Forum: Offtopic Firmwareupdates


von Manipulator (Gast)


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Hallo,

ein Kunde von mir möchte keinen Supportvertrag mehr bezahlen - ich sehe 
aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat 
und sich eine aktuelle Firmware in sein System einspielt.

Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät 
(welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu 
machen?
Es ist sicher nicht schön aber wenn der Kunde nicht zahlen möchte für 
Updates dann will ich ihm sonst irgendwie das Handwerk legen.

Er kann ja immer noch zurückrudern und wenn er bezahlt können die Geräte 
wieder freigeschalten werden.

: Verschoben durch Moderator
von Bürovorsteher (Gast)


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Da war doch neulich gerade erst was mit irgendwelchen FTDI-Klonen?
Du langweilst mit deinem Thema.

von Testfall (Gast)


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Nun, niemand kann etwas dafür, wenn ein nicht mehr unterstütztes System 
durch ein illegales Update unbrauchbar wird. Das darf nur nicht als 
Politik kommuniziert werden - sondern eher als so ein "Huch!".

von Manipulator (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Da war doch neulich gerade erst was mit irgendwelchen FTDI-Klonen?
> Du langweilst mit deinem Thema.

Wenn's um Deine Kohle geht wirst Du das Thema wohl auch anders sehen.
Oder unterstützt du die Chinesen mit Deiner Arbeit kostenlos und 
akzeptierst es auch noch das Leute welche Klone Deiner Arbeit verwenden 
bei dir auch noch meckern.
Zudem durftest Du als Entwickler eventuell noch die gesamten 
Lizenzgebühren bezahlen.

Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die 
ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist 
dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).

von Ger (Gast)


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Was für ein Produkt, was für einen Supportvertrag?


> ein Kunde von mir möchte keinen Supportvertrag mehr bezahlen - ich sehe
> aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat
> und sich eine aktuelle Firmware in sein System einspielt.

Es ist sein gutes Recht, den Supportvertrag zu kündigen. Er hat ein 
Produkt rechtmäßig erworben, es ist jetzt seins. Nicht mehr deins. Er 
kann damit tun und lassen, was er möchte.

Wenn du das Urheberrecht auf die aktuelle Firmware hast und diese nur an 
zahlende Kunden verkaufst, so hat er möglicherweise eine 
Urheberrechtsverletzung begangen. Diese kannst du straf- und 
zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz) verfolgen lassen.


> Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät
> (welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu
> machen?

Nein. Selbstjustiz ist hier nicht gestattet. Denk mal darüber nach, 
warum nicht.

> Es ist sicher nicht schön aber wenn der Kunde nicht zahlen möchte für
> Updates dann will ich ihm sonst irgendwie das Handwerk legen.

> Er kann ja immer noch zurückrudern und wenn er bezahlt können die Geräte
> wieder freigeschalten werden.

So macht man sich langfristig Freunde und hält seine Kundenbasis bei 
Laune. kopfschüttel

von Ger (Gast)


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> Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die
> ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist
> dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).

Und ganz nebenbei machst du dich so selbst strafbar. *noch mehr 
kopfschüttel*

von Manipulator (Gast)


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In welchem Sinne strafbar?

Wenn er wieder mal ein Update zieht das nicht berechtigt ist mit 
diversen Geräten benutzt zu werden und dann etwas schief geht warum 
sollte das strafbar sein?

Die Freundschaft ist schon vorbei mit dem ex-Kunden. Wer nicht zahlt 
soll bei seinem letzten Stand bleiben und nicht versuchen die aktuelle 
Version zu verwenden.

von Bernd (Gast)


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> Oder unterstützt du die Chinesen mit Deiner Arbeit kostenlos und
> akzeptierst es auch noch das Leute welche Klone Deiner Arbeit verwenden
> bei dir auch noch meckern.

