Forum: Haus & Smart Home Altes Haus - Elektroinstallation erneuern?


von Guest (Gast)


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Würdet ihr sagen, es ist sinnvoll, bei einem alten Haus den 
Sicherungskasten erneuern zu lassen? Das Haus ist vemietet und es gibt 
soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation. Allerdings ist 
die ganze Sicherungsanlage in einen Holzverschlag gebaut und hat noch 
die guten Schraubsicherungen drinn. Ich kann nicht genau sagen wie alt 
das Haus ist, ich schätze so 60 Jahre. Ich wüsste nur gern, ob man 
warten kann bis die Anlage Fehler zeigt oder ob es sinnvoll ist 
präventiv eine neue Sicherungsanlage verbauen zu lassen. Was würde die 
Aktion kosten?

von Schreiber (Gast)


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Guest schrieb:
> Was würde die
> Aktion kosten?

Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter, 
Sicherungskästen tauschen...

Besser: Elektriker für E-Check bestellen, fachkundigen Rat einholen. 
Hierzu ihm UNMISSVERSTÄNDLICH mitteilen, dass ER den Auftrag für eine 
Generalsanierung sicher nicht erhalten wird.

Guest schrieb:
> Das Haus ist vemietet und es gibt
> soweit ich weiß keine Beschwerden über die Installation.

Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite!

von Guest (Gast)


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Schreiber schrieb:
> Teuer, alle Wände aufreißen, alle Kabel, Steckdosen, Schalter,
> Sicherungskästen tauschen...

Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist 
vermutlich ja nicht so kritisch.

von Tom (Gast)


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Guest schrieb:
> Würde wenn dann nur den Sicherungskasten machen lassen. Der Rest ist
> vermutlich ja nicht so kritisch.

Das wird vermutlich nicht gehen. Stichwort klassische Nullung.
Wenn die Installation nur 2-Adrig ist müssen alle Kabel ersetzt werden.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Einerseits wissen wir seit einer Diskussion über ein ähnliches Thema, 
daß das alles völlig unnötige Hysterie ist -- andererseits ist das hier 
ein Haus, das vermietet wird.

Der Hausbesitzer haftet für von der Mietsache ausgehende Schäden, und 
daher ist hier definitiv zum "e-Check" zu raten.

Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere 
Vorgehensweise abgestimmt werden.

Ein "Kopf-in-den-Sand-stecken" aber ist (außer für die Fachmenschen, die 
das alles als Hysterie abtun) nicht ratsam.

von Franz B. (rcs)


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Nach 60 Jahren ist die Anlage fertig.
Niemals würde ich was ohne FI - Schalter oder E-Check vermieten. Nie.

von Mpl (Gast)


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Du darfst einzelne defekte Betriebsmittel wie Schalter,Steckdosen, 
Sicherungssockel Austauschen lassen... Aber wenn kompletten Verteiler 
noch machen lässt haste kein "bestandschutz" mehr und darfst die Anlage 
so nicht mehr betreiben da du da keinen fi zum laufen bekommst. Bei 2 
adrigen bzw klassisch genullten Dosen sind FI Steckdosen auch nicht 
zugelassen... Also alles oder nichts

von Schreiber (Gast)


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Franz B. schrieb:
> Nach 60 Jahren ist die Anlage fertig.
Nö. Es reicht wenn die Anlage noch so sicher ist wie zum Bauzeitpunkt.
Wenn damals noch unisolierte Drähte, mit Keramikisolatoren Aufputz 
verlegt, zulässig waren dann muss man nicht nachrüsten. Und die guten, 
alten Sicherungstafeln (Isolation? gibts nicht!) auf einer schönen 
Mamorplatte muss man auch nicht modernisieren.
Die originalen Elektrogeräte darf man, passend zur Wohnung, 
selbstverständlich mitvermieten, der fehlende Schutzleiter stört hier 
nicht.
Muss der Mieter halt aufpassen, das ist genau wie bei Autos. Ein Auto 
mit dem Sicherheitsstand eines Trabbis kann man heute nicht mehr neu 
zulassen, was schon gebaut wurde, das darf selbstverständlich 
weiterbetrieben, vermietet, verkauft und repariert werden.
Das gilt sogar noch für den noch sehr viel älteren Benz-Patentmotorwagen 
aus dem vorletzten Jahrhundert.

> Niemals würde ich was ohne FI - Schalter oder E-Check vermieten.

