http://www.elektroniknet.de/karriere/arbeitswelt/artikel/125073/?cid=NL Auf der Basis einer Befragung bei über 1000 Betrieben durch die Hans-Böckler-Stiftung stellte sich heraus, dass immer mehr Firmen ganze Entwicklungen auslagern, d.h. sie übertragen diese Subunternehmen auf ihrem Werksgelände. Die Art und Weise wie das geschieht, wird von der Stiftung als zur Grenze der Legalität und teilweis illegal eingestuft. Das Ergebnis sei wörtlich: Niedrigere Löhne, weniger Arbeitsplatzsicherheit, längere Arbeitszeiten Interessant ist die Feststellung, dass sich die Auslagerung ökonisch nicht einmal immer lohne.
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Bogomil schrieb: > Interessant ist die Feststellung, dass sich die Auslagerung ökonisch > nicht einmal immer lohne. Wei immer sollte man eher sagen: "Wer gewinnt, wer verliert?" Und die Gewinner sind immer die Boni-Kassierer! Und nur deren "Lohn" zählt, der Rest ist unwichtig!
Bogomil schrieb: > Die Art und Weise wie das geschieht, wird von der > Stiftung als zur Grenze der Legalität und teilweis illegal eingestuft. Worin besteht diese Ungesetzlichkeit und wie kann man das nutzen um bessere Konditionen als Auftragnehmer auszuhandeln? MfG,
Gegen welches Gesetz verstößt denn ein Unternehmen, wenn es ein Subunterbehmen auf dem Firmengelände gründet? Es ist in den meisten Fällen effizienter, mit oder ohne schlechtere Arbeitsbedingungen. So kann dieses Unternehmen nämlich auch für externe Kunden arbeiten (z.B. die eigenen Elektriker, Industriemechaniker, IT, Konstruktion oder Logistik). Außerdem können so Kostenstellen nicht zwischen Abteilungsleitern hin und her geschoben werden. Da geschieht viel unseriöser Mist, der die Bilanzen total verfälscht, weswegen man die abgeleiteten Unternehmensstrategien gleich in die Tonne werfen kann. Eine ähnliche Nummer zieht ja Porsche mit der Porsche Engineering GmbH durch, Bosch mit der Bosch Engineering GmbH, VW mit IAV GmbH oder früher auch Daimler mit MBTech.
Bogomil schrieb: > dass immer mehr Firmen ganze > Entwicklungen auslagern, Nein das steht nicht in dem Artikel von Elektroniknet, da steht Leistungspakete aber nicht "ganze Entwicklungen". Auch in der zugrunde liegenden Studie der Hans-Böckler Siftung ist auf dem erstem Blick nichts zu Entwicklungsabteilungen zu finden, die Fallstudien beziehen such auf Reinigungsfirmen, Kaufhäuser und Lebensmittelindustrie. http://www.boeckler.de/pdf/p_study_mbf_300.pdf Vielleicht habe ich da was übersehen, also bitte mal die Seitennummer mit Bezug auf "Auslagerung ganzer Entwicklungsabteilungen" nenne. Ebenso die Gesetzlichen Regelungen die überschritten werden. MfG,
Fpga K. schrieb: > Bogomil schrieb: > >> Die Art und Weise wie das geschieht, wird von der >> Stiftung als zur Grenze der Legalität und teilweis illegal eingestuft. > > Worin besteht diese Ungesetzlichkeit und wie kann man das nutzen um > bessere Konditionen als Auftragnehmer auszuhandeln? > > MfG, Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. Gruss Axel
Axel L. schrieb: > Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus > genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur > Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. > > Gruss > Axel Irrtum!
polb schrieb: > Gegen welches Gesetz verstößt denn ein Unternehmen, wenn es ein > Subunterbehmen auf dem Firmengelände gründet? z.b. gegen die Tarifbindung, also ein allgemeingültiger Tarifvertrag wird geschlossen und ie Firma versucht Teile der Belegschaft nicht die vertraglich vereinbarten tariflichen Leistungen zu zahlen. U.U. kann auch die Größe des BR betroffen sein!
Cha-woma M. schrieb: > polb schrieb: >> Gegen welches Gesetz verstößt denn ein Unternehmen, wenn es ein >> Subunterbehmen auf dem Firmengelände gründet? > > U.U. kann auch die Größe des BR betroffen sein! Also das Illegale daran ist, das es mehr bezahlte Sesselpfurzer im Betriebsrat geben könnte?! Davon hat aber der Auftragnehmer herzlich wenig.
Axel L. schrieb: > Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus > genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur > Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. Es kommt bei Scheinselbständigkeit auf die Anzahl der Kunden an und nicht auf die Belegschaftsstärke. Ab zwei Kunden oder besser mehr, braucht man sich wohl keine Sorgen machen.
