Forum: Offtopic Werd ich zu alt für Ebay, oder was?


von Timm T. (Gast)


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Nach wirklich langer Abstinenz kaufe ich ein etwas höherpreisiges 
Objektiv bei Ebay, von privat, per Sofortkauf.

Knapp 10min später bekomme ich eine Email: "Leider muss ich mitteilen, 
dass ich dieses Objektiv im Familienkreis schon verkauft habe. Ich hoffe 
Sie haben noch keine Überweisung getätigt."

Ähm, ja, und da kann man das Gebot nicht rausnehmen...?

Nun klicke ich nochmal auf das Angebot, und da schreibt mir Ebay: "Sie 
haben diesen Artikel gekauft Der Verkäufer hat diesen oder einen 
gleichartigen Artikel wiedereingestellt."

Klicke ich auf den Link, steht genau das angeblich im Familienkreis 
weiterverkaufte Objektiv zu genau demselben Sofortkauf-Preis wieder 
drin.

Was ist das denn für eine Masche? Ich habe ja bei Ebay schon Einiges 
erlebt, aber welchen Sinn hat das denn bitte?

von Rainer U. (r-u)


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Ich würde auf einen verpeilten Zeitgenossen tippen:

1) Er hat das Teil übrig und stellt es ein + vergisst es.
2) Er redet mit Verwandten drüber und einer sagt "ich kann es auch 
gebrauchen"
3) Er denkt nicht mehr an ebay
4) Du kaufst, aber er sagt Dir ab, weil sein Kumpel es ja haben will
5) Er fragt den Kumpel - der sagt dann "ach nee lieber doch nicht"
6) da er Dir ja schon abgesagt hat - stellt er es neu ein.

von Soul E. (Gast)


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Ist doch wurscht. Du hast einen rechtskräftigen Kaufvertrag und Anspruch 
auf Lieferung eines Objektivs zu dem genannten Preis. Notfalls muss der 
Verkäufer eins ersteigern und Dir verkaufen.

Ob Du das so durchsetzen willst, hängt von Deiner Laune und dem 
juristischen Beistand in Deinem Bekanntenkreis ab. Zumindest solltest Du 
bei ebay einen "Fall" aufmachen und eine negative Bewertung vergeben.

von Jeffrey L. (the_dude)


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ich würde auch einen Fall eröffnen. Ob Du das Gerät (von diesem 
Verkäufer)* wirklich noch haben möchte sei mal dahingestellt, aber Du 
hast etwas gekauft und hast nun eine Zahlungsaufforderung.

Würde mich nicht wundern wenn Du in ein paar Wochen eine Mail von ebay 
bekommst in welcher Du aufgeforderst wirst, das Ding endlich zu 
bezahlen!



*Wenn ein Verkäufer Dir die Sache nicht verkaufen will, kannst Du zwar 
drauf bestehen - angefangen von einer "beschädigungsfördernden" 
Verpackung über defekte Ware bis hin zu leeren Versandkartons ist bei 
ebay aber alles schon vorgekommen!

von Robert L. (lrlr)


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weil es letzte Wochen in der "Zeitung" war:
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/ebay-auktion-abbruch-verkaeufer-schadenersatz

da haben sich auch zwei "getroffen"...

von Claus M. (energy)


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Robert L. schrieb:
> weil es letzte Wochen in der "Zeitung" war:
> 
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/ebay-auktion-abbruch-verkaeufer-schadenersatz
>
> da haben sich auch zwei "getroffen"...

Vor allem einen Richter, der keine Ahnung von der digitalen Welt hatte 
und dem Betrüger Recht gab.

von Sni T. (sniti)


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Bei dem Beispiel hätte ich aber auch ähnlich gehandelt, wenn mir der 
Bieter aufgefallen wäre, nur sollte man vorher noch einen Bekannten 
überbieten lassen, um Klagen aus dem Weg zu gehen.

Gibt nämlich auch die Masche, dass ein Bieter anfangs hoch bietet, dann 
kurz vor Schluss das Gebot zurücknimmt. Dann geht der Artikel "günstig" 
an den nächsten (Zweitaccount). 370 zurückgezogene Gebote bekommt man in 
6 Monaten nicht so nebenbei hin.. Glücklicherweise kann man mittlerweile 
Käufer nach bestimmten Kriterien ausschließen.

@TE; gibt's bei dir etwas im Profil, das abschreckt? Schlechte 
Bewertungen, schlechte Bewertungen für andere, etc?