Kannst du nicht klar denken? Wie kommst du plötzlich auf Chinesen? Was 
haben die jetzt mit deinem Problem zu tun? So wie du hier auftrittst, 
kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.

von Ion (Gast)


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Hat das Gerät eine Anzeige ? Wenn ja machs doch wie Windows, zeig ihm an 
das er eine unbezahlte/unlizensierte Version benutzt....

von Manipulator (Gast)


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Bernd schrieb:
> Kannst du nicht klar denken? Wie kommst du plötzlich auf Chinesen? Was
> haben die jetzt mit deinem Problem zu tun? So wie du hier auftrittst,
> kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Nein das war nur bezüglich FTDI, aber ich bitte wieder zurück zu meinem 
Thema.

Das Thema lautet:
Ein Produkt schützen vor unerlaubtem Einspielen aktueller Firmware 
(Urheberrechtsverletzung).

Wenn der Kunde für Leistung bezahlt dann kann er gerne ein Update 
erhalten, eines illegal von irgendwo anders einzuspielen will ich 
unterbinden (ich muss halt auch zu meinem Geld kommen -- genau so wie 
mein Vermieter, die E-Werke, usw. mit gut zureden klappt das bei denen 
leider auch nicht)

von JJ (Gast)


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Du kannst natürlich in den Installer eine Lizenzpüfung einbauen und die 
Installation verweigern. Aber das Gerät außer Funktion setzen und quasi 
als Geisel nehmen, bis der Kunde reumütig bei dir vorstellig wird geht 
natürlich nicht.

von Gerhard (Gast)


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Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche, 
deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du 
dich strafbar.

Und das ganz unabhängig davon, ob sich der Kunde rechtskonform verhält 
oder nicht.

Des einen Fehlverhalten gibt dir nicht das Recht, gesetzliche 
Bestimmungen zu übergehen.

von Manipulator (Gast)


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JJ schrieb:
> Du kannst natürlich in den Installer eine Lizenzpüfung einbauen
> und die
> Installation verweigern. Aber das Gerät außer Funktion setzen und quasi
> als Geisel nehmen, bis der Kunde reumütig bei dir vorstellig wird geht
> natürlich nicht.

Die Firmware entwickelt sich weiter (und es kommt weitere Funktionalität 
hinzu), nun wenn die Konfigurationen nicht mehr übereinstimmen kann es 
natürlich dazu kommen das es auch mit der älteren Software nicht mehr 
funktionieren wird.

Das mit dem Lizenztext ist ohnehin schon vorhanden, im Grunde alles nur 
auf eigene Gefahr - selbst Microsoft haftet für keinerlei Schäden - und 
das auch wenn man eine gültige Lizenz hat.

von Manipulator (Gast)


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Gerhard schrieb:
> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,
> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du
> dich strafbar.

Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus 
der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung. Nun 
könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt 
ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.

von JJ (Gast)


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Die Ausgangsfrage war, ob es rechtlich ok ist jemanden zu sabotieren der 
deine Software klaut. Die ganz einfache Antwort ist: Nein.

Ob man das mit fadenscheinigen Ausreden relativieren kann musst du mit 
dir selbst ausmachen.

Wenn der "Anstand" egal ist, denk aber an zwei Punkte:
. Was ist, wenn es auffliegt? (Nach Murphy liest hier jemand mit, der 
jemanden kennt...)
. Es wird ja wahrscheinlich einen weiteren Kunden geben, der die SW 
weitergibt. Der wird ganz sicher mitbekommen was los ist. Ich an dessen 
Stelle würde über weitere Zusammenarbeit mit dir gut nachdenken...

von Frank (Gast)


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Manipulator schrieb:
> Gerhard schrieb:
> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,
> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du
> dich strafbar.
>
> Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus
> der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung. Nun
> könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt
> ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.

Warum bringst du nicht eine neue Updatesoftware raus?
Mit der kommt der Code für das Gerät und die Seriennummern die 
berechtigt sind es einzuspielen.
Keine richtige Seriennummer, kein update!?

von Bernd K. (prof7bit)


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Manipulator schrieb:
> und dann etwas schief geht warum
> sollte das strafbar sein?