FI brauchts nicht, das war damals nich vorgeschrieben. Nachrüsten muss 
man auch nicht.
E-Check brauchts eigentlich auch nicht, ist aber sinnvoll für die 
Brandversicherung.

Rufus Τ. F. schrieb:
> Anhand der Erkenntnisse des "e-Check" kann dann die weitere
> Vorgehensweise abgestimmt werden.

MEIST ist es ausreichend ALLE Schraubklemmen vorsichtig nachzuziehen. 
Das kann man auch ohne Elektriker machen.

von Franz B. (rcs)


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Hier mal eine 10 Jahre alte Stellungnahme zum Thema:

Quelle: http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html

Um mal mit der urbanen Legende des Bestandsschutzes alter Installationen 
aufzuräumen poste ich hier einen Artikel, der vor wenigen Jahren (ca. 
2003) mal in einer Hausbesitzerzeitung abgedruckt war.

===========================================================
Haftung des Vermieters bei alter Elektrik

Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen 
gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier 
Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle 
zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 
0100 Teil 610 fest.

Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen 
Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene 
Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). 
Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte 
"klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in 
der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. 
Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei 
Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist 
diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 
1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit 
Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.

Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese 
Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit 
klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert 
werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische 
Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.

In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen 
(z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in 
den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu 
sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer 
Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine 
Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.

In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen 
Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610 
durchführen lassen.



Roland Müller, Mitglied im VDE
Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS

von Schreiber (Gast)


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Franz B. schrieb:
> Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese
> Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit
> klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert
> werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische
> Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.

Bullshit. In Gründerzeitwohnungen gehören Textil-Gummi-isolierte Kabel 
(leider) immer noch zum üblichen Standart. Die denkmalgeschützten 
Tapeten und Stuckdecken zu verunstalten stößt nicht bei allen auf 
Begeisterung.

Die denkmalschutzgerechte Alternative "Kronleuchter mit echten Kerzen" 
auch nicht...

Wo sollen die 30Jahre eigentlich geschrieben stehen?

Franz B. schrieb:
> Eine
> Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.

DAS glaube ich nicht, da will sich wohl jemand seine Pfründe sichern.

Selbst im Industriebereich (insbesondere in Wasserkraftwerken und 
kleinen Umspannwerken) gibts teilweise Installationen die seit der 
Kaiserzeit nicht wesentlich geändert wurden. Da muss man halt wissen, wo 
man aufpassen muss. Probleme mit Berufsgenossenschaft und 
Sachversicherern gibts da jedenfalls keine.

von ich (Gast)


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Was wird denn bei dem e-check geprüft und  wie wird das dokumentiert? 
Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und 
Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten 
daran verdient?

von Schreiber (Gast)


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ich schrieb:
> Was wird denn bei dem e-check geprüft und  wie wird das
> dokumentiert?

Die Fähigkeit des örtlichen Elektrikers eine teure Generalsanierung zu 
verkaufen!

...auch dann wenn man nichts machen müsste.

von Guest (Gast)


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Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle 
Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem 
FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und 
billiger als komplett alles neu zu machen?

von MaWin (Gast)


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Franz B. schrieb:
> Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese
> Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit
> klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert
> werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische
> Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.

Das ist natürlich grober Unsinn und die FuD Desinformation kann nur 
durch Eigeninteresse der Elektriker zu stande kommen.

Guest schrieb:
> Wie veraehlt es sich wenn man den Sicherungskasten erneuert und alle
> Steckdosen einzeln mit FI absichert? Es gibt Steckdosen mit integriertem
> FI, ich weiss aber nicht, was das kostet. Waere das sinnvoll und
> billiger als komplett alles neu zu machen?

Nein, es ist nicht sinnvoll. Erstens sind solche Steckdosen teuer, 
zweitens sind die Kabel nach wie vor alt (der FI erkennt nicht, wenn der 
Nullleiter bricht, dann liegen 230V auch am Schutzleiter an) und es gibt 
nach wie vor zu wenige Stromkreise (z.B. Licht und Steckdosen nicht 
getrennt).


Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den 
aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher 
genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau 
nicht sinnvoll. Gibt es Probleme mit der Anlage, sagt ein e-Check was 
man unbedingt machen muss.

von Franz B. (rcs)


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Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer 
Neuvermietung zu setzten?