Ansonsten würde ich darauf bestehen, dass er den Kauf über Ebay 
rückgängig macht, dann hat das alles seine Ordnung. Gibt sicher noch 
mehr von dem Objektiv, da lohnt der  imho nicht.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Hat ebay das nicht unterbunden!?

Ich bin vor langer Zeit auch mal darauf reingeflogen. Ein Bieter, zwei 
Accounts.
Mit Account Eins gab der Bieter einen Spotpreis ab, mit Account Zwei 
dann eine utopische Summe sodass niemand anderes mehr auf den Artikel 
bietet. Kurz vor Auktionsende wird das Gebot von Account Zwei zurück 
gezogen und Account Eins bekommt den Artikel zum Schnäppchenpreis.

von Jörg S. (joerg-s)


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Jeffrey L. schrieb:
> Mit Account Eins gab der Bieter einen Spotpreis ab, mit Account Zwei
> dann eine utopische Summe sodass niemand anderes mehr auf den Artikel
> bietet.
Wie geht das? Der Preis orientiert sich doch an dem Spottpreis?

von Claus M. (energy)


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Sni T. schrieb:
> Gibt nämlich auch die Masche, dass ein Bieter anfangs hoch bietet, dann
> kurz vor Schluss das Gebot zurücknimmt.

da hab ich auch direkt dran gedacht. aber ich glaube das geht nicht 
mehr, Rücknahmen sind nur noch bis 24h vor ende der Auktion möglich mein 
ich.

von Claus M. (energy)


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Jörg S. schrieb:
> Wie geht das? Der Preis orientiert sich doch an dem Spottpreis?

nö.

von Jeffrey L. (the_dude)


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zwischenzeitlich kan nman Gebote nicht mehr zurück nehmen - früher war 
das noch bis kurz vor Autionsende möglich.

Der Trick nennt sich Gebotsabschirmung.
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/4178-die-gebotsabschirmung-auf-ebay-kein-wirksamer-kaufvertrag-auch-nach-neuen-ebay-agb.html

von Justus S. (jussa)


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Claus M. schrieb:
> Rücknahmen sind nur noch bis 24h vor ende der Auktion möglich mein
> ich.

nö, auch danach noch, ist mir auch schon passiert... da wurden Gebote 
(im normalen Rahmen) direkt wieder zurückgenommen, mit der Begründung 
"Verkäufer antwortet nicht" oder so ähnlich. Vollkommener Schwachsinn, 
denn zum einen lagen zwischen Gebot und Rücknahme nur ein paar Sekunden, 
und zum anderen müsste eine versuchte Kontaktaufnahme ja aus dem 
ebay-System ersichtlich sein. Ich vermute mal, da wollte jemand wissen, 
was denn der im Moment höchstbietende als Maximalgebot eingegeben 
hatte...

von Sni T. (sniti)


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Besonders zu kommt dann, wenn sich der Käufer nach solchen 
Gebotsrücknahmen auch verarscht vorkommt und dann nicht mehr zahlen 
will, weil er denkt, dass der Verkäufer mitbietet. Sicher verständlich, 
wenn man dann neu einstellt bekommt man erfahrungsgemäß 10-20% weniger. 
Weil irgend ein Spaßvogel aus welchen Gründen auch immer sein Gebot 
zurücknimmt.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Irgendwie hat sich ebay meines Erachtens nach mittlerweile zum 
Sammelplatz für Betrüger, Kriminelle und Hehlerware gemacht :-(

Verkäufe lasse ich bleiben und benütze ebay nur noch zum einkaufen, und 
hier auch ausschließlich von Händlern was ich ansosnten über Amazon 
nicht bekomme.

Verkäufe tätige ich nur noch über ebay-Kleinanzeigen oder am schwarzem 
Brett im Kaufland - und dann auch nur noch gegen Barzahlung und 
Abholung!

schade drum, hat früher echt Spaß gemacht....

von Jörg S. (joerg-s)


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Claus M. schrieb:
> Jörg S. schrieb:
>> Wie geht das? Der Preis orientiert sich doch an dem Spottpreis?
> nö.
Wie in dem Link von Jeffrey Lebowski steht, ist es eben doch so das 
nicht die Summe des höchsten Gebots zählt, sondern des des eines 
niedrigeren (+1€). Der Betrüger benötigt also ein niedriges gebot das 
nicht seins ist, auf dem die Summe zurückfallen kann. Der Betrüger gibt 
also zwei utopische Summen ab.

von Robert L. (lrlr)