Ganz einfach:

Man könnte Dir nachweisen daß es Vorsatz war. In den von Dir geplanten 
Szenario ist es nämlich mitnichten so daß zufällig "etwas schief geht" 
sondern es ist vielmehr so daß Du vorsätzlich eine Sachbeschädigung 
vorbereitest mit der vollen Absicht daß die Beschädigung wie geplant 
eintritt. Also nichts "geht schief", alles geht nach Plan!

Dem geschädigten widerfährt also kein Unfall (zufällig etwas 
schiefgegangen) sondern er wird Opfer einer sorgfältig geplanten und 
vorbereiteten Straftat.

Das ist strafrechtlich betrachtet ungefähr der selbe Unterschied als ob 
jemandem entweder zufällig ein tragischer Unfall widerfährt oder ob ihm 
"zufällig" ein tragischer "Unfall" widerfährt.

Schon die ganze Denkweise die Du da an den Tag legst (sinngemäß) "dann 
geht bei ihm halt leider was schief, was kann ich dafür" (abgeschwächte 
Form von "dann hat er halt leider einen tragischen Unfall") erinnert 
mehr an Mafia-Milieu als an das Gebaren eines ehrbaren Geschäftsmannes.

von Frank (Gast)


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JJ schrieb:
> Die Ausgangsfrage war, ob es rechtlich ok ist jemanden zu sabotieren der
> deine Software klaut. Die ganz einfache Antwort ist: Nein.

Wenn das Gerät beim update selbst feststellt das es nicht berechtigt ist 
und dann nicht korrekt zurück spielt!? ;-)

JJ schrieb:
> Ob man das mit fadenscheinigen Ausreden relativieren kann musst du mit
> dir selbst ausmachen.

Ich glaube aus der mutwilligen "Zerstörung" ist man schnell raus.

Wie kommen die Kunden überhaupt an die SW?
Vllt wäre das ja ein Ansatzpunkt?

von Testfall (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Mafia-Milieu

Nanana. So aber nicht.

Wenn ein Gerät mit nicht lizensierter Software bespielt wird, ist es 
völlig OK, in einen "sicheren" Modus zu gehen. Man muss ja nach 
Supportende nicht mehr sicherstellen, dass das Gerät so wie es ist für 
das Update geeignet ist, bzw. kann nicht sicherstellen, dass es nicht zu 
dramatischen Fehlern kommt. Dann lieber einen definierten Fehler werfen.

So 'rum argumentiert wäre es fahrlässig, ungeplante und nicht 
unterstützte Updates unkommentiert zuzulassen.

Letztendlich entscheidet sich die Frage der Rechtmäßigkeit 
ausschließlich vor Gericht.

Und wenn jetzt jemand von wegen Moral jammert:
Killbits etc. sind einfach gängige Praxis und zumindest ich hätte null 
Hemmung, soetwas auch zu verwenden.
Cracken ist auch gängige Praxis. Und auch da hätte ich nicht so viele 
Hemmungen, wie manch anderer.

Man muss halt das Feedback vertragen.

von Hans (Gast)


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Du musst das Gerät ja nicht permanent unbrauchbar machen, sondern nur 
verhindern, dass die neue Firmware darauf funktioniert. Solange der 
Kunde anstandslos ein Downgrade auf die alte Version durchführen kann, 
sehe ich darin kein Problem.

Bei Softwarelizenzen gibt es ja ähnliche Modelle: Ich kaufe eine Lizenz 
für Version 4.x, d.h. ich darf auf Version 4.0, 4.1, 4.2 usw. kostenlos 
updaten. Wenn der Hersteller Version 5.x rausbringt, muss ich aber eine 
neue Lizenz kaufen. Wenn ich trotzdem versuche, Version 5.0 zu 
installieren, kann ich nicht erwarten, dass ich sie ohne neue Lizenz 
nutzen kann.

Es wäre allerdings nicht in Ordnung, wenn ich nach dem Versuch nicht 
wieder zurück auf Version 4.2 gehen darf oder mein PC dadurch 
anderweitig unbrauchbar gemacht worden wäre.

von Chris (Gast)


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Ich weiß nicht wie die updates eingespielt werden, aber meiner Meinung 
nach reicht eine Meldung: "Die Seriennummer ist nicht für weitere 
Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.
Man muss es ja nicht sabotieren.

von JJ (Gast)


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Chris schrieb:
> Ich weiß nicht wie die updates eingespielt werden, aber meiner
> Meinung
> nach reicht eine Meldung: "Die Seriennummer ist nicht für weitere
> Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.
> Man muss es ja nicht sabotieren.