Nemesis schrieb: > Axel L. schrieb: >> Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus >> genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur >> Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. > > Es kommt bei Scheinselbständigkeit auf die Anzahl der Kunden an und > nicht auf die Belegschaftsstärke. Ab zwei Kunden oder besser mehr, > braucht man sich wohl keine Sorgen machen. Pro Jahr oder Woche?
Nemesis schrieb: > Axel L. schrieb: >> Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus >> genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur >> Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. > > Es kommt bei Scheinselbständigkeit auf die Anzahl der Kunden an und > nicht auf die Belegschaftsstärke. Ab zwei Kunden oder besser mehr, > braucht man sich wohl keine Sorgen machen. Nicht nur die Anzahl der Kunden ist entscheidend. Wer beim Auftraggeber vor Ort arbeitet und z. B. einer Anwesenheitspflicht unterliegt, fällt auch darunter. Gruss Axel
Fpga K. schrieb: > Worin besteht diese Ungesetzlichkeit und wie kann man das nutzen um > bessere Konditionen als Auftragnehmer auszuhandeln? Die Ungesetzlichkeit besteht letztlich darin, dass Leiharbeit nicht mehr als Leiharbeit bezeichnet wird. Somit werden alle Verbesserungen, die für Leiharbeiter in den letzten Jahren erreicht wurden wieder außer Kraft gesetzt. Als "Kleinunternehmer" kannst du da für dich gar nichts rausschlagen. Es geht hier um das outsourcen ganzer Produktionsabschnitte/Abteilungen.
Axel L. schrieb: > Da wird es wohl um die Fälle gehen, bei denen die Subunternehmen aus > genau einem Mitarbeiter bestehen. Da ist dann die Grenze zur > Scheinselbstständigkeit schnell überschritten. Nein, Scheinselbständigkeit ist gut geregelt und bekannt. Da geht es z.B. darum, wenn REWE keine Regaleinräumer mehr beschäftigen will. Früher hätte man bei einer Leiharbeitsfirma angerufen und einen Leiharbeiter von 20:00 bis 24:00 zum Regal einräumen bestellt. Die Leiharbeit ist aber in den letzten Jahren stark reguliert wurden, sodass Leiharbeit ehr zu dem wird, als was es verkauft wurde (Abdeckung Engpässen). Leiharbeit ist also jetzt fast genauso teuer wie eigene Mitarbeiter. Zur Lösung des Problems werden jetzt Werkverträge ausgeschrieben: Also macht man eine Ausschreibung 1 x pausch. Befüllung der Regale in der Filiale xy 6 mal wöchentlich. Befüllung muss darf im Zeitraum zwischen ... und ... ausgeführt werden. Auf die Ausschreibung können sich jetzt "Dienstleistungsunternehmen" bewerben, der billigste (bei einem Lohnanteil am "Werk" mit über 90% ist das wahrscheinlich der mit den geringsten Löhnen) bekommt den Auftrag. Nun hat man das gleiche Ergebniss (ein schlechter gestellter Arbeiter füllt die Regale auf) wie bei der Leiharbeit früher. Die Werkverträge werden üblicherweise nicht direkt mit dem Auffüller vereinbart (das wäre ja Scheinselbständigkeit) sondern mit dem "Dienstleistungsunternehmen", dass aufgrund seiner geringen Größe meist nicht tarifgebunden ist und einen einfacheren Kündigungsschutz hat. Das Vorgehen ist im Prinzip in der Automobilindustrie gleich. Die juristische Frage ist jetzt ist das noch ein Werkvertrag oder ist das trotzdem Leiharbeit? Faktisch ist es für mich Leiharbeit, da diese Form nichts mehr mit einem klassischen Werkvertrag (z.B. die Beauftragung eines Schreiners zum Bau eines Tisches) gemein hat.
Ich bin da auch Deiner Seite. Der entscheidende Unterschied ist der, dass bei einem Gewerk eine Leistung an den Abnehmer fliesst, die einem gewissen Knowhow unterliegt. Sonst wäre jeder Bauherr ein illegal Beschäftigender, da er ja den Rohbau, den Ausbau der Elektrik und der Gasheizung an einen Fachbetrieb vergibt. Hier sehen wir aber das Problem, wenn wir mehrere Ebenen der Tarifischerheit haben: Im freien Markt wird es immer Personen geben, die das ausnutzen und den Billigsten suchen, Das einzige Instrumentarium, das bleibt, ist die Macht des Angebotes und der Nachfrage. Wenn man nämlich Regaleeinräumen als Gewerk auslagen darf, dann kann man es auch an einen Selbständigen auslagern und der hat dann mehr von seinem Geld. Um der Lohnspirale nach unten Einhalt zu gebieten, muss verhindert werden, dass Leiharbeitsgeber sich billige Leute besorgen können. Daher muss der Zustrom von Ausländern reguliert werden und Arbeitslose dürfen nicht mehr verpflichtet werden, bei solchen Pseudofirmen zu arbeiten. Das muss der Arbeitsministerin klargemacht werden! Ich bin - mit anderen - da dran!