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Jeffrey L. schrieb:
> Hat ebay das nicht unterbunden!?
>
> Ich bin vor langer Zeit auch mal darauf reingeflogen. Ein Bieter, zwei
> Accounts.
> Mit Account Eins gab der Bieter einen Spotpreis ab, mit Account Zwei
> dann eine utopische Summe sodass niemand anderes mehr auf den Artikel
> bietet. Kurz vor Auktionsende wird das Gebot von Account Zwei zurück
> gezogen und Account Eins bekommt den Artikel zum Schnäppchenpreis.

nein, SO geht das nicht
du braucht "einen" Bieter mit DREI Accounts...
und ZWEI müssen das Gebot zurückziehen..

wie weit das in der Praxis wirklich ein Problem ist?!?

von Paul B. (paul_baumann)


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Jeffrey L. schrieb:
> Verkäufe tätige ich nur noch über ebay-Kleinanzeigen oder am schwarzem
> Brett im Kaufland - und dann auch nur noch gegen Barzahlung und
> Abholung!

Genau so. Das ist der einzige vernünftige Weg, der noch übrig bleibt.
---------------------------------------------------------------------
O.T.
Ganz tückisch sind Käufer, die ein technisches Gerät ersteigern (z.B. 
Oszi),
aber nicht in der Lage sind, es zu bedienen. Daraufhin gibt es eine 
negative Bewertung, und Ebay ist das gleichgültig.
:-(
Für so einen Mist bin ich zu alt.
MfG Paul

von Sni T. (sniti)


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Wenn du an einen "in der Praxis" gerätst, ist das mehr als genug. Dank 
der aktuellen Rechtssprechung kannst du dann das Auto für 1€ statt 20k 
hergeben. Vermutlich noch mit Schadensersatz, wenn du dem Käufer das 
Auto nicht umgehend übergibst, da er dann in der Zeit ohne Auto ist.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Robert L. schrieb:
> nein, SO geht das nicht
> du braucht "einen" Bieter mit DREI Accounts...
> und ZWEI müssen das Gebot zurückziehen..
>
> wie weit das in der Praxis wirklich ein Problem ist?!?

Naja, EINEN reelen Bieter findet sich ja immer - und erfahrungsgemäß 
bieten die meisten Leute erst einmal nicht ihren endgültigen 
"Schmerzpreis" sondern wirklich einen Schnäppchenpreis nur um die 
Auktion im Auge behalten zu können.

Als Verkäufer sieht man das oft dass (seriöse) Bieter die Aktion erstmal 
mit einem zu niedrigen Preis "markieren". selbst wenn der reeele Bieter 
nur 1€ setzt (was auch oft vorkommt/vorgekommen ist), kann der Betrüger 
mit zwei Accounts darauf aufbauen!
Je niedriger der reele Bieter den Preis ansetzt, desto günstiger bekommt 
der Betrüger später die Ware.
Dafür reichen wirklich nur zwei Accounts und es muss nur 1 Gebot zurück 
genommen werden, schau Dir obrigen link nochmal an....

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> nein, SO geht das nicht
> du braucht "einen" Bieter mit DREI Accounts...
> und ZWEI müssen das Gebot zurückziehen..

Nein, da irrst Du. Der Bieter B braucht nur 2 Accounts und er muss nur 1 
Gebot zurückziehen:

Annahme: Artikel mit Wert von 1000 EUR:

  - Bieter A  bietet  100 EUR -> Angebot steht auf   1 EUR
  - Bieter B1 bietet  800 EUR -> Angebot steht auf 101 EUR
  - Bieter B2 bietet 1500 EUR -> Angebot steht auf 805 EUR

Es bietet keiner mehr, da zu teuer -> Gebotsabschirmung

B2 nimmt das Angebot zurück -> Angebot fällt auf 101 EUR.

B1 bekommt den Artikel nun für ein Achtel des Preises.

: Bearbeitet durch Moderator
von Sni T. (sniti)


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Und wozu brauchst du einen realen Bieter? Wenn du als Betrüger mit 2-3 
accounts als erster bietest, wäre das der "Idealfall" für den Betrüger. 
Echte Bieter schaden nur..

von Sni T. (sniti)


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Frank M. schrieb:
> Robert L. schrieb:
>> nein, SO geht das nicht
>> du braucht "einen" Bieter mit DREI Accounts...
>> und ZWEI müssen das Gebot zurückziehen..
>
> Nein, da irrst Du. Der Bieter B braucht nur 2 Accounts und er muss nur 1
> Gebot zurückziehen:

Ich denke es gibt beide Strategien. Mit zwei Account kann es dir immer 
noch passieren, dass nach gebotsrücknahme des schirms jemand hochbietet, 
dann zahlst du am ende den Warenwert. Mit 3 Accounts kannst du einen 1€ 
bieten lassen, beide andere bieten utopische summen und nehmen das 
Angebot zurück. Am Ende bekommst du den Artikel entweder für 1€ oder 
eben nicht.