+1

von Frank O. (frank_o)


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Manipulator schrieb:
> Die Freundschaft ist schon vorbei mit dem ex-Kunden. Wer nicht zahlt
> soll bei seinem letzten Stand bleiben und nicht versuchen die aktuelle
> Version zu verwenden.

Hatte ich früher auch mal, aber mit einer Datenbank. Der Kunde wollte 
mich kalt annektieren. Aber da ich einen guten Job hatte, das 
nebenberuflich gemacht habe und er sowieso nicht viel bezahlt hätte, 
wollte ich das nicht. Ich habe dann in einem der letzten "Updates" mal 
dafür gesorgt, dass die Daten so allmählich durcheinander gewürfelt 
wurden. Muss wohl ein Virus gewesen sein.
Das war durch und durch ein Schwein und hatte ausstehende Rechnungen 
nicht mehr bezahlt.
Nach bezahlen aller ausstehenden Beträge und Vorkasse für den "letzten 
Akt", war ich dann auch fair und habe ihm noch eine neue brauchbare 
Funktion eingebaut.

Gesagt hatte ich natürlich nichts. Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Schweinen kann man nur auf Augenhöhe begegnen, wenn man wie ein Schwein 
handelt.

: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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> ist nicht für weitere
> Updates lizenziert" was mit einem Abbruch endet.

Zeit ist Geld. Die Meldung kann Zeit brauchen.

Frage ist auch, ob diese alte Hardware überhaupt noch dafür geeignet 
ist! Als Hersteller kommt man dabei noch unschuldig in schlechtes Licht, 
wenn der Kunde auf seinem historischen 386-er mit 1MB RAM heute W10 
aufspielen versucht und sich dann überall beklagt. ;-)

von Chris R. (hownottobeseen)


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Frank O. schrieb:
> Schweinen kann man nur auf Augenhöhe begegnen, wenn man wie ein Schwein
> handelt.

"Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel. 
Der Teufel verändert dich!"

Ich würde es so oder so ähnlich handhaben wie es mein Namensvetter 
geschrieben hat. Andere Softwarehersteller machen es genauso - siehe 
Microsoft. Wo man früher Windows 9x fröhlich vor sich hin kopieren 
konnte, kam mit Windows XP der Aktivierungsserver, der auch nach einem 
Update einer nicht lizenzierten Version zumindest mehr oder weniger die 
Schotten dicht gemacht hat.

In Europa war es nur die Meldung beim Start und Wasserzeichen, in Asien 
gab es lustigere Effekte, wie zum Beispiel 10 Minuten schwarzer 
Bildschirm alle paar Stunden.

Solange es sich nicht um ein Embedded System handelt, würde ich aber 
nicht so weit gehen. Eine Verweigerung der Installation von weiteren 
Updates (kann ja auch nur ein hüstel Service-Release für die neue 
Lizenzüberprüfung sein) wäre angemessener.

Wie von anderen beschrieben, wäre ich vorsichtig die älteren Raubkopien 
außer Funktion zu setzen, da das an deiner Seriosität zweifeln lassen 
dürfte. Eine "Brandmarkung" (wie bei MS Office eine rote Titelleiste mit 
dem vermerk "nicht lizenzierte Version" und Fehlermeldungen beim Start & 
Beenden) wäre IMO denk- und vertretbar, da es "nur" eine Gängelung des 
Users ist und für Außenstehende (sofern diese Einblicke haben) eine 
Warnung über die Geschäftsgebaren ihres Auftragnehmers (?) haben.

Hoffe, mein Senf hilt.

Chris

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich finde die Idee von den beiden Chrises okay.

Beim Update, prüft das Update gegen einen Server der von Dir verwaltet 
wird, ob die Seriennummer, die Du wie Du oben schon geschrieben hast 
sowieso tracken kannst, ob diese zum Update berechtigt ist.

