wie stellst Du sicher, daß der Käufer immer unter dem 
gleichen Namen auftritt?

Bernd schrieb:
> Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder
> Käufer auftrete, PayPal ist sicher.

Das bleibt Dir unbenommen, Du schließt aber damit die Leute vom Handel 
aus, die nicht bei Paypal angemeldet sind und das auch nicht möchten.
mfG Paul

von MaWin (Gast)


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Lieber schrieb:
> Und rate mal: Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte
> legte er auf.

Nun also schon aus Prinzip eine Zahlungsaufforderung mit Frist per 
Einschreiben, danach der gerichtliche Mahnbescheid.
Da holen sich andere (Mobilfunkunternehmen, Stadtkassen, Finanzämter,..) 
die Leute bei noch viel geringeren Beträgen.
Widerspricht er dem Mahnbescheid gehst du vor Gericht.

von Fabian H. (hdr)


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Ich habe auch schon 4 Euro per Mahnverfahren zurück geholt. Der 
Schuldner musste dann knapp 35 Euro bezahlen, hat er aber getan:

https://www.online-mahnantrag.de

von Bernd (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Bernd schrieb:
>> Wer etwas kaufen will, der sollte sich auch der Mühe unterziehen zu
>> recherchieren wie Verkäufe in der Vergangenheit gelaufen sind.
>
> Gute Idee. Nur -wie stellst Du sicher, daß der Käufer immer unter dem
> gleichen Namen auftritt?
>
> Bernd schrieb:
>> Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder
>> Käufer auftrete, PayPal ist sicher.
>
> Das bleibt Dir unbenommen, Du schließt aber damit die Leute vom Handel
> aus, die nicht bei Paypal angemeldet sind und das auch nicht möchten.
> mfG Paul

Das ist nur eine Minderheit und - man muss gegebenenfalls auch mal auf 
ein Geschäft verzichten können.

von wendelsberg (Gast)


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Bernd schrieb:
> Das ist nur eine Minderheit und -
Nein.

man muss gegebenenfalls auch mal auf
> ein Geschäft verzichten können.

Ja.

wendelsberg

von Bernd (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Bernd schrieb:
>> Das ist nur eine Minderheit und -
> Nein.

Ja.

Bei den Leute, mit denen ich Geschäfte mache, hat die Mehrheit ein 
PayPal-Konto.

> man muss gegebenenfalls auch mal auf
>> ein Geschäft verzichten können.
>
> Ja.
>
> wendelsberg

von wendelsberg (Gast)


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Bernd schrieb:
>> Bernd schrieb:
>>> Das ist nur eine Minderheit und -
>> Nein.
>
> Ja.
>
> Bei den Leute, mit denen ich Geschäfte mache, hat die Mehrheit ein
> PayPal-Konto.

Diese Feststellung ist  - gelinde gesagt - Bloedsinn, wenn man das mit 
Deiner frueheren Aussage:

Bernd schrieb:
> Zahlungen laufen bei mir per PayPal. Ob ich nun als Verkäufer oder
> Käufer auftrete,

im Zusammenhang sieht.

Ich bleibe dabei: die Leute ohne Paypal sind keine Minderheit.

wendelsberg

von MeinGeldKriegtEbayNicht (Gast)


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Hurra ich bin ne Minderheit

von Dussel (Gast)


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A. K. schrieb:
> ... da nichts zu holen ist, dann bleibt der Gläubiger zusätzlich zur
> ursprünglichen Summe auch auf den Kosten der Eintreibung sitzen.
Das stimmt soweit, allerdings ist die Forderung 30 Jahre lang 
vollstreckbar.

Ich denke, man sollte dagegen schon vorgehen. Solche Leute sind es, die 
das Miteinander immer schwieriger machen, weil jeder immer 
misstrauischer wird. Es handelt sich ja offensichtlich nicht um ein 
Versehen oder Missverständnis.
Also als erstes die schriftliche Mahnung. Die kann man auch vom 
Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann ist es gerichtlich beweisbar. 
Das kostet allerdings etwa 10€ und ich weiß nicht, ob man das 
wiederbekommt.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Mahnverfahren ist in wenigen Minuten erledigt und kostet nicht die Welt. 
Gut angelegtes Geld wenn man es genießt Ärschen das Leben zur Hölle zu 
machen.

Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort 
nach dem dem Kauf totgestellt. Ergo hab ich sie Abgemahnt.
Von ihr kahm dann eine völlig fadenscheinige Begründung warum sie die 
Couch nicht abholen/Bezahlen konnte. Nach einem Gespräch mit meinem 
Anwalt war sie dann plötzlich doch bereit die Couch und die Kosten für 
Anwalt und Mahnverfahren zu tragen.
Nachdem sie die Couch auch nicht mehr haben wollte hab ich die dann dem 
örtlichen Flüchtlingsheim gespendet.

War sehr befriedigend zusehen wie sich die Frau windet wie ein Aal..

von Dussel (Gast)


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Fabian F. schrieb:
> War sehr befriedigend zusehen wie sich die Frau windet wie ein Aal..
Du böser Mensch ;-)

Das ging aber alles noch außergerichtlich, oder?

von Daniel F. (df311)


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Wolfgang E. schrieb:
> Daniel F. schrieb:
>> Lieber schrieb:
>>> Es waren nur 17,80 € :-(
>>> Da wird sich "Ausforschen" und Klage einreichen nicht wirklich lohnen.
>>
>> wer weiß was der kerl sonst noch am kerbholz hat. auch wenn es sich für
>> dich nicht lohnt tust du der gesellschaft damit womöglich einen
>> gefallen...
>
> Ist der Gesellschaft damit gedient, im Internet jemanden anzuprangern,
> ohne dass die Gesellschaft nachvollziehen kann, ob das geschilderte wahr
> ist?

ich habe nix vom anprangern geschrieben, falls es so rübergekommen ist 
wars ein missverständnis. ich meinte die klagseinbringung...

solche fälle überlasse ich gerne vater staat und schließe mich dem 
verfahren als privatbeteiligter an.
oder ich gebs einem inkassobüro und die kümmern sich darum.

von Paul B. (paul_baumann)


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Fabian F. schrieb:
> Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort
> nach dem dem Kauf totgestellt.

Vielleicht war sie auch nur in Vorfreude auf die bequeme Couch 
eingeschlafen...

MfG Paul

von Fabian F. (fabian_f55)


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Paul B. schrieb:
> Fabian F. schrieb:
>> Ich hab mal bei ebay ne Couch verkauft. Die Käuferin hat sich sofort
>> nach dem dem Kauf totgestellt.
>
> Vielleicht war sie auch nur in Vorfreude auf die bequeme Couch
> eingeschlafen...
>
> MfG Paul

Nach 2-3 Monaten Schlaf entwickelt man ein gewisses "Aroma"

von Harald W. (wilhelms)


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Nemesis schrieb:

> Polizei kann man vergessen,
> solange man keine Anzeige wegen Betrug stellt und dafür fehlen
> die Indizien.

Selbst wenn eine Betrugsanzeige durchgeht, hast Du dadurch noch
nicht Dein Geld. Wenn der Betrüger seine Strafe nicht bezahlt,
geht er zwar in den Bau, aber auch dann hast Du Dein Geld noch
nicht. BTDT.

von Nemesis (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Selbst wenn eine Betrugsanzeige durchgeht, hast Du dadurch noch
> nicht Dein Geld. Wenn der Betrüger seine Strafe nicht bezahlt,
> geht er zwar in den Bau, aber auch dann hast Du Dein Geld noch
> nicht. BTDT.

Mehr als drei Monate wirds da wahrscheinlich ohnehin nicht geben.
Wenn der Inhaftierte dann nicht beim Zivilgericht erscheint, kann
man leicht ein Versäumnisurteil erwirken. Wenn der dann wieder
raus ist -> Pfändung. Übrigens kann so ein Urteil zur Bewährung
ausgeschrieben werden und wenn der Gauner dann nicht zahlt und
die Gerichte haken da nach, gehts in den Bau. Strafrecht und
Zivilrecht können also durchaus harmonieren.