Ich denke beide Strategien existieren, sicher wird da noch mit 
einbezogen wie auffällig das je ist (2 utopische Gebotsrücknahmen bei 1 
Artikel).

von Georg W. (gaestle)


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Vielleicht ist es ein als Privatmann getarnter Händler. Das von dir 
ersteigerte Stück hatte er im Laden verkauft und nach der Mär vom 
Familienkreis noch ein anderes herein bekommen.

Robert L. schrieb:
> 
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/ebay-auktion-abbruch-verkaeufer-schadenersatz

"Da der Bieter und sein Bruder in der Vergangenheit insgesamt 370 
Kaufgebote wieder zurückgenommen hatten, wollte der Verkäufer kein 
Risiko eingehen."

Das riecht ziemlich streng nach Gebotsabschirmung und unbedarften 
Richtern.

"Der BGH gab dem Bieter Recht und kippte so das Urteil des 
Landgerichts."

Das hat sich ein anonymer Schreiberling (Zeit online oder Agentur) aus 
den Fingern gesogen. Im immerhin verlinkten Urteil heißt es "Die 
Revision des Käufers hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des 
Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das 
Landgericht."

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Timm T. schrieb:
> Nun klicke ich nochmal auf das Angebot, und da schreibt mir Ebay: "Sie
> haben diesen Artikel gekauft Der Verkäufer hat diesen oder einen
> gleichartigen Artikel wiedereingestellt."
>
> Klicke ich auf den Link, steht genau das angeblich im Familienkreis
> weiterverkaufte Objektiv zu genau demselben Sofortkauf-Preis wieder
> drin.
>
> Was ist das denn für eine Masche?

Das muss keine Masche sein.
Wenn man bei der Angebotserstellung nicht aufpasst, wird das Angebot 
nach Beendigung bis zu 3 mal automatisch wieder eingestellt.

Man muss bei solchen Vorfällen nicht immer vorsätzliches Täuschen 
vermuten, kann es aber auch nicht ausschließen. Alles eine Frage, ob man 
sich einen Kopf darum machen möchte.
Ich sage mir bei sowas: wenn jemand kein Geschäft will, dann halt nicht.

von Jörg S. (joerg-s)


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Georg W. schrieb:
> "Da der Bieter und sein Bruder in der Vergangenheit insgesamt 370
> Kaufgebote wieder zurückgenommen hatten, wollte der Verkäufer kein
> Risiko eingehen."
> Das riecht ziemlich streng nach Gebotsabschirmung und unbedarften
> Richtern.
Der Richter hat aber wohl im zuge des Verfahrens nicht die Aufgabe zu 
ermitteln ob es sich um Betrüger handelt. Es geht eher um die Frage ob 
es rechtens ist bei der Vermutung es handele sich um Betrüger das 
Angebot zurückzuziehen.

von Thomas E. (thomase)


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Frank M. schrieb:
> Annahme: Artikel mit Wert von 1000 EUR:
>
>   - Bieter A  bietet  100 EUR -> Angebot steht auf   1 EUR
>   - Bieter B1 bietet  800 EUR -> Angebot steht auf 101 EUR
>   - Bieter B2 bietet 1500 EUR -> Angebot steht auf 805 EUR
>
> Es bietet keiner mehr, da zu teuer -> Gebotsabschirmung
>
> B2 nimmt das Angebot zurück -> Angebot fällt auf 101 EUR.
>
> B1 bekommt den Artikel nun für ein Achtel des Preises.

Das liesse sich doch mit einem Bietomat überlisten. Wenn ich den als 
Verkäufer mit meinem Zweitaccount auf meine Mindesterwartung einstelle 
und den 1 Sekunde vor Ablauf bieten lasse. Dann würde ich entweder 
meinen Artikel für 805,- selbst kaufen oder der Trickser erhält für 
755,- den Zuschlag, wenn meine Schmerzgrenze bei 750,- lag.

Schon trauig, dass man zu solchen Tricks greifen muss, aber am Ende 
sitzt doch der Verkäufer am längeren Hebel.

Oder nicht?

mfg.

von Sni T. (sniti)


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Thomas E. schrieb:
> Oder nicht?