Wenn ja Update durchführen, wenn nein Abbruch.

Wenn es sich um Updates handelt, die der Kunde zwingend braucht, wird er 
sich schon melden =)

Bei einigen Softwareherstellern kostet die wiederaufnahme eines 
Wartungsvertrages dann soviel, das man sich leichter neue Lizenzen 
kauft.

von r_u_d_i (Gast)


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Frank schrieb:
> Manipulator schrieb:
>> Gerhard schrieb:
>> Wenn die Software Daten an dich übermittelt (Tracking), und zwar solche,
>> deren Übermittlung nicht ganz klar vorher dokumentiert ist, machst du
>> dich strafbar.

Genau aus diesem Grund sollte man partout nichts tracken!
Online Update über Online Kunden Zugang, im Kundenfach kann sich der 
berechtigte das downloaden.

Keine Berechtigung mehr - kein Download.

Postal Update - Kunde erhält Post und sein update.
Ist der Kunde nicht mehr im Support gelistet, bekommt er auch keine 
Post.

>>
>> Die Geräte haben Seriennummern, wenn eine Seriennummer rausfliegt aus
>> der offiziellen Supportliste dann gibt's nun mal eine Rückmeldung.

Welche Rückmeldung? Wie sieht die aus?
Einfach streichen - warum Mehraufwand?

> Nun
>> könnte der Kunde das zwar cracken aber dafür ist die Stückzahl halt
>> ohnehin zu klein. Grundlos wird niemand getracked.

Ist die Firmware so schlecht geschützt dass man tracken muss?

> Keine richtige Seriennummer, kein update!?

So sehe ich das auch und setze z.B. beim ESP genau da an.
UID Serial auf der Liste - update berechtigt
UID Serial nicht auf der Liste - update nicht berechtigt

Für die ganz schlauen, die Firmware anderwaitig sich besorgen:

Firmware signieren mit all deinen UID Serial die zu diesem Zeitpunkt 
updateberechtigt sind, kommt ein unberechtigter zu einer aktuellen 
Firmware, kann er einspielen, aber startet nicht;

gibt es einen signierten Bootloader - kann er es nicht einspielen.

Wo liegt das Problem?

lg
;-)

von Manipulator (Gast)


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Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich 
Brot damit verdiene.

Wenn es jemandem nicht passt muss er meine Systeme ja nicht verwenden. 
Wenn alles ordentlich abläuft dann gibt es ja keine Probleme und dann 
wird auch niemand getracked.

Ich werde das Gerät mit dem Update einfach so manipulieren das eine 
Seriennummer zur Freischaltung benötigt wird. Das Gerät funktioniert ja 
mit der dementsprechenden Lizenz für die NEUE Firmware. Ein Rückspielen 
der alten Firmware wird nicht möglich sein. Eventuell lasse ich das 
Ganze dann einen gewissen Zeitraum ohne Seriennummer laufen (Demo).

Sprich ohne zusätzlichen Lizenzkey wird dann überhaupt nichts mehr 
gehen. Die Hardware ist dann auch nicht beschädigt oder so - der Kunde 
ist dann ja selber Schuld wenn er sich nicht um den Lizenzkey gekümmert 
hat.

von r_u_d_i (Gast)


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Manipulator schrieb:
> Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich
> Brot damit verdiene.
>
> Wenn es jemandem nicht passt muss er meine Systeme ja nicht verwenden.
> Wenn alles ordentlich abläuft dann gibt es ja keine Probleme und dann
> wird auch niemand getracked.
>
> Ich werde das Gerät mit dem Update einfach so manipulieren das eine
> Seriennummer zur Freischaltung benötigt wird. Das Gerät funktioniert ja
> mit der dementsprechenden Lizenz für die NEUE Firmware. Ein Rückspielen
> der alten Firmware wird nicht möglich sein. Eventuell lasse ich das
> Ganze dann einen gewissen Zeitraum ohne Seriennummer laufen (Demo).
>
> Sprich ohne zusätzlichen Lizenzkey wird dann überhaupt nichts mehr
> gehen. Die Hardware ist dann auch nicht beschädigt oder so - der Kunde
> ist dann ja selber Schuld wenn er sich nicht um den Lizenzkey gekümmert
> hat.


