Forum: Offtopic Reparatur / Gewährleistung


von Sebastian R. (sebr)


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Folgende Vorgeschichte: mein Internetradio innerhalb der zweijährigen 
Gewährleistungsfrist kaputt gegangen. Nach Rücksprache mit dem Händler 
(voelkner aka re-in retail) den Rücksendeschein ausgefüllt und das 
defekte Gerät eingesendet. Auf dem Formular gab es die Wahlmöglichkeit 
zwischen Ersatzlieferung (kam nicht in Frage da Artikel nicht mehr im 
Sortiment) und Erstattung. Also letzteres gewählt. Nach einer Woche 
erreichte mich ein Schreiben dass man das Gerät (gegen meine Wunsch und 
ohne Rückfrage) an den Hersteller gesendet hat zwecks Reparatur. Auf 
Rückfrage teilte man mir mit ich müsse es voelkner überlassen ob 
Reparatur, Gutschrift oder Austausch erfolgte. Nach weiteren drei Wochen 
bekam ich erneut Post von voelkner: Reparatur konnte nicht innerhalb der 
veranschlagten drei Wochen durchgeführt werden und verzögert sich (kein 
neuer Termin genannt). Man melde sich wenn es Neuigkeiten gibt.
Auf mehrfache Nachfrage meinerseits und auch dem Angebot, dass ich 
alternativ mit einem Einkaufsgutschein oder die Lieferung des 
Nachfolgemodells (leider ohne DAB) akzeptieren würde kam immer nur: 
bitte gedulden sie sich noch ein paar Tage.

Die ganze Aktion zieht sich nun schon seit über 6 Wochen hin. Das ist 
mMn keine zumutbare Dauer mehr für die Nachbesserung von einem 
Massenartikel der Unterhaltungselektronik wie einem Internetradio.
Was kann ich tun?

von Holger R. (holgerr)


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Die gesetzliche Gewährleistung ohne Nachweis beträgt 6 Monate.
Die 24 Monate nur dann, wenn Du nachweisen kannst, das der Fehler
schon von Anfang bestand oder der Händler diesen anerkannt hat.

Im Prinzip bist Du über die Gewährleistung hinaus und kannst das
Gerät abschreiben.

Ich würde denen ganz frech eine Frist zur Nachbesserung setzen.
Mal sehen was dann passiert. Meisten geben die Händler dann nach.

Holger

von Sebastian R. (sebr)


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Naja im Grunde genommen hat der Händler nichts anderes gemacht als die 
Garantie in Anspruch zu nehmen - quasi in meinem Auftrag.
Die Frage nach der Beweislastumkehr stellt sich ja nicht da der Händler 
ohne zu murren den Gewährleistungsanspruch anerkannt hat.
Frist hatte ich bereits gesetzt (Montag dieser Woche, 6 wochen nach 
Versand des defekten Radios) das vergaß ich zu erwähnen - leider ohne 
Erfolg.

von Dennis S. (sixeck)


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Ich arbeite zur Zeit auch im Einzelhandel und kenne solche 
Reperaturabwicklungen.


Wenn der Kunde dann fragt wieso es so lange dauert kann ich nur sagen 
das ich den Hersteller/Lieferant frage.

Da kommt man dann an eine Telefonistin die dir entweder nicht 
weiterhelfen kann weil das ja die 'Technik' macht, die aber zurzeit 
nicht erreichbar ist weil #Grund oder weil der Lieferant es 
weitergeschickt hat zum Hersteller....

Deswegen kann ich dem Kunden ja auch nur sagen 'Gedulden Sie sich noch 
ein bisschen.'

von Holger R. (holgerr)


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Oh Oh Oh
Gewährleitung mit Garantie verwechselt.
Der Händler gibt dem Privat-Kunden ein Gewährleistung.

Eine Garantie ist nicht das Papier wehrt,
auf dem sie gedruckt ist.

Ein Kanzler hat mal garaniert, daß uns die Einheit nichts kostet,
ich zahle schon über 25 Jahre den Soli.

Scheiß Politik.

Holger

von Icke ®. (49636b65)


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Holger R. schrieb:
> ich zahle schon über 25 Jahre den Soli.

Dann hast du wohl freiwillig früher damit angefangen, denn der Soli 
wurde erst ab 1. Juli 1991 erhoben...

von Joachim B. (jar)


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Dennis S. schrieb:
> Ich arbeite zur Zeit auch im Einzelhandel und kenne solche
> Reperaturabwicklungen.
>
> Wenn der Kunde dann fragt wieso es so lange dauert kann ich nur sagen
> das ich den Hersteller/Lieferant frage.
>
> Da kommt man dann an eine Telefonistin die dir entweder nicht
> weiterhelfen kann weil das ja die 'Technik' macht, die aber zurzeit
> nicht erreichbar ist weil #Grund oder weil der Lieferant es
> weitergeschickt hat zum Hersteller....
>
> Deswegen kann ich dem Kunden ja auch nur sagen 'Gedulden Sie sich noch
> ein bisschen.'

so hatte das der Händler mit meiner IBM Platte DTLA (oder so) gemacht, 
ich wurde 6 Wochen vertröstet bis ich von IBM erfahren hatte der der 
Händler nie eine RMA angefordert hatte oder die Platte gar an IBM 
geschickt hatte, auch im Shop war die Platte unauffindbar, der 
Filialleiter wurde zwischendurch ausgetauscht, Ende vom Lied ich bekam 
eine andere Platte als Ersatz, na egal weil ich mir längst Ersatz 
gekauft hatte, wer kommt schon Monate ohne Festplatte aus.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebr)


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Und wie kam es plötzlich zu dieser Wende?
Bin für Tips dankbar.

von Joachim B. (jar)


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Sebastian R. schrieb:
> Und wie kam es plötzlich zu dieser Wende?

ich hatte auf Grund der Info von IBM mit Strafanzeige wegen 
Unterschlagung gedroht, wenn mir von IBM bestätigt wurde es ist bei IBM 
nie unter dieser Seriennummer eine RMA erstellt worden oder die Platte 
bei IBM angekommen ist muss ja die Aussage "ist eingeschickt" eine 
Falschaussage gewesen sein, also Unterschlagung.