Hab' ich ja oben geschrieben, da kann man beide Strategien fahren, mit 
2-3 Accounts. Bei 3 Accounts fällt das Risiko eines hohen Kaufpreises 
für den Betrüger weg.

von Robert L. (lrlr)


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>Dann würde ich entweder
meinen Artikel für 805,- selbst kaufen

und 80€ Provision zahlen..

von Thomas E. (thomase)


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Robert L. schrieb:
> und 80€ Provision zahlen..

Immer noch besser als irgendeinem A.. das Teil für lau zu überlassen.

mfg.

von Sni T. (sniti)


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Georg W. schrieb:
> "Der BGH gab dem Bieter Recht und kippte so das Urteil des
> Landgerichts."
>
> Das hat sich ein anonymer Schreiberling (Zeit online oder Agentur) aus
> den Fingern gesogen. Im immerhin verlinkten Urteil heißt es "Die
> Revision des Käufers hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des
> Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das
> Landgericht."

Käufer=Bieter=Kläger

Ich sehe jetzt den Widerspruch nicht? Der BGH hat dem Kläger Recht 
gegeben, das Urteil wurde aufgehoben. Also das, was in dem Artikel 
steht.
Übrigens ist das Urteil selbst noch gar nicht online, lediglich die 
Pressemitteilung.

von Thomas E. (thomase)


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Sni T. schrieb:
> Thomas E. schrieb:
>> Oder nicht?
>
> Hab' ich ja oben geschrieben, da kann man beide Strategien fahren, mit
> 2-3 Accounts. Bei 3 Accounts fällt das Risiko eines hohen Kaufpreises
> für den Betrüger weg.

Aber meinen Artikel kann ich immer noch auf diese Weise schützen. Der 
Betrüger nimmt mir damit sogar das Risiko einer hohen Provision.

mfg.

von Sni T. (sniti)


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Robert L. schrieb:
> meinen Artikel für 805,- selbst kaufen
>
> und 80€ Provision zahlen..

Nein, das kann man zurückfordern, wenn der Kauf abgebrochen wird.

Aufgrund oben erwähnter Urteile, würde ich keinen Artikel bei eBay raus 
nehmen, bei dem nicht zuvor jemand im Bekanntenkreis das Höchstgebot 
abgegeben hat.
Das ist leider die einzige Möglichkeit, die ich kenne um derartigen 
Geschichten aus dem Weg zu gehen.

von Sni T. (sniti)


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Thomas E. schrieb:
> Aber meinen Artikel kann ich immer noch auf diese Weise schützen.

Ja, das stimmt. Mit 3 Accounts wäre der Betrüger aber recht sicher 
unterwegs. Wenn er deine Auktion nicht für 1€ gewinnt, hat er nichts 
verloren, ausser ein paar Minuten Zeit.

Der Prozentsatz an eBayverkäufern, der die eigenen Gebote mit Snipern 
schützt, dürfte sehr gering sein. Also wird der Betrüger vermutlich beim 
nächsten Artikel wieder Erfolg haben ;-)

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
>>Dann würde ich entweder
> meinen Artikel für 805,- selbst kaufen
>
> und 80€ Provision zahlen..

Da wäre ein eingestellter Mindestpreis wahrscheinlich billiger.

von Georg W. (gaestle)


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Jörg S. schrieb:
> Der Richter hat aber wohl im zuge des Verfahrens nicht die Aufgabe zu
> ermitteln ob es sich um Betrüger handelt. Es geht eher um die Frage ob
> es rechtens ist bei der Vermutung es handele sich um Betrüger das
> Angebot zurückzuziehen.

Da liegst du daneben: https://openjur.de/u/767320.html (1. Instanz ist 
scheinbar nicht online einsehbar) Angeblich wurde der Heizkörper 
zerstört. Und genau das hat das Landgericht erneut zu verhandeln. Die 
Geschichte um die zurück gezogenen Gebote wurde nur "weiter behauptet".

Der Anreißer auf Zeit online ist somit auch grob falsch. Und da wundern 
sie sich noch wirklich über das böse Wort welches mit L anfängt und mit 
ügenpresse endet wenn sie Gerüchte in die Welt setzen und die 
Wahrheitsfindung letzten Endes dem eigenen Kunden überlassen wird? Wenn 
sie so weiter machen benötigen sie irgendwann einen Bagger um das 
vorgebliche Niveau der Bild zu erreichen - mit Longfront-Ausrüstung!

von Sni T. (sniti)


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Georg W. schrieb:
> Angeblich wurde der Heizkörper
> zerstört. Und genau das hat das Landgericht erneut zu verhandeln. Die
> Geschichte um die zurück gezogenen Gebote wurde nur "weiter behauptet".