mach es so wie du es für richtig hälst.


geh mit gott -

aber geh endlich

;-)

von Clemens L. (c_l)


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Manipulator schrieb:
> Das mit dem Lizenztext ist ohnehin schon vorhanden, im Grunde alles nur
> auf eigene Gefahr - selbst Microsoft haftet für keinerlei Schäden - und
> das auch wenn man eine gültige Lizenz hat.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann kein Vertrag die Haftung 
ausschließen.

> Man muss das hier aus der Sichtweise sehen das ich damit mein täglich
> Brot damit verdiene.

Und wenn jemand wegen wiederholten Raubüberfallen vor Gericht steht, 
dann lässt sich der Richter durch "aber ich verdiene damit mein täglich 
Brot" auch nicht beeindrucken.

Ger schrieb:
> Wenn du das Urheberrecht auf die aktuelle Firmware hast und diese nur an
> zahlende Kunden verkaufst, so hat er möglicherweise eine
> Urheberrechtsverletzung begangen. Diese kannst du straf- und
> zivilrechtlich (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz) verfolgen lassen.

Oder erstmal androhen, zusammen mit einem alternativen Angebot für einen 
neuen Lizenzvertrag (mit "besseren" Konditionen).

: Bearbeitet durch User
von Clemens L. (c_l)


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Du könntest das Update auf folgende Art, die noch legal ist, robuster 
machen:
1. bestimme die letzte gültige Firmware-Version für diese Gerät;
2. vergleiche die Firmware auf dem Gerät mit dieser Version;
3. wenn sie nicht Byte für Byte übereinstimmen, dann hat das Gerät
   entweder
     a) eine veraltete Version, oder
     b) eine defekte Firmware.
   In beiden Fällen muss die Firmware überschrieben werden.

: Bearbeitet durch User
von Torsten K. (Gast)


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Wie kommt denn der Kunde an die Firmware?

Wenn er diese von einem Server von Dir ziehen kann, dann kannst Du doch 
nur den Kunden eine Berechtigung geben, die auch einen Vertrag haben und 
die die keinen Vertrag haben aussen vor lassen.

von Manipulator (Gast)


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Einige Beiträge haben mich hier auf gute Ideen gebracht. Ich werde mal 
machen und schauen wie es sich entwickelt.
Vielleicht grabe ich den Beitrag in einem halben Jahr dann nochmal aus 
und kommentiere den Ausgang.

von Bernd K. (prof7bit)


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Manipulator schrieb:
> Vielleicht grabe ich den Beitrag in einem halben Jahr dann nochmal aus

Oder der Geschädigte gräbt später diesen Thread aus und kann Dir 
vorsätzliche Sachbeschädigung nachweisen. Dann siehst Du alt aus.

von kertz (Gast)


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> Warum bringst du nicht eine neue Updatesoftware raus?
> Mit der kommt der Code für das Gerät und die Seriennummern die
> berechtigt sind es einzuspielen.
> Keine richtige Seriennummer, kein update!?

 und wieso hat er das nicht schon vorher implementiert? updates  ohne 
Sicherheit verteilen und sich danach wundern. klingt ziemlich 
dilettantisch...

von oszi40 (Gast)


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Error 4712.17 Please contact your vendor:  mail@muster123.de

von Manipulator (Gast)


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So heute beim RA, solange ihr aus der Gewährleistung draussen seid 
bereitet es nicht all zu viele Probleme;
man muss zwar auf ein paar Dinge aufpassen aber es geht (genaueres 
erfahrt ihr beim RA).

von Sven L. (sven_rvbg)


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Also ich denke nicht, das es ein rechtliches Problem darstellt, wenn man 
mit dem Update eine Überprüfung einbaut, die bei künftigen Updates 
prüft, ob man berechtigt ist.

