Ich entwerfe grade eine Webseite für einen Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Weiß jemand, welche Steuerdaten in diesem Fall ins Impressum gehören? Eine Umsatzsteuernummer existiert ja nicht. Häufig sieht man in diesem Fall die normale Steuernummer vom Finanzamt abc/uvw/yxz im Impressum, aber ob das korrekt ist, weiß ich nicht.
Google kaputt? Schon der 2. Eintrag deines Titels bringt da Mustertexte.
Nein, die Steuernummer muss nicht ins Impressum. Bei Kleinunternehmern kommen gar keine Steuerdaten ins Impressum.
Google ist doch böse und liefert sicher absichtlich Falschinformationen! Außerdem ist es viel zu kompliziert zu bedienen und dauert zu lange!
Tom V. schrieb: > Nein, die Steuernummer muss nicht ins Impressum. Bei Kleinunternehmern > kommen gar keine Steuerdaten ins Impressum. Also nur die Angabe "Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG" oder gar keine Angabe in dieser Richtung? Manche Googletreffer schlagen für Kleinunternehmer nur folgende Angaben vor: Rechtsform: Einzelunternehmen Inhaber: Name des Inhabers Kammer: Kammer z.B. IHK Berlin USt-ID: USt-ID, falls vorhanden sonst nicht
Ist die Beantragung einer USt-ID-Nr nicht unabhängig davon ob man KU ist? Und wenn man keine hat, dann kann man keine angeben. ;-) Die Kammer, wirklich? Dachte nur in Spezialfällen. Darauf achten, dass der Name des EU vollständig ist (Vorname). Achja, alles gefährliches Halbwissen. Hier was zum Lesen... ;-) http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html?page=2&name=Notwendiger-Inhalt-eines-rechtssicheren-Impressums#top
S. J. schrieb: > Ist die Beantragung einer USt-ID-Nr nicht unabhängig davon ob man KU > ist? Man kann wohl auf die Anwendung des §19 USTG verzichten und als Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig werden. Angeblich gibt es auch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine UST-Nummer zu bekommen und trotzdem weiter befreit zu sein (möglicherweise meinte J.S. das). Dann wäre erst recht die Frage, was dann wie ins Impressum gehört.
Das Impressum ist schon deshalb wichtig, weil es immer noch verf***te Anwälte gibt, die einen abkassieren wollen.
daci schrieb: > Man kann wohl auf die Anwendung des §19 USTG verzichten und als > Kleinunternehmer umsatzsteuerpflichtig werden. Das ist richtig, das geht. > Angeblich gibt es auch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine UST-Nummer > zu bekommen und trotzdem weiter befreit zu sein (möglicherweise meinte > J.S. das). Ich glaube eher, er meinte, das man auch in anderen Rechtsformen (außer Kleinunternehmer) von der Ust befreit sein kann. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
Warum wird hier wieder grundlos gelöscht? Welche verbotenen Dinge habe ich bitteschön geschrieben?
Wenn ich mir den gelöschten Beitrag ansehe, würde ich sagen: ziemlich weit im Offtopic. Von "grundlos" kann also keine Rede sein. Hätte ich auch gelöscht.
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Bearbeitet durch Moderator
Ja klar die eine Kràhe hackt der anderen kein Auge aus. Ichhatte den gelöschten Beitrag auch gelesen.
lach schrieb: > Ja klar die eine Kràhe hackt der anderen kein Auge aus. > Ichhatte den gelöschten Beitrag auch gelesen. Was stand denn im Beitrag und warum hat Chris ihn gelöscht??
Bern schrieb: > Dein Ansprechpartner ist die IHK. Nicht wenn es ein Handwerker ist, oder ein Zahnarzt, oder ein Steuerberater ...
Bernd schrieb: > Was stand denn im Beitrag und warum hat Chris ihn gelöscht?? Der Autor des gelöschten Beitrags wunderte sich, für was man alles ein Impressum braucht, wohingegen industriell hergestellte Lebensmittel verkauft werden dürfen, ohne dass auf der Verpackung ein Hersteller zu finden ist. Im gelöschten Beitrag wurde dann auch ein solches Lebensmittel genannt und auf einen Testbericht desselben verlinkt. Warum der Moderator das gelöscht hat, weiß nur er.
Heinz schrieb: > Der Autor des gelöschten Beitrags wunderte sich, für was man alles ein > Impressum braucht, wohingegen industriell hergestellte Lebensmittel > verkauft werden dürfen, ohne dass auf der Verpackung ein Hersteller zu > finden ist. > ... > Warum der Moderator das gelöscht hat, weiß nur er. Er kann eben unterscheiden zwischen Impressumspflicht und Lebensmittelkennzeichnung. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Das Lebensmittelrecht hilft dem OP exakt NULL weiter. Außerdem wäre es schön, wenn Du Dich entweder für "bastler" oder "Heinz" entscheiden würdest. Multiple Persönlichkeiten sind hier im selben Thread nicht erlaubt. (ist übrigens auch ein Löschgrund).
"... üble Nachrede auch vor Gericht ..." Du bist ja ganz große Klasse.
@bastler, @Heinz, @Heinz mit neuer IP: Ja nee, is klar. Halte bitte andere nicht für blöd. Zur Löschung wurde alles Relevante gesagt, daher wird es dazu keine weiteren Posts meinerseits geben. --- @OP: Ich würde auch die IHK empfehlen. Selbst wenn diese die Antwort nicht geben kann, kennen die aber jemanden, der weiterhilft.
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