In der Pressemitteilung zu dem aktuellen Urteil heisst es nach der 
Anführung des zerstörten Heizkörpers;

"Später hat der Beklagte geltend gemacht, er habe inzwischen erfahren, 
dass der Kläger zusammen mit seinem Bruder in letzter Zeit 370 auf eBay 
abgegebene Kaufgebote zurückgenommen habe. In Anbetracht dieses 
Verhaltens sei er zur Streichung des Gebots des Klägers berechtigt 
gewesen."

Also hat der Verkäufer ganz klar die 370 abgebrochenen Gebote als 
Begründung angeführt. Bereits in der vorherigen Instanz gab es bei der 
Zerstörungsgeschichte ja schon deutliche Zweifel.

Weiter heisst es;

"Das Landgericht hat gemeint, dass wegen der zahlreichen 
Angebotsrücknahmen objektive Anhaltspunkte für eine "Unseriösität" des 
Klägers bestünden. Der Beklagte habe deshalb das Angebot des Klägers 
streichen dürfen, so dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht 
zustande gekommen sei.  [...]
Die Schlussfolgerung, dass es sich bei dem Kläger um einen unseriösen 
Käufer handelt, der seinen vertraglichen Pflichten – also vor allem 
seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises im Fall einer 
erfolgreichen Ersteigerung – nicht nachkommen würde, ergibt sich daraus 
jedoch nicht"

Was Zeit-online da geschrieben hat stimmt also schon. Das Gericht hat 
festgestellt, dass die Begründung "unseriöser Käufer"->Gebotsstreichung 
wegen den 370 Rückzügen nicht rechtens ist.

Zusätzlich dazu haben sie die Klage dann zurückgewiesen mit der 
Begründung, dass die Sache mit der Zerstörung aufgedröselt werden müsse, 
da das der ursächliche Grund war, zumindest so wie der Verkäufer das 
geschildert hat.

von Timm T. (Gast)


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Nun trifft das alles hier wenig zu, denn:

Ich habe zum Sofortkaufen-Preis gekauft. Das Ding kostet neu etwa 600 
Eur, stand für 400irgendwas drin, also als gebraucht für mich 
realistisch. Da man dieses Objektiv mehrfach findet, kann man sich auch 
über den Preis informieren, der Verkäufer kann sich kaum mit "nicht 
gewußt was es wirklich wert ist" herausreden.

Witzigerweise steht es jetzt bei 800 Eur Sofortkauf, also fast dem 
doppelten Preis. Und die Laufzeit wurde von 30 Tagen auf 3 Tage 
reduziert. Wie oft kann man an einem laufenden Angebot eigentlich 
rummachen?

Der nächste Punkt ist, daß der Verkäufer seit einem Jahr gemeldet ist, 
aber es das erste Angebot bei Ebay ist.

Ich bekomme das Gefühl, mein Gefühl mich die letzten Jahre von Ebay 
fernzuhalten war so falsch nicht.

von Jörg S. (joerg-s)


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Ich bin ja sehr viel bei ebay, aber schräge Sachen hab ich selten 
erlebt. Hauptproblem beim Kauf ist schlechte Verpackung. Das sind wohl 
99% aller Probleme.
Beim verkaufen hatte ich bisher keine Probleme.

von Sni T. (sniti)


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Timm T. schrieb:

> Witzigerweise steht es jetzt bei 800 Eur Sofortkauf, also fast dem
> doppelten Preis.

Naja, hat er sich's wohl anders überlegt. Mit solchen Leuten will ich 
persönlich auch keine Geschäfte machen. Du kannst jetzt natürlich 
(rechtlich) darauf pochen, dass du den Artikel für 400€ bekommst, aber 
mir wäre es das nicht wert. Im Gegenteil sei eher froh..

Der Verkäufer wirkt jetzt nicht so seriös, dass ich da wegen 30% 
Ersparnis ein Objektiv kaufen will. Am Ende ist das Objektiv mal runter 
gefallen und muss justiert werden, dann kannst du dich darüber streiten, 
dass es ja "noch geht" und "relativ gut" funktioniert. Mit Justage hast 
du dann schnell den Neupreis ausgegeben.

> Der nächste Punkt ist, daß der Verkäufer seit einem Jahr gemeldet ist,
> aber es das erste Angebot bei Ebay ist.

Da würde ich so was sowieso nicht kaufen. Bei teureren Sachen schaue ich 
mir den Verkäufer vorher schon an und so was ist eines von den 
Alarmzeichen.