Wasserkraftwerke und Umspannstationen werden selten privat vermietet.
In der Schwerindustrie sind Anlagen nach 10-15 Jahren fertig, verbraucht 
und werden erneuert bzw. gewartet.

Da kann es doch nicht so schwer sein, vor einer Neuvermietung die Anlage 
auf den Stand der Technik und heutigen Anforderungen bringen zu lassen 
bzw. selber zu machen.

Schreiber schrieb:
> Dann besser kein Geld ausgeben, das senkt nur die Rendite!

Na, da hast Du aber noch nicht viel verstanden. Erkläre einem 
Geschädigten mal, das dir die Rendite wichtiger als die Sicherheit des 
von dir vermieteten Objektes ist. Aber vermutlich vermietest du gar 
nicht.

MaWin schrieb:
> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den
> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher
> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau
> nicht sinnvoll.

Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Vor dem Umbau kann man ja erst mal feststellen lassen, ob ein Umbau 
nötig ist.

Die Freunde musealer Elektroinstallationen, die hier munter behaupten, 
so etwas könne unverändert weiterbetrieben werden, wenn es denn nur dem 
elektrischen Standard zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, sollten 
sich dessen bewusst sein, daß es bei der Vermietung von Wohnraum um die 
Vermietung von Wohnraum und nicht um die Vermietung von 
Elektrotechnikmuseen geht.

Wohnraum impliziert eine zeitgemäße Elektroinstallation, die üblichen 
Gebrauch von Elektrogeräten ermöglicht.

Nur eine Steckdose pro Raum, gar nur eine 10A-Sicherung für die 
komplette Wohnung aber hat mit zeitgemäßer Elektroinstallation nichts 
mehr zu tun und ist mindestens als Mietminderungsgrund anzusehen.

Das mag zwar der Kreis der Freunde der Elektroinstallationsmuseen anders 
sehen, aber erstaunlicherweise dürfen sogar Mieter Ansprüche an den 
Zustand der von ihnen gemieteten Räumlichkeiten stellen.

von Guest (Gast)


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Franz B. schrieb:
> Fällt es denn einigen so schwer, das ganze Thema in Bezug zu einer
> Neuvermietung zu setzten?

Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien 
eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen 
(hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.

von Franz B. (rcs)


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Guest schrieb:
> Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien
> eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen
> (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.

Haus renovieren oder die Elektroinstallation in Ordnung bringen?
Ein Haus zur Hälfe streichen ist nicht so gut. Bei der 
Elektroinstallation sieht das anders aus, die sind ja (hoffentlich) 
komplett getrennt.

: Bearbeitet durch User
von ... (Gast)


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In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von 
"Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum 
Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.

Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife 
Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der 
Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären 
was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das 
aber vor 60 Jahren noch erlaubt war.

Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft 
euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch 
automatisch erlaubt.

von Earl S. (Gast)


Angehängte Dateien:

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ich schrieb:
> Was wird denn bei dem e-check geprüft und  wie wird das dokumentiert?
> Wer ist dafür überhaupt qualifiziert? Gibts da Checklisten und
> Prüfanweisungen oder macht das jeder Elektriker so wie er am besten
> daran verdient?

ich hab mal ein Prüfprotokoll angehängt.

Franz B. schrieb:
>> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den
>> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher
>> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau
>> nicht sinnvoll.
>
> Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.

was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser 
und Maler?

von Der Andere (Gast)


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Guest schrieb:
> Mir faellt es schwer weil in dem Haus zwei unabhaengige Parteien
> eingemietet sind, die werden kaum beide gleichzeitig ausziehen
> (hoffentlich) und nur das halbe Haus renovieren ist ja auch Quatsch.

Und die teilen sich eine Wohnung mit einem Sicherungskasten?

Ich habe hier ein 5 Parteien Haus, und da haben wir damals reinen Tisch 
gemacht bei der Umstellung von Ober auf Unterleitung und haben in jede 
Wohnung einen Aufputzetagenkasten setzen lassen und bis dahin dann über 
das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller. 
In den Wohnungen werd dann saniert wenn die alten Mieterinnen gestorben 
sind oder ins betreute Wohnen wechseln.
Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt 
und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die 
verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die 
Einzelwohnungen grundsaniere.
Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter 
vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich 
ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn 
nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss.

von Earl S. (Gast)


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Der Andere schrieb:
> und bis dahin dann über
> das Treppenhaus entsprechend 5x10qmm von neuen Hauptverteiler im Keller.

ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften 
entspricht, sonst musst du es sowieso wieder rausreissen, wenn die 
Installation in den Wohnungen erneuert wird...

von Franz B. (rcs)


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Earl S. schrieb:
> Franz B. schrieb:
>>> Ja, ich würde bei einem Mieterwechsel auch die ganze Anlage auf den
>>> aktuellen Stand bringen lassen, mit Wände aufreissen etc. Also hinterher
>>> genug Stromkreise und Steckdosen. Lebt der Mieter drin, ist so ein Umbau
>>> nicht sinnvoll.
>>
>> Genau so handhabe ich das hier, es ist ein gutes Ruhekissen.
>
> was bezahlst du für die Kompletterneuerung für eine Wohnung inkl. Gipser
> und Maler?

Das mache ich selber. Bis auf die Endabnahme eines Meisterbetriebes und 
folgendem E-Check.
NYM 3x1,5mm² kostet 30 ct/m, die Unterputzdosen 5ct/stk.
So bin ich auf ca. 250 Euro Material gekommen, natürlich ohne die 
Verteilung und die Einsätze (Steckdosen, Schalter, Blenden, etc.) Die 
Verteilung komplett auch nochmal so 250 Euro. Richtig teuer können da 
die Schalter und Steckdoseneinsätze werden, wenn man auf Design und 
Namen setzt. Namen ja, Design nein. Alles zusammen kalkuliere ich mit ca 
1000-1200 Euro und natürlich die Eigenleistung.

In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz 
reißen. So war das alte Zeug weg und ich brauchte keine Schlitze 
stemmen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Franz B. schrieb:
> In der vorletzten Wohnung konnte ich die alten Leitungen aus dem Putz
> reißen.

Ja, es ist viel wert, wenn man nicht auf den Putz hauen muß...
Das reißt dann Vieles raus.

MfG Paul

von Der Andere (Gast)


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Earl S. schrieb:
> ich hoffe mal, dass die Verlegung den aktuellen Brandschutzvorschriften
> entspricht

Dann zeige mir mal ein E-Meister der sich danach richtet. Würdemich 
nicht wundern, da das von einem Elektro-Betrieb gemacht wurde. Siehe die 
4x10 statt 5x10.
Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine 
Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz 
ist.

von Matthias R. (baldo_der_baer)


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Soviel ich weiß gab es für die klassische Nullung nie einen 
Bestandsschutz
Es gab nur eine Übergangsfrist bis wann diese umgebaut sein mussten
Es ist auch richtig!!
Die klassische Nullung ist die einzige Schutzmaßnahme welche bei einem 
Fehler schon einen lebensgefährlichen Zustand herbeiführt
Alle andern Schutzmaßnahmen brauchen dafür schon zwei Fehler.
Und die Frage ist nicht ob ein Fehler in der Anlage Auftritt sondern 
wann.
Ich selber habe diesen Fehler mit der klassischen Nullung schon gehabt
daß ein Nulleiter in einer Abzweigdose abgebrochen war.
Und es war reines Glück das nichts weiteres passiert war ,da in der 
Steckdose ein Mixer ( Schutzisoliert ) eingesteckt worden war.

von Matthias R. (baldo_der_baer)


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Ich wollte noch erwähnen das die klassiche Nullung ja nicht gänzlich 
verboten ist.
Aber nur bei Querschnitten >= 10 mm2 da man hierbei ausgeht das ein 
Draht nicht mehr so schnell abbrechen kann
Daher auch die Verlegung mit 4X10 da bis zum Verteiler die klassische 
Nullung erlaubt ist.

von Paul B. (paul_baumann)


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Fragen zur Hausinstallation: Immer ein Garant für Frohsinn und 
Heiterkeit in diesem Forum...
auch hier:
Beitrag "Alte Haus-Elektrik"
oder hier:
Beitrag "Welche Leitungsbelastung bei Haus aus den 60er"

MfG Paul

von Georg W. (gaestle)


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Franz B. schrieb:
> Roland Müller, Mitglied im VDE
> Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS

Mindestens der vereidigte Sachverständige sollte es eigentlich gewohnt 
sein seine Behauptungen durch Quellen zu belegen. Dann hätte er auch 
bemerkt dass er voll daneben liegt, z.B. hier:

Franz B. schrieb:
> Ebenso ist seit dem
> 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit
> Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.