Immerhin erschleicht sich derjenige eine Dienstleistung, der das Update 
über irgendwelche dunklen Kanäle bezieht und nicht der Hersteller.

Man darf meiner Meinung nach nicht die Funktion der Anlage / des Gerätes 
stören, da es bei der Auslieferung ja alles funktioniert hat, sehrwohl 
aber verhindern, das der Anwender auf den neuesten Stand aktualiseren 
kann.

von Christian B. (luckyfu)


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Sven L. schrieb:
> Man darf meiner Meinung nach nicht die Funktion der Anlage / des Gerätes
> stören, da es bei der Auslieferung ja alles funktioniert hat, sehrwohl
> aber verhindern, das der Anwender auf den neuesten Stand aktualiseren
> kann.

das würde ja einfach mit einer Blacklist gehen, allerdings kommt dort 
die, von Manipulator angestrebte, Rache zu kurz. Fakt ist: Ich würde es 
auch über eine Blacklist machen, wo sich das Update einfach nicht 
einspielen lässt.

Was passiert denn, wenn der Kunde herausbekommt, daß das Gerät 
vorsätzlich lahm gelegt wurde? Das kann ganz schnell nach hinten los 
gehen. Einer kennt einen, der einen kennt, der auch so ein Gerät 
verwendet...

Aber wie sagt man so schön: jeder ist seines Glückes Schmied!

p.s.: das Faustrecht gilt hierzulande schon lange nicht mehr, wenngleich 
du dich moralisch im Recht siehst, würde ich dennoch davon Abstand 
nehmen dem Kunden Schaden zuzufügen. So wie du schreibst benötigst du 
die Zahlung des Kunden einerseits nicht, da du genug andere zahlende 
Kunden hast (Wenn dem so wäre ist die Blacklist das ideale Mittel), 
andererseits machst du hier ein riesen Bohei aus der Sache (Was dafür 
spricht, daß du eben doch auf seine Zahlungen angewiesen bist).

von Pandur S. (jetztnicht)


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Offensichtlich war das Geschaeftsmodell falsch.
Wenn man von einem Kunden fuer ein Update Geld sehen will sollte von 
Vorneweg nicht moeglich sein, die firmware des Kollegen einzuspielen.
Indem man zb das Update auf das Geraet angepasst macht. Oder einfacher, 
einen passenden Lizenzkey eingeben muss.

von Fießling (Gast)


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Habe nicht alles gelesen, persönlich würde ich, rechtliche Lage wäre mir 
egal, in etwa folgendes machen:

Das nächste Update kann er noch normal aufspielen, das Gerät 
funktioniert noch. Allerdings werden zukünftige Updates verhindert, und 
wichtig, downgrades natürlich auch. Sozusagen ein Lock-In, in der er 
dann gefangen ist. Hätte ich keine Bauchschmerzen damit.

Wer unlizenziertes Zeug auf seine Hardware spielt, ist für die daraus 
entstehenden Folgen selbst verantwortlich.

von G. H. (schufti)


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bei mir bekäme er nach dem nächsten Update eine Meldung, dass zur 
Wiederherstellung der Funktion die letzte ihm lizensierte Version x.yz 
eingespielt werden muß. Wo/wie er die dann herbekommt ist sein Problem. 
Und dieses Vorgehen ist vollkommen zulässig.

von Holm T. (Gast)


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G. H. schrieb:
> bei mir bekäme er nach dem nächsten Update eine Meldung, dass zur
[..]

..hinkt aber, denn damit kann er die ursprünglich lizensierte und die 
nächste schwarz besorgte Version wieder einspielen.

@TO: ezähl mal einen kleinen Schluck mehr, ist das ein embedded Device
oder Standard PC Technik? Hat es einen bootloader der evtl. separat zu 
updaten wäre und der solwohl die letzte lizensierte Version und die 
neuen
Versionen unterstützten könnte und mit dem den ein Update ohne Schlüssel 
nicht mehr möglich wäre?

Dann würde ich den das nächste Update fahren lassen, Fehler melden wegen 
nicht lizensierter Version und rückdatieren lassen, aber den Bootloader 
nicht wieder zurück ändern.
Dann landet der "Kunde" exakt bei dem was er bezahlt hat.