> Ich bekomme das Gefühl, mein Gefühl mich die letzten Jahre von Ebay
> fernzuhalten war so falsch nicht.

Man sollte mit etwas Vorsicht und Verstand an die Sache gehen, dann 
passt das. Gebrauchte Artikel wie Objektive bei Leuten ohne  Bewertungen 
zu kaufen, finde ich schon "mutig".
Egal ob das Objektiv am Ende Mängel hat, Helerware ist oder man 
anderweitig Probleme hat.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Timm T. schrieb:
> Witzigerweise steht es jetzt bei 800 Eur Sofortkauf, also fast dem
> doppelten Preis.

Womöglich handelt es sich um ein virtuelles Objektiv - das kann beim 
Runterfallen auch nicht kaputt gehen...

von Timm T. (Gast)


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Sni T. schrieb:
> Man sollte mit etwas Vorsicht und Verstand an die Sache gehen, dann
> passt das. Gebrauchte Artikel wie Objektive bei Leuten ohne  Bewertungen
> zu kaufen, finde ich schon "mutig".

Naja, wir haben alle mal bei Null angefangen. Und ich hab auch schon 
Schrott von jemanden bekommen, der 1000 Bewertungen und 99% positiv 
hatte.

von Timm T. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Womöglich handelt es sich um ein virtuelles Objektiv - das kann beim
> Runterfallen auch nicht kaputt gehen...

Müßte es dann nicht eine negative Brennweite haben?

von Sni T. (sniti)


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Timm T. schrieb:
> Naja, wir haben alle mal bei Null angefangen. Und ich hab auch schon
> Schrott von jemanden bekommen, der 1000 Bewertungen und 99% positiv
> hatte.

Ja, aber nicht nach einem Jahr Inaktivität mit einem Artikel für ein 
paar hundert Euro. Sicher gibt es da keine Garantien, wenn viele 
Bewertungen vorhanden sind. Aber wenn jemand öfter Fotozubehör mit guten 
Bewertungen verkauft, hätte ich da mehr Vertrauen als bei einem "neuen" 
Account nach 1 Jahr Inaktivität als ersten Artikel.

von Georg W. (gaestle)


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Der jetzt unrealistisch hohe Preis und die verkürzte Laufzeit lässt den 
Schluss zu das das Objektiv wieder einen anderen Abnehmer gefunden hat 
und er nicht wieder einen Sofortkauf oder ein Klage wie bei der 
Heizkörper-Geschichte riskieren will.
Ich habe auch schon Anfragen nach einem Verkauf außerhalb von Ebay 
erhalten: Ich bekomme einen etwas höheren Preis wenn ich ihm die Ware 
gegen Vorkasse sofort schicke und die Auktion (genau genommen ist es ja 
keine) abbreche.

Da du den Kaufvorgang abgeschlossen hast musst du auch die Adresse 
kennen. Dort residiert nicht zufällig ein Photogeschäft? Für ein paar 
Euro kannst du per Einwurfeinschreiben die Lieferung anmahnen und eine 
Frist zur Erfüllung setzen. Ich konnte auf diese weise einen 
Schadensersatz aus einem unlauteren Bieter herausleiern (er hat bei mir 
mit geboten, da er den Preis seines Angebots treiben wollte).

Um die Heizkörpergeschichte abzuschließen: Weshalb kommt der Verkäufer 
mit der abgedroschenen Geschichte mit den untergegangenen Gut (ein 
wesentlicher, im Artikel unterschlagener, Punkt) und erst dann mit der 
Unseriosität des späteren Klägers? Ich vermute aus der Ferne dass die 
erste Verteidigungslinie nicht gehalten hat und dann nach anderen 
Gründen gesucht wurde. Wahrscheinlich kann man beide in den selben Sack 
stecken...

von Sni T. (sniti)


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Georg W. schrieb:
> Um die Heizkörpergeschichte abzuschließen: Weshalb kommt der Verkäufer
> mit der abgedroschenen Geschichte mit den untergegangenen Gut...

Vermutlich, weil er sich da mehr Chancen erhofft hat. Und so sieht es ja 
auch aus, das BGH hat (unter anderem) festgestellt, dass die Geschichte 
mit den Rücknahmen keinen Abbruch rechtfertigt. Somit hat er jetzt noch 
die Chance, dass er mit der Zerstörungsnummer durchkommt. Was ich ihm ja 
in Anbetracht des Gegenübers durchaus vergönnen würde ;-)

von Dieter W. (dds5)


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Georg W. schrieb:
> Da du den Kaufvorgang abgeschlossen hast musst du auch die Adresse
> kennen.