Mitleser schrieb: > Arbeitslose dürfen > nicht mehr verpflichtet werden ... zu arbeiten. Ja ist denn schon wieder Kommunismus ?
Mitleser schrieb: > Um der Lohnspirale nach unten Einhalt zu gebieten, muss verhindert > werden, dass Leiharbeitsgeber sich billige Leute besorgen können. Beim min. Lohn ist Schluß. Und der wurde von der SPD Sozialkassen schonen bei 8,50 festgelet. Mehr gibt`s ned, sagt die Beamtenkaste, den die will ja ein Billiglohnland um drin es sich gequem zu machen! > Daher > muss der Zustrom von Ausländern reguliert werden und Arbeitslose dürfen > nicht mehr verpflichtet werden, bei solchen Pseudofirmen zu arbeiten. Kein Zustrom von Nicht-EU-Bürgern? Die SPD will doch die Tore weit und hoch aufmachen! > Das muss der Arbeitsministerin klargemacht werden! Hey, die wird dir klarmachen nix mit "Nazis" zu tun haben zu wollen. > Ich bin - mit anderen - da dran! Ihr seid zu spät dran.
Cha-woma M. schrieb: > polb schrieb: > Gegen welches Gesetz verstößt denn ein Unternehmen, wenn es ein > Subunterbehmen auf dem Firmengelände gründet? > > z.b. gegen die Tarifbindung, also ein allgemeingültiger Tarifvertrag > wird geschlossen und ie Firma versucht Teile der Belegschaft nicht die > vertraglich vereinbarten tariflichen Leistungen zu zahlen. > U.U. kann auch die Größe des BR betroffen sein! Was ist daran gesetzeswidrig? Nehmen wir die IGM. Die Unternehmen sind doch freiwillig Mitglied und können sich jederzeit lösen. Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf Tarif, höchstens für bestehende Verträge.
Mitleser schrieb: > Der entscheidende Unterschied ist der, > dass bei einem Gewerk eine Leistung an den Abnehmer fliesst, die einem > gewissen Knowhow unterliegt. Sonst wäre jeder Bauherr ein illegal > Beschäftigender, da er ja den Rohbau, den Ausbau der Elektrik und der > Gasheizung an einen Fachbetrieb vergibt. Nein ein Bauherr macht einen klassischen Werkvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Bauherr bestellt 1 Stück Rohbau, Steinqualität xy, fertig bis DD.MM.YYYY. Der Auftragnehmern fungiert als Unternehmer. Er schickt n Leute auf die Baustelle, die mit Ihrem mitgebrachten Werkzeug den Rohbau hochziehen. Ob, wenn und wie viel die Arbeiter auf der Baustelle sind bestimmt nicht der Bauherr, sondern der Unternehmer. Wenn aber die Mitarbeiter des Werkvertragunternehmens für ein anderes Unternehmen innerhalb der Produktion tätig werden, sieht das ganz anders aus. Das wäre ungefähr so, als ob der Bauherr den Elektriker bestellt, ihm die Kabel gibt, ihm das Werkzeug gibt, ihm sagt wie seine Arbeitszeiten sind und ihm genau sagt, was er zu tun hat.
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>Mehr gibt`s ned, sagt die Beamtenkaste,
Dann erklär doch mal, warum die Beamtenkaste kein Interesse an höheren
Mindestlöhnen hat.
Oder gehört das wieder zu deinem üblichen geistigen Dünnschiß.