Daniel F. schrieb:
> oder ich gebs einem inkassobüro und die kümmern sich darum.

Deren Möglichkeiten sind äußerst begrenzt. Die hoffen durch
überzogene Mahngebühren Schuldner zum Zahlen zu bewegen.
Das klappt aber nicht in allen Fällen. Wirklich durchsetzen
kann eine betitelte Forderung nur der Gerichtsvollzieher.
Übrigens hab ich gehört, dass eine widersprochene gerichtliche
Mahnung direkt zum Prozess führt. Man muss also keinen extra
Antrag stellen oder eine Klage einreichen.

Sicher muss man für das Mahnverfahren Gebühren vorstrecken,
aber wenn die Forderung unstrittig ist, werden die Gebühren
gleich an die Forderung angehängt -> Pfändung.

Manche glauben eine Privatinsolvenz schützt einem vor Forderungen.
Wird nicht klappen, weil einer der Auflagen Wohlverhalten ist.
Da kann die ganze Privatinsolvenz mit gekippt werden, wenn einer
diese Nummer abzieht.

von Ingo W. (Gast)


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MeinGeldKriegtEbayNicht schrieb:
> Hurra ich bin ne Minderheit

Ich schließe mich der Minderheit an.

von Jens G. (jensig)


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>Ich schließe mich der Minderheit an.
Jetzt seid ihr zwei - also die Mehrheit ...

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Nein, drei. Ich habe auch keins. :-)

von J. A. (gajk)


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Lieber schrieb:
> Ich habe ihn wie folgt kontaktiert:
> Email
> PN
> über Facebook
>
> Und rate mal:
> Über Telefon. Er lebt also. Nur als er meinen Namen hörte legte er auf.
>
> Super.
>
> Nächte mal nur mehr über Vorauszahlung.

Also, ich hab mal bei ebay nen Sitzsack bestellt. Abgebucht wurde, aber 
die Ware kam nicht. Nach angemessener Zeit bin ich dann zur Polizei, da 
sich bei den Bewertungen die Beschwerden häuften.

Die hat das aufgenommen. Nach 1 Woche kam der Sack dann doch noch.

Wer nicht zu den 17,xx steht und auch nicht mit Krankheit etc. aufwarten 
kann sollte schon zur Rechenschaft gezogen werden.

Aber: Ich habe auch schon einige Sachen über "Markt" verkauft und IMMER 
erst nach Bezahlung losgeschickt.  Natürlich schicke ich auch vorher 
meine Adresse, damit die Leute zumindest die Vermutung aufbauen können, 
dass ich keine Briefkastenfirma bin.

Gibt es denn einen dokumentierten Schriftwechsel zu dem Vorgang? Nicht 
dass er nachher sagt, es sei gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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MeinGeldKriegtEbayNicht schrieb:
> Hurra ich bin ne Minderheit

Das bin ich auch. Nein zu Paypal!

Aber dein Nick ist falsch, eBay und Paypal sind seit 17. Juli zwei 
unabhängige Firmen.

Bernd schrieb:
> PayPal ist sicher.

Du bist wohl ein Komiker, oder? Gerade Paypal sperrt gerne mal 
irgendwelche Konten wenn ihnen irgendwas nicht passt. Da muss z.B. nur 
ein Verwandter mit Paypal streiten und du bist dein Konto los:
https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Sperrung_von_Konten_verwandter_Personen

Edit: Und nicht zu vergessen die Unverschämt mit den hohen Kosten bei 
Transaktionen.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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K. L. schrieb:

> Edit: Und nicht zu vergessen die Unverschämt mit den hohen Kosten bei
> Transaktionen.