Laut Wikipedia: "In Deutschland sind Fehlerstrom-Schutzschalter seit dem 
1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten gefordert 
(einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter)." Und weiter 
"Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Das heißt, eine Anlage 
darf weiter betrieben werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer 
Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat 
und diesen heute noch entspricht." 
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter#Deutschland

Daran hat sich nach meiner Kenntnis auch nicht geändert, einzig die 
Drehstromstecker "System Bauerntod" wurden hierzulande verboten.

Was ist ein vereidigter Sachverständiger beim VdS? Kann der VdS 
überhaupt eine Sachverständigen vereidigen? Der Artikel hat ein 
'Gschmäckle!

von Earl S. (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Aber du darfst mir gene zeigen wo da mehr dazu steht, und warum eine
> Unterputz Verlegung in einer Massivziegelmauer gegen den Brandaschutz
> ist.

habe ich das irgendwo behauptet? wenn es den aktuellen Vorschriften 
entspricht, ist doch alles gut. Bleibt nur der fehlende getrennte 
Schutzleiter.

von Georg W. (gaestle)


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Earl S. schrieb:
> Bleibt nur der fehlende getrennte
> Schutzleiter.

Der gar kein Problem ist, da der PEN dann eben erst in den 
Unterverteilungen aufgeteilt wird.

von Axel L. (axel_5)


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... schrieb:
> In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von
> "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum
> Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.
>
> Wenn es einen Personen- oder Sachschaden durch museumsreife
> Elektroinstallationen gibt, dann wird euch eure Versicherung bzw. der
> Richter im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, genau erklären
> was diese Worte bedeuten. Da kann sich niemand damit rausreden, dass das
> aber vor 60 Jahren noch erlaubt war.
>
> Und die Spitzfindigkeit, dass das nicht explizit verboten ist, hilft
> euch da auch nicht weiter. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch
> automatisch erlaubt.

Hast Du dazu mal ein Urteil ? Wenn Richter das so sagen, werden die das 
ja irgendwo mal aufgeschrieben haben.

Ich frage bei diesem Thema jedesmal nach einem Urteil, habe aber noch 
keines gesehen. Und das ist jetzt vollkommen wertfrei, ich würde 
wirklich gerne mal ein Urteil dazu sehen.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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Franz B. schrieb:
> ===========================================================
> Haftung des Vermieters bei alter Elektrik
>
> Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen
> gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier
> Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle
> zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE
> 0100 Teil 610 fest.
>


Dazu der BGH:

Der Beklagte war nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und 
elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten 
Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch 
einen Elektrofachmann zu unterziehen. Zwar trifft den Vermieter die 
vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren 
Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle 
Teile des Hauses. Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr 
für die Mietwohnungen ausgehen kann, muss der Vermieter deshalb 
unverzüglich beheben. Er muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht 
aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall mögen 
zwar besondere Umstände, wie zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte 
Störungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen 
Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten 
Elektroinstallation durchzuführen. Solche Umstände waren hier aber nicht 
festgestellt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision deshalb zurückgewiesen.

Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07

Gruss
Axel

von Paul B. (paul_baumann)


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Na, diesmal hat es aber lange gedauert, bis der MEISTER auftauchte...

"Spät kommt er, doch er kommt. Allein der weite Weg entschuldigt das 
Säumnis."

(Schiller, Gallenstein -äh Wallenstein)

MfG Paul

von Christian B. (luckyfu)


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@Axel: bist du Mieter, Vermieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer 
Wohnung?

Das würde mich jetzt einfach mal interessieren.

von Axel L. (axel_5)


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Christian B. schrieb:
> @Axel: bist du Mieter, Vermieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer
> Wohnung?
>
> Das würde mich jetzt einfach mal interessieren.

Eigentümer.

Gruss
Axel

von Kater brummt - schon wieder Hunger! (Gast)


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... schrieb:
> In Sachen Sicherheit ist bei den Rechtsnormen oft die Rede von
> "Aktueller Stand der Technik" oder "Anerkannte Regeln der Technik". Zum
> Beispiel im Produktsicherheitsgesetz.
>
Aufpassen bei Begriffen!
Stand von Wissenschaft und Technik, Stand der Technik, Regeln der 
Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik; das sind 
unterschiedlich "strenge" Vorgaben.
Die einfachste Stufe sind dabei die "allgemein anerkannten Regeln der 
Technik".