Ich hatte mir die Abgabe der Platte im Shop aber quittieren lassen.

von Michael K. (aemkai)


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Sebastian R. schrieb:

> Nach Rücksprache mit dem Händler (voelkner aka re-in retail) den
> Rücksendeschein ausgefüllt und das defekte Gerät eingesendet.
Du hast also die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch genommen.

> dass man das Gerät (gegen meine Wunsch und ohne Rückfrage) an den
> Hersteller gesendet hat zwecks Reparatur.
Nach BGB ist dein 1. Anspruch bei Gewährleistung (welche in Anspruch zu 
nehmen ja dein Wunsch war) immer die Nachbesserung. Hier hat der Händler 
die Wahl zwischen Neugerät oder Reparatur. Ersteres scheidet aus, also 
Reparatur.
Soweit alles gut und richtig.
(das Völkner Rückerstattung zum ankreuzen bietet verbuche mal unter 
Kulanzangebot und nicht unter Anspruch)

> Die ganze Aktion zieht sich nun schon seit über 6 Wochen hin. Das ist
> mMn keine zumutbare Dauer mehr für die Nachbesserung
Finde ich auch, ändert werstmal nichts an deinen Rechten.

Also: "angemessene" (was auch immer das heißt) Frist setzen (hast du ja 
schon gemacht, nur die Frage, wann gesetzt und wann abgelaufen), erst 
danach kommst du zum 2. Schritt = Rücktritt oder Minderung aber nur 
unter der Bedingung, dass du nachweisen kannst, das der Schaden schon 
bei Auslieferung vorhanden war.
Und wenn Völkner sich dann weigert, dann stehen dir alle Rechtsmittel 
zur Verfügung.

So bitter es klingt soll das heißen: Bleib konsequent, aber freundlich, 
denn wenn Völkner/Hersteller nicht will hast du ganz schnell die 
A-Karte.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebr)


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Michael K. schrieb:
> Nach BGB ist dein 1. Anspruch bei Gewährleistung (welche in Anspruch zu
> nehmen ja dein Wunsch war) immer die Nachbesserung. Hier hat der Händler
> die Wahl zwischen Neugerät oder Reparatur. Ersteres scheidet aus, also
> Reparatur.

Wobei ein Neugerät auch das Nachfolgegerät des nicht mehr verfügbaren, 
defekten Gerätes sein kann - Preis und Leistungsmerkmale sind nahezu 
identisch. Und ob der Händler sich hier auf § 275 Abs. 2 u. 3 berufen 
kann um nach seinem Ermessen ( = am günstigsten für den Händler) 
entscheiden kann halte ich für fragwürdig. In § 439 Abs. 3 heiß es 
nämlich u.a. "...ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche 
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte". Wenn man 
wochenlang ohne das Gerät auskommen soll ist das mMn ein erheblicher 
Nachteil.

Michael K. schrieb:
> Also: "angemessene" (was auch immer das heißt) Frist setzen (hast du ja
> schon gemacht, nur die Frage, wann gesetzt und wann abgelaufen),

Ablauf der Frist war am 5.10. Mitgeteilt am 21.9. per Email (Antwort: 
wir bitten Sie um etwas Geduld...).

Michael K. schrieb:
> erst
> danach kommst du zum 2. Schritt = Rücktritt oder Minderung

Das wäre nun an der Reihe.

Michael K. schrieb:
> aber nur
> unter der Bedingung, dass du nachweisen kannst, das der Schaden schon
> bei Auslieferung vorhanden war.

Das Radio hat plötzlich nicht mehr auf Signale der IR-FB reagiert. Die 
FB selbst war OK (getestet mit Digicam). Das Radio wurde weder geöffnet 
wurde noch ist der Ausfall des IR-Sensors auf einen unsachgemäßen 
Gebrauch zurückzuführen. Außerlich beschädigt (Sturz, Feuchtigkeit, 
Überspannung) ist das Gerät ebenfalls nicht.

Michael K. schrieb:
> Und wenn Völkner sich dann weigert, dann stehen dir alle Rechtsmittel
> zur Verfügung.

Darauf spekulieren auch die Händler und Hersteller dass sich 
normalerweise jeder Kunde dann zähneknirschend ein neues Gerät kauft 
anstatt dem Anwalt das Geld in den Rachen zu werden.

Michael K. schrieb:
> So bitter es klingt soll das heißen: Bleib konsequent, aber freundlich,
> denn wenn Völkner/Hersteller nicht will hast du ganz schnell die
> A-Karte.

Schlimm genug. Ich hielt volkner immer für relativ seriös bzw. 
kundenfreundlich.

Joachim B. schrieb:
> ich hatte auf Grund der Info von IBM mit Strafanzeige wegen
> Unterschlagung gedroht, wenn mir von IBM bestätigt wurde es ist bei IBM
> nie unter dieser Seriennummer eine RMA erstellt worden oder die Platte
> bei IBM angekommen ist muss ja die Aussage "ist eingeschickt" eine
> Falschaussage gewesen sein, also Unterschlagung.

Ich werde mal beim Hersteller nachfragen.

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