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Dann erklär doch mal, warum die Beamtenkaste kein Interesse an höheren > Mindestlöhnen hat. Weil mit 8,50€/h die Grenze zu H-IV Grundsatz+Wohnungspauschale+1,-€_Job+ SV-Beiträge_f_AN+Lohnsteuer(ca.100,-€)=1428€/mtl erreicht wird. Die Beamten wollen halt die Aufstocker los sein! Damit bleibt im Steuersäckel halt mehr, was man dann den "Notleidenden" (Beamte, Unternehmer oder Profi-Fußballer&Fernseh-B-Stars) im Lande zugute kommen lassen kann! Vorallem in Zukunft sind da keine Probleme mehr mit den EU-Bürgen die zu uns kommen. Sozialhilfe bekommt halt nur der, der auch bei uns mit Kind und Kegel wohnt! Wer nur hier arbeitet ist mit den Min-Lohn "unbürokratisch" versorgt! Damit sind die EU-Bürokraten hoch zufrieden, weil Freizügigkeit erfüllt. Und was noch kommt: Als "Willkommens-Kultur-Vorbildstaat" kann jeder EU-Bürger der hier Arbeit "sucht", gleich mal 6-Monate Hartzen! In der Summe sinken die "Lohnkosten" in der DDR4.0! Was doch positiv ist? Oder sind hier wieder ein paar "ewig gestrige" únterwegs? Was zum lesen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsp... Aus dem Artikel: > Jeden Fall genau prüfen > Ganz so klar war die Wirklichkeit nie, auch deshalb, weil einige > Sozialgerichte dagegen meuterten. Der EuGH hat in mehreren Urteilen nun > folgende Daumenregeln entwickelt: Wer in Deutschland noch nie gearbeitet > hat, hat keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Für Arbeitssuchende > sind die Luxemburger Richter etwas großzügiger: Wer hier schon einmal > gearbeitet hat, und wenn auch nur für wenige Monate, kann > zumindest im ersten halben Jahr auf Hartz IV pochen. Außerdem > wird gern vergessen, dass EU-Ausländer ohnehin schon dann > Anspruch auf Hartz IV haben, wenn sie sich selbständig gemacht > haben und das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wie wird sich das entwickeln? In Zukunft bekommt kein "Arbeitsfähiger" in D-land H-IV mehr! Was für ALLE!!!! gilt. Was die Löhne für ALLE!!!! AN dauerhaft auf "Weltmarktniveau" (8,50€/h) halten wird!
>was man dann den "Notleidenden" (Beamte, Unternehmer oder Profi- >Fußballer&Fernseh-B-Stars) im Lande zugute kommen lassen kann! Immer das gleiche hirnlose Hingekotze von debilen Stammtischparolen.
Cha-woma M. schrieb: > Wie wird sich das entwickeln? > > In Zukunft bekommt kein "Arbeitsfähiger" in D-land H-IV mehr! > Was sicher nicht von Dauer sein wird, weil die Unzufriedenheit steigen wird. Der Sozialstaat sichert den sozialen Frieden. Fiele der weg, kämen erst die Unruhen, dann ein Bürgerkrieg. Dafür hat das deutsche Volk noch genug Potenzial. Mit ihrer Weisheit sind unsere Politiker nämlich auch am Ende. Die Griechen haben es doch vorgemacht und wenn die nicht Milliarden bekämen, wäre das bereits ein Land wie Syrien. Aber was im Moment noch nicht ist, kann trotzdem noch geschehen, nämlich wenn Reformen nicht fruchten und das passiert öfter als man denkt. > Was für ALLE!!!! gilt. > > Was die Löhne für ALLE!!!! AN dauerhaft auf "Weltmarktniveau" (8,50€/h) > halten wird! Was dann zu Lasten der Qualität geht. Daher ist die im Rest der Welt oft nicht wie erwartet oder gewohnt. Sicher nicht, weil die Leute doof oder unfähig sind, sondern weil die Wertschätzung fehlt. Cha-woma M. schrieb: > http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsp... Leider nur eine taube Nuss. Fehler404.
>In der Kotze liegt die Würze.
Wenn du das hirnlose Hingekotze auch auf deine Beiträge beziehst, gerne.
Nemesis schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsp... > > Leider nur eine taube Nuss. Fehler404. Ist im Archiv der FAZ Einfach mal google nach: "Was das Hartz IV-Urteil bedeutet" Dann kommt der Artikel bei der FAZ zum Vorschein!
Was zum lesen unter welchen Umständen EU-Bürger in D-land Sozialhilfe bekommen; Aus der Welt online: EU-Ausländer können deutsche Sozialhilfe bekommen (laut Welt-online!). > Nach deutschem Recht sind arbeitslose EU-Ausländer von Hartz IV > ausgeschlossen. Aber: Bei einem längeren Aufenthalt haben sie Anspruch > auf Hilfe zum Lebensunterhalt, urteilte das Bundessozialgericht. http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html > Der Grünen-Sozialexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn begrüßte das Urteil. > "Damit ist klar, dass das verfassungsrechtliche Grundrecht auf ein > Existenzminimum auch für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger > gilt,die in Deutschland leben." EU-Ausländer sind wohl Bürger von Staaten die nicht zur Europäischen Union gehören. Roma aus Rumänien und Bulgarien sind aber EU-Bürger. Wann wohl die Welt-online Redakteure es kapieren wer EU-Ausländer ist? Steht vllt. bei denen ned auf dem Reisepass "Europäische Union"?
Cha-woma M. schrieb: > Dann kommt der Artikel bei der FAZ zum Vorschein! Da träumst du auch nur von. Die FAZ will Geld sehen. Deshalb auch Fehler404.