Wie zB im EnWg §49:
Es wird vom Gesetzgeber widerleglich "vermutet" (siehe 
Vermutungswirkung), daß zB. eine Elektroanlage den geforderten aaRT 
entspricht, wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen 
VDE Richtlinien errichtet worden sind.

Bestandschutz an sich ist ein Lehnbegriff aus dem Baurecht, Einmal in 
Betrieb genommen und zu diesem Zeitpunkt VDE gemäß, fordert niemand eine 
Anpassung der bestehenden Komponenten an aktuellerere Richtlinien. D.h. 
Alles was schon da ist, kann nach altem Stand erneuert werden; Alles was 
dazu kommt nicht. Ändern sich die Rahmenbedingungen, unter denen die 
Altanlage seinerzeit VDE gemäß war, kann der Bestandschutz aber 
wegfallen!

Beispiel: Eine Anlage aus den 50ern hat Holzboden und noch zweipolige 
Steckdosen ohne PE. Die damalige Schutzmaßnahme war "Schutz durch 
isolierende Umgebung".  Kommen nun metallische Heizkörper und Rohre, die 
in den PA eingebunden sind, hinzu, so wird dieser Schutz hinfällig und 
eine Erneuerung der Elektroanlage steht an.

Der Vertragspartner des Anschlussnehmers verlangt nur, daß man sein Netz 
nicht mit Rückwirkungen beeinflußt und die Kundenanlage nicht Leben und 
Sachwerte gefährdet.

Was mich beunruhigt, ist die Verbandelung von vereidigten 
Sachverständigen mit Interessenverbänden wie dem VdS, also dem Verband 
der potentiellen zivilrechtlichen Gegner im Schadensfall. Nur mit 
Verbandelung ist der obige Kampagnentext, der sich als Information für 
Hauseigentümer ausgibt, zu verstehen. Wo kommen diese ominösen 30 Jahre 
her, nachdem man eine Anlage ohne Verstand rausreißen soll ? Quelle ?
Wer verbietet die Vermietung? Der Versicherer ?
Ach ja:
Warum muß der VdS auch noch seine eigenen Richtlinien herausgeben ? 
Warum gibt es zB auch noch eine VdS 2025 (Kabel und Leitungsanlagen), 
wenn es schon VDE 0100 und 298, MLAR, BauO etc. gibt ?? Haben wir nicht 
schon mehr als genug Vorschriften in diesem Land ?

   =^oo^=  RRR ???

von Kater brummt - wieder satt ! (Gast)


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> Nur hat der Idiot von Elektriker wohl noch 4x10qmm Leitung über gehabt
> und weil ich ihm nicht genau genug auf die Finger geschaut habe die
> verbaut. Ich hoffe mal es gibt keinen Ärger wenn ich dann die
> Einzelwohnungen grundsaniere.
> Ist es in so einem Fall eigentlich erlaubt ein getrennten Schutzleiter
> vom hauptverteiler Keller in den Etagenkasten zu ziehen? Denn eigentlich
> ist im Keller schon der PEN auf PE und N aufgeteilt und man darf ihn
> nicht mehr zusammenfassen, weenn ich das richtig weiss.


Ein getrennter Schutzleiter macht Dir keine Freude, weil im bestehenden 
4p NYM ja schon ein ge/gn Leiter vorhanden ist, der explizit nur für PE 
bzw PEN
genutzt werden darf. :/ Höchstens ein blauer N funktioniert. Na ja....

Solange keine Nebenwege für die PE- Verbindung -zb durch LAN/TV 
Leitungen- existieren, durch die Ausgleichströme fließen, ergibt sich 
kein Nachteil durch eine 4p Steigleitung.

So heißt es in der DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) für Altanlagen auch 
eingeschränkt, dass eine »Umrüstung« nur dann vorgenommen werden sollte, 
wenn eine bedeutende Anzahl informationstechnischer Betriebsmittel 
vorhanden oder wahrscheinlich zu erwarten ist. Jedoch kann man aus 
einzelnen TABs und aus der DIN 1805-1:2013-09 schon die Forderung für 
ein TN-S-System ab dem Hausanschlusskasten / Zählerplatz ableiten.

Fazit: 4p mit PEN funktioniert, ist aber einfach nicht mehr zeitgemäß.

So, ins Bett !    CHR- =^--^= RRR !

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