Gruß,

Holm

von Steffen R. (steffen_rose)


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Naja, absichtlich das Gerät unbrauchbar machen ist nach meinem Gefühl in 
Deutschland nicht erlaubt. Ein Update zu verweigern schon.
Insofern wäre es wohl OK, wenn er die alte Version eigenständig wieder 
herstellen kann.

Manipulator schrieb:
> Mich nervt der ex-Kunde zudem nur noch, hab genug andere gute Kunden die
> ehrlich sind. Bloß das ich jedes Modul mit der Software tracken kann ist
> dem nicht bewusst (es wird halt nur "Seriennummer" kommuniziert).

Er hat keinen Vertrag mehr mit Dir und nervt trotzdem?
Da hilft nach meiner Erfahrung nur hart beliben und keinerlei(!) 
Informationen zu geben. Es darf sich für ihn nicht lohnen anzurufen.

Manipulator schrieb:
> im Grunde alles nur
> auf eigene Gefahr

Du beschreibst aber eine absichtliche Deaktivierung, keinen 
Versionskonflikt.

r_u_d_i schrieb:
> Keine Berechtigung mehr - kein Download.

Der TO schreibt ja auch, dass der ex-Kunde das Update nicht mehr aus den 
offiziellen Quellen erhält, sondern es sich auf anderen Wegen besorgt.

Manipulator schrieb:
> ich sehe
> aber dennoch das er über Umwege ein Updateprogram von uns verwendet hat

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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ALso wenn er schon erkennen kann DAS der "böse" Kunde das ist und ihm 
ein manipuliertes Image unterschieben will, wieso dann nicht einfach 
statt eines manipulierten das "letzte erlaubte" ausliefern?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Läubi .. schrieb:
> ALso wenn er schon erkennen kann DAS der "böse" Kunde das ist und ihm
> ein manipuliertes Image unterschieben will, wieso dann nicht einfach
> statt eines manipulierten das "letzte erlaubte" ausliefern?

gegen "Leistungserschleichung"

So sehe ich das auch. Ein "back to legal update", welches auch 
Wiederherstellungsversuchen standhält.

Er hat kein Anrecht auf geklaute Funktionalität und diese wird live 
deaktiviert und zur Laufzeitt ohne aktuelle Lizenz nicht reaktiviert.

d.h. die Verdongelung gehört nicht in den Updater sonder in jedes zu 
updatende modul. Das aber kostet unendlich Laufzeit

Meldung  Modul arbeitet nur 2 mal ohne gültige lizenz dann wird das 
modul blockiert.

Bereits erschlichene Module werden kommentarlos überschrieben mit diese 
Neuerung.

Fertig

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Hmm.

Und jetzt lehnen wir uns zurück ... und erinnern uns an die Diskussionen 
über die Firma FTDI und ihre Devicetreiber.

von Paul B. (paul_baumann)


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Zum Schluss stellt sich heraus, daß der TO seine Firmware mit einem 
vorher geknacktem Programm erstellt hat.
;-)

Haltet den Dieb, er hat mein Messer! (im Kreuz)

MfG Paul

von Pandur S. (jetztnicht)


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Sinnvollerweise regelt man die Funktionalitaet mit Lizenzschluesseln, 
und nicht mit einem Update. Also neue Updates gibt's immer, aber nicht 
mehr Funktionaltaet.

von Timm T. (Gast)


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Manipulator schrieb:
> Wäre es rechtlich in Ordnung in der nächsten Firmware-Release das Gerät
> (welches ich durch den Installer identifizieren kann) unbrauchbar zu
> machen?

Oh ja, mach mal. Wird sicher lustig, wenn er Dich wegen Sabotage an 
Datenverarbeitungssystemen verklagt.

Manipulator schrieb:
> Wenn der Kunde für Leistung bezahlt dann kann er gerne ein Update
> erhalten

So liebe ich das: Bananenware verkaufen, den Kunden zum kostenlosen 
Tester machen und für das Nachreifen nochmal extra kassieren.

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