Da scheint sich in letzter Zeit mal wieder was an "Verkäuferschutz" 
getan zu haben.
Ich habe innerhalb der letzten Woche 2 Positionen per Auktion gekauft 
und bekam in der "gewonnen" Mitteilung auch nur den ebay Namen ohne 
Adresse angezeigt.

von Matthias B. (dl4bm)


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Robert L. schrieb:
> weil es letzte Wochen in der "Zeitung" war:
> 
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/ebay-auktion-abbruch-verkaeufer-schadenersatz

Das in diesem Artikel geschilderte Problem ist ein ganz anderes:
- Hier hat der Verkäufer die Auktion beendet und der potentielle Käufer 
konnte erfolgreich auf Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz klagen.

UMGEKEHRT GILT DIES ABER NICHT !
Und zwar hatte ich als Verkäufer einen Artikel versteigert, der Käufer 
weigerte sich aber zu zahlen. Da er einen recht hohen Preis geboten 
hatte, den ich sonst nie wieder erhalten hätte, wollte ich auf 
Vertragserfüllung klagen.
Dummerweise gibt es ein Gerichtsurteil, das einen solchen Fall behandelt 
(Aktenzeichen kann ich bei Interesse heraussuchen). Das Gericht lehnte 
die Klage auf Vertragserfüllung ab, mit der Begründung, daß sich hinter 
dem Ebay-Pseudonym "DonaldDuck78" des eigentlichen Käufers zwar durchaus 
Peter Müller aus der Frankenstraße 1 in Hamburg verbirgt, es aber NICHT 
davon ausgegangen werden könne, daß Peter Müller tatsächlich die Gebote 
abgab. Sein Computer, Wlan oder was auch immer habe schließlich gehackt 
sein können, dies wäre beim heutigen Stand der Computertechnik nicht 
auszuschließen.
Mit der Begründung kann also jeder Käufer den Vertragsabschluß 
verweigern (er darf nur nicht den Fehler begehen, eindeutig zu sagen 
"Ja, ICH habe den Artikel gekauft, will ihn aber nicht mehr haben."

Seitdem ist Ebay für mich gestorben.


P.S.: Für den Verkäufer sind Fälle des Nicht-Zahlens ärgerlich, weil er 
dennoch die Ebay-Gebühren trägt. Man kann zwar einen "Fall" eröffnen, 
aber das zieht sich alles elendig hin, zumal Ebay die Verkäufer 
grundsätzlich als die Übeltäter ansieht.

von Jörg S. (joerg-s)


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Matthias B. schrieb:
> P.S.: Für den Verkäufer sind Fälle des Nicht-Zahlens ärgerlich, weil er
> dennoch die Ebay-Gebühren trägt. Man kann zwar einen "Fall" eröffnen,
> aber das zieht sich alles elendig hin, zumal Ebay die Verkäufer
> grundsätzlich als die Übeltäter ansieht.
Also damit hatte ich noch keine Probleme. Sofern der Käufer einstimmt 
kann man die Auktion sehr schnell "stornieren" (oder wie auch immer das 
bei ebay heißt). Dann werden auch keine Gebühren fällig. Zumindest keine 
Provision, ob die Einstellgebühren jetzt auch zurückerstattet werden, 
weiß ich nicht.

von Holm T. (Gast)


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Matthias B. schrieb:
[..]
> P.S.: Für den Verkäufer sind Fälle des Nicht-Zahlens ärgerlich, weil er
> dennoch die Ebay-Gebühren trägt. Man kann zwar einen "Fall" eröffnen,
> aber das zieht sich alles elendig hin, zumal Ebay die Verkäufer
> grundsätzlich als die Übeltäter ansieht.

Naja Nee.. so schlimm ist es dann doch nicht wirklich. Man kann die 
Sache Ebay melden und man kann auch da anrufen. Auf diese Weise bin ich 
in relativ kurzer Zeit idiotische Bewertungen (..Ware entsprach nicht 
meinen Vorstellungen(Bei Röhre neu, Mil-Ware und OVP) als auch 
Verarschung beim Einkauf (Festplatte die angeblich anlief, aber unter 
Wasser gestanden hat, keine Rücknahme ...etc) wieder los geworden.

Man darf natürlich nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und eine 
bisher reine Weste ist auch nicht gerade schädlich.
So halten sich meine "Verluste" bei Ebaygeschäften bisher sehr stark in 
Grenzen und das sowohl auf meinem privaten als auch meinem 
geschäftlichen Account.

Gruß,

Holm

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