Editedit: Nicht zu vergessen, dass paypal keine Bank mit von einer 
Bankenaufsicht irgendwie abgesegnten AGBs ist sondern ein 
Privatunternehmen, welches Geldgeschäfte nach Gutsherrenart abwickelt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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J. A. schrieb:
> Editedit: Nicht zu vergessen, dass paypal keine Bank mit von einer
> Bankenaufsicht irgendwie abgesegnten AGBs ist

Paypal ist eine Bank, sie haben seit acht Jahren eine luxemburgische 
Banklizenz - und die gilt EU-weit:

https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Banklizenz_und_Sitz_in_Luxemburg_2007

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut. Denn die 
haben das gemacht, wo sich unsere etablierten Banken winden wie Aale und 
doch zu keinem Ziel kommen: den Geldtransfer vereinfachen und 
beschleunigen. Und Rückabwicklungen nach der Zahlung vereinfacht. Hat 
schon mal einer eine Überweisung stornieren können?
Und erinnert sich noch jemand an die Totgeburt namens "Geldkarte"? Und 
das zu einer Zeit, als jeder Schwede, Norweger und jeder Ami seinen 
Kaugummi einfach mit der Kreditkarte bezahlt hat?

(*) Diese Gebühren fallen(**) bei einer Überweisung indirekt auch an, 
indem es 2 Tage dauert, bis das Geld von mir beim anderen ankommt, und 
solange im "Niemandsland" verschwunden und für die beteiligten Banken 
frei verfügbar ist...

(**) besser "fielen", weil sich das Verzögern bei den derzeitigen Zinsen 
kaum noch lohnt...  ;-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ein weiterer Vorzug von Paypal ist, daß damit problemlos auch im Ausland 
bezahlt werden kann.

Im EU-Raum ist das seit BIC/IBAN zwar auch möglich, aber das zu 
erreichen war ein steiniger Weg.

Ich kann mich daran erinnern, wie ich vor noch gar nicht so irrwitziger 
Zeit mal versuchte, Geld in die Schweiz zu überweisen; der normale Weg 
wäre eine "Auslandsüberweisung" gewesen, die um die 30 EUR Gebühr 
gekostet hätte, aber da glücklicherweise der Empfänger bei der 
schweizerischen Post war, gab es ein (deutlich günstigeres) 
Hintertürchen von Postbank zu Postbank.

Was für ein Krampf im Arsch!

Das neue tolle Onlinezahlungssystem "Paydirekt*", das man derzeit als 
Paypal-Alternative etablieren möchte, wird prinzipbedingt nur innerhalb 
Deutschlands funktionieren.

Au ja. Das ist mal wirklich eine Alternative.



*) 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Paydirekt-Sparkassen-schaffen-Starttermin-fuer-Paypal-Alternative-nicht-2781321.html

von Paul B. (paul_baumann)


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K. L. schrieb:
> Gerade Paypal sperrt gerne mal
> irgendwelche Konten wenn ihnen irgendwas nicht passt. Da muss z.B. nur
> ein Verwandter mit Paypal streiten und du bist dein Konto los:
> https://de.wikipedia.org/wiki/PayPal#Sperrung_von_Konten_verwandter_Personen

Das ist es, was ich weiter oben auch schon sagte.

MfG Paul

von Soul E. (Gast)


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Lothar M. schrieb:

> Vergiss es. Und das nächste Mal nur per Vorauskasse verkaufen.

Was global gesehen aber keinen Unterschied macht. Einer muss immer in 
Vertrauensvorschuß gehen.

Ob jetzt der Käufer zahlt und der Verkäufer nicht liefert oder der 
Verkäufer liefert und der Käufer nicht zahlt, das macht keinen 
Unterschied. In beiden Fällen ist ein Mahnverfahren mit ggf folgender 
Klage nötig.

von P. M. (o-o)


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Erfahrungsgemäss reicht es, einen Brief zu senden worin du klipp und 
klar die rechtlichen Möglichkeiten erklärst und dass du bereit bist, 
diese auch auszuschöpfen. Das sind meist so Typen, die es einfach mal 
versuchen und darauf hoffen, dass der andere klein beigibt oder seine 
Rechte nicht kennt. Gilt übrigens sowohl für eigene Forderungen wie 
umgekehrt auch bei horrenden Mahngebühren von Inkassobüros.

von Earl S. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut.

mit Paypal als Bezahlsystem könnte ich mich ja noch anfreunden, aber 
wenn ich, neben dem bereits genannten, das lese:

> Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken

> Die Weitergabe der Verbraucherdaten erfolgt gemäß der Paypal-
> Datenschutzrichtlinie an derzeit 80 verschiedene Unternehmen.
> Neben der Weitergabe zum Zwecke der Durchführung von
> Kundenumfragen befinden sich in der Liste der aufgeführten
> Unternehmen auch zahlreiche Einträge, die eine Weitergabe an
> Dritte als Zweck anführen. So erfolgt beispielsweise die
> Weitergabe der Handynummer, Name, (E-Mail-)Adresse,
> Geburtsdatum und Telefonnummer, aber auch Details von
> Transaktionen, die Identifikationsnummern von mobilen Geräten
> und Standortdaten, "um Marketingkampagnen für existierende
> und zukünftige Händler auszuführen".

dann muss ich das nicht haben.

(aus Wikipedia)

von J. A. (gajk)


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Earl S. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Abgesehen von den horrenden Gebühren(*) finde ich Paypal gut.
>
> mit Paypal als Bezahlsystem könnte ich mich ja noch anfreunden, aber
> wenn ich, neben dem bereits genannten, das lese:
>
>> Weitergabe der Verbraucherdaten zu Marketingzwecken
>
>> Die Weitergabe der Verbraucherdaten erfolgt gemäß der Paypal-
>> Datenschutzrichtlinie an derzeit 80 verschiedene Unternehmen.
>> Neben der Weitergabe zum Zwecke der Durchführung von
>> Kundenumfragen befinden sich in der Liste der aufgeführten
>> Unternehmen auch zahlreiche Einträge, die eine Weitergabe an
>> Dritte als Zweck anführen. So erfolgt beispielsweise die
>> Weitergabe der Handynummer, Name, (E-Mail-)Adresse,
>> Geburtsdatum und Telefonnummer, aber auch Details von
>> Transaktionen, die Identifikationsnummern von mobilen Geräten
>> und Standortdaten, "um Marketingkampagnen für existierende
>> und zukünftige Händler auszuführen".
>
> dann muss ich das nicht haben.
>
> (aus Wikipedia)

...ja so ein Schmarrn! Die versprechen sich nen Goldesel. Wer hatte denn 
diese schwachsinnige Idee mit dieser Werbung? Aller versuchen mit 
Werbung reich zu werden. Scheint ja auch zu klappen.

Letzten Endes zahlen die Kunden die Werbung ja über die Preise mit.
Wäre aber auch ohne pp so insofern:  ich hab dort auch ein account, mit 
den Basisdaten und wenn es um Beträge < 10 Euro geht nutze ich das 
System auch mal. "mal" d,h, wenn es nicht anders geht.

von J. A. (gajk)


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...aber der eigentliche Punkt war ja, dass hier einer war gekauft hat 
und wohl auch bekommen hat, aber nicht bezahlt hat.

So was ist einfach unsportlich und unfair. Natürlich würde es ein großes 
Boha geben, wenn man hier jetzt schreibt xy, z-Str., ....  Ich würde es 
vielleicht trotzdem wagen, wenigstens den Benutzernamen posten.

Dann fallen keine mehr drauf rein.

von A. H. (ah8)


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Um mal auf Deinen ursprüngliche Frage zurück zu kommen:

> „Darf man einen Namen und eine Email Adresse
> ohne Zustimmung im Web veröffentlichen?“

so würde ich die mit einem definitiven Nein beantworten, oder – in 
Unkenntnis der genauen Gesetzeslage – zumindest mit der Aussage: Wenn es 
grundsätzlich verboten ist, dann ist es auch in Deinem Fall verboten, 
denn abgesehen von der unmittelbaren Gefahrenabwehr gestattet es der 
Rechtsstaat grundsätzlich nie und unter keinen Umständen, die eigenen 
Gesetzesverletzungen mit dem Fehlverhalten anderer zu legitimieren. Wenn 
Dein Gegner juristisch versiert und streitfreudig ist könnte er Dich 
dafür unter Umständen richtig nackig machen und kein Gericht würde es 
interessieren, ob er Dir noch Geld schuldet.

Wie schon mehrere geschrieben haben ist der richtige Weg für Dich das 
Mahnverfahren. Das ist noch kein Gerichtsverfahren, lediglich ein 
besonders teures Einschreiben. Meines Wissens nach kostet es (bis zu 
einem Streitwert von 1000€) derzeit 32€. Die musst Du vorschießen, 
kannst sie aber einschließlich Verzugszinsen und sonstigen Aufwendungen 
deinerseits gleich mit auf die Rechnung setzten.

Wirtschaftlich scheint das unsinnig zu sein, ich würde es aber trotzdem 
empfehlen, schon um es einfach mal getan zu haben und zu wissen, wie so 
was geht. Mag albern klingen, ist aber absolut ernst gemeint. Vielen ist 
Post vom Gericht oder vom Anwalt einfach nur unheimlich, schon die 
Sprache wirkt oft bedrohlich und einschüchternd, dabei ist das Gericht 
in einem Rechtsstaat eigentlich dazu da, das Recht des redlichen Bürgers 
zu verteidigen. Dazu muss der Bürger aber wissen, wie die Justiz 
funktioniert und in der Schule lernt man das leider nicht. Bleibt einem 
nur, selbst ins kalte Wasser zu springen und das würde ich lieber in 
flachem Wasser tun als in tiefem. Bei Bagatellfällen hält sich der 
eigene Schaden im Fehlerfall nämlich in Grenzen, die Erfahrung wird Dir 
aber mehr Sicherheit geben wenn es um richtige Summen geht oder jemand 
unberechtigt etwas von Dir will. Dazu finde ich 32€ ganz gut angelegt, 
selbst wenn Du sie nicht wiederbekommen solltest.

Das Mahnverfahren ist wie gesagt noch keine Gerichtsverfahren, aber 
dessen Vorstufe und Voraussetzung. Es soll zweifelsfrei sicher stellen, 
dass der künftige Beklagte von Deinen Forderungen überhaupt weiß und im 
so die Möglichkeit garantieren, sich außergerichtlich mit Dir zu 
einigen. Die meisten nutzen diese Möglichkeit. Sollte Dein Gegner das 
nicht tun ohne dabei Widerspruch einzulegen, kannst Du ohne weiteres 
Verfahren einen Vollstreckungsbescheid beantragen und einen 
Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld (einschließlich aller Kosten) 
einzutreiben. Sollte er Widerspruch einlegen hängt Dein weiteres 
Vorgehen von dessen Begründung ab. Grundsätzlich musst Du auch ein 
Gerichtsverfahren nicht scheuen. Dann allerdings liegt die Beweislast 
bei Dir, Du solltest also nachweisen können, was er bei Dir bestellt hat 
und das Du es auch losgeschickt hast.

Achtung: Wenn ich mich richtig erinnere haben die Online-Formulare (Link 
siehe oben) schon ein Häkchen, dass bei Widerspruch des Gegners 
automatische ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Das solltest Du 
natürlich nur setzten, wenn Du Deiner Sache sicher bist. Den Widerspruch 
erst einmal zu lesen wäre wahrscheinlich besser. Und wegen der möglichen 
Kosten eines Verfahrens erst einmal mit dem zuständigen Amtsgericht 
telefonieren!

Viel Erfolg und lass mal hören was daraus geworden ist.

von J. A. (gajk)


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Kann natürlich sein dass der nicht-Zahler in Privatinsolvenz ist und 
dann sind die 32 Euro auch wech.

Kann man das irgendwie feststellen ob einer Privatinsolvenz angemeldet 
hat?
Insolvenzgericht, Schufa...?

Da wäre es eher sinnvoll, mit dem Besuch aus Calabrien eine 
Ausflugsfahrt vor Ort zu machen...

von A. H. (ah8)


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J. A. schrieb:
> Kann man das irgendwie feststellen ob einer Privatinsolvenz angemeldet
> hat?

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

oder beim zuständigen Gericht, dass man über obigen Link herausfinden 
kann.

Ich habe aber beides noch nicht probiert und es könnte sein, dass auch 
die Anfrage bei Gericht wieder etwas kostet.

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